1893 Mittwoch den 15. März lt. 63. Zweites Blatt Amts- und Anzeigeblutt fflx? den Uveis Gietzen. ie Hratisbeikage: Hießener Kamikimökätter. ■blitbenen: Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrer» u.s.w. n*weifen.. D-r, D°-Kand-ns.in von Epil.pfi. der Militärpflichtigen oer tgememoen ’ziuenc'yuujcn, t xur Muiieruua nicht getanen roeroen »»ui«»/ Hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, ^lche nur an ihrem Aufenthaltsort ge- Loosziehung. ;r 16t Inno et m-Bunan? bd > ««> hltaM •*”* iBittecH ftr We leidecr* I 1893. tag 4 Uhr vom 2461 lr) vom 2458 Wesselbach, Lauter und Lindenstruth; Montag den 17. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Cuedbom, Neinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangen- 6mb, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain. DienStag den 18. April, Vormittags von 8 Uhr an . |ieele< >»»«»«"> I“ *« Ptmfen tag rrschrtam»m. 10 Uh«. ^erroanbten, wng, daß M Tante ützr Wen ist. ^ebenen. Samstag den 15. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung rder Diilitärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Bellers- Biertditifttfln JJinuKab|t<Ü 4 2 Ä«rk 20 Pfg. «ft Bringcrloha. Durch dir Poft dez»I— 2 Mark 50 W ReUctiee, tpetMÄ nt Druckerei: JU.t frn*re*cr 51. Leiden unsere Schwester und 6. März, Vor- l» statt. [2434 inng Giesse» *«... eren »‘H-* tto69: em. kN 16. M aller, iausene Vereintzsahr, tt Vorstand. ßl KW geössnet und bleibk er Vorstand. mmW mgsablage, V 10 r Lorstand^^. haft. ’afe Schnell- Borstandrvahl. ^ucne Eueren Gießener Anzeiger Kmerat-Ztnzeiger. Besondere Bestimmungen. 1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz. - bchen Strafen, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem | mdern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militär- pflichtigen, welche . r., ' a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches ; Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohn. , sitz — haben und sich nicht in einem andern Theile ; des Großherzogthums Hessen oder einem andern, Staate in einer der nachstehend unter b) ange- gebenen Eigenschaften aufhalten; I b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus, oder Wirthschaftsbeamte, Handlungs. diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und L^hr- , burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das । Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt, in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande Amtlicher Theil. Bekanntmachung, da» Grfatzgefchäft pro 1893 betreffend. Die Musterung und LooSziehung der Militärpflichtigen iti Kreises Gießen für das Jahr 1893 findet an den nach, »nannten Tagen statt und zwar: I I. Zu Lich im Rathhaussaalc. Dienstag den 4. April, Vormittags vo" 9 Uhr an: Musterung jtt Ptilitärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. bahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf.Gill, Eber- iabt, Ettingshausen, Garbenteich und Großen-Linden; Mittwoch den 5. April, Vormittags von 9 Uhr an: Wenigen der Gemeinden Grüningen, Hausen, Holzheim, Rungen, Inheiden, Langd, Lang.GönS und Langsdorf; Donnerstag den 6. April, Vormittags von 9 Uhr an: Reuigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Muster, Rieder-Bessingen, Ronnenroth, Obbornhofen, Ober- Mngeii, Ober-Hörgern und Rabertshausen; Freitag den 7. April, Vormittags von 9 Uhr an: derMigen der Gemeinden Rodheim, Röthges, Steinbach, kteinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn | lüt Steinberg. Samstag den 8. April, Vormittags von 9 Uhr an: Loosziehung II. Zu Gietzen in dem Schulhause in der Schulstraße. Montag den 10. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung 4er Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Alten-Buscck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen-Bufeck und Klein-Linden; fDienstag den 11. April, Vormittag von 8 Uhr an : .derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1891 und 1892); z 1 Roch nicht eingereichte AurücsfiellungSanfprüche sind bei der Grobherzoglichen Bürgermeisterei vorzubrmgen und die Verhandlungen baldigst — allen um» ständen vor Beginn deS ErfatzgefchäfteS an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. 4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, j. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwache u. f. ro., so 'st dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des ' - .. 'Fi .- n fTl 4t VnnVöfd II I Tn. 5 Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt -S °b, darauf aufmerksam zu machen, daß em Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist. und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. ’ Im Anschluß an das Ersatz-Geschaft findet Freitag den 7. April im Rathhaus zu Sich, Donnerstag den 13. April in dem Schul Hause in der Schulstraße zu Giehen, Montag den 17. April im Gasthau 5 zum Rappen zu Grünberg, die Clasfifieirung der Mannschaften der Reserve der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots und der Ersatz-Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. !st durch die'Eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Jeugen zu erhärten. 5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Er. satz-Commission das Loos. „ V 6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehorigen oder in ihrer Gemeiich- g^ellungSpflichtrgen mritttärvilicbticte auf Grund der ihnen veretrs Mgeganr?n?n Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, dav Mitt- tärpstichtige, welche sich auSwartS aufhalten, ur Musterung nicht geladen **£**<“ . 91 tiv^nthdltöDTt aC* Verkehr, Land- und .rlyschaft, — Die Verpfändung der LebenSverficherungSpoltcen. Die neueste Numme- der von der LedensversicherunkS - Gefellfchaft ru Leipzig h-.rausgegebenen Monatsdlatter entha t über diJ8e - psändung der Lebensversicherungspolicen einen Artikel, ben roit Wer wiedergebm, weil er einen Gegenstand von 2Bld)ttflfett betrifft, Uber den eine sachgemäße Aufklärung auch unseren Lesern willkommen ,d" ‘skynannle G-I-lllch-st («reibt: Ein- Ent- scheidung, welche vor einiger Zeit ergangen und in der Presseb e- nrnrhen iDorben ist, hat, wie wir aus mehrfachen uns zugegangenen SÄ Träger einer Forderung, sondern eine bloße Beweisurkunde,. ein^sogenanntes Legittmattonspapler sei dasi nur °undW-7Kpin-nkb°^ «x* s un.» Stnw"s auf -wllr'h-u in Band 20 d-r -t°tlr-chttich°n En tch-tdung-n s. 135 gleichzeitig ausgesprochen, daß derartige- Legt"wationspapiere auch nicht „Gegenstand eines Faustpfandrechtes sein können. In- desftn ist dies nicht dahin zu verstehen, daß ein iold)e§ überhaupt nicht Gegenstand eines Pfandv-rträges sein könne, sondern, wie^auch das hierbei angezogene Urtheil ergiebt, nur in dem.Sinne, dak ein solches Papier nicht für sich allein, d. h. ohne die aus demselben hervorgehenden Rechte gültiger Weise verpsLndet werden konne Nun wird »war bet der Verpfändung einer Lebensverstcherungspoltce der Wille des Gläubigers und Schuldners wohl stets darauf gerich e r,.n dast die Rechte aus der Versicherung mit verpfändet sein sollen, indessen ist es doch rathsam, daß dies in der Verpfändungserklarung in ‘Ä» D-^äüch dl- R-chl- au? dem V-rsich-rungS°-rtr°g ,I-Ibst -„p,^d-t -erd-n uud^^ dn|4lagenb eanb,88t,,89ebu„g Wt bidr schriftliche Erklärung der Verpfändung und ®en*?$riS,lt0Ul^nnb^ VerNckerunasgesellschaft von derselben, und zwar schreiben manche Gesetzge2ennur das eine oder das andere dieser Formers orderniss-, -b-r bWbcn bj^^tl, »or 8«ntr ist g .-3) für Den dau dob^ Etnführungsgesetzes zur FiEtit&r.TMä'rtS worden ist od« dec Psandaläubiger bez. ein Dritter für ihn die Police Uberß ^0^ Vorstehendem ist bei Verpfändung einer Lebmsoersicherungs- police dem Gläubiger dringmd zu empfehlen, daß er sich uni r Empfangnahme drr Police die Rechte aus derselben in einer gerichtl ch ob notariell beglaubigten U'kunde verpsänden läßt und sich> dazuet Rechtsbeistandes bedient, damit die Verpsändung sowohl in mate ieller als auch in formeller Hinsicht gegen eine Anfechtung gestchert tp. geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil be* | sitzen oder sich aufhalten; und im Jahre 1873 geboren sind; ferner Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1891 bezw. 1892 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht ein- berufen worden sind. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be- rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist. 2) Diejenigen Mlitärpflüchtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre LoosungSscheine mitzubringen. . ... 3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Jurück^ llelluna in Anspruch genommen wird, so isi für Vorlage der ;u" Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder. lichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung an- beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission em# «ellunaSvflichtig find. m Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Mufte- rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und.sich darum zu bemühen, daß die Letzteren \/2 ®hmbe vor der be» fllmmttftt zur Stelle sind, nüchtern und remlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber em auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnrß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts Bittet täglich, ch Lusvah«» bt« HotrtH» •tt Oteß-ner MelCitelflHei M km lajctfn Mmt(id) fcteieel bäadttt Es haben daher diejenigen Reservisten und Lan^vehr- männer ersten und zweiten Aufgebots sowie die Ersatz. Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen iu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen. Gießen, den 10. März 1893. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Dr. Melior, Regierungsrath. Außerordentliche Hauptversammlung des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen. Auf Antrag von 72 Vereinsmitgliedern beehre ich mich, die Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins von Oder- Hessen zu einer außerordentlichen Hauptversammlung auf Mittwoch den 22. d. M., Vormittags 10 Uhr in „Steins Garten" in Gießen hiermit ergebenst emzuladen. Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist die 6W- Welche Stellung nimmt der Verein zu den Vefchluffen der Vereinigung deutscher Landwirthe, welche sich am 18. Februar d. I. in Berlin constituirt hat?" Laubach, am 9. März 1893. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen. Friedrich, Graf zu Solms-Laubach. Mittwoch den 12. April, Vormittags von 8 Uhr an: |berjenigen des jüngsten Jahrgangs (1893) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Hattenrod und Heuchelheim- Donnerstag den 13. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen dcr Gemeinden Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reis- , kirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d.Lda., Lrohe und Wieseck; Freitag den 14. April, Vormittags von 8 Uhr an: Loosziehung. IQ. Zu Grimberg im Gasthaus zum Rappen. >üb rrlirrim Seltersw Uff-> 1857 rntoaaren *tr- 1857. Melftn# «■ 7>f, •*■*« en«en .. xjeoe jouöfunn, joroie Prospecte rc. gratis und franco durch den Vertreter^ ^«iolf »reler. Gießen, Westanlage 45. 204 ftOfe ***** »rtiffi. ooooooooooooo 0 Walbnngtn ötr Stadt Lich. fraurn 0 40 [23t 9 Walz. [2272 1362 IftbcnsDtrfidjtrnngü^tfrUfdjQft ,» ftipjig lalle Leipziger) aut Gegenseitigkeit gegründet 1830. Vrrfl4rrenge- — j- jr_- - ---- *, I SdUnb '■ • VflS Bogt. 2384 23H2 -ledOTNoo * Dtz»k,tz». - i-rud und «erlag b« «rKhl'sch« «Nickern (Fr. «hr. Pietsch) tn r.chea. Arbeiten unter Zusicherung recknung bestens empfohlen. 2364 welche die Schule betuchen ober Haushalt und Handarbeit erlernen wollen, finden tn einer achtbaren Familie gute und frtunb» Buchen-Scheiter, Hainbuchen. Rundscheiter, zu Nutzholz geeignet, Buchen«, Eichen-, Nadel- ». \61 Millionen.* 61« en?f 1« .1 : N 66 Millionen.* bil (htbc lM-«2: W • 72 Millionen JL Vermögen: thtbc 1890: ä 86 Millionen JtW ffnbe 1891: B 94 Millionen vN.yfy\ Ch.be 1892: W 103Millionrn^L Zur tsoufirmation empfehle tonfinmtnhäiiigr 10-15 Ulk. „ finmmgorn-.lniiigr 17-20 „ J. Schmücker norm. H- M Jaghardt [1882 Warftflr. 8. IRarttftr. 8 Bahnhofstraße, ä - v i h der a p l a n s g a f f e. uns in allen in unser Fach einschlagenden promptester Ausführung und billigster Be. Hochachtungsvoll Gebrüder Zutt Geschäfts Eröffnung. Hiermit beehren wir uns einem werthen Publikum anzuzeiaen daß wir am heutigen Tage ein U r 0 OOOOOOOOOOOOO 8C01 Täglich frische Schellfische,