m. 234 Zweites Blatt. Samstag den 6. October 1894 Der fcit&enet Aazeiger rrl^eint täglich, mit Ausnahme deS Montag-. Die Gießener Aamtkien-sälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Gießener Anzeig e r Kenerat-Mnzeiger. Vierteljähriger ^boanementspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Lringerlohn. Durch die Post begogett 2 Mark 50 Pfg. Redaction, Expedition und Druckerei: Schutstraße Hlr.7. Fernsprecher 51. Aints- ttttb Anzeigeblertt süv den Tkveis Gieren. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr. ■ ■ — ....... ......— 12'.... Hratisöeitage: Hießener Aamitienötätter. Alle Annoncen-Bureaux deS In. und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. 2lmtiid?er Theil. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß an Stelle des mit dem 1. ds. Mts. in den Ruhestand getretenen Kreiskafserechuers Rendant Grüneberg dahier, Adam Kaub zum Rechner der Kreiskaffe Gießen ernannt und in seinen Dienst eingewiesen worden ist. Das Geschäftslocal des neuen Rechners befindet sich Bahnhofstraße Nr. 2. Gießen, den 3. October 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen. __________________v. Gagern.__________________ Bekanntmachung, betreffend Schafräude in Allertshausen. Da bei der Herde des Schäfers Georg Krieb zu Allertshausen (Besitzer Heinrich Kreiling in Mainzlar) das Erlöschen der Schaftäude nunmehr festgeftellt worden ist, wird die unter dem 11. Juni l. Js. über diese Herde verhängte Gemarkungssperre hierdurch aufgehoben. Gießen, den 3. October 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen. __v. G agern. _______________ Bekanntmachung, betreffend das Vorkommen der Trichinose im Großherzogthum Hessen, hier Schutzmaßregeln gegen dieselbe. Warnung. Vereinzelt werden fast alljährlich in denjenigen hessischen Städten, in welchen, wenn auch nur facultativ, die mikros- copische Fleischschau geübt wird, nicht allein in eingeführten, sondern auch in hier zu Lande gezüchteten und gemästeten Schweinen Trichinen aufgesunden. Es konnte sich deshalb auch nicht fehlen, daß in verschiedenen Jahren Trichinoseerkrankungen beobachtet wurden, die zwar meist gutartig waren, deren letzte jedoch auch einen Todesfall herbeigeführt hat. Die hierbei gemachten Erfahrungen haben fast durchweg ergeben, daß die Erkrankten entweder rohes oder nicht vollständig gar gekochtes oder nicht völlig durchgebratenes Fleisch zu sich genommen hatten. Trichinoseerkrankungen sind aber auch an anderen Orten gesehen worden, wo eine anscheinend gut organisirte und gewissenhafte obligatorische Trichinenschau die Unschädlichkeit des Fleisches hätte verbürgen sollen, sei es nun, daß das schädliche Fleisch aus Orten, wo entweder gar keine oder eine nur ungenügende Fleischschau bestand, ein- gebracht, oder mit Umgehung der bestehenden Vorschriften gar nicht oder nur mangelhaft untersucht wurde. Es muß aus diesen Gründen, zumal im Großherzogthum die der allgemeinen Einführung der obligatorischen Trichinenschau bezw. der Ausdehnung der ordnungsmäßigen Fleischschau auf die Trichinen entgegenstehenden Hindernisse noch nicht beseittgt find, vor dem Genuß rohen Schweinefleisches nachdrücklichst gewarnt und in Erinnerung gebracht werden, daß nur völliges Garkochen oder Durchbraten der Fleischstücke, sowie auch aller anderen Fleischzubereitungen, besonders der verschiedenen Wurstsorten, geeignet ist, die etwa vorhandenen Trichinen abzutödten und die Genießenden vor Gesundheitsschädigungen zu bewahren. Handelt es sich um größere Fleischstücke, wie Schinken oder Kammbraten, dann wird das Eindringen der Siedhitze in die tiefer gelegenen Fleischschichten, was an der grauen Verfärbung derselben zu erkennen ist, nur durch das Anbringen tiefer, nicht zu weit von einander entfernter Einschnitte in das Fleisch erreicht werden können. Wie mangelhaftes Kochen und Braten, so schützt auch leichtes Einsalzen und schwaches Anräuchern des Fleisches nicht gegen die Einwanderung lebender Trichinen, während starkes Salzen und längeres Räuchern und Trocknen der Fleischwaaren eine gewisse Sicherheit zu bieten vermag. Gießen, den 3. October 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Bekanntmachung, die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-fteiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugniffen^betreffend. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrecht« spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen. (Wenn z. B. mit Mcksicht auf das Lebensalter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinausgeschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schluffe des Schuljahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde. 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben. 4) Dem Gesuche find folgende Papiere beizufügen: a) Geburtszeugniß; d) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit, den FreiwMgen wäbrend einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen; c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnafien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch den Director der Anstatt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d) das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. d daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sei« muß. Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmllich nach Schema 18 zur Wehr - Ordnung vom 22. November 1888 — Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 — ausgestellt sein müssen. Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der $§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen. Großh. Prüfungs-Commission für Einjährig-Freiwillige zu Darmstadt. Der Vorsitzende: Buch inger. Feuilleton. Eine zweite Erde. Von Dr. C. Brenner. (Nachdruck verboten.) Bon Zeit zu Zeit bemerken wir am Firmament einen Stern erster Größe von röthlicher Färbung ohne jeden Schimmer, den die mit dem Sternenhimmel Vertrauten sehr bald als unseren Nachbarplaneten Mars erkennen. Mehrere Monate bleibt er über uns, entfernt sich dann und kehrt alle zwei Jahre wieder. So wie wir ihn heute sehen, erschien er schon unseren Voreltern. Sein Name bedeutet in den alten Sprachen „entzündet" und seme Perfonification ist die des Kriegsgottes. Die Menschen haben von jeher versucht, einen Theil ihrer Leidenschaften dadurch zu entschuldigen, daß sie ihre schändlichsten Handlungen dem verhängnißvollen Einfluß irgend einer hohen Gottheit oder eines Dämon zuschrieben, und da der Krieg z» allen Zeiten die Ktnderklapper der Großen und die alberne Schadenfreude der Kleinen gewesen ist, so war das Gestirn deS Krieges eines der geachtetsten und gefürchtetsten. Die Tempel des Mars sind ebenso zahlreich wie die der Venus; Lorbeer und Myrthe vereinigen ihre Zweige; Zerstörung und Fortpflanzung ergänzen sich. Der glühende Stern deS MarS leuchtet bei den Kämpfen; auf dem Schlachtfelde von Marathon, bei dem Blutbade der Cimbern oder in dem dunklen Engpaß der Thermopylen klagten die Flüche der Opfer das Gestirn der Barbarei an, während der Mensch doch keinen anderen Feind als sich selbst besitzt, und der unschuldige Planet in der Unendlichkeit thront, ohne die Einflüsse zu ahnen, die man ihm zuschreibt. Gehen wir nunmehr näher auf den Planeten selbst ein. Der Mars vollendet eine Umdrehung um sich selbst in 24 Stunden, 37 Minuten und 24 Sekunden. Die Dauer von Tag und Nacht ist also auf demselben fast die gleiche wie auf der Erde; sie währt etwas mehr als eine halbe Stunde länger wie bei uns. Besonders merkwürdig ist, daß diese Dauer bei den vier Planeten Merkur, Venus, Erde und Mars die nämliche ist. Der Grund dieser Aehnlichkett ist uns unbekannt. Der Unterschied der Entfernung von der Sonne kommt dabei nicht in Betracht. Die vier Sternriesen: Jupiter, Saturn, Uranus und Neptun drehen sich viel schneller und vollenden eine Umdrehung um sich selbst bereits in 10 Stunden. Das Jahr auf dem Mars ist fast zweimal so lang, wie das unserige, denn man zähtt dort 669 Tage. Hieraus erhellt, daß der Unterschied zwischen Mars und Erde in Beziehung auf die Rotationsbewegung ein ziemlich bedeutender ist; danach richten sich auch die Phänomene, welche die Folgen davon sind. Die Aufeinanderfolge der Tage und Nächte, der Auf- und Untergang der Sonne, wie der Sterne, die Flucht der langsamen und schnellen Stunden; mit einem Worte, der tägliche Verlauf des Lebens und der gewöhnliche Gang der Dinge entwickelt sich unter etwas anderen Bedingungen als bei uns. Diese Nachbarerde ist eine Miniaturausgabe der unseren; sie mißt 1700 Meilen im Durchmesser. Der Umfang dieser Welt beträgt 5375 Meilen. Der Mars ist ß^mal kleiner als die Erde, 7Vzmal größer als der Mond und dreimal größer als der Merkur und wiegt 91/2mal weniger als die Erde. Das specifische Gewicht seiner Mineralien ift viel schwächer als das der Erde, und die Schwere der Gegenstände an seiner Oberfläche beträgt kaum den dritten Theil der der Erde. Bon den acht Hauptplaneten ist er der schwächste an Schwere; würde man 100 Kilo auf den Mars tranö- portiren und aas dem Dynamometer wiegen, sie würben nur 37 Kilo betragen. Ein Mann, der hier 70 Kilo wiegt, würde auf dem Mars deren nur 27 haben. Seit mehr als zwei Jahrhunderten beobachten wir von der Erde aus die hauptsächllchen Fakta der Meteorologie; wir sehen von hier aus die Formation des PolareiseS, den Sturz und das Schmelzen des Schnees, die Unbilden des Wetters, der Wolken, des Regens und der Stürme, sowie die Rückkehr der schönen Tage, mit einem Worte, wir bemerken jeden Wechsel der Jahreszeiten. Die Aufeinanderfolge dieser Thatsachen steht heute so fest, daß die Astronomen im Voraus die Form, Größe und Lage deS PolareiseS bestimmen können, ebenso wie den wahrscheinlichen klaren oder wolkigen Zustand der Atmosphäre. Die geographische Kenntniß, die wir heutzutage von dem Planeten MarS besitzen, ist doch schon so weit vorgeschritten, daß wir die Karte desselben zeichnen können. Allerdings ist diese Karte von dem definitiven Abschluß noch weit entfernt und vor ein bis zwei Jahrhunderten. werden wir dieselbe auch wohl kaum Herstellen können. Die Skeptiker lächeln, wie sie zu den Zetten deS KoperntkuS und Fulton gelächelt haben. Aber wer auf den Fortschritt vertraut, verzweifelt nicht, und schon heute kann die allgemeine G eographie des MarS mit Sicherheit festgestellt werden. Nach Uebereinstimmung aller Zeugnisse sind die Meere, Wogen und das Polareis des MarS den unseren gleich; dennoch aber wäre es vorschnell, auf eine absolute Jdentttät zwischen den geographischen und meteorologischen Systemen der beiden Planeten zu schließen, denn der Mars bietet characteristische Unterschiede von der Erde. Unser Erdkörper ist mit Wasser auf drei Vierteln seiner Oberfläche bedeckt; unsere größten Contineote dagegen sind so zu sagen nur Inseln. Auf dem Mars ist die Theilung zwischen Land und Wasser gleichmäßiger und eS gibt mehr Länder als Meere. • (Schluß folgt.) m^Gsohetren von 65 Pfennig an io aßen Spezerei- undPelikateesen-OeBobÄfteo. MAGST Für jeden Tisch! 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