5040 Lilie frer. Uhr m l,h"N s* luni: i»T »sÄSÄ :t spatn billig 'm ?2L" ?Lg»ud&gh BjsÖgfr y^ntr Laden mit LoM ist "SL«» Viel®1 ^Wt, Mllckt- 'n- Zugang Mrrgassc. * «* 6. Ilhelrn“ (2. Grossh.He» *r.H6) s Herrn 0. Krausse. erbaron“ (Strauss), 2'i Oaver- id Chor aus ,?aust' (Oounod). li). 5) Ouvertüre „Tannhäuser" Suite ,LArlesienne" (Bixei). i6 a. i. „Hugenotten1, (Meyer- ’ln“. 11) „Ma wmwi JeitWiwl, mwMktmgwtat ater). M - Entree 30 Pfg. te zur inneren Zohnnneskirche. weiter für die neue Kirche $u* 15 Mk. g, W« baar 50 Mk. in Berlin baar 100 Mk. f diesem Wege unseren -ey- V5039 it-Kirchenvorstand. inn. ____ Nr. 129. Zweites Blatt.Sonntag deu 4. Juni 1893 Kenerat-FCnzeiger Redaction, Expcditi und Druckerei: Schukfiraße Ar. Fernsprecher 51. wöchentlich dreimal beigelegt. Lierteljähriger Abonnementspreis: ö Mark 20 Pfg. mit Brmgcrlohn. Durch tue Post beiofltn 2 Mark 50 Pfg. WGießener Anzeiger «erden dem Anzeiger - — - Amts- und Anzeigeblutt für den Kreis Gieren. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den I tG*Ue «nnoncen-Bureaux deS In. und Auslandes nehmen folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr. | INrUttVvkNUlje. HUUlUtl.Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Amtliche». Theil. Polizei-Verordnung, betreffend die Benutzung der öffentlichen Brunnen und der städtischen Quellwasserleitung in der Stadt Gießen. Auf Grund des Art. 56 pos. 1 der Städteordnung wird hierdurch nach Anhörung der Stadtverordneten-Verfammlung unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 15. Mai zu Nr. M.-J. 13 879 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet wie folgt: § 1. Die Benutzung der auf den öffentlichen Straßen und Plätzen aufgestellten Bentilbrunnen der städtischen Quellwafferleitung ist nur für den gewöhnlichen Hausbedarf gestattet; jede weitergehende Entnahme von Wasser aus diesen Brunnen, insbesondere zu gewerblichen oder landwirthschaft- lichen Zwecken, oder unter Verwendung von Schläuchen oder Fuhrwerken ist verboten. Gleiches Verbot kann nöthigenfalls vorübergehend auch für die öffentlichen Pumpbrunnerr auf Veranlassung der Großh. Bürgermeisterei erlassen werden. Das Wasser aus allen öffentlichen Brunnen darf nur mit reinen Zübern, Eimern und kleineren Gefäßen entnommen werden. Ein unnützes Laufenlasscn der Ventilbrunnen ist verboten. Beim Wasserholen gebührt dem zuerst Kommenden für die Füllung höchstens zweier Gesäße der Vorzug. § 2. Jede Verunreinigung der öffentlichen Brunnen, sowie der zugehörigen Ständer, Schächte und Vorschächte, Ab- laufsschalen, Tröge und Rinnen, desgleichen das Ausspülen, Ab- und Auswaschen aller Art von Gegenständen, sowie das Waschen von Gemüse rc. und das Viehtränken an den öffentlichen Brunnen ist untersagt, unbeschadet der Befugniß zur Entnahme von Wasser zu letzterem Zweck. Desgleichen sind verboten alle Handlungen beim Gebrauch der öffentlichen Brunnen, welche im Winter zu gefährlicher Eisbildung Anlaß geben können, ferner das Entleeren von Wasser in die Schächte der Pumpbrunnen und in die Vor- (oder Einlauf-)Schächte der Ventilbrunnen. § 3. Die unbefugte Entziehung von Wasser aus der Quellwasserleitung, sowie jede den Bestimmungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen widersprechende Benutzung der Wasserleitung ist verboten. Bei Brandausbruch in der Stadt sind alle Zapfstellen der Privatleitungen bis nach Bewältigung des Feuers möglichst geschlossen zu halten. Während der Dauer außergewöhnlichen Wassermangels kann durch Bekanntmachung Großh. Bürgermeisterei die Abgabe von Wasser aus der Wasserleitung im Allgemeinen auf gewisse Tagesstunden eingeschränkt und im Einzelnen auf Veranlassung Großh. Bürgermeisterei durch die unterzeichnete Behörde die Verwendung solchen Wassers seitens der Privaten zum Speisen von Springbrunnen, zum Besprengen von Gärten und Trottoirs, sowie zu gewerblichen Zwecken vorübergehend untersagt werden. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei-Verordnung und die auf Grund derselben erlassenen Verbote werden, sofern nicht höhere gesetzliche Strafen einzutreten haben, mit Geldstrafen bis zu 30 Mark, an deren Stelle im Falle des Unvermögens Haft tritt, bestraft. § 5- Diese Polizei-Verordnung tritt alsbald in Kraft. Gießen, den 25. Mai 1893. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Bekanntmachung, die Abgabe der Capitalrentensteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1894/95 betr. "" Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Capi- talrentensteuer betreffend, vom 8. Juli 1884, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welcher jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Einschätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Er- klärungen ist das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen, offen oder verschlossen, jährlich spätestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliefern. Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Einschätzungecommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Capitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommensverbesserung aus Capitalzinsen erlangt haben. Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Capitalrentensteuererklärung abzugeben: 1) für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter- 2) für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände ober Verwalter; 3) in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezuges, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrentensteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat. Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Erreichung von Capitalrentensteuer- erklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum genannten 1. Juli d. I. an die betreffenden Bürgermeistereien gelangen zu lassen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungscommission übersendet werden. Das Formular zu den Capitalrentensteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen. Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 1. Juni 1893. Die Grobherzoglichen Steuercommissariate. Süffert. Bähr. Snell. Schmitt. lieber „Reformen auf dem Gebiete der Brodbereitnng" sprach in einer der Sitzungen des „Vereins für öffentliche Gesundheitspflege" Herr Universitätsprofessor Dr. Lehmann- Würzburg. Herr Dr. Lehmann führte zunächst auS, daß es eine schwere Aufgabe sei, über ein so prosaisches Ding, wie das Brod, zu sprechen, doch wolle er einige Hauptfragen kurz skizziren. Er habe Betrachtungen über das Brod als Volksnahrungsmittel angestellt und 150Brode im hygienischen Institute untersucht. Den Roggen bezeichnet Redner als Haupt- brodfrucht, eine Beimischung von zweiter und dritter Qualität Weizen sei empfehlenswerth. ReineS Roggenbrod würde nur noch in geringem Umfange genossen. Das reine deutsche Arbeiterbrod ist mehr oder weniger von grauer Farbe, von mitlelsauerstarkem Geschmack und ordentlich ausgebacken. Das mittelsauere Graubrod sei die allgemeine Volksuahrung. In Süddeutschland würden noch allerlei Gewürze, wie Kümmel, Anis rc. zugesetzt. Der Unterschied der Brode ist in den einzelnen Städten nicht so groß wie in Stadt und Land. Nun kam Redner aus das in Nord- und Westdeutschland hauptsächlich vorhandene Schrotbrod zu sprechen und erör* terte die diesbezüglichen traurigen Verhältnisse, indem er herdorhob, daß der Bauer nicht in der Lage sei und gezwungen werden könne t sein Getreide ohne Unkraut abzu- ^„str-ß- 21 ^Concert Feuilleton. Chicago. Chicago, die amerikanische Weltausstellungsstadt mit über 1000 Straßen, 80000 Häusern und nahezu l1/® Millionen Einwohnern ist — kaum 60 Jahre alt? Um das Fort Dearborn herum, welches die Bundesregierung im Anfänge dieses Jahrhunderts am Chicagofluß zum Schutz einer Handvoll kühner weißer Männer hatte errichten lassen, die mit den Indianern Tauschhandel trieben, bildete sich gegen das Jahr 1820 auf weiter Prairie ein Dorf: Chicago. Im Jahre 1848 zählte das Dors schon 20000 Einwohner und wurde zur Stadt. Im Jahre 1852 wurde diese Stadt durch eine Eisenbahn mit dem Osten verbunden. Von da "an ging es mit Siebenmeilenstiefeln vorwärts. Im Jahre 1872 zählte Chicago schon über 300000 Einwohner und 60000 Häuser, von denen allerdings gegen 40 000 nur ein- oder zweistöckige Holzbauten waren. Da trat jenes furchtbare Ereigniß ein, welches in die Geschichte Chicagos mit blutigen Lettern niedergeschrieben ist: der entsetzliche Brand vom 7., 8. und 9. October 1871, welcher den Kern der Stadt mit allen Maaren und Vorräthen zerstörte, zahllose Menschenleben forderte, über 17 000 Häuser in Asche verwandelte, über 100 000 Personen obdachlos machte und im Ganzen einen Verlust von 290 Millionen Dollars verursachte, 47 Prvcent des gesammten Besitzthums der Stadt. Für nahezu jede andere Stadt wäre solch eine Katastrophe gleichbedeutend mit dem Ruin gewesen- sür Chicago bedeutete der Brand nur eine kurze Unterbrechung in der Fortentwicklung, und aus den rauchenden Trümmerhaufen erstand, ein moderner Phönix, jene Riesenstadt, welche bald Boston, Philadelphia, Cincinnati und Baltimore überflügelte und in der Frage: „Wo soll die Weltausstellung stattfinden?" sogar Newyork schlug, das bis dahin stets die unbestrittene Hegemonie gehabt hatte, wenn es sich um eine gemeinsame Staatenangelegenheit der Union handelte. Und mit Recht fiel der Sieg in diesem Kampfe Chicago zu! Denn Chicago ist zwar weder die größte, noch die schönste, noch die angenehmste unter den Großstädten der Union, aber ganz gewiß die — amerikanischste. In zwanzig Jahren hat sie über eine Million Etnwohner gewonnen, und wenn die Zunahme in den kommenden Jahren 'auch nur annähernd gleichen Schritt hält wie in den jüngstvergangenen, so wird Chicago nach abermals zwanzig Jahren eine Fünfmillianenstadt fein. Dor vierzig Jahren erhielt die damalige Kleinstadt am Chicagofluß die erste Bahn- heute münden in der Großstadt am Michigansee 27 verschiedene Eisenbahnlinien und der Tonnengehalt der Chicagoer Binnensee-Schifffahrt kommt dem des Londoner Welthafens gleich. Chicago ist ebensowohl der Handelsmittelpunkt für den der Cultur bereits längst erschlossenen Osten bis nach Newyork, Boston und Baltimore, wie für den Westen mit seinen zum Theil noch ganz unbekannten, zum Theil noch nicht voll ausgenutzten Schätzen, bis zur Küste des Stillen Oceans. Von Meer zu Meer herrscht Chicago mit seinem Handel, seiner Industrie, seinem Geld. Hier strömt Alles zusammen, was etwas kann und etwas will- hier herrscht die wilde Jagd nach dem Dollar und der blutige Kampf ums Dasein in den gewaltigsten Formen. Da der bis zum Ungeheuerlichen gesteigerte Werth von Grund und Boden das Bauen erschwert, so errichtet man Riesenhäuser von 16 bis 21 Stockwerken, in denen die Fahrstühle wie Expreßzüge herumsausen, moderne Thürme von Babel, vom Voikswitz „Wolkenstürmer" und „Himmelskratzer" genannt. Und da der Verkehr in den Straßen trotz deren Breite und Weite heute thatsächlich nicht mehr zu bewältigen ist, so schlägt man vor: alle in die Stadt einlausenden Bahnen bis auf das Niveau des Wassers zu versenken, alle Straßenwagengeleise (tramways) auf ein Niveau von 25 Fuß über dem Straßenpflaster zu erheben, alle Straßen mit Fußwegen aus Eisen und Glas zu überbrücken, die jetzigen Straßen nur dem Fuhrwerk (Privat- und Lastwagen) zu überlassen und den Verkehr zwischen Eisenbahn, Straße, oberem Fußwege und Tramway durch Fahrstühle zu bewerkstelligen. In Europa würde man solche Pläne kurzweg als Lustschlösser und Märchenträume abthun. Dort drüben hat man nicht das Recht dazu: ein Blick auf die Entwicklung Chicagos in den letzten beiden Jahrzehnten, ein Blick auf die in die Wolken hincinragenden zwanzigstöckigen „Himmelskratzer" führt uns mit der zwingenden Gewalt sieghafter Thatsachen ins Bewußtsein, daß hier in der Thal Dinge vor sich gehen, die wir Europäer für unmöglich halten würden, wenn wir sie nicht mit Augen sehen, mit Händen greifen könnten. Aber diese Dinge sind amerikanisch und diese amerikanischen Dinge wiederum sind insonderheit Schöpfungen jenes Riesengeistes, der nur in Chicago umgeht und in einer den Beobachter manchmal schier unheimlich anwehenden Größe nach Belhäligung ringt und in menschliche Kraft umgesetzt wird. Und daher war denn auch Chicago vor allen anderen Städten der Union berufen, alle Völker der Erde zu Gaste zu laden, um ihnen zu zeigen, wie dieses Amerika vierhundert Jahre nach seiner Entdeckung dasteht. Nur Chieagv, der Typus des Amerikaner - thums, die Verkörperung des amerikanischen Ringen-, Schaffens und Gelingens, war dazu im Stande. liefern. Redner sagt, er habe Mehle betroffen auS Kunst- mühlen, die */io bis 3/10 Unkraut enthielten. Landmühlen böten selten retneS Getreide, solches mit 1—2 pEt. Unkraut müsse er entschieden als ungeeignet zum menschlichen Genuß bezeichnen. Redner und der japanische Arzt Dr. Mori haben oftpreußischeS Schrotbrod selbst probirt und gefunden, daß eS schädlich ist. Trotz dieser Erfahrungen empfehle Pfarrer Kneipp ganz grobes Schrotbrod, das allen Fortschritten der Wissenschaft Hohn spreche. AlS Fehler des SchwarzbrodeS, die am häufigsten Vorkommen, bezeichnet Profeffor Dr. Lehmann die Herstellung deffelben aus ungenügend gereinigtem Getreide, ungenügende Zermahlung deS Getreides, ungenügende Abscheidung der Kleie, zu starke Säuerung deS BrodteigeS- der Nachtheil der starken Säuerung ist allerdings vielfach überschätzt, und eS muß zugegeben werden, daß die Nach- theile der Säuerung zumTheil von bisher nicht gewürdigten Vorthellen mehr als ausgeglichen werden können. Die giftigen Kornarten verlieren z. B. durch langes Gähren ihre Nachtheile. Ein wenig saures Brod (3. und 6. Säuregehalt) sei zu empfehlen, Brod mit höherem Säuregehalt zu ver- meiden, namentlich in Kasernen und Spitälern. Borwürfige Fehler könnten aber, sagt Referent, vermieden werden, wenn die Unkräuter auf Landmühlen annähernd vollständig entfernt (dieselben können als Viehfutter benutzt werden) würden. Mit Hilfe des Uhlborn'schen DecorticationSverfahrens ließe sich, sagt Referent, eine Entfernung der versetzten Kleie und damit eine höchst wesentliche Derbesierung der Appetitlichkeit und AuSnutzbarkeit des BrodeS auS ganzem Korn erzielen- ein gutes Zermahlen befördert die Ausnutzbarkeit weiter. Die zu starke Säuerung kann durch kürzere GährungSdauer verhütet werden. Zur Verbesserung und .Verbilligung des deutschen BrodeS empfiehlt Redner den Anbau stickstoffreicher Getreidesorten, Verwendung von Mais und Aleuranat nach Hundhausen. Letzteres stellt ein feines Mehl dar, welches von einer fast unbegrenzten Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit ist, wenn eS an trockenem Orte aufbewahrt wird. Das Aleuranat sei thatsächlich das weitaus billigste Eiweiß (80 pCt.), 4,5 Kgr. kosten 7 Mk. Redner sagt zum Schluffe, Großbäcker, Brodfabrikanten möchten hier bahnbrechend vorgehen »nd ein gutes, gesundes nationales Brod zubereiten, eine schöne Aufgabe und für sie selbst lohnend. Kleinbäcker würden dann bald folgen. .....x_ , ,----------1.------- Localer uttö ^provinzieller. Gießen. 3. Juni 1893. ** Für Invaliden. Das „Armee > Verordnungsblatt" enthält folgenden Erlaß des Kriegsministers: „Die Landwehr BezirkScommandos haben alsbald das Erforderliche zu veranlassen, um diejenigen in ihren Bezirken ansässigen invaliden Mannschaften vom Feldwebel rc. abwärts sestznstellen, welche auf Grund des Militärpensions« gesetzeS vom 27. Juni 1871 als Invaliden anerkannt sind und folgenden Bedingungen entsprechen: 1) Die Kriegszulage gemäß § 71 deS Gesetzes vom 21 Juni 1871 beziehen - oder 2) die Zulage für Nichtbenutzung des Civilversorgungs- scheines gemäß § 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 und § 12 des Gesetzes vom 4. April 1874 beziehen, am Kriege 1870/71 oder an einem Kriege vor 1870/71 thellgenommen haben oder seit diesem Kriege durch eine militärische Action oder durch Seereisen Jnvaltde geworden sind (Marine) und üch nicht im Genüsse einer Verstümmelungszulage gemäß § 72 deS Gesetzes vom 27. Juni 1871 befinden - oder 3) auf Grund der §§ 84 und 85 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 einer Klasseneinschränkung h'nsichtlich des Pensionsbezugs unterliegen. Bezüglich der vorgenannten Invaliden sind die Jnvalidenacten bereit zu halten, bezw. zu beschaffen und besondere chargenweise geordnete namentliche Listen anzulegen. Wegen der auf Grund der neuen Novelle zum Militärpensionsgesetz nothwendig werdenden Umänderungen ergeht demnächst, nach Veröffentlichung deS Gesetzes, besondere Verfügung, in der auch daS Erforderliche enthalten sein wird betreffs der anderweiten Regelung deö Pensionsbezuges für die im Civil- dienste befindlichen invaliden Offiziere und Mannschaften. Für mögllchste Verbreitung dieses Erlasses ist Sorge zu tragen und dabei ausdrücklich hervorzuheben, daß Anträge an daS Kriegsministerium in dieser Angelegenheit seitens der be- »heiligten Personen zunächst nicht zu stellen sind." ** Für Inserenten. Die weitverbreitete Annahme, als ob bestellte Inserate beliebig zurückgezogen (abbestelll) werden dürfen, wird in einem richterlichen Urtheile der BerufungS- Jnstanz für irrig erklärt. Die ConfectionSzeitung „Der Geschäftsfreund" hatte ein Personal-Gesuch zur zweimaligen Veröffentlichung erhalten, dasselbe wurde aber nach der ersten Annahme abbestellt, jedoch zu einer Zeit, als die betr. Nr. des Blattes schon druckfertig war. Dem Besteller der Anzeige wurde daraufhin mitgetheilt, daß die Abbestellung nicht mehr habe berücksichtigt werden können. Dieser wollte aber dennoch die zweite Aufnahme nicht bezahlen, er wurde verklagt, Kläger aber in erster Instanz zurückgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Wichtigkeit legte Kläger Berufung beim Landgerichte zu KöSlin ein, welches Verklagten zur Bezahlung der Anzeige und aller Proceßkosten verurtheilte und u. A. auSführte, daß hier ein gewöhnlicher Vertrag vorliege im Sinne des § 869 ff. Allg. Landrechts, — daß bei Inseraten in öffentlichen Blättern von den betreff. Expeditionen eine Annahme-Erklärung nicht verlangt werden könne, — und daß Beklagter, selbst wenn er nach der ersten Aufnahme den ver- langten Handlungsgehilfen schon gefunden hätte, zwar zum Rücktritte vom Vertrag berechtigt, aber gleichzeitig verpflichtet gewesen wäre, die Sxpcd. der Zeitung schadlos zu halten (— also die bestellte weitere Ausnahme zu bezahlen). W. AuS der Wetterau, 31. Mai. (Der AntisemitiS- muS und seine Wahlarbeit in Oberhessen.) „Da sehe Se emol Herr Nochber, woS der Herr Dr. Böckel in sei'm „Reichsherold Nr. 611 vun gestern, 30. Mai" sich beweihräuchern läßt- eich hab' ihn sor'n gescheide Mann ge- hale, awwer woaS do stiht, iS jo nix als Bimmeldammel- buriom, daS glaawe wir naut un mit d'r Böckelei iffeS vorbei, eige Lob stinkt!" So sprach ein biederer Bauer, indem er Bruchstücke auS Nr. 611 deS „ReichSheroldeS" vorlaS und dabei energisch den Kopf schüttelte. — In der That? Denn man die Verhimmelungen liest, die dem Herrn Dr. Böckel angethan werden, ist eS erlaubt zu sagen: Gott schütze ihn vor seinen Freunden? Diese sind wohl mit dem Sprichworie einverstanden: Bescheidenheit ist eine schöne Zier, doch kommt man weiter ohne — ihr! Dem Verdienst seine Krone, auch dem Herrn Dr. Böckel daS seine, nur schade, daß der Herr durch sein Preßpersonal andere Verdienste oft mit Schmutz bewerfen läßt. Gehört daö auch zum Antisemitismus? fragte unser Nachbar, indem er hier und da wieder einen Blick in den „Reichsherold" that. — In der Nr. 611 deS „Reichs- Heroldes" werden Dr. Böckels Verdienste in folgender Weife verherrlicht: „Er hat den Ortsgruppen gemeinsame Arbeit empfohlen: Gemeinsamen Bezug von Waaren und vorzugsweise von landwirthschaftlichen Düngern, gemeinschaftlichen Verkauf landwirthschaftlicher Erzeugniffe ohne Zwischenhändler direct an Consumenten u. s. w." Dann wird noch der Bieh- Ein- und Verkauf, die Gründung antisemitischer Märkte, die Schaffung von Raiffeisen'schen Spar- und Darlehnskaffen erwähnt. — Wozu der Lärm? WaS steht dem Herrn zu Diensten? darf man mit Mephisto ausrufen, rotnn man diese Aufzählung durchgegangen hat. Was hier mit vollen Backen als Großthat hinaus in die Welt posaunt wird, haben Männer, wie General- secretär Weidenhammer, Pfarrer Groh- Kirchbrombach, Kreisrath Haas-Offenbach, E. Wernher-Nierstein, A. Dettweiler-Lau- b e n h e i m und noch viele Andere schon vor 20 Jahren erstrebt und geschaffen. Wo war denn Herr Dr. Böckel vor 20 Jahren? darf man billig fragen. Die Zahl der landwirthschaftlichen Consumvereine in Heffen belief sich bereits Ende 1879 auf 77 mit 4474 Mitgliedern. Im Jahr 1883, also vor zehn Jahren, wurde auf der landwirthschaftlichen Jubiläumsausstellung in Darmstadt der gemeinschaftliche Verkauf derBodenproducte an die Consumenten beschlossen. Im Jahre 1884 wurde die landwirthschafiliche Genossenschaftsbank gegründet, über deren Thätigkeit und Leistungen Ihre Zeitung kürzlich einen größeren Bericht brachte. Hat Dr. Böckel vielleicht etwas Aehnliches aufzuweisen? Die Genoffenschastsbank vermag ihren Mitgliedern Geld zu 41/, bis 43/< % zu verschaffen und 3'/s % für Guthaben zu gewähren. Von Wucher ist bei den hessischen landwirthschaftlichen Genoffenschaslen schon lange nichts mehr gehört worden, denn die Mitglieder sind so unterrichtet worden, daß sie sich nicht mehr bewuchern lassen. Die Verwaltungskosten der Vereine sind überall äußerst gering. Die Genossenschafter besorgen die Arbeiten um sehr mäßige Vergütung. Das sind alles ganz selbstverständliche Dinge, über die sich aber Niemand nach der Methode des „Reichsheroldes" verhimmeln ober beweihräuchern läßt. Man meift die Absicht, wird aber — — nicht verstimmt. Sämmtliche hessischen landwirthschaftlichen Genoffen- schäften bestanden Ende 1890 aus einer Centralgenoffenschaft der hessischen landwirthschaftlichen Consumvereine, aus 196 Creditgenoffenschaften, 131 Consumvereinen, 12 Molkereigenossenschaften, 6 sonstigen Genoffenschaften. Bis eS Herr Dr. Böckel einmal so weit bringt, wird noch mancher Tropfen Wasser die Lahn hinabfließen. — Trotzdem fällt es aber keinem der vielen Tausend und abermal Tausend Männer ein, welche Mitglieder dieser Vereine sind, den Herrn Dr. Böckel in der Weise zu apostrophiren, wie es der „Reichshcrold" in Nr. 611 vom 30. Mai I. I. in Bezug aus Herrn Kreisrath HaaS in Offenbach, — welcher Vcrbandsdireclor der hessischen landwirthschaftlichen Genoffenschaften ist, — gelhan hat. Unter der Spitzmarke: Neueste Nachrichten deS „Odenwaldschoten" schreibt der „Reichsherold" aus Offenbach: Allgemein ist man der Ansicht, daß der K r e i s r a t h der beste Volksvertreter sei. Bei den hervorragenden Leistungen der hessischen KreiS- räthe wird sich das Volk bald so wohl fühlen, daß Jedermann einen Dienstmann anstellen muß, der ihm sein Glück trogen Hilst. — Gut gebrüllt Löwe! — Da Herr KreiSrath HaaS schon vor Jahrzehnten, als Herr Dr. Böckel die Kinderschuhe noch nicht ausgetreten hatte, erfolgreich thätig in der Land- wirthschaft war, sich aber niemals in her reichSheroldischen Manier beweihräuchern ließ, wie eS in Nr. 611 hinsichtlich des Herrn Dr. Böckel verübt worden ist, wird sich Herr HaaS jedenfalls sehr freuen, wenn er den trefflichen Witz deS „Odenwaldschoten" zu lesen bekommt. vermischter. * Fulda, 31. Mai. DaS Schloß deö Landgrafen von Hessen geht mit dem dazu gehörigen Anwesen für die Kaufsumme von 450000 Mk. in den Besitz der Stadt über. Der Ankauf deS Schlosses hat die Zustimmung deS StadtrathS und deS BürgerauSschuffeS gefunden, außerdem liegt die kaiserliche Genehmigung vor. * München, 30. Mai. Vom Münchener Landgericht sind heute vier jugendliche Räuber zu langjähriger Freiheitsstrafe verunheilt worden, von denen zwei infofern ein besonders unangenehmes Interesse erwecken, als sich die Neigung zum Räuberhandwerk durch mehrere Generationen auf sie vererbt zu haben scheint. Di< Mutter war eine Tochter des ehedem in der Gegend von Dachau vielgefürchteten RäuberhauptmannS PaScolini und der Vater erlag dem Tode, als sich endlich die Gerecht-gkeit feiner bemächtigen wollte. Die Schachermühle in der Gemeinde Sulzemoos bei Dachau war von den 16-und 18jährigen Brüdern Kneißel, von deren Schwestern und zwei anderen jungen Leuten zu einer Art von Räuberhöhle umgestaltet worden, deren Insassen sich neben anderem Raube hauptsächlich von den Schafen ernährt zu haben scheinen, die sie aus den in der Umgegend weidenden Heerden herauSgeschossen. Die umwohnenden Bauern, die wäbrend vieler Jahre nur tmgem unbewaffnet an der Schacher- mühle vorübergegangen sind, haben jetzt den Grund und Boden angetauft und daS Bauwerk dem Erdboden gleich gemacht. Bei der Verhaftung der jetzt Scrurt bellten entspann sich am 2. November vorigen Jahres ein regelmäßige» Feuergefecht, da» dem (Senbarmerie dommanbanten^jj^tn beinahe das Leben gekostet Hane. • Zar Entwickelnng»geschichle deS^chloße» bringt der „Ungarische Metallarbeiter" interessante Mitibeilungen, demnach waren die Schlösser schon zu HomerS Zeiten bekannt, jedoch noch sehr primitiver Natur- die eigentlichen Schlösser, welche mit einem Schlüssel versperrt wurden, stammen von den Lakoniern, einem Volke in Griechenland, und die Römer rannten infolge dessen diejenigen Schlüssel, welche den griechischen Modellen nachgebildet waren und einen dreizackigen Bart hatten, lakonische Schlüssel. Diese älteren Schlüssel waren sämmrlich Rohrschlüssel, mit einem runden Rohr, daS eine dreieckige Bohrung an einem Ende trug. Dieie Bohrung poßte^ zu einem entsprechend gearbeiteten Dorn oder Stift be» Schlosse». Durch genaue Arbeit und Abänderung der Winkel be» Dreieck» ließen sich gute, ziemlich diebessichere Schlösser Herstellen. Im Mittelalter begann man den Bart kunstvoll zu bearbeiten und stattete ihn mit verschlungenen Linien und Schnörkeln auS. Ebenso erfand man Schieber, Federn :c. zum Verstecken be» Schlüsselloches. Schlösser ohne Schlüssel, welcher nur au» [ ineinanberhängenden eisernen Ringen bestanden und nur von dem geöffnet werden konnten, welcher diese Ringe zu ordnen verstand, beschreibt Hieronymus CardanuS 1585. Gegen Ende deS 18. Jahrhunderts tauchten die dreifach schließenden sog. „französischen" Schlösser auf, und besonders kamen die Bexir- ! schlösset: in Ausnahme. Berühmt war daS Schloß der Franzosen Voissier und Prirce de Beaufond, hergestellt 1778. Dasselbe bestand au» einer Unzahl von Federn, welche eine öOmiflionen« fache verschiedene Anordnung gestatteten. Nur derjenige, welcher die beim Verschließen angewendete Anordnung kannte, konnte daS Schloß öffnen. Schlösser, welche durch Zusammensetzen von Buchstaben zu einem Worte zu offnen waren, erfand gleichzeitig GipperS. Schlösser, welche Schüsse abfeuerten, wenn sie ein Unberufener zu öffnen versuchte, waren schon im Anfänge unseres Jahrhunderts bekannt, ebenso solche, welche Messer und Dolche hervorschossen. Auch Schlösser, welche dem Uneingeweihten stinkende Gase in» Gesicht strömen ließen, wenn er das Schloß zu öffnen versuchte, sind confiruirt worden und heutzutage noch manchmal im Gebrauch. Literatur unfc Arrnst. — Da» soeben erschtcnene 20. Heft de- „Universum* (IX. )abt« gang) ist für die Reichhaltigkeit dieser volk-thümtterev, ootncbm- aedtegenen Famtltenzettfchrtft typisch. Neben dem man .Der Apostel von Sakrou" von Reinhold Ortmann finden wir die spannende, eigenartige Novelle „Die Fülstäbttsfln" von Eufimis von AdlerSfeid- Ballefirem, eine kleine, köstliche Humoreske „Nie wieder" von Mau» Zehren und «ine überaus stimmungsvolle Vfingsterzählung ,Ta» Fest auf der Eck" von Hermine Vtllinger. Unter den Artikeln ist derjenige über Bamberg nut zahlreichen, vollendet künstlerischen Ad- bllbunaen In höchst wirkungsvollem tolbhaunm Druck geschmückt. Max Buchwald, ein anerkannt tüchtiger Fachschrislstrller, behandelt in einem sehr anschaulichen, reich illuftrirten Artikel die proj ctirte großartige Ca^albrücke. Da» besondere Interesse der Frauenwelt werden Bild und Artikel „Henriette Matkiewic, und ihre Wand- stickereien" erregen, während die beiden Kunstbeilagen „Im wunderschönen Monat Mai" von I. Hamza und „(Sestürzl" (ein packende» Bild auS der Rennbahn) von G. Koch daS Auge jede» Kunstfreunde» entzücken müssen. Bilderichmuck und Lesestoff — AlleS darf al» mustergültig bezeichnet und die Zeitschrift als eine der allerbesten empfohlen werden. — In daS neue Wuchergesetz sind bekanntlich zahlreiche neue Bestimmungen aufgenommen, welche feine Wirksamkeit wie den Begriss deS Wuchers überhaupt weit über die bisherigen Grenzen autzdehnen. Die ungemein schwerwiegende Bedeutung dieser in alle Berufskreise eingreifenden Neuerungen verdient gewiß die ernsteste Beachtung aller davon Betroffenen und deshalb wird eine kleine Schrift: „Belehrung über be« Wucher". Ein Schutz gegen Schädigung mir Fingerzeigen für Jedermann von 6. Pfafferotb. (Lerlto, I. H. Heine» Verlag. Preis 50Pfg.) wohl allgemein willkommen gehelßen weiden. Durch zahlreiche geschickt dargestellte Beispiele erläutert der Verfasser klar und erschöpfend alle Begriffe de» Wucher» und seiner gesetzlichen Folgen, indem er auch dem ungerecht Beschuldigten Fingerzeige für seine Vertheidigung bietet. Aufruf zur Hilfe für die Brandbeschädigten zu Zell bei Alsfeld (Qberhcffen). Ein gewaltiger Brand verwandelte am 5. Mai l. I». einen groben Theil unserer Gemeinde in einen Schutt- und Trümmerhaufen. Nicht weniger al» 42 Hofraithen (ungefähr 130 Gebäude) sind von den Flammen verzehrt worden. Namenlose» Elend ist bei un» eingezogen. Viele Familien sind obdachlos und haben ihr ganzes Eigenthum verloren. Von diesen sind einige gar nicht, viele nur schlecht versichert. Wir bedürfen daher der schleunigsten Hilfe und fordern Ihre Nächstenliebe auf, der armen, so schwer heimgefuchten Gemeinde Zell freundlichst beiftehen zu wollen. Gaben aller Art, wie Nahrungsmittel, Kleidungsstücke, Wäsche, HauSgeräthe und dergl., insbesondere auchOrldgabrn werden mit herzlichem Dank von Grobherzoglicher Bürgermetsterei Zell in Empfang genommen; ebenso ist daS unterzeichnete HilfScomitö zur Empfangnahme von Gaben gerne bereit. — Auch die Expedition des „Oiessener Anzeiger" ist bereit, Geldspenden für die Abgebrannten in Empfang z» nehmen und darüber in diesem Blatte zu quittieren. Zell, 7. Mai 1893. Da» Hilfscomitv: Dippell, Bürgermeister in Zell, Simon, Sastwirth in Zell, Lepper, Landwirth in Zell, Andr. Köhler, LandubH in Zell, Qonr. Krausmüller, Landwirth in Zest, Konr. Bambey, Iandwirth in Zell, Bausch, Lehrer in Zell, Carra, Lehrer in Zell, Jäger, Pfarrer zu Billertshausen. NB. Um Weiterverbreitung dieses Aufrufes in anderen Zeitungen wird gebeten. gtfiN u Die dieSs Eichener - tag den * ,1 UV.' haust» vtil Sitßen, SM. r lr. Sirtzeo 0' M 1 fr? ffal (bar lKr- 0irt( -TrntliL ""ist Sroßb. w «trche ui "rronhaui i n Mmlrac Heißbindi edjrtmtr Schlossen ßlaierarl Rateriall iollen im niiffum vi Hostens liegen au >ranhauß Guttau z Offerte Diensto Hort per Nrge loerschlosstu i Müidm 11924 Sei , Page l'J be» elegante •ittotie -"dver •töte Hafleet mit iß ja ■ennf Bost :ruf Zrandbesch-d'g^" i« B (CiettyN1 ***® X« w*’ er als v v WOrben. >en ^w^$ie[e Familien i$t, «**5 forltrn* rti» nw* 09 hin i« w0,t”;l jl«bnil,9e® „.«tffießi11*1® .»«Willi*'* • eWf« „,rni bereit' A^ichiNZ» Z-^'"Ue7-'*Ä -Sw?*5 A s-;'d i« «>• f<6 SS- r£?***fr Jeh« fll,unb ®»l>en k,U"1 ii? Stmadjt. «Me« E’^eiwn, ftrfl, «W" »-«,he bli it bts gir *«' 2^°«' dir i« 5»«e,s b,,,. 'i di- itg, b''--d-niwd '„„h”1" »« 'n SdUBt.,”1”581,1 l-tten, N bioht LaQt.En ■ Di-j.' « /'" dr-ie-i,. !otn ,be,®t |tl‘b?«ä1-iU irung ber2t,H6d| 0''e6- ssichrre SaJ bel ^reucfs »- 4ä tt“ Ä-*«Ä brt rL?-:: Marne 1585. *6tjin 6nb" A ."** WKefeenben log. n?6t,*«titnenbie8«i. Ment 1118. DWb. ■lern, »elchr eine 50miah>ne>i. 'Meten. M, terjlnl tgetoEnbete llaoibnung fannlt !*, »-q-durch Ich«, r”orte iu öffnen waren, er« iser, welche SchG absemten, ifititn vechchtr, waren fdion IEXts bekannt, ebenjo folfy rborschossen. Auch Schlösser, ende Gase ins Gesicht ftrömc Wen versuchte, sind conflruir rnchmal im Gebrauch. nd Aunst. )ksldes,UnivttsM^IM-. biefer volkstdüwltit»', wnebnv i(b. Dieben btm Ä.-man „Dn Ortmann finden mlrbit lyannrndc, ifin" von Eusiviii oonMnstktd- illioreske „M uitbn" von ftlaui ingsvolle PfinsftnKlurg .Tai tiingtr. llnta bin Utllltln ist toi, voUtcbd fänfllaifitn 86« i rottbraunen Druck schmückt. Mn die pxo'vctitit andere Interesse der Fraumwett itle ölantlemlci und ihre Sank •Iben Sanftbeilagen „Im wunder- ua unb lein nadenbil ^och das Äuge jedes Kunfisreande; und Lesestoff - Ms dar! als Zeilschrlst als eint der afterbeften ^d befanntlld) zahlreiche neue be seine Wftksarnkeil wie btncegrm die bisherigen Grenzen aus e nm eulung dieser in aBt Serusskreile g.wist die eheste Beachmg M d eine üeine Schrisl. r6tU6tttfle gegen Schidiguntz lnV tziW'- ferotb. sDtrtw,2.h.h^ Hin öiWMebelBin»^ eDeMeerlLuitrtdee^.^ •••••••••••••••eeeeeeeeee»eeeeeeeöeeeee3eeeeeeeeee Gnauth. [4991 TM' I der Käufer erhält unter meiner eigenen Leitung selbst innerhalb 5 Minuten besorgt werden, so daß er weiter fahren kann. segr im Betrage von H 2887] Bahnhofstraße 12 ßesundheits-Jiaffee 4924 5 5 § vom allein berechtigten Fabrikanten Jeikgeöolenes 1108 Verkaufsbureau: 1640 F. W. Rob. Meyer, Nürnberg, Krausstr. 4. (dieses Staunenswerth wirkenden Mittels gegen jederlei Insecten). 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