Zn kleineren Orten werden die Mitglieder der Zäh- lungscommissionen am geeignetsten selbst die Besorgung der betreffenden Geschäfte übernehmen. § 12. Hebet die abgegebenen Bezirkslisten führt die ZählungS- commission ein Verzeichnis welches dazu dient, die vollständige Zurücklieferung dieser Listen zu controliren und demnächst die daraus zu entnehmenden Zahlen für den Viehstand in der Gemeinde zusammenzustellen. § 14. Nachdem die Zähler die ausgefüllten Bezirkslisten an die Zählungscommission (bis zum 5. December) abgeliefert haben, unterwirft letztere diese Listen einer sorgfältigen, auf alle Einzelheiten sich erstreckenden Prüfung und veranlaßt sofort die darin etwa erforderlichen Ergänzungen und Berichtigungen. § 15. Bei der Prüfung der Bezirkslisten ist das Augenmerk darauf zu richten, daß die einzelnen Fragen derselben vollständig und richtig beantwortet sind. Hinsichtlich der Bezirkslisten ist weiter darauf zu achten, daß darin sämmtliche im Zählbezirk vorhandene Gebäude verzeichnet sind und daß für jedes betreffende Haus ein Eintrag gemacht wurde. § 16. Auf Grund bi r Bezirkslisten hat sodann die ZählungS- commission das Verzeichniß (Zusammenstellungsliste) auszu- füllen und mit der Unterschrift ihrer Mitglieder zu versehen. Hierauf werden sämmtliche Listen, nach Zählbezirken geordnet, verpackt und entsprechend bezeichnet, unter Beischluß jenes VerzeichniffeS längstens bis 10. December an das Kreisamt eingesendet. \ UWtzM l Anweisung für die Zähler, ■" § 15. ' F Bei den Viehzählungen in beschränkterem Umfang, bei welchen lediglich die Stückzahl der vorhandenen Rinder und Schweine, gesondert in zwei Altersklassen, ermittelt werden, kommen keine Hauslisten und Controllisten zur Verwendung. Die Aufzeichnung erfolgt in Bezirksliften, deren Aus- süllung am 1. December oder, falls dieser auf einen Sonnoder Feiertag fällt, am nächstfolgenden Werktag durch den Zähler besorgt wird. Für jedes Haus des Zählbezirks, in welchem Vieh gehalten wird, ist eine Zeile der Bezirksliste bestimmt. Der Zähler hat auf die Aufstellung dieser Liste alle diejenige Sorgfalt zu verwenden, welche nach den vorstehenden Paragraphen bei der Ausfüllung der Haus- und Controllisten wahrzunehmen ist. Die Spalten der Bezirksliste sind zu summiren, die Liste von dem Zähler sodann mittelst Namensunterschrift zu beglaubigen und bis zum 5. December an die Zählungscommission zürückzugeben. Bekanntmachung, betreffend Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen; hier Offenlegung der Arbeiten des I. Abschnitts. In der Zeit vom 15. November bis einschließlich 29. November 1893 liegen auf dem Bürgermeisterei - Bureau zu Ruttershausen die Arbeiten des I. Abschnitts der rubricirten Feldbereinigung, nämlich: 1. der allgemeine Meliorationsplan, 2. der Erläuterungsbericht, 3. das Protocoll über die Prüfung des allgemeinen Meliorationsplans zur Einsicht der Betheiligten offen. Termin zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Arbeiten habe ich auf Donnerstag den 30. November d. I., Nachmittags von 3—5 Uhr in das Gemeindehaus zu Ruttershausen anberaumt. Die in diesem Termin nicht Erscheinenden sind mit Einwendungen ausgeschlossen. Gießen, den 11. November 1893. Der VollzugScommissär. Dr. Wallau, Großh. Kreisamtmann. Gießen, den 16. November 1893. Betreffend: Ausführung der Landesfeuerlöschordnung, hier Liquidation für geleistete Brandhülfe. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen e* Mt «r-tzh. Bürgermeistertier« M Preises. Die von Ihnen nach unserem Ausschreiben vom 12. November 1891, Kreisblatt Nr. 266, einzureichenden Liqui- I Jährlich ctrra 1200 Illustrationen aus allen Gebieten des wissens. 1 *- o •2 il-e „«a eo । c® 1 $11® 2ii ä ft 2 II s ** -- Fi tu s 88» = iit tär1» »8$ s g w.. csi - i C4 ko Jährlich 24 Sefte. Fünfter Jahrgang. bationen über von Ihren Gemeinden geleistete Brandhülse sind meistens sehr mangelhaft und werden öfters sehr verspätet vorgelegt. Indem wir deßhalb wiederholt darauf Hinweisen, daß diese Liquidationen enthalten müssen Angaben darüber: 1. mit wieviel Spritzen, 2. mit wieviel Führern und Mannschaften (unter Beifügung der Namen), 3. mit wieviel Pferden ausgerückt wurde, 4. um welche Zeit abgerückt und wieder eingerückt wurde beauftragen wir Sie, solche spätestens innerhalb 8 Tagen nach geleisteter Brandhülfe uns vorzulegen. Auf der Liste der Führer und Mannschaften ist ferner die Richtigkeit der Angaben von dem Befehlshaber der Feuerwehr zu bescheinigen. Für Mitwirkung der Signalisten wird eine Vergütung aus der Kreiskasse nicht geleistet. v. Gagern. Dermtfd?tc$. * ßine Erinnerung an Mac Mahon. Eine Monographie, welche Germain Bapst dem Andenken des verstorbenen Marschalls Mac Mahon widmet, entnehmen wir folgende Episode: Eines Tages marschirte die Fremden-Legion unter dem Befehle des Generals Mac Mahon, von der Hitze gequält, vor Durst lechzend, längs des WüstensaumS in Algerien. Da wieherten die Pferde: eine Quelle war in der Nähe! Man ließ sie laufen und stürzte hinter ihnen her. Mac Mahon war der erste am Wasser und sah darin verweste Leichen. Die Quelle war vergiftet. Er stellte sich dicht daran und erklärte, den Ersten, der trinken wolle, niederzuschießen. Ein vor Durst halb wahnsinniger Legionär setzte dem General daS Gewehr auf die Brust und feuerte ab; aber der Schuß ging durch eine rasche Bewegung des Bedrohten fehl. „Der arme Teufel hat einen Fieberanfall," sagte Mac Mahon, „man pflege ihn l" Und später nahm er den Mann als Ordonnanz. * Schwarze Häuser. Aus Warschau wird geschrieben: Der Ober-Poltzeimeister General Klejgels hat vor einigen Tagen eine in ihrer Art einzige Verordnung erlassen, welche das Datum vom 11. October 1893, Zahl 3721, trägt. In dieser Verordnung heißt es: „Alle Hauseigenthümer sind verpflichtet, ihre Häuser von unten mit heiteren Farben, wie grün, roth oder blau, zu bemalen, um dem Volke keinen Anlaß zu Demonstrationen zu geben." Zur Erklärung dieser Verordnung muß erwähnt werden, daß alle Häuser in Warschau seit vielen Jahren von unten mit einem breiten schwarzen Strich bemalt sind, um die Häuser vor dem Straßenschmutz zu beschützen. Diese schwarze Schutzfarbe wurde von einem aus Petersburg nach Warschau dienstlich belegirtcn höheren Beamten übet vermerkt, inbem er darin den Ausdruck einer allgemeinen Trauer erblickte. Dies genügte und nun müssen die Häuser in Warschau ein „heiteres Kleid" anlegen! 1893 Samstag dm 18. November Zweites Blatt Nr. 272 F 2 Mark 20 Psg. erit Bringerlohn. Durch die Post 2 Mark 50 PI4. Dir Gießener •«»« dem Anzeiger »>ch«tlich dreimal bagelegl. Der GSchener Auzetger «scheint täglich, ■tt Ausnahme de« Montag«. P’M !pass N gejchlos P taiüni “HeHüp "go mit - Gießen, am 14. November 1893. 8 e t r.: Die Vornahme einer außerordentlichen Viehzählung am 1. December 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen M bk Grstzh. BürgermeiGerek« des Atdfti. Gießener Anzeiger Kenerat-Mnzeiger. ■ Da die ungewöhnliche Witterung des lausenben Jahres zweifellos einen erheblichen Einfluß auf ben Umfang ber Viehhaltung gehabt hat, bie Ansichten über bas Maß bes Rückgangs ber Viehbestänbe aber weit auseinanber gehen, ist, um hierüber Gewißheit zu erlangen, unb badurch einen Anhaltspunkt für bie Beurtheilung der Gestaltung ber Vieh- unb Fleischpreise zu gewinnen, von Großh. Ministerium des ■rrn W. Ham iller Wwe V befonbetm Jtnjeijt \ebe Gattin MtdrM, jiK $ W für. nrich Binz 111. Wooembtt IN ben 19. 3lo* [B Bit» «ann von tw »füttern -ttnA- Smit, kin zuverlässiger W- das Lager geiutt Sollmdttt i K««' GetrelMit/m^ für ein hieMmB^ fsfiger orrespondeul ist, jum fo’r ilitt- , . . m in btt « Comü Swaids Gart» Heute Lainsla b bett lÄk®- I WW ■ Morgens E M Ä. Abends:«^ Zallitfraut. ladet ein ■ Bühl, »BgeM aber 1893. n- iold-Siolte !mle l£noi>‘>l£8flL 0 8»» I Innern und der Justiz auf Ersuchen des Herrn Reichskanzler« eine außerordentliche Viehzählung in diesem Jahre im Großherzogthum angeordnet worden. — Diese Zählung hat am 1. December l. I. ftatt- zu finden und sich nur aus die Feststellung des Rindvieh- und Schweinebeftandes zu erstrecken. Die Feststellung des Rindviehbestandes hat nach den Altersklassen bis zu zwei Jahren und über zwei Jahre alt zu erfolgen und zwar in der zweiten Klasse wegen der Nachzucht mit besonderer Ermittelung der Zahl der Kühe. Die Bezirkslisteu und Zusammenstellungslisten sind längstens bis zum 10. December l. I. an uns einzusenden. Die Formulare werden Ihnen direct zugehen. Etwaiger weiterer Bedarf wäre uns anzuzeigen. Die in unserer Bekanntmachung vom 16. November 1892 lAnzeiger Nr. 271) bestellten Zählungscommissionen wuflen auch bei dieser Zählung fnngiren. Für Hattenrod unb Trohe bestellen wir zum Vorsitzenden ben Bürgermeister Petri bezw. Schmidt. Sollte Ersatz nothwendig geworden sein, so ist das Erforderliche von Ihnen anzuordnen und uns hiervon Anzeige zu erstatten. Die Mitglieder der Zählungscommissionen wollen Sie hiervon in Kenntniß setzen und dieselben, sowie die zu bestimmenden Zähler auf die nachstehend abgedruckten, hier hauptsächlich in Betracht kommenden Bestimmungen aufmerksam machen. v. Gagern. Auszug aus den Mestimmungen für die Ausführung der Viehzählung im Groß- herzogthum Hessen vom 23. September 18 92. § 2. Durch die Viehzählung ist die Zahl des in jedem Hause und den zugehörigen Nebengebäuden und sonstigen Räumlich- leiten (im gelammten Gehöft, Anwesen), auch in Schlachthäusern, Bergwerken rc. in Fütterung stehenden Viehes zu ermitteln. Dabei ist es gleichgültig, wer Eigenthümer des Viehes ist. Vorübergehend (auf Reisen, Fuhren rc.) abwesende Vieh- stücke und auch solche, welche im Laufe des 1. December verlauft werden, sind hier mit aufzuzeichnen. Nicht mitzuzählen ist Vieh, welches im Laufe des 1. December erst gekauft wird, sowie nur zufällig und vorübergehend im Gehöft anwesendes. Schlächter (Metzger) und Händler haben auch das bei ihnen stehende zum Schlachten ober Verkauf bestimmte Lieh, sofern es nicht etwa erst am 1. December gekauft ist, rufzuführen. § 6- i Die Zählbezirke werden von den Zählungscommissionen ben örtlichen Verhältnissen entsprechend festgestellt. Die Größe der Zählbezirke ist in der Art zu bemessen, daß das Geschäft der Aufnahme innerhalb der vorgeschriebenen Zeit mit Sicherheit besorgt werden kann. § 7. Von der Zählungscommission ist für jeden Zählbezirk ein Zähler zu bestimmen. Bei der Auswahl der Zähler ist geeignete Rücksicht darauf zu nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend befähigt sind. § 8- Durch entsprechende Belehrung über den gemeinnützigen Zweck und den Werth ber Viehzählungen, auch im landwirth- schaftlichen Interesse, wirb es ben Mitgliebern ber Zählungs- krvmmissionen ohne große Schwierigkeit gelingen, aus ber Zahl hier selbstständigen Ortseinwohner eine entsprechende Zahl freiwilliger Zähler ausfindig zu machen. Hamburger Engros-Lager 'M empfiehlt (»571 H. Klotz. MLutzdurg 17. [8508 = Auswahl ist eine dreifache, nach folgendem Krrehenpiatz II. GIESSEN Krchwipiatz H Grab Gräber . 9550 jedes n (2314 der FriedhofS-Commifsion Gebr. Röhrle, Gießen von stehen Musterröcke zum Abstricken gratis zur Verfügung. 7908 2 nutz Kaffee 9062 psiehlt in zwei Größen [9452 Dan. Wirths Nachfolger. Leltersweg. 9374] und Rehbraten vtlltgste Preise. Größte «utzwaht. Denkmäler, deren Unter» der Friedhofs-Commission 500 750 1000 1200 1400 200 1000 1500 2000 2400 2800 400 n H // u n 1500 2250 3000 3600 4200 600 1 2 3 4 5 6 tt n n // // n n n // // // n III. Stufe 750 Mk. Haltung den vorstehenden §§ 1—4 gemäß, von übernommen wird. zuf. // I. Stufe 250 Mk. II. Stufe 500 Mk. n H weitere Für // n // w v Anthracit Eiform • Brikets vorzüglichstes Brennmaterial für alle Arten von Oefen und Herde, em- ä Mk. 1,70, 1,80, 1,90 und 2,00 das Pfund, unübertt. in Aroma und Kraft. In Gießen bei J. M. Schulhof. In Steinbach bei Hch. Kraemer 1. In Lich bei A. Bing u. H. Zimmer VII. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. In Ausführung dieser Beschlüsse ist von bestimmt: 1) Die von der Friedhofs Commission zu unterhaltenden Gräber sind nach Bedarf umzuarbeiten, sodaß keine Senkungen des Bodens entstehen. Steineinsassungen sind in gärtnerischer Weise zu erhalten bezw. neu her» zurichten, Raseneinfassungen nach Bedürfniß zu erneuern. Regelmäßig zu Ostern sind die Gräber und die anstoßenden Wege zu reinigen, die Wege mit Stieß zu bestreuen; die Gräber sind sodann nach Maßgabe ihrer Bepflanzung zu pflegen und zu gießen. Im Spätherbst hat wieder eine besondere Reinigung und die Bestreuung der Wege mit Stieß stattzufinden. Die Gräber sind sodann, solange es die Witterung gestattet, von dürrem Laub zu reinigen. 2) Die Gräber der ersten Stufe werden mit Epheu oder Immergrün bepflanzt und unterhalten. Die Gräber der zweiten Stufe werden möglichst zu Ostern mit Frühjahrßpflanzen, demnächst, möglichst zu Pfingsten mit blühenden und einigen grünen Sommerpflanzen bepflanzt und unterhalten. Die Pflanzen werden um Mitte October entfernt. Die Gräber der dritten Stufe werden möglichst zu Ostern reicher, inßbesondere auch mit einigen blühenden Hyazinthen und Tulpen bepflanzt. Die abgeblühten Zwiebelgewächse werden sofort durch andere blühende oder bald zur Blüthe gelangende Pflanzen ersetzt. Möglichst zu Pfingsten findet eine reichlichere und stets nach Bedürfniß durch bessere Pflanzen zu ergänzende Sommerpflanzung statt. Diese Pflanzen werden um Mitte October entfernt und danach einige grüne Pflanzen und blühende Winterastern gepflanzt, die später je nach der Witterung zu entfernen sind. Gießen, den 27. October 1893. Mwtiuhk ßttoartiäri Futterstoffe f*r ?*«*#»• n. »mo n ctfrfT. Geschw. Heerz, Neuenweg 7 empfehlen ihr Lager in fertiger Damen», Herren- und Kinder Wäsche. Exlra»Bestellungen hierin werden entgegen genommen, dieselben rasch und pünktlich ausgeführt. Lieferungen ganzer Aussteuern von Leib- und Bettwäsche werden übernommen. Taschentücher in großer Auswahl. Das Sticken und Zeichnen derselben wird rasch und billigst besorgt.[9336 liegende // tforfrtu, «apottc». nr Unterzeugc jeder Ärt. chragen, Vravatteu, l®4zottaiU/,-Lüer-Flaschen. // • // u • Grab mehr oder reicheren gärtnerischen Ausschmückung und nach der Zahl der Gräber. Die Abstufung in der Ausschmückung Tarif: Bekanntmachung. Auf Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 22. Juni d. I. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß für die Folge biri Stadt Gießen bereit ist, ihrerseits die dauernde Unterhaltung von । (Gräbern Privater auf dem hieftgen Friedhöfe unter nach stehenden Bedingungen zu übernehmen. 1. Die Friedhofs-Commission ist ermächtigt, auf Wunsch von Privaten die dauernde gärtnerische Unterhaltung von Einzelgräbern und Erbbegräbnißstätten gegen Leistung einer einmaligen entsprechenden Vergütung an die Stadtkaffe zu übernehmen. Die Unterhaltung der Gräber obliegt dem Stadtgärtner, unter Controle des Stadtbauamtes und der Friedhofs-Commission. 2. Die Höhe der einmaligen, baar zu entrichtenden oder durch Der- mächtniß zu bestimmenden Summe richtet sich nach dem Grade der einfachen be Wildprethändler b e I, I 9547] Rittergaffe 11. ' Von heute ab täglich: Kreppet und Berliner Pfannkuchen Bcrdingung von Bauarbeiten. Zur Verdingung der beim Neubau des Amtsgerichts Schlitz erforderlichen Schreinerarbeiten, Glaserarbeiten, Roll- und Zugjalousieläden ist Termin auf Montag den 11. December d. I., Vorm. 11 Uhr, im Geschäftszimmer zu Schlitz anberaumt. Die Verdingungsunterlagen können im Geschäftszimmer eingesehen und von Großh. Kreisbauaffeffor Die hm zu Schlitz gegen portofreie Einsendung von 3,50 Mk. für die Schreiner- arbeiten, 2,00 Mk. für die Glaserarbeiten und 80 Pfg. für die Rolland Zugjalousieläden bezogen werden. Zuschlagssrift 4 Wochen. Alsfeld, am 11. November 1893. Großh. Kreisbauamt Alsfeld. Cellarius. 9514 5. Die Vorschriften des § 8 der FriedhofSordnung treten außer Kraft für alle Gräber, Begräbnißstätten und Ziir je 3 Mark liefern wir frei in* Haas t Wiener Export */i ober */t Flaschen. Böhmisch Export Fritz Nowack, Gießen, " «pecia» »efchsft für Braut-Ausstattungen. flnerfaent gute Qualitäten. 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