Wtt. 220 Mittwoch den 21. September 1802 Tot ttrlfwer Anzeiger erftbctiit täglich, mit Au-nahine des 'JH/nntnntS- Lic O'ießentr Pamitienktälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Gießener Anzeiger Kenerak-Mnzeiger. Biertetjährlgcr Abonnementspreir r 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg. Redaction, Expedition und Druckerei: SchukKratze Ar.7. Fernsprecher 51. Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Gienen. Annahme von Anzeigen zu der RachmittagS für den folgenden Tag erscheinenden 9hunmcr bis Borm. 10 Uhr. chratisöeikagt! Siegener DamittenSlätter. j * Amtlicher» Theil. Polizeiverordnung, die Anzeigepflicht und sonstigen Maßnahmen bei ansteckenden Krankheiten betreffend. Unter Zustimmung des Kreisausschuffes und mit Genehmigung Großherzogl'.chen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 14. September 1892 zu No. M. I. 24792 wird für den Kreis Gießen nachstehende Polizeiverordnung erlaffen: 8 1- Die Familien- und Haushaltungsvorstände, wie auch die Hautzwirthe und deren Stellvertreteter stnd verpflichtet: 1) längstens binnen drei Stunden schriftlich oder mündlich der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten, sobald sie von einer Erkrankung an Cholera oder mit choleraartigen Erscheinungen in ihrer Familie oder in ihrem Hause Kenntniß erhallen haben; 2) längstens binnen 24 Stunden gleiche Anzeige zu erstatten, sobald sie von einer Erkrankung an einer typhusartigen Krankheit (Unterle'bs.yphus, Rück- falllypdus, Flecktyphus), an Scharlach, Diphtherie, Croup, Puerperalfieber (Wochenbettfieber) in ihrer Familie oder in ihrem Hause Kenntniß erhalten hiben. § 2- Die Aerzte sind verpflichtet, von jeder in ihrer Praxis vorkommenden Erkrankung: 1) an Cholera unverzüglich, jedenfalls aber binnen 6 Stunden dem Grotzherzoglichen Kreisgesundheitsamte unter Angabe des Namens, Alters und der Wohnung des Erkrankten schriftliche Anzeige zu machen. 2) an einer typhusartigen Krankheit, Scharlach, Diphtherie, Croup, Puerperalfieber binnen 24 Stunden gleiche Anzeige Großherzoglichem Kreisgesundheitsamte zu erstatten. § 3. Unterlassung der nach § 1 und 2 vorgeschriebenen Anzeigen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Bestrafung der Familien- und Haushaltungsvorstände, der Hauswirthe und deren Vertreter tritt dann nicht ein, wenn jene Anzeige von anderer Seite innerhalb der vorgeschriebenen Frist erstattet worden ist. § 4. In Fällen, in denen die Jsolirung der an den genannten Krankheüen^4eidenden Personen in ihrer eigenen Wohnung absolut unthunlich ist, und in Folge des im Hause herrschenden allgemeinen Verkehrs, Nachtheile für das öffentliche Wohl zu erwarten sind, kann das Kreisamt auf Antrag des Kreis- gesundheitsamts Sperre der dem öffentlichen Verkehr dienenden Räume des Hauses, oder bei den an Cholera erkrankten Personen die Verbringung derselben in die zur Aufnahme solcher Kranken bestimmten Krankenhäuser anordnen. § 5. Die Benutzung öffentlicher für diesen Zweck nicht besonders bestimmter Fuhrwerke zum Transport von Personen, welche an einer der in § l und 2 genannten Krankheiten erkrankt stnd, ist untersagt. § 6. Aus Familien, in welchen Jemand an Cholera, Diphtherie oder Scharlach leidet oder Sterbefälle in Folge dieser Krankheiten vorgekommen sind, ist der Besuch der Schulen und ähnlichen Anstalten iämmtlichen Kindern insolange untersagt, als dies Verbot nicht durch ein ärztliches Zeugniß im einzelnen Falle wieder aufgehoben wird. § 7. Die Leichen von Personen, welche an einer der in § 1 und 2 genannten Krankheiten verstorben sind, dürfen nicht in der Wohnung verbleiben, sondern müffen, und zwar die an Cholera gestorbenen Personen binnen 6 Stunden und die an den übrigen genannten ansteckenden Krankheiten gestorbenen Personen längstens binnen 12 Stunden nach erfolgtem Tode in ein Leichenhaus, wenn ein solches vorhanden ist, verbracht werden. An Orten, wo kein Leichenhaus vorhanden ist, muß für thunlichste Jsolirung und baldmöglichste Beerdigung Sorge getragen werden. Bei der Beerdigung der an der Cholera gestorbenen Personen ist die Begleitung der Leiche durch Nichtangehörige gar nicht und bei der Beerdigung von an den andern genannten ansteckenden Krankheiten gestorbenen Personen durch Nichtangehörige nur van der Straße aus gestattet. Die Oeffnung des Sarges bei dieser Gelegenheit ist untersagt. 8 8. Jeder Arzt, sowie das ärztliche Pflegepersonal ist verpflichtet, sich vor Verlaffen der Krankenwohnung zu desinficiren. Die Krankenzimmer, sowie sämmtliche in denselben befindlichen Gegenstände sind nach Ablauf der Krankheit zu desinficiren. Bei der Desinfection von Personen und Wohnungen sind die desfalls ergangenen und noch ergehenden besonderen Bestimmungen genau zu beachten. § 9- Übertretungen der Vorschriften unter § 4—8 werden nach Maßgabe der nachstehend abgedruckten Art. 349, 350 und 352 des Polizeistrafgesetzes bestraft. § 10. Die Bekanntmachun" m rubr. Betreffs vom 14. October 1891 und 24. August 1892 treten außer Kraft. Gießen, den 18. September 1892. Großherzoglichetz Kreisamt Gießen. v. Gagern. Artikel 349. Wer die von der Polizeiverwaltungsbehörde gegen den drohenden Einbruch ansteckender Krankheiten unter Menschen angeordneten Sperr- nnd Sicherungsanstalten verletzt, .wird, insofern die begangene Uebertretung nicht unter § 327 des deutschen Strafgesetzbuchs fällt, mit einer Geldbuße von 3 bis 20 fl. oder Gefängniß bis zu 8 Tagen bestraft. Artikel 350. Wer die b<*im wirklich " Abbruch einer ansteckenden Krankheit unter Menschen von der Polizeiverwaltung zur Abwendung der Gefahren und gegen Verbreitung der Krankheit angeordneten Sperr- und Sicherungsanstalten verletzt, wird, insofern die begangene Uebertretung nicht unter § 327 des deutschen Strafgesetzbuchs fällt, mit einer Geldstrafe von 5 bis 30 fl. oder Haft von 3 bis 14 Tagen bestraft. Artikel 352. Wer die von der Local-Polizeiverwaltungsbehörde wegen Vernichtung oder Reinigung von Kleidungen, Leinenzeug, Bettwerk oder anderen Gerätschaften, welche von Personen gebraucht worden sind, die an einer ansteckenden Krankeit darniedergelegen, ertheilten Vorschriften nicht befolgt, wird, insofern die begangene Uebertretung nicht unter § 327 des deutschen Strafgesetzbuchs fällt, mit einer Geldstrafe von 3 bis 20 fl. oder Haft bis zu 8 Tagen bestraft- außerdem werden jene Gegenstände confiscirt. Bekanntmachung, Amtstage des Großherzoglichen Kreisamts Gießen betreffend. Die untezeichnete Behörde wird Samstag den 1. October 1892 von Vormittags 8 Uhr an einen Amtstag im Rathhause zu Grünberg abhalten und wird den Kreis-Eingesessenen aus den Amtsgerichts-Bezirken Grünberg, Homberg und Laubach anheimgestellt, etwaige Anliegen in diesem Termine vorzubringen. Gießen, den 19. September 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Gießen, den 19. September 1892. Betr.: Wie vorher. Das Großherzogliche Kreisamt Gießeu an die Grotzh. Bürgermeistereien der in den Amtsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Laubach gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen. Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen laffen. v. Gagern._________ Bekanntmachung, betr. Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche. Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemarkung Großen-Linden in größerem Umfang ausgebrochen ist, haben wir die Sperre der Gemarkung Großen-Linden verfügt. Rindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen dürfen aus der Gemarkung Großen-Linden bis auf weiteres nur zur sofortigen Abschlachtung und nur aus Grund eines thierärztlichen Gesundheitszeugnisses ausgeführt werden. Das Ausfahren mit Rindviehgespannen aus der genannten Gemarkung und das Durchtreiben von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen ! durch dieselbe ist verboten. Gießen, den 19. September 1892. Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Deutscher Reich. Berlin, 19. September. Wie fast immer angesichts einer ! bevorstehenden parlamentarischen Session im Reiche und in Preußen, so kreuzen sich auch diesmal die verschiedensten Angaben über den Tag des Zusammentritts der betreffenden Parlamente. Dies gilt speziell von dem Zeitpunkte der Einberufung des preußischen Landtags, als welchen die Zeitungsmeldungen zuerst den 8., dann den 15. November und jüngst wiederum den 12. November nannten. Gegenüber diesem Nachrichten-Wirrwar wäre es in der That Zeit, i wenn der Tag der Eröffnung des preußischen Landtages offiziell endlich bekannt gegeben würde, vorausgesetzt natürlich, daß hierüber an entscheidender Stelle bereits Entschluß gefaßt worden ist. Was den Beginn der Reichstagsverhandlungen anbelangt, so soll derselbe einige Wochen nach dem Zusammentritte des preußischen Landtages erfolgen, was freilich ebenfalls ein recht unbestimmter Zeitbegriff wäre. Jedenfalls wird der Reichstag, auch wenn er vielleicht Ende November seine Berathungen aufnimmt, im lausenden Jahre nicht mehr viel fertig bringen können, da nachher der Zeitraum bis zur Weihnachtspause ein viel zu kurz bemessener sein würde. — Der berühmte Staatsrechtslehrer an der Göttinger Universitär, Professor Rudolf v. Jhering, ist am Samstag Nachmittag in Göttingen im Atter von 74 Jahren gestorben. Jherings dfame ist weit über die Streife der wissenschaftlichen Welt hinaus auch in breiteren Volksschichten durch zahlreiche, in volkstümlichem Tone geschriebene Schriften und Abhandlungen bekannt geworden. Besonderes Aussehen erregten seine Streitschrift: „Gegen das Trinkgeld" und seine Abhandlung über die „Uebertragbarfeit der Retour- billete". Ausland. — Die Franzosen sind nicht wenig stolz auf den glänzenden Verlaus der diesjährigen Herb st Manöver ihrer Armee, besonders seitdem Kriegsminister Freycinet in feiner zu Montmorillon gehaltenen Rede die Erfolge der diesjährigen französischen Manöver so geschickt verherrlicht hat. Ebenso ist man in Frankreich von Genugthuung über die bei der Beförderung der Manövertruppen an den Tag gelegte geradezu überraschende Leistungsfähigkeit der Eisenbahn Ver- waltungen erfüllt, auf welchem speziellen Gebiete eß früher bet den französischen Manövern nicht immer zum Besten bestellt war. — Wenn indessen die zuversichtliche Kundgebung Freycinets in Montmorillon allseitige Beachtung erfahren hat, so gilt dies nicht weniger von der Rede, die vom Präsidenten Carnot während seines Manöveraufenthalts in Poitiers gehalten worden ist. Denn dieselbe gestaltete sich zu einer entschiedenen Friedenskundgebung seitens des französischen Staatsoberhauptes, und an diesem wohlthuenden Eindrücke wird auch dadurch nichts geändert, daß die Rede Carnots schließlich auf eine Verherrlichung der Republik hinauslief. --------- ------- . . ..... 1 ■ u Neueste Nachrichten. Wolffs telegrophilches Korrespondenz-Bureau. Berlin, 19. September. Der Cultusminister Dr. Bosse ist heute nach Göttingen gereift, um an der Beerdigung des Professors Jhering theilzuoehmen. Depeschen des Bureau „Herold". Berlin, 19. September. Gegenüber der Meldung von einer eventuellen Deckung der Kosten für die Militärvorlage durch eine Anleihe erfahrt die „Nationalzeitung" aus angeblich zuverlässiger Quelle, es stehe jetzt fest, daß in diesem Jahre die noch offenstehenden Credite Preußens nicht flüssig gemacht werden und eine neue Anleihe nicht zur Ausgabe komme. Berlin, 19. September. Der „Post" zufolge sollen sich die Kosten der Milit är vor läge erheblich höher stellen, als ansäuglich angenommen wurde. Dies hängt mit der Vermehrung der Präsenzstärke um 95,000 Mann zusammen. Die lausenden Mehrkosten können darnach allenfalls nahe an 100 Millionen reichen - wenn 150 Millionen auSgegeben werden, hat man die laufenden und einmaligen Kosten durcheinandergeworfen. Berlin, 19. September. Wie das „Berliner Tageblatt" meldet, wurde Reichskanzler Caprivi gestern bei seinem Besuche in Grüneberg (Schlesien) von den Behörden und ^riegeivereinen begrüßt. Er bemerkte in seiner Ansprache, Deutschland sei nur dadurch groß, das nur Einer im Staate zu befehlen habe. Berlin, 19. September. Dem „Berliner Tageblatt" zufolge ist Virchow für den Orden pour le merite vor- geschlagen. Berlin, 19. September. Anläßlich der Kürzung der österreichischen Staa t sbahnacti en beschloß das Aeltesten-Collegium der hiesigen Kaufmannschaft, die Notirung der genannten Acticn auf dem amtlichen Courszettel nicht mehr zuzulasien. München, 20. September. Das Ministerium des Innern genehmigte unter den entsprechenden gesundheitlichen Einschränkungen und Vorsichtsmaßregeln das Octobersest. Turin, 20. September. Kossuth empfing 24 Abgeordnete des ungarischen Parlaments, zahlreiche Glückwünsche des Syndicats von Turin und Deputationen aus den verschiedenen Ländern. Sämmtliche Blätter veröffentlichen Glückwunschartikel. Die Cholera. Die Cholera hat sich nun auch auf ö st e r r e i ch i s ch e m Boden niedergelassen. Allerdings ist das Auftreten der gefürchteten Seuche in dem galizischen Orte Podgorze amtlich noch nicht festgestellt worden, aber die große Wahrscheinlichkeit besteht, daß die aus Podgorze gemeldeten choleraverdächtigen Fälle in der That solche von asiatischer Cholera sind. Professor Weichselbaum aus Wien, sowie die Doctoren Kro- kiewicz und Lachowicz auS Lemberg sind in Podgorze mit den betreffenden bacteriologischen Untersuchungen beschäftigt. Inzwischen gingen dem Statthalter von Galizien und dem Landespräsidenten von Schlesien Seitens des österreichischen Ministeriums des Innern telegraphische Anweisungen zu, ungesäumt die energischsten Vorbeugungsmittel gegen eine etwaige Ausbreitung der Cholera zu treffen. Auch in Krakau und in dem Grenzorte Oswiecin sollen Cholerasälle vorgekommen sein. Die „Neue Fr. Pr." weiß bereits zu melden, daß unter Umständen Galizien und das östliche Schlesien durch Ministerialerlaß gegen die übrigen Theile des Reiches abgesperrt werden würden. (?) — Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 17. bis 19. September, Mittags, gemeldete Cholera-Erkrankungs- und Todesfälle: Staat und Bezirk O r t 15./9. ~ S S ’S 2 'S s 1 « Datum 18./9. 16/9. 17/9. erkrankt gestorben erkrankt gestorben erkrankt gestorben Hamburg Hamburg 306128 276 136 286 127 241 115 Preußen Schleswig Altona 3 4 3 10 4 20 7 Vereinzelte Erkrankungen: Regierungsbezirk Schleswig: in der Stadt Wandsbeck und einem Orte des Kreises Pinneberg insgesammt 2 Erkrankungen, 2 Todesfälle. Regierungsbezirk Lüneburg: in fünf Orten der Kreise Harburg und Winsen a. L. zusammen 5 Erkrankungen und 2 Todesfälle. Regierungsbezirk Stade: in der Stadt Stade und einem Orte des Kreises Kehdingen je 1 Erkrankung. Regierungsbezirk Stettin: in den Städten Stettin, Ueckermünde und in einem Orte des Kreises Naugard insgesammt 3 Erkrankungen, 1 Todesfall. Berlin: 3 Erkrankungen (Kellner, Krankenpflegerin und Musikdirector, sämmtlich aus Hamburg zugereist). Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin: in der Stadt Boizenburg und zwei Orten 1 Erkrankung, 4 Todesfälle. — Mit der Aufschrift: „Für Hamburg!" sendet man der „Frks. Ztg." aus Süddeutschland folgende Zeilen. „Genug des Tadels und der Vorwürfe gegen das schwergeprüfte Hamburg! Es ist hoch an der Zeit, nun endlich werkrhätig für unsere schöne arbeitssame und jetzt so unglückliche Hansa Stadt einzutreten! Ein Beamter soll es versäumt haben, den Ausbruch der Cholera rechtzeitig zu melden. Und wenn er eine solche Meldung erstattet hätte, ohne daß sie in der Folge als richtig erwiesen worden wäre? Hamburg soll ungenügende sanitäre Einrichtungen besitzen. Und dre mustergiltigen Krankenhäuser Hamburgs? Noch mehr: Welche Stadt besitzt denn überhaupt genügende sanitäre Einrichtungen, um dem Ausbruch und der Verbreitung der furchtbaren Seuche mit Sicherheit vorzubeugen? Keine Stadt in Deutschland, in Europa, ja — sagen wir es doch offen — keine Stadt der Erde kann sich solcher Einrichtungen rühmen! Und wenn selbst andere Städte so glücklich sind, Dank einer besseren Lage mit besserem Wasser versorgt zu sein, bessere Kanalisation zu besitzen, weniger Armuth in ihren Mauern zu beherbergen — hätte sie dann ein Recht, aus Hamburg stolz herabzusehen? Und selbst wenn ein Beamter durch eine unendlich verhängnißvolle Zögerung einen Theil der Schuld trüge: wäre das in anderen Städten denn unmöglich gewesen? Was aber die Hauptsache ist: Das furchtbare Unglück ist über diese Stadt nun einmal hereingebrochen, und das in einem Maße, dem gegenüber nur eine Empfindung, nur ein Gedanke Platz greisen darf: Hilfe thut noth, rasche, werkthätige Hilfe! Sind wir machtlos, die mörderische Seuche dort mitzubekämpfen, so wollen wir versuchen, das Elend zu lindern, das sie gebracht hat. Schon wird durch ein Hamburger Blatt Staatshilfe gefordert, um den Hungertod in vielen Familien fernzuhalten. Die Hand aus, wer ein Scherflein beizutragen vermag! Und der Gedanke, im ganzen Deutschen Reiche Theilnahme in furchtbarer Noth zu finden, wird nicht weniger den Muth der schwergeprüften Stadt beleben, als die werkthätige Hilfe selbst!" Berlin, 17. September. Die von vielen Seiten angeregte Frage, ob eö rathsam sei, die von verseuchten Orten aus- gehenden.P ost send ungen einer DeSinsection zu unterziehen, ist, wie die „D. Verk.Ztg." versichert, von der Reichs- Postverwaltung sorgfältig erwogen und schließlich verneint worden, da nach dem Gutachten aller hervorragenden Sach verständigen die Möglichkeit einer Verschleppung deS Ansteckungsstoffes aus diesem Wege gegenüber den sonstigen Gefahren nicht in Betracht kommt, eine wirksame Desinficirung aller Sendungen bei dem gegenwärtigen Umfange des Postverkehrs auch geradezu undurchführbar sein würde. Bis jetzt ist auch noch kein Ansteckungsfall durch Postsendungen vorgekommen. Im Uebrigen würde eine den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechende Desinficirung in den meisten Fällen einer Vernichtung des Inhaltes der Sendungen gleichkommen. Berlin, 19. September. Der „Reichsanzeiger" theilt ein Gutachten der Reichs-Choleracommission mit, wonach die Ausdehnung des Einfuhrverbotes aus andere als bereits von Seiten der Regierung angegebenen Waaren überflüssig sei, da die Ansteckungsgefahr dadurch ausgeschlossen sei. Hamburg, 18. September. Nachdem die Samstags- Meldungen die Abnahme der Erkrankungen und Sterbe fälle bestätigt, ist heute wiederum eine erhebliche Minderung polizeilicher Transporte etngetreien. Der heutige Sonntag wies auch wieder eine größere Frequenz auf allen Promenaden aus. Die meisten Concertloeale sind wieder eröffnet und waren gut besucht. Die Beiträge für das Nothstands-Cornito haben bereits die Höhe von einer Million überstiegen. Von Berlin empfing dasselbe besonders reiche Sendungen an Kleidungsstücken, Wäsche re. Bremen sandte 60000 Mark. Hamburg, 20. September. Professor Koch rieth der gemischten Commission energische Schritte zur Assanirung Hamburgs an, da sonst die Cholera wahrscheinlich im nächsten Jahre wieder auftrete. Hamburg, 20. September. Fürst Bismarck sandte an Bürgermeister Petersen ein herzliches Beileidsschreiben. Altona, 19. September. Hier sind 20 neue Erkrankungen und 7 Todesfälle vorgekommen. totales unb provinzielles. Gießen, 20. September 1892. — Tagesordnung für die Sitzung der Stadverordueten Donnerstag den 22. September 1892, Nachmittags 4 Uhr: 1. Mittheilungen. 2. Die Rechnung der Löber'schen Stiftung für die Zeit vom 12. Juli 1891 bis dahin 1892. 3. Der Voranschlag der Löber'schen Stiftung für 1892/93. 4. Die PlockifHe Stistsrechnung pro 1891/92. 5. Der Voranschlag der Plockischen Stiftung pro 1893/94. 6. Verwillignng von Bädern für arme Kinder. 7. Gesuch des Julins Buch um Erlaubniß zur Belassung eines Firmenschildes. 8. Desgl. der Fehsenseld'schen Buchhandlung zur Anbringung eines Bilderkastens. 9. Gesuch des Louis Faber um Erlaubniß zur Errichtung einer Gartenhütte. 10. Schlachtgebühr für Pferde. 11. Gesuch der Fleischer-Innung um Ausgabe der Schlachtscheine im städtischen Schlachthause. 12. Unentgeltliche Uebernahme eines Platzes in der Waagengasse gegen Pflasterung desselben durch die Stadt. 13. Gesuch des Wilhelm Wilke um käufliche Ueberlassung des Grundes eines städtischen Raines. 14. Bankettpflasterung in der Nordanlage entlang der Röhrle'schen Besitzung. 15. Trottoirpflasterung in der Ludwigstraße vor den Bernhardt'schen rc. Häusern. 16. Entwässerung der Schloßgaffe und des Kirchenplatzes. 17. Errichtung eines Pissoirs in der Bahnhofstraße. 18. Eröffnung der Liebigftraße. 19. Gesuch des Heinrich Carle um Erlaubniß zum Bauen in der Westanlage. 20. Heiz- einrichtung in der Friedhofskirche. 21. Decretur von Kostenrechnungen. 22. Gesuch des Ludwig Kohlermann II. um Concession zum Branntweinverkauf. — Riefensteinpilz. Ein wohl in Gießen noch nie gesehenes Exemplar von Steinpilzen wurde gestern im hiesigen Stadtwalde entdeckt. Derselbe wiegt 2 i/2 Pfund bei einer Höhe von 26 Ctm., ebenso ist der Kopfdurchmesser 26 Ctm. Besitzer desselben ist Gastwirth Schäfer (Insel Helgoland). — Ernennung. Ernannt wurde: am 13. September der Gefangenenwärter am Landeszuchthaus Marienschloß Otto Georg zum Gefangenenaufseher an der genannten Anstalt mit Wirkung vom 1. Oetober 1892 an. — Auszeichnung. Se. Majestät der Kaiser verleiht bekanntlich alljährlich in den verschiedenen ArmeecorpS den besten Schützen Auszeichnungen, und zwar an Offiziere einen Ehrensäbel, an Unteroffiziere und Mannschaften eine andere Auszeichnung. Für dieses Jahr erhielt Herr Hauptmann Stubenrauch beim Großh. Leibgarde-Regiment Nr. 115 als der beste Schütze des XI. Armeecorps den Ehrensäbel Sr. Majestät des Kaisers. ~ Die Verwaltung der Großherzogl. Landescreditkaffe erlaßt nachstehende Bekanntmachung: Die Landescreditkaffe dient nach dem Gesetz dem Wohl der Landwirthschast und der landwirthschaftlichen Bevölkerung. Es haben deshalb die Gesuchsteller anzugeben, zu welchen Zwecken sie das Darlehen wollen- wir haben zu prüfen, ob diese Zwecke dem Gesetz entsprechen, und im Fall der Bewilligung zu über- wachen, ob unser Darlehen auch wirklich demgemäß verwendet wird. Geschah letzteres nicht, so sind wir berechtigt, das Darlehen sofort zur Heimzahlung zu kündigen. Es ist uns nun bei solcher Nachprüfung, ob das von uns dargeliehene Geld auch den gesetzlichen Zwecken gemäß verwendet wurde, zu wiederholten Malen begegnet, daß von den Anleihern aus dem Darlehen „Provision" ober „Vermittelungsgebühr" (1 pCt.) | au die „Vermittler" des Darlehens gezahlt wird. Es widerspricht dies aber völlig den Absichten und den Bedürfnissen des Gesetzes, durch welches die Landescreditkaffe gegründet wurde. Die Geldbedürsngen brauchen sich (Artikel 8) nur an uns oder an ihre Bürgermeisterei zu wenden und sie werden vollständige Auskunft erhalten, und ebenso sind die Bürgermeistereieu verpflichtet, Darlehensgesuche aufzunehmen und an uns zu übermitteln. Es ist deshalb ein besonderer Vermittler gar nicht nöthig und die Provision für einen solchen ist einfach hinausgeworfenes Geld. Die Landes- creditkasse ist aber nicht dazu gegründet, solche gründ- und nutzlosen Ausgaben zu erleichtern. Wir müssen deshalb die bei uns Geld Leihenden davor warnen, solche „Vermittler" anzugehen und solche „Vermittelungsgebühr" zu zahlen. Sollte es in einzelnen Fällen dennoch geschehen, so steht und nach Obigem das Recht zu, auf Grund von Art. 13. Nr. 2 des Gesetzes das gewährte Darlehen sofort wieder zu kündigen § Ober Moos, 16. September. Heute wurde hier der Teich gefischt. Das Ergebniß des Fanges war ein überaus günstiges. Es wurden im Ganzen gefischt an Karpfen 1911 Stück, und nur etwa 30 Stück haben vom Einsatz gefehlt. Der Centner Fische wurde an Händler mit 50 Mk. verkauft. § Bermuthshain, 16. September. Der hiesige Laudwirth Ernst Psannstiel brachte heute einen Haserhalm mit nach Hause, welcher 1 Meter 60 (Zentimeter lang war und einen Halm Sommerkorn, der 2 Meter 27 (Zentimeter mißt. L Büdingen, 19. Sept. Der Fußgendarm H e i m b r e ch t dahier ist zum Stationsführer in Bad-Nauheim befördert und der Gendarm Schul in Laubach zu seinem Nachfolger am hiesigen Orte ernannt worden. Darmstadt, 18. September. Die hiesige Staatsanwaltschaft macht Folgendes bekannt: Am 30.—dl. August wurde Zu Frankfurt a. M. in der Falkengasse zum Nachtheil des Schneiders Hochsieder ein neuer Anzug gestohlen, bestehend aus Sackrock von dunkelblauem Kammgarnstoff, Weste von gelbgrünlichem, klein carrirtem Wiener Westenpique, Hosen von grauem Buxkin in schwarzen Streifen, in welchen entlang ein dunkelrother Faden zieht. Die Ermittelung der Thäter dieses Diebstahls ist von Wichtigkeit für die Untersuchung wegen des bei Mörfelden verübten Raubmordes. Darmstadt, 19. Sept. Das 1. Bataillon des Großh. Leibgarde-Regiments, welches am Samstag Abend aus Rheinhessen von den Manövern zurückkehrte, wäre auf der Rückfahrt beinahe von einem schweren Eisenbahnunglück betroffen worden. Der lange Zug hatte kaum die Eisenbahnbrücke bei Mainz passirt, als Plötzlich ein furchtbarer Stoß erfolgte, daß alle Insassen des Zuges von den Sitzen und wider einander geschleudert wurden. Da die Mannschaften während der Fahrt die Gewehre zwischen den Knieen halten müssen, wurden viele Soldaten durch die Gewehre der Gegen- übersitzendeu im Gesichte verletzt. Zahlreiche Helme und Mützen flogen aus den Wagen und konnten bei der herrschenden Dunkelkeit nicht aufgefunden werden. Es entstand selbstredend eine große Aufregung unter den Insassen des Zuges, da man an ein größeres Unglück glaubte, weßhalb Viele die Wagen verließen. Gesteigert wurde die Aufregung dadurch, daß fast alle Lichter erloschen waren, indessen wurde bald bekannt, daß wohl zahlreiche Verwundungen stattgefunden, jedoch Niemand lebensgefährlich verletzt sei und konnte auch nach einiger Zeit die Fahrt bis Station Bischofsheim fortgesetzt werden. Das Zugpersonal wollte gleich weiter fahren, doch drang der Bataillonscommandeur darauf, daß zuvor der Zug genau untersucht werde, damit nicht das Leben und die . Gesundheit der Soldaten aufs Spiel gesetzt würden. Der Zug wurde auf ein Nebengeleise geschoben und erst nach gründlicher Untersuchung die Weiterfahrt fortgesetzt. Verletzt । wurden schwerer: Ein Offizier (Lieutenant Frhr. v. Schenk zu Schweinsberg III., der eine Kopfwunde erhielt, die' ihm hier im Hospital zugenäht wurde), und ein Mann- leichtere 1 Verwundungen trugen davon 3 Unteroffiziere und über 30 Mann. | Theilweise schwer verletzt sind mehrere Osfizierspserde. Die in einem Wagen zusammengestellten Instrumente der Regi- mentsmusik sind zum Theil stark beschädigt. Das Vor- kommniß soll dadurch herbeigesührt worden sein, daß an { einem Wagen im vorderen Theile des Zuges die Kuppelung zerriß. Dadurch wurde die Nothleine angezogen und ertönte aus der Locomotive die Glocke, worauf der Loeomotiosührer instructionsgemäß bremste und die Locomotive zum Anhalten brachte. Nun ist an der betr. Stelle ein starkes Gefälle, so daß der Hintere Theil des Zuges mit Gewalt auf die vorderen gebremsten Wagen ausstieß. Die Wucht des Anpralls war, wie alle Insassen versichern, eine überaus I starke. Immerhin darf man noch von großem Glück sagen, daß kein größeres Unglück entstand. Bemerkenswerth ist, I daß bet dem folgenden Militärzug ebenfalls ein Kuppelbruch I tattfanb, aber weitere Folgen daraus glücklicherweise nicht I entstanden. Jedenfalls ließ das von der Ludwigsbahn benutzte I Wagenmaterial sehr viel zu wünschen übrig. Recht characte- I ristisch ist die Thatsache, daß ein Offizier in dem beinahe I verunglückten Zuge die Carpenterbremse anzog, dieselbe aber I nicht functionirte. Als hierüber Beschwerde erhoben wurde, I agte einer der Bahnbediensteten: das Herumdrehen der 1 Carpenterbremse ist überhaupt überflüssig, die functionirt doch I niemals. Jedenfalls wird der noch verhältnißmäßig günstig I abgelaufene Unfall Anlaß zu einer strengen Untersuchung I durch die competente Behörde bieten. WormS, 18. September. Der der Mitthäterschast an I dem Mörfelder Morde verdächtige Kamm wurde hier I verhaftet. Man ertappte ihn bei einem Diebstähle in der I hiesigen Dreifaltigkeitskirche. Kamm führte einen Revolver I bei sich. Auf Veranlassung des Untersuchungsrichters wurde I der Verdächtige nach Darmstadt übergeführt.