Nr. 146 Erstes Blatt Sonntag den 26. Juni 1892 Der tt**rr A*|dt€r Tbeil. Bekanntmachung, betreffend Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschaft zur Entwässerung von Grundstücken in den Fluren I, VIII und IX der Gemarkung Steinheim. An der für die Fluren I, VIII und IX der Gemarkung Steinhcim beantragten Bildung einer öffentlichen Waffer- genoffenschaft sind nach den Acten 131 Grundbesitzer mit 27,8880 ha Fläche beteiligt. Bei der am 25. v. M. vorgenommenen Verhandlungs- tagfahrt hat sich Niemand gegen das Unternehmen erklärt, auch sind Einwendungen dritter nicht erhoben worden. Die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde hat daraufhin dem Unternehmen, unter Berücksichtigung der in der Verhandlungstagfahrt von einzelnen Betheiligten beantragten Ausschließung der Grundstücke Flur IX Nr. 154, 155, 156, 157 und 158, die in Art. 67 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 vorgesehene staatliche Genehmigung mit fob genden Bestimmungen ertheilt: 1) daß die beteiligten Grundbesitzer, welche in dem offengelegten Verzeichnisse (Anlage B) aufgeführt sind, Mitglieder der Waffergenoffenschaft werden; 2) daß das Unternehmen nach dem von Großh. Cultur- Jngenieur Wißmann aufgestellten Plane, unter Berücksichtigung der Ausschließung der oben bezeichneten Grundstücke, ausgeführt wird; 3) daß bezüglich der Vertheilung der auf 6400 Mark veranschlagten Meliorationskosten nach Art. 53 und 68 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 (§ 5 des Statuts) verfahren wird. Vorstehende Entscheidung wird unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Meliorationsplan nebst Anlagen und das Protokoll über die.Tagfahrt am 25. v. M. auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Steinheim vom 24 l. M. bis einschließlich den 7. Juli l. I. zur Einsicht der Betheiligten offenliegen und daß innerhalb dieser Frist, bei Meldung des Ausschluffes, gegen obige Entscheidung Beschwerde bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz erhoben werden kann. Gleichzeitig geben wir öffentlich bekannt, daß das mit den Bevollmächtigten berathene Statut für die zu gründende Genossenschaft vom 24. l. M. bis einschließlich den 7. k. M. auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Steinheim gleichfalls zur Einsicht der Be- Lheiligten offenliegt und daß Einwendungen gegen dasselbe innerhalb dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen sind. Gießen, den 20. Juni 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Gefunden: 1 Gesangbuch, 1 großer Holzkorb, 1 Vorstecknadel, 1 Peitsche, 1 Regenschirm, 1 Maßstab, 1 Paar Strümpfe, 1 Schraubenschlüssel, baares Geld, 1 Stück Plüsch, 1 Taschentuch, 1 Sonnenschirm, 1 Vorspannkette, 1 Taschen- messer, 1 Kinderschuh, 1 Kinderstrumpf und 1 Paar Schuhe. Zugelaufen: 2 Hunde. Gießen, den 25. Juni 1892.* Großherzogliches Polizejamt Gießen. Fresenius. Deutscher Reich. Berlin, 24. Juni. Die jüngste Unglücksbotschast aus Deutsch-Ostasrika bestätigt sich leider, nur mit der schwachen Abmilderung, daß die Kilimandscharo-Station noch nicht in die Hände der aufständischen Maschi gefallen ist. Bei dem Gefecht mit den Maschi hat der Stationsches, Herr v. Bülow, selbst den Tod gefunden, außerdem sind noch Lieutenant Wolfrum und 20 Sudanesen geblieben - über die .Zahl der Verwundeten und Vermißten auf deutscher Seite fehlen noch Angaben. Die von Dar-es-Salaam abgesandten 180 Mann Verstärkungen wurden nach ihrer Ankunft in Tanga sofort ins Innere weiterdirigirt- hoffentlich gelingt es dem Rest der Bülow'schen Truppe in der Kilimandscharo- Stalion, dieselbe bis zur Ankunft der Verstärkungen zu halten, lieber die Einzelheiten der Katastrophe stehen nähere Nachrichten noch aus, es läßt sich darum auch noch nicht ermessen, wem etwa die nächste Verantwortung für diese bedauerliche neueste Niederlage der deutsch-ostafrikanischen Schutztruppe zugeschrieben werden muß. Neueste Nachrichten. Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau. Berlin, 24. Juni. Dem Bürgermeister Zelle ging seitens des Bürgermeisters von Rom folgendes Danktelegramm zu: Der Gemeinderath von Rom sendet seinen warmen und aufrichtigen Dank der Stadt Berlin für den feierlichen und liebenswürdigen Empfang, welcher dem König und der Königin von Italien bereitet wurde. Der Gruß möge gleichzeitig eine Huldigung für ganz Deutschland, unfern treuen und ruhmvollen Freund, sein. Potsdam, 24. Juni. Der Kaiser und die Kaiserin fuhren um 10V2 Uhr nach der Matrosenstation und von da mittelst Dampfers nach Spandau. Von dort wird die Kaiserin hierher zurückkehren, während der Kaiser nach Kiel reist. Wildpark, 24. Juni. Die Abreise des italienischen Königspaares nach Dresden erfolgte um 2^ Uhr. Der Kaiser mit dem Könige im offenen, die Kaiserin und Königin im geschloffenen Vierspänner begaben sich vom Neuen Palais nach der Wildparkstation. Der Kaiser führte die Königin in den Eisenbahnwagen, während die Kaiserin am Arme des Königs an den Waggon herantrat. Der Kaiser und der König küßten sich wiederholt die Wange und umarmten sich herzlich, ebenso verabschiedeten sich die Kaiserin und Königin überaus herzlich. Am Wagensenster stehend, reichten der König, die Königin und der Kaiser sich nochmals die Hände. Auch von den andern anwesenden Herrschaften, dem Erb- großherzogspaare von Baden, der Kronprinzessin von Schweden, den Grafen Caprivi und Walderiee, verabschiedete sich das Königspaar herzlich. Dresden, 24. Juni. T/us Hial enische Königs- .paar ist, vom sächsischen Königspaare bis zum Bahnhose begleitet, heute Abend 10y2 Uhr nach Frankfurt a. M. abgereist. Bologna, 25. Juni. In Montesasso an der Eisenbahnlinie Bologna-Florenz fand eine Erdabrutschung statt- mehrere Häuser wurden verschüttet. Die Zahl der Todten und Verwundeten wird auf dreißig angegeben. Der Eisenbahnverkehr ist unterbrochen. Sofia, 25. Juni. In dem Prozesse gegen die der Ermordung Beltschews angeklagten Personen übernahmen der Advocat Proschakow, der frühere Militärprocurator Markow und Konstantinow die Vertheidigung mehrerer Angeklagten. Für die übrigen bestellte das Civilgericht erster Instanz von Amtswegen Vertheidiger, darunter Stoilow für Karawelow, den Exminister Radoslawow für Popow und den Exminister Tontschew für Makedonski. Petersburg, 24. Juni. Die infolge der Mißernte ein* geführten Vergünstigungen des Eisenbahntariss, ausgenommen für Roggen und Kleie, werden aufgehoben. — Das Ministerium der Communicationen ersetzte alle höheren Eisenbahnbeamten polnischer Herkunft im Königreiche Polen durch Russen- die ersteren sollen Anstellungen im Innern Rußlands erhalten. Depeschen des Bureau „Herold". Berlin, 24. Juni. Der „Nat.-Ztg." zufolge hat das Staatsministerium die Einberufung des Landtags für den 7. event. 15. November in Aussicht genommen. Berlin, 24. Juni. Dem „Börsencourier" zufolge schenkte Bismarck seinem Sohne Herbert das Gut Schönhausen. Görlitz, 24. Juni. Reichskanzler Gras v. Caprivi kommt demnächst zur Sommerfrische nach Schreiberhau und wird in der Villa Hübsch Wohnung nehmen. München, 24. Juni. Die Villa Lenbach war heute Vormittag von Menschen umlagert. Bismarck äußerte seine Freude über den begeisterten Empfang. Heute Vormittag empfing der Fürst verschiedene Deputationen. Um 3y2 Uhr wird er die Deputation der städtischen Collegien empfangen, darnach folgt wahrscheinlich ein Besuch der Kunstausstellung. Heute Abend 8*/2 Uhr findet der Fackelzug der Studentenschaft statt, morgen Nachmittag ein Besuch des Rathhauses. Die Serenade des Sängerbundes, welche morgen Abend stattfindet, soll glänzend werden. — Wegen Pfeifen und Johlens bei der Ankunft Bismarcks wurden sieben Personen verhaftet. München, 24. Juni. In der Mittagsstunde brachte der akademische Gesangverein in Anwesenheit von circa zehntausend Menschen Bismarck ein Ständchen. Zahllose Hochrufe ertönten. Das Lied „Deutschland, Deutschland über Alles" wurde von dem gesammten Publikum gesungen. Der Fürst dankte wiederholt gerührt. Um 12y2Uhr fuhren das Fürstenpaar, Dr. Chrysander, Dr. Schwenninger und das Ehepaar Lenbach zu einem echt bayerischen dejeuner dinatoire bei dem Grasen Holstein, woselbst sie bis 3 Uhr verweilten. Um j/24 Uhr empfing Bismarck die städtische Deputation, an deren Spitze Oberbürgermeister Dr. v. Widenmayer eine Ansprache an das Fürftenpaar hielt, worin er den Jubel, mit dem München den Fürsten empfange, als den Dank der guten deutschen Stadt bezeichnet für die unvergänglichen Verdienste des Fürsten um Deutschland, ferner den speziellen Dank der Stadt München für die ihr allezeit bewiesene Freundschaft. Er bat hierauf den Fürsten, das Stadthaus zu besuchen. In seiner Erwiderung gab der Fürst der Freude, dem Dank und seiner hohen Befriedigung Ausdruck über den Erwerb der Zustimmung der Städte und überhaupt der gebildeten Reichsbevölkerung zu seinen Thaten, was nur der Ausdruck uneigennützigster Freundschaft sein könne, da er kein Machtinteresse und Wünsche zu befriedigen habe. Im Rückblick auf die vergangene Zeit nannte Bismarck den Vollzug der deutschen Einigung einen naturgemäßen, weil er dem Streben der einzelnen deutschen Stämme entsprungen sei, welche alle einen Antheil an den großen 70er Siegen und dem großen Glück hätten. Der Einigungsprozeß sei nicht gleich 1866 erfolgt, weil damals das Werk geringere Aussicht auf Bestand gehabt habe - er halte die Einigung für eine vom Wechsel der Zeiten und Verhältnisse unanfechtbares Werk. Im Gespräche mit einzelnen Gemeindevorstehern sagte der Fürst sein Erscheinen im Rathhause für morgen Mittag 12 Uhr zu. Gegen Abend machte das Fürstenpaar eine Umfahrt und gab Karten bet verschiedenen Persönlichkeiten ab. München, 25. Juni. Der Fackelzug der Studentenschaft verlief glänzend. Es waren ca. 1500 Fackelträger mit 20 Musikcorps. Das Fürftenpaar saß auf der Terrasse. Der Fürst dankte unzählige Male entblößten Hauptes für die tausend Hochrufe Der vieltausendfältigen Menschenmenge. Auf das Hoch der Burschenschaften auf den Gründer des deutschen Reiches, dankte Bismarck mit weithin vernehmlicher Stimme und bat, festzuhalten an den Errungenschaften der siebziger Jahre wie mit eisernen Klammern. Auch auf die Fürstin wurde eine Hoch ausgebracht. Nach Beendigung des Fackelzuges verschwand das Fürstenpaar in das Innere der Villa. Infolge der intensiven Hochrufe kehrte Bismarck auf die Terrasse zurück und dankte nochmals, versichernd, daß diese Eindrücke bei ihm bis an sein Lebensende nachhielten. Morgen soll vermuthlich der Kunstausstellung ein Besuch abgestattet werden. Nach dem bisherigen Programm findet die Abreise Sonntag Mittag nach Augsburg statt, wo ein einstündiqer Aufenthalt geplant ist. Wien, 24. Juni. Bismarck erklärte dem Chesredacteur der „Neuen Freien Presse" gegenüber, er fei erfreut über feine Popularität hier. Für Alles, was die „Hamb. Nachr.", die „Münchener Allg. Ztg." und die „Westdeutsche Allg. Ztg." schreiben, sei er nicht verantwortlich. Er habe nichts gegen Oesterreich und gegen den Handelsvertrag habe er nur aus sachlichen Gründen opponirt. Deutschland brauche kein neues Gebiet, auch Oesterreich habe an Bosnien genug. Das übelfte sei, daß, feit er demissionirt habe, Deutschland auf Rußlands Politik jeden Einflusses entbehre. Bismarck sprach die Absicht aus, eventuell den Reichstag zu besuchen. Gegen die jetzt in Deutschland maßgebenden Personen habe er keine Verpflichtungen mehr. Zur Annahme des Postens eines Präsidenten des Staatsraths fehle ihm die christliche Demuth, mit demselben Rechte könnte man ihn zum Generaladjutanten machen. Localer unb provinzieller. Gießen, 25. Juni 1892. — Letzte Sitzung de8 Schwurgerichts der Provinz Cbet- hefien für das II. Quartal l. I. vom 23.—25. Juni 1892. Zur Verhandlung kam die Strafsache gegen Heinrich Frank von Wüstwillenrod und Genossen wegen Meineids beziehungsweise Anstiftung zum Meineid. Die Anklage vertrat der Großh. Staatsanwalt Schilling-Trygophoru-, vertheidigt wurde der Angeklagte Frank von Justizrath Baist, der Angeklagte Heinrich Alt von Rechtsanwalt Metz und der Angeklagte Paul Heinrich Alt von Rechtsanwalt Dr. Jung. Als Geschworene wurden ausgeloost die Herren: Philipp Lenz V., Ludwig Reidel II., Conrad MalkomesiuS, Wilhelm Hensel, Karl Müller, Gustav Müller, Caspar Schmidt, Heinrich Schadeck III., Anton Brückel II., Johann Peter Wagner, Beigeordneter Philipp Lenz, Jacob Korell und Johann Georg Görlach, letzterer als Ergänzungsgeschworener mit Rücksicht auf die längere Dauer der Verhandlung. — Heinrich Frank von Wüstwillenrod ist angeklagt, daß er am 14. Mai 1889 zu Gießen vor der Strafkammer oeö Großherzogl. Landgerichts in der Strafsache gegen Johannes Götz von Wünschen-Moos und Genossen wegen Diebstahl, als Zeuge eidlich vernommen, den vor seiner Vernehmung geleisteten Eid wissentlich durch ein falsches Zeugnis verletzt habe- Heinrich Alt, Großherzogt. Bürgermeister von MetzloS-Gehag und dessen Sohn- Paul Heinrich Alt von da, daß sie im Frühjahr 1889 zu Metzlos- Gehag und an anderen Orten den Heinrich Frank zu dem von demselben begangenen Verbrechen des Meineids durch die Mittel der Aufforderung und Ueberredung oder durch andere Mittel vorsätzlich in gemeinschaftlicher Ausführung bestimmt haben. — Die sehr umfangreiche Verhandlung ergab folgenden Sachverhalt: In der Nacht vom 21./22. Juni 1886 wurden der Wittwe des Gottlieb Fischer zu Metzlos-Gehag aus der in dem oberen Stocke ihres Wohnhauses gelegenen Vorrathskammer mittelst Einbruchs und Einsteigens mehrere Schinken und eine größere Anzahl Würste entwendet. Die sofort betätigten Nachforschungen ergaben keinen Beweis für die Täterschaft bestimmter Personen, so daß auf Einstellung des Verfahrens erkannt werden mußte. Aber schon bald nach diesem Abschluß der Untersuchung verbreitete sich das im Lause der Zeit immer bestimmter auftretende Gerücht, daß Johannes Götz zu Wünschen-Moos, Paul Heinrich Alt und Philipp Appel zu Metzlos-Gehag in gemeinschaftlicher Ausführung den Diebstahl verübt hätten. Durch einen Ende October 1888 eingelangten anonymen Brief hiervon verständigt, nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittelungen i wieder aus. Dieselben, insbesondere die demnächst geführte gerichtliche Voruntersuchung, ließen die Genannten der Thäter- schast dergestalt verdächtig erscheinen, daß durch Beschluß vom 17. April 1889 das Hauptversahren vor der hiesigen Strafkammer wider sie eröffnet wurde. Auf Grund der am 14. Mai 1889 stattgefundenen Hauptverhandlung erkannte das Gericht durch Urtheil von demselben Tage den Johannes Götz namentlich im Hinblick aus glaubwürdige außergericht- | liche Geständnisse des fraglichen schweren Diebstahls schuldig und verurtheilte ihn in eine Gesängnißstrafe von fünf Monaten- die beiden Mitangeklagten sprach es jedoch Mangels genügenden Beweises frei, indem es in den Gründen aber ausdrücklich anerkannte, daß ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für ihre Theilnahme spreche. Götz hat seine Strafe, auf welche ihm zwei Monate Untersuchungshaft angerechnet wurden, demnächst verbüßt. Im Verlaufe dieser Untersuchung war Paul Heinrich Alt am 22. December 1888 zum ersten Male als Beschuldigter von Großh. Amtsgericht Herbstein vernommen worden. Hierbei bestritt er rundweg jede Theilnahme an dem fraglichen Diebstahl, indem er behauptete, er sei in jener Nacht im Hause seines Vaters gewesen und keinen Augenblick aus demselben herausgekommen. Er führte an, dies könnten sein Vater und seine sämmtlichen damaligen Hausgenossen bestätigen, ohne jedoch die letzteren namentlich zu bezeichnen. Nachdem die Voruntersuchung eröffnet worden war, wurde er am 4. Februar 1889 nunmehr als Angeschuldigter vor demselben Gericht wiederholt verantwortlich vernommen. Indem er sich in ganz derselben Weise verthei- digte, führte er aus, er habe in jener Zeit mit dem damaligen Knechte seines Vaters, Heinrich Frank, meiner Stube im oberen Stockwerk seines elterlichen Hauses geschlafen, derselbe werde daher jedenfalls bezeugen können, daß er in jener Nacht das Zimmer nicht verlassen habe. In Folge dieser Angaben ordnete das Gericht noch an demselben Tage die zeugenschaftliche Ver« nehmung des genannten Frank, der damals Dienstknecht bei Paul Schell zu Metzlos-Gehag war, an und lud ihn zu diesem Zwecke auf den 8. Februar vor. Bei seiner an diesem Tage stattgefundenen Vernehmung erklärte er: Im Sommer 1886 sei er Knecht bei Bürgermeister Alt in Metzlos-Gehag gewesen und habe mit dessen Sohn Paul Heinrich Alt in einem Zimmer geschlafen. In der Nacht, in welcher der Diebstahl bei der Wittwe Fischer verübt worden, fei Paul Heinrich Alt nicht aus dem Hause gekommen. Letzterer und er seien an diesem Tage nach dem Nachtessen in das Schlafzimmer gegangen nnd hätten sich, nach dem das Zimmer von innen geschlossen worden, sich zu Bett gelegt. Daß Paul Heinrich Alt etwa, während er geschlafen, aufgestanden und fortgegangen wäre, glaube er nicht, da er es gehört haben müsse, weil er einen leichten Schlaf habe. Paul Heinrich Alt fei nur an einem Samstag oder Sonntag ausgegangen und wäre es ihm gewiß ausgefallen, wenn er einen anderen Abend das Haus verlassen hätte". Der vernehmende Amtsrichter hegte sofort Verdacht, der Zeuge könne zu dieser Aussage beredet worden sein. Er machte ihm deßhalb ausdrücklich Vorhalt, Frank blieb aber nicht nur bei allen seinen Angaben, sondern erklärte auch noch mit aller Bestimmtheit, es habe ihn Niemand beredet, wie er aussagen solle. Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser Beurkundung für die Verteidigung des Paul Heinrich Alt wurde Frank demnächst Seitens der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift als Zeuge für die Hauptverhandlung bezeichnet. In derselben wurde er an letzter Stelle, nachdem er vorschriftsmäßig beeidigt worden war, zur Sache vernommen. Er wiederholte hierbei feine in der Voruntersuchung gemachten Angaben in allen Theilen. Insbesondere aber erklärte er ausdrücklich, er wisse aus eigener Wahrnehmung, daß Paul Heinrich Alt in jener Nacht nicht aus dem Hause gekommen sei- er habe die Nacht über mit ihm in demselben Bette geschlafen, er könne sich um deßwillen auf die fragliche Nacht noch so genau erinnern, weil am anderen Tage Herchenhainer Johannis-Markt gewesen sei. Diese Aussage erweckte in dem in der fraglichen Hauptverhandlung amtirenden Staatsanwalt sofort Verdacht. Aus feine Frage, ob ihm feine Aussage nicht von Seiten des Alt vorgesagt worden sei, er könne dies । doch nach drei Jahren unmöglich mehr wissen, leugnete Frank ' abermals jede Beeinflussung. Es dauerte indessen gar nicht I lange, so verbreitete sich in Metzlos-Gehag und der nächsten i Umgegend das Gerücht, Frank habe falsch geschworen und der Bürgermeister Alt habe ihn zu seinen unwahren Angaben verleitet. Dieses wurde dadurch veranlaßt, daß Frank über ein Vierteljahr nach der Verurtheilung des Götz durch die hiesige Strafkammer in der Wirtschaft des Johannes Eifert zu Metzlos-Gehag in einem mit letzterem begonnenen Gespräche äußerte: „Ich habe gar keine Ruhe mehr!" Eifert fragte ihn nach dem Grunde. Frank erwiderte, er habe falsch geschworen. Er erzählte ihm dann weiter, der Vater des I I daul Heinrich Alt habe ihm keine Ruhe gelassen, wenn er I (Frank) sage, daß sie zwei, er und fein Sohn zusammen fort« ■ gewesen und auch zusammen nach Hause gekommen seien, so I ^me sein Sohn frei. Aehnliche Aeußerungen hat Frank I auch anderen Personen gegenüber gethan. Ferner erzählte er, vor der Reise zum Hauptverhandlungstermiu nach Gießen habe ihn der junge Alt ersucht, zu ihm zu kommen, sie wollten zusammen nach Gießen reisen. Auf dem Wege nach Heisters Habe Alt ihn aufgefordert, in Gießen zu sagen, er (Alt) sei in jener Nacht nicht fortgewesen, er möge angeben, am au- I deren Tage sei Herchenhainer Markt gewesen, daher könne i sich noch darauf erinnern. — Der Angeklagte Bürgermeister Alt bestritt, den Frank in irgend einer Richtung beredet zu haben, er habe ihn lediglich aufgefordert, die Wahrheit zu sagen- auch fein Sohn Paul Heinrich Alt schloß sich dieser Erklärung an. Der Angeklagte Frank dagegen ist der ihm zur Last gelegten That vollständig geständig. Nach dem Grunde seiner späteren Handlungsweise nach der Strafkammersitzung befragt, erklärte er: „Es hat mich geärgert, daß sie (namltch die Familie Alt) mir Nichts gegeben haben, deshalb habe ich überall erzählt, daß ich falsch geschworen hätte." Dle Geschworenen (Obmann: Kammerdirector Korell) sprachen den Angeklagten Frank des Meineids und den Angeklagten Paul Heinrich Alt der Beihülfe des von Frank begangenen Verbrechens schuldig, verneinten jedoch die Schuldfrage bezüglich des Angeklagten Bürgermeister Heinrich Alt, woraus der Gerichtshof erkannte, daß Frank in eine Zuchthausstrafe von einem Jahr und sechs Monaten unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren, Paul Heinrich Alt in eine Zuchthausstrafe von einem Jahr und drei Monaten unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren zu verurtheilen seien. Bürgermeister Alt wurde freigesprochen und ferner Paul Heinrich Alt für dauernd unfähig erklärt, als Zeuge oder sachverständiger eidlich vernommen zu werden. Die Sitzung hatte bis zum 25. Juni Morgens gegen 2 Uhr gedauert und endeten mit derselben die diesmaligen zahlreichen Schwurgerichtsverhandlungen. — Knnstverem. Nachdem die Allers'schen Zeichnungen unerwartet rasch unsere Ausstellung verlassen mußten, sind an ihrer Statt gegen vierzig Oelgemälde neu ausgestellt, deren eingehende Besprechung wir uns Vorbehalten. — In der Ferber'schen Univ.-Buchhandlung ist von Hofrath S. Diez und Hofrath Wagner eine Sammlung von Skizzen zum Verkaufe ausgestellt, Landschaften und Baumstudien nach der Natur, zu deren Besichtigung höflichst eingeladen wird. — Turnfest be8 GaueS Hessen. Während in der Feststadt Grün berg emsige Vorbereitungen getroffen werden, um den Hunderten von fröhlichen Turnern einen würdigen Empfang zu bereiten, weifen auch die Anzeichen von außen auf die sich nähernde Festzett hin: die tagtäglich in großer Zahl einlaufenden Anmeldungen aus dem Kreise der zweiundvierzig Vereine des Gaues taffen schon jetzt, wenn das Haupterforderniß — gutes Wetter — sich einstellt, für unser Turnfest den schönsten Verlauf Vorhersagen. Das Programm, dessen reichhaltiger Inhalt noch durch mehrere interessante Nummern erweitert werden wird, bietet dem Festbesucher Unterhaltungsstoff der mannigfaltigsten Art, und dürften namentlich die den ganzen ersten Festtag von Morgens 7 Uhr bis zum Abend währenden Turnübungen das lebhafteste Interesse in Anspruch nehmen. Die Ausführung der Festmusik ist der Capelle des Marburger Jägerbataillons übertragen, so daß auch den Musikfreunden in reichstem Maße Rechnung getragen werden wird. Fügen wir noch hinzu, daß in Bezug auf die Leib und Seele zusammenhaltenden Genüsse, Speise und Trank, nichts verabsäumt worden ist, so sagen wir sicher nicht zu viel, wenn wir behaupten: einen Gang nach Grünberg zum Turnfeste und der Besuch des Festplatzes wird Niemand bereuen, sondern die dort in Aussicht stehenden genußreichen Stunden werden den Besuchern stets in angenehmer Erinnerung bleiben. r- Himbach bei Büdingen, 24. Juni. Vorgestern starb dahier die Ehefrau des Wirths Moses F. und sollte deren Beerdigung heute erfolgen. Wie nun der pract. Arzt Dr. R. aus A. heute Morgen bei der Leichenbesichtigung feststellte, ist der Tod der Ehefrau F. infolge einer Vergiftung eingetreten. Die sofort eingeleitete gerichtliche Untersuchung wird nun ergeben, ob es sich hier um einen Selbstmord handelt oder ob ein Verbrechen vorliegt. Friedberg, 24. Juni. Die diesjährige Hauptversammlung des Hessischen Landeslehrer-Vereins soll nach einer Mittheilung des „Schulboten für Hessen" am 25. August d. I. und die Delegirtenversammlung am Nachmittag des 24. August in unserer Stadt abgehalten werden. Zur Erledigung vorbereitender Geschäfte sand am verflossenen Freitag Abend eine Versammlung hiesiger Bezirksvereins-Mitglieder unter Zuziehung der Vertreter der städtischen Korporationen und Vereine statt, in welcher die Wahl eines Präsidiums und die Bildung und Gliederung eines Festcomitvs vorgenommen wurde. Bei der Ueberweisung der einzelnen Arbeiten an die zuständigen Commissionen wurde besonders auf die wichtige Aufgabe des Wohnungsausschusses hingewiesen, welcher nicht versäumen darf, Erkundigungen darüber einzuziehen, inwieweit man zur Beherbergung der Gäste auf die Gastfreundschaft unsrer Bevölkerung rechnen muß, indem die hiesigen Gasthöfe zur Unterbringung der schon am Mittwoch eintreffenden Delegirten nicht ausreichen. Auch dem Vergnügungsausschuß dürste in der Sorge für eine geeignete Capelle und in der Gestaltung des Programms für daß gemüthliche Zusammensein am Vorabend der Hauptversammlung eine recht ausgedehnte Thätigkeit erwachsen. x Altenhain, 24. Juni. Mit dem bloßen Schrecken, wie man anfänglich glaubte, ist der vom Blitz getroffene Schäfer doch nicht davon gekommen, er muß dgs Bett hüten und fühlt in allen Gliedern eine Lähmung. Offenbach, 22. Juni. In unserer Stadt tagte gestern und heute die südwe st deutsche Konferenz für innere Mission. Dieselbe beschäftigte sich heute mit der Frage der Arbeiterwohnungen, worüber der hervorragende Socialpolitiker, Herr Pastor v. Bodelschwingh, der Schöpfer der weltberühmten kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen in Bielefeld, das höchst interessante Referat übernommen hatte. An der stark, auch von Damen, besuchten Versammlung be- thelligten sich die Herren Pfarrer Schlosser-Gießen, Freiherr v. Hehl-Worms u. A. In der Resolution wurde gefordert, daß anschließend an die früheren Vorschläge Miquels, der Wohnungswucher durch die Reichsgesetzgebung zu beseitigen ist, weil der Partikulargesetzgebung zu enge Grenzen gezogen sind. Ausdrücklich wurde noch betont, daß Garten und Land die wesentlichen Bedingungen für geeignete Arbeiterwohnungen sind. Ein Festessen, an welchem sich auch die Spitzen der Behörden betheiligten, folgte den Der- Handlungen. vermischtes. * Frankfurt M., 24. Juni. Der Schreiner Bar- ringer, der gemeinsam mit dem Schreiner Agricola ein Geschäft auf dem Kettenhofweg betrieb, das sie des schlechten Ergebnisses halber auflösten, griff gestern Abend seinen Partner thätlich an und floh, als Polizei herbeigeholt wurde. Heute Mittag erschoß B. sich in einem Garten an der Wiesenau mit zwei Revolvcrschiiffen durch Kopf uud Hals. Er hinterläßt Frau und drei Kinder. — Bon morgen (25. Juni) an werden Arbeiter-Fahrkarten und Rückfahrkarten auf den hiesigen Eisenbahnstationen nur noch gegen Vorzeigung einer durch die Behörde beglaubigten Arbeitsnachweisung verabfolgt. Die letztere muß aus Verlangen den Schaffnern und Controleuren mit dem Fahrschein vorgezeigt werden. * Przibram, 23. Juni. Im 24. Horizonte des Adalbert- schachtes, 700 Meter vorn Marienschachte entfernt, wurden zwei Abschiedsbriefe verunglückter Bergleute, Franz Soukup und Franz Liska, auf 31 dünne Patronenhülsen geschrieben, ausgefunden. Die von inniger Gottesfurcht zeugenden Zeilen enthielten rührende Abschiedswortr an die Familien und Auskunft über die entsetzlichen Stunden im Schachte angesichts des bevorstehenden Todes. „Wir waren an unferm Werke", schreibt Soukup, „als Leute zu uns kamen und mittheilten, sie könnten nicht heraus. Wir irrten hin und her und versuchten zum Schacht zu gelangen, vergebens. Wir warteten um Hülse, sie kam aber nicht. So lange es ging, beteten wir, dann wurde einer nach dem andern von Schwäche übermannt und sank um." Zum Schluß heißt es in dem Briese: „Theures Weib! Die letzten Worte schreibe ich in großer Angst. Der Kopf schmerzt, der Geist wird schwach, die Ewigkeit naht". Ferner werden über häusliche Angelegenheiten Verfügungen getroffen und die Frauen gebeten, die Schulden zu bezahlen und die Kinder in Gottesfurcht zu erziehen. Bremen, 24. Juni. Hier, in Hamburg und Olden- bürg wüthete ein furchtbarer Orkan und starke Regen- güsse, welche enormen Schaden angerichtet haben. Zahllose Bäume wurden entwurzelt, viele Telcphonleitungen gestört. * Nürnberg, 24. Juni. Im Reichswald zwischen Nürnberg und Schmausenbuck tritt dem „Fränk. Kurier" zufolge der Borkenkäfer in bedenklicher Weise auf. Die kränkelnden Bäume müssen gefällt werden. Auszug au» den Stan-e»amt»r«gist«ru der Stadt Gieße«. «usgedote. _ . . Ju-ü: 20. Konrad Martin Stroh, Schreiner d-hler, mit Emma F-lederike M-rg-reihe Nau hierselbst. 20. Karl Gottlieb Schneider, Postasststent dahier, mit Katharine Friederike Petry zu Darmstadt. 21. Karl Mohr, Weißbinder ,u Hausen, mit Margarethe Hob dahier. 23. Synke Christian Petersen, Schneider dahier, mit Katharine Luise Schäser hierselbst. 23. Johannes Becker, Hilfsportier dahier, mit Katharine Beisch zu Frankfurt a. M. Ghefchliestrrnsten. tlre Juni: 19. Johann Philipp Christian Albert Schupp, Post- hilfsbote zu Wiesbaden, mit Anna Katharine Schäfer von Kefselbach. 22. Johann Prang, Dachdecker dahier, mit Sophie Röddtger dahier. 22. Karl Karpf, Schneider dahier, mit Helene Funk von Allen- dorf a. d. Lda. Geborene. Juni: 14. Dem Privatier Joseph Güngerich eine Tochter. 16. Dem Schlosser Albert Schnabel ein Sohn, Fritz. 19. Dem Schneider Heinrich Saas eine Tochter, Eleonore Elisabethe. Gestorbene. Juni: 21. Wilhelmine Stahl, geb. Kern, 64 Jahre alt, von Cannstatt bet Stuttgart, Wittwe des Bahnbeamten Jacob Friedrich Stahl. 22. Carl Winnecker, 30 Jahre alt, Weißbinder dahier. 22. Ludwig Philipp Hilgardt, 29 Jahre alt, Uhrmacher dahier. 23. Katharine Wettershausen, geb. Ampt, 75 Jahre alt, dahier, Wittwe von Kaufmann Karl Weitershausen. 24. Johannette Petri, 56 Jahre alt, Rentnerin dahier. Auszug aus den Kirchenbüchern -er Stadt Gietzen. Evangelische Gemeinde. Getränte. Den 19. Juni. Karl Repp, Fabrikarbeiter, und Elise Schlosser, Tochter deS Maurers Georg Schlosser zu Bernsfeld. Den 23. Juni. Jakob Gerhard, Schuhmacher, ein Wittwer, und Elisabeth Köhler, Tochter deS verstorbenen Maurers Reinhard Köhler zu Wahlen. Den 25. Juni. Johannes Prang, Dachdecker, und Sophie Röddtger, Tochter deS verstorbenen Drechslers Jakob Röddtger zu Rosenthal. Getaufte. Den 19. Junt. Dem Schneider Peter Hexamer ein Sohn, Otto Max, geboren den 9. Mat. Denselben. Dem Kaufmann Richard Buchacker ein Sohn, Karl Martin Richard, geboren den 28. Mat. Denselben. Dem Kutscher Christtan Burk etne Tochter, Marie Justine, geboren den 18. März. Denselben Dem Metzgermetster Friedrich Kühn etne T-chter, Elisabeth, geboren den 16. Mai. Denselben. Dem Bäckermeister Fritz Schreiner ein Sohn, Adolf Paul, geboren den 28. Mat.