'r il. n it tt bc- 'de 9t "9 9t !tr >4 r. iv tu tt tt tu r- L n '9 t' I (■ »1. 146. Zweites Blatt. Sonitag den 26. Juni Lrr Gießener A-reiger rrfchrmt täglich, mit Ausnahme de» MontagS. Die Gießener He*iHt«IC4Un »erden dem Anzeiger »rchentlich dreimal beigelegt. Gichener Anzeiger Henerat-Mnzeiger. 1892 Vierteljähriger AvonnementspreiBr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogm 2 Mark 50 Pfg. Redaction, Expedition und Druckerei: -chntfiraße 3k.1« Fernsprecher 51. Amts- und Anzeigedlutt für den Ureis <8iefzem HratisKeikage: Hirßener Aamikienkkätter. Arntlichev Theil. Annahme von Anzeige« zu der Nachmittaßs für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» vorm. 10 W. Alle Annoncen-vureaux de» In« und Auslandes nehmm Anzeigen für den ^Gießener Anzeiger" entgkgen. Statut die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betreffend. Auf Grund der §§ 105b, Absatz 2 und 142 der Gewerbeordnung in der Fassung des Reichsgesetzes vom l.Juni 1891, betreffend den Arbeiterschutz, wird gemäß Beschlusses des Provinzialtages der Provinz Oberheffen vom 4. April 1892 und mit Genehmigung des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 20. Juni 1892 zu Rr. M. J. 9661, für die genannte Provinz, vorbehaltlich weitergehender statutarischer Bestimmungen einzelner Kreise oder Orte, festgesetzt: 8 1. Für die ausschließlich in den Contoren der Handelsgewerbe, wie in den Bankgeschäften überhaupt, beschäftigten Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter wird die Beschäftigung an Sonn- und Festtagen auf die Stunden von 11—1 Uhr eingeschränkt. § 2. Die vorstehende Bestimmung tritt am 1. Juli 1892 in Kraft. Gießen, den 23. Juni 1892. Grobherzogliche Provinzialdirection Oberheffen. v. Gagern. Aus dem Jahresbericht des Großh. Fabrikinspectors für die Provinzen Oberheffen und Rheinheffen, mit Ausnahme des Kreises Worms, für 1891. (Fortsetzung aus Nr. 143). Ueber die wirtb schaftlichen Zustände Oberzessens äußert sich der Bericht u. A. wie folgt: In Gießen und den umliegenden Ortschaften befinden ich eine ziemlich große Anzahl von Cigarrenfabriken, in velchen meistens Mädchen beschäftigt werden. Ihr Verdienst st nicht groß, richtet sich nach Fleiß und Geschicklichkeit und chwankt zwischen 6 und 12 Mk. pro Woche. In vielen Fällen, besonders in Gießen selbst, haben die Arbeiter zur Fabrik eine Wegestrecke von einer halben bis eine Stunde, nanchmal noch mehr, zurückzulegen, welcher Umstand indessen iei der sitzenden Stellung, zu welchen die meisten ihre Be- chästigung zwingt, der Gesundheit zuträglich ist. Die Arbeitszeit m den Fabriken ist fast durchweg ganz regelmäßig, in der Regel 9 oder 10 Stunden täglich, ohne Pausen- Ueber- stunden und Sonntagsarbeit kommen fast nicht vor. Hat eine Arbeiterin zu Hause entweder im Haushalte selbst oder, was im Sommer häufiger vorkommt, im Felde Arbeit, so erhält sie in den meisten Fällen von dem Fabrikanten die Erlaubniß hierzu. Manches Mädchen, welches sich verhei- rathet, arbeitet als Frau für die Fabrik zu Hause weiter, kann dabei ihren Haushalt besorgen und ihre Kinder beaufsichtigen und verdient sich dabei noch manchen Pfennig. Es ist nichts Seltenes, daß Arbeiterinnen 20, 30 und mehr Jahre lang, ebenso daß ganze Familien in derselben Fabrik arbeiten. Ihre Nahrungsweise ist bescheiden- diejenigen, welche über Mittag wegen des weiten Heimweges in der Fabrik verbleiben, trinken ihren mitgebrachten Kaffee mit Brod, etwa auch Wurst oder Eier zum Mittagessen- in vielen Fabriken ist hierzu ein besonderer Aufenthaltsraum vorhanden. Die Hauptmahlzeit, Suppe, Kartoffeln, seltener Fleisch, wird Abends dann zu Hause eingenommen. Die Eltern der meisten dieser Mädchen besitzen ein Häuschen, Ackerland und etwas Vieh- sie sind arm, aber nicht elend. In Burkhardsfelden, einem recht armen Orte bei Gießen, ist auch eine Cigarrensabrik, in welcher unter den Arbeiterinnen sich mehrere Frauen befinden, welche Kinder haben. In diesem Orte besitzen zwei evangelische Schwestern ein schönes Haus mit Schulzimmer und Spielplätzen, wo die Kinder der Bewohner tagsüber beaussichtigt und gelehrt werden. Knaben und Mädchen, etwa 60 an der Zahl, im Alter von 2 bis 6 Jahren, sind darin ausgenommen und der Keim einer guten Erziehung wird so in ihre Herzen gelegt. Die Anstalt wird von den Schwestern in musterhafter Weise geleitet, von ihnen selbst und der Gemeinde mit Geldmitteln unterstützt und für jedes Kind bezahlen die Eltern nur 10 Pf. pro Woche. Zur Nachahmung recht empfehlenswerthe Einrichtungen sand ich in der Filzfabrik von R. und M. Wegener in Blitzen rod bei Lauterbach. Die schön und massiv gebaute Fabrik liegt in einem reizenden Thale, etwa eine halbe Stunde von Lauterbach entfernt, arbeitet mit Dampf- und Wasserkraft, hat eigene Gasanstalt und electrisches Licht und beschäftigt 150 Arbeiter beiderlei Geschlechts. Die Firma hat zu drei älteren Wohnhäusern jetzt noch drei neue gebaut, zusammen mit 26 Wohnungen sür Arbeiterfamilien und Schlafstellen für ledige Arbeiter. Da die Arbeiter gegen eine von | der Firma verwaltete Cantine waren, so wurde ein Wirths- I Pächter eingesetzt, bei dem die ledigen Arbeiter Speisen und Getränke haben können. Ein stark benutzter Consumvcrein befindet sich in der Fabrik; in dem Verkaufsräume desseloen, wo fast alle Colonialwaaren, Verbrauchsgegenstände und auch Steinkohlen erworben werden können, waltet als Verkäuferin die Tochter eines Arbeiters. Aus den etwaigen Ueberschüffen des Consumvereins werden Bücher sür die Bibliothek angeschafft, die von den Arbeitern recht benutzt wird. Die Firma legt außerdem den Arbeitern Ersparnisse an und verzinst dieselben, um den Sparsinn zu fördern, zu 5 pCt. Die Albuminpapierfabrik von Trapp & Münch in Friedberg, welche ihr Fabrikat auch nach dem Auslande schickt, beschäftigt etwa 70 Mädchen. Da dieselben fast alle von einer benachbarten Ortschaft sind, so haben die Fabrikbesitzer zum Einnehmen der Mittagsmahlzeit u. s. w. recht schöne Ausenthaltsräume eingerichtet, die von den Arbeiterinnen gerne benutzt werden. Bei guter Führung erhalten dieselben Jahresprämien von 10 bis 60 Mk.- wer 5, 10 und mehr Jahre in der Fabrik gearbeitet hat, erhält außerdem eine Zeitprämie je nach Geschäftsgewinn, die aber nicht ausbezahlt, sondern angelegt und verzinst und erst bei Austritt aus der Fabrik bezahlt wird. Die letzte Zahlung von Prämien (sür 1890) betrug über 800 Mk. Einzelne Arbeiterinnen sind schon 15 Jahre lang in der Fabrik. (Schluß folgt.) Citaraiur unb Arenft. — Don einem eigenartigen literarischen Unternehmen: W. O. von Horns Gesammelten Erzählungen gingen uns die drei ersten Lieferungen zu. Das Werk erscheint in 12 Bänden oder 50 Lieferungen im Verlage von I. D. Sauerländer in Frankfurt a. M und ist nebst einem Porträt des Verfassers mit 12 Titel-Illustrationen geschmückt. Preis der Lieferung, 6 Dogen 8’ 40 Pfg. Wohl wenige Schriftsteller verdienen so mit Recht den Namen eines Volksschrift- stellers wie W. O. von Horn. Die schlichte, aber kernige, von Herzen zu Herzen gehende Sprache, überall von echt deutschem Geist durchweht, hat Verfasser, der schon als Spinnstubenerzähler in allen Gauen des Vaterlandes, bei Jung und Alt, bet Arm und Reich, bei Hoch und Niedrig, zahlreiche Freunde sich erworben, zum Lieblingsschriftsteller gemacht. Er schreibt aus dem Volk fürs Volk und deshalb räumt man ihm gern in jedem deutschen Hause, von den kleinsten Hütten bis zum größten Palast, ein Plätzchen ein. — WaS nun noch gerade in jetziger Zeit diesem Schriftsteller einen ganz besonderen Werth verleiht, das ist die sittliche Strenge, mit der er seinen Stoff behandelt. Gerade heute, wo eine gesunde Volksliteratur so uberfluthet wird von einer den Volksgeist und das Volkswobl vergiftenden, allen Sitten Hohn sprechenden Schmutzliteratur da bietet sich uns in Horn ein Erzähler, der die Lebmdigkeit und'An- muth in seiner Schreibweise mit durchaus sittlicher Tendenz vereinigt Ferrilleton. Der Herr Vorsitzende vom Verein „Kitt". Aus dem Berliner Gerichtssaal. „Wenn een Betreffender eene Braut hat und die Sache I erschlägt sich, indem die Betreffende nich jeheirathet wird I n der Betreffende wird dann wejen Betruges uf die Anklage- I ank jebracht, denn kann ick mir nich helfen, dann müßten I te Betreffenden mandelweise abjeurdeelt werden." Bors.: I lngeklagter, in dieser Weise wollen wir die Verhandlung doch I ichr sortsetzen. Ich fragte Sie, ob Sie sich des Ihnen zur I 'ast gelegten Betruges schuldig bekennen. Sind sie eigentlich I Naler oder Anstreicher? In den Acten werden Sie bald so, I alb so benannt. — Angekl.: Ick ziehe das Sein dem l öchein vor, ick bin Anstreicher, nehme et aber mit manchem | Naler uf. Det is immer mein Zielpunkt jewesen, mir weiter 11 die betreffenden Kenntnisse auszubilden, denn dumm is I eene Schande, wohl aber dumm sterben. — Vors.: Sind I öie nicht schon einmal wegen Betrugs vorbestraft? — I lngekl.: Jn't conträrr Jegendeel. Ick bin mal von eenen W betreffenden denuncirt worden, aber meine vollständige Un- I escholtenheit wurde in die betreffende Sache constatirt un I estjestellt. Wenn ick bestraft wäre, würde ick wohl nich Vor- I tzender in den Anstreicherjehülsen-Verein „Kitt" sind, wo ick I lle Monate en Vortrag halten muß. — Vor j.: Ja, reden »onnen Sie, das merkt man. Uebrigens haben Sie Recht, >5ie sind damals sreigesprochen worden. Nun also zur Sache! I sZann lernten Sie die unverehelichte M. kennen? — An- I bkl.: Det war im Juli vorigen Jahres. Ick hatte bei ihre I Herrschaft die Küche zu streichen. Nu wissen Sie wohl, wie I et bei so ne Jelegenheit is. Sie bitten eenen, det man nich 11 spritzen soll, man hilft mit bei, wenn det betreffende ■ eschirr mit Zeitungspapier bedeckt wird, man rückt zusammen I ie Schränke von die Wand ab, bis man denn Alles mitenander In so mit die betreffende Person bekannt wird. Kömmt die I rühstückszeit ran, jetzt sie eenen mit 'ne Buddel Bier unter I e Oogen un warum sollte ick der abschlagen? Det kömmt mir ja ooch nich drus an, ihr noch en seinen Strich extra zu ziehen. — Bors.: Bis jetzt ist nichts Strafbares in Ihrem Verhalten zu finden, aber kommen Sie nur zu Ihrem Ver- löbniß. Angekl.: Verlöbniß? Davon is mir nischt bewußt. Als et Vesperzeit war, sitzen wir zusammen uf de Eimerbanke un sie hat en mächtigen Topp Kaffee jekocht mit n Nappkuchen zu, un während ick so sitze und een betreffenbet Stück nach det andere instippe, erzählt sie mir unberufen, det sie en jewöhnlichen Arbeetsmann niemals heirathen würde, sondern nur en gebildeten Handwerker, wobei sie mir wieder inschenkte. Na, denke ick, da meent sie dir mit, un nehme mir noch een Stück Nappkuchen. — Vors.: Aber hören Sie mal, Angeklagter, wer soll diese langweilige Geschichte mit anhören, kommen Sie doch zur Sache. — Angekl.: Ick bin sofort bei den eijentlichen Thema. Also sie erzählt mir ooch, det ihr Vater da hinten in Pommern eine recht einträgliche Stellung als Guts-Dagelöhner bekleidet un sich ne Zicke halten derf un det sie sich schon an die neunzig Mark herum jespart hat. Ick saage ooch nich eene eenzije betreffende Bemerkung, denn wat dhue ick mit hundert Mark baar Jeld bei't Heirathen? Sagen Sie selbst, Herr Präsident, etwas mehr Ansprüche kann ich als Vorsitzender des Vereins „Kitt" doch machen? — Vors.: Nur weiter, daß Sie zu Ende kommen. — Angekl.: Us'n Abend borgt sie mir ihren Regenschirm, weil et furchtbar rejente, un am nächsten Sonntag gingen wir zusammen aus. — Vors.: Wer hat die gemeinsame Zeche bezahlt? — Angekl.: Det hat sie jedahn. — 55orf.: Das Mädchen soll jedesmal sür Sie bezahlt haben, wenn Sie zusammen ausgingen. — Angekl.: Del mag sind, aber vielleicht fragen Sie ihr mal, ob ick ihr nich 'ne Brosche un en Paar Ohrringe jeschenkt habe. Ick habe bet neilich erst im Verein jesagt, so'n Verhältniß is ungefähr so Wie n Bau. Zuerst, wenn blos jrunbirt wirb, beim verbient der Maler Jelb, aber Hernachens, wenn bie Ausschmückung kommt, benn setzt er et wieber zu. „Leim unb Kreide, be> reichern den Maler beide, aber Bleiweiß und Zinnober, die machen ihn wieder pover." Bei so'n Verhältniß is det ebenso, erst tractirt sie markweise, un denn schenkt unsereener dahler- weise. — Vors.: Haben Sie das Mädchen nicht um 35 Mark angepumpt? — Angekl.: Jawohl, die betreffende Summe hat sie mir jeliehen. Ick klagte ihr eenes Tags, det ick von Meester feen Lohn jekriegt hätte, wie bet wohl mal so vorkommt, ba fragt sie mir, uf wie Ville ich jerechnet hätte, un als ick sage 35 Mark, jetzt sie an ihre Commobe un holt bet Jelt heraus. — Vors.: Haben Sie ihr bas Gelb unb Schirm zurückgegeben? — Angekl.: Nee, noch nich. Den Schirm habe ick noch benselbigten Abenb in en Local stehen jelassen, benn ick bin nich jewohnt, mit'n Schirm zu jehn, un bet Gelb habe ick noch nich wieber beisammen jehabt. — Vors.: Haben Sie sich nicht mit bem Mäbchen gebuzt und haben Sie es nicht anberen Personen als Ihre Braut vorgestellt? — Angekl: Aus beibes mache ich keene Mörber- grube. Wenn ick alle bie Mäbchens heirathen sollte, wo ick „Du" zu sagte, benn käme ick von Stanbesamt gar nich runter, un wenn ick nu in'n Local eenen Bekannten treffe, der ooch mit seine Braut basitzt, wie soll ick meine Dame benn nennen? Da halte ick bie Ausrebe mit 'ne Braut für bet betreffenbe Mächen immer noch am anftänbigsten. Herr Präsident, jehn Sie mal Abends kurz vor neun hier bei die Kasernen vorbei, da können Sie dutzendweise sehen, wie so'n junger Mensch, der so lange im Walde Stübben jerodet hat un sich als Soldat wie 'n Beamter mit ’ne feste Anstellung vorkommt, wie sie jeder mit ’ne Köchin in ’ne weiße Schürze in 'n Arm unter bie Böme in ’n langsamen Schritt uf un ab jehen, bie sagen alle Du zu bie Mächens unb ihre Brauten nennen sie se och, aber ick jloobe nicht, bet bie Betreffenden daran denken, det sie jeheirathet werden. Solche Soldaten müßten denn ja ooch vor n Kriegsjericht gestellt ^werden. — Vors.: Also Sie bleiben dabei, daß Sie der Zeugin nie die Ehe versprochen haben? — Angekl.: Dabei bleib'ick. Da die Zeugin im Wesentlichen bie Angaben bes Angeklagten bestätigt unb in Betreff bes Kernpunktes, ob berfelbe ihr ein bestimmtes Eheversprechen gegeben, eine schwankenbe Aussage macht, so wirb ber Vorsitzenbe bes Vereins „Kitt" wieberum von ber Anklage bes Betrugs sreigesprochen. Bekanntmachung. Da« zweite Ziel Gemeindesteuer für 1892/93 ist innerhalb 8 Tagen bei Meidung des Beitreibungsverfahrens zur hiesigen Stadtkasse zu bezahlen. Zahltage: Dienstag, Donnerstag und Samstag. Gießen, den 22. Juni 1892. Der Stadtrechner: ____________Doepfer._____________________5709 Mischung brr lordmdiiimMrKchmmg. Die letzten Freitag des starken Regens halber abgebrochene Lorbeer- bäume-Bersteigerung wird Montag den 27. ds. Mts., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Bahnhofe zu Gießen fortgesetzt. Es kommen noch zum Ausgebote: 25 Paar sehr schöne Bäume (Kronen) in Kübeln. Gießen, den 24. Juni 1892. 5754 Engel, Gerichtsvollzieher. Val. Hammeran Frankfurt a. M. Lieferant der deutschen Reichsbank. Feuerfest© Geldschränke Stahlpanzerkassen, Schmiedeiserne Cassetten und Coplrpressen. Lager und Verkaufslocal Kaiserstrasse 30. 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