Fabrik iesgefühltrM ebenen. eiben unsere ichter. 8 Uhr M 8.--W- ‘„n- *««<-. eßaurateur. lche inHiflditi 'tStNKn, |at> Shenm MW n sind an »uboli r Z 720J ,u Ttitu । zum Laufdievi > fltfn«. [721: vtgstr. 12, patt tüchtiger $Unfr ie Stellung gM agt wo- i^ontag ... ^iniqe Ech»Noc„ ^11^4 ; 'Nein. leaaie hle. 1893 8m*t* U. Amts« und Anzeigeblatt fflr den Krd» Gieren. Kraüsbeitage: Gießener AamMenökatter erlassen: 18. 647 163 673 490 20. 21. IBt l«eewm«»wttaÄ$ btl 9* e* leMeebe» leieitce für den 1. Rüddingrhausen . . 2. WeiterShain . . . Staufenberg mit" Friedelhausen. Watzenborn mit Steinberg . . Wieseck Im VII. Wahlbezirk: *te Metzanrr ^■KhaHiltn »M«e Vm »AH-iO« »«ch-Mitch Iwieet verzügliche 1—7- — - ■■ meinderath veranlassen und darüber das vorgeschrrebene Pro- > tokoll (Formular B) aufnehmen. Die Liste der Urwähler (Formular C), zu deren Aufstellung und Absendung an die betr. Großh. Steuer-Commissariate wir Sie durch unsere Verfügung vom 8. Juli d. I. angewiesen hatten, haben Sie inzwischen zurückerhalten. Sie wollen dieselben mit den ge« wählten Commissionsmitgliedern nochmals prüfen, soweit nothig richtig stellen und sodann nach Vorschrift des §. 19 der Anleitung abschließen. Gleichzeitig hat die Wahl-Commission nach Vorschrift der 5, 7 und 15 der Anleitung eine besondere Liste der Wählbaren (Formular D) aufzustellen. Eine gleiche Liste der Wählbaren (Formular C) wird Ihnen auch durch das Großh. Steuer.Commissariat mitgetheilt worden sein. Die Wahl-Commission hat eine Vergleichung der letzteren mit der Münster...... Muschenheirn mit Hof-Güll Nieder-Bessingen . . . Nonnenroth..... Obbornhofen .... Ober-Bessingen.... Im IV. Wahlbezirk: l. Bellersheim 2. Bettenhausen 3. Birklar....... 4. Dorf-Gill 5. Eberstadt mit Arnsburg . . 6. Ettingshausen..... 7. Grüningen 8. Hattenrod ö. Hungen 10. Inheiden 11. Langd MjniHw lag tr^nnenben Rmnm« bi» B,r». Uh*. cornrnisiär einzusenden. I. V.: Dr. Melivr. Bttr*Wn|CT jJinrardiHfUt 2 Kerf 30 W * Bringerlah». Durch die Poft bt»n* 3 »art 50 W Webedttn, «d Druckerei: haben. § 2. Die Aerzte sind verpflichtet, von jeder in ihrer Praxis vorkornrnenden Erkrankung: 1) an Cholera unverzüglich, jedenfalls aber innnen 6 Stunden dem Grotzherzoglichen Streik aefundheitsamte unter Angabe des Namens, Atters und der Wohnung des Erkrankten schriftliche Anzeige zu machen. ri, 2) an einer typhusartigen Krankheit, Scharlach, Diphtherie, Croup, Puerperalfieber binnen 24 Stunden gleiche Anzeige Großherzoglichem Kreisgesundheitsamte zu erstatten. Im XII. Wahlbezirk: Rabertshausen mit Ringelhausen 192 (Ist der Gemeinde Borsdorf zugetheilt.) 16. 17. 18. 19. 20. Ober-Hörgern . . . Rodheim mit Hof Graß 22. Röthges..... 14. 16. 16. 17. 18. 19. § 3. Unterlassung der nach 8 1 und 2 vorgeschriebenen An« zeigen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Bestrafung der Familien- und Haushaltungsvorstände, der Hauswirthe und deren Vertreter tritt dann nicht ein, wenn jene Anzeige von anderer Seite innerhalb der vorgeschriebenen Frist erstattet worden ist. § 4. In Fällen, in denen die Jsolirung der an den genannten Krankheiten leidenden Personen in ihrer eigenen Wohnung absolut unthunlich ist, und in Folge des im Hause herrschenden allgemeinen Verkehrs, Nachtheile für das öffentliche Wohl zu erwarten sind, kann das Kreisamt auf Antrag des Kreis- gesundheitsamts Sperre der dem öffentlichen Verkehr dienenden Räume des Hauses oder bei den an Cholera erkrankten Personen die Verbringung derselben in die zur Aufnahme solcher Kranken bestimmten Krankenhäuser anordnen. § 5. Die Benutzung öffentlicher für diesen Zweck nicht besonders bestimmter Fuhrwerke zum Transport von Personen, welche an einer der in § 1 und 2 genannten Krankheiten erkrankt find, ist untersagt. 12. Langsdorf Lich mit Hof Albach, Colnhausen und Mühlsachsen. . . . Jlt. 198. Zweites Blatt. Donnerstag dm 24. August § 6. Aus Familien, in welchen Jemand an Cholera, Dipcherie oder Scharlach leidet oder Sterbefälle in Folge dieser Krank- Hecken vorgekommen find, ist der Besuch der Schulen und ähnlichen Anstalten sämmtlichen Kindern insolange untersagt, als dies Verbot nicht durch ein ärztliches Zeugniß im einzelnen Falle wieder aufgehoben wird. § 7. Die Leichen von Personen, welche an einer der in § 1 und 2 genannten Krankheiten verstorben find, dürfen nicht zi. , .. Die Familien- und Haushaltungsvorftände, wie auch die Hauswirthe und deren Slello-rlr-l-r sind °erpfl>chl-l. 1) längstens binnen drei Stunden schriftlich °der mündlich btt Polizeibehörde Anzeige ,u erstatten, sobald sie von einer Erkrankung an Cholera over mit choleraartigen Erscheinungen in ihrer Familie oder in ihrem Hause Kenntniß erhalten haben; 2) längstens binnen 24 Stunden gleiche Anzeige zu erstatten, sobald sie von einer Erkrankung an einer thphusartigen Krankheit (Unterleibstyphus, Ruck« falltyphus, Flecktyphus,) an Scharlach, Diphtherie, Crouv, Puerperalfieber (Wochenbettfieber) in ihrer Familie oder in ihrem Hause Kenntniß erhalten Gießener Anzeiger Keneral-Mzeiger. 1 23. Steinheim \ 24. Trais-Horloff .... 25. Utphe ...... 26. Villingen Im V Wahlbezirk: 1. Allendorf an der Lahn . 2. Alten-Buseck .... 3. Annerod 4. Daubringen 5. Garbenteich 6. Großen-Buseck . . . . 7. Großen-Lmden. . . . 8. Hausen 9. Heuchelheim 10. Klein-Linden .. . . . 11. Lang-GönS 12. Leihgestern 13. Lollar 14. Mainzlar 15. Oppenrod schleunigen. x f „ ... Die Formularien zum Wahlgeschäft (Wahlprotokoll neb|t Anlagen A, B, D, F, G, H und J) haben wir heute an Sie abgehen lasten. Das Formular C und B haben Sie bereits früher erhalten. Das Formular A ist bereits von uns ausgefüllt. Schließlich empfehlen wir Ihnen noch die genaue Beachtung der Anleitung zur Wahl der Wahlmänner und der hierin im ^abre 1887 ergangenen abändernden Bestimmungen, welche wir Ihnen mit Amtsblatt Nr. 6 vom 23. Mai 1887 mitgetheilt haben. I. V.: Dr. Melior. Gießen, den 24. August 1893. Betreffend: Die Wahlen zum XXIV. Landtag. Das Grvßherzogliche Kreisamt Gießen an die Grohherzoglichen Bürgermeistereien des IV., V., VII. und XII. Wahlbezirks der Provinz Oberhessen. Mck Bezug auf unser Ausschreiben vorn 18. ds. Mts. (Kreisblatt Nr. 196) theilen wir Ihnen mit, daß nach Verfügung Grobherzoglichen Staatsministeriums zu Wahlcom- mistären ernannt worden sind: Für den IV. Wahlbezirk: Kreisamtmann Dr. Wallau in Gießen; Für den V. Wahlbezirk: Negierungsrath Dr. Melior daselbst; Für den VII. Wahlbezirk: Kreisrath v. Grol- mann in Alsfeld; Für den XII. Wahlbezirk: Kreisamtmann Dr. Rohde in Schotten. rr t m ,, Alsbald nach vollzogener Wahl der Wahlmanner ist gemäß § 40 der Anleitung das Wahlprotocoll nebst sämmt- ov die Großherzoglicheu Bürgermeistereien Bellersheim, Beitem hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Nonnenroth, Obbornhofen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Grüningen, Hattenrod, Lich mit Hof Albach, koluhausen und Mühlsachsen, Münster, Muscheuheim, Rieder- Bessingen, Ober-Besfiugeu, Ober-Hörgern, Allendorf a. d. Lahn, Garbeuteich, Grohen-Liudeu, Hausen, Heuchelheim, Klein-Liudeu, Lang - Göns, Leihgestern, Watzenborn mit Steinberg, Trohe, Mleu-Buseck, Annerod, Daubringen, Großen-Buseck, 2oHat, _a„._unum||luu „Ul cult v Mainzlar, Oppenrod, Rabertshausen mit Ringelhaufen, Rödgen ausgestellten Liste der Wählbaren vorzunehmen. Ruttershausen, Staufenberg mit Fnedelhausen, Wieseck, Ruddings- I , . nötfiiq. zu berichtigen uno dann auf dieselbe Art Hausen, Weckershaiv. I abrusckließen wie dies bezüglich der Urwählerliste oben be- Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 8. v. M. I • ig ber Anleitung). bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir auf I Wenn hiernach die Liften der Urwähler und Wählbaren Grund des Gesetzes vom 8. November 1872 und der An- I dieselben von leltung zur Vornahme der Wahlen der Wahlmanner für die I J w . h (l l Ernennung der Landtagsabgeordneten vom 8. November 1872 I Montag den 11. ^cptcinber $ die nachverzeichneten Wahlgemeinden gebildet haben, deren I an drei Tage lang offen zu legen und ist die v«gesqme«ne ebe die beigefügte Zahl von Wahlmännern zu wählen hat. ] Bekanntmachung (Formular F) m ortsüblicher Weise zu ver- ) Rödgen | Trohe Ruttershausen mit Kirchberg . Seelenjahl 558 393 452 431 508 598 709 395 1327 358 611 892 599 1245 537 655 676 1689 1426 379 1844 1108 1423 1106 1436 428 312 810 397 619 1471 2461 Amtlicher Theil. G-ießen, den 18. August 1893. Betr.: Die Wahlen zum XXIV. Landtag. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen 2504 328 634 348 344 543 404 341 334 290 483 334 508 927 Zahl der zu I öffentlichen. , aT, wählenden | Die ftattgesundene Offenlegung der List- n ist nach Ablauf der Offenlegungsfrist von der Wahl-Commission unter den Listen zu bescheinigen. (SS- 20 und 21 her Anleitung.) Endlich machen wir Sie auf die Bestimmung des $. 22 der Anleitung aufmerksam, wonach die Liste der Stimmberechtigten nach stattgehabter Offenlegung der betr. Großh. Districts-Einnehmerei und dem Gemeinde-Einnehmer mit dem Ersuchen mitzutheilen ist, die Namen derjenigen darin auf; geführten Personen, welche mit der Entrichtung ihrer Staatssteuer, oder falls sie zu einer solchen nicht herangezogen sind, ihrer Communalsteuer, länger als zwei Monate sich im Rückstände befinden, in der Spalte „Bemerkungen" nut „St. R. beziv. ,,C. R." (Restant) mit rother Tmte zu bezeichnen und Ihnen die Liste sodann möglichst beschleunigt zurückzugeben. Seitens des Gemeinde-Einnehmers dürfen nur solche communalsteuerpflichtige Personen a.s Restanten bezeichnet werden, welche eine Staatssteuer überhaupt nicht entrichten. Die Wahlen der Wahlmänner, zu deren Vornahme eine weitere Weisung von uns nicht mehr ertheilt wird, haben Montag den 25. September l. I. stattzufinden. Damit dieser Termin eingehalten werden kann, । sind alle Vorarbeiten der Wahl-Commission thunlichst zu be- Wahlmänner 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 - »"'S L'L IÄ SUSSWSS-L W Bekanntmachung, betreffend Maßnahmen gegen die Cholera. Mit Rücksicht auf die Fortdauer der Cholera in benachbarten Ländern Deutschlands und die Möglichkeit der Cm» schleppunq dieser Seuche in Deutschland bringen wir die Vorschriften der nachstehenden Polizeiverordnung in Erinnerung, indem wir auf die in 88.» und 10 enthaltenen Strafte, stimmungen besonders Hinweisen. Gießen, den 21. August 1893. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Melior. Polizeiverordnung, die Anzeigepflicht und sonstigen Maßnahmen bei ansteckenden Krankheiten betreffend. Unter Zustimmung des Kreisausschuffes und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministerium» bes Innern un i der Justiz vom 14. September 1892 zu No. M. I- 24792 wird für den Kreis Gießen nachstehende Polizeiverordnung 1 Korbflasche L 594|i Gasthaus „zum weißen Roß Gnauth. 7207 Firbchkl FchjMl \f Herz- und Doppelfalzform, Marktstrabe 28. empfehlen 4463 -AJULAJU wird 2887] 7185 Holzkoffer, Reisekörbe, Handtaschen, Handkoffer, Portefeuille' stets vorräthig. [4413 78.' bei «oben etubl, NeuLstadt 2. (6608 ftrbectiee: L. Schevda. — ®ru(f unb Verlag der Br ühi'schen Drucker« (Fr. Lbr. Pietsch) ta Stetzea 1 1 1 1 wird für die leert j Flasche zurück- vergütet. «»Ml»'"" .4ieki ' Camembert, franz., Reuchateler Käse <-. IIoiiben Sohn Carl, Aachen. [6881 Meine Oefen sind auch durch das Gau- u. Wasserwerk Glessen zu beziehen u. daselbst In Betrieb zu sehen Verdingung. Die Herstellung eines Lattenspaliers am Schulgarten bei der Stadtknabenschule, veranschlagt zu rund 130 Mark, soll Samstag den 386. l. Mts., Vormittags 16 Uhr, im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden. Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen von heute ab auf dem Stadtbauamte offen und sind Angebote auf dem dort erhältlichen Formular bis spätestens zu oben; genanntem Termin frei und ver- schloffen dahin einzureichen. Gießen, den 21. August 1893. Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. Bei einem annehmbaren Gebot der Bufdilag sofort ertbeilt. Wieseck, am 9. August 1893. Großh. OrtSgericht Wieseck Sommerlad. Abwendung der Gefahren und gegen Verbreitung der Krankheit angeordneten Sperr» und Sicherungsanstalten verletzt, wird, insofern die begangene Uebertretung nicht unter $ 327 des deutschen Strafgesetzbuch» fällt, mit einer Geldstrafe von 5 bis 30 ff. oder Haft von 3 bis 14 Tagen bestraft. Artikel 352. Wer die von der Local-Polizeiverwaltungsbehörde wegen Vernichtung oder Reinigung von Kleidungen, Leinenzeug, Beltwerk oder anderen Geräthschaften, welche von Personen gebraucht worden sind, die an einei ansteckenden Krankheit darniedergelegen, ertheilten Vorschriften nicht be olgt, wird, in'ofern die begangene Uebertretung nicht unter § 327 des deutschen Strafgesetzbuchs fällt, mit einer Geldstrafe von 3 bis 20 fl. oder Haft bis zu 8 Tagen bestraft; außerdem werden jene Gegenstände confiscirt. Aeilgevolcnes. Kartoffeln, per Str. A W, frei In« Hau«, bet 0«conom Sitz, 7164 Mardurgerstraße Wr. 65. Conditorei Heiller. Täglich frisch in nur bester OualitL Caffee» und T^heegebäck, Tor ten ic., sowie Gefrorenes U verschiedenen Sorten bekannter Güv empfiehlt Heinrich Arnold II., 6957| ‘ — Reue Linsen 7095 empfiehlt Robert Stahl, Neustadt 23 floflt«8- fM V* Chr. Zimmer ______Bahnhofstraße 12. Nene holl. Häringe empf. Stöbert Stuhl, Neustadt 23. (6801 empfehlen [6674 Brüder Schmidt, Selterswcg. Wetzlarer Leus Waaren, Hosenttäger, Iagdarttkel, Sättel, Pferdegeschirre, Luxuswagen. Aug. Kilbinger, Sattler Seltersweg 1». [6472] Telephon Bekanntmachung, betreffend die Herbstübungen der Großh. (25.) Division im Jahre 1893. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß während der Manöver der 49. Jnsanterie-Brigade den diesseits gebildeten Gendarmerie-Patrouillen ein preußischer Gendarm beigegeben werden wird. Gießen, den 21. August 1893. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Melior. (Nur mit meinem »Siegel versehene Flaschen enthalten ächt» Waare.) hochroth, blau gedampft und schwart glaörl, altrenommirtes Fabrikat »on Leon Coutourier, Forbacli Jean Dern & Cie Baumaterialienhandlung. E"r.: L« obtt ®to§i «*< «t^i ? unb bt ‘ «. (Rre 8Ä? loöaim mit aur ort4üblid)t g bia wmit fo «Ui btr $ | Zranz Christophs | fnßliührn-fljloiiilüi Isofort trocknend u. geruchlos v. Jedermann leicht anwendbar Allein ächt in Gießen Gustav Walter, 2862] Mäusburg 13. T aunus-Brunnen vormals I. Friedrich, fjoflirfrrant, GroßKarben Natürliches Mineralwasser Kohlensänrereichste Quelle Tafel- und Gesundheitswasser I. Ranges. Dkiuigk Nertrktnng u hauptdkpot in Gießt«: Gg. Unverzagt. — ■ Ferner Lager flüssiger Kohlensäure, garantirt rein, vom TaunuSbruuoea GroßKarben zum billigsten Preise frei ins Haus. [6853 Niederlage« werden «uter «ünftige« vedin-nnge« gesucht. ^4 Gänzlicher Ausverkauf. 6199) Btfltn «ufaabe d«S «cichSstt werden fämmtltche ldi«derwage« unt »ordwaaren iu bedeutend heradgesetzto Prellen auSoerkauft. C. Mantow, Lelterlwe« 63. die rubricitten Voranschläge nach Anhörung des Kirh. rechners so zeitig aufzustellen, daß die Beratbung derseü- im Gcfammt Kirchenvorstand und in der Kirchengeme«: Vertretung im Monat September staUfiuden und die Vorlc an das betreffende Großh. Decanat bis spätestens Mir Cctober erfolgen kann. deutsche« Cognac, per Liter »fflasch 2 A, frauzSstschen Cognac in oHfl Preislagen, »reiften Ctzampagned Vsftg, Doriüglld) »um Ciamachen, pc Liter 20 4, empfiehlt [M E. Dort, »allttzorslratz« 4*. ,'N.( ^5/ Aachener Badeofen mit neuen Verbesserungen, in 5 Minuten ein warmen Bad! bis heute unerreicht in Schnelligkeit der Heizung und Gaaersparnhs. Doppel-Essig hergestellt aus pasteurisirtem 3fach. Burgunderessig und Enif- sprit, übertrifft an Güte, Feinheit und Haltbarkeit jeden von andere Seite in den Handel gebrachten Doppel-Essig. Zu nachstehenden Preisen halte ich denselben bestens empfohlen. Emil Fischbach. Insofern ein Beitrag der Civilgemeinde zur DeÄa, des kirchlichen Deficirs in Anspruch genommen werden tu ifl nach $ 24 Ord-Nr. 10 der Kirchenvoranscblags-Instrudt alsbald nach der Berathung des Voranschlags im Kirch« Doruanbc und GemeindevertreMng der Bürgermeisterei, uv Mitthellung eines Auszug» aus dem Voranschläge, von u Höhe des nothwendtgen Zufchuffes 91achricht zu geben, bau der erforderliche Credü im Gemeindevoranschlage ordnuiu mäßig gewahrt werden kann. Die Revifionsoerhandlungen zu den vorhergehenden an schlagen find bei Aufstellung des neuen Voranschlag- j beachten. ^on der Ablieferung der Voranschläge an die Decanate wollen Sie uns demnächst und jedenfalls bis Jha October Anzeige erstatten. I. V.: Dr. Melior. Bekanntmachung, betreffend den Oberhessischen Obstbauverein. Dienstag den 29. August, Nachmittags 3 Ux, nnbet auf Lonys Bierkeller die Hauptversammlung :#t Vereinsbezirks Gießen mit folgender Tagesordnung statt 1. Wahl des VereinsbezirkS'Vorsitzenden. 2. Vortrag des Herrn Dr. v. Peter: „Die von be Hauptversammlung de« Oberheffischen Obstbauverem gefaßten Beschlüsse". 3. Vortrag des Herrn Reichelt: „Thierische und liche Parasiten auf den Obstbäumen-. Alle Mitglieder des Obstbauverein« und Freunde bri Obstbaues lade ich zu dieser Versammlung steundlichsi eq besonders ergeht die Einladung an die Herren Bürgermen:? des Kreises Gießen. Gießen, den 21. August 1893. Der Vorsitzende des Vereinsbezirke« Gießen de« Oberheß. Obstbauvereins. I. E.. Dr. Wallau, Kreisamtmann. hett. die -rrbn 3»* fleqiarf* Sakack* lhi 49. JrW'5 be. M rren-ii h# 15 Leptemb * unb 50. 3nfi znc^rrg-Huvl W Twuioni Mai -vchm-AH' ^ur lhuniik btr Hebungen ei forbming, chre hqw. Manöver, ibiumittn und Hebungen noch r zugweise zu 3d)tt btionb«6 durch Inbiingm Ltrohwijcheu jur rechye -j j« : Mich ar l'jonungen kigenschas Ul, an d< schrift ben 2) beschädigt 'andern ai finb, baß unterlassen gütnng. 3) Arbeiten ■ efftntffl । Übungen ' gründen fall nicht. Sieben, b Gros Warmer Braten zu jeder Tageszeit _________________» Portion 15 Pfennig._____________70^ Recontipulin, die entblößten Körpcrtbetle damit ein. Bekauntmachuug. Die Maul- und Klauenseuche zu Heuchelheim — Krei« Büdingen — ist erloschen. Gießen, den 22. August 1893. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _________________I. V.: Dr. Melior.______________ Gießen, den 21. August 1893. Betr.: Die Aufstellung der Voranschläge der evangelischen Kirchenfonds für 1894/95. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die evangelischen Kirchenvorftände des Kreises. Unter Hinweis auf § 4 der Instruction zur Fertigung der Voranschläge über die Vermögensverwaltung der evangelischen Kirchen vom 31. August 1885 beauftragen wir Sie, in der Wohnung verbleiben, sondern müffm, und zwar die an Cholera gestorbenen Personen binnen 6 Stunden und die an den übrigen genannten ansteckenden Krankheüen gestorbenen Personen längstens binnen 12 Stunden nach erfolgtem Tode in ein Leichenhaus, wenn ein solches vorhanden ist, verbracht werden. An Orten, wo kein Leichenhaus vorhanden ist, muß für thunlichste Jsolimng und baldmöglichste Beerdigung Sorge getragen werden. Bei der Beerdigung der an der Cholera gestorbenm Personen ist die Begleitung der Leiche durch Richtangehörige gar nicht und bei der Beerdigung von an den attdern genannten ansteckenden Krankt eiten gestorbenen Personen durch ^ächtangehöttge nur von der Straße aus gestattet. Die Okffnung des Sarges bei dieser Gelegenheit ist uMersagt. S 8. Zeder Arzt, sowie das ärztliche Pflegepersonal ist verpflichtet, sich vor Verlaffen der Krankenwohnung zu desinficiren. Die Krankenzimmer, sowie fämmi liche in denselben befindlichen Gegenstände sind nach Ablauf der Krankheit zu desinficiren. Bei der Desinfection von Personen und Wohnungen sind die desfall« ergangenen und noch ergehenden besonderen Bestimmungen genau zu beachten. , § s. Uebertretungen der Vorschriften unter § 4—8 werden nach Maßgabe der nachstehend abgedruckten Art. 349, 350 und 352 des Polizeistrafgesetzes bestraft. < 8 10. Die Bekanntmachungen rubr. Betreffs vom 14. October j 1891 und 24. August 1892 treten außer Kraft. Gießen, den 18. September 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Artikel 349. Wer die von der Polizeiverwaltungsbehörde gegen den drohenden Einbruch ansteckender Krankheiten unter Menschen angeordneten Sperr- und Sicherungsanstalten verletzt, wird, insofern die begangene Uebertretung nicht unter § 327 des deutschen Strafgesetzbuchs fällt, mit einer Geldbuße von 3 bis 20 fl. oder Gefängniß bis zu 8 Tagen bestraft. Artikel 350. Wer die beim wirklichen Ausbruch einer ansteckendm Krankheit unter Menschen von der Polizeiverwaltung zur Verdingung von Schlosserarbeit. Die Herstellung einer eisemen Ein» friedigung längs de« Schoorgraben« in der Südanlage, zus. rd. 97 lfde. Mtr., soll Samstag den 26. d. Mts., Borm. ll’/2 Uhr, im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden. Zeichnung, Muster undBedingungenliegenauf nnfcrem Ttadtbauamte offen, woselbst An- geböte auf dem vorgeschriebenen Formular bi« zur genannten Stunde einzureichen sind. Gießen, den 18. August 1893. Großh. Bürgermeisterei Gießen. __Gnauth._____7162 Vrrstkigerung rinrr rvirjHn örr Gemarkung Wieseck. «Freitag bin 25. «ug«y iä»3, Nachmittag- 5 Uhr, wird auf dem Rath- hau« zu Wieseck die den Chrttttan J«g- dard 1. Erd«« anstehende Wiese: Flur XXIII Nr. In, Id, 5 und 5a = 21675 0Bieter Wiese auf der Ursulum in Parzellen je »/i Morgen versteigert werden. gerieben, schütztgegen Lchnakenftiche. GlaS 25 H zu haben in der [7067 «dter-Drogerte von Otto Schaaf. Kartossel- u. Iruchtsücke empf. Rodsrt Stuhl, Neustadt 23. [6602 Feinsten (fmmenthaler, „ (Edamer, ürthrttttrtttttAtt hir Erwachsene und Kinder, 2itz- linoniiullnfn wanne», heizbare «adestühle y mit Pumpe zum Entleeren des Bade- tuhles, sehr bequem, Badeöfen in großer Auswahl bei Glühstoff-Bratroste „ -Bügeleisen Glühstoff 20 Liter Jt 5.— JL 1.50 15 » » 4.- e 1.30 10 » i 3.— n 1.— 5 „ „ L70 -.70