in iR°s8ER Nwaü e,llpf6hleü Ilse; W®ti Pinaud, is Kalodoat. nterHachf. Jistr. ■nüili i* 83. er, SW HndMi*SlNN [28651 hne von htuit Ä isgaffe 21. Mle wit t Midi» L-Ost», n 3«*™ un6 Kd--» in April, n 1V p9U ^Directiov^ ii b. ptil d. 3" »r. ) e 1 ammlung. i,*rs W* 26»)rigrr crldfnnl iLglich, ■* NuSnabm, bei Montags. Die tAietzener *e*UU»iritttt •erben bon Anzeiger •ichentlich Ireieel Gießener Anzeiger Kenerat-Wnzeiger. 8terteljübngrr JilewetmenUytrUe 2 Mark 20 Pfg. wtt Bringerloha. Durch die Post bkz»GM 9 Wart 50 PH. Webedion, ®n>ebitiae unb Drucker«: >4»Ur«|t »i.K Aer»tprecher 6L 2lints- und Zlnzeigeblutt für den Kreis Gietzen. (hratisbnfage: chießener Samilienblätter Älh Innoncen-Vureaux bei In. und «uilanbei nehme» Anzeigen für den .Gießener Anzeiger" entgegen. «»nähme in Anzeige, zn der NachrniNagi für de» felgenden tag erscheinen den Wummer dis vor« 10 Uhr. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Wir sehen uns veranlaßt, die nachstehende Polizei- verordnunq wiederholt zur öffentlichen Kenntniß mit dem Anfügen zu bringen, daß die Schutzmannschaft angewiesen ist, auf die Handhabung der Polizeiverordnung auf das strengste zu achten und Zuwiderhandlungen zur Anzeige zu bringen. Gießen, den 4. Avril 1894. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Polizei-Verordnung, betreffend die Benutzung der öffentlichen Brunnen und der städtischen Quellwasserleitung in der Stadt Gießen. Auf Grund des Art. 56 pos. 1 der Städteordnung wird hierdurch nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 15. Mai Nr. M.'J. 13879 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet wie folgt: § 1. Die Benutzung der auf den öffentlichen Straßen und Platzen aufgestellten Bentilbrunnen der städtischen Quellwasserleitung ist nur für den gewöhnlichen Hausbedarf ge- Hattet; jede weitergehende Entnahme von Wasser aus diesen Brunnen, insbesondere zu gewerblichen oder landwirthschaft- lichen Zwecken, oder unter Verwendung von Schläuchen oder Fuhrwerken ist verboten. Gleiches Verbot kann nöthigenfalls vorübergehend auch für die öffentlichen Pumpbrunneu auf Veranlassung der Großh. Bürgermeisterei erlassen werden. Das Wasser aus allen öffentlichen Brunnen darf nur mit reinen Zübern, Eimern und kleineren Gefäßen entnommen werden. Ein unnützes Laufenlassen der Ventilbrunnen ist verboten. Beim Wasserholen gebührt dem zuerst Kommenden für die Füllung höchstens zweier Gefäße der Vorzug. § 2. Jede Verunreinigung der öffentlichen Brunnen, sowie der zugehörigen Ständer, Schächte und Vorschächte, Ablaufsschalen, Tröge und Rinnen, desgleichen das Ausspülen, Ab- und Auswaschen aller Art von Gegenständen, sowie das Waschen von Gemüse rc. und das Viehtränken an den öffentlichen Brunnen ist untersagt, unbeschadet der Befugniß zur Entnahme von Wasser zu letzterem Zweck. DeSgleich. n sind verboten alle Handlungen beim Gebrauch der öffentlichen Brunnen, welche im Winter zu gefährlicher Eisbildung Anlaß geben können, ferner das Entleeren von Waffer in die Schächte der Pumpbrunnen und in die Vorloder Einlauf-) Schächte der Ventilbrunnen. § 3. Die unbefugte Entziehung von Waffer aus der Quellwasserleitung, sowie jede den Bestimmungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen widersprechende Benutzung der Wasserleitung ist verboten. Bei Brandausbruch in der Stadt sind alle Zapfstellen der Privatleitungen bis nach Bewältigung des Feuers möglichst geschlossen zu halten. Während der Dauer außergewöhnlichen Wassermangels kann durch Bekanntmachung Großh, Bürgermeisterei die Abgabe von Wasser aus der Wasserleitung im Allgemeinen auf gewisse Tagesstunden eingeschränkt und im Einzelnen auf Veranlassung Großh. Bürgermeister durch die unterzeichnete Behörde die Verwendung solchen Wassers seitens der Privaten zum Speisen von Springbrunnen, zum Besprengen von Gärten und Trottoirs, sowie zu gewerblichen Zwecken vorübergehend untersagt werden. § 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei-Verordnung und die auf Grund derselben erlassenen Verbote werden, sofern nicht höhere gesetzliche Strafen einzulreten haben, mit Geldstrafen bis zu 30 Mark, an deren Stelle im Falle des Unvermögens Hast tritt, bestraft. § 5. Diese Polizei-Verordnung tritt alsbald in Kraft. Gießen, den 25. Mai 1893. Groß herzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Deutscher Reich. Berlin, 5 April. Die Zusammenkunft zwischen Kaiser Wilhelm und Kaiser Franz Joseph in Abbazia findet nunmehr ihre hocherfreuliche Ergänzung durch die für diesen SamStag festgesetzte Begegnung deS deutschenHerrscherS mit dem Könige von Italien in Venedig. Wie das deutsche Volk schon die Monarchenbegegnung von Abbazia freudigst begrüßte als ein neues Unterpfand der unerschütterlichen Allianz Deutschlands unb Oesterreich Ungarns, so blickt es jetzt mit den gleichen Empfindungen auch auf die Monarchen- Entrevue in der alten Lagunenstadt Venedig. Denn daS Ereigniß bekundet, daß auch die engen und herzlichen Be- ziehungen des Deutschen Reiches zu Italien ungeschwächt und unverändert fortdauern, womit zugleich aus die innige Harmonie innerhalb des gesammten Dreibundes erneut ein helles Licht fällt. Der Zusammenkunft deS Kaisers Wilhelm und des Königs Humbert wird, wie verlautet, neben dem deutschen Botschafter in Rom, Herrn v. Bülow, wahrscheinlich noch der Ministerpräsident Crispi beiwohnen, welcher Umstand die politische Bedeutung deS Vorganges besonders hervortreten lassen würde. Die Kaiserin Augusta Victoria und die Königin Margarita gedenken, soweit bekannt, erst später in Venedig einzulreffen. — Das Programm für den bevorstehenden Gegenbesuch Kaiser Wilhelms beim Kaiser Franz Joseph ist jetzt veröffentlicht worden. Der Deutsche Kaiser trifft am 13. April, Vormittags 11 Uhr auf dem Südbahnhofe in Wien ein, woselbst ihn Kaiser Franz Joseph und sämmtliche Erzherzöge empfangen, dann begrüßt Kaiser Wilhelm die kaiserlichen Damen in der Hofburg. Im Verlaufe des Nachmittags unternimmt Kaiser Wilhelm mehrere Besichtigungen in der Stadt, tauscht Besuche aus u. s. w. Abends 6 Uhr findet im Schloß Schönbrunn große Prunktafel zu Ehren des hohen Gastes statt, worauf Festvorstellung in der Wiener Hofoper folgen soll. Am 14. April, Mittags, verläßt Kaiser Wilhelm die österreichische Hauptstadt wieder, um sich zunächst auf die Auerhahnjagd in Süddeutschland zu begeben und dann den Hochzeitsfeierlichkeiten am Coburger Hofe beizuwohnen. — Am Donnerstag hat am Stuttgarter Hofe die glanzvolle Vermählung des Prinzen Johann Georg von Sachsen, zweitältesten Neffen des Königs Albert, und der Herzogin Maria Isabella, Tochter deS Herzogs und der Herzogin Philipp von Württemberg, in Gegenwart zahl- reicher Fürstlichkeiten stattgefunden. Für den feierlichen Einzug des Prinzen und der Prinzessin Johann Georg in Dresden werden in der sächsischen Hauptstadt umfassende Vorbereitungen getroffen. Deutscher Reichstag. 74. Sitzung. Donnerstag den 5. April 1894. Am BundeSrathstische: Graf v. Caprivi, Dr. v. Bötticher, Frhr. v. Marschall, Graf PosadowSky, Dr. Koch. Aus der Tagesordnung steht zunächst die folgende Interpellation der Abgg. Dr. Osann, Dr. Paasche und Möller (nall.): „Die Unterzeichneten fragen hierdurch an: 1) Erkennen die verbündeten Regierungen an, daß nach den an vielen Orten heroor- getretenen Schwierigkeiten vom 1. October 1894 an der Fortbestand und die gesunde Entwicklung der für den gewerblichen Mittelstand unentbehrlichen Fortbildungsschulen in vielen Thellen Deutschlands ernstlich gefährdet ist '/ 2) Beabsichtigen die verbündeten Regierungen noch In dieser Session dem Reichstage eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche diese Gefährdung des FortbildungSschulunterrtchts beseitigt, ohne die religiösen Interessen zu schädigen?" Staatssecreiär Dr. o. Bötticher erklärt sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit. Abg. Dr. Osann (natl.) begründet die Interpellation damit, daß nach dem 1. October 1894, bis zu welchem Zeitpunkte noch Ausnahmen für den Besuch deS Gottesdienstes durch die Fort- blldungsfchüler gelten, die Existenz zahlreicher FortbUdungsschulen gefährdet sei, da eS nicht gelungen sei, mit den Ktrchenbehörden eine Vereinbarung über die Verlegung des Hauptgottesdtenftes zu treffen. Es bedürfe zum Mindesten einer Hinausschiebung des genannten Zeitpunktes behufs weiterer Verhandlungen mit den Ktrchenbehörden. SlaatSsecretär v. Bötticher: Die Regierungen haben bisher noch keine Veranlassung gehabt, sich mit der Frage, ob eine Gefahr für den Fortbildungsunterrtcht oorltege, im Sinne deS Punktes II der Interpellation zu beschäftigen; über die zweite Frage haben die Regierungen deshalb auch keinen Entschluß faffen können. Ich erwarte, daß das HauS von einer eingehenden Erörterung Abstand nimmt und die weitere Entwickelung abwartet. Die religiösen Jn- teresien sind mit den gewerblichen völlig gleichberechtigt und ich gebe daher die Hoffnung auf Verständigung nicht auf. Die preußische Regierung hat einen Antrag eingebracht, wonach die UebergangSzett bis zum 1. October 1897 ausgedehnt werden soll. Diese Vorlage gestattet die Hoffnung auf eine gegenseitige Verständigung, umsomehr, als ja auch einzelne kirchliche Organe eS für in kirchlichem Jnteresie liegend halten, den Fortbildungsunterricht an Sonntagen nicht ganz zu beseitigen. An den Reichstag wird daher noch tn dieser Session eine entsprechende Vorlage gelangen, an welche Sie ja eventuelle Erörterungen knüpfen können. Abg. v. Manteuffel (conf.) beantragt trotzdem Besprechung । der Interpellation. Für diesen Antrag stimmen Conservattve, Centrum und Soctaldemokraten, also die erforderliche Anzahl von 50 Mitgliedern. Abg. o. Stumm (Reichsp.) spricht sich im Sinne deS Standpunktes der kirchlichen Behörden auS. Der religiöse llnterrtcht sei wichtiger al« der technisch-gewerbliche. StaatSmtnister v. Berlepsch bemerkt, daß sich Regierung und Reichstag im Jahre 1891 übereinstimmend für die Unentbehrlichkeit des sonntäglichen FortbtldungSunterrtchtS ausgesprochen hätten. Er halte es auch für den Gottesdienst für besser, wenn derselbe vor dem Unterricht staltfinde und die Schüler Letzterem mit größerer Frische beiwohnen. DeS Wetteren spricht sich der Minister im Sinne deS StaatS- secretärs o. Bötticher aus. Abg. Bachem (Ctr.) hält die Verlängerung der UebergangSzett für nutzlos; wenn eS in den vergangenen drei Jahren nicht möglich gewesen sei, eine Verständigung zu erzielen, werde eine solche auch später nicht herbeigeführt werden können. Jedenfalls könne man der Kirche keine Vorschriften machen. Nach allen vorhandenen Schwierigkeiten empfehle eS sich nur, den Unterricht auf den Werktag zu verlegen. Abg. Meyer (frs. Vg.) beschäftigt sich mit den fortgesetzten Hindernissen, welche die Ktrchenbehörden den Einigung-Versuchen stet« entgegengesetzt hätten. Die Verlängerung der UebergangSzett bringt vielleicht nunmehr günstige Resultate. Abg. Kro patsch eck (conf.) will die Verlegung deS Zeichenunterrichts für die Abende; bei der Kunstschule werde derselbe doch auch an den Abenden^abgehalten. Abg. Wurm (Soc.) verwirft ebenfalls dm Sonntagsunterricht, aber nicht aus religiösen Gründen, sondern im Interesse der Schüler. Der Unterricht dürfe dann ober nicht Wochentags Abends, sonder« Vormittags stattfinden, wie dies schon jetzt in Mannheim eingeführi worden sei. Abg. Möller-Dortmund (natl.) betont die Nothwendtgkett einer Verlängerung der Frist, um eine Verständigung her betzuführen. Ab. Schall (conf.) führt au«, daß sich die evangelische Kirche nach Kräftm bemühe, einen Ausgleich herbeizuführen und wenn ein solcher bisher nicht erzielt fei, so liege die Schuld nicht an der Kirche, sondern an denen, die unerfüllbare Forderungen stellten. ES werde auch an mehreren Berliner FortbtldungSschulm bereits Zetchmunter- richt an Wochmtagm Abends erthetlt. Die Besprechung der Interpellation ist damit geschlossm. Dai HauS vertagt sich. Nächste Sitzung morgen (Freitag) 1 Uhr: Interpellation v. Kardorff-Mtsbach, betr. Neuprägung von Silbermünzen, RetchS- stempelsteuer-Gesetz. Schluß 51/* Uhr. Neueste Nachrichten. Depeschm deS Bureau „Herold". Berlin, 5. April. Der Kaiser reift am 12. April nach Wien, am 14. nach Karlsruhe und von da nach dreitägigem Aufenthalt nach Coburg und am 20. nach der Wartburg. Berlin, 5. April. Das Aeltesten-Collegium der Berliner Kaufmannschaft theilt dem Magistrat auf die heutige Erklärung des Reichskanzlers in Sachen der Berliner Ausstellung mit, daß es annehme, daß der Magistrat nunmehr selbst auf ein Zusammenwirken mit dem Aeltesten- Collegium für eine allgemeine deutsche Ausstellung verzichte. Berlin, 5. April. Nach der „Post" ist die in der socialistischen Presse aufgestellte Behauptung, daS Verbot der „Elsaß-Lothringischen Volkszeitung" sei durch eine Ordre des Reichskanzlers veranlaßt worden, ebenso unbegründet wie die Behauptung, die Regierung habe den elsässischen Abgeordneten versprochen, den Dictaturparagraphen nur gegen die socialistischen Blätter anzuwenden. Berlin, 5. April. Wie die „Post" zuverlässig hört, besteht in Reichstagskreisen die Absicht, eine Aussprache über die vielberufenen Angriffe des „Kladderadatsch" gegen Beamte deS auswärtigen Dienstes herbeizuführen. Berlin, 5. April. Die Errichtung von Privat-Jrren* und Entbindungsanstalten soll, nach einer zu dem dem BundeSrathe bereits vorliegenden Antrag auf Abänderung der Gewerbeordnung, betr. die ConcessionSpflicht gewerblicher Anlagen, eingegangenen Ergänzung künftig nur dann erfolgen dürfen, wenn für die Besitzer oder die Bewohner der benachbarten Grundstücke oder für das Publikum überhaupt Nachtheile, Gefahren und Belästigungen nicht entstehen | können. Berlin, 5. April. Betreffs der Absicht der Regierung, die agrarrechtlichen Verhältnisse des Grundbesitzes anderweitig zu regeln, führt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" aus, eS werde der Kern der beabsichtigten Reform vielfach verkannt. Die Landwirthschaftskammern sollen nicht blos wirthschastlich technische Fragen behandeln, sondern auch als öffentlich-rechtliche Institute, namentlich zur Verhütung übermäßiger dinglicher Verschuldung des Grundbesitze« fungiten. Aber auch auf eine bessere Organisation des Per- fonalcredits müsse man hinwirken. Die Wirkungen der Reform mußten sich auf Jahrzehnte erstrecken, waS auch der eigentliche Gedanke war, den der Finanzminister Miquel auf dem Festmahl des LandwirthschaftSraths ausgeführt habe. Die bestehenden rechtlichen Verhältnisse seien jedoch sorgfältig zu berücksichtigen. Gleiche Regeln für die ganze Monarchie leien kaum möglich, es seien daher Ausnahmen nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse nicht zu entbehren. Hierzu seien aber Organe nöthig, die, aus Standesgenossen gebildet, Garantien für objective Entscheidungen bieten. Berlin, 5. April. Rcdacteur Polstorff vom „Kladderadatsch" bezeugt in einer Zuschrift an die „Berl. Neuesten Nachrichten", indem er auf die Erklärung des Grafen Henckel von Donnersmarck in genanntem Blatte vom 3. d. Mts. Bezug nimmt, daß die Redaction des „Kladderadatsch" niemals die geringste Kenntniß des ihr persönlich unbekannten Grafen v. Donnersmarck in der bezüglichen Angelegenheit erhalten habe und daß sie zu demselben direct oder indirect in keinerlei Beziehungen stehe oder gestanden habe. Hamburg, 5. April. Die Polizei verhaftete eine acht Personen zählende Bande, welche systematisch auf den Hamburger Kais lagernde Kaufmannsgüter geraubt und einen schwungvollen Handel mit denselben betrieben haben soll. Straßburg, 5. April. Die Speztalcommission des Landes' auSschusses, welche zur Berathung des Entwurfes einer Gemeindeordnung eingesetzt war, erledigte in ihrer heutigen Sitzung die Bürgermeisterfrage dahin, daß das System der Berufsbürgermeister aufgehoben wird und die Bürgermeister künftig aus der Gemeinde, resp. den Gemeinde- räthen genommen werden müssen. Das Vorschlagsrecht der Gemeinden bei der Ernennung der Bürgermeister erfährt erhebliche Erweiterung. Przemysl, 5. April. Im Gebäude des griechisch-katholischen Domcapitels wurde eine Bombe mit brennender Lunte aufgefunden und noch rechtzeitig von der Dienerschaft unschädlich gemacht. Man glaubt, das Attentat sei von der jungruthenischen Partei ausgegangen und gegen die alt- ruthenischen Mitglieder des Domcapitels gerichtet gewesen. Rom, 5. April. Heute Vormittag wurde der internationale medicinische Congreß nach einer kurzen Rede Baccellis und nach Dankeserstattung der Delegirten für öie genossene Gastfreundschaft geschlossen. Namens der deutschen Reichsregierung und Congreßtheilnehmer dankte Ge- heimerarh Professor Kerschensteiner-München. Minutenlangen stürmischen Beifall erntete der französische Professor Bouchard, der seine Rede mit dem Wunsche guten Einvernehmens zwischen Frankreich und Italien schloß. Der nächste Congreß wird in Rußland, wahrscheinlich in Petersburg, abgehalten. Paris, 5. April. Das Dynamitattentat t m Restaurant Foyot hat unter der hiesigen Bevölkerung die Aufregung, welche sich seit den jüngsten Dynamitverbrechen kaum gelegt hatte, aufs Neue angefacht. Trotz der eifrigsten Bemühungen der Polizei ist es noch nicht gelungen, des Thäters habhaft zu werden. Ein der That verdächtiges Individuum, welches sich nach der Explosion aus dem Restaurant flüchten wollte, wurde von dem Publikum mit Stockschlägen rractirt und schließlich verhaftet. Die Polizei glaubt aber nicht, daß der in Gewahrsam Genommene der Thäter ist und hält ihn nur für einen Mitwisser des Attentats. Die drei Personen, welche bei der Explosion schwer verletzt wurden, befinden sich zwar nicht in directer Lebensgefahr, jedoch wird es längerer Zeit bedürfen, ehe sie von ihren Verwundungen wieder hergestellt sein werden. Außerdem sind noch mehrere Personen leicht verletzt. Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurde die Bombe in einen leeren Blumentopf auf eine direct vor dem Restaurant befindliche Bank gelegt. Das Restaurant ist ununterbrochen von dichten Menschenmassen belagert. Paris, 5. April. Sämmtliche Blätter verurtheilen das gestrige Attentat auf das Entschiedenste. Das „Journal des Debats" schreibt, das Attentat habe unter denselben Verhältnissen stattgefunden, wie das im Terminushotel. Der „Jntransigeant" sagt, das Attentat sei ebenso odiös als einfältig gewesen. Die Aufregung der Bevölkerung dauert an. Madrid, 5. April. Bei Eröffnung der Cortes waren weitgehendste Vorsichtsmaßregeln gegen anarchistische Anschläge getroffen worden; die Wachen innerhalb und außerhalb des Parlaments waren bedeutend verstärkt. Die Mitglieder des neuen Cabinets hatten große Uniform angelegt. Sagasta gab die Erklärung ab, die Regierung werde die bisherige Wirthschaftspolitik weiter verfolgen, wozu sie die Unterstützung aller Parteien erbitte. Das Cabinet müsse es sich zu Hauptaufgabe wachen, das Deficit im Haushaltetat auszugleichen und die größte Sparsamkeit walten zu lassen. Rur dadurch könne der gesunkene Credit Spaniens wieder erhöht werden. — Die Republikaner und die Conservaliven brachten sofort eine Interpellation ein, welche Sagasta annahm. Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände. nn. Darmstadt, 4. April 1894. Die Beratungen werden mit Capitel 42, Gymnasien, Realgymnasien rc., fortgesetzt. Geh. Staatsrath Knorr wendet sich gegen den Antrag Dael von Köth auf Gleichstellung der seminaristisch gebildeten Lehrer mit den an den Lehrer-Seminarien wirkenden Lehrern. Abg. Berg st räßer erklärt den Antrag für unausführbar, weil hierdurch dem Staat ungeheure Kosten erwachsen würden. Bei der nun erfolgenden Abstimmung wird der Anttag des Ausschusses: 484 258 Mk. mit der Abänderung zu bewilligen, daß die Schulgelderhöhung an den Gymnasien und Realgymnasien 12 Mk., an den Realschulen 4 Mk. betragen soll, gegen 3 Stimmen angenommen- ebenso der Antrag Großh. Regierung: die Ermächtigung zu ertheilen, daß bezüglich der Zuwelsung der im Budget vorgesehenen Lehrer an die einzelnen Anstalten kleinere Veränderungen vorgenommen ( werden können, jedoch unter der Voraussetzung, daß die Ge- sammtzahl der definitiv angestellten, academisch gebildeten Lehrer nicht die Zahl 252, die Gesammtzahl der definitiv angestellten, seminaristisch gebildeten Lehrer nicht die Zahl 74 übersteigt. Weiter wird einstimmig beschlossen, ein Ersuchen an Großh. Regierung zu richten, den seminaristisch gebildeten älteren Lehrern an höheren Lehranstalten einen Ausgleich für die Nachtheile zu gewähren, welche denselben durch das langsame Vorrücken in Me höheren Gehaltsklassen erwachsen. Der Antrag des Abg. Dael von Köth findet trotz Widerspruchs der Regierung mit 20 gegen 17 Stimmen Annahme. Cap. 43, Reisestipendien an Lehrer, insbesondere für solche der neueren Sprachen, wird mit 4000 Mark bewilligt. Abg. Vogt fragt an, ob die Regierung Maßregeln getroffen habe, um zu verhindern, daß diejenigen Lehrer, welche sich auf Kosten des Staates sprachliche Kenntnisse erworben, ins Ausland gehen und diese dort für ihre Interessen verwerteten. Staatsminister Finger wird dem Abg. Vogt dankbar sein, wenn er der Regierung Mittel und Wege namhaft macht, um dies zu erreichen. Cap. 44, Beitrag an die Stadt Darmstadt zu den Kosten des Seminars zur Ausbildung von Lehrerinnen für das höhere Lehrfach, wird mit 4000 Mk. genehmigt. Für Pädagogische Seminarten, Cap. 45, werden 6000 Mk. bewilligt. Bei Cap. 46, Schullehrer - Seminarien, fragt Abgeordneter Osann die Regierung, ob den auf den Seminarien ausgebildeten Lehrern Instruction über das Maß des Züchtigungsrechtes der Lehrer gegeben würde. Geh. Schulrath Gr eim bejaht die Anfrage, daß sämmt- lichen Seminaristen die Bestimmungen über das Züchtigungsrecht bekannt gegeben würde. Abg. Ulrich bringt eine Reihe von Fällen zur Kennt- niß des Hauses, wo das Züchtigungsrecht von den Lehrern überschritten wurde und cttirt hierbei den Fall des Pfarrers Stumpf von Offenbach, der wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechtes verurtheilt worden fei. Zu bedauern fei, daß diese Ueberschreitungen sehr häufig in den Volksschulen vorkämen, während man in den höheren Schulen nichts hiervon höre. Die Abgeordneten Schmidt und Dael von Köth widersprachen dem Redner im letzteren Punkte. Auch an den höheren Schulen spiele das spanische Rohr eine Rolle. Abg. Lautz wünscht nicht, daß durch die Aeußerungen der Herren Vorredner der Rohrstock an den höheren Schulen in Permanenz erklärt werde. Eine maßvolle Züchtigung aber, mehr moralisch als körperlich, halte er für ausreichend. Das Capitel wird sodann mit 117 073 Mk. verwilligt. Für Lehrer an Präparanden - Anstalten, Capitel 47, werden 24 465 Mk. und für Kreisschulinfpectoren 69 840 Mk. genehmigt Bei Cap. 49, Volksschulen, entspinnt sich eine längere Debatte, insbesondere über die Anträge Ulrich und Genossen, Mülberger und Genossen, Schönberger und Genossen wegen Uebernahme der Volksschule auf den Staat und befürworteten die Antragsteller ihre Anträge. Geh. Staatsrath Knorr erwidert, daß die Regierung bereit sei, die Kosten der Fortbildungsschulen aus die Staatskasse zu übernehmen, falls die Staatskasse es erlaube. Die Uebernahme der Volksschulen auf Staatskosten könne ohne Erhöhung des Steuercoefficienten nicht stattfinden. Abg. Friedrich stellt den Antrag, Großh. Regierung zu ersuchen, den Handfertigkeitsunterricht an den Volksschulen als Lehrgegenstand einzusühren, in wohlwollende Erwägung zu ziehen und im Budget 2000 Mk. dafür einzuftellen. Oberschulrath Greim erwidert, die Regierung sei er« bötig, auch fernerhin für diesen Unterricht zu sorgen. Mit der Einführung in den Volksschulen sei man jedoch noch nicht über die Anfangsstadien hinausgekommen; die Regierung werde dem Haus von Zeit zu Zeit Kenntniß von dem Stand der Sache geben. Abg. Berg st räßer fragt an, welche Stellung die Regierung einnehme gegenüber der drohenden Gefahr der Schließung, welche den gewerblichen Fortbildungsschulen durch die Einführung der Sonntagsruhe im Gewerbe tn Aussicht stehe. Geh. Staatsrath Knorr erwidert, die Regierung sei bestrebt, einen Ausgleich nach Möglichkeit herbeizuführen, um diese Handwerkerschulen in ihrem Bestand zu sichern und lebensfähig zu erhalten. ES sprechen noch die Abgeordneten Pennrich, Psann- stiel und Muth. Hiernach wird die geforderte Summe von 980 000 Mk. einstimmig angenommen und der Antrag Friedrich bezüglich des Handfertigkeitsunterrichts in seinem ersten Theil genehmigt, die Einstellung von 2000 Mk. hierfür ins Budget mit 17 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Für Turnunterricht, Cap. 50, werden 1011, für Hof- biblwlhek und Museum, Cap. 51, 9786 Mk. bewilligt. Hier fragt Abg. Schmidt an, ob es nicht angängig sei, die an der Hofbibliothek für Büchersendungen erhobene Verpackungsgebühr von 40 Pfennig fallen zu lassen, da an anderen Bibliotheken nichts dafür erhoben werde. Staatsrath Knorr sagt Erhebung zu. Für den botanischen Garten, Cap. 52, werden 8480 Mk., für den historischen Verein 686 Mk., für Kreisärzte 69 840 Mk., für Kreisassistenz- und Wundärzte 11 940Mk., für Kreisveterinärärzte 24 200 Mk., für Staatsbeiträge zur Salarirung proctsscher Aerzte und Thierärzte in ärmeren Landestheilen 9000 Mk., für Diäten derselben 6620 Mk., für Fouragevergütung 12 000 Mk. und für Impfwesen 11 400 Mk. genehmigt. Abg. Köhler ist MMr die Bewilligung. Für die EntbindMAsa'nstalt in Mainz werden noch 12 000 Mk. genehmigt und hiermit die Sitzung geschlossen. Sitzung -er Stadtverordneten am 5. April 1894. Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herr Beigeordneter Grüneberg, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Adami, Brück, Faber, Flett, Jughardt, Habenicht, Helfrich, Heß, Heyligenstaedt, Hornberger, Keller, Löber, Dr. Ploch, Scheel, Schiele, Schmall, Dr. Schäfer, Vogt und Wallenfels. Heber die zwei ersten Gegenstände der Tagesordnung: Gesuch der I. S ch l e u n i n g W i t t w e um Erlaubniß zur Erbauung eines Gartenhäuschens am Nahrungsberg und deL Fritz Kühn wegen einer Abortanlage daselbst wird gemeinschaftlich verhandelt, da es sich bezüglich beider Gesuche um solche bauliche Anlagen handelt, die gemäß § 5 des Ortsbaustatuts der besonderen Befürwortung des Stadtvorstandes bedürfen. Die Befürwortung erfolgt ausnahmsweise und widerruflich. Herr H. Bello ff hat das M. Weiner'sche Haus in der Dammstraße erworben und beabsichtigt, die darin befindliche Wirthschaft weiter zu betreiben. Die der Versammlung deßhalb unterbreitete Bedürfnißfrage wegen Ausschank von Branntwein, wozu der bisherige Wirthschaftsinhaber Concession nicht besaß, wurde bejaht, weil die Concession zum Branntwein- Ausschank nach Ansicht der Commission Denjenigen nicht vorenthalten werden könne, die Concession zum Wirthschafts- betrieb besitzen. Herr Wilhelm Reinhold, bisheriger Inhaber der Pfungstädler Taverne im Einhorn, beabsichtigt im Preisag'schen Hause, Ecke Schul- und Sonnenstraße, unter der Firma „Palais-Restaurant und Cafe" eine Wirthschaft zu errichten. Die Bedürfnißfrage wird mit Majorität bejaht, und damit ein Antrag auf Einholung weiterer Erkundigungen über die Qualification des Vesuchstellers an einem seiner früheren Wohnorte abgelehnt. Die Bedürfnißfrage bezüglich des Gesuchs des Herrn Gottlieb Starke um Concessionsertheilung für den Weiterbetrieb der Wirthschaft im Lotz'schen Hause am Tiefenweg wird bejaht, desgleichen bezüglich des Gesuchs der Herren Gebr. Röhrle, welche ihren Brauerei-Ausschank an der Nordanlage selbst wieder betreiben wollen- ferner bezüglich des Gesuchs des Herrn Hermann Frech für die Wirthschaft „Zu den zwölf Aposteln", und schließlich bezüglich des Gesuchs des Herrn Carl Seidel für die von demselben gepachtete Cantine des 2. Bataillons in der Zeughauskaserne. Nach Bericht Großh. Oberförsterei ist von der Erlaubniß zur Entnahme von dürren Aesten aus den noch nicht durchforsteten Nadelholzbeständen von solchen Bewohnern der Umgebung, welche das AuSästcn mit der Säge vornehmen können, fein Gebrauch gemacht worden, weil nach Angabe der Betreffenden das Holz zu minderwerthig sei, als daß sich die Arbeit des Aussägens lohne. Großh. Oberförsterei empfiehlt deshalb baldigen Abraum durch die Waldarbeiter gegen den üblichen Tagelohn. Die Versammlung beschloß, es Großh. Oberförsterei anheim zu geben, die Aeste durch Waldarbeiter entfernen zu lassen und soll danach von der Zulassung von Privaten abgesehen werden. Der Agitations-Ausschuß der hessischen Gastwirthe hat unterm 20. März d. I. an die Großh. Bürgermeisterei das Ersuchen gerichtet, die gegen die Wiedererhebung der Weinsteuer für die Finanzperiode 1894/97 gerichtete Petition zu unterstützen. Die juristische Commission hat hierzu beantragt, dem Ersuchen keine Folge zu geben, da der Stadtverordneten-Versammlung die Zuständigkeit fehle - es handle sich um eine Angelegenheit des ganzen Landes und gehe es nicht an, daß eine einzelne Gemeinde diese Frage in den Kreis ihrer Erörterungen ziehe. Wenn man früher, so führte Herr Oberbürgermeister Gnauth als Berichterstatter aus, einen andern Weg betrat, wie beispielsweise in Frage der Tabakfadrikatsteuer, so geschehe es, weil es sich um besondere städtische Interessen, die in Sachen der Weinsteuer hier nicht vorlägen, handelte. Der Hinweis, daß die Mainzer Gemeindevertretung die Petition unterstützte, sei nicht angebracht, da Mainz infolge seiner Lage inmitten weinbauender Gebiete und seines Weinhandels ein besonderes städtisches Interesse daran habe. Ein Eingehen auf das Gesuch der Wirthe widerspreche den Bestimmungen des Art. 36 der Städteordnung, nach denen die Stadtverordneten-Versammlung über andere als Gemeinde-Angelegenheiten nur dann berathen könne, wenn solche durch besondere Gesetze oder in einzelnen Fällen durch die Aufsichtsbehörde an sie gewiesen sind. — Herr Schmall bemerkt hierzu, daß eS sich hier doch um Interessen einer großen Anzahl Einwohner, nämlich der steuerzahlenden Wirthe handle, er halte für nöthig, daß die Stadt zu Gunsten der Wirthe eintrete, die Doppelbesteuerung derselben sei ungerecht. — Herr Heß erklärt, daß die Petition keine Gemeindeangelegenheit betreffe. — Herr Scheel hält die Gemeindevertretung für befugt, zur Frage Stellung zu nehmen, es sei doch eine Doppelbesteuerung. — Herr Hornberger ist der Meinung des Herrn Heß, es fei nicht specielle Sache der Gemeinde, sondern allgemeine Landesangelegenheit, er sei für den Antrag der jurististischen Commission. — Herr Wallenfels erklärt, daß, wenn Mainz sich in Frage der Weinsteuer für competent halte, die Petition zu unterstützen, so habe auch Gießen das Recht, weil ein großer Theil der Interessenten geschädigt werde durch öftere Strafen und Revisionen- auch habe das weintrinkende Publikum ein Interesse daran, denn man werde nicht behaupten, daß mit Wiedereinführung der Steuer der Wein besser werde. — Herr Dr. Schäfer fragt an, wohin es kommen solle, wenn die Stadt zu jeder einzuführenden wie abzuschaffenden Steuer eine Petition unterstütze, jede Steuer treffe nun einmal den einen schwerer als den andern. Stellung WM /MiM Hoher ct°tbMcir^ !4. k" ®"<*l f, "bct Stohthi’ vtrr »- &Ä*“" 6irg!r » I, B S «*r 'sdr k-Lrr i^tt'sche $au- bQrin beftnV , ' bttMtnmlung :4.to;^ MW non chchSmhadnWq^a e^iUDl^aw.,n; "DenMgen nitz 1DI, )|,on W Mchschaftz, bisheriger Inhaber der ibhchligl ini Preisag'jchen 'S1’ ""ter der Firm , rthschast zu errichken. 'tat bejaht, und damit c Erkundigungen über in einem ieiner frühem >es GejuchS des hem jianSertheilung für tr? pichen Haufe amTieil-- t> des Gesuchs der hem ruerei-Ausschank an V. wollen) ferner bezL ann Frech für *. 'stellt, und schii.'): iarl Seibel firne )es 2. Bataillons e tu : für ft er ei ift von dn en Heften auS bin noch von folgen Mohnern I 1 her Sägt vornehmen en, weil nach Ängabe otxt^Vx, a\?> ha^ch Grv'^. Odrrföcherei durch die Waldarbeiter > Versammlung bestlox, u geben, die Aefie durt und soll danach von der Derben. hessischen Wwirkhe bat oßh. Mgemistmi das )tedererhebon- obe 1894/91 -erMe ■iftifäe Gommiilion W J“ 9* die Zuständigkeit fehle, 5it des ganzen Lande! inzelne Gemeinde dick terungrn* ‘ KrgemeM Gnau . rdern rikackeuer, so Interessen, pÄ Den Bestimmnngen Öie ©tobtDCC'.- *sss? 6? Ä** handle, » i hie $opi a"iilt9‘air t«W' ' ui, eine W JIS, ii««"9 ‘‘A *ir; « «““Sm ’S els eltla .nt •t für cOfflp?LW/?f ,n giidl-M zu irgend einer Petition zu nehMv, dafür fei die Bersamm- laug nicht competent, sonst könittc sie sich regelmäßig mit Abschaffung von Steuern beschäftigen- die Aufsichtsbehörde würde fragen, wie wir uns in Sachen mischen könnten, die un» nichts angingen, er bitte deshalb den Antrag der Commission schon auö formellen Gründen anzunehmen. — Herr Schmal! bemerkt: ES schade nichts, wenn die Gemeinde« Vertreter in der Angelegenheit mitredeten, denn am grünen Tische würde auch über Manches geredet, was nicht immer naheliegende Interessen betreffe- es sei ungerecht, daß die Wirthe nochmals Steuer für ein Getränk bezahlten, das ihnen die Entrichtung ihrer Gewerbesteuer mit ermöglichen helfen müsse, die Sachlage möge durch eine Petition zum Ausdruck gebracht werden. — Der Antrag der Commission auf Ablehnung! des Gesuches wird angenommen, nachdem noch Herr Heß bemerkt hatte, daß die Behörde, welche sich mit der Sache zu befassen habe, in Darmstadt sei. totales «nd provinzielles, Gießen, den 6. April 1894. •• Sitzung Grvßh. Handelskammer vom 3. April 1894. 2lawesend die Herren Scheel, Heichelheim, Hom- Verger, Klingspor, Kraatz und Wortmann. Von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz wurde der Kammer abschriftlich eine Eingabe des Vorstandes des kaufmännischen und gewerblichen HülsSvereinS für weibliche Angestellte in Berlin, betr. die Abänderung des Handelsgesetzbuchs bezüglich der Kündigungsfristen für Prinzipale und Handlungsgehülfen zur gutächtlichen Aeußerung übersandt- ebenso thetlte der Verband reisender Kaufleute Deutschlands der Kammer eine Reihe von Anträgen zur künftigen Revision des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs zur Begutachtung und Unterstützung mit. D e Berichterstattung über die beiden Gegenstände wurde einer Commiision übertragen. — Der AgitationsauSschuß gegen die Wiedereinführung der Wetnsteuer im Großherzogthum Hessen bittet die Kammer unter näherer Begründung um Stellungnahme gegen die von der Großh. Regierung beabsichtigte Wiedereinstellung der Weinsteuer für die Finanz- veriode 1894/97. Entsprechend ihrer früheren Haltung zu dieser Frage beschließt die Kammer, daS Vorgehen des Agitationsausschusses in geeigneter Weise zu unterstützen. — Die Handelskammer zu Insterburg theilt der Kammer eine Reihe von Vorschlägen mit hinsichtlich der Abänderung der bet Präsentation von Wechseln durch die Post zu befolgenden Vorschristen unter Hervorhebung der infolge des seitherigen Verfahrens zu Tage getretenen Mißstände. Die Kammer hält die gemachten Vorschläge für gerechtfertigt uad ermächtigt die Schwesterkammer, sich in einer an das ReichSpostaml zu richtenden Eingabe auf unser Einverständniß berufen zu dürfen. — Die Königl. spanischen Consulate in Ftanksurt a. M. und Mainz setzen die Kammer zwecks Benachrichtigung der interessirten Kreise von nachfolgender Verfügung der Königl. Spanischen Regierung in Kenntniß: „iJÜr die Folge unterliegen die Ursprungszeugnisse über die Einsuhr deutscher Waare i in Spanien einer Gebühr von Pesetas 5.— = 4,07 Mark, wenn der auf die Sendung zu zahlende Zoll den Betrag von 20 Pesetas übersteigt. Für Sendungen, für die ein geringerer Zollbetrag bezahlt werden muß, werden 25 % de» jeweiligen Zolles für BcglaubtgungSgebühr der Ursprungszeugnisse erhoben. Für Sendungen, die per Post expedier werden, kommen dte Ursprungszeugnisse in Wegfall." Hinsichtlich der Form und des Inhalts der zu Sendungen nach Rußland erforderlichen Ursprungszeugnisse sind der Kammer die betr. durch einen Erlaß des Kaiser!. Russischen Finanz • Ministeriums an die Zollbehörden getroffenen Bestimmungen zugekommen. Dieselben liegen etwaigen Interessenten in dem Locale der Kammer zur Kenntnißnahme offen. — Der Kammer ging eine weitere Mittheilung über zweifelhafte Firmen, insbesondere in Algier, zu- Jnteressenten belieben sich wegen näherer Auskunftsertheilung an die Kammer zu wenden. *• Freisinniger Verein. (Fortsetzung.) Redner erörterte dann die civtlrechrlichen Wirkungen des Gesetzes und verweilte länger bei Art. 4 der Novelle, der Bestimmung, die mit Ausnahme der Banken, Notenbanken, Bodencreditanstalten, Hypothekenbanken auf Actien, öffentlichen Leihanftalten, Sparund Darleihinstitute öffentlicher Korporationen, eingetragenen Genossenschaften im Verkehr mit den Mitgliedern und deS Verkehrs zwischen Buchkaufleuten Jedem, der Geld- oder Kreditgeschäfte gewerbsmäßig betreibt, eS zur Pflicht macht, binnen drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Rechnungsauszug über die Geschäfte des verflossenen Jahres den Schuldnern zu behändigen. Nach Auffassung des Redners werden von dieser Bestimmung außer den Geld geschälten die Geschäfte betroffen, bei denen Kredit gegen Vergütung gewerbSmäßiggewährtwird, bei denen also daS Creditgewähren den regelmäßigen Charaeter des ganzen Geschäfts auSmache, fo die Abzahlungsgeschäfte, vielfach auch die Viehhändel. Allerdings sei im Reichstage eine andere, weitergehende Auffassung hervorgetreten, es habe der StaatS- fecretär Hanauer erklärt, daß nach der Ansicht der verbündeten Regierungen auch die Geschäfte unter das Gesetz fallen, bei denen die voraussichtlich eintretende Creditirung bereits bei Bemessung des Kaufpreises berücksichtigt sei. DaS Gesetz, das Geldstrafe und Haft wie ZinSverlust für den Ueber- tretungSfall androhe, habe den Zweck, den Gewerbtreibenden zu zwingen, feinen Schuldner über die bestehenden Verbindlichkeiten aufzuklären und hierdurch präventiv gegen den Wucher zu wirken. Ob dieser Zweck erreicht werde, sei zweifelhaft, sicher dagegen bedeute die Vorschrift eine Belästigung auch des loyalen Geschäftsverkehrs. Mit dem Wunsche, daß das neue Gesetz dem Wucher, diesem gemeinen und gemeingefährlichen Deliete, entgegenwirken möge, schloß der Redner, bemerkend, daß größerer Erfolg von immer größerer Verbreitung der soliden, auf Capitalverschaffung zielenden Vereinigungen, der Kredit- und Vorschußvereine, der Genossenschaften ?c. zu erhoffen sei und von einer Gesundung unserer wirthschaftlichen Zustände, an der mitzuwirken Pflicht eines Jeden sei. Er wolle übrigens den Zweifel nicht unerwähnt lassen, ob das Gesetz überhaupt gültig pub licirt sei. Der Reichstag habe es beschlossen am 2. Mai 1893, fet aufgelöst worden am 4. Mai, das Gesetz aber habe der Kaiser erst am 19. Juni 1893 publicirt, ohne es vorher nochmals dem neuen Reichstag vorgelegt zu haben. Nach der übereinstimmenden Ansicht der Staatsrechtslehrer sei der äußerste zulässige Endtermin für die Publikation der Beginn der neuen Legislaturperiode. Der Parlamentsbeschluß sei keine Blankeuvollmacht, die der Kaiser zu beliebiger Zeit benutzen könne, er müsse zum Gesetz werden, so lange der beschließende Reichstag noch functionite. Diesen Grundsatz, den man ein conftitutionelleS Gewohnheitsrecht nennen könne, habe dte Regierung selbst mehrfach anerkannt, so bei Emanation der Postgesetze 1871. Der Richter werde deshalb gegebenen Falles das gesetzmäßige Zustandekommen zu prüfen bezw. zu verneinen haben. — In der Discussion, die dem beifällig aufgenommenen Vortrage folgte, theilte Herr Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch interessante Erfahrungen über Wuchersälle mit; dem Wucher sei schwer mit Gesetzen beizukommen, das neue Gesetz bedeute zwar einen moralischen Factor von nicht zu unterschätzender Bedeutung, er befürchte indessen, daß es den Wucherer nicht häufiger zur Strafe bringen werde wie seither. Jedenfalls sei der Nutzen deS Gesetzes nicht groß genug, um die Nachtheile aufzuwiegen, die eS dem Geschäftsverkehr durch Behinderung der freien Bewegung bringe. ES werde die Zeit kommen, m der man wieder, wie eS 1867 geschehen fei, die Wuchergesetze bet Seite stelle. Die Neigung unserer Zeit, gesellichaftliche und wirthschaftliche Schäden symptomatisch durch Gesetze zu behandeln, sei verfehlt. So sehr gewiß Jeder ein Feind des Wuchers fein und den Wucherer verabscheuen müsse, so wenig dürfe man doch von derartigen Gesetzen erwarten, die Schäden konnten vielmehr nur durch wirthschaftliche Bildung und Erziehung der Bevölkerung und durch Erleichterung deS soliden Geschäftsverkehrs geheilt werden. Redner ging sodann auf einzelne Bestimmungen deS Gesetzes ein und hob hervor, daß speciell die Verpflichtung zur Lieferung von Rechnungsauszügen von ihm nur «angenommen werde bet Geschäften, die die Kreditgewährung zur Erwerbsquelle machen, nicht dann, wenn die Kreditgewährung nebensächlich sei. Die Veriammlung stimmte diesen Darlegungen beifällig zu. • ** Unfall. Der Kutscher eines hiesigen WeinhändlerS wollte vorgestern Abend Stroh aus der Scheune holen. Hierbei that er an der Luke einen Fehltritt und stürzte in die Tenne hinab. Er trug schwere Verletzungen am Rücken und linken Bein davon, so daß er das Bett hüten und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte. ** Der diesmaligen Staatsprüfung im Justiz- und Ber- waltuugSfache unterziehen sich nach der „D. Ztg." 6 Accefsisten, drei aus Rheinhessen, drei aus den diesseitigen Provinzen. Bei der Redaction eingegangcnc Bücher re.: — Goethe a!S Naturfreund und Naturforscher. Vortrag, gehalten tm Verein für Naturkunde zu Zwickau von Prostssor Dr. Otto Wünsche. Zwickau, Verlag von Gedr. Thost (R. Bräuninger). Preis 50 Psg. kirchliche Anzeige« der Statt Gietzen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. I« der Etadttirche. Samstag den 7. Avril: Nachmittags 2 Uhr: Beichte Pfarrverwalter Dr. Grein Sonntag den 8. April, MisericordiaS Domini: Vormittags 9'/, Uhr: Pfarroerwalter Dr. Grein. Konfirmationsfeier der Markuspemeinde. Heiliges Abendmahl. Abends 6 Uhr: Pfarrer Schlosser Collecte für die Armen der Gemeinde. Kinderkirche fallt aus. Die Vorbereitung zur Kinderkirche wird Donnerstag den 12. April, Nachmittags 3 Uhr, in der Stadtkirche abgehalten. In der AohanneSkirche. Sonntag den 8. April, Mesericordias Domini: Vormittags 9Ve Ubr: Pfarrer Dr. Naumann Vormittags 1t Uhr: Kindergottesdienst der JohanneS- gemeinde. Pfarrer Dr. Naumann. Nachmittags 2 Uhr: Pfarrer Dingeldey. Vorstellung und Prüfung der Konfirmanden aus der LukaS- und der Militärgemeinde. Am Sonntag den 15. Avril Konfirmation der Kinder aus der Lukas- und der Militärgemeinde. Feier des heiligen Abendmahls; Beichte am SamStag zuvor, Nachmittags 2 Uhr. Kollerte für die Armen. Katholische Gemeinde. Sonntag den 8. April, 2. Sonntog n- Ostern: SamStag: Nachmittags um 4'/, Uhr und Abends um 8 Uhr Gelegenheit zur hl. Beichte. Sonntag: Vormittags von 6'/, Uhr an Gelegenheit zur hl. Beichte; um 6'/, Uhr erste hl. Messe; um 7Ve Uhr Austheilung der hl. Kommunion; um 8 Uhr zweite hl- Messe; um 9>/, Uhr Hochamt mit Predigt. Nachmittags um 2 Uhr: Khriftenlehre; darauf Andacht. Gottesdienst der israelitischen Religionsgesellschast. Freitag Abend 680 Uhr, Samstag Vormittag 8“ Uhr, SamStag Nachmittag ö00 Uhr, Samstag Abend 715 Uhr. Bekanntmachung. Berkaus Licxstag, den io. d. Mts., von Streumattrial Markt Verlegung 3055 Buttron. 3072 Gnauth. Aeilgeöotenes haltend, mit Zusammenkunft am Badenburger Fußpfad um 4 Uhr Nachmittags und c) eine ca. 300 0 m haltende Wüstung am Mittelweg mit Zusammenkunft um 5j/2 Uhr Nachmittags an der Wolfstraße. Gießen, den 6. April 1894. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Der aus den 7. Mai d. I. ausgeschriebene Jahrmarkt zu Hungen wird nicht an diesem Tage, sondern am 23. April d. I. abgehalten. Hungen, den 5. April 1894. Großh. Bürgermeisterei Hungen. Brahma-Brnteier abzugeben. Wo? sagt die Exped- 3049 . Die Anfertigung zweier Tchräuke für Zeichnungen für das Stadt- 'bouamt soll Mittwoch, 11. April d. Js., Bormittags 11 Uhr, >m öffentlichen Angebotverfahren vergeben werden. Zeichnung und Beringungen liegen auf dem Ttadt- ldauamte offen und sind schriftliche Angebote bis zum genannten Termin vaselbst einzureichen. Gießen, 5. April 1894. Großh. Bürgermeisterei Gießen. i3069 Gnauth. soll nachverzetchnetes Gelände öffent-i Die ausgelagerte Holzwolle in der ltch an Ort und Stelle verpachtet Kaserne wird Mittwoch den werden und zwar: 25. April 1894, Bormittags em Viertel Grabland am Hamm, io Uhr, in unserem Geschäfts, mit Zusammenkunft um 3 Uhr zimmer im Wege des mündlichen Nachmittags am Neustädterthor, Meistgebots verkauft. Bedingungen b) zwei Stücke Land zwischen der, Uegen aus. 3059 BÄ Ä. AM «*-■ HulMHMI. Das neueste in Gommer - Artikeln, Halvschuhe, Touriffenfchuhe, Zeng- schuhe, sowie alle sonstigen Arten von Sckubwaaren, von den billigsten bis zu den hochfeinsten, bei billigsten Preisen. | Julius Buch, «/r-Kilo-Doser. «cn ntxTn sr k • Nur ächt mit dieser Schutzmarke Carl Tiedemann, Hoflieferant, Dresden. begründet 1833. [3046 vorräthig zum Fabrikpreis, Musteraufstriche und Prospecte gratis, in Gießen bei Emil Fischbach, Seltersweg 24, A. 8$ G. Wallenfels, Marktplatz 21. Empfehle das Neueste in Filz- u. Strohhiiten, sowie Tommermützen für Herren, Conftrmanden und Knaben, in schönster Auswahl zu billigsten Preisen. Julius Buch, 3058 Mäusburg 10. 3068] «ute Frührosakartonetn verkauft Adolf Laudon, Neustrdt 11. Für die bevorstehende warme Jahreszeit empfehle Pasteurisirte Milch ? frei von Tuberkulofe- und Läure-Pilzeu, Vollmilch, Magermilch, sowie füften und feuern Rahm und Lchlag-Rahm 3KF* täglich frisch. Lüftrahm-Tafelbutter ä Pfund Mk. 1.20, Limburger, Handkäfe und Kasematte. Dampfmolkerei Giessen 3053] Lahr. Rühmlichst bekannte Mineralquellen ■bei Echzell (Oberhessen) Jnhaber: A. Schantz. Mülheim a. Rhein. ---—.4..—---- Anerkannt vorzügliches natürliches kohlen saure s Tafelwasser Untersucht von berühmten Autoritäten medicimscher Werth vielfach ausgezeichnet .Lieferant des Con§oslaates. 4) z >■ r, TlömcrbrunjiQn. Statt besonderer Anzeige Freunden und Bekannten die traurige Mittheilung, dass mein lieber Bruder Martha Pietsch Giessen, den 6. April 1894. Z« Die Beerdigung findet Samstag Nachmittag 5 Uhr von der Leichenhalle des Friedhofes aus statt. Wagen-Fabrik 3077] und Frau. Reklamewagen nach neuesten Formen. [3065 XX XNXNNXNXXXTt x Neu eing-etroÄen 8 zeigen an 3064 L. Grünewald u. Frau. Um stille Theilnahme bitten [3078 5$ 3057 Mäusburg 10. C. Weber und Familie 3054 8701 Laden mit Logis tm Windecker- Vermischte Anzeigen. Flickfrau 4751 Plockstraße 2, Ecke Seltersweg, 3051] veeouomte-«rbeiter gesucht. 3. Stock, möbl. Zimmer alsbald zu oerm. Riegelpfad Nr. 12. ♦♦ s 09 Inna^mt voi fflgnikn lag1 Gießen, den 6. April 1894. Die Beerdigung findet Sonntag den 8. April, Nachmittags 4 Uhr vom Sterbehause, Liebigstraße 71, aus statt. Die Geburt eines Kräftigen Mädchens 3048] Möblirte Wohnung, am liebsten Zimmer mit Cabinet, im Süd- Westen , auf mehrere Monate gesucht. Offerten unter P. W. 509 an die Expedition dieses Blattes.______________ 9S* Der Gefammtauflage der heutigen Nummer liegt eine Extrabeilage von D. Springmanu, Ausverkauf betr., bei. 3079 Krieger-Verein Gießen. Generalversammlung Dienstag den 10. April, Abends SV2 Uhr im Bereinslocal. Tagesordnung: 1. Bericht der Kaffenprüfungscommission, 2. Beschluß- faffung über Statutenabänderungsanträge, 3. Sonstiges. in reichster Auswahl Kragen, Manschetten, Shlipse Rebadtea: M Hchetzk». — Druck und Verlas fogg RrShl'sch« Druckerei (Fr. Thr. Pietsch) in Ließen: Are heutige Dummer umfaßt 6 Seiten. ••••••••••••oeeeeeeeeeeee W Bei unserem Weggang von Gießen nach Bingen H D a. Rh. Freunden und Bekannten ein 8 herzliches Lebewohl! Todetz-mnzerge Gestern Abend verschied nach lang m schweren Leiden unser lieber Sohn Friedrich Schröder im Alter von nahezu 19 Jahren, was wir Freunden und Bekannten tiefbetrübt mittheilen. Die trauernden Eltern Karl Schröder (Postschaffner) Dik Sieben vtw --chcntl'ch bri btigel'gl- Todes Anzeige. Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Mittheilung, daß unsere liebe gute Frau, Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Tochter, Schwester, Schwägerin und Tante Frau Katharina Wegerle, geb. Oswald, nach kurzem schweren Leiden sanft dem Herrn entschlafen ist. Frankfurt a. M 18 Eiserne Hand, Telephon 1197 empfiehlt ein reichhaltiges Lager Coupes, Landauer, Mylords, Breaks rc., solide und elegante Ausführung, zu mäßigen Preisen. (Eine Anzahl gut erhaltener Tauschwagen auf Lager). Anfertigung von Für Herren, Eonfirmanden und Knabe« empfehle: Kurkin- u SommerilMSk in schöner Auswahl bei billigen Preisen. Julius Buch, 5 10 Musburz. Julius Buch Misburg 10. XXX XXXXXXXXX Georg Fietsch am 4. April in Göppingen nach langem schweren Leiden sanft entschlafen|ist. für Portraitsmalerei. Unterricht im Einzelnen, als auch Monatscursen. Otto Fritz, Kunstmaler 24 Bleichstrasse 24. [1437 2990] Wegen Versetzung des Herrn Br. Sloericko sind 2 mbl. Zim (Wohn- u. Schlafzimmer) sof. zu vermtethen. Frau Rechnungsrath Kalbfleisch, Ludwigstr. 5, III., südl. Eingang. Holzvi « hx JBormittagö f die Stad: Wßtinnad 18 l'?* L" «* 173 " N -u:8 - 1725 " ■ÄS* ■ '^roßh. gü ist*1 JRontaflS. 2)te trauernden Hinterbttebenen Gießen, Wieseck, den 5. April 1894. Die Beerdigung findet Sonntag den 8. April, Nachmittags 5 Uhr vom Trauerhause, Seltersweg 56 aus statt. 111881, I tv, 893] °uss Sank (in d-r Nib- von Gi-b-n) S-- Robert Stuhl, Neustadt 21 sucht, u. zwar zunächst sür 1—2 Wochen, 27ä0] Eins. kl. möbl. Zimmer billig zu später regelmäßig für 1 Tag in der Woche, oermiethen.Nordanlage 19. Offert, u. S. P. 5 an die Exped. 3060 „Morgen iti bltftm fu > ti litte/ Der hrnuS in den Simn und st ihreben, daß itifltn Bormi nW bis Woitox?" fio M LHre Mül ,/Hrrr 0 Und Am |di ab und pii nicht rti h«eS Hand. I «Ja, ja. Mit Mutter M ja, Mtt ich, t brmen wird »Mein 1^ Jode tnt üü'fle Zukunf joltm lafltn, t M Are böse. Ich b lefwn in der teil« Freund „N W Der An tKe. «Herr l „Unser c iH t mehr er >ki«cht werde lbe menschlic *ft/ w« lkpt mehr." 14221 Möblirte Zimmer zu vermieden mit und ohne Pension- Asterweg 2. Neuenweg 13 miethen und sogleich beziehbar. [2600 2891s Zwei unmöbl. Zimmer, eoent. mit Mittagsttsch, an Herrn oder Dame zu oermiethen. Zu erfragen Weserstraße 13. 2778] Ein gut möbl. Zimmer zu ver- miethen. Bahnhofstraße 1b, 2 Tr. Jermietyungm. 3076] Wohnung von 4 Zim. u. allem Zubeb, zu verm Verlängerter Asterweg 48. 2410] In meinem Neubau in der Lud- wigsstraße find drei Stockwerke mit allem Zubehör zu vermtethen. Näheres durch Architect Huh«, Bleichstraße. Hart Schleen becker, Maurermeister. 2952] ein kleine- AamilienlogiS per 1. Mai l. I. zu oermiethen- __________«aplanSgasse Ne. IS. 2156] Seltersweg 87 Wohn- tm oberen Stock von 5 Z. nebst Zub alsb. zu verm 2913] Schöne- KamUienlogiS, Par- terre, ne« hergerichtet, 6 Zimmer mit Zubehör, fofort zu vermiethen. _________________Löberstratze 5. 3001] Meine- FamilienlogiS zu vermiethen. Wallthorstraße 38._________ 2984] «ansarde, 3 Z. nebst Zubeh, per 1. Mai zu vermieth. Alicestraße 28. 3038] Srenndl. yamilienlogi- zu oermiethen. Kaplansgasse 18. ruhige Familie zu vermiethen _________________Bahnhofstraße 71. ** 393] MöblirteS Zimmer zu vermiethen. Mäusburg 12. 3050] Kleines LogiS Schloßgasse 9, Hinterhaus, zu vermiethen._____________ 3067] Schön möblirteS Zimmer zu vermiethen. Dammstraße 30, 1. 2905] Zwei fchön möbl. Zimmer, Wohn- «nb Schlafzimmer, zu der- miethen. Ludwigstr. 80, mittl. St. 3071 j Ein möblirteS Zimmer, ev. mit Kabinet, vom 15. April bis Ende Mai gesucht. Offerten erbeten an _ Dienstmann Martin, Marktplatz 19. 2905] Zwei ineinandergehende schön möblirte Zimmer zu vermiethen ____________Ludwigstraße 30, 2. Stock. 1498] Möbl. Zimmer, eoent. mit Cabinet, zu vermiethen. L. Hrohnhäuser, Mäusburg 7. Danksagung. Seit einem Jahre litt ich an schwerem Magen- / und Herzleiden. Die Herren Aerzte constatirten Bleichsucht und Blut- armuth tm höchsten Grade und gaben mich gänzlich verloren, alle Mittel halfen nicht, da bat ich Herrn Dn Volbeding, homöopathischer Arzt in Düsseldorf, um Hülfe und nach Gebrauch einer einzigen Kur wurde ich von tausenden Blasenwürmern befreit und so war meine ganze Krankheit gehoben und erfreue mich wieder meiner vollständigen Gesundheit, wofür ich Herrn Dr. Volbeding meinen herzlichsten Dank ausspreche und kann ich daher allen Leidenden denselben nicht warm genug empfehlen. Therese Heck, M. - Gladbach, Retherhütte Nr. 21, den 2318 21. December 1893. 3074] Bei einer kleinen Familie können zwei Schüler billig Pension erhalten. ____________Btsmarckftxaße 20, 2. Stock. 3070] Für eine Eise«- und Colonial- Mrling mit guter Schulbildung, event. auch ein Mädchen, welches sowohl im Geschäfte, wie im Haushalte thätig sein müßte, gesucht. Anerbieten befördert die Annoncen-Expedttton von Haaseustei« & Bögler U.-S. in Arankfnrt a. M. sub G. C. 91. 3075] Ei« junger Mann, der mit Pferden umgehen kann, zur AuStzülfe gß sucht. GebrLder Schwa«. Blousen, Kinderkleidchen X 8 Schüßen, Corfttien, Handschuhe u. Strümpfe w zu den billigsten Preisen. [3062 X 1681] Der mittlere Stock, 4 auch 5 Zim.! Hause am Kreuz sofort zu ver- mit Zubehör, ist per sofort zu ver-, miethen. miethen. Ktrchstraße 2 | Näheres bei Herrn Rechtsanwalt 11] Der mittl. Stock, 6 Zimmer, Badez. | Labroifie. u. allem Zubeh., ist pr. sofort an eine " 3080] Ein junger Mann für Haus- arbeit gesucht. Bergstraße 20.__________ 3073] Ei« zweiter LaboratoriumS- biener wird gesucht. _______________Ludwigstraße 21. 3047] «in Dienstmädchen, welches kochen kann, wird gesucht von Frau Dr. Fayet, __________________Ludwigstraße 32. 3061] Kindermädchen tagsüber gesucht. Bahnhofstraße 49.