Rr. 169 $«ti8tagben 12. Juli 1892 Gießener Anzeiger Kenerat-Anzeiger r XHT 1 J V 1 Anrts- und 2lnzeigeblatt füv den ALveis Gieren. Hratisöeitage: Gießener Aamitienbtätter Anrtlichev Theil in der Spalte „Bemerkungen" de- Verzeichnisses schon bemerkt, kommen Steuerzahlungen nur in den worden sind, es sei denn, daß sie auf Objecten zu die 4. Gemeindeeinnehmer Lang, Wieseck, 5. Bürgermeister Geißler, Lollar, 7. Bürgermeister Bender, Hungen, 8. Bürgermeister Bopp, Bellersheim, Außerdem hat eine Ersatzwahl für werten dem Anzeiger Wßchentlich drrigza^ l I. Wahlbezirk, j Gießen, Stadt. II. Wahlbezirk, Gießen, Land. V. Wahlbezirk, Großen'Buseck. VI. Wahlbezirk, Alle LnnonceN'Bureaux des In- imb LuZlande« nehmen Anzeigen für den „Gießener Äe|tifler* entgegen. durch die Bevollmächtigten der Gemeindevorstände gewählten 16 Kreistagsabgeordneten scheidet aus Grund des Art. 26 der Kreis- und Provinzialordnung mit Ablauf dieses Jahres die zweite, nicht schon 1889 ausgeschiedene Hälfte aus. Es Annahme von Anzeige» zu der Nachmittags für bei sagenden Lag erscheinenden Nummer bis Varm. 10 Uhr. Londorf. XII. Wahlbezirk, Hungen, Stadt. XIII. Wahlbezirk, Hungen, Land. den für die Wahl- in das Verzeichniß aufzunehmen, da deren Stimmrecht durch Vertreter ausgeübt werden kann. Wenn jedoch ein Höchstbesteuerter nach Art. 16 und 17 der Kreisordnung nicht Mmmberechtigt sein sollte, so wollen fassen. Gießen, den 5. Juli 1892. Der VollzugScommissär: Nebel, Amtmann. Sie dies angeben. Wie Die Versammlung hat: 1. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen; 2. darüber zu beschließen, ob die im Grund-(Flur-)Buch enthaltenen Großenangaben oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grund zu legen sind; 3. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt oder den Abschätzungswerth der Grundstücke oder durch Bildung und Verkauf von Massegrund- stücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß betreffend Feldbereinigung in der Gemarkung Rüddingshausen. Nachdem die Einwendungen, welche gegen das durch meine Bekanntmachung vom 19. Mai d. I. verkündete Ab- stimmungsergebniß erhoben wurden, Seitens der Großh. Oberen landwirthschaftlichen Behörde verworfen worden sind, und nachdem diese Behörde den Beginn der Feldbereinigungsarbeiten angeordnet hat, lade ich sämmtliche betheiligten Grundeigenthümer zu der gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 Freitag den 22. Juli l. I., Vormittags 11 Uhr, im Schulhause zu Rüddingshausen ßtattfindenden Versammlung. Beträgen zur Anrechnung, welche im vorigen Rechnungsjahre entrichtet i erhoben oder durch Capitalausnahme aufgebracht werden sollen. Außerdem können Wünsche und Anträge Seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden. In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grundeigenthümer eine Stimme- die Beschlüsse erfordern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zweidrittheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich. Kommen giltige Beschlüsse nicht zu Stand, so hat: zu 1: die Landescommission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen; zu 2: die Ermittelung des Flächengehalts der Grundstücke durch Vermessung zu erfolgen; zu 3: die Vollzugscommission die erforderlichen Beschlüsse r Gießen, den 9. Juli 1892. Betr.: Die Wahl des Kreistages des Kreises Gießen durch ' die 50 Höchstbesteuerten. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen