Nr. 164 Erstes Blatt Sonntag den 17. Juli Der •Ujnwr Z«ieiO«r erscheint täglich, ■Ht Ausnahme bei Montags. Die Gießener Ma«itie»ßtäitss »erbev dem Anzeiger Wscheatlich brtimtl beigelegt. KielzenerAnzeiger Kenerat-Anzeiger. 1892 vierteljähriger jllixxtieeefiprd*» 2 Mark 20 Pfg. mV Bringerlohn. Durch bie Post bezogen 2 Mark 50 Pfg Redaktion, Lxpebitio» unb Druckerei: Kchntstratze Ar.H. Fernsprecher 51. 2lntto* unb Anzeigeblatt für ben Ureis Gieren. Hratisveikagc Hießener Iamikienökätter Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Dag erscheinenben Nummer bis vor«. 10 Uhr. Alle Annoncen-Bureaux bei In» und Auslandes nehmen Anzeigen für den „flHegentr er* entgegen. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß Karl Steinbach von Ruppertsburg Seitens der Großh. Oberförsterei Laubach auf den Forst-, Jagd- und Fischereischutz ohne Beschränkung seiner Functionen auf einen bestimmten Dienstbezirk verpflichtet worden ist. Gießen, den 15. Juli 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Gesetz, die Abänderung des Artikels 227 des Polizeistrafgesetzes (Störung der Sonntagsfeier und des Gottesdienstes) betr. Vom 1. Juli 1892. Ernst Ludwig von Gottes Gnaden Großherzoa von Hessen und bei Rhein rc. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen wie folgt: Einziger Artikel. Mit dem l.Juli d.J. wird der Artikel 227 des Polizeistrafgesetzes vom 30. October 1855 durch nachfolgende Bestimmungen ersetzt: Das Aushängen und Ausstellen von Maaren Seitens der Kauf-, Handels- und sonstigen Gewerbsleute ist an Sonn- And Festtagen untersagt, ausgenommen jedoch diejenigen nicht in die Zeit des Hauptgottesdienstes fallenden Stunden, während welcher nach der Gewerbeordnung (Gesetz vom l.Juni 1891) und den auf Grund derselben erlassenen behördlichen Verfügungen und statutarischen Bestimmungen in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb stattfinden darf. ^Insoweit nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung an Sonn- und Festtagen in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb nicht stattfinden darf, ist auch den nicht unter die Gewerbeordnung fallenden Consumvereinen jeder Absatz von Maaren untersagt. Sind die Vorschriften des vorhergehenden Absatzes von Personen übertreten worden, welche der Vorstand des Consum- vereins zur Führung der Geschäfte oder eines Theiles^derselben bestellt hatte, so trifft die Strafe diese letzteren. Die Mitglieder des Vorstandes sind neben denselben strafbar, wenn die Uebertretung mit ihrem Vorwissen begangen ist oder wenn sie bei der nach den Verhältnissen möglichen eigenen Beaufsichtigung des Betriebes oder bei der Auswahl oder der Beaufsichtigung der geschäftssührenden Personen es an der erforderlichen Sorgfalt haben fehlen lassen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Grobherzoglichen Siegels. Langen-Schwalbach, den 1. Juli 1892. Ernst Ludwig. Finger. Zu dem vorstehend abgedruckten Gesetz bringen wir die nachstehenden erläuternden Bestimmungen Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz hierdurch zur Kenntniß der Interessenten. Gießen, den 15. Juli 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. In dem Artikel 227 des Polizeistrafgesetzes seitheriger Fassung war bestimmt, daß alle Läden der Kauf-, Handelsund sonstigen Gewerbsleute, mit Ausnahme der Apotheken bis nach beendigtem Gottesdienst (also an den meisten Orten bis 3 Uhr Nachmittags) geschloffen bleiben müssen. Da nach den reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe (§ 105b Abs. 2) und nach der auf Grund derselben erlassenen Verfügung vom 26. Juni l. I. die regelmäßig an Sonn- und Festtagen zugelassene fünfstündige Beschäftigung in die Stunde,: von 6 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, unter Freilassung von zwei Stunden für den Hauptgottesd.ienst, gelegt ist, nach § 41a der Gewerbeordnung ein Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen aber nur während eben derselben Stunden stattfinden darf, so würde ein offener Ladenbetrieb an Sonn- und Festtagen vom 1. Juli an überhaupt nicht mehr gestattet gewesen sein. Zur Vermeidung der hieraus sich ergebenden Härten tritt, abgesehen von den unten zu erwähnenden Bestimmungen der Gewerbeordnung, in Folge des unter dem 5. Juli publicirten Gesetzes, die Abänderung des Art. 227 Pol.-Str.-Ges. betr. (Reg.-Bl. Nr. 19) an Stelle des seitherigen Gebots des Ladenschlusses bis nach beendigtem Gottesdienst, das Verbot des Aushängens und Ausstellens von Maaren an Sonn- und Festtagen außerhalb derjenigen Stunden, während welcher ein Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen stattsinden darf. Da jedoch einzelnen Gewerben auf Grund des § 105 e der Gewerbeordnung der ununterbrochene Betrieb auch während der für den Hauptgottesdienst freizulassenden zwei Stunden gestattet ist, so war es zur Herbeiführung einer würdigen Sonntagsfeier nothwendig, das Aushängen und Ausstellen von Maaren während dieser zwei Stunden noch besonders zu untersagen. Es ist dies durch die nachstehenden, durch gesperrten Druck hervorgehobenen Morte des Gesetzes: „ausgenommen jedoch diejenigen nicht in die Zeit des Hauptgottesdienstes fallenden Stunden" zum Ausdruck gebracht. Weiter erschien es billig und der Intention des Gesetzes entsprechend, die Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Sonntagsruhe auch auf diejenigen Consumvereine ausdrücklich für anwendbar zu erklären, welche satzungsgemäß bloß an ihre Mitglieder Maaren absetzen, deren Betrieb daher als ein gewerblicher an und für sich nicht anzusehen ist. Hieraus erklärt sich die in Abs. 2 des neuen Art. 227 Pol.-Str.-Ges. enthaltene Bestimmung, deren erfolgreiche Handhabung dm Eonsumvereinen gegenüber durch die weitere Bestimmung in Abs. 3 über die straffälligen Personen gesichert werden soll. Die Bestimmungen des Art. 227 des Pol.-Str.-Ges. Abs. 1 und 3 in seitheriger Fassung konnten in Wegfall kommen, da sie durch die Bestimmungen der Gewerbeordnung in § 55 a (Verbot des Gewerbebetriebs im Umherziehen an Sonn- und Festtagen) und in § 105 e (Zulassung einer längeren als fünfstündigen Beschäftigung für solche Gewerbetreibende, deren vollständige oder theilweise Ausübung an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist) in ausreichender Weise ersetzt werden. Hieraus ergibt sich zugleich, daß Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über die Sonntagsfeier und Sonntagsruhe theils nach Art. 227 Pol.-Str.-Ges. bezw. § 366 Z. 1 R.-Str.-Ges., theils nach § 146 a der Gewerbeordnung strafbar sind und daß, wer zu verbotener Stunde Maaren aushängt und sein Gewerbe betreibt, wegen zweier Delicte auf Grund der beiden erwähnten Gesetzesbestimmungen strafbar erscheint._________________________________________ Gefunden: 1 Geldbeutel mit Inhalt, 1 Haarpfeil, 1 Rock (Jaquet), 1 Messer, 1 Badehaube, 1 Glacehandschuh, 1 Stück Band, 1 Sonnenschirm, 1 Uhrkette, 1 Schirmfutteral, 1 Kinderschuh, 1 Meißel, 1 Partie Knöpfe, 2 Handtücher (gez. K. B.) und 1 Kriegervereins - Abzeichen (Mendorf a. Lahn). Zugelaufen: 1 schwarzer Mutterhund. Gießen, den 16. Juli 1892. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. I. V.: Bischoff. Feuilleton. Unser Herr Bürgermeister. AuS dem Leben eines Kleinstädters. Von Julius Bruck. (Nachdruck verboten.) Wir Kleinstädter sind recht glückliche Menschen, denn wie Kinder beachten wir den anscheinend geringfügigsten Gegenstand, haften an allem, was über den Weg läuft und stürmen nicht keuchend und ruhelos durchs Leben. Jeder Ortsansässige, in welchem Winkel des Städtchens er auch wohne, ist unser Nachbar. Wir kennen seine Erwerbsthätigkeit, seine Vermögensverhältnisse, seine Vergangenheit und seine Herkunft, kurzum, wir wissen, was wir von ihm zu halten haben. Man sagt zwar, daß der eine beim andern spioniere und ihm sogar in Suppentopf und Bratenschüssel gucke. Das läßt sich freilich nicht in Abrede stellen- aber es hat auch sein Gutes, denn gar nicht selten führt es zu einer regeren Bethätigkeit des Wohlthätigkeitssinnes und füllt die leeren Teller, wo Schmalhans Küchenmeister war. Der Kastengeist ist hier noch lebendiger als unter den deutschen Großstädtern - das ist ebenfalls richtig. Aber ob er den Copisten aus die Bürger-Ressource beschränkt und den Herrn Rechtsanwalt zum Eintritt ins Adel-Casino berechtigt, ist ziemlich gleichgiltig, rückt doch früher oder später der Steuerzettel an, der in allen tributpflichtigen Seelen das Gefühl der Zusammengehörigkeit erweckt und uns allen sagt, daß wir in gleicher Weise die integrierenden Theile einer und derselben Commune sind. Feststehende Thatsache ist, daß jeder den Schmerz und die Freude seines Nächsten mitempfindet. Als Anno 1860 unfer Apotheker seinen großen Lotteriegewinn einsackte, kamen l>ie Gemeindearmen in Prozession herbei, um ihm gegen ein deines Biergeld ihre Glückwünsche darzubringen. Nicht minder aufmerksam waren die Spitzen des Städtchens. Sie luden sich bei ihm zu Tische und aßen und tranken aus sein ferneres Wohl, bis die Vorrathskammern leer und die Bäuche voll waren und jede Spitze ihren Spitz nach Hause trug. Wie sehr sich andererseits die Beileidsbezeugungen häufen, wenn beispielsweise der Knochenmann in eines unserer Häuser und Häuschen einzieht, davon wußte unser Herr Bürgermeister zu erzählen, der sich in sein Arbeitszimmer flüchtete und dort drei Tage einsperrte, um dem Ansturm der trostspendenden Freunde zu entgehen. Das geschah im Spätsommer des Jahres 1862, als ihm seine „vielliebe Eheherrin", wie er die ihm angetraute Unglückliche in Gegenwart Anderer zu nennen pflegte, durch den Tod entrissen wurde. Am Tage ihrer Beerdigung war Jung und Alt auf den Beinen, um ihr die letzte Ehre zu erweisen, denn alle hatten die kleine, bescheidene, stets hilfsbereite Frau lieben und achten gelernt. Nur ihr Gatte, dem sie als stille Dulderin keinen Respect einflößte, hatte sie niemals gebührend zu würdigen gewußt. Das wurde, trotz seiner unablässigen Bemühungen, den trügenden Schein zu wahren, ein öffentliches Geheimniß. Wer ihn an der Seite seines Weibchens promeniren sah, durfte bei nur oberflächlichem Zuschauen wohl glauben, daß er der zärtlichste aller Ehemänner sei. Sechs Schuh hoch, überragte er seine winzige Begleiterin um zwei Häupter Länge, und dennoch suchte er stets sich in Gang und Haltung ihrem Bedürfnisse anzupassen. Mit wahrhaft rührender Beharrlichkeit mäßigte er seinen Schritt und unaufhörlich neigte er die rechte Schulter, um der an seinem Arme hängenden Gattin als sichere Stütze zu dienen. Daß er dabei nicht windschief wurde, war und blieb ein angestauntes Wunder, „'s ist doch ein prächtiger Mann, unser Herr Bürgermeister hieß es dann hier und dort, und so oft Herr Eduard Hollinger dieses Lob vernahm, trug er seinen gemeindeväterlichen Schmeerbauch noch stolzer als sonst zur Schau. Gleichzeitig aber preßte er den Arm seiner vertrauensvoll sich ihm anschmiegenden Elsbeth, als ob er ihn zerbrechen wollte, und raunte ihr zu: „Krcuz-Bomben-Element! Du schleichst ja wie eine Schnecke!" oder: „Es ist eine Höllenqual, Dich zu führen. Du machst mich krumm und buckelig, ich komme mir vor wie der hängende Thurm zu Pisa!" Solche und ähnliche Ausbrüche der Lieblosigkeit verbitterten das Leben der kleinen Frau. Doch sanft und ruhig trug sie dieses Martyrium, im Bewußtsein, es selbst verschuldet zu haben, als sie mit unkritischer Hoffnungsseligkeit ihrer Heirathslust die Zügel schießen ließ. Sie war als Wirthschafterin auf einem schlesischen Rittergute in höchst angenehmer Stellung und hatte ein ererbtes Vermögen von 1500 Thalern durch redliche Sparsamkeit nahezu verdoppelt. Da dachte Herr Eduard Hollinger, der Rathsschreiber einer benachbarten Provinzialstadt, an eine schleunige Ausbesserung seiner Finanzen und erklärte ihr rundweg, daß sein Herz nur ihr gehöre. Dies und das stattliche Aeußere des stürmischen Freiers genügten der schon ins kanonische Alter getretenen Dame, und noch vor Ablauf der dreitägigen Bedenkzeit gab sie sich mit Leib und Seele und Bankbuch dem um ein ganzes Jahrzehnt jüngeren Manne zu eigen. Doch schon nach den Flitterwochen, denen sehr bald das Avancement ihres Mannes .zum Bürgermeister unseres Städtchens folgte, begann eine siebenjährige, erst mit ihrem Leben endende Geduldsprobe. Nichtsdestoweniger sagte jetzt Herr Hollinger tagtäglich im Rathssaale wie beim Kaffeescat: „Unter meinem schwarzumflorten Cylinder wälzen sich die schmerzlichsten Gedanken. Ich bin dieser Vereinsamung müde. Wer so wie ich die Freuden einer glücklichen Ehe vollauf genossen hat, der kann und darf nicht lange Wittwer bleiben. Ja, hätte mir meine Selige ihr holdes Ebenbild in Gestalt eines Kindes hinterlassen, dann wäre mein Zustand vielleicht erträglich- wie nun aber die Sache liegt, müßte ich ohne eine baldige Wieder- verheirathung an dem schweren Schicksalsschlage, der mich betroffen hat, zu Grunde gehen." (Fortsetzung folgt.) Deutsches Reich. tt Z«r allgemeinen Lage des Handels. In dem soeben erschienenen Handelsbericht der Kasseler Handelskammer sagt dieselbe über die allgemeine Lage des Handels im Jahre 1891 u. A., daß das Wirthschastsjahr 1891 in der Reihe der letzten Jahre eine besonders ungünstige Stellung etnnehme, was hauptsächlich aus Ueberproduction zurückzuführen sei. Allgemeiner Preisrückgang der wesentlichsten Rohmaterialien, Anhäufung der Fabrikate auf den Lagern, gegenseitiges Unterbieten in der Absicht, um jeden Preis die Waare loszuschlagen und Steigerung der Herstellungskosten und Löhne waren die Factoren, welche dem Jahre 1891 ihr Gepräge verliehen..... Der Capitalist und die andern in besserer Lage befindlichen Gesellschaftsklassen legren sich durch die beständig aufeinander folgenden Conversionen und die hierdurch hervorgerusenen Zinsverluste, sowie durch die Verluste ihrer in ausländischen Werthen angelegten Capitalien eine große Beschränkung ihrer Ausgaben auf, wodurch auf dem Markte Verringerung der Nachfrage eintrat.....Einer der hauptsächlichsten Gründe für den Niedergang der wirth- schastlichen Thätigkeit war ferner die Ueberspannung des schutzzöllnerijchen Systems, welches allmählig die meisten Culturstaaten annahmen, und welches nahe daran war, in einen allgemeinen Zollkrieg auszuarten. Deutschland hat eine so hochentwickelte und soweit über den eigenen Bedarf hinaus arbeitende Industrie, daß die Höhe seines Exports für den materiellen Wohlstand ein sehr bestimmender Factor ist. Wenn wir daher stets die schutzzöllnerische Richtung der letzten wirthschastlichen Periode als eine schwere Schädigung der gewerblichen Thätigkeit angesehen haben, so mußten wir naturgemäß den Abschluß der Handelsverträge mit Oesterreich, Italien und der Schweiz mit hoher Befriedigung begrüßen..... Die Bedeutung der Handelsverträge liegt in der Umkehr vom bisherigen Wege, die ihren Ausdruck fand in den Bestrebungen, jetzt wieder eine Aera friedlicher Verständigung und gegenseitiger Zollerleichterungen mit anderen Nationen einzuleiten, Bestrebungen, die überall Anklang gesunden haben und somit die Bedeutung gewinnen, daß die schutzzöllnerische Hochfluth als überwunden betrachtet werden kann. Wir wünschen und hoffen, daß die Regierung auf dem einmal betretenen Weg der friedlichen Eroberung des Auslandes für unsere industriellen Erzeugnisse fortsahren wird. lletteffc Hcufirfcbtafe. Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau. Köln, 15. Juli. Die „Köln. Ztg." meldet aus P et ers- burg, nach zuverlässigen kaufmännischen Berichten sei die Cholera bis Odessa vorgedrungen. Paris, 15. Juli. Der Import Frankreichs betrug im Juni 357 Millionen Frcs. gegen 369 im Vorjahre, der Export betrug im Juni 319 Mill. Frcs. gegen 280 Mill, im Vorjahre. Loudon, 15. Juli. Bis heute Nachmittag sind 253 Gon» servative, 47 Unionisten, 249 Gladstonianer, 7 Parnelliten und 58 Antiparnelliten gewählt. Lyou^u, 15. Juli. Der „Kaiseradler" verließ gestern früh um 5 Uhr Tromsö und ankerte um 9 Uhr bei der Insel Andammen. Der Kaiser begab sich ans Land zu einer Rennthierjagd und erlegte zwei Hirsche. Der Kaiser spendete tausend Kronen für die vom Brandunglück betroffene Bevölkerung von Christiansand. Catania, 15. Juli. Die Eruption des Aetna nimmt weiter zu. Es haben sich zwei 250 Meter hohe Berge neu gebildet. Die Bewohner von Nicolosi sind bisher außer Gefahr, doch sind die Landschäden bedeutender. Depeschen des Bureau „Herold". Berlin, 16. Juli. Das „B. Tgbl." erhält eine Kabelmeldung vom Aus st and in Umjambe (südwestlich von Tabora). Araber, welche aus Tabora an der Küste eingetroffen sind, bringen die Nachricht, daß die Eingeborenen in Uniamjam sich empört haben und die kaiserliche Schutztruppe bedrohen. Berlin, 16. Juli. Wie der „Electrotechnischen Zeitschrift" von glaubwürdiger Seite mitgetheilt wird, sind im Bundesrath derartige Meinungsverschiedenheiten über das Electrici- tätsgesetz zu Tage getreten, daß man dasselbe bis aus Weiteres zurückgestellt hat. Bekanntlich hatte der Reichstag dem Gesetzentwurf bereits seine Zustimmung ertheilr. Berlin, 16. Juli. Nach an das „Deutsche Colonialblatt" von Zanzibar gelangten Meldungen hat sich die Nachricht vom Tode Emin Paschas nicht bestätigt. Berlin, 15. Juli. Die Berliner Antisemiten werden demnächst eine öffentliche Volksversammlung einberufen, um das Schwurgericht von Cleve vor ein Volksgericht zu bringen. Dem antisemitischen Verein „Westen" wurde seitens der Firma Nauck und Hartmann, den Pächtern der öffentlichen Anschlagsäulen, der Druck der betreffenden Plakate abgelehnr. Berlin, 15. Juli. Eine gestern stattgehabte Antisemitenversammlung besprach die vorbereitenden Maßnahmen zur Begründung „judensreier Leder-, Mehl- und Eierbörsen". Falls diese Börsen sich in Berlin bewähren, sollen in allen größeren Städten solche errichtet werden. Berlin, 15. Juli. Die Kosten der Vertheidigung im Prozeß Buschhosf werden dem „Consectionär" zufolge durch Berliner Glaubensgenossen Buschhoffs aufgebracht, ebenso eine größere Summe zur Begründung einer Existenz für Buschhoff. Berlin, 15. Jult. Die „Nationalzeitung" erfährt, daß der „Reichsanzeiger" in den nächsten Tagen eine Bekanntmachung über Maßregeln zur Abwendung derCholera- gefahr enthalten wird. Gleichzeitig wird Nachdruck daraus gelegt werden, daß augenblicklich nichts zu sofortigen Maßnahmen Herausforderndes vorliegt. Dennoch wird es für angenehm erachtet, jetzt schor, einen Mobilmachungsplan gegen die Cholera, für den Fall, daß die Umstände es erfordern, ihn in Kraft treten zu lassen, bekanntzugeben. Mannheim, 15. Juli. Die badischen Nationalliberalen beschlossen, am 24. Juli einen Extrazug nach Kissingen zu einer Ovation für Bismarck zu veranstalten. Paris, 15. Juli. Die Cholera nimmt bedrohliche Dimensionen an. In Aubervilliers zählte man gestern 146 neue Fälle und drei plötzliche Todesfälle. In Paris starben diese Woche 1021 Personen, meist Kinder an Diarrhoe und Typhus. Warschau, 15. Juli. Angesichts der im Südosten Rußlands herrschenden Cholera verfügt ein heutiger Tagesbefehl des Oberpolizeimeisters die umfassendsten Vorsichtsmaßregeln gegen die Einschleppung der Epidemie. Washington, 16. Juli. Der Senat verwarf den Beschluß, den Getränke-Verkauf auf der Chicagoer Weltausstellung zu untersagen und nahm einstimmig den Beschluß an, die Ausstellung Sonntags zu schließen. iksraler ttnfc provinzieller Gießen, 16. Juli 1892. — In der gestrigen Generalversammlung des Spar- und Leihkaffe Vereins Gießen wurde Herr Beigeordneter Rendant Karl Grüneberg zum Director der Spar- und Leihkasse an Stelle des verstorbenen Herrn Langsdorff gewählt. — Unfall. Heute Vormittag fiel ein Junge von der auf dem Brand über die Stadtbach ziehenden Mauer hinunter ins Wasser. Trotz der Höhe und der Wucht des Falles scheint der Junge keine ernsten Verletzungen davongetragen zu haben. — Verhaftet wurde gestern ein Mensch, der in der Marburgerstraße Leute mit dem Tode bedroht hatte- er widersetzte sich der Verhaftung, so daß er in das Haftlocal getragen werden mußte. Hier schlug er ein Fenster ein und benahm sich derart, daß man ihn in die Zwangsjacke steckte. — Weiter wurde verhaftet ein Dienstknecht, der aus Rache einen werthvollen Hund seines Dienstherrn gestohlen und dann in der Lahn ertränkt hatte. — Außerdem wurden zwei Bettler abgefaßt. — Heute Morgen wurde ein junger Mensch von hier verhaftet, der gestern Abend ein schweres Sittlichkeitsverbrechen begangen hatte. — Wakamba«Reger, lieber die hier auf „Oswalds Garten" auftretenden Wakamba - Neger - Krieger enthält ein auswärtiges Blatt Folgendes: Dieselben bieten ein recht an- | schauliches Bild von den Völkern, mit welchen unsere Colonialpolitik in den ostasrikanischen Gebieten zu rechnen hat. Die Wakarnbas, deren Name uns schon öfter begegnet ist, bilden eins der größten Negervölker Ostafrikas, sie wohnen zerstreut auf einem über 1700 Quadratmeilen großen Gebiet im Kitnitlande, unweit des schneebedeckten Kenia, und sollen über 40 000 Köpfe stark fein. Sie gelten als kriegerisch, aber auch als unzuverlässig. Es sind zehn junge Wakamba-Krieger, die, unter einem Häuptling stehend, hier vorgesührt werden. Die Draperie der Bühne ist einfach; hohe Maisbüschel stehen vor den Wänden und erwecken mit den wirklichen und mar- kirten Türöffnungen und dem kriegerischen Schmuck bei denselben die Illusion von Negerbehausungen. Aus der mittleren Türöffnung treten auf ein gegebenes Zeichen die Wakamba auf die Bühne. Er sind mittelgroße, mehr schlanke, wie kräftige Gestalten, aber muskulös und behend, von einer Hautfarbe, die vom Dunkelbraun bis zum Hellbraun geht. Sie treten nackt, nur mit dem Lendenschurz bekleidet, auf, das krause Negerhaar mit einem Kopfputz von Holzfasern und Vogelfedern geschmückt. Hals, Arme und Fußgelenke sind bei einzelnen mit Thierzähnen und Caurimuscheln geschmückt. Die braune Haut glänzt fettig, da die an sich reinlichen Wilden sich nach dem täglichen Waschen den Körper mit Fett einreiben. Sie zeigen sich betend, singend, tanzend und Kämpfe markirend. In den Schwert- und Keulenkämpfen, vor Allem in den Ringkämpsen zeigen die Wakamba eine außerordentliche Gewandtheit und man begreift die gefährliche Gegnerschaft dieser Krieger bei all' ihrer mangelhaften Bewaffnung. Jedenfalls ist das vorgeführte Bild sehens- werth für Jeden, der Interesse für unsere afrikanischen Colonien besitzt, besonders aber für Den, der anthropologische Studien machen will- man kann hierbei auch Einsicht gewinnen, wie schwierig das Culturwerk in Ostafrika sein mag. Die Truppe übte im Panopticurn in Berlin einige Monate lang große Anziehungskraft aus. (S. Inserat). — Der Getreidemarkt. Die in voriger Woche sich zeigende flaue Stimmung für Roggen und Weizen auf dem deutschen Getreidemarkt will noch immer nicht weichen. Zwar machte sich in den ersten Tagen der abgelaufenen Woche auf dem Weizenmarkte eine regere Kauflust bemerklich, so daß auch die Preise etwas stiegen, doch gingen dieselben durch größere Waarenaugebote dann wieder zurück. Auch Roggen ging zurück, obwohl ziemlich gute Umsätze erzielt wurden, während Hafer sich im Vergleich zur vorigen Woche besser stellte, ebenso Mais. Sollte die bisherige im Allgemeinen günstige Witterung anhalten und hiermit die bestehenden guten Ernteaussichten noch verbessern, so dürfte dies auch eine Wiederbelebung des Roggen- und Weizenmarktes zur Folge haben. Weizen wurde je nach Qualität mit 164 bis 202 Mk., Roggen mit 179 bis 189 Mk., Gerste mit 175 bis 185 Mk. bezahlt, Alles per 1000 Kilogramm. — Die Unteroffizier Schule in Biebrich feiert Anfang October d. I. ihr 25jähriges Bestehen, wobei allen ehemaligen Angehörigen der Anstalt die Theilnahme ebenfalls gestattet ist. Diejenigen, welche Theil zu nehmen gedenken, haben dies bis zum 1. August der Unteroffizier-Schule mit- zutheilen, woraus denselben das Programm und die näheren Bedingungen rc. direct zugehen werden. Die bestimmte Zusage über die Theilnahme muß dann bis zum 1. September erfolgen. -n. GroßeuLiudeu, 16. Juli. Bei der gestern vorgenommenen Gemeinderaths'Wahl wurden gewählt: Heinrich Velten III. mit 170 Stimmen, Ludwig Hardt mit 115 Stimmen und Ludwig Keßler mit 112 Stimmen. Oppenrod, 14. Juli. Unter Zutheilung zum Bezirk Gießen wurde der hiesige Militär- undKriegerverein mit 22 Mitgliedern in den Landesverband der Krieger- Kameradschaft „Hassia" aufgenommen. tt Ettingshausen, 14. Juli. In der Nacht vom 10. zum 11. d. M. wurden in mehreren Gärten Ob st bäume abgebrochen und eine große Anzahl Beeren st öcke ausgerissen. Die Täter wurden ermittelt. = Aus dem Kreise Alsfeld, 15. Juli. Die in Aussicht stehende vortreffliche Kornernte hat den Preis für das Korn bemerkenswerth herabgehen lassen- man bezahlt gegenwärtig für den Doppelcentner im Durchschnitt 17,50—18,50Mk. Der Laib Brod gilt aber hier noch nach wie vor 55 Pfg. — Aus dem mittleren Ried, 12. Juli. Der Transport der prachtvollen Eichstärnrne aus den Jägersburger Forsten hat seit einigen Tagen begonnen. Die Stämme werden nach Lampertheim in den Altrhein und von da thalabwärts nach dem Niederrhein verschifft. Nur der gewaltigste Stamm wurde heute nach Gernsheim geschafft, weil die Bibliser Brücke dem Drucke von 1300 Centner nicht hätte widerstehen können. Vermischtes» * Frankfurt, 12. Juli. Aus dem Amtsgericht wurde heute ein Grabstein-Prozeß verhandelt. Eine Frau hatte auf dem Friedhof ihrem Manne einen Grabstein setzen lassen. Der Steinmetz, welcher ihn geliefert und keine Zahlung erhalten hatte, klagte auf Zahlung, erwirkte ein rechtskräftiges Unheil, ließ auf Grund dessen den Grabstein pfänden und nahm solchen, da die Kirch» und Friedhofscommission erklärt haben soll, sie habe nichts dagegen, wieder vom Grabe fort. Dagegen wurde Klage erhoben und das Gericht verurtheilte den beklagten Steinmetz, den Grabstein zurückzugeben und auf feine Kosten wieder aufzustellen und zwar unter Hinweis baraiü, daß es sich hier um eine res extra commercium, eine außerhalb des Verkehrs stehende Sache handle. Es ist dies hier der erste derartige Fall- derselbe wird alle Instanzen durchlaufen. * Die Katastrophe von St. Gervais. Von dem schrecklichen Unglück, das Montag Nacht das französische Bade- etabliffement St. Gervais im Charnounixthale betroffen hat, sind weitere Mittheilungen eingegangen. Die Katastrophe muß wirklich ganz furchtbar gewesen fein. Jedermann lag in tiefem Schlafe, sowohl in Gervais als auch in den Dörfern Bionnay und Fayet, als gegen 2 Uhr Morgens plötzlich ein schreckliches Brausen vernehmbar wurde. Ein Moment, und herzzerreißendes Geschrei, das sogleich durch den Sturz der Felswände erstickt wurde, durchdrang die Lust- was am Abend vorher noch einer der angenehmsten Aufenthaltsorte, ein beliebtes Ziel der Genfer und fremden Spaziergänger gewesen war, ist nur noch ein schauerlicher Trümmerhaufen. Ein Gletschertheil von Bionnay, der durch den Regen gelockert wurde, war in den Fluß von Bionnay gestürzt. Das Dorf Bionnay, das aus 12 Häusern besteht, und das Dorf Fayet sind zerstört, ebenso wie St. Gervais les Bains. Die Verzweiflung ist in der ganzen Umgegend ungeheuer und Tausende von Neugierigen sind herbeigeeilt. Die Leichen sind völlig unkenntlich- in Magland sah man den Leichnam einer Frau, welcher der Kopf fehlte. Die Einwohner hatten keine Zeit mehr, sich zu retten, denn die Katastrophe dauerte nicht länger als 5 Minuten. — Ein Augenzeuge berichtet unter Anderem das Folgende: Das ganze Badegebäude ist vollständig weggefegt, von 65 Personen, welche das Gebäude als Gäste bewohnten, haben sich nur 30 retten können und befinden sich gegenwärtig im Dors St. Gervais. Von über 40 Männern und Frauen, welche das Dienstpersonal ausmachten, sollen nur etwa 6 bis 8 zur rechten Zeit den Ort verlassen haben können. Der reizende Weiler Fayet ist zur Hälfte zerstört, 10 kleinere und größere Häuser sind von dem Strom weggerissen worden. Das Dors Btonnay, welches zu Füßen des Gletschers liegt, ist vollständig vernichtet, man schätzt die Todten dort auf im Ganzen 200. Zwar ist es unmöglich, zu sagen, wie viel Personen in St. Gervais verunglückt sind, desgleichen wurden 80 Leichen bereits aufgefunden, eine große Anzahl sind aber noch im Schutte begraben ober fortgeschwemmt worben. Die Feststellung ber Jbentität ist sehr schwierig, ba bie Leichen nicht Photographin werben können. In St. Martin fanb man in einer Scheune 15 vollständig nackte Leichen. Die einzigen Gegenstänbe, die zur Feststellung ber Jbentität bienen konnten, waren Eheringe. In Bionnay fanb man 35 Leichen. In biefetn Orte erreichte bas Wasser eine Höhe von 30 Meter. Als ber Strom bie Bäder erreichte, klopfte der Badearzt an alle Türen und konnte 15 Personen noch durch ein Fenster retten. Hernach wurde eine Brücke hergestellt, die zur Rettung von 20 weiteren biente. Die Hülseleistungen würben auf be- wunbernswerthe Art organifirt. Sämmtliche Aerzte ber Gegenb eilten mit vielen Arbeitern herbei. Die Frembenregister würben in kläglichem Zustanbe aufgefunben, bürsten jeboch gestatten, bie Zahl ber Opfer festzustellen. Man sagt, baß nur 8 Frembe von 80 Badegästen entrinnen konnten. Zahlreiche Personen wurden irrsinnig und zerstreuten sich überall hin. Um die Liste der Verunglückten herzustellen, ist nöthig, daß noch Lebende zurückkehren. * Die Bienenzucht und Houigproductiou der Erde. Der größte Imker (Bienenzüchter) in ber ganzen Welt ist Herr Harbison in Galifornten, ber 6000 Bienenstöcke besitzt und jährlich 200000 Psd. Honig probucirt. In Griechenland sind 30000 Stöcke gezählt worden, die drei Millionen Pfund Honig produciren, in Dänemark 80 000 Stöcke mit zwei Millionen Pfund, in Rußland 110000 Stöcke, die etwas mehr als 2100000 Psd. Honig produciren, in Belgien 200000 Stöcke mit fünf Millionen Pfund, in Holland 240000 Stöcke mit sechs Millionen Pfund, in Frankreich 950000 Stöcke mit 23 Mill. Psd. und im deutschen Reiche