bestes »tert PeIm (91t. 116, hülfe. [7482 to**- 9ett Antritt M45< ®?Üh«H Bl"uiiii* P^«L r, , n# Uaetwirth Böhi Verstand. tanem ieskirchc. ue Kirche^ r baar 100 M! 5 M. L Wege unfffni orftaa-. Septemdlr [7431 ♦ ♦ nana 3. Stfkiln: erhaitung rti Li-l-r .♦ A< (A- f & / 19 •** Zweites Blatt. Sonntag den 3. September Nr. 207 1893 Gießener Anzeiger Der Kenerat-Wnzeiger. Redaktion, fl^ptbitiew und Druckern: £4»rflr«|< 3b.l Fernsprecher 51. Gießener Anzeiger rrschnnk täglich, «tt Ausnahme des MonroqS. vierteljähriger Aöonnementsprei» I 2 Mark 20 Pfg. mit Brrngerlohn. Durch die Poft bezage» 2 Mark 50 Pfg. Die Gießener »crk'n dem Anzeiger »»chenklich dreimal deigelegt. Zlints- und Anzeigeblutt für den Ureis Gietzen. K-;!*| chratisßeirage: chießener Kamilienbsätter. Alle Annoncen-Bureaux des In» und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gieße ner Anzeiger" entgegen. Amtlicher» Theil. Gießen, den 18. August 1893. Betr.: Die Herbstübungen der Großh. (25.) Division; hier die Abschätzung der Flurschäden. Das Grotzherzogfiche Kreisamt Gietzen nn die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme aus unsere Bekanntmachung vom 16. d. M. (Kreisblatt Nr. 193) und die Bestimmungen im Reichsgesetzblatt Nr. 35 von 1887 S. 446 zu § 14 beauftragen wir Sie, die Grundbesitzer alsbald, nachdem die Hebungen innerhalb Ihrer Gemarkung beendet sind, durch ortsübliche Bekanntmachung zur Anmeldung ihrer Flurschäden aufzufordern. Zu der von Ihnen zu fertigenden Zusammenstellung der angemeldeten Schäden ist das vorgeschnebene Formular zu verwenden, welches als Beilage E zur Instruction in dem vorgenannten Reichsges-tzblatt S. 481 abgedruckt ist. Die daselbst gegebenen Anmerkungen Nr. 1—4 sind genau zu beachten. Das Formular wird Ihnen auf Anstehen durch uns übersandt werden. Sie wollen dasselbe, sobald Schadensanmeldungen bei Ihnen erfolgen, unter Angabe der ungefähren Zahl der beschädigten Grundstücke schleunigst von uns erbitten. In dem Formular sind die erfolgenden Anmeldungen nach Flur und Nummer geordnet durch Ausfüllen der Spalten 1—5 mit Tinte einzutragen, während die Spalten 6—9 mit Bleistist auszusüllen sind. Die Spalte 6 a, Forderung des Beschädigten, ist nur auszufüllen unb zwar mit Tinte, wenn der Beschädigte tatsächlich einen bestimmten Anspruch erhebt. Bei Ausfüllung der Spalte 7 empfiehlt sich Angabe des Verlustes von Körnern, Heu, Kartoffeln rc. in Zentnern. Die Spalten 7 und 8 sind so auszusüllen, daß die Entschädigungsbeträge im Wege der Be- | rechnung genau ermittelt werden können. Unmittelbar nach eingetretener Beschädigung haben die Betheiligten Ihre Entscheidung darüber anzurusen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Letztere ist anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind. Wird die Aberntung demgemäß vor dem Eintreffen der Abschätzungscommission angeordnet, so haben Sie sofort unter Zuziehung zweier, der Abschätzungen dieser Art kundigen, unparteiischen Personen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum (Fuder u. s. w.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Schadens festzustellen. Es ist hierüber ein kurzes Protokoll aufzunehmen und der Nachweisung beizuschließen, in welcher das Ergebniß der Abschätzung mit besonderer Erwähnung Ihrer Verfügung wegen des Aberntens in Spalte 10 einzutragen ist. Zur Abschätzung sind die Beschädigten zu laden. Für ihre Thätigkeit in Flurfchadenangelegenheiten beziehen die Großh. Bürgermeister keine Vergütung. Die Teilnahme bei der Abschätzung gehört zu Ihren Pflichtgeschäften. Indem wir noch auf unser Ausschreiben vom 24. März d. I. (Kreisblatt Nr. 73) verweisen, wonach die bei Ihnen zur Anmeldung kommenden Schäden in dem Formular einzutragen sind, ohne daß Sie die Feldgeschworenen wie früher zur vorläufigen Abschätzung heranziehen, beauftragen wir Sie, die nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen ausgefüllten Nachweisungen thunlichst bald und spätestens bis zum 27, September d. I an uns einzusenden. Sollte bis dahin die Zusammenstellung noch nicht beendet sein, so ist uns jedenfalls anzuzeigen, daß Flurschäden zur Anmeldung gekommen sind. I. V. : Dr. Meli or. Unsere Feldartillerie nach der Heeres- verstärkung. Wohl nur selten ist die Thatsache, daß in einem zukünftigen Kriege die Infanterie und Artillerie eine bei Weitem wichtigere Rolle als je vorher spielen werden, in solcher Schärfe zum Ausdruck gelangt wie in der Militärvorlage. Während die erstere eine Vermehrung von 173 Halbbataillonen erfahren hat, sind bei der Feldartillerie 60 fahrende Batterien und bei der Fußartillerie 6 Bataillone neu hinzugerreten - die neuen Batterien zur Erweiterung der Feldartillerie-Schieß- schule sind dabei nicht eingerechnet. Die Feldartillerie des gesammten deutschen HeereS wird nach dem 1. Octoder d. I. 494 Batterien aufweisen, welche derart vertheilt sind, daß die Mehrzahl der Regimenter vier fahrende Abheilungen hat- einige Regimenter in den Armeecorps an der Grenze haben einschließlich der reitenden Ab- theilung dann sogar fünf Abteilungen. Die normale Stärke der Feldartillerie eines Armeecorps beträgt 23 Batterien, von denen 21 fahrende und 2 reitende sind. Abweichend hat das württembergische Corps keine reitenden Batterien, sondern nur 23 fahrende. Bei der Garde und dem XV. Armeecorps tritt noch eine reitende Abteilung zu zwei Batterien hinzu und beim I., V. und XVII. eine Abteilung von zwei fahrenden Batterien. Ebenso hat beim III. und XVI. Armeecorps eine Abteilung nur zwei fahrende Batterien. Drei Armeecorps haben drei Infanterie-Divisionen, nämlich das XL, das XII. (Königlich sächsische) und das II. bayrische ArmeecorpS - dementsprechend erhöht sich bet diesen die Zahl der Batterien auf bezw. 31, 33 und 32 anstatt bisher 28, 30 und 26. Die auf Bayern entfallende Vermehrung um 6 Batterien ist dem II. Armeecorps über« wiesen- für Preußen beträgt die Vermehrung 48 Batterien, auf 20 Regimenter verteilt - für Sachsen und Württemberg je 3 Batterien. Keinen Zuwachs erhalten in Preußen die Regimenter Garde, 2, 4, 6 bis 11, 14 und 15. Die reitenden Abteilungen sind grundsätzlich zu zwei Batterien gebildet; nur beim XI. und XII. ArmeecorpS haben die reitenden Abteilungen drei Batterien und bei ersterem befindet sich zudem noch eine einzelne reitende Batterie deS Großherzoglich hessischen ArtilleriecorpS. Die 47 reitenden Batterien entfallen sonach auf 22 Abheilungen zu 2 Batterien, zwei Abteilungen zu 3 und eine einzelne Batterie. Die 447 fahrenden Batterien sind in 145 Abteilungen zu 3 und 6 Abteilungen zu 2 Batterien gegliedert. Abgesehen von dieser verschiedenen Gliederung bestehen noch Verschiedenheiten in der Stärke; so enthält die Batterie mit niedrigem Etat, deren es 24 reitende und 184 fahrende Feuilleton. Unser Garten im September. So ist er denn wieder da, unser klaräugiger alter Freund, der September! Wieder begrüßen unS seine Morgennebel und wieder gießt er seine goldklaren Lichter über Garten, Feld und Wald, läßt Seen und Gewässer als klare Smaragde und Saphlre aus der früh- herbstlichen Landschastsfolie erstrahlen und zart, stimmungsvoll seine einzigen Wolkenbtlder über unsere heimathlichen Berge ziehen. Wenn die Allstegerin Sonne am Morgen die feingewebten Nebelschleier auflöst, sich golden in den Knäufen der Thürme, metallfarben im Ger sieder der munter ab- und zuflirgenden, sich zum Abzug rüstenden Schwalbenschaar spiegelt, wenn da? Spinnchen am reich behangenen Traubenspalter inmitten seines thaudiamanten geschmückten Netzes die Güte des Schöpfers zu loben scheint und, hinweg Über den reizenden Blumenflor des Garten-, die fruchtschwer ntedergebogenen Zweige mit ihren roihbackigen Fruchtkindern uns zuwinken — so erblicken wir in dem traulichen Bild so gern nur die sorglos heitere Miene des Nachsommers! Wir wollen noch nichts davon wissm, daß es das letzte liebevolle Abschiedswtnken der verklingenden schönen Jahreszeit ist! Alles scheint sich nochmals schmücken zu wollen. Die vor kurzem noch öden Stoppelfelder lassen den Hauch eines jungen Grüns erkennen und draußen vor dem Gärtchen hat die gemähte, stille Wiese gar ein sinnig Blumenkleid übergeworsen. Ist ihr der Morgennebel entstiegen, da öffnen sich im Sonnenlicht ganz leise viele Hunderte von Blumenkelchen in zart rötbltchem Cilo! Die Zeitlose blüht! — Berühren die zarten Blüthengestalten auch das Auge angenehm: DaS Herz vermögen sie nicht zu erwärmen. Im Gegentheil. Der „Blumen- getft der Erde, gefloh'n von Hirt und Heerde" erweckt in uns ein leises Gefühl der Trauer. Nicht weil die Unglückliche ein heimtückisches Gift in allen ihren Theilen birgt, ein Gift, welches nach dem Glauben der Griechen den Hauptbestandtheil der furchtbaren kolchilchen Tränke der Giftmischerin Medea bildete, sondern weil sie uns wie ein weh- müthigeS, dobei fast boshaftes Lebewohl gewesener schöner Tage — eines weiter hinabgestiegenen JahreS — anmuthet. Sinnend müssen wir stehen und dem eigenthümlichen „Z Mosen" ihres Wesens nachhängen, wie es Triniutz besingt: „Oed' ist es fern und nab; Der Sommer ist verglommen, Schon ist der Herbst gekommen. Sie nur steht zeitlos da. Und hat nicht Frucht noch Kraut. Es blüht in scel'ger Fülle, Was fröhlich Frucht und Hülle Dem neuen Lenz vertraut." — „Ist denn die Zeitlose nicht mit unserem Crocus verwandt? siebt ja gerade so aus!" Nein, die beiden sind gar nicht verwandt, gehören ganz anderen Pflanzenfamilien an. Erstere den Colchicacem, letzterer den Jrid-en. Gerade an die Jrideen und auch Liliaceen, die lieblichen Kinder des eitlen Frühlingsgailens, wollen wir jetzt denken. W.r sein Tusculum mit Crocus, Schneeglöckchen, Tulpen, Narzissen, Jonquillen, Tazetten, Hyazinthen, auch Ranunkeln, zu schmücken gedenkt, der mag deren Zwiebeln zu Ende des Monats rn die dazu bestimmten umgegrabenen Beete ober Rabatten legen. Entzückend macht sich z. B. Crocus auch einzeln in den niedergehaltenen Rasen gesteckt. Ein vielleicht durch die Wege dicht am Gartenhäuschen gebildete- Nasenhalbmond steht beim ersten Frühlingserwachen mit seiner buntfarbigen CrocuSherde, wenn alles sonst noch im Garten schläft, unbeschreiblich lieblich aus. Wir können im Handel jetzt schon 100 Stück Crocuszwiebeln in 25erlei reizenden Sorten, mit Namen, zu 2.50 Mk. beziehen; gewöhnliche Mischung im Rommel schon zu 1 Mk. Selbst in nicht besonders gutem Boden hält er im Rasen viele Jahre aus. Unser diesmal meteorologisch so merkwürdig gestaltet gewesenes Jahr darf, wo liebevolle Pflege und die segenspendende Gießkanne walteten, als ein durchaus erfreuliches Gartenjahr bezeichnet werden. In vielen Theilen des Reichs, wie z. B. an den Ufern des schwäbischen Meeres, goß insbesondere Pomona ihr Füllhorn in überaus reichem Obstsegen über Fruchthaine und Gärten. Denn es war doch feiten noch da, wie diesmal: daß der bekränzte Becher prickelnden jungen Rebensastes z. Th. schon im August mit freudig dankbarer Hand geschwung-n werden konnte! Ein solch blühender, fruchttragender Normalherbst ist — insbesondere in der jetzigen schweren Zett des Ackerbaues — so recht geeignet, auch die Lässigen zum Obst- und Gartenbau zu bekehren, indem er ihnen zeigt, welch köstliche Gaben, selbst nach furchtbarer Dürre, mit wenig Mühe auf seinem Gebiete errungen werden können: wie dadurch der ganzen Familie Freude, und manchem Hause ein hocherwünschtes Einkommen erwächst! Das eifert zu neuer Arbeit an, läßt die Mißgunst ärmerer Iahte vergessen. Nun noch zur Thätigkeit im Septembergarten. Zunächst wird es so mancher Blumenfreundin Wunsch sein, für einen Spätherbst- unb Winterschmuck der Fenster vorzuarbeilen. Leokoyen, Goldlack, Reseden, immerblühende Veilchen, Vergißmeinnicht, je nach Liebhaberei, können in jüngeren Stöcken mit Ballen in Töpfe gesetzt werden. Auch die Keime von Maiblumen und alle Blumenzwiebeln mögen jetzt schon den Töpfen anvertraut werden. Solche werden vorläufig im Garten völlig in die Erde versenkt. Wer es wünscht, säet jetzt wohl ein Beel Spinat, eoent. mit etwas eingesprengtem Salat. Auch Winttrschnittkohl, Körbel und Feldsalat können gesäet werden. Man verpflanzt jungen Mangold, Blattkohl. Schalotten können gelegt werd.n. Der dürre Spargelwald wandert, abgeschnitten, ins Feuer, da er Ungeziefer, auch häufig Rost, birgt; die Spargelbeete bekommen eine Bestreuung mit kurzem Dünger. Torfstreadünger ist besonders in schwerem Boden gut. ES kommt häufig vor, daß am Rosenkohl sich die se tlichen Sprossen, „Rosen", nicht recht entwickeln wollen, während die Pflanze wie ein stolzer Beim in die Höhe schießen. Dem abzuhelfen flieht es einen Kunstgriff: zeitig schon den obersten Gipfellrieb, etwa 1 Finger lang, auszubrechen. Die Productionskrast geht dann in die Rosen. In den Kohlbeeten ist übrigens außer der etwa noch nöthigen Weiß- lirrgSraupen - Vertilgung auf die in zweiter Generation auftretenden „Herzwürmer" (Eulenraupenart) und die sogenannten Erdraupen (auch Eulenraupen) zu fahnden. Bei werlhvollen Anpflanzungen ist zu diesem Behm eine nächtliche Jagd bei Laternenschein — sie kommen meist nur Nachts aus der Erde — kaum zu umzugehen. Höchste Zeit ist es, das Erdbeerbeet in Ordnung zu bringen. Ranken und alte schwache Stöcke müssen heraus. Mit jungen, reichbewurzelten Rankenpflanzen pflanzt man neu an. Zum Uebetrointern können Blumenkohl, Wirsing, Blau- und Kopskohl in „falte Beete" gepflanzt werden. Nicht vergessen wollen wir auch das Sammeln der Samen von LleblingSblumen ir. s. w. — So sehr im Garten alle, selbst geringste Abfälle von Pflanzen rc., abgestochene Rasenstücke u. s. w. zur Compostbereitung geschätzt werden sollen, so fehlerhaft ist es, was leider fast stets geschieht, pilzkranke Theile, wie berostetes Bohnen- und Erbsenstroh, Spargel-, Zwiebeloder Kartoffelkraut, pilzgeschwärztes ober vermilbtes Birnlaud u. s. w. dazu zu verwenden. Ebenso fehlerhaft ist es, „kröpfige" Kohlstrünke, madendurchsehte Rettige oder Mohrrüben, resp. deren Abfälle, aufs Compostmagazin wandern zu lassen: Es wird dadurch ein förmlicher unversiegbarer Brutherd für kommende pflanzliche und thierische Schädlinge geschaffen! Eine ganz böse Geschichte! Alles bas sollte am besten aufgebeugt und gleich verbrannt werben; bte Asche bavon, selbst ber burchhltzt gewesene unoerbrannte Rest, bleibt immer werthvoll. Eine ganz ähnliche Gefahr birgt das längere Liegenlassen des FallodsteS in sich. Dieses sollte täglich zur alsbaldigen Verwerthung, etwa zu Obstkraut (Gelee), Viehfutter, wenn genügend reif, Dörrobst, aufge- lesen werden, denn eine Menge Ungeziefer schlüpft aus ihm heraus, das die Obsternte kommender Jahre ganz erheblich beschneidet. Die Thätigkeit z. B. der bösen Obstmade kennt ja Jedermann! Außerdem zieht gerade das Fallobst, als Weide, ganze Heere von Wespen in die Gärten und an bte unversehrten Früchte! Die Wespen sollten wir aber jetzt zur Obstzeit nicht hegen, sondern mit halbgefüllten, süße Flüssigkeit haltenden Flaschen wegfangen. Auch reife gequetschte Aepfel, je auf einen Teller ausgelegt, ködern sie gut zum Fang. Man stülpt (Vorsicht) rasch ein derbes Glas darüber und bringt den ganzen Apparat in ein heißes Wasserbad. Das tödtet die Schädlinge. Wer sein Kernobst nicht srisch verwerthen kann, lasse Dörre und Kelter arbeiten; es ist dies vortheilhafter, als das vielleicht werthvolle Obst zu einem Schleudei preis wegzugeben. Je mehr Obst es gtebt, desto sorgsältiger sollte vom Obstzüchter das Tafelobst gepflückt werden, denn nur ganz tadellose Früchte werden gute Preise finden. Noch heranreifende schöne Früchte, auch Trauben, danken es uns durch lachende Färbung, wenn wir die sie beschattenden Blätter (nicht mehr) gegen die Sonnenseite hin abnehmen. Seine Früchte versende man doch niemals in Körben, sondern in Kistchen. Dabei wird jede einzelne Frucht in Seidenpapier gewickelt und die Zwischenräume in der Kiste mit Holzwolle ausgesüllt, dcH ein gegenseitiges Drücken nicht stattfinden kann. _ , , . Wer, verlockt durch den reichen Ertrag, im Spälherbste junge Obstbäume zu pflanzen wünscht, nehme bei Wahl aus seine Bodenart Rücksicht, bestimme schon jetzt die Standplätze ber Bäume unb laste ba in möglichst 10 m Entfernung (gilt für Kernobsthochstämme) geräumige, jeboch nicht zu tiefe Pflanzlöcher ausheben. Stcis nur pflanze ber Practiker bie bestbewährte Obstsorte ber Gegent! Ja keine sogenannten „Neuheiten"! — Heinrich Frhr. v. Schilling. tzibt, nur vier Geschütze, die 4 reitenden und 239 fahrenden Batterien mit dem mittleren Etat dagegen 6 Geschütze und beide Arten führen im Frieden keine MunitionSwagen. Die 19 reitenden und 24 Batterien mit hohem Friedensstande führen sechs bespannte Geschütze und zwei solche MunitionSwagen. Nach diesen ErarS ist also die Bespannung und die Anzahl der Mannschaften verschieden, woraus bei der Rekrutirung Rücksicht genommen wird. So stellt sich die Organisation unserer Feldartillerie auch nach der HeereSoerstSrkung nicht als eine so einheitliche und gleichmäßige dar wie etwa die der Jnfamerie-Divisioneo. Vevrn^chte». * Frankfurt a. M., 29. August. Die größten Släbte brr Erde. Nach dem Ergebnisie der letzten Volkszählungen, sowie den neuesten, sonst bekanntgewordenen Nachrichten und Schätzungen giebt eS gegenwärtig aus der Erde 35 Städte bon einer halben Million oder mehr Bewohnern. Zwölf dieser Plätze sind Millionenstädte- vier derselben liegen in Europa (London, Paris, Berlin-Charlottenburg und Wien), fünf in Asien (Kanton, die vereinigten Städte Hankou- Hanyang Wutschang, Tokio, Siangkan und Singan) und drei in Amerika (Newyork-Brooklyn, Philadelphia und Chicago). Bon den dreiundzwanzig Städten mit über einer halben bis zu einer Million Einwohnern befinden sich acht in Europa (Petersburg, Konstantinopel, Moskau, Glasgow, Hamburg- Altona, Manchester-Salford, Liverpool und Birmingham), zwölf in Asien (Tientsin, Bombay, Calcutta, Hangtschou, Tschingtu, Futschou, Pekings Sutschou, Tschangtschou, Schaohing, Lantschou und Fatschan), drei in Amerika (Rio de Janeiro, Boston und Buenos-Ayres). In Australien und Afrika besitzt keine Stadt eine halbe Million Bewohner- die volkreichsten Städte dieser beiden Erdtheile sind Melbourne (385 795 Einwohner) und Kairo (374 838 Einwohner), welche an Volkszahl noch hinter sieben europäischen, sechs asiatischen und zwei amerikanischen Städten von über 400 000 bis zu einer halben Million Bewohnern zurückstehen. Ordnet man die Städte mit über 500000 Einwohnern nach der Größe ihrer Bevölkerung, so erhält man folgende Reihe: London 4415958, Paris 2712598, Newyork-Brooklyn 2352150, Berlin-Charlottenburg 1655 653, Kanton 1 600000, Wien 1364548, Hankou - Hanyang - Wutschang 1 200 000, Tokio 1 155 290, Philadelphia 1 105277, Chicago 1099850, Siangtan und Singan mit je 1 000000 Einwohnern- ferner Petersburg 954 400, Tientsin 950000, Konstantinopel 873565, Bombay 821 764, Calcutta 810686, Hangtschou, Tschingtu und Rio de Janeiro mit je 800000, Moskau 798 742, Glasgow 772 040, Hamburg - Altona 734 625, Manchester-Salford 703 479, Liverpool 697 901, Futschou 636000, Boston 598660, Birmingham 570460, Buenos- AhreS 554 713, Peking, Sutschou, Tschangtschou, Schaohing, Lantschou und Fatschan mit je 500000 Bewohnern. 'bitt interessanter Markeaschnhprozeß. Die zweite Ferienftrafkammer des Berliner Landgerichts I verhandelte vor einigen Tagen in fünfstündiger Sitzung unter der Leitung des LandgerichtSdirectorS Brausewetter gegen die Drogisten Felix Rubeau, Emil BeckerShoff, Wilhelm Sperling und A. Horn, welche des Vergehens gegen das Marken- schutzgesetz angeklagt waren, und den Druckereibesitzer Selmar Bayer, der der Anstiftung zu diesem vergehen beschuldigt war. Bekanntlich wird seit einer Reihe von Jahren durch die Firma I. Zacher! in Dien ein Mittel gegen lästige Jnsecten in den Handel gebracht, welche- den Namen „Zacherlin" führt. Der umfangreiche Betrieb dieses ArttkelS hat den Angeklagten Bayer veranlaßt, die geschützten Marten und Etikett- der Firma I. Zacherl mit so -leinen unwesentlichen Abänderungen nachzuahmen, daß eine Unterscheidung von den geschützen Merkmalszeichen nur bei besonderer Prüfung möglich ist. Diese Nachahmungen hat Bayer vielen Drogisten zum Stauf angeboren. Seine Abnehmer haben dann gewöhnliches Jnsectenpulver auf Flaschen gefüllt, welche ebenfalls hinsichtlich Größe und Gestalt den ächten Zacherlist- Flaschen glichen, diese Flaschen dann mit den nachgemachten Zeichen versehen und ihre Waare dann als „Zacheriin" verkauft. Die obengenannten vier Drogisten sind nur ein kleiner Theil derjenigen, welche von der Firma Zacherl wegen Vergehens gegen daS Maikenschutzgesctz zur Verantwortung gezogen sind. Die Angeschuldigten führten sämmtlich Unkenntniß zu ihrer Entlastung an. Der Staatsanwalt hielt eS für zweifellos, daß sämmtliche Angeklagte von der Unrechtmäßig- keit ihres ThunS überzeugt waren. Er beantragte gegen Bayer 250, gegen die vier Drogisten je 300 Mk. Geldstrafe. Der Vertreter der Firma Zacherl beantragte als Nebenkläger nur der Form wegen eine Geldbuße von je 5 Mk., da er nur den Zweck verfolge, den gewährten Markenschutz vom Gericht anerka mt zu sehen. Der Gerichtshof entschied dahin, daß der Angeklagte Bayer in allen vier Fällen als Mir schuldiger anzusehen sei. Derselbe wurde zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurtheilt. Gegen die vier angeklagten Drogisten lautete daS Unheil auf je 200 Mk. Geldstrafe und je 5 Mark Geldbuße, sowie auf Veröffentlichung deS ErkenntniffcS. * Ei« Tribut. Der Kaiser von China bezieht bekanntlich von seinem Reiche keine bestimmte Civilliste, wie die europäischen Souveräne, sondern die Provinzen und einige hervorragende Städte sind verpflichtet, an den kaiserlichen Hof jährlich so und so viel .Scheffel Getreide, so viele Schafe rc. zu liefern. So sind auch drei Städte im Süden deS chinesischen Reiches verpflichtet, ihrem Souverän jährlich dreitausend Stück gelbseidene (gelb ist die Farbe des chinesischen Hofes) Taschentücher zu liefern- diese stattliche Zahl ist am vergangenen 4. Juli dem kaiserlichen Palastmarschall in Peking übergeben worden. Dieser muß den Empfang der Tücher schriftlich bestätigen. * Echt amerikanische Neclame betreibt ein Milch- Händler in Berlin. Er vertheilt an den Markthallen und an sonstigen verkehrsreichen Orten Zettel, welche besagen, daß Derjenige, welcher bei thm ein Jahre-abonnement auf Lieferung von mindesten- einem Liter Milch täglich nimmt, entweder einen „eleganten Kinderwagen^ oder ein vollständiges Kinderbett oder eine Damenuhr erhält. —— -■ -ii — _________ Citeratur unfr Ann st. ttfanmun Handels- wtHMtieefu« |ür alten und jünger« Kaufleute, foeic für Fadri» fanten, fewet bleibende, VerketzrSdeamte, Anwälte und Richter. Tü7te bearbeitete Auflage. In 21 Lieferungen i 50 Pja. VfL sprach- und Handel«wifieuschoit (Dr. P. Langenscheid!), SöCTlta bW. 46. — Die dritte und vierte Lieferung der fünsten Auflage dieses alten, bewährten Bekannten, welcher in allen Weluheilm auf dem Pulte deutscher Kaufleute den Ehrenplatz einnimmt, ging unS soeben )u und »rügt von dem raschen Weiterschreiten de» Unternehmen». Tie Lieferungen beweisen wiederum die Sorgfalt und Gründlichkeit der Bearbeitung und veranlassen un» von Neuem, all« unferea Lesern den Bezug de» Werke» angelegentlich tu empfehle», s ------———■—?---— Mineralwasser Anstalt der Pelikan-Apotheke Gießen. Attest. Auf Verlangen wird hiermit dem Herrn ö»Utt Weitz, Apotheker in Gießen (Mettenheimer sche Apotheke) bescheinigt, daß nach stattgehabten Revisionen deS Großherzogl. «reißgesundheit«. amt» Gießen da» zur Herstellung de» Mineralwasser» verwendete Waffer sämmtlich au» der städtischen Wasserleitung stammt, zuvor aber noch ein Skohlensandntter paifrrt, au« welchem e» fast chemisch rein, befiiüitUm Wasser sehr ähnlich, hervorgehi. Die verwendete Kohlensäure wird in den bekannten schmiedeeisernen Flaschen in flüssigem Zustande bezogen. Alle diese Ingredienzien und verwendeten Stoff« sind ohne nachthetlige Einwstkung aus die menschliche Gesundheit. Der ganze Betrieb ist setze gut auSgestaltet, alle Regeln der Reinlichkeit sind beachtet. Apparate und sonst verwendete» Material entsprechen in jeder Beziehung nicht allein den gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch den weitgehendste« Ansorderungen der Gesundheitspflege. Gießen, den 5. Auzust 1893. «roßherzogliche» Polizeiamt Vietze«. Fresenius. 7253 Bedeutende Betriebsersparnisse wtx^'n maschinellen Anlage der Großindustrie, b<4 Kleingewerbe» ober der Landwirthschast durch Ausstellung einer Wolf'schen Locomobtle al» Betriebsmaschine erzielt- Die von der rühmlichst bekannten Maschinenfabrik von R. Wolf in «agdeburg-VuLau seit mehr al» 80 Jahren als Specialität gebauten baldstalionären und fahrbarenLokomobilen mit ausziehbaren Röhrenkesseln übertreffen an Sparsamkeit de« Brennmaterialoerbrauchs, Dauerhaftigkeit und Lei- stunasfähtakeit jegliche Motoren anderen Ursprungs u- baden auf allen deutschen Locomootb Konkurrenzen den Sieg davongtttagen [4276 Bekanntmachung, betreffend: Die Herbstübungen der Großh. Heff. (25.) Division. Im Auftrage Großh. Kreisamts Gießen bringen wir das nachstehende Ausschreiben dieser Behörde mit dem Anfügen zur Kenntniß der Grundbesitzer der hiesigen Gemarkung, daß die durch Zuschauer verursachten Schäden aus der Militärkaffe nicht ersetzt werden. Gießen, den 19. August 1893. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. Bekanntmachung, betr. di! Herbstübungen der Großh. (25.) Division; hier die Flurschäden. Im Laufe dieses Monats werden auf einem noch au-zuwählendeu Gelände bei Gießen die Uebungen der Infanterie-Regimenter Nr. 115 und 116 (verstärkt durch das Jäger-Bataillon 11) ihren Anfang nehmen und es wird sodann die 49. Infanterie Brigade bis zum 10 September auf dem betr. Felde exerciren. Sodann finden in der Zeit vom 11. bis 15. September die Brigade-Manöoer der verstärkten 49. und 50. Infanterie-Brigaden in dem Dreieck Lich—Wetzlar—Butzbach und in dem Bezirk Butzbach—Usingen—Friedberg--Hungen—Münzenberg und im Anschluß hieran die Divisions-Manöver in dem Landstrich Hungen— Gießen—Wetzlar—Butzbach statt. Zur thunlichsten Vermeidung von Flurschäden in Folge der Uebungen ergeht hierdurch an die Grundbesitzer die Aufforderung, ihre Grundstücke noch vor Beginn der Exercitien bezw. Manöver, soweit dies überhaupt möglich ist, abzuernten und Diejenigen Grundstücke, welche während der Uebungen noch mit Früchten bestanden sind, sowie die vorzugsweise zu schonenden Ländereien, wozu in diesem Jahre besonders die mit Futterpflanzen bestellten gehören, durch Anbringen von etwa zwei Meter hohen Stäben mit Strohwischen schon von Weitem erkenntlich zu machen. Zur rechtzeitigen Wahrung ihrer Interessen machen wir die Kreisangehörigen noch auf folgende gesetzltche Bestimmungen aufmerksam: 1) Grundstücke, deren Benutzung bei Truppenübungen gänzlich ausgeschlossen ist (Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen, Pflanzgärten rc.) müssen, insofern deren Eigenschaft als solche nicht! ohne Weitere» erkennbar ist, an den Enden durch hochstehende Tafeln mit Aufschrift bemerklich gemacht werden. 2) Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen, sondern auf andere W»ise, besonder« dadurch entstanden sind, daß die Belheiligten da« rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung. 3) Arbeiten und Aufwendungen, oon welchen die Interessenten ge- wußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen einen Anspruch auf Schadloshaltung gleichfalls nicht. Gießen, den 16. August 1893. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. Ä> v.: Dr. Melior. L B H es H •- 3 m 528 \jHeu! 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