Ur. 67 Erstes Blatt. Sonntag den 19. März Drr At«-k»er A»»ei«er «scheint täglich, mit NuSnabme deS VlontagS. Die Gießener W«mirte« httlter »erden dem Anzeiger rnGchenllich dreimal dnHrlegt. Gießener Anzeiger Kenerat-Wnzeiger. 1893 Vierteljätzriae, Adoa«,meut»l>ret»> 2 Mark 20 Pfg. mV Brlngerlohn. Lurch die Po» bezöge» 2 Mark 50 Psg. Kedaction, Expedtn« und Druckerei: Fernsprecher 61. 21 tnte* und Anzeigeblutt für den Tkveis Gieren. I HratisSeitage: chi-ßm« Jamitienötätter. salgenden Tag erscheinenden Nummer bi» vorm. 10 Uhr. | tf O_____v ’c________V __— Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Schlobiten, den 19. Mai 1891. (L. S.) Wilhelm. von Boetticher. Gefunden: 1 Stock, 1 Schraubenzieher, 2 eiserne Gestelle, 1 Buch, 1 schwarze Schürze, 1 Taschentuch. Zugelaufen: 1 gelber Dachshund. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. betreffend Maul- und Klauenseuche in Wetzlar. In einem Gehöfte zu Wetzlar ist die Maul- und Klauenseuche amtlich feftgestellt worden. Gießen, den 17. März 1893. Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von Vieh-Gesundheitsscheinen Seitens der Großh. Bürgermeisterei Grünberg. Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß wir für die Dauer der Erledigung der Großh. Kreisveterinäramtsstelle Grünberg die der Großh. Bürgermeisterei Grünberg ertheilte Ermächtigung zur Ausstellung von Gesundheitsscheinen für Rindviehstücke, Schafe, Ziegen, Schweine, welche aus der Gemarkung Grünberg von Händlern zu Schlachtzwecken ausgeführt werden, auch auf solche Fälle erstreckt haben, in welchen Händler die bezeichneten Thiere zu anderen Zwecken ausführen. Richt gestattet ist der Großh. Bürger- meisteret indeß die Ausstellung von Zeugnissen für Treib- hcerden von Schafen und Schweinen. Gießen, den 16. März 1893. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Bekanntmachung. Gemäß § 1 des nachstehend abgedruckten, am 1. April l. I. in Kraft tretenden Reichsgesetzes vom 19. Mai 1891, betr. die Prüfung der Läufe und Verschlüße der Handfeuerwaffen, dürfen Handfeuerwaffen jeder Art (Gewehre, Revolver, Terzerole rc.) nach dem 1. April d. I. nur dann feilgehalten oder in den Verkehr gebracht werden, wenn deren Läufe und Verschlüße in amtlichen Prüsungsanstalten geprüft und mit Prüfungszeichen versehen worden sind. Anf die zur Jetztzeit vorräthigen Handfeuerwaffen findet die vorbemerkte Bestimmung, abgesehen von den in § 6 Ziff. 2 u. 3 des Gesetzes erwähnten Fällen keine Anwendung, wenn dieselben bis zum I. April l. I. mit einem Zeichen, durch welches sie als vor diesem Tag gefertigt gekennzeichnet werden (Vorrathszeichen), versehen worden sind. Die mit Vorrathszeichen versehenen Handfeuerwaffen bedürfen später nur dann der Prüfung, wenn eine Veränderung des Kalibers oder Verschlußes vorgenommen wird. Die Abstempelung der Handfeuerwaffen mit dem Vorrathszeichen wird für den Bezirk der Stadt Gießen durch diesseitige Beauftragte für die Inhaber von Handfeuerwaffen kostenfrei vorgenommen. Die Stempelung erfolgt int Bureau des unterfertigten Amtes (Weidengafse Nr. 5), und zwar vom 20. bis 23 l. Mts. iiicL in den Stunden von Vormittags 8—12 und Nachmittags von 2—6 Uhr, am Montag den 20. l. Mts. für fämmtliche Gewerbetreibende (Büchsenmacher, Waffenhändler rc.), an den übrigen Tagen für die Private, welche Handfeuerwaffen in Besitz haben, und zwar am 21. l. Mts. für die Namen mit den Anfangs Buchstaben A—G, am 22.1. Mts. H—M und am 23. l. Mts. N—Z. Die Private, welche Waffen in Besitz haben, werden noch besonders daraus anfmcrksam gemacht, daß alle Waffen, welche in Zukunft in den Verkehr gebracht, d. h. von ihrem jetzigen Besitzer veräußert (verkauft, verschenkt rc.) werden sollen, mit dem Vorrathszcichen versehen sein müssen; <5- wird deshalb jedem Besitzer von Handfeuerwaffen aller Art ancmpfohlcn, die Waffen jetzt abstempeln zu laßen. Gießen, 17. März 1893. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. __Fresenius._________________ Gesetz, betreffend die Prüfung der Läufe und Verschlüße der Hand- feuerwaffen. Vom 19. Mai 1891. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: § 1. Handfeuerwaffen jeder Art dürfen nur dann feilgehalten oder in den Verkehr gebracht werden, wenn ihre Läufe und Verschlüße nach den Vorschriften dieses Gesetzes in amtlichen Prüsungsanstalten geprüft und mit Prüfungszeichen versehen sind. § 2. Die Prüfung besteht in einer Beschußprobe mit verstärkter Ladung. Die Prüfung findet bei Terzerolen und Revolvern einmal statt. Auch bei anderen Handfeuerwaffen kann, wenn dieselben Würgeborung nicht erhalten haben, die Prüfung auf Antrag des Einsenders auf eine einmalige Beschußprobe beschränkt werden. Im Uebrigen findet eine zweimalige Beschußprobe statt, die erste mit vorgerichteten Läufen, die zweite (Endprobe), nach Fertigstellung der Läufe einschließlich der Vereinigung bei Mehrläufen und der Anbringung der Verschlußstücke. Findet auf Antrag des Einsenders eine einmalige Prüfung statt, so ist dieselbe an den Waffen in dem sonst für die zweite Probe vorgeschriebenen Zustande vorzunehmen. § 3. Läufe oder Verschlußtheile, welche nach einer Beschußprobe unganz oder aufgebaucht befunden werden, sind durch Einsägen oder Zerschlagen unbrauchbar zu machen. Für Waffen, an deren Läufen oder Verschlüßen nach einer Beschußprobe andere Mängel vorgefunden werden, ist nach Beseitigung der letzteren eine einmalige Wiederholung der Beschußprobe zulässig. Läufe oder Verschlußtheile, welche nach der wiederholten Beschußprobe mangelhaft befunden werden, sind durch Einsägen oder Zerschlagen unbrauchbar zu machen. § 4. Wird an einer bereits geprüften Waffe während oder nach der Herstellung in dem Kaliber oder an dem Verschlüße eine Veränderung vorgenommen, so ist eine erneute Prüfung erforderlich. Dieselbe richtet sich bei Waffen, welche der Regel nach einer zweimaligen Prüfung unterliegen, nach dem Stande der Herstellung, in dem die Waffe sich befindet. § 5. Bis zu dem Zeitpunkte, mit welchem dieses Gesetz seinem ganzen Umfange nach in Kraft tritt, sind Handfeuerwaffen auf Antrag der Einsender durch die Ortspolizeibehörde oder eine andere von der Landes-Centralbehörde zu bezeichnende Behörde, mit einem Vorrathszeichen, welches durch den Bundesrath bestimmt werden wird, zu versehen. §. 6. Auf Handfeuerwaffen, 1. welche mit dem Vorrathszeichen versehen sind, 2. welche aus dem Auslande eingeführt und mit den vollständigen, den inländischen gleichwerthigen Prüfungszeichen eines auswärtigen Staates versehen sind, 3. welche durch eine MUitärverwaltung oder im Auftrage einer solchen hergestellt und geprüft worden sind, finden die Vorschriften dieses Gesetzes solange keine Anwendung, als an den Waffen keine Veränderung des Kalibers oder des Verschlußes vorgenommen wird. Wird eine solche Veränderung vorgenommen, so bedürfen Waffen dieser Art der im § 4 vorgeschriebenen Prüfung, die unter 3 bezeichneten jedoch nur dann, wenn die Veränderung nicht durch eine Militärverwaltung ausgeführt oder geprüft worden ist. Der Bundesrath bestimmt, welche Prüfungszeichen eines auswärtigen Staates als den inländischen gleichwerthig anzuerkennen sind. § 7. Die näheren Bestimmungen über das Verfahren bei der Prüfung, über das Gewicht und die Beschaffenheit des bei der Beschußprobe zu verwendenden Pulvers und Bleies, sowie über die Form und das Schlagen der PrüfungS- zeichen werden durch den Bundesrath erlaßen. §. 8. Die Errichtung der Prüfungsanstalten erfolgt durch die Landesregierungen. Für die Prüfung können Gebühren erhoben werden. Dieselben dürfen die Kosten der Prüfung nicht übersteigen. § 9. Mit Geldstrafe bis zu Eintausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten wird bestraft: wer Handfeuerwaffen feilhält oder in den Verkehr bringt, deren Läufe oder Verschlüsse nicht mit dem vorgeschriebenen oder zugelaffenen (§ 6) Prüfungszeichen versehen sind. Reben der verwirkten Strafe ist auf die Einziehung der vorschriftswidrig feilgehaltenen oder in den Verkehr gebrachten Waffen zu erkennen, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht. Ist die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann die im vorstehenden Absatz bezeichnete Maßnahme selbständig erkannt werden. § 10. Der § 8 tritt mit dem Tag der Verkündigung dieses Gesetzes in Kraft. Im Uebrigen wird der Zeitpunkt, mit welchem das Gesetz in Kraft tritt, mit Zustimmung des Bundesraths durch Kaiserliche Veroidnung bestimmt. Gießen, den 18. März 1893. Droßherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Deutscher Reich. Berlin, 17. März. König Humbert von Italien soll die Depesche, in welcher ihm Kaiser Wilhelm mit« theilte, daß er nebst der Kaiserin zur Feier des silbernen Ehejubiläums des italienischen KönigSpaares nach Rom kommen werde, sofort durch ein sehr herzliches Telegramm beantwortet haben. Der Pariser „Figaro" gibt sogar den Wortlaut dieser telegraphischen Erwiderung wieder, aus welchem, falls die betreffenden Nachrichten des genannten Pariser Blattes sich bewahrheiten sollteü, die Vertraulichkeit der zwischen den Hösen von Berlin und Rom bestehenden Beziehungen erneut erhellen würde. — König Albert von Sachsen wird dem italienischen Königspaare anläßlich des silbernen Ehejubiläums desselben ebenfalls einen Besuch abstatten, welcher sich aus dem verwLndschaftlichen Verhältnisse zwischen der sächsischen Königsfamilie und dem Hause Savoyen erklärt. Indessen heißt es, daß dieser Besuch erst im Sommer stattfinden werde, und zwar in Monza, der bevorzugten Sommervilleggiatur der italienischen Majestäten. 2lu»Uxti0. Paris, 17. März. Jules Ferry ist heute Abend um ßi/2 Uhr in seiner Wohnung plötzlich gestorben. — JuleS Ferry hat ein Alter von 61 Jahren erreicht. Geboren am 5. April 1832 in St. Dio (Vogesen), ftubirte er Rechte und ließ sich im Jahr 1854 in Paris als Advokat nieder- er beschäftigte sich früh mit Politik, 1867 wurde er als Deputier von Paris in den gesetzgebenden Körper gewählt, nach dem Sturz des Kaiserreichs wurde er Mitglied der Regierung der nationalen Verteidigung. Am 15. November 1870 wurde er zum Maire von Paris ernannt, am 8. Fe- bruar 1871 zum Mitglied der Nationalversammlung gewählt. Von 1872—1873 war Ferry Gesandter in Athen. 1881 übernahm er das Ministerium des Unterrichts, am 19. November 1883 das Ministerium des Aeußern. Die Würde als Senatspräsident begleitete Ferry erst seit 24. Febr. d. I. Er hat am 27. Februar den Thron seiner neuen Würde bestiegen und eine Rede gehalten, die nicht nur der Genugtuung darüber Ausdruck gab, daß ihm nach langer Ver- kennung' endlich Gerechtigkeit widerfahren war, sondern die auch zeigte, daß wieder ein Staatsmann von Einsicht und festem Willen eine der höchsten Stellen der Republik einnahm. Er sollte die neue Würde nicht lange genießen und die Welt sollte vergebens auf neue Beweise seiner staatsmännischen Eigenschaften warten. Ein jäher Abbruch eines reichen Lebens, das sich soeben erst anschickte, neue Erfolge zu zeitigen! Ein tragisches Geschick mehr in dieser an tragischen Ereignissen so ftuchtbaren Epoche der Geschichte Frankreichs! Der „Frkf. Ztg." gingen über den Tod Ferrys folgende Meldungen zu: Der Tod Ferrys wurde veranlaßt durch eine Herzaffection, die in der verfloßenen Nacht um 2 Uhr eintrat. Heute Morgen hoffte man noch, das Hebel bewältigen zu können. Am Nachmittag trat eine Verschlimmerung ein, die rasch den tödtlichen Ausgang herbeiführte. — Ferry war gestern aus dem Senat zurückgekehrt und hatte seiner Gewohnheit gemäß bis zum Diner gearbeitet, ohne irgend welches Krankheitssymptom zu zeigen. Nachts 2 Uhr wurde er plötzlich von Herzkrämpsen ergriffen. Der sofort herbeigerusene Arzt, der den Ernst des Zustandes erkannte, verlangte eine Consultation, die noch Nachts stattfand. Am Morgen flöhte der Zustand Ferrys keine Unruhe ein, so daß man dem Senate mittheilte, Ferry könne wegen Schnupfen nicht präsidiren. Plötzlich um 5 Uhr verschlimmerte sich der Zustand aber erheblich; Ferry starb in den Armen seines Hausarztes Abends 6y2 Uhr. — Ferry litt seit dem Attentat, das Aubertin im Jahre 1888 in den Couloirs der Kammer gegen ihn verübte — die Revolverkugel, welche damals auf der Rippe abplattete, hatte eine Herzeontusion herbeigeführt — an einer Herzkrankheit, der er heute erlegen ist. Wir erhielten folgende Privatdepesche: „Der Tod Ferry's Machte einen ähnlich erschütternden Eindruck, wie der Tod Gambeitas. Zahlreiche Politiker begaben sich Abends nach dem Sterbehaus und unterzeichneten die Condolenzliste. Im Auftrage CarnorS erschien General Boriß. Ferner waren anwesend Llemenceau, Floquet und viele Freunde Ferry's. Der riefbewegte Vicepräsident des Senats, Bardeux, wurde ohnmächtig." Leichrtag. 69. Sitzung. Freitag, 17. Mar; 1893. Eingeganaw ist der Entwurf betreffend Verlängerung des pro vlsorischen Handelsabkommens mit Spanien und Rumänien. Die Berathung über die Novelle -um Unterstützung-wohnfitz- gesetz wird fortgesetzt. Abg. Bau mb ach (dfr.) stimmt im .Großen und Ganzen der Novelle zu, vermißt aber die ausgesprochene definitive Stellung zu dem festen Princtp bet der zukünftigen Regelung der Armen-Gesetz- gebung. Staatssecretär v. Bötticher thellt ebenfalls den Wunsch nach einer einheitlichen Regelung deS Armenrechts und hofft, jemehr die -> ■ ■ -----■!■ '---- ■ Locales und provinzielles. Gießen, 18. März 1893. • • Bom Welter. Der in Ansehung der schönen Tage in der abgelaufenen Woche als überwunden betrachtete Winter scheint nochmals sein frostiges Gesicht zeigen zu wollen, ehe er sich anschickt, gänzlich zu verschwinden. Wie vorliegende Nachrichten aus dem Reiche besagen, traren in mehreren Gegenden heftige Schneeftürmc auf, und auch in uuserer Stadt und Umgebung entstand gestern Nachmittag ein heftiges, von gewitterartigen Erscheinungen begleitete» Schneegestöber. Gegen Abend und während der Nacht stellten sich Sturmwind und Frost ein, so daß heute Morgen die^ Gossen imb Wasserpfützcn mit einer Eiskruste überzogen waren. Während am vorigen Sonntag die Erholungsbedürftigen zu Tausenden in die sonnige Natur wandern und dabei die ersten Frühjahrstoiletten sich hervorwagen konnten, auch hier und da eine Eröffnung der GaNeowirthschast versucht wurde, wird UNS der morgige Sonntag daran erinnern, daß Ueberzieher | und Wintermäntel noch lange nicht die entbehrlichsten Kleidung-. 1 stücke sind. Hoffentlich dauert der Kälterückschlag nicht lange, der Winter hat diesmal mehr wie seine Schuldigkeit gethan, er kann gehen, denn für übermorgen (Montag ) hat in Kalender der Frühling seine« Einzug angekündigt. Möge ihm günstigere Witterung einen „warmen" Empfang bereiten. • * Kietze» als Schülerstadt. In einer Zeit, in welcher man die Bedeutung der Städte in Bezug auf Handel unb Wandel, das Besitzt hum und sonstige Eigenheiten mir Zahlen bemißt, ist es gewiß nicht uninteressant, einmal Betrachtungen über die Zahl Derjenigen anzustellen, die auf diese oder jene Wei'e ihrer Ausbildung im Wissen obzuliegen haben, nämlich über die Schüler. Obwohl derBegrtff „Schüler" ein recht weitgehender ist, sollen hier nur die Zahlen Derjenigen vorgeführt werden, die thatsachlich noch in die Schule gehen, und da ergiebt sich denn, daß in Gießen der Prozentsatz der Schülerzahl zur Einwohnerzahl ein recht großer ist. Fangen wir mit der Hochschule der Stadt, der Universität, an, so belief sich im abgeloufenen Wintersemester die Zahl der Hoch'chüler bezw. Studenten auf 541. — Die der Universität nächstfolgende Schule, das Gymnasium, hatte während dcS abgelaufenen Schuljahres einen Schülerbeftand von 392. — Das Realgymnasium und die Realschule hatten einen Höchstbestand .von 729 Schülern aufzuweisen. — Die höhere und erweiterte Mädchenschule besuchten 572 Schülerinnen. — Dem Schülerbestande der städtischen Volksschulen vom Winter 1891/92 nach zu schließen, dürfte dieselbe zur Zeit von 800 Knaben und 900 Mädchen besucht werden. — Die obligatorische Fortbildungsschule wird seit dem zuletzt veröffentlichten Schülerbestand 350 Schüler, die mit dem Localgewerbeverein verbundene Handwerkerschule 450 Schüler aufweisen. — Der Alicescdule für Frauenbildung und Erwerb werden 120 Schülc rinnen anzurechncn sein. — Der Feierabend für Lehrlinge mit 270 Teilnehmern dürfte in dieser Aufstellung außer Betracht kommen, da diese Lehrlinge wohl durchgehend auch Handwerker oder Fortbildungsschüler sind. Zieht man alle die hier angeführten Unterrichtsanstalten zusammen, so berechnet sich die Zahl der diese Besuchenden auf 4884; eö ist sonach Alles in Allem gerechnet, der vierte Theil der Einwohnerschaft Gießens „schulpflichtig". Man könnte füglich die Zahl der Schulpflichtigen noch weiter ausdehnen, wollte man noch aus die durchschnittlich von 200 Kindern besuchte Kleinkinderschule und—die Schule Moltkes, das hiesige Regiment, zurückgreifen, welcher allein über 1500 „Schüler" behufs Ausbildung für ihren Beruf, das Vaterland zu schützen, anvertraut sind. * * Turnschau der höheren und erweiterten Mädchenschule. Am vergangenen Donnerstag und Freitag, Nachmittags 3 Uhr, wurde die Turnschau für beide Anstalten abgehalten. Der Turnsaal war kaum im Stande, die Eltern der Mädchen, die Freunde und namentlich die Freundinnen des Mädchenturnens zu fassen, was uns als Beweis gilt, daß die Wichtigkeit des Turnens sich auch bei den Damen Bahn gebrochen hat. Alle Anwesenden, besonders aber die Damen, folgten mit großer Aufmerksamkeit und sichtlicher Freude den Hebungen von der ersten bis zur letzten Abtheilung und bewunderten die schönen, netten und präcisen Ausführungen derselben. Zuerst wurden in der verschiedensten Weise Gang- und Hüpfarten unternommen, und alle diese vielfachen Abtheilungen wurden nach allen Richtungen und in äußerst netten Gruppirungen von den Mädchen aufs schönste ausgeführt. Die größeren Mädchen entwickelten dabei eine wirklich bewundernSwerthe und manigfaltige Fertigkeit. Wir halten gerade diese Uebungen für sehr wichtig, und alle Anwesenden haben gewiß mit uns die Ueberzeuguug gewonnen, daß sie nur vortheilhaft auf die körperliche Ausbildung einwirken können. Dann wurden an Geräthen (Srreckschaukel, wagrechten Leitern, Gangschaukel, Rundlauf) verschiedene Uebungen, wobei fast alle Muskeln und Gelenke des Körpers in Thätigkeit gesetzt wurden, von den Mädchen mit großer Gewandtheit und Sicherheit auSgeführt, und es werden zweifellos durch solche Uebungen nicht allein körperliche Stärke und Gewandtheit, sondern auch Unerschrockenheit, Besonnenheit, Selbstvertrauen, Entschlossenheit und Selbstständigkeit im Handeln bei jeder Gefahr in einem hohen Maße gefördert. Alle Klassen führten zuletzt mit freudestrahlendem Antlitz acht verschiedene Reigen sehr präcis und gewandt aus. Die Anwesenden lauschten dabei mit sichlicher Freude den Tönen des Klaviers und ergötzten sich an den wahrhaft graciösen Bewegungen der freudigen Mädchenschaaren. Herr Lehrer Lehr ertheilt den Turnunterricht an beiden Anstalten, und es hat uns angenehm berührt, daß der Herr Director es für richtig gehalten hat, diesen wichtigen Unterrichtszweig in so bewährte Hände zu legen, denn Herr Lehr hat, obschon nach unserer Meinung die Zeit etwas knapp bemessen war, doch mit großer Sach- kenntniß und mit großem Äser, vom ganzen Mädchenturnen, von der untersten bis zu der obersten Stufe ein geradezu meisterhafte- Bild entworfen, was sicherlich von allen Zuschauern anerkannt wurde. Alle Anwesenden sind gewiß höchst befriedigt aus dem Turnsaal geschieden, und wir glauben im Sinne derselben zu handeln, wenn wir dem Herrn Lehr hiermit für eine so mustergiltige und riesige Arbeit, die er gehabt haben muß, öffentlich unsere volle Anerkennung zollen. *♦ Knabenhandarbeit. Wir wollen nicht unterlassen, unsere Leser auch an dieser Stelle noch besonder- hinzuweisen auf die Ausstellung der Schülerarbeiten, welche Sonntag von 11—4 Uhr in dem StadtknabcnschulhauS auf der Nordanlage (im Eonfercnzzimmer) stattfindet. Der eifrige Besuch dieses Unterrichtes in erziehlicher Knabenhandarbeit ebenso durch Schüler der Volksschule wie durch solche de- Gymnasium- hat gezeigt, daß Schul- und Stadtvorstand mit Einrichtung diese- Curse- einem wirklichen Bedürfniß ent- sprachen haben und mit Erfolg bemüht waren, einer drohenden Ueberschätzung der Kopfarbeit daS erwünschte Gegengewicht zu schaffen in dem Hinweis auf den Werth und in der Pflege der Handarbeit. ♦♦ Die gestern im Easö Leib stattgehabte Zanber-Eoir^« deS Herrn Dtrector Kobitzki befriedigte die zahlreich Erschienenen in jeder Weise. Der Slünftler verstand es, die schwierigsten Piecen mt stlumenerregender Sicherheit und Eleganz auS^nführen und da- Publikum ;« lebhaften Bei- faüSäugerungen hinzureißen. Wie wir kören, beabsichtigt Herr Kobitzki noch eine Vorstellung zu geben. *• Der „Bauers che Gesangverein giebt bekannt, daß daS am verflossenen Sonntag stattgehabte Wohlthitigkeit»- 6"«leert einen Reinertrag von 60 Mark ergeben bat, welche, ihrer Bestimmung gemäß, zu gleichen Theilen den beiden hiesigen Schwesternhäusern überwiesen wurden. t Lollar, 17. März. Heute Abend gründete sich hier nach dem Vorbild verschiedener anderer One ein Jun g- gesellenverein. Die Mitgliederzahl ist zur Zeit nicht erhcbltch, doch hofft der Verein auf baldigen zahlreichen Zuwachs. nn. Darmstadt, 17. März. Zweite Kammer der Stände. In der heutigen Sitzung steht die Beantwortung von zwei Interpellationen auf der Tagesordnung und zwar zunächst diejenige des Abg. Zinßer, die Erbauung eines Stationsgebäudes und GüterschuppenS auf der Haltestelle AngerSbach betr. Ministerialrarh Michel beantwortet diese dahin, daß die Regierung mir Vorarbeiten nach dieser Richttmg beschäftigt sei, so daß in Bälde dieser Gegenstand erledigt werde. — Die weitere Interpellation tefl Abg. Müller betrifft die Abbruchs- arbeiten am ehemaligen Zeughaus, hier die Beschäftigung von Arbeitslosen bei demselben. Der Interpellaot weist darauf hin, daß bei diesen Arbeiten Strafgefangene deS Großh. Gefängnisse- verwendet worden seien, während Hunderte von Arbeitern im letzten harte« Wtuter arbeit-lo- dem Elend preisgegeben waren. Er wünsche, daß bei solchen Arbeiten, welche noch außerdem die Gefahren für Leben und Gesundheit in sich schlössen, Strafgefangene leine Verwendung mehr finden möchten und diesbezügliche Verfügungen erlassen würden. — Nunmehr erfolgt die Berathung über den Initiativantrag deS Abg. Bcrgsträßer und 30 anderen Abgeordneten auf Erlaß eine- Gesetzes behufs Einführung der „Feuerbestattung" im Großherzog thum Hessen. Berichterstatter ist der Abg. Metz- Darmstadt. Derselbe weist darauf hin, wie bereit- in der Schweiz, Italien und Dänemark in den letzten Jahren die Feuerbestattung durch Landesgesetze dort geregelt worden fei. Bom hygienischen und sanitären Standpunkt au- betrachte er dieselbe al- einen culturellen Fortschritt. Die im benachbarten Heidelberg befindliche Anstalt werde auch für Ber brennungen von Leichen aus dem Großherzogthum in hohem Maße benutzt. Um den Bewohnern Hessen- nun Gelegenheit zu geben, dies im Lande zu thun, sei dieser Antrag gestellt worden. Abg. Pfannstiel hält es nicht für angezeigt, daß man wegen dieses Gegenstandes lande-gesetzliche Bestimmungen macht oder daß gar ein Gesetz erlassen werden solle. Wer daS Bedürfniß in sich fühle, sich verbrennen zu lassen, der möge, wenn er gestorben sei, nach Heidelberg oder Gotha gehen und eS dort thun. (Allgemeine Heiterkeit.) Abg. Friedrich wundert sich, daß man der Sache eine so große Wichtigkeit von einer gewisse« Seite aus beilege. Der Widerstand, den man den Dingen entgegenstelle, mache die ganze Angelegenheit interessant. Warum solle man außerhalb Hessens etwas thun dürfen und im eigenen Lande nicht. Er hoffe und wünsche, daß die Großh. Regierung endlich ihren früheren Standpunkt aufgebe und da- Gesetz sanctionire. Staatsminister Finger erklärt, durch diesen Antrag des Abg. Bergsträßer und 30 Mitgliedern de- Hause- sei die Großh. Regierung gewissermaßen majorisirt worden. Er halte sich aber verpflichtet, heute nochmal- den Standpunkt zu präcisiren, den diese diesem Antrag gegenüber einnehme. Die Regierung stehe auch heute noch dem Gesetz-Entwurf gegenüber auf einem ablehnenden Standpunkt, weil sie die Erdbestattung al- die gesetzliche Beerdigungsweise ansehe. Diese Erdbestattung hänge mit dem christlichen Glauben zusammen, während die Feuerbestattung eine heidnische Einrichtung sei und bleibe. Da- Ehristcnthum werde durch die Einführung der Feuerbestattung ans da- Schwerste geschädigt. Die guten Sitten de- Volke- müßte« aufrecht erhalten bleiben und dürften nicht durch eine Mode zu Grunde gerichtet werden. Abg. Wolz spricht der gan^tn Angelegenheit jeden inneren Werth ab. Er hoffe und wünsche, daß im Volke noch so viel gesunder Sinn sei, daß e- sich von diesem Märchen ans alter Zeit nicht beeinflussen lasse. Er wird gegen da- Gesetz stimmen. Desgleichen spricht sich Abg. Frank an-. Abg. Ullrich glaubt, daß die Zeit kommen müsse, wo man der Frage der Feuerbestattung un Allgemeinen näher treten müsse. Er und seine Genossen stimmen für den Gesetz-Entwurf, weil er nicht- enthalte, wa- religiöse oder sonstige Bedenken erregen könne. Abg. Bergsträßer erblickt in dem Gesetz-Entwurf eine Er- leichterung unserer heutigen Bestattung-weise. Er fasse die ganze Sache von der rein praktischen Seite au6 auf. Abg. Metz- Darmstadt empfiehlt nochmals den vorliegenden Gesetz- Entwurf. Die Feuerbestattung solle damit nicht obligatorisch, sondern nur facultativ in Hessen eingeführt werden. Nach erfolgter Abstimmung gelangt der ganze Gesetz-Entwurf mit alle« gegen sechs Stimmen zur Annahme. — Zur Vorlage Großh. Regierung auf Bewilligung eines Betrag- von 8000 Mk. zur Förderung des TorfstreubezugS beantragt der Ausschuß, dem Wunsche keine Folge zu geben Oeconomie- rath Müller befürwortet die Vorlage im Hinblick auf den hohen Werth für die stroharmen Gegenden. Abg. Wolz schließt sich den Ausführungen an. Die Kammer beschließt dem Ausschußantrag gemäß, verwilligt jedoch, jährlich 4000 Mk. zur Verwendung der Regierung für diese« Zweck zu stellen. Damit ist die Tagesordnung um l1/* Uhr erledigt. Morgen früh 9 Uhr letzte Sitzung. A »aiij, 17. März. Die demokratische wie auch die socialdemokratische Partei werden den kommenden MoniLg eine Märzseier veranstalten. Bei der Feier btt ~5^rial» demokraten wird der ReichStag-abgeordnete I ö Ü die Festrede halten. — Der landwirtschaftliche Verein ^hetn- 1 2600 1 Eine große Parthie J. Pfeffer, MMM 6 12 2381 Den Eingang Nr. 163 — 2125 Meter Acker am 3 Flur Fabricischen Fluthgraben am Nr. 97 - 4231 2414 Luchhandtung- Hermann Hisgen, Kch 2572 Heyer. 2638 2607 Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr 2647 Gr. Bürgermeisterei Großen-Linden. Leun. 2549 Alleinverkauf bei 2639 ♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦ 2652 steigert werden. Zu verkaufen Waldvögel. Ein großer Jüllofen RodtzotmorstratzeE 2683 zu verkaufen. 2586 4 4 Acker Acker Acker Acker, 400 12150 3 3 3 1062 2125 1062 Flur Flur Flur Flur Flur Meter Meter Meter Meter Acker, Nr- 164 — daselbst, Nr. 165 — daselbst, Nr. 166 - daselbst, I. Hantel, Schloßgasie 6. Gefrorene Kartoffeln werden in Kauf und Tausch genommen. gendes 3 100 4 22 32 Eichenstamm von 56 cm Durchmesser mit 5 m Länge — 1,23 fm, Fichtenstamm von 25 cm Durchmesser mit 12 m Länge — 0,59 fm, Eschenstämme von 13—24 cm Durchmesser und 6—10 m Länge = 2,25 fm. Pariser Blumen zu billigen Preisen bei L. Sahlfeld, Ludwigstraße 14. äffens hat sich letzter Tage mit der Frage beschäftigt, welche Stellung man zu dem sogenannten „Bund der Landwirthe", der bekanntlich auf den 25. d. Mts. eine Versammlung in die hiesige Stadthalle einberusen hat, nehmen solle. Das Ergebniß der Berathung war, daß man nicht in das gleiche hochconservative Waffer fahren und sich auch nicht mit der Einführung zu sehr hätte befreunden können. Im Allgemeinen sei der diesseitige landwirthschaftliche Verein parteilos und könne sich schon aus diesem Grund den Bestrebungen des landwirthschaftlichen Bundes nicht anschließen. H. F. Nassauer, 15 Neuenweg 15. stößt auf den Wismarer Weg, Nr. 98 - 4219 Meter Acker Jeilgcöotenes. Zur Saat empfehle zu billigsten Preisen: Deutsch. Rothklee, j Schweb. Klee, | S Weiß-Klee, U Ewig-Klee, l 'S. Grassamen. Mischung für trockene Wiesen. Mischung für naffe Wiesen. Thimothee, engl. Raygras. Sämmtliche Sämereien entstammen der vorjährigen Ernte. Buchen : 85,2 rm Scheiter, 44,9 rm Knüppel, 4560 Wellen, 96 rm Stöcke; Eschen: 1 rm Scheiter, 6 rm Knüppel; Eichen: 4 rm Scheiter, 5 rm Knüppel, 1690 Wellen, 6 rm Stöcke; Nadel: 7 rm Knüppel, 1840 Wellen, 2,4 rm Stöcke; Weichholz: 870 Wellen. Das in Nehhecke, Hasenwäldchen und Wachholderhaide lagernde Buchen-, Eichen«, Nadel«, Knüppel-, Reisig« und Stockholz, sowie der in Wach- holderhaide lagernde Fichtenstamm und das in Nabenpfuhl 68b zerstreut liegende Weichholzreisig werden nicht vorgezeigt und kommen gegen Mittag im District Schiffenberg zum Aus« gebot. Steigliebhaber wollen dieses vorher einsehen. — Zusammenkunft Morgens 9 Uhr an dem Brauhoss- weiher. Nähere Auskunft crtheilt Gr. Forstwart - Aspirant Menges zu Baumgarten. Gießen, den 17. März 1893. Großh. Oberförsterei Schiffenberg. Ein schweres Arbeitspferd und 4 doppelspännige Fuhr- wagen zu verkaufen. 2630 G. Koch, Aliceftraße 31. Tip - Töp das vkllkrflmdenk Wunder-Portemonnaie, einfach, practisch, solid mit patentirtem Verschluß. Holz-Versteigerung« Freitag den 24. d. Mts. wird in hiesigem Gemeindewald fol- Holzversteigerung. Dienstag den 28. März l. I werden aus den Districten Schiffenberg 32, Bcauhossberg 42, Nehhecke 52, Hasenwäldchen 61b, Wachholderhaide 62a, versteigert: Eichen-Nutzholz- Verkauf in der König! Obersörsterei Krosdorj Kartoffeln feinste, frostfreie Maare la. Bratbückinge, Zander u. Backfische empfiehlt [2656] C. G. Kleinhenn. Gießen, 18. März 1893. Großh. OrtSgericht Gießen. J.A.: Bogt. 2641 Montag, den 20. März, 2637] Abends 81/2 Uhr Versammlung bei Vogt, Sonnenstrabe. I In Uniform. "— — Täglich eine oder mehrere Illustrationen. - - ' Reichhaltiger Inhalt, Reichs- unb Landtagsberichte mit Portraits der hervorragendsten Redner. Originaltclegramine aus allen Ländern. Jede Stummer umfaßt 12—40 Seiten. Man abonnirt bei allen Postanstalten des Deutschen Reiches (Postzeitungsliste 3443) für das II. Quartal 1893 ......für Mk. 2.- bei unseren auswärtigen Agenturen monatl. „ „ —.50 Erfolgreichstes Insertions - Organ. Probenummern gratis und franco. 2597 SZcue Abonnmtcn erhalten das Blatt bis Ende März gratis gegen Einsendung der Postquittung. In Giessen bei Herrn Heb. Wallach, Marktplatz. Denselben Johannes 9Runter, Schuhmacher, und Elisabeth I Deibel, geb. Schäfer, Wtttwe des Schuhmachers Kaspar Deibel. JohanneSgemetnde. Den 11. März. Johann Melchior Rupp, Sergeant zu Gießen, und Kaiharme Peter, Tochter des Briefträgers Konrad Peter zu Gießen. daselbst freiwillig meistbietend versteigert werden. sämmtlicher Renheiten für die Frühjahrs- und Sommer-Saison zeigen ergebenst an Louis Treff & Co. Holz versteigert: Eichen-Stämme mit 1,06 fm, Fichten-Reisslängen, rm Eichen-Scheiter, // /, Stöcke, „ „ Knüppel, hierunter 16 rm von 2^2 m Länge, Eichen-Wellen, Nadel- „ hierunter 1950 von3—4rn Länge, zu Bohnenstangen geeignet. Topeten-Logev Naturell-Tapete von 12 Pf. an, Gold-Tapeten von 30 Pf. an ... lbte2öoäfQ.nni' irbtn. n beiden 2648] Ein Haus mit Reben gebäudcn, großem Zier- und Nutzgarten, letzterer zu Bauplätzen sehr geeignet, zu verkaufen. Näheres Marburgerstraffe Nr. 7 oder bei Herrn Iustizrath B a i st.__ 2d] Ein neues Halbverdeck mit abnehmbarem Bock und ein gebrauchtes Break zu verkaufen. Ar. Schwan jr., Wetzlar. In dem am 23. d. Mts. Hierselbst stattfindcndenHolzvetkaufstermine kommen außer den in meiner Bekanntmachung vom gestrigen Tage aufgeführten Hölzern noch aus dem Schntzbezirke Krofdorf, Di- strikt 22 (KQhbett) zum Ausaebote: P^eisLN Eichenr 253 St = 130 fm (Werk-,! 1 auf der Thalschneise an Abtheilung ^See". Empfiehlt Großen-Linden, am 16. März 1893. | w Jllustrirte * politische Tageszeitung WlUJtU i -- iw . . r Schwellen- nnd Grubenhölzer, die Schwellenhölzer auf Lckwellenlänge geschnitten), 82 rm Nutzholz, 1-4 m lang, z. Th. sehr werthoolles Holz; 36 Derbstangen. Buchen r 5 rm Nutzholz, 2,5 m Neuheiten in Kleiderstoffen, Regen-, Promcnaden-Mänteln, Jackets, Umhängen und Capes in sehr große» geschmackvoller Auswahl empfiehlt zu sehr müßigen Wo? sagt die Exoed, ds. Bl. 2t>32j Ein Kinderfitzwagen zu verkaufen. Frankfurterstraße 73, 2. Stock. Abbruch-Versteigerung. Dienstag den 21. März, Vormittags 10 Uhr, soll eine Partie Thür en, Fenster, Dachziegeln, Dielen und ein Erkerfenster gegen Baarzahlung öffent- lich meistbietend Neustadt Nr. 4 ver- Beerdig»«. Matlhäu« gemeinde. Den 12. März. Heinrich Rett, Poflpackmeister i. P., alt 78 Jabre alt, gestorbm den 10. März. Den 15. März. Sibylle Ltmpert, geb. Wiedenfeld, Wtttwe d s verstorbenen Rentners Wilhelm Ltmpert, alt 67 Jahre, gestorben den 13. März. u _ Den 16. März. Susanne Haßler, Tochter de« verstorben n Dieneis Jakob Haßler, alt 77 Jahre, gestorben den 13. März. Denselben Eva Naumann, geb.Wet«, EhefiaudesTaglohnris Philipp Naumann, alt 34 Jahre, gestorben den 13. März. MarkuSgemetnde. Den 15. März. Luise Bcckrr, geb. Nikolau«, Ehefrau »tu Arbeiter Karl Becker, alt 30 Jahre, starb den 14. März. Jobannesgemeinde. Den 15. Marz. Wilhelm Earl Georg Frutig, Realschüler, Sobn des Locomottvführers Georg Fruttg, alt 15 Jahre, starb den 14. März. Verkehr, Land- unfc Dolfsivm^cbafL •Ute«, 18 März. Marktbericht. Auf dem heutig'n Wochenmarkt kostete: Butter pr. Pfd- X 1,00-1,10, Hühnerei r per Stück 5—6 X 2 Stück — X «äse vr. St. 4—8 X Memat c pr. Dt- 3 X Erbsen pr. Liter 20 X Linsen pr. Liter 30 X Taub- i pr. Baar X 0,60-1,00, Hühner pr. Stück M. 0,90-1 20, Ha-n« r pr St- X 1,10-1.60, Enten pr. St- X 1,50 bis 1,80, Ochsevstetl ck, pr. Bfd- 65-72 X Kuh- und Rindfleisch pr. Pfd. 50-56 X Schweinefleisch pr. Pfd. 60-70 X Kalbflciich pr. Pfd. 40 -50 X Hamme" fletsch pr. Pfd. 40-70 X Kartoffeln pr. 100 Kilo 4,00—5,00 X, Weißkraut pr. Stück 5-12 X Zwiebeln pr- Eentner 12,50—0,00 * , Milch pr. Liter 12—18 ch, Enteneier pr. St. 6 X lang. Krofdorf, den 17. März 1893. [2595 Der Oberförster: Frhr Spiegel. Mittwoch den 29. März, Nachmittags 2‘/i Uhr, sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die dem Karl Jughardt zweiter und Christian Jughardt dritter gemeinschaftlich gehörigen Grundstücke: 9" ** j te b,. Siiteri? UUn9 »Hm •W. Rt k' n e weitere " b,e Äbbruchs- öu^ hin dir Hr- ®'r>rptd1M hinter aröestrivd bQ6 bei solchen Lrben und ^ralhung übtr dm er und 30 anderen bxhufs Ein- Hn ^roßherzog- der Abg. Metz- toie bereits in dn n >ehtm Jahren die geregelt worden sei. ^punkt aus betrachte 'itf- Die im benach- !rde auch für Ber- erzogthum in hohem 1^6 nun Gelegenheit rrfer Antrag gM >t für angezeigt, tztz schliche IestiMungen i werden solle. Der rennen zu lafien, brr eidelberg oder Gotha ne Heiterkeit.) Abg. Sodit eint Io grollt qu» beilege. Der MM, mW brr solle man außerhalb neu Lande nicht. Er gierung endlich ihren S Gesetz sanctionire. । diesen Antrag des des Hauses sei die jorisut worden. Er llials den Standpunkt gegenüber einnehmc. bem W--6nttouri en Standpunkt, eßliche Brrrdrgungö- y Mt dem chrijt- Fenerbestottung auf Das tyriftatbw LlbestoMg ans das ,n des Lölkes Mün ficht durch unr Mode )h spricht der Wn El hasse und wünsche, Sinn in, W 11 * # 6(ti*nJ“. * r-ß di- 3>' z,iird-M«°S >™ W» ®'” n M« ;ttejen IW; Z » ,, fu. snsse die #• 'hon 8000» cs««* «Ä Siefen 3®”, wie atat notd# ? ^nt°9 >n Social' "bet rbnrt«3 (in lidi( Mermischte Anzeigen. Kaifer-Pauorama Bahnhofstraße 28, Ecke Löwengaffe. »,'Diese Woche ganz neue letzten Sommer aufgenovmene Reise durch 2579 Holland. U. a.: SebenSwü'digkeiten von Amsterdam, Rotterdam u. s w. Seebad Scheve- ningen, Scenen zu Wasser und zu Land- Da keine Abonnements mehr ausgegeben werden bis 15. April, so ist bas EntrSe auf 20 H, für Kinder auf 10 H festgesetzt. In den hinteren Räumen des Panoramas: ■ Nur kurze Zeit ■ Das Colossal-Gemälde Der Strike der Arbeiter v Profefsor Woldemar Luskina, 4 Meter breit In Prag auf der Landesausstellung und in Wien im Oefterretchi- schen Kunstoerein gegen 1 Gulden Entröe von ca. 20,000 Personen besucht Das neueste nnd sensationellste Kunst« werk des AahrhundertS. DaSsetbe geht von hier nach Chicago, wo es nach CrSstnnug der Weltausstellnng gezetgt wird. Entree 5 > Pfg. Kinder unter 1z Jahren die Hälfte Famllien- Karten 5 Stück 2 Mark Geöffnet von Morgens 10 bis Abends 10 Uhr bet effectvoller Glühlichtbeleuchtung. Vereine, Gesellschaften rc., welche mindestens 80 Karten entnehmen, zahlen pro Karte nur 30 Psg. Hochachtungsvoll H Schmidt. Schüler-Abend Dienstag den 21. März, Abends 8 Uhr: Steins Saalbau veranstaltet von Frau M. Balser-Landmann. Interessenten sind freundlichst ein- I geladeu. — Zutritt frei, aber nur gegen ! Eintrittskarten, welche Sonntag Mittag । zwischen 11 und 1 Uhr bei Herrn Ernst Balser. Mäusburg, in Empfang genommen werden können. Nach Beendigung des Programms: Geselliges Beisammensein im kleinen Saal. [2581 A. Kilbinger, Seltersweq 19. Sjchkrhkits-Zvkirad Swift Safety, englisches Fabrikat, sehr gut erhalten, zu verkaufen. [2582 Georg Emil Möhl, 44 Bahnhofstraße 44. Wermietl-ungen. 2624] Schön möbl. Zimmer sofort, zu verm. Neustadt 11, Hinterh., 2. St. 2621] Kl. Stübchen mit Kost zu ver- mietben. Lindenplatz 7. 2635] Ein Arbeiter kann billig Logis erhalten. i Grabenstraße 10. Getaufte. Matthäusgemeinde. Den 12. Mörz. Dem Posthilfsboten i. P. Wilhelm Depper ein Sohn, Heinrich EmU Wilhelm, geboren den 17. Februar. Denselben. Dem Taglöbner Ludwig Rosmbaum ein Sohn, Johanne- Karl, geboren den 10. Februar. Markusgcmetnde. Den 12. März. Dem Stadtrechner Georg Wilhelm Döpser ein Sohn, Erich Heinrich Ludwig August, geboren den 8. Januar. Lukasgemeinde. Den 12. März. Dem Wirth fJustuS Lenz ein Sohn, Willy LouiS, geboren den 4. Februar. Denselben. Dem Brtefttäger Johann August Köhler eine Tochter, Marte Auguste, geboren den 24. Februar. Denselben. Dem Eisendreher Konrad Graulich eine Tochter, Lina Wilhelmine Elise, geboren den 29. December 1892. JohanneSgemetnde. Den 12. März. Dem RegimentSschnetder Valentin Gonter eine Tochter, Anna Katbarine Susanns Elise, geboren den 28. Januar. Denselben. Dem Schlosser Johann Zecher eine Tochter, Johanna Marie Elisabeth, geboren den 23. December 1892. Den 15. März. Ein außerehelicher Sohn, Wilhelm Hermann, | geboren den 17. Februar. BO“ Die Standesamts - Nachrichten mutzten wegen »A«mmangel für die nächste Kr. zurückgestellt werden. Auszug aus den Airehenbüchern der Stadt Gietzen. Evangelische Gemeinde. Getränte. MarkuSgemetnde. Den 12. März. Ludwig Peter Kraft, Sattler zu Biedenkopf, u.rd Marte Größer, Tochter von Kalkbrennrr Johannes Größer zu Gießen. Den 15. März. Wilhelm Arnold, Gerber zu Gießen, und Estsabelhe Find, Tochter des verstorbenen MaurerS Heinrich Find zu Lich. Lukasgemeinde. Den 17. März. Friedrich Köhler, Fuhrmann, und Sophie Dorothea Köhler, Tochter des verstorbenen Ackermanns Konrad Köhler von Kirtorf. hergestellt gänzlich einem > ganz ärz 1893. ie**ba