Nr. 33 Dienstag den 9. Februar 1892 Aints- und Anzeigeblatt für den Ureis Giefzen. HraLisöeikage: Hießener Jamitienötätter. amtli^cr Theil Ille Armoncen-Bureaux dcS In. und Auslandes nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Lag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr. Arts-nrr-. Tanger, 6. Februar. Unter den Juden und Mauren herrscht großes Elend in Folge der grassirenden Pocken. Vierteljähriger ^Sounementsprei-r 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Poft bezogen 2 Mark 50 Pfg. Redaction, Expedition und Druckerei: Kchntstrnße Mr. 7. Fernsprecher 51. Deutsches Reich. Berlin, 7. Februar. Die Arbeiten des Reichstages sollen derart gefördert werden, daß der Sessions- schluß noch vor Ostern erfolgen kann. Verschiedene Vorlagen, wie z. B. die Trunksuchts-Vorlage, werden daher unerledigt bleiben. — In der Freitagssitzung der Budgetcommission des Reichstags kam bei Fortsetzung der Berathung des Militäretats der bekannte Erlaß des commandirenden Generals Prinzen Georg von Sachsen hinsichtlich der Soldaten- mißhandlung'en tm sächsischen Heere zur Erörterung. Der sächsische Militärbevollmächtigte Oberst v. Schlieben gab die offizielle Erklärung ab, daß diese Verfügung in der That ergangen sei, worauf sich eine lebhafte Debatte über das Capitel der Soldatenmißhandlungen entspann. In derselben kam allseitig die Entrüstung über derartige Vorgänge, welche dem deutschen Namen wahrlich nicht zum Ruhme gereichen, zum deutlichen Ausdruck und es wurden eingehend die Ursachen, welche zu den Soldatenmißhandlungen führen, wie die Maßnahmen zur Abhilfe erörtert. In letzterer Beziehung hoben verschiedene Redner besonders die wohltätigen Wirkungen der vollen Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des in Bayern bestehenden Militärgerichtsverfahrens hervor. Die Debatte, in welche auch die militärischen Regierungsvertreter, Oberst v. Schlieben, sowie die Generäle v. Goßler und v. Haag, eingriffen, endete mit Annahme einer conservativ- clericalen Resolution, welche sich für Einführung der beschränkten Oeffentlichkeit im Militärstrafversahren, Erleichterung des Beschwerdeweges und größere Pflege der Religiosität im Heere ausspricht. Diese Resolution wurde mit 16 gegen 10 Stimmen der liberalen und socialistischen Commissionsmitglieder genehmigt, während die Commission eine die volle Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Militärstras- versahrens fordernde Resolution Richter-Bennigsen im selben Stimmenverhältniß ablehnte. Jedenfalls wird nunmehr die Frage der möglichen Verhinderung der Soldatenmißhandlungen in lebhafteren Fluß kommen. Unter Anderm hat jetzt auch der bayerische Kriegsminister im Auftrage des Prinz-Regenten eine Verfügung erlassen, welche das Osfiziercorps aus seine Pflichten aufmerksam macht- die Offiziere verkennen dieselben, wenn sie Soldatenmißhandlungen duldeten und gegen den Gemißhandelten Partei nähmen. Berlin, 6. Februar. Der Sultan überraschte den Kaiser Lurch Zusendung eines Oelgemäldes, darstellend des Kaisers Ankunft in Konstantinopel. Danzig, 6. Februar. Das österreichische Kriegsschiff „Najade", welches kürzlich nach Pola ausgelaufen ist, ist mit 35 Mann Besatzung vermuthlich verloren. Bremen, 6. Februar. Jnspector Leist vom „Lloyd" telegraphirte heute Morgen, daß die Dampfer „Newa" und „Belos" fertig seien, an die Längsseite der „Eider" zu gehen, die Bergungsdampfer „Berthilde" und „Hermes" werden heute erwartet. Taucher haben die Steuerbordseite des Dampfers untersucht und keine Beschädigung gefunden. Die Backbordseite und der Hintertheil des Schiffes ist bisher wegen des hohen Seeganges nicht zugänglich. Das Passagiergepäck ist gestern Abend sämmtlich gelandet. Capitän Heineke und sechs Personen bleiben einstweilen an Bord, der Rest der Leute wird mittelst der „Aller" morgen nach Bremerhasen zurückkehren. Bekanntmachung, betreffend die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des Großherzogthums, hier Verloosung gelegentlich des Viehmarktes in Lauterbach. ES wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großh. Ministerium des Innern und der Justiz die nachgesuchte Er- laubniß zur Veranstaltung einer Verloosung gelegentlich des Viehmarktes zu Lauterbach im Monat Juli l. I. unter der Bedingung ertheilt hat, daß nicht mehr als 8000 Loose a 60 Pfg. ausgegeben und mindestens 65pCt. des Brutto- Erlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen, von Lieh, landwirthschastlichen und Haus- geräthen zu verwenden sind. Gießen, den 6. Februar 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. G a g e r n. Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags. Die Gießener AKmiktea-tätter »trbcn dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Gießener Anzeiger Heneral-Anzeiger. Denker Xeidptag. 165. Plenarsitzung. Samstag den 6. Februar, 2 Uhr. . Dor Eintritt in die Tagesordnung constatirt Abg. Dr. Meyer (bfr.) auf Grund des stenographischen Berichts, daß er gestern nicht gesagt habe, eS könne jeder einzelne deutsche Staat einen deutschen Reichsangehorigen an Rußland ausliefern, sondern daß er nur ganz allgemein von einem „Mann" gesprochen. 9 - u J?ScnS bcy Geschaftsordnungscommisston berichtet Abg. Günther über Petitionen betr. die Ertheilung der Ermächtigung zur Fortsetzung von Privattlage-Verfahren gegen den Abg. Werner. 9 8 ni$t AhM"trage 6ommiffion entsprechend wird die Genehmigung _ „ H^aui wird die Etatsberathung bei den noch unerledigten Thetlen des Etats des Reichsamts des Innern, nämlich den Positionen Jnvaliditats- und Altersversicherung und Reichsver- ficherungsamt, fortgesetzt. (Ref. Abg. Graf Behr.) Abg. Möller (natl.) wünscht, daß bei der Errichtung eines Neubaues für das Reichsverstcherungsamt Räumlichkeiten zur Aufnahme einer ständigen Unfallverhütungsausstellung geschaffen werden StaatSsecretär Dr. v. Boetticher erwidert, dem Gedanken näher getreten werden, zumal wenn bie beteiligte Industrie bie Kosten für Erhaltung und Verwaltung einer solchen Ausstellung übernehme. Heute fehle es an Räumlichkeiten; ber Neubau bes Reichsversicherungsamts werbe hoffentlich 1894 beenbet sein. Abg. Grillenberger (Soc.) begrünbet ben von seiner Fraction emgebrachten Antrag: bie verbünbeten Regierungen zu ersuchen, noch im Laufe ber gegenwärtigen Session einen Gesetzentwurf betr. bie Abänderung des Unfalloersicherungsgesetzes vorzulegen, in welchem besonders folgende Punkte Berücksichtigung finden sollen: 1. Ergänzung be§ Gesetzes dahin, daß die Zahlung der Rmte an Verletzte nicht erst mit dem Ablauf ber 13. Woche nach Eintritt beS Unfalls, fonbem D°n dem Tage ber Beendigung des Heilverfahrens an zu erfolgen V'a2-®Wfl0un0 einer Bestimmung, baß im Falle ber Tödtuna welcher bereits infolge eines früher erlittenen Unfalls Rmte bezogen, bie Berechnung des den Hinterbliebenen zu gewährenden Sterbegeldes und der Rmte nicht mir nach dem Arbeitsverdienst, dm der ©etöbtete tm letzten Jahre gehabt hat sondern unter Zugrundelegung dieses Arbeitsverdienste- und der bezo0enen Rente zu geschehen hat, 3. Ausnahme der in dm Stras- Mb^eIan1?en