Ri 112 Samstag den 14. Mai 1892 Gießener Anzeiger Henerat-Anzeiger Kirrtt(jät)ngn Aöonnement5pretsr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezog» 2 Mark 50 Pfg. Webactün, Gxpedttto« und Druckerei: Kch»tstr«tze Ar.I. Fernsprecher 51. Die Gießener W««1tienötätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, wit Ausnahme des MontagS. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giefzen. Hratisöeikage: Hießener Aamikienökätter Aintlichev Theil Dr. Linß. v. Gagern. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für b» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi« Corrn. 10 Uhr. Alle Lnnoncen-Bureaux de- In- und Au«landeS nehm« Anzeigen für den ^Gießener Anzeiger^ entgegen. Berlin, 12. Mai. Der Parteikasse derSocial- demokrarie sind im Monat April wieder Spenden in besonderer Höhe zugegangen. Der „Vorwärts" verzeichnet 45,000 Mk. von Auer u. Co. in Hamburg, 9014 Mk. von der Expedition des „Vorwärts", 3000 Mk. Werther, 2500 Mk. M. L. und daneben noch Beiträge von 400, 300, 100 Mk., so daß die größeren allein sich aus über 61,000 Mark beziffern. Nr. 26 des Reichs-Gesetzblattes, ausgegeben den 7. d. M., enthält: (Nr. 2020). Wellpostvertrag, abgeschloffen zwischen Deutschland und den deutschen Schutzgebieten, den Vereinigten Staaten von Amerika, der argentinischen Republik, Oesterreich. Ungarn, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, der Republik Columbien, dem unabhängigen Congostaat, der Republik Costa-Rica, Dänemark und den dänischen Colonien, der Republik San Domingo, Egypten, Ecuador, Spanien und den spanischen Colonien, Frankreich und den französischen Colonien, Großbritannien und verschiedenen britischen Colonien, den britischen Colonien von Australien, Canada, Britisch- Jndien, Griechenland, Guatemala, der Republik Haiti, dem Königreich Hawaii, Honduras, Italien, Japan, der Republik Liberia, Luxemburg, Mexico, Montenegro, Nicaragua, Nor- wegen, Paraguay, Niederland und den niederländischen Colonien, Peru, Persien, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rumänien, Rußland, Salvador, Serbien, dem Königreich Siam, der südafrikanischen Republik, Schweden, der Schweiz, der Regentschaft Tunis, der Türkei, Uruguay und den Bereinigten Staaten von Venezuela. Vom 4. Juli 1891. (Nr. 2021). Übereinkommen betreffend den Austausch von Briefen und Kästchen mit Werthangabe, abgeschloffen zwischen Deutschland, der argentinischen Republik, Oesterreich- Ungarn, Belgien, Brasilien, Bulgarien, der Republik Costa- Rica, Dänemark und den dänischen Colonien, Egypten, Spanien, Frankreich und den französischen Colonien, Italien, der Republik Liberia, Luxemburg, Norwegen, Niederland, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rußland, Salvador, Serbien, Schweden, der Schweiz, der Regentschaft Tunis und der Türkei. Vom 4. Juli 1891. (Nr. 2022). Übereinkommen betreffend den Postanweisungsdienst, abgeschloffen zwischen Deutschland, der argentinischen Republik, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, der Republik Costa-Rica, Dänemark und den dänischen Colonien, Egypten, Frankreich und den französischen Colonien, Italien, Japan, der Republik Liberia, Luxemburg, Norwegen, Niederland und den niederländischen Colonien, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rumänien, Salvador, dem Königreich Siam, Schweden, der Schweiz, der Regentschaft Tunis, der Türkei und Uruguay. Vom 4. Juli 1891. (Nr. 2023). Uebereinkunft betreffend den Austausch von Postpacketen, abgeschloffen zwischen Deutschland, der argentinischen Republik, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, der Republik Columbien, der Republik Costa-Rica, Dänemark und den dänischen Colonien, Egypten, Spanien, Frankreich und den französischen Colonien, Griechen- land, Italien, der Republik Liberia, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Paraguay, Niederland und den niederländischen Colonien, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rumänien, Salvador, Serbien, dem Königreich Siam, Schweden, der Schweiz, der Regentschaft Tunis, der Türkei, Uruguay und den Vereinigten Staaten von Venezuela. Vom 4. Juli 1891. (Nr. 2024). Übereinkommen betreffend den Postauftragsdienst, abgeschloffen zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Brasilien, der Republik Costa-Rica, Egypten, Frank- reich, Italien, der Republik Liberia, Luxemburg, Norwegen, Niederland und Niederländisch-Ostindien, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rumänien, Salvador, der Schweiz, der Regentschaft Tunis und der Türkei. Vom 4. Juli 1891. (Nr. 2025). Uebereinkommen, betreffend den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften, abgeschlossen zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Brasilien, Bulgarien, der Republik Columbien, Dänemark, Egypten, der Republik Liberia, Luxemburg, Norwegen, Persien, Portugal und den portugiesischen Colonien, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Türkei und Uruguay. Vom 4. Juli 1891. Gießen, den 12. Mai 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. ____________ Depeschen deS .Bureau Herold*. Berlin, 12. Mai. Das „Berl. Tagebl." meldet aus Rom: Die Reise des Königspaares nach Berlin ist aus unbestimmte Zeit verschoben, da Giolitti den König begleiten soll und in den nächsten Tagen der politischen Verhältnisse wegen nicht abkommen kann.' Berlin, 12. Mai. Der wegen Veruntreuungen bei der Reichsbank verhaftete Cal cu lat or Schulz hat sich vergangene Nacht im UntersuchungS-Gefängniß erhängt. Beuthen lOberschlesien), 13. Mai. Dreißig Berg, arbeiterversamml ungen beschloffen Resolutionen für Annahme der CentrumS-Anträge zur Berggesetznovelle. Gießen, den 11. Mai 1892. Das Großhcrzoqliche Kreisamt Gießen MM die Grptzh. Bürgermeistereien de- Greises. Nachstehendes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz bringen wir hiermit zu Ihrer Kenntuiß und empfehlen Ihnen, hiernach in Zukunft zu verjähren. Darmstadt, am 3. Mai 1892. Betr.: Die Ausgabe neuer Stempelmarken, hier: deren Verwendung und Entwerthung. Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Provinzial-Direetionen und Kreisämter. Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 20. September 1879, die allgemeine Emfirbrung von Stempelmarken betreffend (Reg.-Blatt S. 683) und aus die Novelle dazu vom 4. März 1891 (Reg.-Blatt S. 36) bestimmen wir Folgendes: Die Verwendung und Entwerthung der Stempelmarken hat Seitens der Verwaltungsbehörden und -Beamten in der Weise stattzufinden, daß die Marken in der den tarifmäßigen Betrag deckenden, möglichst geringen Anzahl und nach der Ordnungsfolge ihrer Geldbeträge am oberen Rande des Schriftstücks aufgeklebt und alsdann auf dem oberen Theil jeder einzelnen Marke die Anfangsbuchstaben der Dienststelle oder die volle Benennung derselben entweoer handschriftlich oder mittelst Stempelaufdrucks vermerkt werden und außerdem an der durch den Vordruck bezeichneten Stelle die Zeit der Verwendung und zwar der Tag und das Jahr mit arabischen Ziffern, oder Monat in Buchstaben mittelst deutlicher Schriftzeichen ohne jede Rasur, Durchstreifung der Ueberschreibung eingeschrieben wird. Allgemein übliche und verständliche Abkürzungen (z. B. 7. Sept. 1890, 8. Oct. 1891) sind zulässig. Die Marken dürfen nicht durchkreuzt werden. Zur Vermeidung von Mißverständnissen fügen wir bei, daß für Private die Selbsteintragung des Datums auf die Marken nicht obligatorisch vocZeschrieben ist. (Verordnung vom 21. September 1879, § 2 Abs. 1). Gelangen Eingaben an Beamte und Behörden, bei denen die zur Verwendung gekommenen Marken gar nicht oder in ungenügender Weise, insbesondere auch hinsichtlich der Einschrift des Datums entwerthet sind, so ist das Erforderliche von dem mit der Sache befaßten Beamten nachzuholen. Sie wollen sich hiernach bemessen und die Ihnen unterstellten mit der Ausfertigung von stempelpflichtigen Urkunden befaßten Behörden und Beamten entsprechend bedeuten. Finger. Deutsches Reich. Berlin, 12. Mai. An ein und demselben Tage sind in den beiden Sensationsassairen, welche durch die Berliner Schloßbauprojecte und durch die Ahlwardt'schen „Judenflinten" die öffentliche Meinung Deutschlands in Aufregung hielten, die längst gewünschten amtlichen Klarstellungen erfolgt. Während in der Montagssitzung des preußischen Abgeordnetenhauses die Mintster v. Bötticher und Herrsurth nacheinander jene Erklärungen abgaben, welche den auf das Berliner Königsschloß bezüglichen schwindelhaften Pro- jecten mit einem Schlage ein Ende bereiteten, erschien am Montag Abend im „Reichsanzeiger" die offizielle Kundgebung, welche die Beschuldigungen der Löwe'schen Gewehrsabrik seitens des Antisemiten Ahlwardt als ungeheuerliche Entstellungen erkennen läßt. In den Kreisen aller patriotischen und ehrlichen Leute freut man sich, daß es endlich zu diesen Klarstellungen gekommen ist: Es läßt sich indessen nicht verkennen, daß die Erregung, welche die Ahlwardt'sche Broschüre in Sachen der „Judenflinten" hervorgerusen hat, trotz der amtlichen Kundgebung des „Reichsanzeiger" noch nicht völlig wieder verschwunden ist, wobei namentlich der Umstand mit einwirkt, daß die betreffende Erklärung so spät erschienen ist. Jedenfalls kann nur dringend gewünscht werden, daß der bevorstehende Proceß gegen Ahlwardt eine definitive gerichtliche Feststellung des ganzen Thatbestandes betreffs der „Judenflinten" bringt. — Heber die Vorgänge bei der Ernennung des Grenadiers Lück vom 3. Garderegiment zum Gefreiten durch den Kaiser sind verschiedene Lesarten in Umlauf, die eigentlich auch eine Richtigstellung des Sachverhalts von berufener Seite erheischten. Am Ende kommt es indeffen weniger darauf an, wie sich diese Scene in der Wirklichkeit abgespielt hat, als vielmehr auf die bedeutsame Thatsache, daß dem genannten Soldaten für sein Verhalten in der bekannten Schießaffaire in so besonderer Weise eine Auszeichnung zu Theil geworden ist. Verschiedene Blätter haben den Vorgang in HiiMick auf die thm zu Grunde liegende Ursache einer Kritik unterzogen, die jedoch der vollzogenen Thatsache gegenüber selbstverständlich von keinerlei practischer Wirkung sein kann. Nerreste Hrid>teit. Wolffs teleyraytttsches «orrespolldenz-Burean. Berlin, 12. Mai. Das Abgeordnetenhaus genehmigte in der heutigen Sitzung die Landgemeindeordnung für Schleswig-Holstein in zweiter Lesung ohne erhebliche Debatte. Der Minister des Innern, Herrsurth, erklärte im Verlaufe der Debatte, er fy jetzt mit der Ausarbeitung der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau beschäftigt. Bei der dritten Lesung des Berggesetzes gab der Minister von Berlepsch die Erklärung ab, er hoffe von der Novelle zum Berggesetz die günstigsten Folgen besonders nach Einführung der in Vorbereitung befindlichen Berggewerbegerichte. Die Redner des Centrums erklären, obwohl sie mit den Beschlüssen der zweiten Lesung nicht einverstanden seien, würden sie dennoch für das Gesetz stimmen. Die übrigen Parteien stimmen für die Beschlüsse der zweiten Lesung. Die Generaldebatte über das Gesetz ist hiermit erledigt. Berlin, 12. Mai. Die Commission des Abgeordnetenhauses zur Berathung des Gesetzentwurfs über die Gleichstellung von Lehrern an staatlichen und nicht- staatlichen höheren Schulen nahm heute § 3 an, wonach die Gemeinden verpflichtet sind, die erforderlichen Mittel für Lehrergehälter bereit zu halten, nebst der Resolution Dürre, die Regierung zur Subventionirung der Gemeinden auszufordern, bei denen die Mittel unzureichend sind, später jedoch die Subventionen nur Gemeinden zuzuwenden, für deren höhere Lehranstalt ein öffentliches Interesse vorhanden. Berliu, 12. Mai. Wie die „Post" hört, sind für den Aufenthalt des Kaisers in Pröckelwitz bei dem Grasen Dohna vierzehn Tage in Aussicht genommen. Der Kaiser trifft am 30. Mai früh in Berlin ein, Abends wird der Besuch der Königin und der Königin-Regentin der Niederlande erwartet. Berlin, 12. Mai. Rechtsanwalt Stein, der jüngst eine Broschüre gegen Ahlwardt geschrieben hat, wurde gestern verhaftet. Es handelt sich um eine Hypotheken Angelegenheit, bei der sich Stein angeblich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat. Berlin, 12. Mai. Der „Staatsanzeiger" veröffentlicht eine Verfügung des Cultusministers an die Provinzial-Schul- collegien gegen Schülerverbindungeu an höheren Lehr- anstalten, worin den Directoren und Lehrerkollegien die genaueste Beachtung der bezüglichen Vorschriften ein« geschärft wird. Pardubih, 12. Mai. Von 5 00 Arbeitern, die gestern bei der Flußregulirung in Sesemitz Arbeit suchten, aber nicht erhielten, drangen 60 in einen Krämerladen, erzwangen dort Branntwein, Tabak und Geld und flüchteten sodann. Die Gensdarmerie schritt ein und verhaftete die Rädelsführer. Lüttich, 12. Mai. Die Arbeiterpartei beschloß in einer gestern stattgefundenen Versammlung, indem sie gegen die Parteilichkeit der Behörden protestirte, auf die aus Sonntag beabsichtigte Kundgebung gelegentlich einer Prozession nach der Kathedrale zu verzichten. Lüttich, 12. Mai. Durch Geständnisse der verhafteten Anarchisten entdeckte die Polizei größere Mengen von Explosivstoffen, so in der Nähe des Etablissements v. Mathyssen, dessen Sohn verhaftet wurde, 50 Dynamitpatronen- in Esneux waren 200 Dynamitpatronen und Pulver vergraben. Stuttgart, 12. Mai. Das Abschiedsgesuch des KliegSmiuisters Steinheil wurde unter der Uebersendung eines huldvollen Handschreibens und dem Bild des Königs genehmigt. General Schottenstein wird sein Nachfolger. Die amtliche Veröffentlichung steht bevor. Brüssel, 13. Mai. (Lin grober Brand wüthet in -en Antwerpener Kämpen. Da- Militär ist mit Löscharbeiten beschäftigt. Lüttich, 12. Mai. Die verhafteten Anarchisten find vollständig geständig bezüglich der Attentate und Dynamitdiebstähle und' behaupten, die erübrigten Borräthe in die Maas geworfen zu haben. Die Nachforschungen in der Maas blieben einstweilen erfolglos. Alle Lütticher Advokaten verweigern die Uebernahme ihrer Bertheidigung. Paris, 12. Mai. Eine neue Feuersbrunst in Troyes zerstörte zahlreiche Gebäude. Die Ursache der Entstehung ist unbekannt. Am Bahnhof zu Tournus wurde ein Waggon zerstört, vermuthlich durch eine Dynamitexplosion. Petersburg, 12. Mai. Nach hier eingelaufenen Saaten- st and § berichten, deren Veröffentlichung nahe bevorsteht, ist der Saatenstand im Kaukasus und dem Gouvernement Nooorossysk sehr günstig, wo der doppelte Ertrag des Vorjahres erwartet wird. Sehr gut seien die Saaten in den Gouvernements Nowgorod, Podolien, Wolhynien, Kiew, Charkow, Woronesch, Jekaterinoslaw, mittel in Polen, ungünstig in Tambow, Cherson, Poltawa und Kowno. Locale- unb provinzielles. Gießen, 13. Mai 1892. — Waldbrand. Die heute Morgen aus dem Trieb übenden Truppen bemerkten gegen V28 Uhr in der Richtung nach der Oberliessischen Bahn (hinter den Sckiebständen) Rauchwolken. Man hielt den Rauch anfänglich für Locomotiv- rauch oder vom Kaffeekochen im Walde beschäftigter Arbeiter herrührend. Als jedoch der Rauch sich weiter verbreitete, entstand die Vermuthung, daß ein Waldbrand ausgebrochen. Herr Hauptmann Weimer rückte deshalb mit seiner (der 7.) Compagnie in der Richtung des Rauches vor, liest die Gewehre zusammenstelleu und das Gepäck abkegen, und nun ergab sich, dast bereits ungefähr ein Morgen jenseits der Schießstände an der Oberhessischen Eisenbahn mit Tannen und Unterholz bestandener Wald brannte; die Flammen züngelten schon mannshoch an den Tannen empor. Dem energischen Eingreifen der 7. Compagnie, sowie der bald einlreffenden Leib- und der 12. Compagnie gelang es, des Feuers Herr zu werden. Die in der Stadt allarmrrte Feuerwehr kam nicht mehr in Thätigkeit. Heber die Entstehung des Feuers ist bis jetzt nichts bekannt. — Vom Getreidemarkt. Der Getreidemarkt zeigte in der lausenden Woche ein seltsames, wechselvolles Bild. Auf drängendes Angebot und allgemeines Sinken der Preise folgten wieder Tage der Kauflust und der Waarenzurück- haltung. Da das Wetter andauernd günstig ist und der Saatenstand fast in allen Ländern aus eine gute Ernte schließen läßt, so kann man eigentlich nicht recht begreifen, weshalb die Preise für Weizen und Roggen wieder steigen sollen. Als Grund dafür wird das fortwährende Steigen dcs Weizenpreises in Amerika und die vielleicht in den nächsten Monaten ganz wegsallende amerikanische Zufuhr angegeben, und das Vorhandensein nur kleiner inländischen Vorräthe. Wir können indessen angesichts einer guten Ernteaussicht nicht recht an steigende Preise glauben. Weizen wurde für 188—217 Mk. und Roggen für 190—197 Mk. pro Tonne gehandelt. — Arbeiterwohnungen. Die Polizei in Worms hat im vorigen Jahre 1604 Arbeiterwohnungen, die insgesammt von 10 400 Personen bewohnt waren, untersucht. Ueber die Ergebnisse spricht sich jetzt Herr Oberbürgermeister Küchler in dem Verwaltungsrechenschafrsbericht aus. 14 Procent aller Wohnungen wurden als feucht und ungesund und 4 Procent als in hohem Maße überfüllt ermittelt. In keiner Form, heißt es unter anderem, beute der Wucher seine Opfer so schonungslos aus wie der Wohnungswucher. Der Schluß des Berichts lautet wörtlich: „Wohnungen, die auf den Wohnraum rund 5 Personen über 6 Jahre, also mit den kleinen Kindern mindestens 8 Seelen beherbergen, zerstören durch die mit dieser Menschenanhäufung unvermeidlich verbundene Unreinlichkeit und schlechte Luft nicht allein die Gesundheit, sondern auch alle Scham und Sitte, ganz abgesehen davon, daß ein Familienleben in solchen Wohnungen undenkbar ist. Es muß deshalb der Erlaß von Bestimmungen zur Verhütung ungesunden Wohnens als ein unerläßliches Bedürsniß angesehen werden." — Daß es in Berlin Häuser mit acht bewohnten Stockwerken gibt, dürfte wenig bekannt fein. Die Thatsache wird aber in den Berichten der städtischen Armen Aerzte bescheinigt. In 60 Armen-Arzt- Bezirken sind genauere Ermittelungen über die Wohnungen der behandelten Arme"-Kranken angestellt worden. Von etwa 50000 Kranken wohnten 6300 im Keller die Zahl der im Erdgeschoß, eine, zwei und drei Treppen hoch wohnenden stellte sich aus bezw. 6000, 6600, 8000 und 9700, während die größte Zahl dieser Kranken, nämlich 11000, vier Treppen hoch wohnte, fünf Treppen hoch wohnten noch beinahe 1000 und sechs Treppen hoch 19 dieser Armen-Kranken. — Sparkassen Statistik. Ende 1889 betrug die Zahl der Einleger (Sparkassebücher) in den 14 Sparkassen der Provinz Starkenburg 91 742, der Betrag der Einlagen (Guthaben einschließl'ch der gutgeschriebenen Zinsen) 57 068 180,30 Mk., der Reservefonds 3 990 235,65 Mk. in den 22 Sparkassen Oberhessens: 40 614 Einleger, 20 152 092,23 Mk., respective 1 673 056,85 Mk., in den 10 Sparkassen Rheinhessens: 45 624 Einleger, 40 868 945,67 Mk., resp. 3 725 807,49 Mk. — Die Zahl der Einleger im Großherzogthnm belief sich 1875 auf 93947, 1880: 108236, 1885: 164 240, 1889: 177 980; der Betrag der Einlagen 1875 auf 46 364 245 Mk., 1880: 67 143 357 Mk., 1885: 96279873 Mk., 1889: 118089218 Mk. Es kamen auf 1000 Einwohner im Groß- herzogthum Einleger im Jahre 1870: 91,89, 1875: 107,64, 1880: 119,43, 1885: 171,69, 1889: 180,46; es kamen im Großherzogthnm auf einen Einwohner an Einlage 1870: 35,10 Mk., 1875: 52,44 Mk., 1880: 72,25 Mk., 1885: 100,65 Mk., 1889: 119,74 Mk. Darmstadt, 12. Mai. Se. König!. Hoheit der Großherzog wohnten heute Vormittag auf dem Griesheimer Artillerie-Schießplatz der Besichtigung der 3., 4. und 5. Eskadron des 1. Großh. Drag.-Regts. (Garde-Drag.-Regts.) Nr. 23 bei. Neustadt im Odenwalde, 10. Mai. Verschiedene Gemeinden unserer Umgebung verbanden sich neuerdings zu einer „Heidelbeerverwerthungsgenossenschaft". Zu derselben schossen die betheiligten Gemeinden, sowie einige Darlehenskassenvereine je 200 Mk. ä fonds perdu als Be- triebscapital. Der Genossenschaftsvorstand hat vorerst seinen Sitz in der untersränkischen Gemeinde Klein Wallstadt. Mainz, 9. Mai. Das in den Tagen vom 2. bis 10. August dahier stattfindende Festungsmanöver größeren Stils wird sehr interessant werden, da es sich um eine Ueberrumpelung der Festung, welche vorher kriegsmäßig armirt wurde, handelt. Am interessantesten dürsten sich die Pionierübuugen gestalten, an welchen das 10., 11. und 15. Pionierbataillon theilnehmen. Aus zusammengebundenem Schilf, aus Sprit- und Petroleumsäffern, aus zusammengenähten Thierhäuten, aus wasserdichten Wagendecken werden Flöße hergestellt, um damit eine Brücke über den Rhein von Kastel nach Mainz zu schlagen. Wörrstadt, 8. Mai. In der letzten Sitzung des hiesigen Schöffengerichts wurde u. A. ein Weinfälfchungsproceß verhandelt. Ein Weinhändler von A. war angeklagt, aus Rosinen, Zucker und Wasser ca. 16 Stück „Wein" fabricirt und denselben unter Verschweigung der Bestandtheile verkauft zu haben. Der Mann zahlt 100 Mk. Geldbuße. A Lampertheim, 12. Mai. Ern schreckliches Unglück versetzte gestern Nachmittag unseren Ort in Aufregung. Zwei aneinander gekoppelte schwere Bauernwagen fuhren durch die Hauptstraße, als ein etwa vier- bis fünfjähriger Knabe zwischen die Deichsel und Langwied sprang und sich an die Letztere anhängte. Nach wenigen Schritten stürzte der Junge herab, der schwere zweite Wagen fuhr ihm über den Leib und zerquetschte ihm die Eingeweide. Man brachte den unglücklichen Knaben seiner Mutter, welche seit einigen Tagen Wöchnerin ist und vor ihr verhauchte das bedauernswerthe Kind sein junges Leben. Die schmerzliche Scene, welche sich da abspielte, ist schwer zu schildern. Wie viele blühende Leben sind der bösen Gewohnheit der Kinder, sich an die vorüberfahrenden Wagen zu hängen, nicht schon zum Opfer gefallen. So tiefschmerzliche Fälle, wie der vorliegende, sollten alle Alter und Stände 'anspornen, den Unarten der Kinder mit größter Entschiedenheit entgegenzutreten. Vermischtes. * Crefeld, 12. Mai. Bei einem Brande in dieser Nacht fand das Ehepaar Strumpfwirker Drösser nebst sechs Kindern den Tod durch Erstickung. Drei andere Kinder wurden schwer verletzt. * Die Offiziere des deutschen Heeres. Die „Militär- Zeitung" enthält eine dctaillirte Zusammenstellung der deutschen Offiziere des Friedens- und Beurlaubtenstandes, der die vor Kurzem erschienene Anciennetätsliste der Offiziere des deutschen Heeres und die vom Verfasser bis Ende April dieses Jahres berichtigten Ranglisten zu Grunde liegen. Nach dieser Berechnung zählen 1. die königlich-preußische Armee: 15,477 active, 7507 Reserve- und 8225 Landwehroffiziere, 2. die königlich bayrische Armee: 2382 active, 1167 Reserve- und 1272 Landwehroffiziere, 3. das 12. (königlich sächsische) Armeecorps: 1222 active, 691 Reserve- und 675 Landwehroffiziere, 4. das 13. (königlich württembergische) Armeecorps: 849 active, 424 Reserve- und 399 Landwehroffiziere. Das deutsche Herr zählt demnach 19,930 Offiziere des Friedensund 20,360 (9789 Reserve- und 10,571 Landwehr-)Offiziere des Beurlaubtenstandes, insgesammt also 40,290 Offiziere. * Zur Weltausstellung in Chicago. Die Gesammtheit der auf der Weltausstellung zu Chicago in Thätigkeit tretenden Maschinen wird von amerikanischen Blättern auf 24 000 Pferdekräfte angegeben. Vergleichsweise sei hinzugefügt, daß auf der Weltausstellung zu Paris im Jahre 1889 die Zahl der Pferdekräfte sich auf 6000 und auf der Weltausstellung zu Philadelphia im Jahre 1876 auf 2456 Pferdekräfte belief. * Gin eigenartiges Ehehinderniß ist einem Bräutigam zu Schnierlach in Elsaß Lothringen in die Quere gekommen. Als er seine Geburtsurkunde verlangte, stellte es sich heraus, daß er im Register als Mädchen figurirte. Er muß nun warten, bis das Standesamt seine Umwandlung ins männliche Geschlecht auf dem vorgeschriebenen Wege vollzogen hat. * Schlechte Dächer können den Besitzern recht theuer zu stehen kommen. Die Gemeinde Lausanne hat dies jüngst unangenehm erfahren müssen. Vor einiger Zeit wurde dort ein junger Metzger durch einen vom Dache der Kirche St. Francois berunterfaüenben Dachziegel getödtet. Die Mutter des Getödteten strengte gegen die Gemeinde einen Prozeß an. DaS Gericht stellte fest, daß der Unfall von einem Bausebler und von mangelhaster Unterhaltung herrühre. Die Gemeinde Lausanne wurde als verantwortlich erklärt und verurtbeilt, der Klägerin eine Summe von 2000 Frcs. und eine jährliche Lebensrente von 400 Frcs. auszuzahlen; der Gemeinde wurden ferner die Proceßkosten aufgebürdet. * Amerikanische Honorare. Aus Newyork wird berichtet,^ daß die Herren Abbey und Gran Herrn Anton Rubinstein für fünfzig Concerte in Amerika unter folgenden Bedingungen engagirt haben: Das Honorar für jedes Concert beträgt 2500 Dollars, was einer Summe von über einer halben Million Mark für fünfzig Concerte entspricht. Stain- way, der Besitzer der größten amerikanischen Claviersabrit, zahlt den Herren Abbey und Gran für jedes Concert ?(nton Rubinsteins 1000 Dollars dafür, daß Rubinstein in feinen Concerten einen Stainway Flügel benutzt. Schiffsncrchrrchten. Der Polldampfer „Noordlcmd" her „Red Star Line" in Ant- inerpen ist laut Telegramm am 11. Mai wohlbehalten in Rtiryork aogtkommen. verkehr, Land, unö volkrwirthschast. ? WMmtfcnto», 12. Mai. Unter gtllria-r „FrÜhjahrSmarkt" roar sehr Uark mit Schweinen, namentlich Jungschweinen befahren und von Käufern gut besucht. Die sehr hohen Preise für die Ferkel überstiegen diejenigen des Herbstmarktes um das dreifache. Durch diese hohen Preise wollte anfangs der Handel nicht recht in Fluh ^mmen zeigte später aber doch regen Verkehr. Angefahren waren ca. 500 Stuck Schweine; bezahlt wurde für das Paar Ferkel 2. Qualität im Durchschnitt 38-45-50 Mark, für das Paar 1. Qualität 50 6° 70 Mark. Läufer waren nicht begehrt und standen im Preise billiger, das Paar zu 70-80-90 Mark. Fette Schweine waren, da sie stets von den Händlern aufgekaust werden, nicht aufgefahren. — Trotz des schönen Frühlingswetters, daS nur etwas von einem Sturm beeinträchtigt wurde, war der Besuch des Krämer- Marktes geringer wie in siüheren Jabrcn. Manche Krämer machten in Folge dessen nichts weniger als glänzende Geschätte. ~ eiebenfeldrige Fruchtfolge. Nach den Erfahrungen, welche in einer Anzahl Landwlrthschaften in Sachsen gemacht worden sind, hat sich die siebenseldrige Fruchtfolge sehr bewährt. Die Reihen- s°lge beider Aussaat ist: 1. Klee, 2. Roggen, 3. Hafer, 4. Gemenge und Erbsen, 5. Roggen und Weizen, 6. Kraut, Rüben, Kartoffeln, 7. 72 Gerste und Hafer, Vs Roggen. - Mey'S verbesserte StoffwLsche. Kein vernünftiger Mann wird em „Gigerl" sein wolle.., jeder Gebildete aber wird es als Pflicht erachten, seinem äußeren Menschen eine gewisse Sorgfalt zuzuwenden. Der Mann braucht ja nicht so peinlich Toilette zu machen wie die Frau; aber woraus jeder zu den besseren Ständen Zahlende besonders achtet — und mit Recht —, das ist die Wäsche. In allen anderen Dingen darf sich der Mann ein Bischen gehen lassen, nur in der Leibwäsche sind Nachlässtgkeiten unverzeihlich. Darum ist auch bei jedem Junggesellen und in jedem gut geleiteten Haushalt das Capitel „Statt-Wäsche" eines der heikelsten. Der Mann ist übler Laune, wenn er nicht stets tadellose Kragen und Stulpen bekommt; die Frau hat entweder mit der „Glanzplätterin auf neu" harte Sträuße auszufechten, ober sie zieht sich, falls sic selbst plattet und es mal versieht, stumme, vielleicht auch laute Vorwurfe ihres Herrn und Gebieters zu. Auch sind die Anschaffungskosten und der bei Leinenwäsche gebotene tägliche Wechsel von Kragen und Stulpen gar kein bill ges Vergnügen. Mey's Stoffwäsche — Eigenfabrtkat der bekannten Stofswäsche- Fabrik Mey & Edltch, Leipzig-Plagwitz — schafft hier gründlichst Wandel und Abhülfe. Kein feiner Mann braucht sich mehr zu geniren, Stoffwäsche zu tragen; denn die verbesserte Mey'sche Methode, die das Papier mit einem prachtvollen weißen, leinenartig piapa- rirten Webstoffüberzug herstellt, macht es überhaupt unmöglich, diese neueste „Stoffwäsche" vom feinsten Linnen zu unterscheiden. Der Träger dieser Wäsche sieht also zunächst allezeit „patent" aus; er entgeht sodann allen Weiterungen mit der Gattin ober bei Wasch: frau unb spart ferner nicht unerheblich; benn erstens fallen die Ar schaffungskosten für die Leinenwäsche fort, zweitens sind die Auslagen für die Stoffwäsche durchaus nicht höher als sonst das Walchaeld für leinene Kragen und Manschetten, und endlich nimmt em Mer; scher Stoffkragen infolge der schon erwähnten eigenartigen Stoff- imprägnirung Schmutz und Schweiß nicht leicht an, sondern bleibt immer mehrere Tage tadellos weiß. Die unübertroffene Eigenschaft der Mey'schen Stoffkragen unb Manschetten liegt in ber Thatsache, daß sie infolge ber höchst exacten Fabrikation untabelhaft passen;, die Kragen schmiegen sich, ohne irgenbroie zu kratzen, zu reiben ober zu brücken, an die Form des Halses an, vorausgesetzt natürlich, daß man die richtige Weite nimmt, die Manschetten zeichnen sich trotz ihrer Stärke durch eine angenehme Geschmeidigkeit aus. Treten diese Vorzüge der Mey'schen Stoffwäsche, von ber wir uns burch Eigengebrauch überzeugt haben, schon im Alltagsleben stark hervor, so erscheint biese Neuerung gerabezu unentbehrlich auf der Reise und in ber Sommerfrische. Wer viel reist, ber weiß, wie die Plättwäsche in den Hotels behandelt wird — mit Eblor gewaschen unb bann im Nu trocken geplättet —, unb die wackere Hauefrau sieht mit Schrecken, wie ber Gatte brüchige Kragen und au? gefranzte Manschetten von der Reise unb aus dem Bade heirnbringt. Also keine leinene Plättwäsche mehr auf ber Reise! Hier ist die Mey'sche Stoffwäsche ganz eminent praktisch. Ein paar Cartons etnaepackt unb nach dem Gebrauche weggeworfen — unb habet sieht ber Träger allezeit aus wie aus dem Ei geschält. Solche Vorzüge sprechen für sich selbst. Mey's Stoffwäsche ist hier zu haben bei H Kühn E. Balser, I. Hoos unb C. Steinhäuser. kirchliche Anzeige« -er Stadt Gietzen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. Sonntag Cantate, 15. Mai: Vormittags 9Vi Uhr: Professor Stamm. Abends 6 Uhr: Pfarrer Dr. Naumann. Kinderkirche Vormittags 11 Uhr: Pfarrer Schlosser. Am Sonntag Rogate, 22. Mai: Beichte unb heiliges Abendmahl im Vormittagsgottesdlenft. Die Pfarrgeschäfte in der Woche vom 15. bis 21. Mar besorgt Pfarrer Schlosser. Katholische Gemeinde. 4. Sonntag nach Ostern, 15 Mai: Samstag: Nachmittags um 4 Uhr unb Abenbs um '/»8 Uhr Gelegenheit zur hl- Bttchte Sonntag: Vormittags von 8/46 Uhr an Gelegenheit zur hl- Beichte; um 6 Ubr erste Frühmesse; um V$8 Udr zweite Frühmesse; Militärgottesbienst mit Pr.digt; um 3/<10 Uhr Hochamt mit Predigt; Nachmittags um Vj3 Uhr Christenlehre und Andacht Dienstag und Freitag: Abends um |y#7 Uhr Maiandackt. Gottesdienst in der Synagoge. SamStag den 14. Mai: Vorabend 700 Ubr, Morgens 8°° Uhr, Nachmittags 400 Uhr, Sabbathausgang 885 Uhr. Braut-Seidenstoffe, schwarz Weitz, creme rc. — von 65 Pf. bis Mk 22.85 — glatte u. Damaste rc. ,ca. 300 verseh. Qual. u. 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