»lohtnt n,ktl "«61 »!,L"L'L ^ttttotbtoT?. '-»en nptlotiläÄ ‘? * ‘niflemanbelt 3‘ Spanier 'oC». atn fl8m jy matt, bfl )tn %tttk»n fi„k u,U0Wfn , währwt bk B? 'm iu. i Fonds wtt. S.b Iü* e®Ä g*M failte ble llf Ää?5* i®Ä ne ba§ der Domintnbefia KAast mit 60 Million ,, **tot besitzen bürfte. J unbegründete Gerücht n- JJj }.u Amben «Dnntin: MM sich am Donnert Wen Dagegen war ba< I utd) SmangiMiunen et, tröen tm wetteren Merlau :euem In die hohe eetriebtn SMicrt mit hvÄndiichcn -ttsien. 'eicht geworden. Man glau: lüsien, tnbem die MHM Äscher Goldrmte einen glück r Böch. Coafi vorn 2. ni. 21, ii. rg.-L88uLS Serb. GoL-- .CMIg.l880r cono. ßit. D. M’M 87 . . . -»rto.InL 29.40 28.35 64.50 6550 70.- 71- 104.45 IM 95 24.35 13.86 45.90 4130 WIMlWIAb tu rol«8 fitml WJ ^in-Lec-sift- 1 62 g. 47- 5050 99.30 108.10 99.— 61.30 100.90 101.70 80.10 iüto W- hnLombarben do. do. Durer Gold . AolbsTchk.) Zojcs.SMr girmt M nbahn • • 102.90 18.05 61.40 100.85 101.35 79.20 47.95 53.30 99 20 99.20 62.05 HD. itetocc i Sud. • rr corm-W^' \ o41 qo 1346 -o eVoE^ 134.50 In8 80 138.60 138.30 I i **"}f kHk ' 95.40 >4.20 | MveM- 067 by. Ö^SLf i:>f0 i •*» Kl m- ’ * 78.10 77 60 95 80 re -s«d»' 35.60 105 80 chlveig- 95" 95 9l> I 10t'0 I102.W , jKS* jDO'e ' Gcoi« ' .30- I31- Ä131/ 'Ol- bio^br. tu- 951 9!r. 55 Erstes Blatt.Mittwoch den 7. März 1894 ter chi,jener Anzeiger erscheint täglich, mit Xu8nafanif deS Montags. Die Vießrner Aamisienbsätler werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Gießener Anzeiger Kemrat-Mnzeiger. iMerkljiifaviflcr A6t»niumenlspreis? 2 liiail 20 Ptg mit Bniigerlofan. Durch die Poü bezogerr 2 Mark 50 Pfg. Redaetion, itrv'd narr und Druckerei: -chusckr-je Är.7. Ferniprechcr 51. Zlnrts- und Zlnzeigeblutt für den l(rei$ Giefzen. chralrsöeisage: Oießener Kamilienbkätter. Alle Annoncen-Bureaux deS In- und AuSlandrS nehuirn Anzeigen für den „(Miefjencr Anzeiger" entgegen diesen benachbarten Gemeinden werden ergebenst ersucht, diese Bekanntmachung zur Kenntniß der Landwirthe in ihren ®e- meinden zu bringen und aus möglichst zahlreichen Besuch der Vorträge hinzuwirken. Gießen, den 23. Januar 1894. Der Director des landwirthschastlichen Beziiksvereins Gießen. Jost. lieber den Einfluß der Währung und Valuta auf den Geschäftsverkehr. Der große Streit um den deutsch-russischen Handels- , vertrag Hal auch wiederum in allen inleressirten Kreisen die Frage angeregt, in wie weit die Währung und die Valuta ‘ ihren besonderen Einfluß aus die Preise der GUter auSüben, j resp. Einfuhr und Ausfuhr beeinflussen. Wir erwähnen dabei, daß unter Währung die in einem Lande herrschende Gold-, Silber- oder Papierwährung zu verstehen ist, während die Valuta den schwankenden Courswerth von CreditbilletS und Stlbermünzen deS Auslandes gegenüber der Goldwährung darstellt. Da muß nun zunächst hervorgehoben werden, daß die Goldwährung in erster Linie dem Einsuhrhandel zu Gute kommt, weil man mit Goldwährung erstens dem nur in Gold handelnden die halbe Welt beherrschenden englischen und auch nordamerikanischen Kaufmanne gewachsen ist und kein Agio zu bezahlen braucht, und zweiten« in allen denjenigen Sündern billig einkauft, welche keine Goldwährung haben, weil z. B. das englische oder deutsche Goldgeld in österreichische Gulden oder russische Rubel umgesetzt bei niedrigem Eourje dieses Papiergeldes viel mehr Werth hat als bei uns. Die niedrige Valuta (Courswerth- der russischen Rubel wirkt also auch für den russischen AuSsuhrhändler als Ausfuhrprämie und er bekommt thatsächlich 10 % mehr für seine in Goldgeld verkaufte Waare, wenn der Rubelcours 10% sinkt. Es besteht also die eigenthitmliche Thatsache, daß geringwerthigeS Geld, resp. niedriger Stand deS Rubel- und GuldencourseS die Ausfuhr des betreffenden Landes begünstigen. Was indessen die Ausfuhr eines Landes, welches wie Deuschland Goldwährung besitzt, anbetrifft, so wird die Ausfuhr durch die Goldwährung nur nach Ländern, welche Goldwährung besitzen oder leicht in Goldwährung Zahlung leisten, gestützt und erleichtert/ nach allen denjenigen Ländern indeffen, in welchen Silber- oder Papiergeld herrscht, wird für die Goldwährung besitzenden Länder die Ausfuhr erschwert, weil der in Gold verlangte oder doch in Goldgeld umzurechnende Verkaufspreis in Rubeln oder Gulden auSge- drückt, immer verhäitnißmäßig hoch ausfallen muß. Man muß zugeben, daß bei den heutigen Weltmarktpreisen sür die meisten Bedarfsartikel diese Unterschiede der Währung und Valuta große Uebelstände sind und daß diejenigen Be- strebungen, welche Reformen in den WährungSverhältniffen herbeiführen wollen, nicht von der Hand zu weisen si> d. DaS Ideal der Bimetallisten, für die ganze Welt eine gemeinsame Doppelwährung durchzuführen, wird allerdings wohl für immer an dem Widerstande Englands scheitern, aber eine erreichbare Reform wäre wohl eine Annäherung der Silber- und Papierwährung besitzenden Staaten an die Goldwährung, wie dies Oesterreich so geschickt durchgesetzt har. Deutsche» Reich. Berlin, 5. März. Die Frist bis zur Wiedereinbringung des russischen Vertrages im Plenum des Reichstages wird in letzterem wesentlich durch die Fortsetzung der zweiten EtatSlesung auSgefüllt werden. Da von den wich- tigeren Theilen des Etats nur noch das Marinebudget zu erledigen ist, so steht zu hoffen, daß der Reichstag wenigsten* mit dieser Arbeit zu Stande kommen wird, ehe er in die zweite Lesung deS Vertrages mit Rußland eintritt. An eine vollständige Fertigstellung deS Reichsetats vor Ostern ist doch nun einmal nicht zu denken, so daß am 1. April ein No h» etaisgesetz in Kraft treten muß. Deutscher Reichstag. 63. Sitzung. Montag den 5. Marz 1894. Die Bcrathung des Mtlt täretatS wird beim (Sapltd j^erwalhtn^f0ri«eftr^tt D Schellendorsi bemerkt nreb bezüglich des Falls Kirchhofs, daß ein Mensch, der sich noch and re Dinge hat zu Schulden kommen lassen, die ganze Geschichte erfunden habe. Er habe sie in seinem Kreise erzählt und so ist sie in btt TageSbläiter gekommen. Die ganze Geschichte war erstunken und erlogen. Man hat vorgestern die Begnadigung deS Generals Kirchbost bemängelt. DaS Begnadigungsrecht ist aber ein Recht der Kione und wenn dasselbe hier erörtert wird, so muß ich dagegen protefttrrn. Wenn General Kirchhoff tm Etollverfahren von den Herren Lräger oder Munckel verthetdtgt worden wäre, würde er gewiß sretgesprochin wordcn sein; wir haben ihn verurthellt. Wenn Sie (zu den SocUrl- demokraten) einmal in die Lage kommen sollten, eine Begnadigung brauchen zu können, seien Sie dann sroh, wenn dann da« Begnadigung«- recht der Krone noch besteht. Herr Bebel sprach wieder über Soldaten Mißhandlungen. Von der Erörterung solcher Spec affällc kann ich mir keinen Nutzen versprechen. In dem Falle, dem des Hauptmann« Frey, hat Herr Bebel selber erklärt, er sei mystlstcirt woiden. D'e Erklärung kam etwas spät, und „mystificirt" ist etwas zu nvlfe Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr. Amtlich«»» Theil. Bekanntmachung, betreffend die Eintheilung der Kaminfegerbezirke. E« wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß »am 1. April 1894 an auf die Dauer von 2 Jahren der 1. Kammfegerbezirk dem Kaminfeger ftarl Zwcsch dahier und der 2. Kaminfegerbezirk dem Kammfeger Franz Nebl dahier zugewiesen ist. Der I. Bezirk besteht: i. au« dem Theile der Stadt Gießen, welcher, von Frankfurt au« gerechnet, rechts der Straße von Frankfurt nach Marburg gelegen ist, einschließlich der Gemarkung Schiffenberg. b. au« den Otten: Albach, Mendorf a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Garbenteich, Großen-Linden, Hausen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang-Gönö, Leihgestern, Oppenrod, Steinbach und Watzenborn-Steinberg. Der 11. Bezirk besteht: r. au« dem links der Frankfurt-Marburger-Straße gelegenen Theil der Ttadt Gießen sowie b. au« den Orten: Alten Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Daubringen mit Heibettshansen, Großen- Buseck, Lollar, Mainzlar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Trohe, Wieseck und Winnerod. Gießen, den 5. März 1894. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresen iu«._____ Bekanntmachung. Cs wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Landwirthschaftslehrer Leit Higer von Alsfeld Sonntag den 11. März l. Is., Nachmittags 3 Uhr, einen Vortrag im „Englischen Hof" zu Grünbcrg über Futtcrbau auf dem Ackerlande, Samstag den 17. März L I., Abends 7 Uhr, einen Vortrag in dem Saale des Herrn Witth« Helland zu Lich über die Anwendung künstlicher Dungmittcl halten wird. Alle Mitglieder des landwirthschastlichen Vereins, der landwirthschastlichen Localvercine, sowie alle Freunde der Landwirthschaft werden zu diesen Vorträgen hierdurch freundlichst cingeladen. Die Herren Bürgermeister der vorgenannten und der — Feuilleton. Die Borfeier des 70. Geburtstages von Cho Roquette. (Nachdruck verboten.) Dr. M. ES ist nicht mehr wie billig, daß aus aca- demischen Kreisen, mit welchen Otto Roquette durch sein Amt alS Literaturprofessor am Polytechnikum zu Darmstadt eng verbunden ist, die erste Anregung auSgeht, einen Mann nach Verdienst zu ehren, deffen Wirksamkeit für die studirende Jugend und für andere Kreise der Großherzoglichen Residenz von geist- und gemüthbildendem Einfluß ist. Alljährlich veranstaltet der hiesige Academische Verein eine musikalisch-dramatische Aufführung zu einem wohlthätigen Zweck. Die erste Hälfte deS Programms besteht in der Regel in einem Eoncert, welchem heimische und auswärtige Künstler ihre Kräfte leihen, und die zweite füllt gewöhnlich ein kleiner Schwank, ein Lustspiel u. dgl. Diesmal gelangt ein OpuS von Roquette zur Darstellung und zwar der Einacter „Hanswurst", welchen der Autor mit Fug und Recht als „Zeitbild" betrachtet wissen will. Wer je daran gezweifelt hat, daß der Dichter von „Waldmeisters Brautfahrt" über feinen, frischen Humor verfügt, braucht nur sein „Schönbartspiel Reinecke und Fuchs" und seinen ,,HanS Wurst" zu prüfen, um sich augenblickS zu überzeugen, daß Roquette nicht nur der stille, selbstgenügfame, sentimentale Romantiker ist, sondern daß er einen gar offenen Blick für daS wirkliche Leben und sein bunteS, wechfelvolleS Spiel an den Tag zu legen im Stande ist. „Hans Wurst" ist im Grunde ein kleiner Bühnenscherz, aber mit culturgc- schichtlichen Nebengedanken. Roquette führt unS in die Zoit des Morgengrauens der 'deutschen Bühne und der deutschen Schauspielkunst- Sterne finb bis dahin weder über dem einen, noch anderen Felde aufgegangen, aber an dem Horizont zeigt sich ein lichter Streifen, und, sobald man überhaupt schon die Frage nach der Nützlichkeit ober Schädlichkeit der Schaubühne aufwarf, sobald das Pro und Contra ernsthaft erwogen wurde, konnte auch der dichterische Genius, der plötzlich mit seinem Zauberstabe eine Welt des schönen Scheins und der Ideale wachruft, nicht mehr ferne sein. Roquette nennt diesen Genius nicht bei Namen, enthält sich überhaupt aller billigen Prophezeihungen — post eventum, aber er zeigt die Zeit, in welche er hineintrat, in der gleichsam Alles auf sein Kommen zugespitzt war. ES ist die Zeit von Gottsched und der Neuberin, da ein deutsches Theater noch kaum im Traume existirte, da der Schauspielerstand sich mit Mühe und Noth aus verrufenen, gesellschaftlich verfehmten Gauklern zu strebsamen Künstlern heraufzuarbeiten versuchte. Wählerisch durfte da der Mime nicht sein. Gings nicht mit einem stolzen „BrittanicuS" oder „Nero" im steifen, hochtrabenden Alexandrinerschritt, so mußte auch abwechselungshalber die HarlekinStracht herhalten und das bischen Kleingeld, das zu des Lebens Nothdurft gehörte, etnbrtngen helfen. Ein junger Mann auS einer sächsischen Professorensamilie, LucaS, ist unter die Comödianten gegangen und infolge dieses Schrittes völlig mit feinen entfernteren Verwandten zerfallen. Als der Vorhang aufgeht, kann die Base Salome sich in Klagen nicht genug thun ob der erschrecklichen Schande, daß ein junger Mann, der Psarrer hätte werden können, mit wandernden Gauklern in der Welt herumzieht. Ihr Vetter, der Professor Mylius, gehört zu jener Sorte von Gelehrten, die in den alten Clasfikern zu Hause sind, d. h. sie mit Glossen versehen, aber keinen Blick für das geistige Leben ihrer Zeit besitzen. Vom deutschen Theater weiß er nichts, will auch nichts wissen und kann eS nicht begreifen, daß der College Gottsched in Leipzig sich mit solchem Allotria abgibt. Der Wiener Comödiant Prehhauser, eine historische Persönlichkeit, er ist derjenige, welcher nächst Straritzky, in die Komik gesunde, natürliche Menschendarstellung einführte, dieser Prehhauser, der sich gerade in Leipzig befindet, erlaubt I sich mit der steifen Perrückc MyliuS einen kostbaren Scherz, I auf den der eitle Magister hineinfällt. Prehhauser macht ihn weiß, das Prosessorencollegium beabsichtige die Aufführung der Comödien des Plautus und Terenz und ihm, dem Pio- fessor Mylius, sei darin die Hauptrolle zuerkannt worden. Ferner stistet der Menschen- und lebenskundige Prehhauser daS Glück des armen Schelms LucaS, der als Hanswurst m der Welt herumsährt, indem er ihn an sein Theater in Wien nimmt und einen tüchtigen Mimen aus ihm zu machen verspricht. DaS Probestück, welches Lucas vor dem Meister ab- zulegen hat, besteht darin, daß er auS den Buchstaben des Alphabets einen freien Vortrag improvisirt. Dieser freie Bor trag zeigt, daß Roquette bei HanS Sachs und Fischart in die Schule gegangen ist? Von den Herren Academikern, die unter der Regie des Herrn Hosschauspieler Knispel standen, wurde ganz-vortrefflich gespielt, und, was bei Dilettanten sehr selten der Fall ist: die Aussprache war durchweg eine sehr deutliche. Eine Berufsschauspielerin war in der Person deS Fräulein Widmann gleichfalls bei der Herstellung deS flotten Ensemble thätig. Durch einen Prolog, welcher RoquetteS dichtettsche Verdienste feierte, wurde die Vorstellung des „Hanswurst" eingeleitet. Die Programme mit ihrem ele- ganten zeichnerischen Schmuck wiesen daS Porttait deS Dichters auf. Hinsichtlich der Beurteilung deS ConcerteS, welches dety Theaterspiel voranging, will ich dem Autor der „Residenz- Briefe" nicht vorgreifen. Ich beschränke mich zum Schluß auf die Angabe, daß in den „Schweden in Altdors", dem Stück, welches am Großherzoglichen Hostheater im April dem Dichter zu Ehren gegeben werden soll, die Hauptrollen die Schauspielerinnen Frl. Berl und Frl. Ethel, sowie Herr Monnard, unser jugendlicher Liebhaber, inne haben. Acht Tage darauf wird im Saalbau ein gemächlicher Familienabend stattfinden, an welchem sich zu betheiligen aller Freunden und Verehrern deS Dichters frei steht. DaS für den Abend vorgesehene musikalisch-dramatische Programm verspricht sehr reichhaltig zu werden. - au-gedrückt. Herr Bebel hätte sagen sollen: er ist belogen worden. Wer hat von solchen Eröiterungen überhaupt Nutzen? Niemand. Es kann sich doch nur darum bandeln, wie denkt die Militärverwaltung über solche Mißhandlungen? Wir bestrafen die Leute schwer. Der Mißhandelnde verlier t auch seinen Anspruch auf C vtlversorgung. Das ist hart, aber das ist uns egal. Seine Maj.stät will keine Mißhandlungen. Die Vorgesetzten haben schon aus Vernunstsgründen das stärkste Interesse daran, denn wir brauchen ehrliebende Soldaten, die dem Feinde das Weiße im Auge zeigen und nicht den Rücken, dtc den Verlockungen einer Partei — natürlich außerhalb des Hauses — widerstehen, dies sich nicht enlblödet, die Soldaten zum Bruche des Fahneneides aufzusordern. Auch im Civilleben, in den Werkstätten kommt es vor, daß Leute, die eine Gewalt haben, sie mißbrauchen. Herr Bebel bemängelte unsere Selbstmordstatistik. Bei uns wrden aber die Selbstmordsälle ganz anders untersucht, als wie im Civil- leben. Eine Verschleierung der Selbstmordmotive findet nicht statt. Es liegt darin ein Vorwurf, den ich durchaus zurückwetsen muß. Abg. Lieber (Ctr): Wir machten dem Herrn Kriegsmintster im Falle Kirchhoff keinen Vorwurf aus seiner warmen Verthetdigung eines so scharf Angegriffenen, wenn wir ihm auch nicht in Allem betsttmmen. Wir beklagen ttef.^daß solche ehrenrührige Beleidigungen durch die Presse vorkommen können. Es ist nur zu wahr, die Zunge mordet mehr, als das Schwert. Wenn solche Dinge vorkommen können, wie der Fall Kirchhoff—Harich, so erkennen wir auch an, es ist eiwas faul im Staate. Wir beklagen die tragische Verwickelung für den General Kirchhoff lebhaft. Wenn der Kriegsmintster sagt, wir würden Alle in gleichem Falle dasselbe thun, so sage ich mit einem alten Heiligen der katholischen Kirche: „was ich thun sollte, weiß ich, was ich thun werde, weiß ich nicht." Es ist nicht zu verkennen, daß eine unglückliche Verkettung von Umständen Kirchhoff seiner freien Entschließung beraubt haben mag. Wir können daher in die harte Verurthetlung des General Kirckboff durch Bebel nicht stimmen. Es war nicht richtig, von einem Mordansall zu sprechen, während man nur von einem Todschlage hätte sprechen sollen. Aber andererseits darf in dieser höchsten gesetzgeberischen Versammlung des Reiches die Andeutung des Kriegsministers nicht unwidersprochen bleiben, daß dem General Kirchhoff kein anderer Weg, als der der Selbsthilfe geblieben sei. Abg. Lenz mann (frf. Vp.) wiederholt nochmals seine Verlangen nach Reform des Militärstrafprozeffes. Es ist ein Unding, daß noch heute, 1894, die Erhebung einer Klage von dem Willen eines einzigen, einer einzelnen Person abhängt. Deshalb müssen wir den „Gerichtsherrn" beseitigen, lieber das Beschwerderecht sind wir hier ebenso berechtigt zu sprechen, wie über das Begnadigungsrecht. Das Beschwerderecht kann überdies gesetzlich geregelt werden. Menschlich kann ich die That Kirchhoffs entschuldigen. Ich selbst wäre im Stande, einen Mann, der meiner Tochter so zu nahe tritt, über den Hausen zu schießen. Ich greife deshalb den General Kirchhoff nicht an, sondern den Kriegsminister, der da vorgestern sagte: „Das war Kirchhoffs gutes Recht!" Das war es nicht. Es war auch nicht Nothwehr, eine solche lag nicht vor. Und da wunderte mich namentlich der Beifall, den die Rechte dem Minister zollte. Kennen Sie denn nicht die Worte des Rabbi: Die Rache ist mein! Mit demselben Rechte — wie Ihrer Ansicht nach Kirchhoff — könnten die Anarchisten sagen: wir befinden uns im Stande der Nothwehr gegenüber der menschlichen Gesellschaft! (Sehr richtig bei den Socialdemokraten.) Verbrecher bleibt ein solcher Mann. Es ist ja nicht jeder Verbrecher ein Lump. Auch dem Vater, dessen Tochter ein Offizier verführt, müssen Sie von Ihrem Standpunkte das Recht geben, den Osfizter niederzuschießen. (Sehr richtig, links). Es handelt sich in allen diesen Fällen nicht um einen Vertheidiger der Ehre, sondern um einen Ruhm der Ehre: Ich halte es für möglich, daß die Civilrichter Herrn Kirchhoff freigesprochen hätten, aber nur, weil er vielleicht in dem Augenblicke geistig befangen war, aber nicht deshalb, weil etwa Kirchhoff ein Recht zur Rache hatte. Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: Ein Recht habe ich Kirchhoff keineswegs zugesprochen, vielmehr nur gesagt: ich würde für mildernde Umstände stimmen. Wir haben ihn ja auch verur- theilt! Ein Recht zur Rache habe ich Kirchhoff nicht zugesprochen, wie kann ich das auch, wenn ich gesunden Menschenverstand habe? Abg. v. Manteuffel (cons.) erklärt, die Rechte habe vorgestern nur deshalb dem Minister Beifall gezollt, weil sie desfen Worte genau so aufgefaßt habe, wie der Minister sie heute erläutert habe. Redner legt sodann Verwahrung ein gegen jeden Versuch, die Rechte der Krone hinsichtlich Beschwerderecht und Begnadigungsrecht anzutasten. Er bestreitet außerdem, daß im Heere so häufig Mißhandlungen vorkämen. Abg. Bebel: Mein Urtheil über den Fall ist seit Samstag nicht milder, sondern eher noch schärfer geworden. Nach der eigenen Darstellung des Ministers ist Herr Kirchhoff ja in der Lage gewesen, Herrn Harich nochmals vor Gericht zu ziehen. Und ich kann nur bedauern, daß der Rechtsanwalt Herrn Kirchhoff nicht bester berathen hat. Man hat mich getadelt, weil ich von Mordverfuch sprach. In einer anderen Sache hat aber das Gericht ausdrücklich den Mordversuch als einen überlegten bezeichnet, weil zwischen Beleidigung und Rache Stunden lagen. Der Herr Kriegsminister hat einsach, wenn er von einem „Rechte" sprach, das Faustrecht proclarnirt. Dem gegenüber muß ich, als Socialdemokrat, die Institutionen des bestehenden Rechtsstaates in Schutz nehmen, einem Königlich Preußischen Minister gegenüber. Daß so etwas möglich wäre, hätte ich mir in meinem Leben nicht träumen lassen. Da können Sie sich doch über die Anarchisten nicht beklagen, welche zu Bomben greifen, ober über Untergebene, welche Vorgesetzte niederschieben. Das Recht der Krone, zu begnadigen, habe ich gar nicht bestritten, auch nicht angeiastet. Unter Umständen sind Gnadenacte vielleicht sogar nothwendig. Wir allerdings werden in alle Weile und Ewigkeit diese Gnade nicht in Anspruch nehmen. In Sachsen, in Preußen sind wir auch stets von allgemeinen Amnestien ausgenommen gewesen, lieber das Beschwerderecht zu sprechen, lassen wir uns nicht nehmen. Die Mißhandlungen anlangenb, glaube ich, daß man sie an allerhöchsten Stellen mißbilligt. Aber trotzdem werben die Mißhandlungen in den Offizierkreisen nicht durchweg mit den Augen angesehen, mit denen sie nach dem Kriegtzminister angesehen werden müssen. Ich erinnere an den Erlaß des Prinzen von Sachsen 1891, in dem es heißt, die Richter — also die Offiziere — feien nur zu sehr geneigt, gegen die Schuldigen Rücksichten walten zu lassen. Aehnliches sprechen andere Erlasse aus. Der KriegSmintster behauptete, wir verleiteten die Soldaten zum Bruch des Fahneneides. Er nenne unß auch nur einen einzigen Fall! Dem sächsischen Kriegsminister bemerke ich noch, daß Dr. Gradnauer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen und das auch nicht eingeftanben hat. Nur eine, wie ich zugebe, eingeschickte Notiz über das Aussehen, welches er als Socialdemokrat In der Compagnie machte, ist von ihm in die Blätter gekommen. Nicht nur der MUitär-Strafproceß, sondern auch das Militär-Strafgesetzbuch, das barbarisch sei, müsse geändert werben. Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: Ich kann Flugblätter und Broschüren, in denen zum Bruch des Fahneneids ausgefordert wird, zeigen, welche in die Kasernen eingeschmuggelt werben! Abg. v. Bennigsen (natl): ES könne gar nichts Ner- letzenbereö geben, als die Art, wie Bebel das Unheil gegen Kirchhoff — nur 9 Monate, währenb ein Civilist sicher 9 Jahre erhalten haben würbe — besprochen habe! Wenn ber JtriegSminifter bei einer solchen Kränkung eines Kameraben mit ein paar Worten in seiner Vertretung ber Militärverwaltung und auch des Generals Kirchhoff zu weit gegangen, dann ist eS jedenfalls leicht erklär lich. Er könne nur hoffen, baß so ein elenber, gemeiner unb auf bie Sensation berechneter Klatsch aus unserer Presse verschwinben möge. Daneben wünsche er aber auch, baß bie amerikanische Sitte, sosort zum Revolver zu greifen, bei unS nicht zur Nothwenbtgkeil erhoben werbe. Abg. Dr. Barth (frf. Vg.) verlangt, baß in jebem Falle, auch wer fein Recht durch bie bestehenbe Rechtsordnung nicht völlig gewährt glaubt, sich dennoch derselben beuge und wendet sich bann gegen das Duell, besten Ausrottung aus ber Armee ein großer Culturfortschlitt wäre. Abg. Schall (cons): Das Duell sei vom christlichen Stanb- punkte aus zu verwerfen. Aber wir leben noch nicht in einem goldenen Zeitalter. Das Duell ist ein Act der Nothwehr. (Gelächter links.) Jawohl, auch der Krieg kann unter Umständen nothwendig fein. Ich erinnere Sie nur an 1870/71! Abg. Lieber ((Str.): Die Worte des Abg. Schall veranlassen mich, Namens meiner Freunde zu erklären, daß wir das Duell ohne jedes Aber verurtheilen. (Beifall.) Die Resolution betr. Statistik über militärische Strafsachen wird angenommen. Weiterberathnng morgen 2 Uhr. Neueste Nachrichten. Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau. Berlin, 5. März. Die „Hamb. Nachrichten" sind vom Fürsten Bismarck ermächtigt, die Mittheilung des Grafen Doenhoff in Königsberg, Bismarck habe geäußert, die Ablehnung des russischen Handelsvertrags werde den Krieg mit Rußland herbeiführen, für eine Unwahrheit zu erklären. Bismarck habe Doenhoff um Aufklärung ersucht. Depeschen des Bureau „Herold". Berlin, 5. März. Die Budget-Commisssion des Abgeordnetenhauses hat heute den Vertrag zwischen Preußen und Lübeck betreffs des Elbe'Trave'Canals und den Gesetzentwurf Über die Gewährung eines Beitrags Preußens zu den Herstellungskosten einstimmig angenommen. Berlin, 5. März. Der „Reichsanzeiger" schreibt, daß die Meldung der Blätter von einer Verfügung der Außer- courssetzung der Vereinsthaler österreichischen GeprägeS für Deutschland jeder Begründung entbehre. Berlin, 5. März. Die Handelsvertrags-Commission hat heute den Artikel 19 des russischen Handelsvertrags mit 16 gegen 8 Stimmen angenommen. Berlin, 5. März. Morgen tritt der Landeseisenbahnrath zusammen, um über die Aushebung der Staffeltarife zu berathen. Nach der „Nationalzeitung" hat sich der Ausschuß des Landeseisenbahnraths mit überwiegender Majorität für die Aufhebung ausgesprochen. Bochum, 5. März. Dem „Bochumer Anzeiger" zufolge wurden die Bewohner des östlichen Stadttheils in verflossener Nacht um 3 Uhr in große Aufregung durch die Explosion einer Dynamitpatrone gesetzt. Das Sprenggeschoß war von bübischer Hand an einem Hause in der Bismarck- straße niedergelegt worden, richtete große Verwüstungen im Kellergeschoß an und zertrümmerte 30 Scheiben. Menschenleben sind glücklicherweise nicht zu beklagen. Der Thäter ist unermittelt. Prag, 5. März. Das Unterrichtsministerium verweigerte dem czechischen Comitö für die 1895 hier geplante ethnographische Ausstellung die nachgesuchte Unterstützung von 660,000 fl., weil das Comilv Deutsche von der Ausstellung ausgeschlossen hat und letztere somit nicht mehr den Interessen der ganzen Bevölkerung Böhmens diene. totales rrnd provinzielles. Gießen, den 6. März 1894. ** Deutsche Colonialgesellschaft. Wir verfehlen nicht, hiermit auf den heute Abend 8 Uhr in der Aula der Universität von Herrn Professor Dr. Sievers zu haltenden Vortrag: „Die Deutschen im nördlichen Südamerika" aufmerksam zu machen. Ohne Zweifel bietet der Vortrag nicht nur für die Freunde unserer colonialen Bewegung viel Interessantes, sondern für Alle, denen das Deutschthum außerhalb der Grenzen unseres Vaterlandes am Herzen liegt. ** Eircus Lorch. Der bekannte Circus Lorch, wohl der größte Zelt-Circus Deutschlands, dessen Zelt gegen 3000 Personen saßt und electrisch beleuchtet wird, trifft morgen mittels Extrazuges hier ein. ** Sitzung des Schwurgerichts der Provinz Oberheffeu am 5. März 1894. Heute wurden unter Vorsitz des Großh. Landrichters Sandmann die Schwurgerichtssitzungen für das erste Quartal eröffnet. Zur Verhandlung kam die Strafsache gegen Georg Rößler von Stein-Bockenheim wegen Todtschlags. Die Anklage vertritt der Großh. Staatsanwalt Clement, vertheidigt wurde der Angeklagte von Herrn Rechtsanwalt Justizrath Batst, als Geschworene wurden ausgeloost die Herren Heinrich Boreen II., Heinrich Köhler X., Jean Kirch, Karl Hoffmann, Heinrich Conrad Schmidt, Heinrich Geißler I., Otto Schmidt, Wilhelm Klein, Heinrich Lein, Löb Bär, Franz Wilhelm Feller und August Jochem. Der schon vielfach vorbestrafte, zur Zeit eine wegen Brandstiftung erhaltene fünfjährige Zuchthausstrafe verbüßende Maurergeselle Georg Rößler steht unter der Anklage, daß er am 28. Januar 1894 zu Marienschloß seinen Mitgefangenen Anton Müller aus Worms vorsätzlich getödtet, diese Tödtung jedoch nicht mit Ueberlegung auSgeführt habe. Rößler hatte am Nachmittage des 28. Januar l. I. mit seinem Mitgefangenen Seruns Damenbrett gespielt. Der Sträfling Anton Müller stellte sich hinter die Spielenden und ertheilte unerbetene Rathschläge. Seruns verbat sich dies und schob, als dies vergeblich war, das Spiel zusammen, während Rößler an seinen Spind ging und sich Brod abschnitt. Er drohte dem Müller, den Vorfall dem Aufseher zu melden, worauf Müller erwiderte: Bürschchen halte Deinen Mund, sonst kriegst Du Eine! Inzwischen hatte der Sträfling Schmidt das Spiel an sich genommen, um mit Müller zu spielen. Dies veranlaßte den Rößler, seine Drohung, er werde den Müller anzeigen, zu wiederholen und fügte noch hinzu, er würde dies thun, auch wenn er vier Wochen bekomme. Müller entgegnete: „Sei ruhig Bürschchen, sonst geb ich Dir vier Wochen." Rößler drehte sich nach Müller um und fragte: „Was wirst Du wollen?" Nun ging Müller auf Rößler zu und zog mit der Hand an, als wolle er ihm in das Gesicht schlagen. Der Schlag ging jedoch vorbei, da Rößler sich gerade bückte. Rößler sprang auf und in dem Moment, in dem er von Müller einen Schlag mit der Hand auf die Backen bekam, stach er diesem mit blitzartiger Geschwindigkeit das Brodrnesser, das er in der Hand hatte, mir voller Wucht in die linke Seite des Halses. Er traf und durchschnitt hierbei die Hauptschlagader, sodaß ein starker Blutstrom sofort aus der Wunde herausstürzte. Obwohl die Sträflinge die Wunde zu verstopfen suchten, schaffte sich das Blut durch Mund und Nase Bahn und nach zwei bis drei Minuten war Müller, der auf den Boden gesunken war, in Folge der Verletzung gestorben. Der Tod seines Mitgefangenen machte auf Rößler keinen Eindruck, ruhig kaute er fein Brod weiter und äußerte auf die Bemerkung des Sträflings Weil, jetzt kriege er den Kopf herunter, in gleich- giltigem Tone: „Nun, was ist das" oder ähnlich. Rößler wird als streitsüchtiger, jähzorniger Mensch geschildert, der im Landeszuchthaus öfter epileptische Krämpfe stmulirt hat. Er gibt an, er habe den Müller deshalb gestochen, um ihn von sich abzuhalten. Nachdem die Geschworenen (Obmann: Herr Franz Wilhelm Feller) die aus Todtschlag gerichtete Schuldfrage verneint, die auf Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg lautende Schuldfrage nebst der Nebenfrage nach mildernden Umständen bejaht hatten, erfolgte die Verurtheilung des Angeklagten in eine Gefängnißstrafe von drei Jahren. ** Gewerbe-Gericht. Kün digungslose Entlassung der Arbeiter. Einen erheblichen Procentsatz der vor dem Gewerbegericht zur Verhandlung kommenden Sachen betreffen Streitigkeiten wegen kündigungsloser Entlassung, Die meisten endigen mit einer Verurtheilung der Arbeitgeber, und diese sind nur zu sehr geneigt, die Schuld auf die Gewerbegerichte zu schieben, bei denen, wie sie sich öfter auS- drücken, die Arbeitgeber rechtlos sind, während doch der fast ausschließliche Grund in ihrer eigenen Unkenntniß des Gesetzes, der Gewerbeordnung, zu suchen ist. Letztere benennt im § 123 unter acht Nummern diejenigen Gründe, wegen deren der Arbeitgeber den Arbeiter sofort — vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung — ent- laffen kann. Diese Gründe sind streng ausschließend, nur wegen dieser und wegen keiner anderen kann die sofortige Entlassung erfolgen. Der erst durch die Novelle vom 1. Juni 1891 neu geschaffene § 124 a, welcher besagt, daß außer den in den §§ 123 und 124 bezeichneten Fällen jeder der beiden Theile aus wichtigen Gründen vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Innehaltung einer Kündigungsfrist die Aufhebung des Arbeitsverhältniffes verlangen kann, wenn dasselbe mindestens auf vier Wochen ober wenn eine längere als vierzehntägige Kündigungsfrist vereinbart ist, kommt für die kündigungslose Entlassung überall nicht in Frage. Er betrifft nur solche Fälle, in denen dem einen Theil aus Gründen, welche in seiner eigenen Person liegen, der Rücktritt vom Vertrage deshalb gestattet wird, weil die Aushaltung der ganzen Vertragszeit ober einer länger als 14tägigen Kün- bigungszeit zu unverhältnißmäßigen Härten führen würde. Gedacht ist dabei an Fälle, in denen z. B. Familienmitglieder des einen Theils dauernd erftanfen unb dadurch der Pflege bedürftig werden, oder in denen eine Arbeiterin, die sich vielleicht auf ein Jahr zur Arbeit verpflichtet hat, inzwischen Gelegenheit findet, sich zu verheirathen. Niemals kann aber in solchen Fällen der andere Theil daraus eine Veranlassung zur Entlassung nehmen. Meist rühren die Streitigkeiten daher, daß die Arbeitgeber den Anlaß zur Kündigung mit dem Grund zur Entlassung verwechseln. Kommt irgend eine größere Nachlässigkeit vor, so sind sie gleich mit ber Entlassung bei ber Hand, während sie aus derselben nur eine- Veranlassung zur Kündigung nehmen können. Die Folge ist, daß sie auf Entschädigung verklagt und verurtheilt werden. Sehr verbreitet ist auch ber Jrrthum, als ob es gesetzlich eine Probezeit — drei Tage ober eine Woche — giebt, innerhalb derer das Arbeitsverhältniß jederzeit gelöst werden» konnte. Eine solche Probezeit kennt daö Gesetz nur bei dem Lehrlingsvertrag, bei welchem dieselbe mangels entgegenstehen- ber Vereinbarung vier Wochen beträgt. In allen anderen Fällen hat ber Arbeiter sofort mit Beginn bes Arbeitsverhältniffes den Anspruch auf die 14 tägige Kündigungsfrist^ In allen Fällen, in denen es auf eine noch zu prüfende Fähigkeit des Arbeiters ankommt, wird der Arbeitgeber daher gut thun, eine Probezeit ausdrücklich zu vereinbaren und zwar am Besten schriftlich, wie es sich denn überhaupt empfiehlt, die Vereinbarungen wegen Ausschluß der Kündigungs- frift schriftlich zu treffen, damit die Entscheidung eines etwaigen Protestes nicht vom Eide abhängt, eine Erledigung, die immer ihr Mißliches hat. Schließlich mag auch noch erwähnt werden, daß bei einem Engagement „zur Aushilfe" die Kündigung noch nicht ohne Weiteres ausgeschlossen ist, namentlich nicht, wenn das Arbeitsverhältniß Wochen unb Monate lang bauert. Es wäre dringenb erwünscht, wenn sich bei den Arbeitgebern allmählich etwas mehr Klarheit über - ihre Rechte und Pflichten ausbreiten wollte. ** Das 20. BnndeSfest des Lahnthal-Sängerbundes, zu dem Gesangvereine von Gießen, Marburg, Wetzlar, Weilburg, Grünberg, Lich, Dillenburg unb Butzbach gehören, finbet am 15. und 16. Juli d. I. in Butzbach statt. Außer ben Einzel-Gesängen kommen fünf große Gesammtchörc zur Aufführung. ** Warnung. Das Großh. Polizeiamt Darmstabt erläßt nachstehenbe Bekanntmachung: „Aus einer Bekanntmachung des Ortsgesundheitsraths in Karlsruhe vom 20. Februar l. I. entnehmen wir Folgendes: In einer „Nervenleiden" überschriebenen Anzeige ber „Badischen Prasse" verspricht ein gewisser W. Siebert in Leipzig kostenfreie Auskunft über ein sicher wirkendes Mittel. Auf Anfrage erhält man ein litho- graphirtes Schreiben, welches für Dr. Dreffel's Nervenfluid Reclame macht. Wir haben schon früher bekannt gegeben, daß Dr. Dreffel's Nervenfluid (ein mit Menthol versetzter ' alkoholischer Auszug der Arnikablüthen) lediglich eine neue Auflage Roman Weismann'schen „Schlagwaffers" unb ein ebenso schwindelhaftes Mittel wie dieses ist. Wir warnen wiederholt vor demselben." '«!«. 2 K «i, !'d«i"«i "•füllte S opf let„bei Sh,»»' h« ° -'s'««-», um 7' ^ftorenen (rik n o-Obmann t*(a ;Äq W, $nce»ta 6,. “s lg««etiben 6«t.n falZ. «'btitjebtr, “«uf bk ®t, “le. ft sch ij|llt out. We«b bod, in faft 1 Unkenntnis des ?• Letztere kenennl '"igen Gründe, wegen sofort - vor Maus Aufkündigung - tnt, :tl9 auSfchiirtzend, nur rtn tann bit fvfvrügr 'sr Noveür vom 1. Hum x ^fagt, daß auher den Fällen jeder der beiden aus der vertragsmätzigen ündigungssrist die «uf. mgcn kann, wenn dak- r wenn eine längere al$ dart ist, kommt für die icht in Frage. Gr deinen Theil auö Gründen, en, der Rücktritt vom II die AuShaliung der |er als I4tägigen ftün- Hätten führen würd'. . ®. tfamilicnmitglitbtr nd dadurch der Pstegc Irbeueiin, b\t srch wV Met tyrt, tnMchen >n. Ri'.malS kann aber taraus eine Beranlassung Ihren die Stteitigkeiten !aß zur Kündigung mit »In. Kommt irgend eine sie gleich mit der Eni- aus derselben nur eine können. Die Folge ist, ind verurtheilt werden, n, als ob er gesetzlich eine Woche — gilbt, g jederzeit gelöst werden« dar Gesetz nur bet dem .mangels entgegenstehen' aat. In allen anderen Beginn de! ArbeitSver- j tägige KündigungSsri!' ?ne noch iu vird der Arbeitgeber °' lklich zu vereinbaren un- -1 b„n überüaupt eo- J, 8**'1” *-*«*?: livas mehr MW ’Jfff &- einer M »(bruarL3- ’Jfäi xS,-.»K -xSÄ itfien) iE» und "diese- ist- •• ftlebiflte eteÄei für TOilititanwarttt im Bezirke des 11. vrmeecorps. Altena i. W., Kaiferl. Poflamr, Land' drteflräger, 650 Mk. AnfangSgeholt und 108 Mk. Wohnung», geldzuichuß. Jena, Universität, Carcerwärter und Collegien- Pförtner, 825 Mk. jährlich Baargehalt. Immenhausen, Bürgermeisteramt, Stadt« und Polizeidiener, Gemeinke-Exe« eurer, 400 Mk. baar, durch Beitreibung der städt. Abgaben mindestens 50 Mk. Ober PostdirectionSbezirk Kassel, Stadt- postbote, 700 Mk. Gehalt und der tarifmäßige WohnungS- geldzuschuß. Wiesbaden, Königs. Polizeidirection, Schutzmann, I jährlich 1000—1500 Mk. und 180 Mk. WohnungSgeld- | zuschuß. Wiesbaden, Magistrat, Betriebsbeam-er für die Kläranlage mit dem Titel Klärmeifter, 1500 Mk. bei freier Wohnung, Licht und Feuerung. — Im BezirkderGroßb. Hess. (25.) Division: Großh. Ober-StaatSanwaltschast Darmstadt, zwei Gesangenwärter am Provinzial-ArresthauS Gießen, eine baare Remuneration von je 800 Mk. jährlich. □ Au« de» Ohmihal, 5. März. In vielen Ortschaften unsere» oberen OhmthaleS und auch der Seitenthäler tritt gegenwärtig die Influenza wieder stark auf. Die KrankheitSerscheinungen sind wesentlich verschieden von ihrem erstmaligen Auftreten vor vier Jahren. Ueberfiel sie damals ganze Familien mit gleicher Behemenz, so tritt sie jetzt vereinzelt auf und zwar bei dem einen mit leichter Erkrankung der AthmungSorgane, bei dem anderen mit schwerer Lungenentzündung. § AlSfeld, 5. März. Der Jahresbericht der hiesigen Ackerbauschule weist einen Bestand von 34 Schülern auf, w von 12 den oberen CursuS, 22 den unteren besuchten. Gegen da» vorhergehende Semester ist eine Abnahme von vier Schülern zu verzeichnen. Außergewöhnlich viel Schüler blieben von dem vorjährigen unteren Eursus zurück, indem von 19 nur 11 wtederkehrten. K. AlSfeld, 5. März. Die gestern dahier im Gasthause zum „Deutschen Kaiser" von einer größeren Anzahl hiesiger Realschüler gehaltenen declamatorischen Vorträge, verbunden mit GesangS- und musikalischen Aufführungen, zum Besten der hier zu gründenden Kleinkmdcrschule und des Turnhallenbaues hatten sich einer starken Zuhörerschaft zu erfreuen. In dem schönen, geräumigen und gut ventilirten Saale mögen gegen 700 Personen anwesend gewesen sein, die mit gespanntem Interesse den wirklich hervorragenden Leistungen der Schüler folgten. Sowohl die Chorgesänge und Musikstücke, wie auch die declamatorischen Vorträge, letztere z. Th. eigene Arbeiten der Schüler, wurden fehlerlos und mit größter Präzision auSgcsührt und legten Zeugniß ab von dem Eifer und Fleiß, welcher von Seiten der Lehrer und Schüler dazu gehört hatten, um solche Leistungen zu erzielen. Berstadt, 2. März. Ein unheimlicher Gast hält die hiesige Gemeinde in nicht geringer Aufregung. Seit einigen Tagen sind hier mehrere Personen, Kinder und Erwachsene, von der Genickstarre befallen. Wie die Krankheit hierher gekommen ist, kann man nicht sagen. Ein Kind im Alter ron 6 Jahren ist ihr bereits zum Opfer gefallen, andere schweben in großer Gesahr. D. Z. K. Ober-Mockstadt, 4. März. DaS am heutigen Tage vom hiesigen Kirchengesangverein, unter Mitwirkung des Fräulein Kraft von Gießen, des Herrn Director Weitert von Lich und des Herrn Lehrer M örschHardt von Fauerbach bei Friedberg auSgesührte Concert hat einen glänzenden Verlauf genommen. Die große Kirche war bis auf den letzten Platz gefüllt. Sämmtliche von dem Verein vorgetragenen Chöre waren exact und schön und zeugten von der tüchtigen Schulung. Einen feierlichen Eindruck machte die Aufführung: „Der Jüngling zu Nain", in welchem die beiden tüchtigen Kräfte, Fräulein Kraft und Herr Mörschhardt, zur vollen Geltung kamen. Daö Tongemälde von Schwalbe, in welchem Herr Weitert von Lich seine Meisterschaft auf dem Piston bekundete, hat einen großartigen Eindruck auf die Zuhörer gemacht. Mainz. 5. März. Der Soldat Lauer von der 4. Compagnie des Jnf.-Regts. Nr. 118 hat sich gestern Vormittag in der Kaserne in Gegenwart mehrerer Kameraden mit seinem Dieostgewehr, daö er nur mit einer Platzpatrone geladen hatte, erschossen. In einem zurückgelaffenen Briefe versichert er, daß der Militärdienst ihn nicht in den Tod getrieben habe- im Gegentheile, er sei gerne Soldat gewesen und habe über seine Vorgesetzten nicht zu klagen. Mißhelligkeiten in seiner Familie bestimmten ihn zu der Thal. Palais liegt, gehört ein umfangreicher Park, der an die Havel grenzt. * Kiel, 4. März. Bisher sind für die Hinterbliebenen der auf der „Brandenburg" Verunglückten bei sämmtlichen Sammelstellen etwa 60 000 Mk. eingegangen. • Reustadt, 5. März. Bankier Adolf Dacquü, in Firma Louis Dacqu4, hat sich infolge großer Verluste bei dem Concur» des WeinhändlerS Feiß erschossen. * Nürnberg, 5. März. Infolge ehelicher Zwiste ging gestern Abend die Etgarrenhändlersfrau Fuchs mit ihrem Kinde und ihrer Mutter in den Canal. Zwei Leichen find geborgen. • Die Gebeine „Bater Zahn«". Am letzten SamStag, den 3. März, sind die Gebeine deS Turnvaters Friedrich Ludwig Jahn auf dem Kirchhof zu Freiburg a. U. auSge « graben und an ihrer neuen Ruhestätte, der RuhmeShalle der Freiburger Turnhalle, beigesetzt worden. Damit wird ein Wunsch erfüllt, für dessen Verwirklichung die deutschen Turnvereine ein ganzes Jahrzehnt hindurch mit Wort und Schrift und ansehnlichen Geldspenden eingetreten sind. ♦ Budapest, 5. März. Der erste Concertmeister der öniglichen Oper, PtnkuS, stürzte sich auS dem dritten Stock eines HauseS und starb. Als Grund des Selbstmordes wird Schwermuth infolge unglücklicher Liebe angegeben. * Trotz aller Gkgenmaßregeln in China greift dort da» Christenthum immer weiter um sich. Es ist nun bereit» bis in den kaiserlichen Hof vorgedrungen, indem sich kürzlich die Gattin deS chinesischen Prinzen Tschung taufen ließ. Dieselbe hatte christliche Bücher, hauptsächlich auch ein Neues Testament, gelesen, welche presbyterianische Missionare einer ihrer Hofdamen geschenkt hatten, und kam dadurch zum Glauben. Zur Zeit versammeln sich bei ihr allsonntäglich 31 Bewohner ihres Palastes zur Erbauung. * Wie sich die Zeiten ändern. Vor jetzt gerade hundert Jahren machte sich der erste Protestant, Lederfabrikant Prä- toriuS, in München ansässig. Als dessen Gattin einen Garten erwerben wollte, mußte er die schriftliche Versicherung geben, nach dem Tode seiner (wahrscheinlich) katholischen Gattin entweder selber katholisch zu werden ober den Garten wieder zu verkaufen. Im Jahre 1800 erließ Kurfürst Maximilian die Erklärung, daß die katholische Religion bei der Ansässigmachung nicht mehr als wesentliche Bedingtiiig angesehen werden dürfe. Trotzdem verweigerte der Magistrat dem Protestanten Michel aus Mannheim die Erlaubniß, eine Weinschenk-Gerechtigkeit in München zu kaufen, und es bedurfte deS schärfsten Befehls von Seiten deS Kurfürsten, um den Magistrat gefügig zu machen. Im Jahre 1833 wurde dann die erste protestantische Kirche in München gebaut, wozu der Landtag eine bedeutende Unterstützung gab, und jetzt — leben über 50,000 Protestanten in München und sogar der vorige Oberbürgermeister war ein Protestant. * Macht der Gewohnheit. ^Bei der jüngst staltgesundenen Hunde Blsi ation stellte ein Herr seine Dogge vor und wurde von dem betreffenden Beamten gefragt: „Wie alt ist der Hund?" — Antwort: „Vier Jahre." — „Ist er gesund?" — Antwort: „O ja, danke der Nachfrage!" * Komische Anerkennung. Eine Dame nach einem Con« cert, bei welchem ihre Tochter als Pianistin großen Applaus erntete, zu deren Musik-Professor, um ihren Dank für seinen Unterricht auszusprechen: „Herr Professor, wie soll ich Ihnen all das lohnen, was Sie' an meiner Tochter gethan, Ihren großartigen Bemühungen allein verdankt sie daS Wenige, daS sie kann." Literatur und Aunft. — Für Aquarien- und Xerrarienfreunbe erscheint seit vier fahren tm Creutz'schen Verlag in Magdeburg eine Zeitschrist unter dem Titel „«»Liter für Aquarien- und Terrarienfreunde- (AbonnernentspretS pro Halbjahr 2 Mk.), unter der Schrtstleilung von Bruno Dürigen-Berlin, der auf dem Gebiete der Kaltblüter einen wiffenschaftltchen Ruf besitzt. Diese „Blätter für Aquarten- unb Terrarienfreunde" wollen sowohl dem Liebhaber als auch dem Forscher aus dem betreffenden Gebiete Anregung und Belehrung verschaffen, durch die Rubrik „Fragen und Antworten" einen regen Austausch gesammelter Elfahrungen und Anschauungen bewirken, und nach der uns vorliegenden Nummer erreichen sie dieses Ziel voll und ganz. Wir können daher dem Liebhaber nur empfehlen, da» Angebot der Ereutz'icken Vellagshandlung, betr. kostenlose Zusendung einer Probenummer, zahlreich zu benutzen, um diese» Fachblatt aus eigner Anschauung kennen zu lernen. e _ Ein seltenes Ereigniß darf es genannt werden, wenn von einem Buche fünfzig Auflagen erscheinen; noch viel seltener wird es abn vorkommen daü diese JubilSumS-Auflage in so verhältnißmäßig kurier Reit benötbigt wird, wie dies bet dem weltberühmten Buche Pfarrer Knetpps: „Meine Waffer-Kur- der Fall ist von welchem soeben die fünfzigste Auflage zur Ausgabe kommt Dieselbe ist mit einem ganz neuen Bildnisse de» kürzlich zum päpstlichen Geheim- rämmerer ernannten Pfarrer» nach einer neuen Aufnahme aus dem c>ahre 1894 geschmückt und enthält eine eigene Vorrede für b efe ^ubUäumS-AuSgabe. Möge da» trefflich- Volksbuch noch zahlreiche neue Auflagen erleben und der greise Autor selbst noch lange der leidenden Menschheit seine unermüdlichen und uneigennützigen Dienste widmen! verrnischter. • Berlin, 4. März. Der Kaiser hat, wie die „Polit. Corr." mittheilt, für den Kronprinzen die Villa deS Grafen von Jugenheim in der Neuen Luisenstraße 24 zu Potsdam angekauft. Zu der Villa, die unweit des Neuen Den Empfang Ammtlicher Derfebr, CanO- ttttö volkswirthschaft. etrtee, 6. März Marktbert«' Au' »tu. .luttgtn Wochemnarki kostete: Butter pr Ptd. A 0,90—1,00, Hühnereier 1 Stück 6- X. 2 Stück 11- X. «Ke pr St 5- 8 X xSiemutte pr. St. 8 X, Erbsen pr. Liter 18 X. cktnsen pr. Hter 80 X, landen pr öoot a 0.70—1,00, Hübner pr. Stück * 1.00-1 20. zahnen Pt. St X 1,2) 1,60, Enten pr St- * 1.70 bi» 2,0', Och'evfleisch pr. Md 62-lv H. Jhib’ und Rindfleisch pr. Md. 50-56 H, Hchweinc, fleisch Pt. Md. 60-70 X, Kalbllei'ch pr Psd 50 56 X H.mmel« fleisch pr. Md. 40—60 X. Kartoffeln or 100 frtlr 4,00-5.00 X, »etß kraul pr Stück 4 10 A Rroi<-hei pr. Zentner 10,0(^-10,50 X, Milch pr. Liter 16 20 *, Enteneier 8 X. Gänseeier 12 X — Die Lehren de» trockenen Jahre» 1893 für die Landwtrlhe. In der letzten Haupioertummlung der deu'schcn Landwirthschast» - Gesellschaft, welche unter dem persönlichen Vorsitz des Piinzen Heinrich in Beilin am 22. Februar ftattiand, bidi der R'ttergutflbesiyer Vibranfl Mendhausen e-nen Vortrag über die Frage .Welche Lehren flieht un« daS trockene Iabr 1893 für die Sicherung )er Fütte-ung der HauSlhiereEr wie» zunächst aus die Roth- roenbtrffeit hin, mehr al» bisher der Fuiterverschwendung entgegen'U- treten, durch btffere Ausnutzung der Schnitzel, der Rübenkäpse, der Melasse, der Mstchadfälle und des Strohs. Redner trat dann der Zrage näher, ob man AlleS gethan habe, um Mißernten zu vermeiden. Er glaubte diese Frage insofern verneinen zu müssen, al» bieEap'llar» kraft deS Boden» za wenig berücksichtigt lei, und empfahl dringend, tiefer zu pflügen und den Acker durch Hacke und Egge gehörig rauh und krümlich zu halten. Die Frage, ob man die Folgen der Miß» ernten durch die verminderte Düngerproduclion ausgleichen könne, bejrhte er in Hinweis auf den Anbau von GründüngungSpflrn,en Endlich empfahl er Ersparnitz in der Spannviehhaltung durch auii gedehntere Anwendung der Feldbahnen. lvekaautmachung. Aufschrift der Postsenduntzea. Aar Sicherung schneller Beförderunfl und vefiellun, der vostsendungen müffen auf denselben Empfänger und Bestimmungsort so genau bezeichnet fein, dah über Ungewißheit vorgebeugt wird. Dabei stnd^ramentlich folgende Punkte zu beachten: 1. Bei Postfendunam nach größeren Orten ist in der Aufschrift die Wohnung de»Empfänger« mvalichst genau anzugeben. Auch ist e« von Wichtigkeit, daß die WohnungSangade stet« an derselben Stelle der Aufschrift, nämlich unten recht«, unmittelbar unter der Angabe dcS Bestimmungsorte«, erfolge. . 2. Sus den nach Berlin bestimmten Eendungm ist, außer der Wohnung de« Empfänger«, der Postbezirk (On NO. k.), in welchem die Wohnung sich befindet, hinter der Ort«be- zeichnung „Serlfn* zu vermerken. 3. Gibt e» mit dem Bestimmungsorte gleich ober ähnlich lautende Postorte, fo ist dem OrtSnamm eine zusätzlich! Bezeichnung beizufügen. Welche Zusätze für die Ortsnamen im Postoerkehr als maßgebend anzusehen sind, ergibt sich an« dem „Verzeichniß gleichnamiger oder ähnlich lautmder Post- orte", da« zum Preise von 10 Pf. durch Vermittlung lebet RetchS-Postanstalt bezogen werden kann. 4. Wenn der im Reichs Postgebiet belegene Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen, dessenungeachtet aber nicht al« allgemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt e« sich, di« Lage befl OrtS in ber Aufschrift ber Senbung noch de« Näheren zu bezeichnen. Zu derartigen Bezeichnungm eignet sich die Angabe befl Staate» und bei größeren Staaten de« politischen Bezirkfl (Provinz, Regierungsbezirk u. f. w.), in welchem der Bestimmungsort belegen ist, ober auch die Angabe von größeren Flüssen ((Oder), (Elbe), (Rhein), (Main) k.] oder von Gebirgen ((Harz), (Riesenaedirge) k.J Nicht minder sind zusätzliche Bezeichnungen, wie ((Thüringen), (Altmark), (Lausitz) ic.1 für den Zweck geeignet. 5. Auf Postsendungen nach Ortschaften ohne Postanstalt ist außer dem eigentlichen Bestimmungsorte noch diejeniaePost- anstatt anzugeben, von welcher au» die Bestellung der ©enbung an den Empfänger bewirkt werden bez. die Abholung erfolgen soll. 6. Wenn ber Bestimmungsort einer Senbung In einem fremden Postgebiete belegen und zu den weniger bekannten Orten zu rechnen Ist, so Ist außer dem Ortsnamen noch daS betreffend« Land bez. der Landeflthell auf der Sendung anzugeben. Di« Beachtung dieser Punkte wird zur Herbeiführung einet schleunigen Uebertunft der Sendungen an den Empfänger wesentlich beitragen, und e» liegt daher im eigenen Interesse Der Absende- bl« Aufschriften ber Sendungen hiernach genau anzufertlgen. Verfälschte schwarze Seide. pCt Fetleäure enthält ein j