Nr. 6 Freitag den 8. Januar 1892 Amts- und Anzeigeblatt für bett Ureis Gieren. Hratisöeitage: Hießener Iamikienötätter, fehlen: c Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr. Alle Annoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. (Datum und Unterschrift.) III. Anfertigung einer Uebcrsicht. I , Alsbald nach Abschluß des Kassenbuchs ist eine lieber, I stcht zu fertigen, aus der ersichtlich ist: I a. der Markenbestand nach Klaffen, Stückzahl und Werth am 1. Januar und 31. December des abgelaufenen Kalenderjahrs, b. der Kassevorrath am 31. December, c. der Gesammtbetrag der vereinnahmten Beiträge, ä. der Gesammtbetrag der für dctr Markenankaul verwendeten Beträge, e- der Gesammtbetrag der von der Versicherungsanstalt in Natur erhaltenen Marken, f. Art, Zahl und Betrag der vernichteten Marken, g. die Summe der zurückerstatteten Beträge, h- der Betrag der Rückstände an Beiträgen, i. die als uneinbringlich niederzuschlagenden Beiträge. Die Uebersicht ist unter Bestätigung der llebereinstimm- ung des Ergebnisses mit den Büchern bezw. unter Erläuterung etwaiger Differenzen vom Rechner zu unterschreiben und dem Kaffenvorstand, bezw. dem Vorstände der Gemeindekrankenversicherung, bei den örtlichen von der Gemeindebehörde errichteten Stellen der Bürgermeisterei, zur Einsichtnahme vorzulegen. Daß dies geschehen ist, haben die bezeichneten Vorstande, bezw. Stellen auf der Uebersicht zu vermerken Im Jalle der Bürgermeister selbst die Geschäfte der örtlichen Stelle versieht, hat der Beigeordnete bett bezeichneten Vermerk Samens der Bürgermeisterei zu vollziehen. Die Formularien zu den liebersichten werden den Kreisämtern zur Vertheiluna I an die Krankenkassen und Stellen seitens der Versicherunas- anstalt zugehen. a JDie hiernach aufzustellende Uebersicht ist bis zum l 5. Januar jeden Jahres an den Vorstand der Versicherungsanstalt einzusenden. Glaubt der Vorstand die Richtigkeit der Uebersicht in Zweifel ziehen zu müssen, so wird er das Kreis- amt von den vorgefundenen Anständen in Kenntniß setzen, welches die Kasse, bezw. Stelle zu den erforderlichen Erlaub terungen unter Vorlage des Kassenbuchs rc. anhalten und von I dem Ergebniß den Vorstand der Versicherungsanstalt benachrichtigen wird. Finger. Vierteljähriger A»onnementsprei«: 2 Mar« 20 Psg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Work 50 Pfg. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schnkgraß« Ar.7. Fernsprecher 51. ausgeführt werden, dieselben haben aber, wenn sie nicht vorher noch Mitglieder des landwirthschaftlichen BezirkSverem» werden und sich zu diesem Behufs bei dem Unterzeichneten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Ausführung ihrer Bestellungen zu vergüten; 3) daß Landwirthe, welche durch Vermittelung des land- wirthschaftlichen Bezirksvereins Saatftucht ober Kartoffeln zu beziehen wünschen, ihre Anmelbungen bis zum 10. Februar l. I. bei betn Unterzeichneten einzureichen haben; 4) baß bie Zahlung bei Empfang ber Saatfrucht ober Kartoffeln alsbald zu erfolgen hat; 5) daß angeboten sind an Kartoffeln loco Hamburg ober Görlitz Magnum bonum, Richters Imperator, Daber'sche, Champions Anberffen, sächsische Zwiebelkartoffel, Lata Rosa (wate Rosenkartoffel) zu 4 Mk. per Ctr., Kornblume (Paulsens Züchtung), Blauaugen, Hortensia, Weltwunber, Schneeflocken, frühe Rosa unb gelbe Rosa zu 5 Mk. per Ctr., Bis- guit, stütze blaue Sechswochen, Juno unb Simon von Paulsen unb deutscher Reichskanzler von Richter zu 6 Mk. per Ctr.. Bruce, englische Neuzüchtung aus Magnum bonum zu 9 Mk' per Ctr.; 6) daß Saatofferten bis jetzt noch nicht eingelaufen sind. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen, Anmeldungen entgegen zu nehmen und längstens bis zum 10. Februar l. I. einzufenden. Gießen, den 5. Januar 1892. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen Jost. De«tsches Reich. Berlin, 6. Januar. Der Reichstag nimmt am nächsten Dienstag seine durch bie Weihnachtspause unterbrochenen I Arbeiten wieder auf unb zwei Tage später tritt auch ber I preußische Landtag zu seiner neuen Session zusammen, | so daß wir uns alsdann wieder einmal mitten in einer parlamentarischen Hochfluth befinden werden. Bis Ostern werden beide Parlamente zweifellos nebeneinander tagen müssen, bann aber dürste der Reichstag dem preußischen Land- I tage das Feld allein überlassen. Regierung und Reichstagspräsidium sind übereingekommen, daß der Schluß des Reichs- I tageS, wenn irgend möglich, zu Ostern erfolgen solle, zu welchem Behufe man regierungsseitig auf die Einbringung mehrerer neuer Vorlagen, die noch für die laufende Reichstagssession angekündigt waren, verzichten will. Von wichtigeren Vorlagen sind im Reichstage nur noch der Etat, deffen Einzel- berathung vor Weihnachten zu Gunsten der Handelsverträge abgebrochen werden mußte, und die Novelle zum Krankenkassengesetze, letztere blos noch in dritter Lesung, zu erledigen, außerdem der neue Handelsvertrag mit der Schweiz, der aber nur wenige Sitzungen beanspruchen dürfte. Es kann darum allerdings für Ostern dem endlichen Schlüsse der nun schon seit dem 6. Mai 1890 dauernden Reichstagssession entgegen» gesehen werden, dagegen wird sich die Session des preußischen Landtages, vor Allem wegen des umfangreichen neuen Volksschulgesetzes, wohl bis in den Sommer hinein erstrecken. Berlin, 5. Januar. Von der preußischen Staatsbahn veröffentlichen hiesige Berliner Zeitungen Folgendes- „Königliches Eisenbahn-Betriebsawt. § 163 la ... , den 21. November 1891. Geheim! Wegen der ungünstigen financiellen Ergebnisse der Staats-Eisenbahnverwaltung ist uns die äußerste Sparsamkeit bei Unterhaltung der Bahnanlagen zur Pflicht gemacht worden. Wir bestimmen daher, daß alle zur Erhaltung der Betriebssicherheit oder zur noih- wendigsten Instandhaltung der Bahnanlagen nicht unbedingt erforderlichen Ausgaben vorläufig zu unterbleiben haben. Es wird hierdurch sowohl eine Einschränkung der Ausgaben bei den Handwerker-Rechnungen wie insbesondere bei den Ausgaben für Arbeiterlöhne durch Herabsetzung der Lohnsätze sowohl wie Verminderung der Arbeiterzahl möglich sein. Die Arbeiterzahl ist auf dasjenige Maß herabzusetzen, welches nur für die unbedingt nothwendigen Arbeiten erforderlich ist. Allen hiernach entbehrlichen Arbeitern ist unter Einhaltung der vorgeschriebenen Frist sofort zu kündigen. Innerhalb drei Tagen ist uns zu berichten, wie vielen Arbeitern gekündigt ist. Die Anzahl der weiter zu beschäftigenden Arbeiter ist eingehend zu begründen. Die durch Herabsetzung der Lohnsätze wie durch Verminderung der Kopfzahl zu erzielende Ersparniß ist über« schlägig zu berechnen und anzugeben." Aus verschiedenen Eisenbahnwerkstätten, z. SB. Fulda, Neustadt-Eberswalde usw., gemeldete umfangreichere Arbeiter-Entlasiungen stehen wahr- scheinlich hiermit in Zusammenhang. Bekanntmachung. Nach Beschluß ber Generalversammlung bes lanbwirth- schastlichen Bezirksvereins Gießen soll in biesem Frühjahr ber Bezug von Saatfrucht unb Kartoffeln burch ben lanbwirth- schaftlichen Bezirksverein vermittelt werben. Es wirb dies unter bem Anfügen zur öffentlichen Kennt- mß gebracht: 1) baß in bem Voranschläge bes lanbwirthschaftlichen'Be- zirksvereins pro 1891/92 600 Mark zur Deckung ber Transportkosten vorgesehen finb unb baß bei Bestellungen von Mit» ghebern bes landwirthschaftlichen Bezirksvereins, welche den Betrag von 30 Mk. nicht übersteigen, bie Kosten beS Transports der Saatftucht unb Kartoffeln bis zur Eisenbahnstation Gießen auf bie Bezirksvereinskasse übernommen werben, baß bei größeren Bestellungen dagegen bie Vereinsmiiglieber bie Kosten des Transports ber Saatftucht insoweit zu übernehmen haben, als bie Bestellung ben Bettag von 30 Mk. übersteigt; 2) baß Bestellungen von Lanbwirthen, welche nicht Mit» glieber bes landwirthschaftlichen Bezirksvereins sind, ebenfalls Der Kiehever Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags. Die Gießener J Aamltieuötätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Zu M. M. 1.27764. Darmstadt, den 22. December 1891. Betr.: wie vorher. Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichcn Kreisämter. Im Anschluß an unsere Ausschreiben vom 12. Decbr. 1890 unb 17. April 1891 (Amtsblatt Nr. 11 von 1890 unb Nr. 5 von 1891) bestimmen wir weiter bas Folgenbe: I. Verrechnung vernichteter Marken. a. Wird der Werlh vernichteter Marken durch die Ver- sicherungsanstalt in Baar ober burch Ueberfenbung von Marken ersetzt, so ist ber Betrag im Kassenbuch in Einnahme zu stellen unb, wenn ber Ersatz in Marken erfolgt ist, gleichzeitig in Ausgabe zu buchen; in letzterem Falle finb außerbem bie Marken im Markenvorrathsbuch in Zugang zu bringen. b. Werben vereinnahmte unb gebuchte Beträge von ber Kaffe an ben Arbeitgeber unb Versicherten roieber zurück- erfiattet, so ist ber zurückerstattete Betrag im Kassenbuch zu verausgaben, eine Aenberung ber gebuchten Einnahmesumme sonach zu unterlassen. II. Abschluß des Kassenbuchs und Markcnvvrraths-Buchs. a. Am 31. December jeden Jahres sind das Kassenbuch, sowie das Markenvorathsbuch (vgl. Amtsblatt 11 Z. 4) af,ä zuschließen und die verbleibenden Reste als erste Einnahmeposten des nächsten Jahres vorzutragen. Gleichzeitig mit dem Abschlüsse dieser Bücher hat ein Sturz der Kaffe unb bes Markenvorraths stattzufinben. Das Ergebniß bes Markenvorrath-Sturzes ist zunächst mit dem Abschluffe des Markenvorrathsbuchs und hierauf das Ergebniß I des Kaffesturzes, zuzüglich des Geldwerths der vorhandenen Marken, mit dem Abschlüsse des Kassenbuchs zu vergleichen. I Wie geschehen ist in den Büchern selbst unmittelbar unter I bem Abschlüsse in nachstehenb — unter c — angegebener I Weise zu vermerken. b. Der nach bem Abschlüsse bes Kassenbuchs verbleibenbe I 9?efl muß entroeber in baar ober in Marken vorhanben fein. I 3ft der Rest geringer als ber vorhanbene Betrag an Gelb I unb Marken, so ist der Mehrbetrag in der Kaffe, bezw. beim I Markenvorrath zu belassen, beträgt er mehr, so ist der Unter- I fdlieb in bie Kasse einzuschießen. In beiben Fällen ist im I Kassenbuch bezw. im Markenvorrgthsbuche innerhalb Linie bie I erforderliche Anmerkung zu machen. o. Der Abschluß ist in folgender Weise zu vollziehen: I 1) im Markenvorrathsbuch. Noch bem heute gleichzeitig mit bem vorstehenben Ab- I Musse vorgenommenen Sturze des Markenvorraths waren an Marken vorhanden: I Verglichen | . fo fehlen . M. H I find mehr vorhanden . „ „ welche von mir zugeschoffen (in der Kaffe belassen) worden sind. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, betr. die Maul- unb Klauenseuche zu Vollnkirchen, Kr. Wetzlar. In Vollnkirchen, Kr. Wetzlar, ist die Maul» und Klauen- seuche ausgebrochen. Gießen, den 5. Januar 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _______ ______ v. Gagern. Gießen, den 5. Januar 1892. Bekanntmachung, bie Buch- unb Rechnungsführung bei ber Jnvalibitäts» unb Altersversicherung betreffend. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien, die örtlichen ^nvallditäts- und Altersversicherungsstellen, die Vorstände der Betriebs- (Fabrik ), Knappschasts- kasscn und der Ortskrankenkasse Gießen. Nachstehenb abgebruckles Ausschreiben Großh. Ministe- rmms bes Innern unb ber Justiz theilen wir Ihnen im -Anschluß an unser Ausschreiben vorn 20. December 1890 zum Bemessen hiernach mit. ..... Die Formularien zu ben Uebersichten, welche aufs sorg- fauigfte auszufüllen finb, werben Ihnen in ben nächsten Tagen zugehen; bas eine Exemplar hiervon kann als Concept benutzt werben, bas anbere ist bis zum 15. l. Mts. an ben Borstanb ber Jnvalibitäts» unb Altersversicherungsanstalt in Darmstabt abzusenben. v. Gagern. WeßenerAnzeiger Kenerat-Anzeiger. zu 14 zu 20 H — zu 24 H — zu 30 H — zu 28 H — im Gesammt werlhe St. — St. — St. — St. — St. — JL — A Der Rest nach oben beträgt: § find mehr £?[ vor- Händen:" " " * » * « Sonach sind im Ganzen an Werth (mehr) weniger vorhanden at H 2) im Kassenbuch. bem heute gleichzeitig mit dem vorstehenden Ab- schlusse vorgenommenen Sturz der Kaffe, sowie des Vorraths an Marken waren vorhanden: a- baar H b. an Marken im _ „ zusammen at a Der Rest nach oben beträgt Neueste Nachrichten. Wolfis telegraohischeS Lorrespondenz-Bureau. Dresden,6. Januar. Prinz Georg hatte in der Nacht wenig Schlaf und klagte über Kopfschmerzen- gleichwohl ist daS Allgemeinbefinden befriedigend. Fieber ist nicht mehr vorhanden, die Körpertemperatur betrug 37,2. Der Prinz kann aus einige Zeit das Bett verlassen. Hamburg, 6. Januar. Infolge des schweren Schnerstürm eS, welcher in der vergangenen Nacht hier herrschte, find die meisten telephonischen Verbindungen in der Stadt, wie nach auswärts gestört. An vielen Stellen hängen zer- rissene Drähte von den Häusern herab. Die Ausbesserung wird voraussichtlich einige Tage dauern- der Schaden ist bedeutend. Washington, 6. Januar. Es wird allgemein angenommen, daß die Finanzcommission des Repräsentantenhauses dem Mac Kinley-Tarif mittelst Vorlagen über Abschaffung oder eine wesentliche Herabsetzung der Zölle aus verschiedene Artikel entgegentreten werde. Gestern wurden im Congresse etwa zwanzig Vorlagen eingebracht, nach welchen mehrere Artikel aus die Freiliste gesetzt werden sollen, darunter namentlich Wolle, Kohlen, Eisenerz, Zinn, Weißblech. Andere Vorlagen bezwecken die Abschaffung der Zuckerprämien. Depeschen des „Bureau Herold". Berlin, 6. Januar. Dem Reichstage sind heute die Ausnahmetarise der deutschen Eisenbahnverwaltungen zugegangen, welche die Ausfuhr der deutschen Kohlen im Wettbewerb mit den ausländischen Kohlen begünstigen. Berlin, 6. Januar. Seit heute Nacht herrscht heftiger Sturm- zahlreiche Beschädigungen sind vorgekommen. Viele Telegraphen- und Telephonleitungen wurden zerstört. Berlin, 7. Januar. Nach den „Berliner Politischen Nachrichten" ist seitens der preußischen Eisenbahnverwaltung die Einführung von Arbeiter-Ausschüssen nahe bevorstehend. Breslav, 6. Januar. Das Dorf Rückenwaldau steht vollständig in Flammen. Wegen des furchtbaren Sturmes ist das Rettungswerk schwierig. Posen, 6. Januar. In Lodz sind 50 Personen an der Trichinosis erkrankt. Münster, 6. Januar. Auf der Zeche „Monopol" fand eine Explosion von Kohlenstaub statt. Drei Bergleute wurden gelobtet. Iserlohn, 6. Januar. Der Anarchist Winner wurde wegen Hochverraths und Aufreizung zum Klassenhaß verhaftet. Wien, 6. Januar. Die Steischen Eisenwerke haben ihren Betrieb wegen Kohlenmangel eingestellt. Paris, 7. Januar. Ein Brief an den „Temps" aus Groß-Popo erzählt, daß die Dahomeer in das französische Gebiet eingefallen seien, um Sclaven zu jagen und dieselben an den Congostaat zu verkaufen. Ein deutsches Haus in Widah vermittele den Handel, dasselbe habe bereits tausend Sclaven ausgekauft. Letztere seien für den Bau der belgischen Congobahn bestimmt. Brüssel, 6. Januar. Belgien ersuchte die fremden Regierungen um Angabe der Brüsseler Universitäts- Diplom-Besitzer zwecks Feststellung der stattgehabten Fälschungen. Heber die Begründung der Entwürfe der revidirten Itädteordnung und der Abänderung der Landgemeindeordnung entnehmen wir dem „D. Tägl. Anz." folgendes: „In dem Gesetzentwurf der revidirten Städteordnung sind die Grundlagen der bisherigen städtischen Berfasiung beibehalten. Aus der Begründung der einzelnen Abänderungen ist folgendes hervorzuheben: 1) Zur Zeit müssen diejenigen Nichtortsbürger, welche seit zwei Jahren den Unterstützungswohnsitz in der Gemeinde erworben haben, für die Stadtverordnetenwahl persönlich ihr Stimmrecht in Anspruch nehmen. Die Regierung will diesen Zwang wegfallen lassen. Derselbe habe vielfach gerade solche Personen bei der Wahl ausgeschlossen, welche im Uebrigen dauerndes Interesse für die Gemeinde besäßen. Die neue Gesetzesbestimmung, daß die Abgabe des Stimmzettels auch in der Liste der Stimmberechtigten zu bemerken ist, entspricht der seitherigen Praxis. 2) Die Bürgermeister und besoldeten Beigeordneten sollen durch Bestätigung ihrer Wahl immer — unter Ausschluß eines Vorbehalts — hessische Staatsangehörige werden. Der Bürgermeister soll fortan allgemein die „Gemeindebeamten" nur auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung anstellen. Hierunter ist jedoch nicht das nur gegen Vergütung angenommene Bureaupersonal verstanden, und rnodificirt sich danach unsere Mittheilung aus dem Entwurf. 3) Nach Art. 50 soll der Bürgermeister nach Anhörung der Stadtverordneten in sachgemäßer Weise die besondere Bearbeitung der einzelnen Zweige der Stadtverwaltung unter sich und die Beigeordneten, unter Festsetzung der Stellvertretung, vertheilen. Hierdurch würde die Stellung des Bürgermeisters gegenüber den Beigeordneten genauer bestimmt und geregelt. Die Disciplinarbefugniß des Bürgermeisters gegen Gemeindebeamte rc. wird durch Erhöhung der Strasbesugniß verschärft. Daß der Bürgermeister bei Erkennung der vorläufigen Suspension eines Ge- meinbebeamten vom Dienste nicht mehr an die Zustimmung der Stadtverordneten gebunden sein soll, entspreche seiner Stellung, da er die Verantwortung für die Verwaltung trage, unb ben tatsächlichen Verhältnissen, ba meist Gefahr im Verzüge liege. ' 4) Was das Polizeiwesen aiüangt, so will die Re- gierung zwar gewisse polizeiliche Gebiete, wie Feuer., Bau-, Markt-, Straßen-, Armen-, Feldpolizei und das Meldewesen den Städten belassen, hält es aber im übrigen nach den Erfahrungen für richtig, die Polizei einem staatlichen Beamten zu übertragen. 5) Den Titel über die Verfassung mit c o l l e g i a l i s ch e m Magistrat hat die Regierung gestrichen, da sie nicht erwartet, daß dessen Bestimmungen zur Anwendung kommen werden. Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Landgemeindeordnung, enthält eine ganze Reihe von Bestimmungen, welche solchen in dem Entwurf der Städteordnung entsprechen und für deren Begründung auf jene Bezug genommen wird. Die Regierung hält es für zweckmäßig, dem Kreisrathe, ähnlich wie dem Bürgermeister in der geltenden Städteordnung, die Ausübung der Disciplin über die Gemeindebeamten und niederen Diener der Landgemeinden zu übertragen. Betreffs der Neuerung der Ernennung der Bürgermeister in den Landgemeinden durch das Ministerium aus der Zahl der Mitglieder des Gemeinderaths für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zu derselben, führt die Regierung aus: Die Selbstständigkeit der Gemeinden in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten, welche das Gesetz von 1874 gewährleistet habe, habe im Allgemeinen den Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung entsprochen. Die Bestimmungen über die Wahl der Bürgermeister und Beigeordneten habe jedoch zu Bedenken Veranlassung gegeben und seien als der Abänderung dringend bedürftig bezeichnet worden. Als besondere Mißstände seien hervorgehoben worden: 1) das Werben um die Stimme der Wähler durch Gewährung freier Zeche und 2) die Abhängigkeit des Bürgermeisters von seinen Wählern. Durch ersteren Umstand seien selbst rechtlich denkende Bürgermeister-Candidaten genöthigt gewesen, Mittel anzuwenden, welche von Wahlbestechungen nicht viel unterschieden gewesen seien. Die Frage der Wiederwahl übe einen maßgebenden Einfluß auf die Thätigkeit des Bürgermeisters aus und benehme ihm jede Energie bei Erfüllung feiner wichtigen Ausgaben, insbesondere bei der Handhabung der Localpolizei und bei den örtlichen Geschäften der Staatsverwaltung. Die dem Bürgermeister bei Durchführung der schwierigsten Reichs- und Landesgesetze gestellten Ausgaben hätten eine solche Ausdehnung erfahren, daß dieses wichtige Amt nur einem durchaus zuverlässigen, qualifkirten Manne anvertraut werden könne, welcher nicht abhängig sei von den zweifelhaften Aussichten einer direkten Wahl, in der oft eine Stimme den Ausschlag zu Gunsten eines gar nicht Geeigneten geben könne. Diese Vorgänge und Beurtheilungen hätten die Regierung veranlaßt, die Provinzialdirectionen und Kreisämter gutachtlich zu hören. Dieselben hätten sich einstimmig für Abänderung der seitherigen Bestimmungen und größtentheils für Beseitigung der direkten Wahlart ausgesprochen. Gleicher Ansicht war auch die Commission, welche sich weiter mit überwiegender Mehrheit gegen die direkte Wahl der Bürgermeister und Beigeordneten durch den Gemeinderat h erklärte und die im Entwurf aufgenommene Ernennung durch die Regierung empfahl. Die Regierung hat sich diesem Vorschlag angeschlossen, da sie denselben den Interessen der Gemeinden, wie der Staatsverwaltung in gleicher Weise entsprechend hält. Daß die oben erwähnten Mißstände, welche wohl allseitig anerkannt werden, eine Aenderung dringend erheischen, wird Niemand leugnen können- wir zweifeln aber nicht, daß die Abänderung, wie sie vorgeschlagen ist, auf vielseitigen heftigen Widerspruch stoßen und von der Zweiten Kammer der Stände mit großer Majorität, wenn nicht einstimmig abgelehnt werden wird." Cocate» unb provinzielles. Gießen, 7. Januar 1892. — Neues Theater. Die Vorbereitungen zum Gastspiel des Fräulein Thessa Klinkhammer sind bereits in vollem Gange. Wir machen noch darauf aufmerksam, daß Herr Direktor Reiners zu diesem interessanten Gastspiel Abonnements-Scheine, gitig für alle fünf Gastspiele, im Preise von 9 Mk. für einen Parquetplatz und Mk. 6,50 für einen Sperrsitzplatz ausgiebt. Morgen Freitag zum zweiten Male „Das verlorene Paradies", welches Stück wir noch besonders empfehlen wollen. — In der gestern Abend im Bereinslocal (Safe Ebel stattgefundenen sehr zahlreich besuchten General-Versammlung der Rudergefellschaft erstattete der Vorstand eingehenden Geschäfts- und Kassenbericht, welcher sich günstig über die Ergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres aussprach und mit Beifall ausgenommen wurde. Die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft sind günstige, indem 23500Mk. Aktiva nur 8500 Mk. Passiva gegenüberstehen und sind im Budget wiederum acht Boothaus-Antheilscheine zur Ausloosung bezw. Rückzahlung für dieses Jahr vorgesehen. Der Mitgliederstand beträgt: 2 Ehrenmitglieder, 45 aktive und 137 passive Mitglieder. Die sportliche Thätigkeit war eine rege und errang die Gesellschaft in der vergangenen Saison mehrere Preise, worunter den Pokal für die „Meisterschaft vom Rhein". Für kommende Saison wurde die Anschaffung eines neuen üierruberigen Dollenbootes beschlossen. — In den Vorstand wurden neu- resp. wiedergewählt die Herren: Jean Kirch, Ehr. Reiber, Alb. Scheel, Hr. Fillmann, Louis Petri III., I. Sauer, A- Klingspor, C. Krailing, E. Balser, Ph. Hartmann, A. Weigand, A. Montanus und Architekt Meyer. Letztere beiden Herren als Vertreter der passiven Mitglieder. — Für das am 23. Januar in Steins Saalbau stattfindende „Ballfest" ist die ganze hiesige Regiments-Capelle (LI Mann) engagiry z — Nachdem wiederholt Unglücksfälle durch Verwechselung von Medikamenten vorgekommen, und zwar derartig, daß zum äußerlichen Gebrauch bestimmte Arzneien, z. B. (Karbolsäure), welche neben innerlichen Medikamenten auf beit Krankentischen ftanben, irnhümlich eingenommen finb, finbet bom 1. Januar ab in allen beutschen Apotheken die Einrichtung statt, daß alle äußerlichen Arzneien in sechseckigen, mit Längsrippen versehenen Gläsern, alle innerlichen Arzneien in runden Gläsern abgegeben werden, so daß auch in der Dunkelheit des Krankenzimmers eine Verwechselung nicht wohl möglich ist. Mit Recht macht aber die Münchener „Aerztliche Rundschau" darauf aufmerksam, bafc die Kenntniß dieses neuen Verfahrens in die weitesten Kreise bringen muß, wenn es wirksam fein soll. Sie bittet beshalb alle Rebactionen von Tagesblättern um ben Abbruck dieser Mittheilung, welche bisher nur in ben vorn großen Publikum nicht beachteten Verorbnungsblättern geftanben hat. § Von der Ohm, 6. Januar. Die Ergebnisse ber Jagden, über bie bei der Eröffnung derselben im Herbste allseits von den Jagdpächtern lebhafte Klagen geführt wurden, haben sich doch in letzterer Zeit viel besser gestaltet. Allerdings bleibt der Ausfall der Hühnerjagd bestehen, die Hasen- unb Rehjagb-bagegen weist meist günstige Resultate auf. □ Vom Vogelsberg, 6. Januar. Seit gestern Abenb tobt ein sehr starker Sturm, der heute von heftigem Schneegestöber begleitet ist. Der feine Schnee bringt burch alle Ritzen in bie Gebäude. Darmstadt, 5. Januar. Hiesige Blätter berichten: Die Vorkommnisse am Gießener Gymnasium scheinen Veranlassung geworben zu fein, baß man sich an ben höheren Unterrichtsanstalten Hessens ganz allgemein bas Thun und Treiben ber Schüler etwas näher ansieht. Gegenwärtig wirb wenigstens an ben hiesigen Gymnasien burch ben Oberschulrath Herrn Solban nach ben bestehenden Schülerverbindungen recherirt und es sollen deren bereits fünf entdeckt fein. Die Untersuchung ist noch im Gange und zweifellos werden schwere Strafen für bie Betheiligten refultiren, von benen freilich bie Eltern am schwersten getroffen werben. Die Statuten ber einen Schülerverbinbung sollen sogar bie ehrenwörtliche Verpflichtung enthalten, daß alle Mitglieder später einmal beim Kösener S. C.-Verband „activ" werden müssen. Wie behauptet wird, soll sich bie eingeleitete Untersuchung auf alle höheren Unterrichtsanstalten des Lanbes erstrecken. Zellhaufen, 4.Januar. Wie Raubanfälle entstehen- Am letzten Samstag Nachmittag lief ein hiesiges Mädchen athemlos nach Seligenstabt unb erzählte in seiner Erschöpfung von einem auf ber Staatsstraße tauernben „Räuber". Die Seligenstäbter Genbarrnerie würbe von bem „Raubanfalle" verstänbigt unb biefer gelang auch halb bie Verhaftung ber von bem Mäbchen näher bezeichneten Person. Bei ber Consrontirung bes „Räubers" mit bem Mäbchen vor ber Seligenstäbter Amtsgerichtsbehörbe erklärte letzteres, ber verhaftete Hanbwerksbursche habe ihm gar nichts zu Leib ge- than. Er sei nur hinter ihm nachgegangen unb aus Furcht habe es bie Flucht ergriffen. Selbstverstänblich würbe ber harmlose, unschuldig feftgenommene Handwerksbursche sofort wieder in Freiheit gesetzt. ' verrnischtes. * Aus Thüringen, 5. Januar. Seit gestern Abend wüthet in Ost he im v. d. Rhön ein großer Brand, der viele Wohnhäuser und Scheunen in Afche gelegt hat. * Heidelberg, 4. Januar. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Leichenverbrennungsanstalt sind nunmehr veröffentlicht worben. Dieselben bestimmen u. A., daß die Leichen von Personen unter 18 Jahren und Willens- unsähigen nur auf Wunsch ber Bestattungspflichtigen verbrannt werben können, auswärts Verstorbene nur auf Grunb einer Beurkunbung ber zustänbigen auswärtigen Polizeibehörde. Ferner, baß aber, wo der Verdacht eines gewaltsamen Todes vorliegt, bie Verbrennung nicht vorgenommen werben darf. Die Aschenreste werben in Holz- ober Blechbehältniffen ober in Thongesäßen den Angehörigen übergeben, welche dieselbe bei sich bewahren ober auf bem Friebhofe beisetzen, bezw. aufstellen können. IlnitxrfUät». Nachrichten. — Aus Göttingen schreibt man der ,Fr. Ztg.": Auch der Studentenausschuß der hiesigen Universität hat eine Petition an ben Cultusminister adgefaßt, in welcher um Beibehaltung ber bisherigen Ferienordnung gebeten wird- Die Petition ist von 130 Stubtrenven unterschrieben unb bem Prorector überreicht worben. — Die Universität Leipzig ist den Bestrebungen derjenigen Damen, welche sich in Deutschland eine akademifche Bildung an- eignen wollen, ein wenig entgegengekommen. Dort dürfen gegenwärtig 20 Studentinnen, meistens Amerikanerinnen und Engländerinnen den Vorlesungen der Professoren beiwohnen. Sie zahlen, jedoch kein Honorar, müssen sich auch vorher den betreffenden Docentm vorstellen und um Eintrittserlaubniß zu den Collegien bitten. So lange ihnen diese nur unentgeltlich gewährt wird, gelten sie selbstverständlich auch in Leipzig nicht alS akademische Bürgerinnen. Verkehr, Land» «nd Volkrwirthfchaft. — PoftpaSetverkehr mit den Neuen Hebriden, Von jetzt ab können Postpackete ohne Werthangabe im Gewicht bis zu 3 kr nach ben Neuen Hebriden versandt werden. Die Packete müssen srankirt werden. Ueber die Taxen ,unb Versendungsbedtngungeu erthetlen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. — Telegrapheuverkehr mit Luxemburg. Vom 1. Januar 1892 ab beträgt bte Wortgebühr für Telegramme nach Luxemburg 5 Pfg. Die Mindeftgebühr von 50 Psg. für ein gewöhnliches Telegramm bleibt unverändert. — Postverkehr mit dem OceubaiionSgebiet von VoSuierr» Herzegowina und dem Sandschak Novivazar. Seit dem 1. Januar 1892 finden die Bestimmungen und Taxen des Deutsch- Oefterreichisch-Ungartschen WechselverkehrS auch Anwendung auf die gewöhnlichen unb eingeschriebenen Brtespostsendungen deS Verkehrs mit dem OccupationSgebtet von Bosnien und Herzegowina, ausschließlich des Sandschaks Novtbazar. Von demselben Zeitpunkte ad werden ferner unter den gleichen Bedingungen Postanweisungen bis zum Metftbetrage von 400 Mk. im Verkehr mit demselben Occupa- lionSgebiet, jedoch einschließlich des Sandschaks Novtbazar, zugelaffen