Nr. 285 Grftes Blatt Dienstag den 6. Deccmbcr 1892 Amts- uttb Anzeigeblatt für den Uveis Gieren. HratisSeikagc Hießmer Siiimifmififäfftr der Alle Mnnoncm-Bur tau; bd > mü tullauM nehm« luftigen für ben ^Gießener Hnjtigtr* tntgtgm. «»»ahme non Anzeige» zu ber Nachmittag» für bcn Mgenben lag erscheinmden Nummer btl Borat 10 Uhr. 1) die betreffenden Thiere in anderen Besitz übergehen, einerlei ob die Überlieferung sofort oder erst später erfolgt, oder 2) wenn die Giltigkeitsdaner des Scheines an dem Markttage erlischt. | Reiches übergegangen. Wir haben also jetzt wenigstens die oberste Aufsicht des Reiches in Sachen der Auswanderung — dieselbe pflegt gewöhnlich durch einen höheren Marine-Osfizier ausgeübt zu werden — und daneben ist von Regierung und Gesetzgebung des deutschen Reiches allerdings noch manches Andere gethan worden, um die deutsche Auswanderung von verschiedenen Mißständen zu reinigen und dieselbe in ersprießlichere Bahnen zu lenken. Aber trotzdem hat sich in den maßgebenden Kreisen mehr und mehr die sehr richtige Empfindung aufgedrängt, daß nur eine einheitliche reichsgesetzliche Regelung des gelammten Auswanderungswesens im Stande sein werde, dasselbe in einer den Interessen der Auswandernden wie des Staates entsprechenden und gedeihlichen Weise zu regeln und umzugestalten. Dieser Ausgabe sucht nun die dem Reichstage in- seiner gegenwärtigen Session zugegangene Vorlage über die Auswanderung zu entsprechen und jedenfalls verdient es alle Anerkennung, daß hiermit zum ersten Male ein Versuch zur Regelung des deutschen Auswanderungswesens aus Grund eines besonderen Reichsgesetzes unternommen wird. Leider kann man dieses Unternehmen nicht als sonderlich gelungen bezeichnen, einmal, weil der betreffende Entwurf die Grenzen für eine wirklich umfassende reichsgesetzliche Regelung des deutschen Auswandrrungswesens offenbar nicht weit genug zieht, dann aber auch, weil die Vorlage selbst bedenkliche Schwächen enthält. Wenn sie zunächst einen wirksameren Schutz des Auswanderers gegen Uebergriffe seitens der Unternehmer und Agenten, gegen Vergewaltigungen seitens der Transportgesellschaften und noch andere Unbilden anstrebt, so ist eine solche Tendenz gewiß sehr löblich. Aber der genannte Zweck soll vielfach mit kleinlichen Mitteln und bureau- kratischen Maßregeln erreicht werden und demgegenüber kann schwerlich behauptet werden, daß die Vorlage einen großen Fortschritt zum Besseren in dieser Seite des Auswanderungswesens bedeute. Direct abzuweisen ist jedoch die weitere in der Vorlage hervortretende Tendenz nach möglichster Einschränkung der Auswanderung, welches Bestreben dem innersten Wesen dieser wichtigen culturgeschichtlichen Erscheinung geradezu widerspricht, und ebenso muß die hierbei hervortretende weitgehende polizeiliche Bevormundung der Auswanderung zurückgewiesen werden. Das Verlangen der allgemeinen Anzeigepflicht einer beabsichtigten Auswanderung, die vierwöchige „Wartefrist", die Beschränkungen bei Abschluß eines Auswanderungsvertrages und andere Bestimmungen des Gesetzentwurfes bedeuten fast ebenso viele staatliche und behördliche Chicanen des Auswanderungslustigen, ohne daß sie doch schließlich vermöchten, denselben an der Ausführung seiner Absicht zu hindern. Vielleicht gelingt es im Reichstage, die hauptsächlichsten Bedenken erregenden Bestimmungen der Vorlage zu beseitigen und sie durch zweckmäßigere Vorschriften zu ersetzen, dann wäre in der schwebenden bedeutsamen Frage immerhin etwas gewonnen. Eine durchgreifende und praktische Umgestaltung des deutschen Auswanderungswesens bedarf jedoch noch anderer, breiterer Grundlagen und weitschauenderer Gesichtspunkte, als sie der gegenwärtig dem Reichstage vorliegende Entwurf eines Auswanderungsgesetzes darbietet. Solche Grundlagen und Gesichtspunkte würden in der Schöpfung einer Centralstelle für Auskunftsertheilung in Auswanderungsangelegenheiten, in der dauernden diplomatischen Fürsorge für das Wohlergehen der Ausgewanderten in fremden Ländern, wo noch unsichere Verhältnisse herrschen, ferner in der principicllen Leitung der Auswanderung, in der Hinlenkung derselben nach bestimmten Gebieten u. s. w. zu finden sein' und erst mit Berücksichtigung derartiger Punkte dürfte sich die deutsche Auswanderungspolitik ersprießlich und gedeihlich gestalten. Die Regelung des deutschen Answandernngswcsens. Von jeher hat Deutschland zum Strome der europäischen Auswanderer den im Verhältniß zu seiner Einwohnerzahl stärksten Procentsatz gestellt, dennoch ermangelte gerade in unserem Vaierlande das Auswanderungswesen selbst bis in die neueste Zeit hinein der so nothwendigen einheitlichen Leitung und Beaufsichtigung und weiter einer durchgreifenden staatlichen Fürsorge überhaupt. Der langen territorialen Zersplitterung und nationalen Zerrissenheit Deutschlands muß mau es wohl hauptsächlich zuschreiben, daß sich hier die Regierungen um eine Frage von so hoher politischer, socialer und namentlich volkswirthschaftlicher Bedeutung, wie sie durch die Auswanderung doch unbestritten dargestellt wird, eigentlich herzlich wenig kümmerten und daß dann von einer zweckmäßigen Leitung des Auswanderungswesens nicht die Rede sein konnte. Daher war denn auch in den Zeiten des seligen deutschen Bundestages von einem Eingreifen der Bundesgewalt in die Auswanderungsfrage nicht das Mindeste zu spüren, die meisten Particularstaaten aber beschränkten sich darauf, Gesetze zur Beaufsichtigung der Auswanderungsagenten zu erlassen, wozu in den Hansestädten Bremen und Hamburg noch gesetzgeberische Maßnahmen in Betreff der Auswandererschiffe kamen. Erst die Ereignisse von 1866 brachten mit der Gründung des norddeutschen Bundes auch ein bischen mehr Leben in die deutsche Auswanderungspolitik. Denn Artikel 4 der norddeutschen Bundesverfassung bestimmte, daß die Auswanderung der Beaufsichtigung seitens des Bundes und seiner Gesetzgebung zu unterliegen habe und bekanntlich ist diese Bestimmung nachher in die Verfassung des neuen deutschen Deutsches Reich. Berlin, 4. December. Der Bundesrath scheint noch keinen endgültigen Beschluß über die neuen Reichssteuer- Vorlagen gefaßt zu haben. Wenigstens erwähnt der osfi- ciöse Bericht über die Plenarsitzung des Bundesrathes vom Donnerstag diese Gesetzentwürfe nicht weiter. Jedenfalls wird aber der Bundesrath die genannten Vorlagen in diesen Tagen zur Erledigung bringen müssen, da ja die erstmalige Berathung der Militärvorlage im Reichstage am kommenden Freitag mit der Generaldebatte über die neuen Steuerentwürfe verbunden werden soll. — Das amtlich sestgestellte Ge samm t e rgeb n i ß der Reichstagswahl im westpreußischen Wahlkreise Marie n- Werder-Stützm liegt nunmehr vor. Hiernach erhielten v. Donimirski (Pole) 7013, Wessel (sreicons.) 4169, v. Dieskau (cons.) 1559, Rother (sreis.) 746 und Jochem (soz.) 531 Stimmen, während 21 Stimmen zersplittert oder ungültig waren. § 3. Die Gesundheitsscheine müssen Ort und Datum Ausstellung, den Namen des Besitzers der zu trans- portirenden Thiere, jedes mitzusührende Stück Rindvieh nach Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen und die Zahl der mitzuführenden Schafe, Schiveine und Ziegen enthalten. Die Zeugnisse müssen, sofern sie nicht von einem beamteten Thierarzte ausgestellt und mit desien Dienstsiegel versehen sind, von der Ortspolizeibehörde des Ausstellungsorts beglaubigt sein und sind fünf Tage (ausschließlich des Tags der Ausstellung) gilt'g. Der Führer der Thiere muß diese Zeugnisse während des Transports derselben stets bei sich Huben. § 4- Ist die Giltigkeit der erstmalig ausgestellten Gesundheitsscheine, aus denen die Herkunft der betreffenden Thiere ersichtlich ist, abgelaufen (§ 3), so darf auch, ohne daß die Thiere wieder sieben Tage an einem Orte gestanden haben, eine erneute Ausstellung von solchen Scheinen erfolgen, wenn der erste und die etwa später noch über die betreffenden Thiere ausgestellten Gesundheitsscheine vorgezeigt werden. Daß dies geschehen, ist aus jedem erneuerten Gesundheitsschein zu bemerken. Die Erneuerung eines Scheines kann auf diesem selbst erfolgen. Bei der Erneuerung des Gesundheitsscheins ist zugleich zu bescheinigen, daß die Gemarkung, in welcher die Erneuerung des Scheines erfolgt, seuchenfrei ist. Kann der Besitzer der Thiere die früher ausgestellten Gesundheitsscheine nicht beibringen, so ist er verbunden, die Thiere so lange zu behalten, bis ihm auf Grund des § 1 ein neuer Gesundheitssch^. ausgestellt werden kann. § 5. Die gemäß § 1 den Viehhändlern auferlegte Verpflichtung tritt ein vermöge der Betheiligung an dem Kauf- oder Tauschgeschäft oder an dem Transport, ohne Rücksicht auf das Eigenthumsverhältniß oder die Person des Führers. § 6. Die erforderlichen Zeugnisse hat der Viehbesitzer, im Falle des § 2 Ziffer 1 Derjenige, in dessen Besitz das Vieh übergeht, auf seine Kosten zu beschaffen. r 8 7. Insoweit die genannten Transporte auf Eisenbahnen erfolgen, finden die obigen Bestimmungen keine Anwendung; sie greifen jedoch Platz, wenn die mit der Eisenbahn trans- portirten Thiere in eine innerhalb des Kreises gelegene Gemarkung eingeführt werden. Schotten, den 21. November 1892. Großherzogliches Kreisamt Schotten. Schönfeld. Bekanntmachung, betreffend Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche. Zur Verhütung der Einführung und Verbreitung der Maul- und Klauenseuche sind fortan die im Nachstehenden enthaltenen Maßnahmen einzuhalten. Unsere früheren Bekanntmachungen, insbesondere diejenigen vom 5. Juni 1891, Kreisblatt Nr. 44, und Ziffer 3 Absatz 1 unseres AuSschrcibens vom 18. August l. I., Kreisblatt Nr. 66, sind nicht mehr in Giltigkeit. 8 1. Jeder Viehhändler, der Rindvieh, Schale. Schweine oder Ziegen innerhalb des Kreises aus einer Gemarkung in die andere oder von einem außerhalb des Kreises gelegenen Ort in den Kreis verbringt oder verbringen läßt, bedarf hierzu nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eines -Gesundheitsscheins.' 1) Werden die Thiere von einem außerhalb des Kreises gelegenen Ort in den Kreis eingeführt, so ist der Gesundheitsschein von einem approbirten Thierarzt auszustellen und hat dahin zu lauten, daß die fraglichen Thiere sich seit mindestens sieben Tagen in seuchenfreiem Zustande an dem Orte der Untersuchung befunden haben; 2) Führt der Händler das Vieh von einem nichthessischen Orte, in dessen Umkreise die Seuche herrscht, ein, so muß in der von dem Thierarzt ausgestellten Bescheinigung noch weiter bescheinigt sein, daß die Gemarkung, aus welcher das Vieh eingeführt wird, vollständig seuchenfrei ist; 3) Beginnt der Transport an einem Orte innerhalb der Kreises, an welchem ein Th ierarzt wohnt oder in welchem dieSeuche noch nicht vier Wochen erloschen ist, so bedarf der Händler des unter 1 erwähnten Zeugnisses; 4) Beginnt der Transport des Viehes innerhalb des Kreises an einem Orte, an welchem kein Thierarzt wohnt und welcher länger als vier Wochen seuchenfrei ist, so genügt ein Gesundheitsschein der Bürgermeisterei, worin bescheinigt ist, daß Ort und Gehöft, aus welchem das Vieh stammt, feuchenfrei sind; 5) Die Gesundheitsscheine für Schafe und Schweine in Treibherden (einerlei ob Handels-, Schlacht- oder sonstiges Vieh) können immer nur von einem approbirten Thierarzt ausgestellt werden. Die Berechtigung der Bürgermeister bezw. Beigeordneten zur Ausstellung der Gesundheitsscheine dauert nur inso- l a nge, als wir uns nicht veranlaßt sehen, wegen Auftretens der Maul- und Klauenseuche innerhalb des Kreises oder in gefährlicher Nähe desselben für einzelne Orte besondere Bestimmungen zu treffen. § 2. Jeder Viehhändler, der Rindvieh, Schafe, Schweine oder Ziegen auf einen im Kreise stattfindenden Vieh markt — wenn auch von dem Marktorte aus — auftreibt oder auftreiben läßt, bedarf ebenfalls des in § 1 erwähnten Gesundheitsscheins. Aus Viehmärkten sind die über das angetriebene Vieh beigebrachten Gesundheitsscheine polizeilich zu revidiren, jedoch alsbald den Besitzern wieder zuzustellcn. Die Erneuerung eines Scheines, welche nur durch den den Markt überwachenden Thierarzt zu erfolgen hat, ist hier nur dann erforderlich, wenn Der Wsßeir Jhqtigtt erscheint täglich, Bit Ausnahme de» Montags. Die Gießener Werben dem Anzeiger Wöchentlich breimal beigelegt. ArntliHsr Chsrl. Nr. 45 des Reichs Gesetzblatts, ausgegeben den 30. v. M., enthält: (Rr. 2058.) Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnisse. Vom 29. November 1892. Gießen, den 2. December 1892. Großherzc-gliches Kreisamt Gießen. ___________________v. Gagern. Bekanntmachung, betreffend Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche. Die Seitens des Großh. Kreisamts Schotten in obiger Angelegenheit erlassene Bekanntmachung bringen wir zur -Kenntniß der Interessenten. Gießen, den 2. December 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Gießener A n reiner A A a . >»d Druck»«: Henerat-Anzeiger. Wären diese 21 Stimmen nicht gewesen, so hätte der polnische Candidat gleich im ersten Wahlgange gesiegt, jetzt mutz er sich nun doch noch einer Stichwahl mit dem Freiconservativen Wessel unterziehen. Berlin, 3. December. Die Protest Versammlung des d euts ch en Brauerbundes hat heute Mittag ftatt« gefunden. Folgende Resolution wurde beschlossen: Die Versammlung der Brauereien der Steuergemeinschaft verwahrt sich sehr entschieden gegen die von den Bundesregierungen geplante Erhöhung der Brausteuer. Eine überaus schwere Belastung der Brauindustrie schädige das Gewerbe im allgemeinen aus das empfindlichste und führe namentlich den Ruin zahlreicher kleinerer und mittlerer Brauereien herbei, da die Abwälzung auf die Consumenten, wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs zugegeben werde, vollständig ausgeschlossen sei. Berlin, 3. December. Die Verhandlungen wegen einer allgemeinen deutschen landwirthschastlichen Wanderausstellung in oder bet Berlin vom 1. März bis Mitte Juli 1894 werden ernstlich in die Wege geleitet. Prinz Ludwig von Bayern als Präsident der deutschen Land- wirthschaftsgesellschaft beantragte bei dem Berliner Magistrat für den beregten Zweck den Treptower Park herzugeben. Berlin, 3. December. Gegen die neue Brausteuer wollen der deutsche Gastwirthverband, sowie die zugehörigen Vereine eine Petition an den Reichstag richten. Berlin, 3. December. Der erste parlamentarische Abend in dieser Session findet am 7. December beim Reichskanzler statt. Berlin, 3. December. Die Bud getc ommission des Reichstags beschloß, die EtatSberathung erst nach Weihnachten vorzunehmen. Berlin, 3. December. Abgeordneter Hitze (Centrum) und Genossen haben im Reichstage Interpellationen eingebracht, in welchen bd der Regierung angesragt wird, ob bezüglich der gesetzgeberischen Regelung des Betriebes der Abzahlungsgeschäfte, des Hausirhandels, ferner bezüglich der Organisation des Handwerkerstandes, der Regelung des Lehrlingswesens, des Ausbaues der Innungen noch in der laufenden Session Vorlagen zu erwarten seien. Berlin, 3. December. Die Kaiserlichen Majestäten begeben sich am 7. d. M. Über Magdeburg nach Hannover, woselbst Allerhöchstdteselben am Nachm-ttage 3l/^UHr eintreffen und im Schlöffe absteigen werden. Am 9. d. M. gegen Mittag wird Ihre Majestät die Kaiserin die Rückreise nach Potsdam antreten, während Se. Majestät sich nach dem Jagdschloß Springe begeben und dort vom 9. bis 12. December Jagden abhalten wird. Am 10. December Abends gedenkt Se. Majestät alsdann über Hannover, Braunschweig .und Magdeburg nach Potsdam zurückzukehren. Berlin, 3. December. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" bringt unter derUeberschrift „Vermittelungsvorschläge" einen längeren bemerkenswerthen Artikel, in welchem sie einen aus die Militärvorlage und eventuelle Vermittelungs- anträge zu derselben bezüglichen Artikel der Kreuzzeitung vom 1. December bekämpft und den Inhalt desselben zu widerlegen sucht. Die Ausführungen des Blattes gipfeln dabei in der Darlegung, daß nach den Vorschlägen des Kreuzzeitungsartikels die ungleichmäßige Dienstzeit und Ausbildung der Fußtruppen bestehen bleibt, für die Cavallerie und Feldartillerie aver überhaupt nichts geschehen würde und nur die Specialtruppen, die Fußartillerie, Pioniere, Eisenbahntruppen und der Train verstärkt werden sollen. Die Norddeutsche giebt dem gegenüber der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck, daß die konservative Partei Führern, die solche Vorschläge machen, nicht folgen werde. Berlin, 3. December. Der Finanzminister Dr. Miquel ist an einer Luftröhren-Entzündung erkrankt und muß das Bett hüten. Ausland. Lüttich, 4. December. Nach aus Seraing hier einge gangener Meldung fand heute Vormittag in einem Gebäude der Cockerill'schen Werke die Explosion einer Dynamit- Patrone statt, die vor der Thüre des Abtheilungs-Bureaus für Eisen niedergelegt war. Die Thür sprang in Stücke. Von zwei Beamten, die sich in der Nähe befanden, wurde einer leicht verletzt. Der angerichtete materielle Schaden ist beträchtlich. Die gerichtliche Untersuchung ist eingeleitet. Paris, 3. December. Casimir Psrier stößt bei den Bemühungen für Bildung eines Cabinets aus große Schwierigkeiten, dem Vernehmen nach hat Bourgeois den Eintritt in das Cabinet abgelehnt. Rom, 3. December. Dem Vernehmen nach ist das nächste Co ns ist ori um nunmehr endgiltig für die erste Hälfte des Monats Januar anberaumt. In demselben würde der Papst zu Kardinälen ernennen: Den Secretär der Propaganda Persico, den Unterstaatssecretär Mocenni, den Fürstbischof von Breslau, die Erzbischöfe von Köln, Westminster Sevilla, Tours und Rouen, die Nuntien in Madrid und Wien, und wahrscheinlich auch den Erzbischof von Dublin. Bukarest, 3. December. Die Deputirtenkammer genehmigte mit sehr großer Majorität die Dringlichkeit für die aus der Initiative des Parlaments hervorgangene Vorlage, dem Thronfolger eine jährliche Apanage von 300,000 Fr cs. zu bewilligen, von welcher die Hälfte auf die Prinzessin-Braut Mary von Edinburg übertragbar sein soll. Sofia, 3. December. Im vorigen Monat stagnirte der Getreidehandel in Folge ungünstiger Chancen für den Export vollständig. Die osficielle Statistik stellt eine geringere Weizencrnte als im Vorjahre fest. Der Weizen ist nur bei äußerst geringen Preisen zu verwerthen. Der bisherige Getreide export bildet kaum 2/s des vorjährigen. — Die Versuche von Hammel-Exporten nach Oesterreich-Ungarn wurden aufgegeben, weil die Preise der Hammel zu niedrig sind. Petersburg, 3. December. Im letzten Ministerrath wurde aus den Vorschlag des Finanzministers bejchlossen, die Spiritus- und Petroleum st euer zu erhöhen. Petersburg, 3. December. Nach der amtlichen Statistik erzielte die Ernte m Europäisch - Rußland folgende Resultate: Weizen 43,097,840, Roggen 117,909,000, Hafer 86,162,000; zusammen 289,150,000 Centner. Belgrad, 3. December. Als die Polizei sah, daß die Radicalen bei den Communalwahlen siegten, stürmten Polizisten in das Wahllocal, verhafteten den Präsidenten der Wahl und jagten die Wähler auseinander. Der Präsident des obersten Rechnungshofes, Michatlovitsch, und der Curial- richter Novakovitsch wurden verhaftet. Zur Wahlurne werden nur liberale Wähler zugelassen- die Bevölkerung ist außerordentlich erbittert, Militär ist consignirt. Lissabon, 3. December. Alle deutschen Häsen sind seit dem 1. d. M. für seuchenfrei erklärt worden. Washington, 3. December. Der jährliche Bericht des Generalstabsarztes Wyman an den Schatzsecretär befürwortet, daß während des Jahres 1893 jede Ei nwanderun g nach den Vereinigten Staaten verboten werde, um den Ausbruch der Cholera zu verhüten, der die Chicagoer Weltausstellung schädigen könnte. Es verlautet, daß der Schatzsecretär jenen Vorschlag begünstige. Deutscher Reichstag. 8. Sitzung. Samstag, 3. December 1892. Etngegangen eine Interpellation des Centrums betr. Abänderung der Gewerbeordnung (Abzahlungsgeschäfte, Erweiterung der Jnnungsrechte rc) Die Denkschrift über die Ausführung der feit 1875 erlassenen Anleihegefehe wird durch Kmntntßnahme erledigt. ES folgt erste Berathung der Novelle zum In valid enfonds- gtsetz. Abg. Dr. Osann (nl.): D.'e Leistungen auS dem Jnvaliden- sondS müßten für die Kämpfer von 1870/71 größer werden. Erft dann könne die Frage gestellt werden, ob aus dem JnvalidenfondS Gelder für andere Reichszwecke zur Verfügung gestellt werden dürfen. Da eine solche Erhöhung der Leistungen bisher noch nicht stattgefunden, müßten seine Freunde die Vorlage ablehn n. Staatssecritär v. Maltzahn-Gültz: Die vom Reichstag geforderten Bedürfnisse hinsichtlich der Aufbesserung der Invaliden würden von den verbündeten Regierungen anerkannt; ein bezüglicher Gesetzentwurf liege dem Bundesrath bereits vor. Durch die vorliegende Novelle werde nur beansprucht, was nach der geplanten Aufbesserung gewährt werden kann. Die Novelle zum Pensionsgesetz werde dem Reichstage noch in dieser Session zugehen. Abg. vr. Har 1 mann (cons.) spricht seine lebhafte Befriedigung über die Ankündigung einer Vorlage aus, welche bestimmt ist, die Pensionen der Kämpfer von 1870/71 und deren Hinterbliebenen zu verbessern. Der Bestand des JnvalidenfondS sei derart, daß der geforderte Betrag aus demselben zur Verfügung gestellt werden könne. Es sei unbillig, daß die einzelnen Bundesstaaten die Matricular- betträge pränumerando an das Reich zahlen müssen, während ihnen die Ueberweisungen postnumerando zugingen. Abg. Richter (frs.) erkennt an, daß der Bestand des Jnvattdm- fonds nicht vollauf zu dem vorgesehenen Zweck Verwendung zu finden brauche; er müsse die Vorlage aber ablebnen, da sie auf Umwegen die Beseitigung der Franckenftein'schen Clausel zu bezwecken scheine. Er ichwärme nicht für diese Clausel; aber wir haben zur Zeit nichts Besseres. Uebrigens seien vielfach überflüssig Baarbestände angehäuft, aber sei eine Verstärkung der Betriebsmittel der Reichskasse erforderlich, so gebe er temporären Anleihen den Vorzug. Abg. Frhr. v. Buol (Ctr.): Man dürfe die Vorlage nicht a limine abweisen; er beantrage Verweisung an eine Commission. Staatssekretär o. Maltzahn: Die Verfassung gebe dem Reiche gar kein Recht, die Matrikulardeiträge pränumerando zu fordern. Die Franckenstein'sche Clausel werde durch die Vorlage nicht berührt. Die Baarbestände einzelner Reichsoerwattungen konnten auf Grund der geltenden Gesetzesbestimmungen nicht herangezogen werden. Abg. Lucius (Rp) stimmt der Verweisung an (ine Commission zu. Abg. Frhr. v. Stauffenberg (frs.) gibt zu, daß durch die Vorlage an dem beft.henden, durch die Franckenstein'sche Clausel geschaffenen gesetzlichen Zustande nichts verändert werde; ater in der werde doch eine wesentliche Verschiebung eintreten. Jedenfalls solle man sich daraufhin die Vo.lage einmal näher ansehen. Die Vorlage wird eir.er Commission zur Vorberathung überwiesen. Es folgt erste Berathung brr Novelle zum Strafgesetzbuch (lex Heinze). Abg. v. Hollufer (cons.) erklärt, daß seine politischen Freunde mit dieser Vorlage im Großen und Ganzen einverstanden seien und davon segensreiche Folgen erhofften. Er beantragt Verwerfung der Vorlage an eine 21er Commission. ki t Abg' Gröber (Ctr.): Der Proceß Heinze, der den Anlaß zu diesem Gesetzentwurf gegeben, hätte unter Ausschluß der Oeffentttch- reit stattfinden sollen; aber man scheine in Berlin mit der Oeffentlich- keit solcher GiricheVerhandlungen Zwecke zu verbinden, bte man anderwärts mit G richtsverhandlungen nicht verbinde. Die Be- fftrnrnungen dieser Vorlage seien dehnbar und doch einseitig. Die Vorlage enthalte Verschärfungen, die ja für gewisse Fälle wünschens- werth waren, aber sie nehme gar nicht auf die Fälle Rücksicht, in denen Strasmi derungen erwünscht seien. Einen einzelnen Fall solle man jedenfalls nicht zum Anlaß einer solchen Detatlgesetzgebung machen. Redner erklärt sich im Gegensatz zum Vorredner gegen das Caserntrungssystem. Ganz verfehlt, weil undurchführbar, sei die Bestimmung über den Sbweigbefehl, wodurch die einer öffentlichen Verhandlung Beiwohnenden zum Schweigen über gewisse Vorgänge der Verhandlung verpflichtet werden sollen. schneid er-Hamm (nl ): Die heutigen Bestimmungen Uber das Prostituttonswefen feien ganz unhaltbar und bedürften dringend der Regelung. Ein Reichsgefetz über den Strafvollzug sei wunfchenswerth; aber bis es dahin komme, sei es wohl angezeigt, wie es die Vorlage wolle, die dringendsten Mißstände zu beseitigen. Gegen gewisse Rohheiten seien fühlbarere Strafen nöthig, als die jetzt lulaffigen. Er selbst habe einen jungen Zuhälter, der seine Katze mit r koleum begossen, sie in Brand gesetzt und bann hinaus gejagt hatte, so daß sie elend umkam, nur zu sechs Wochen Hast verurtheilen können, weil das Gesetz keine schärfere Strafe zulasse. Einzelne Punkte der Vorlage seien allerdings unannehmbar. Abg. Träger (frs.): Die Vorlage enthalte sehr discutable Be- sttmmungen, trage aber vielfach wieder den schlimmen Charakter eines Gclegenheitagesetzes. Unannehmbar sei die Bestimmung, welche die Ankündigung unsittlicher Schriften rc. auch dann unter Strafe stellt, wenn die Ankündigung an sich keinerlei Anstoß erregt. Derart er- Srofclrmaknr^cn ®tani> deS verantwortlichen Redacteurs, der in 2)eutfcblanb schon nicht am besten gestellt sei, noch mehr. Die Materie iHA,r fdlärfung fei für ihn erst discutirbar, wenn wir zum einheitlichen L-trafooltzug im Reiche kommen. Die Annahme der hier vorgeschlagenen Slratverschä fungen würde der erste Schritt zur Prügelstrafe sein. Warum beschränke man sich mit den Strafoer- iM.Ät0'11 das Cio-l, auch die Soldatenmißhandlungen feien Ausflüsse von Rohheit. Die Bestimmungen über den Schweigebefehl wurden wieder in erster Reihe die Presse treffen. 8 9 Staatssecretär vr. Hanauer: Wenn weitverbreitete Mißstände durch eine besondere Gelegenheit besonders grell beleuchtet werden ° s^che Gelegenheit wohl einen ausreichenden Anlaß r\UL?/'^anbc!“n? geben. Gegen gewisse Äußerungen der Unsittlichkeit genügen die heutigen Strafmittel nicht mehr. Um den Strafvollzug handle eS sich hier nicht, sondern um schärfere Sttafbestimm- Abg. Bebel (Soc.): Auch auf dem Gebiete des militärischm Gerichtsverfahrens kämen Fälle vor, die grelle Mißstände beleuchteten, ohne daß Specialgesetze gemacht würden. Man mache solche bloS mit der Spitze nach unten; wo es sich um die höheren Klassen handle, betrete man nicht den Weg der Gesetzgebung. Die Prostitution sei eine Folge der heutigen Gesellschaftsordnung. Je mehr die Nothlage unter den unteren Klassen zunehme, nehme auch die Prostitution zu. Wenn die Prostituirten heute die Möglichkeit sähen, einen anderen Erwerb, der ihre Erhaltung sichere, zu erlangen, so würden 99°/, davon ganz gewiß ihr jetziges Gewerbe aufgeben. Sehr entschieden wendet sich Redner gegen die sog. Casernirung; in den Toleranzhäusern gingen die Mädchen für immer verloren. Welche Zustände da herrschten, habe sich an der Königsmauer in Berlin, in der Pletßengasse in Leipzig gezeigt. Was dieser Gesetzentwurf vorschlage, sei nicht geeignet, die Moralität zu fördern. Schon die jetzt bestehenden Bestimmungen seien zu weitgehend; sie gäben der Polizei eine zu weitgehende Vollmacht. Redner wendet sich bann gegen die Bestimmungen, welche gegen Darstellungen rc. gerichtet sind, welche geeignet sind, Aergerniß zu erregen. Auf Grund dieser Bestimmung müßten alle mythologischen Sculpturen autz öffentlichen Anlagen beseitigt werden. Ebenso wendet sich Bebel gegen die vorgeschlagenen Strafverschärfungen gegen Fälle besonderer Frivolität und besonderer Rohheit. Zwei seiner Parteigenossen seien von einem schlesischen Gericht zu 9 Monaten Gefängniß verurtheilt worden, weil sie sich aus einer Versammlung entfernten, als eben ein Hoch auf Kaiser und Papst auSgebracht wurde. In dieser Entfernung sollte ein besonderer Act der Frivolität liegen. Die Rohheit wolle man bd den unteren Klassen bestrafen; wenn aber Pferde bei Distanzritten zu Tode getrieben und mit den Sporen bearbeitet würden, daß das Blut ströme, sei das nicht Rohheit? Namentlich aber zeige sich die Rohheit unter den Studenten. Hierauf wird die Weiterberathung auf Dienstag vertagt. Auf der Tagesordnung stehen außerdem die oben erwähnlen Interpellationen des CentrumS. totale» unfc ^provinzielles. Gießen, 5. December 1892. — Personalbestand der Großh. LudewigSnniversttät. Im Sommersemester 1892 betrug die Zahl der Jmmatriculirten 573, hiervon gingen insgesammt ab 143, verblieben demnach 432. Hierzu sind im laufenden (Wmter-ISemester 1892/93 gekommen 83, so daß die jetzige Gesammtzahl 515 beträgt. Außer diesen Studierenden besuchen noch 26 nicht immatricu- lirte Hörer die Vorlesungen. Von den tmmatriculirten Studierenden entfallen 78 (72 Hessen) auf die theologische, 110 (97 Hessen) auf die juristische, 133 (66 Hessen) auf die medicinische, 194 (154 Hessen) auf die philosophische Facultät. Im Speziellen widmen sich der Theologie 78, der Rechtswissenschaft 110, der Medicin 104, der Thierheilkunde 24, der Zahnheilkunde 5, den Cameralwissenschaften 40, der Forstwissenschaft 14, der Mathematik 15, der classischen Philologie 33, der neueren Philologie 32, der Philosophie und den Naturwissenschaften 14, der Geschichte 3, der Phar- macie 15, der Chemie 28. Der Staatsangehörigkeit nach vertheilen sich die Studierenden auf folgende Länder: Hessen 389, Preußen 88, Bayern 10, Sachsen 1, Wüttemberg 3, Baden 4, Oldenburg 2, Sachsen-Weimar 2, Sachsen Gotha 1, Braunschweig 1, Schwarzburg'Sonderhausen 2, Schaumburg- Lippe 1, Hamburg 3; Oesterreich 1, Rußland 1, England 2, Schweiz 1, Belgien 1, Nordamerika 2. Von den Studierenden besitzen daß Reisezeugniß eines Gymnasiums 382, das Reife- zeugniß eines Realgymnasiums 86, das Reisezeugniß für das betr Fach 36, nach dem Ermessen des Rectors wurden im- matricul rt 12. Als Docenten sind gegenwärtig thätig: in der theologischen Facultät 5 ordentliche, 1 außerordentlicher Professor, in der rechtswissenschaftlichen Facultät 5 ordentl., 1 außerordentlicher Professor, 1 Privatdocent- in der medi- cintschen Facultät 10 ordentliche, 5 außerordentliche Pro« fefforen, 1 zweiter Lehrer der Thierheilkunde, 2 Privat- docenten- in der philosophtschen Facultät 19 ordentliche, 7 außerordentliche Professoren, 4 Privatdocenten. — Verzeichniß der Sitzungen des Schwurgerichts der Provinz Oberheffen pro 4. Quartal 1892: Montag den 5. December, Vormittags 9 Uhr: Angeklagter Heinrich Belling II. von Geilshausen wegen Meineids. Die An- klage vertritt: Großh. Staatsanwalt Schilling-Trygo- p h o r u s. Die Vertheidigung führt Rechtsanwalt Or. F u h r. Dienstag dcn 6. December, Vormittags 9 Uhr: Angeklagter Karl Diehl von Ettingshausen wegen Verbrechen gegen die Sittlichkeit. Die Anklage bei tritt: Großh. Staatsanwalt Schilling-Trygophorus. Die Vertheidigung führt Justizrath Dr. Reatz. — Wir erhielten folgende Zuschrift: Ihre kürzlich in diesem Blatte veröffentlichte Mittheilung, dem in der hiesigen Stadt geborenen Kammersänger Hans Gießen aus Weimar fei von der Frankfurter Bphne eine Offerte mit 18,000 Mk. Jahresgage offerirt worden, bedarf insofern einer Klarstellung, als dem berühmten Sänger diese Offerte schon vor einigen Jahren nach einem Gastspiel gemacht wurde. Der Antrag war um so ehrenvoller, als die kunstverständige Leitung des städtischen Theaters der süddeutschen Handelsmetropole bekanntlich sehr hohe Anforderungen an ihren ersten Tenoristen stellt. Der Großherzog von Weimar hat die Engagementsverhandlungen rückgängig gemacht, da er den bei dem Hofe, wie bei dem Publikum von Weimar gleich beliebten Künstler um feinen Preis ziehen lassen wollte. Morgen (Montag) tritt Herr Gießen in einem Wohlthätigkeits- cittcerte in Darmstadt auf. — Das gelegentlich des Zubiläumsfestes des CorpS „Hassta" von Herrn Photographen Uhl dahier aufgenommene Gruppenbild der Festtheilnehmer ist nunmehr fertigqeftettt und erregt dasselbe durch seine überaus scharfe Ausführung, die lebensvolle Gruppirnng und die große Por- traitähnlictkeit der dargestellten Personen — etwa 200 — allgemeine Aufmerksamkeit. Im Hiwe,gründe der Pcrsonen- gruppen erhebt sich das architectonisch schöne Corpshaus der „Hassia". Herr Uhl hat sich als vollendeter Meister seiner Kunst gezeigt und darf aus diese Ausnahme mit Recht stolz sein. — Die Nr. 25 des im Auftrage des Evang. Pfarr- Vereins im Großherzogthurn Hessen von Herrn Pfarrer Dr. Naumann hier herausgegebenen „Hesfifchen KircheublatteS" hat folgenden Inhalt: 1. Zum Advent: Dienst und Nachfolge! 2. Etwas zur „Treue im Kleinen." 3. Die theo-