Nr 75 Zweites Blatt Dienstag den 29. Mälz 1892 Hratisiieikage: Hießcncr Kamikienbkäticr. Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Freitag den 22. April im Rathhaus zu Lich, nur zur sofortigen Abschlachtung und nur mit unserer jedes- mal einzuholenden besonderen Erlaubniß. Zuwiderhandlungen unterliegen den gesetzlichen Strafen. Gießen, den 25. März 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Alle Annoncen-Blirraux deS In. und AuSlande« nehmm Anzeigen für brn ^Gießener Anzeiger^ entgegen. ^icrrdjährigcr ^Sonnementspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Brinqerlohn. Lurch bic Post bezogen 2 Mark 50 Pfg. >Rrbartion, Expedition und Druckerei: -chntSratze ^tr.7. Fernsprecher 51. Bekanntmachung, betreffend Maul- und Klauenseuche im Kreis Friedberg. . In einem Gehöft zu Ober-Erlenbach im Kreise Friedberg ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Gießen, den 25. März 1892. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de» solo ndln Tag erscheiilenden Ni' nmer bi- Borm. 10 Uhr. Der chietzen-r Anzeiger fddcii't täglich, tnit Ausnahme deS Montags. Die Gießener Jamlklenbsältrr werden dem ?!nznger wöchentlich dreimal beigelegt. burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aufhalten; und im Jahre 1872 geboren sind; ferner Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1890 bezw. 1891 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be- rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist. 2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubrrngen. 3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Dwtter Zurück- üelluug in Anspruch genommen wird, so i* für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Nwsterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betrelfende Familienangehörige sich selbst persönlich rm Termin vor der Ersatz-Commission ein- zusinden. — Noch nicht eingereichte Zurückstellungsausprüche Und bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigst — unter allen Umstünden vor Beginn deS «rsatzgeschäftes - an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. 4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. DaS Borhandenfeiv von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. 5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, stehl jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Ausrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos. 6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörige» oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereit- zugegangeneu Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Mili- tärpflichtige, welche sich au-wäri- aufhalteu, Jur Musterung nicht geladen werden dürfen, »a solche nur an ihrem Aufenthaltsort gestellungspflichtig find. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zn bemühen, daß die Letzteren i/2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes em anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. Den Grobherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist. und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. tchensf Anzeiger General Anzeiger. Staate in einer der nachstehend unter b) ange- gebenen Eigenschaften aufhalten; b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich alsDienst- <»--—a -— ™. .... boten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungs- । Donnerstag den 28. April in dem früheren Hos- diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr- * gerichtSgebäude zu Gießen, Abonnements^Einladung! Zum Bezug des „Gietzener Anzeiger" für das 2. Vierteljahr 1892 laden wir hiermit ergcbcnst ein. -r- Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer vbjectiver Uebersichk' zur Kcnntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten der zuverlässigsten telegraphischen Correspondenz- Bureaus sowie zahlreiche Mitthcilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorfälle in demselben auf dem Laufenden. Unterstützt durch an allen Orten der Provinz O b e r h e s s e n ansässige Berichterstatter, ist der „ Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des Anzeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschaft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berück- sichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Ersahruugcn in Haus- wirthschäft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Artikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwiinschtcn Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die „Gießener Familienblätter", welche dem Anzeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten. Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgebcn zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. April den Anzeiger kostenfrei zu- gestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Exemplare nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnementsbettag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt. Hochachtend Verlag des „Gießener Anzeiger" Brühl'sche ® ruderet (Fr. Ehr. Pietsch). Amtlichem Theil. Bekanntmachung, da* Ersatzgeschäft pro 1892 betreffend. Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jabr 1892 findet an den nachbenannten Tagen statt und,zwar: I. Zu Lich im Raihhaussaalc. Dienstag den 19. April, Vormittags von 9 ghx nn: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eber- stadt, Ettingshausen, Garbenteich und Großen-Linden; Mittwoch den 20. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns und Langsdorf; Donnerstag den 21. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern und Rabertshausen; Freitag den 22. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Rodheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Mflhe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg. Samstag den 23. April, Vormittags von 9 Uhr an: Loosziehung II. Zu Gieße» in dem früheren Hofgerichtsgebäude (B r a n d p l a tz). Montag den 25. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen-Buseck, Hattenrod und Klein-Linden; Dienstag den 26. April, Vormittag von 8 Uhr 01t: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1890 und 1891); 9 9 Mittwoch den 27. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1892) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinde Heuchelheim. Donnerstag den 28. April. Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wiesed; Freitag den 29. April, Vormittags von 8 Uhr an: Loosziehung. III. Zu Grüuberg im Gasthuus zum Rappen. Samstag den 30. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbach, Lauter und Lindenstruth; Montag den 2. Mai, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Neinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und WeiterShain. Dienstag den 3. Mai, Vormittags von 8 Uhr an: Loosziehung Besondere Bestimmungen. 1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche aj in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohn- sitz — haben und sich nicht in einem andern Theile des Großherzogthums Hessen oder einem andern Bekanntmachung, betreffend Maul- und Klauenseuche im Kreis Büdingen. 3n Wenings und Ortenberg, Kreis Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und ist die Orts- und Gemarkungssperre daselbst seitens des Großh. Kreisamts Büdingen wieder ausgehoben worden. Gießen, den 25. März 1892. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. ___v. Gagern.___________________ Bekanntmachung, betreffend Schafräude zu Münster. Nachdem unter den Schafen zu Münster der Ausbruch der Räude amtlich festgestellt worden ist, haben wir die Sperre der dortigen Herde verfügt. Gestattet ist die Ausfuhr von Schafen Montag den 2. Mai im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg, die Claiffffeirung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots und der Orsatz'Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältniffe statt. Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr- männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältniffe einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen. Gießen, den 25. März 1892. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. ___________________Iost, Regierungsrath.___________________ Bekanntmachung. Herr Landrvirthschaftslehrer Leit Higer von Alsfeld wird an folgenden Orten Vorträge halten: 1) Sonntag den 3. April 1892 in Watzenborn einen Vortrag über die Anwendung der künstlichen Düngemittel, 2) Sonntag den 1. Mai 1892 in Hausen einen Vortrag über die rationelle Bewirthschaftung des Bauerngutes, insbesondere mit Berücksichtigung der künstlichen Düngemittel. Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins und Freunde der Landwirthschaft werden zu diesen Versammlungen ergeben ft eingeladen. Die Herren Bürgermeister der obengenannten und benachbarten Orte werden ersucht, auf möglichst zahlreichen Besuch der Versammlungen hinzuwirken. Gießen, den 28. Januar 1892. Der Director des landw. Bezirksvereins Gießen. Jost. locales un6 provinzielles. Gießen, 28. März 1892. — Aus die in diesem Blatte angezeigte Quartett-Soiree der Familie Kruse in Steins Saalbau wollen wir nicht vergessen besonders aufmerksam zu machen. Der jugendliche Solist Herr Willy Kruse, welcher seiner Tüchtigkeit eine Anstellung als Concertmeister verdankt, ist nach Warschau am 1. April engagirt und läßt sich das Concert daher nicht länger ausschieben. Der König!. Kammermusiker Herr H. Kruse aus Cassel hat gerne seine gütige Mitwirkung zugesagt - derselbe ist wohl beim hiesigen musikalischen Publikum noch in gutem Andenken. Es läßt also das angezeigte Concert einen guten Besuch erwarten, umsomehr als reiche Abwechselung in diesem Concert geboten wird. — Militär • Personalnachrichten. Kadetten - Venheilung 1892. 1. Großh. Hess. Infanterie (Leibgarde-)Regiment Nr. 115: als Secondlieutenant P.-U. Freiherr Schenck zu Schweinsberg L; Jnsanterie-Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116: als charact. Portepesähnrichs Kad. v. Bran dis, Kad. Michaelis II.; 3. Großh. Hess. Jns.-Regt. (Leibregiment) Nr. 117: als charact. Portepe. fähnrich Kad. Trupp; Großh. Feld-Art.-Regiment Nr. 25 (Großh. Art.'Corps): als charact. Pvrtepesähnrich Kad. Frhr. v. Wöllwarth-Lauterburg. — Der Ausschuß des Landesgewerbvereins hielt am Mittwoch unter dem Vorsitze des Herrn Gencralsecretärs Dr. Hesse in Darmstadt eine Sitzung ab. Nachdem der Vorsitzende in tiefempfundenen Dankesworten des verstorbenen Großherzogs gedacht, erhoben sich die Anwesenden zum treuesten Andenken an den Entschlafenen von ihren Sitzen. Alsdann wurden die neuen Satzungen des Landesgewerbvereins berathen und mit nur unwesentlichen Aenderungen gutgeheißen. Bei der Wahl von sechs Mitgliedern des neu zu bildenden engem Ausschusses wurden gewählt die Herren Landtagsabgeordneter Dr. Schröder, Oberbürgermeister Brinck von Offenbach, Decorationsmaler Hieronimus von Friedberg, Rentier Heß von Gießen, Fabrikant Freiherr v. Heyl zu Herrnsheim und Commerzienrath Römheld von Mainz. Als Stellvertreter wurden bestimmt die Herren Dr. Schneider von Worms, Commerzienrath Müller von Bensheim und Fabrikant Schäfer von Büdingen. Zur Erlangung eines Formulars für Gesellenbriefe wird demnächst von Seiten Großh. Centr'alstelle ein Preisausschreiben erlassen werden. Schließlich wurde der Beitritt des Landesgewerbvereins zum Verband deutscher Gewerbvereine beschlossen. — Nachlese zum Prozeß Kuhmichel. Wie verlautet, beabsichtigt der wegen Mordes an dem Händler Arndt von Mörfelden zum Tode verurtheilte Kuhmichel, bezw. dessen Ver- theidiger, gegen das Urtheil Revision einzulegen. Die Kosten des Prozesses, welche allerdings Kuhmichel auserlegt wurden, schließlich aber doch der Staatskasse zur Last fallen dürsten, sind enorm. Während der Verhandlung sind allein an Zeugengebühren nahezu 1400 Mk. ausbezahlt worden. Darmstadt, 24. März, liebet die Krankenpflege während der letzten Krankheit weiland Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Ludwig IV. schreibt die „Darmst. Zeitung" aus ärztlichen Kreisen, daß die behandelnden Aerzte durch die Sorgfalt und Sachkevutniß der beiden Tag und Nacht abwechselnd am Krankenbette thätigen Pflegerinnen des Alice-Frauenvereins eine wesentliche Unterstützung gesunden haben. Dies wurde von den behandelnden Aerzten ihren College« gegenüber wiederholt anerkannt und hervorgehoben. Mainz, 25. März. Am Mittwoch Nachmittag warf ein Dienstmädchen nach einem Buben, der es angeblich beleidigt hatte, mit einem Stein; derselbe verfehlte aber sein Ziel und traf einen anderen Knaben derart ins Auge, daß dasselbe für immer verloren ist. Vom Main, 24. März. Kürzlich trat in einem linkß- mainischen Städtchen ein junges Pärchen in den Ehestand. Das Mittagsmahl am Hochzeitstage bestand für das Brant- paar und die beiden Zeugen aus einem einzigen — Häring. Richt etwa sparsame Enthaltsamkeit bildete die Ursache' dieses „lucullischen" Hochzeitsschmauses, sondern gänzliche Mittel- losigkeit. Schiff-nachrichten. Der Postdampfer „Pennland" der „Red Star Line" in Antwerpen ist laut Telegramm am 25. März wohlbehalten in Newvork angekommen. verkehr, Land, nnd volkrwirthschaft. e._ L 3?' a2aI£‘™5rcuS6tpreife- Weizen A 21.50, ** 17-C0< £aJer 13 80, Erbsen A 21.70, Wen X 32.—. Wicken X ——. Vein X ——, Kartoffeln X 7.80, (L>amen x ——. ______ ' Spttlplan der vereinigten Frankfurter Itadttheater. t Opernhaus. DttnStag den 29. März: Maurer und Schlosser. Hierauf: Die Schmetterlingsjagd. Mittwoch den 23. März: Antigone nb we.iaac° f«bigen Seidenstoff _ .. e hpeciantat. „Brautkleider*6. Billigste Preise. Muster franco, Seiden- und Sammet-■anufaotur von Gegründet 1846. M. M. Catz, in Crefcld, Aeilgeöotenes. Nur noch kur^e Zeit: Ausverkauf sämmtlicher Kurz- und Wolle- waaren,als: Schürzen, Kragen, Manschetten, Hosenträger, 1 Shlipfe, Handschuhe, Strick-, baumwolle extra zu jedem annehmbaren Preise. C. Kerber, 2505]Bahnhofstraße. Friedrich Miiller jr., _________Neustadt 41. 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