Nr. 285 Zweites Blatt. Sonntag de» 3. Deccmbcr Der •Maut Jittide« «HHeirtttiglich, ■k Lusnahmc de- Kontag*. ®te Gießener ye*ttu*iritt6*mih4*£|r«|< I».l Fernsprecher W- Amts- und 2lnzeigeblutt für den Ureis Gietzen. Hratisönkage: chießener Kamitienökätter. Annahmr von Anzeigen zu dn NachmMag* für den felgeubtn tag erscheinenden Nummer bi* Lorin. 10 Uhr. Jahr 1152 erwähnten „Capella" scheint ungewiß. Jedenfalls wäre die Anlage einer Ritterburg auf der Höhe des Hainfeldes natürlicher als im tiefen Grund des Wetterthales, und die scharfe Trennung zwischen Villa Arnesburg und Castrum Arnesburg in den beiden Urkunden von 1152 und 1174 macht die Annahme nicht ganz unwahrscheinlich. Dieselben hatten, nach einem auSgemauerten Doppelgrab zu I chließen, beinahe quadratische Form und es fanden sich außer I etwa 100 Aschenkrügen aus gewöhnlichem Thon, viele Schalen I von terra sigillata, ferner Lämpchen, ein größeres leider I zerbrochenes Glasgefäß, zwei kleine Broncelöwen, die man für Kinderspielzeug hält, eine große Menge gut erhaltener I Nägel und Deckelcharniere, welche beweisen, daß die Aschen« I resle nach der Verbrennung theilweise in quadratischen Holz- I särgen gesammelt und mit allen möglichen Beigaben, die dem I Verstorbenen theuer waren, beigesetzt wurden. Auch zwei dort gefundene eiserne Griffe (Handhaben) zeigen, daß man einen I gewissen Luxus auf die Anfertigung der Särge verwandte. Bei einem Grab scheint die unterirdische Abgrenzung aus feinen terra sigillata ähnlichen Thonplatten bestanden zu haben. In einem anderen Grab war in der Mitte ein kleiner viereckiger Raum von vier Ziegelplatten eingefriedigt, welche die Stempel der 22. Legion trugen. Einige der Gefäße I zeigten Töpferstempel roie Vic. (Victor, Victorinus, Vicatus?) Severus, Fortis. Ein Lämpchen von Thon hat die Form I eines Fußes und zeigt deutlich den römischen Halbschuh mit Riemen und die mit Nägeln beschlagene Sohle. Von einer Ueberbrückung der Wetter vor dem Lager sind keine Sputen erhalten, doch ist anzunehmen, daß eine solche dicht unterhalb der Bergermühle bestand in der Rähe der dort befindlichen zweibogigen Steinbrücke aus jüngerer Zeit, welche auf eine an dieser Stelle früher vorhandene Brücke schließen läßt, da der rechte Brückenbogen von der Stromseite zugeschüttet ist. Auffallend ist ein breiter Rampenweg auf der linken Seite des Wetterthales dicht oberhalb der Weltermühle, der, wenn römischen Ursprungs, den nächsten | Verbindungsweg nach den jenseitigen Posten am Pfahlgraten gebildet haben würde. Die im Jahre 1152 erweiterte Brücke ist wohl an der Stelle des heutigen Klosters Arnsburg zu suchen. . In der späteren Hälfte des dritten Jahrhunderts scheinen die Römer, am Rhein und Main von den Allemannen und Franken bedroht, das Castell Altenburg aufgegeben zu haben, nachdem dieser vorgeschobene Posten etwa 150 Jahre in dauerndem Besitz derselben gewesen war. Das Castell scheint nicht von den Deutschen erobert und durch Feuer zerstört worden zu sein und muß noch im Jahre 1152 wohlerhaltene Umfassungsmauern und Gebäudereste gehabt haben. In diesem Jahre wurde es dem Benediclinerorden übergeben zur Anlage eines Klosters innerhalb der schützenden Mauern. Zwei vor dem Prätorium aufgedeckte Gebäude verdanken wohl, das eine ganz, das andere theilweise ihre Entstehung den Mönchen des Klosters „Aldenburg". Die Klosterkirche, deren Lage durch die alte Linde bezeichnet wird, wurde wahrscheinlich nicht vollendet- wohlerhallen ist das Fundament der Apsis und das zweier angelegter kleinerer Capellennischen, daran schloß sich ein Quersch'ff und daran ein dreitheiliger Längsraum, der unvollendel blieb. In dem zweiten senkrecht zur Kirche angelehnten Gebäude vor dem Prätorium ist das wohl theilweise auf römischen Substructionen errichtete Wohn« gebäudc der Benedictiner zu suchen. In demselben fand sich ein gut erhaltener Kellerraum, mit einem Einstieg für die steile Holztreppe, sowie ein sechseckiger Hohlraum, vielleicht der Grundbau eines Wasserbeckens. Der dichr vor der Bergermühle gelegene Steinbruch lieferte ein vortreffliches Material an Hausteinen für die Fundamente und Mauern des Castells, an dem zuletzt erwähnten Gebäude fanden sich eine große Anzahl von Sandsteinplatten, die wohl von auswärts bezogen waren. Der Aufenthalt der Benedictiner auf der Römerburg war nur von kurzer Dauer. Schon im Jahr 1174 hatten sie dieselbe geräumt, weil es mit der Klosteranlage nicht recht vorwärts wollte (magis deficere quam proficere, wie sich die Urkunde lakonisch ausdrückt). Der Herr von Arnsburg war mittlerweile in sein neuerbautes Schloß auf dem „Minzen- berch" gezogen und räumte 1174 den Cistercienfern sein Schloß „Castrum Arnesburg" und die kleine Ansiedelung zu beiden Seilen der Wetter („Villa Arnesburg") ein. Ob das von Herrn Kofler im Auftrage Sr. Erlaucht des Grafen von Laubach jüngst ausgedeckte größere Gebäude, deffen nordöst- । licher Raum eine größere Capelle gewesen zu sein scheint und welches früher Kreuzkirche genannt wurde, identisch ist mit I dem Castrum Arnesburg und der darin befindlichen im Alle Lmroncm-Bureaux de* In- und Auslände* nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Feuilleton. Da« Castell Altenburg. In Ergänzung deS Berichts in Nr. 278 dss. Bltts. •über die Hauptversammlung des „Oberhessischen Geschichtsvereins" bringen wir im folgenden einen Auszug aus dem hochinteressanten und mit großem Beifall aufgenommenen Vor- trag deS Herrn Director Dr. Landmann: Interessant ist ein Vergleich zwischen den beiden tm Herbst 1892, bezw. 1893 durch Herrn Kofler im Auftrage der Pfahlgraben Commission in der Nähe von Gießen aus- gegrabenen großen Römerlager, zwischen dem Castell Hunne- purg bet Butzbach und dem Castell Altenburg bei Kloster Arnsburg. Während das erstere zum Schutze der uralten Main-Weserslraße mit der Front nach Gießen angelegt wurde, tvar das letztere dazu bestimmt, in der Nähe der alten Straße, die über Lich und Grünberg in das Innere zog, den Punkt zu decken, an dem die Wetter an der Bergermühle aus dem Gebirge in die Aue heraustritt, der sie den Namen gegeben. Beide Castelle liegen weit hinter dem Pfahlgraben, so daß die Annahme berechtigt erscheint, man habe zuerst vielleicht um das Jahr 100 n. Chr. diese beiden wichtigen Punkte befestigt unv später den Psahlgraben vorgelegt. Auch die ausnahmsweise große Strecke des Pfahlgrabenbogens Altenburg-Grü- ningen-Hunneburg läßt darauf schließen- dieselbe beträgt un- gesähr 18 Km., während eine Strecke Altenburg-Hunneburg eine bedeutend gerlngere Entfernung ergiebt. Man kann auf •etwa 9 Km. eine größere Befestigung am Pfahlgraben erwarten und man vermuther nun, um die große Lücke zwischen Altenburg und Hunneburg auszusüllen, ein drittes größeres Römerlager bei Grüningen. Auch der Name Leihgestern (am Wege nach dem Castrum) deutet darauf hm, aber die Spuren, die man bis jetzt am Ziegenberg und Steinberg gesunden, berechttgen nicht, dort em Lager von der Größe der Hunneburg zu verrnuthen, und müssen wohl die im nächsten Jahre zu erwartenden Arbeiten der Pfahlgraben Commission in jener Gegend abgewartet werden. Was den Lauf des Psahlgrabens durch das Gottesacker- thal oberhalb Arnsburgs anbelangt, so hat die Ansicht kein Bedenken, daß man es hier m-t mehreren zu verschiedenen Zeiten angelegten Linien hintereinander zu thun hat, daß also der Pfahlgraben in der Richtung nach Lich gewissermaßen vor- geschuht worden wäre bis an den Waldrand vor dem Coln- Häuser Hof rechts der Wetter- darauf deuten die wohlerhaltenen Spuren am oberen Rande des Wetterthals auf der linken Seite des Flusses. Das Castell Altenburg hat eine Größe von 179x161 Mtr., -entspricht also in seintr quadratähnlichen Form mehr der alteren Form des Castells Hunneburg, welche in der später um 87 Meter verlängerten Gestalt eine Größe von 222x142 Meter aufweist. Die vier Thore, die von je zwei viereckigen Thürmen flankirt sind, liegen ziemlich nach den vier Himmelsrichtungen. Von den abgerundeten Ecken der Mauer war besonders die nordwestliche sehr gut erhalten, auch sie zeigt wie die Thürme und Strecken der Mauer sauber ausgesührte Sockelfundamente aus Hausteinen und soll wie das Nordthor auf Kosten des Geschichtsvereins erhalten werden. Das vordere Doppel« thor nach Osten zeigt die Richtung gegen den Feind, das linke nördliche Thor ist einfach und durch die breite Hauptstraße, die quer durch das Lager vor dem Hauptgebäude, dem Prätorium herzieht, mit dem rechten südlichen Doppelthor verbunden. AuS diesem südlichen Doppelthor führt eine breite Srraße nach Süden, welche dann in der langen wohlerhaltenen Römerstraße nach Trais-Münzenberg ihre Fortsetzung findet. An der rechten Seite dieser Straße liegt dicht hinter bem Lager ein früher vom Rentamtmann FabriciuS sehr sorgfältig ausgedecktes Bad, in dem wohlerhaltene Heizvorrichtungen und neun Ziegel mit den Stempeln der 22. Legion, wie drei mit solchen der ersten Cohorte der Aquitanier gefunden wurden. Das vordere und Hintere westliche Thor liegen in einer ge« raden Linie, die Querstraße (via principalis) theilt das Lager in zwei Theile, deren Inhalt nicht gleich ist, vielmehr ist das Verhältniß des vorderen zum Hinteren und mittleren Theile 2:3. Das Prätorium zeigt einfache klare Verhältnisse, südlich von ihm wurde ein ihm parallel laufender kleinerer länglicher Bau blosgelegt. Bei den jüngsten Ausgrabungen wurde außerdem ein kleineres Gebäude mit wohlerhaltenem Estrichboden außerhalb des Lagers vor dem Ostthor aufgedeckr. Es fanden sich schön «rhaltene Heizkacheln und eine Heizanlage, eine ganze Anzahl Ziegeln mit Stempeln der 22. Legion, ferner ein solcher der 14. Legion. Die bürgerliche Niederlassung erstreckte sich von tiefem Gebäude nach Süden und Südosten, hauptsächlich links der erwähnten Römerstraße. Hier treten nicht allein Mauern zu Tage, sondern die Masse der aufgepflügten Ziegel und Topfscherben bezeichnet den Platz zur Genüge. Ausgrabungen fanden an dieser Stelle nicht statt. Etwa 800 Meter südlich des Lagers wurde dicht an der Römerstraße das Tobten- eld aufgedeckt. Es mögen durch Herrn Kofler und einige Ackerbesitzer von Muschenheim nahezu 100 Aschengräber, die 1 Meter unter dem Boden lagen, blosgelegt worden sein. vermifchtes. ♦ Ein Enkelkind! Aus Plauen im Voigtlande schreibt man vorn 24. Nov.: Ein empörender Vorfall hat sich dieser Tage in dem benachbarten Orte Arnsgrün zugetragen. Ein erst elf Jahre alter Schulknabe, der Sohn deS Gutsbesitzers Buschner, hat seine 74jährige Großmutter mit einem sogen. Ochsenziemer etwa ein Dutzend Mal so unmenschlich über den Kopf geschlagen, daß die alte Frau an einer Gehirnentzündung erkrankte, der sie nach acht Tagen, stets von den entsetzlichsten Schmerzen gepeinigt, erlag. Als die Leiche beerdigt werden sollte, verhinderte dies der Orts- gendarm, der von dieser brutalen Mißhandlung Kenntnitz erhalten hatte. Die nunmehr erfolgte Oeffnung der Reiche ergab, daß nicht nur die Hirnschale verletzt, sondern auch das Nasenbein gebrochen und das Gehirn vollständig vereitert war. Ueberhaupt hatte die bejammernswerte Greisin, wie sächsische Blätter melden, ein schauerliches Familienleben zu überstehen- vorerst wurde sie von ihrem Manne, nach dessen Tode von ihrem einzigen Sohn und nun von ihrem Enkel mitunter in rohester Weise mißhandelt. So hatte der 11jährige Junge kürzlich seiner Großmutter eme Kette um das Bein geschlungen, und dann sie so lange geschlagen, bis die Greisin bewußtlos auf einen Steinhaufen ntederstürzte. Die alte Frau war offenbar infolge der vielen Mißhandlungen in letzter Zeit geistesgestört. ♦ Breslau, 26. November. Die Arbeiterin König, geb Mohr, hatte nach ihrer Verehelichung mit dem Arbeiter König auf ihrer Quittungskarte den Namen Mohr ! wegradirt und dafür „König, geb. Mohr" hingeschrttben, damit die Karte weiterhin für sie giltig bletbe. Die Folge war eine Anklage wegen Vergehens gegen § 108 des Gesetzes über die Jnvaliditäts und Altersversicherung, welcher lautet: „Die Eintragung eines Urtheils über die Führung oder Die Leistungen des Inhabers, sowie sonstige durch dieses Gesetz nicht vorgesehene Eintragungen in oder an der Quittungskarte sind unzulässig." Der Gerichtshof gelangte zu der Ansicht, daß die That der Angeklagten gar nicht unter dieses Gesetz falle, denn die Eintragung des Namens sei jo ein vom Gesetz vorgesehener Umstand, und das Verbot habe nur Zusätze treffen wollen, die in keiner Weise hinemgehörten. Das Gericht hat ferner gemeint, daß die Angeklagte Niemanden | -ju täuschen beabsichtigt und auch nicht das Bewußtsein der I Rechtswidrigkeit ihrer Handlungsweise gehabt, sondern sich zu der Richtigstellung ihres Namens auf der Karte befugt gehalten habe. Die That lasse sich daher überhaupt nicht strafrechtlich qualifiziren und die Angeklagte habe somit frei- gesprochen werden müffen. * Vor dem Berliner Gewerbegericht klagte kürzlich der Kellner Krumland gegen Frau Restaurateur Gehrke I wegen unbegründeter Entlassung auf vierzehntägige Lohn- I entschädigung in Höhe von 170 Mark. Der Kläger war bei der Beklagten ohne Gehalt beschäftigt gewesen- sein Einkommen aus den Trinkgeldern gab er auf täglich 10 Mark an, was die Beklagte auch nicht bestritt. Als von anderer Seite Zweifel gegen die Höhe der Trinkgelder geäußert wurden, erklärten unparteiische und sachverständige Personen, daß es in Berlin Kellner giebt, welche täglich über 25 Mark Einkommen an Trinkgeldern haben. Die Beklagte war aber der Ansicht, daß Kläger deshalb keine Entschädigung I verlangen könne, weil sie ihr Geschäft verkauft habe - ein Verkauf des Geschäfts löse unbedingt das Dienstverhältniß. I Das Gewerbegericht war aber nicht dieser Ansicht, erklärte vielmehr den Verkauf des Geschäfts für eine einseitige Handlung und verurtheilte daher die Beklagte zu 170 Mark Entschädigung an den Kläger. * Zum Ersatz für die Feueralarmiruug durch die Kirchenglocken hat der Magistrat in Nordhausen große und kleine I Nebelhörner probeweise in Gebrauch gestellt. Mit den großen Hörnern soll vom Marktthurm aus die Totalalarmirung geschehen , während in den einzelnen Stadtbezirken kleinere Hörner die Signale weiter zu tragen haben. Die ersten I staltgehabten Versuche sollen noch nicht alle Zweifel an einer durchgreifenden Alarmirung in wünschenswerther Schnelle I beseitigt haben. [9933 9793 Moritz Gregori & Sohn, Giessen empfiehlt [9913 Andr. Euler. 6615 WM Frnet Blotdner, EeUerSweg. 9378] z 14 und Bahnhofstrasse 23 Hackklötze und Hackbretter sind wieder vorräthig bei Großh. OrtSgericht Gießen. I. 21.: Bogt. Engi. Tttll-tiardinen. weiss und crßme. 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Es brauchen hiernach alle diejenigen Ginleger bei der Kasse nicht zu erscheinen, welche nur Zinsen beischreiben lassen wollen, dies kann vielmehr ganz gelegentlich im nächsten Jahre erfolgen. wird gebeten, Geschäfte, welche sich jetzt schon erledigen lassen, nicht bis zu Ende des Monats December zu verschieben, da alsdann der Andrang ohnedies ein sehr starker sein wird und auf schnelle Beförderung daher nur zu Anfang des Monats gerechnet werden kann. Gießen, am 30. November 1893. 9862] Eine vorzügliche neue Singer-Nähmaschine mit neuesten Verbesserungen außergewöhnlich billig abzugeben. 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