1892 Donnerstag den 5. Mai Nr. 104 Erstes Blatt Der Gtetzeuer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MonlagS. Die Gießener Pamiticnvtäller werden dem Anzeiger «Schentlich dreimal beigelegu Gießener Anzeiger Kenerat-Anzeiger. Vierteljähriger AßoF.nmcnbprcU: 2 Mark 20 Psg. mH Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Psg. Redaction. Expedition und Druckerei: Sch»tffr»peAr.7. Fernsprecher 51. Amts- und Anzeigedlutt für den Uvek Gieren. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr. Hratisöeitage: Hießener JaunlienötäLLer. Alle Annoncen.Bureaur deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgegen. 2lmilid?cr Theil. Nr. 25 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 27. v. M., enthält: (Nr. 2019.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Febr. 1882, 16. März 1886, 22. Februar 1892, 30. März 1892 und 10. April 1892. Vom 20. April 1892. Gießen, den 4. Mai 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Bekanntmachung, betreffend Ausführung der Bestimmungen des Bundesraths über die Ermittelung der Zahl der in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen. Mir Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Bundesraths v. 26.Märzl892 (Reichsgesetzblatt Nr. 17), sowie auf unsere Bekanntmachung vom 23. April d. I. (s. Gießener Anzeiger Nr. 100) fordern wir alle Unternehmer von Fabriken resp. diesen gleichstehenden Anlagen, insoweit sie ihrer Anzeige- vflicht hinsichtlich der Beschäftigung von erwachsenen Arbeiterinnen seither etwa noch nicht in genügender Weise entsprochen haben sollten, unter Hinweis auf die Strafbestimmung oes § 149 Ziffer 7 der Gewerbeordnung hierdurch wiederholt auf, der zuständigen OrLSpolizeibehörde alsbald, spätestens aber binnen 8 Tagen von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung an, s ch r i s t l i ch e M i t t h e i l u n g über die Z a h l der von Ihnen am 1. April 1892 beschäftigten über 16 Jahre alten Arbeiterinnen einzureichen. — Die Mittheilung muß ersehen lasten, wie viel minderjährige (von 16—21 Jahren) und wie viel großjährige Arbeiterinnen (über 21 Jahre alt) beschäftigt wurden. Unternehmer von solchen hier in Betracht kommenden Anlagen, welchenureinenTheil des Jahres über im Betriebe sind und ihren Betrieb am 1. April 1892 bereits eingestellt oder noch nicht begonnen hatten, haben nach II der nachstehend abgedruckten Bundesraths-Bekanntmachung die Hoch st zahl der von ihnen im vergangenen Jahre beschäftigten Arbeiterinnen über 16 Jahren anzugeben. Gießen, den 2. Mai 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. -(Nr. 2006.) Bekanntmachung, betreffend die Ermittelung der Zahl der in Fabriken und diesen gleich- stehenden Anlagen beschästigtenArbeiterinnen. Vom 26. März 1892. Aus Grund des § 139 b Absatz 5 der Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom I.Juni 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) hat der Bundesrath nachstehende Bestimmungen über die Ermittelung der Zahl der in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen Erlassen: I. Arbeitgeber, welche Arbeiterinnen in Fabriken, Hüttenwerken, Zimmerplätzen und anderen Bauhöfen, in Werften, in Ziegettien, welche nicht blos vorübergehend oder in geringem Umfange betrieben werden, in Bergwerken, Salinen, A rsbereitungsanstalten, unterirdisch betriebenen Brüchen oder Gruben beschäftigen, sind verpflichtet, der Ortspolizeibehörde bis spätestens zum 2. Mai 1892 die Zahl der von ihnen am 1. April 1892 beschäftigten über sechszehn Jahre alten minderjährigen und großjährigen Arbeiterinnen schriftlich mit- zutheilen. Die Mittheilung kann mit der nach § 138 der Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 (Reichs-Gesetzbl. 'S. 261) zu erstattenden schriftlichen Anzeige verbunden werden. II. Auf Anlagen der unter Nr. I fallenden Art, welche nur einen Theil des Jahres im Betriebe sind und ihren Be- l ieb am 1. April 1892 bereits eingestellt oder noch nicht begonnen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen nut der Maßgabe Anwendung, daß die Arbeitgeber verpflichtet sind, der Ortspolizeibehörde eine schriftliche Anzeige über die Höchstzahl der von ihnen innerhalb der Zeit vom 1. April 1891 bis zum 31. März 1892 beschäftigten Arbeiterinnen über jechszehn Jahre zu erstatten. Berlin, den 26. März 1892. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. v. Boetticher. Gießen, den 2. Mai 1892. Betreffend: Ausführung der Bestimmungen des Bundes- I raths über die Ermittelung der Zahl der in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen. Das Großherzoglichr Kreisamt Gießen an die Ortspolizeibehörden des Kreises. Unter Bezugnahme aus die vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, auf Grund der Ihnen erstatteten schriftlichen Anzeigen eine Ueb er sicht der Fabriken und der diesen gleichstehenden Anlagen, in welchen Arbeiterinnen über 16 Jahre beschäftigt werden, nach Formular G der Ihnen zugegangenen Anweisung vom 26. März d. I. in der Weise aufzustellen, daß nur die Spalten 3, 5, 6 und 7 dieses Formulars ausgefüllt werden. Diese Uebersicht haben Sie spätestens bis zum 30. Mai d. I. an uns einzureichen. Das Formular G ebenso wie die Formulare ABC und F der Anweisung können Sie von der Wittich'schen Hofbuchdruckerei zu Darmstadt (Preis 40 Pfg. pro Buch) oder von Heinrich Elbert daselbst beziehen. __________ v. Gagern._________________ Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der für die Landes-Waisenanstalt zu erhebenden Collecten und Büchsengelder. Im Kreise Gießen sind in der Zeit vom 1. Februar 1891 bis dahin 1892 in den einzelnen Gemeinden die nachstehend verzeichneten Beträge für die Landeswaisenkaffe eingegangen. » ■>. Man bringt dies' mit herzlichem Danke für die Geber zur öffentlichen Kenntniß. Gießen, den 3. Mai 1892. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Verzeichnis der im Kreise Gießen in der Zeit vom 1. Februar 1891 bis dahin 1892 eingegangenen Waisenvüchsengelder. Gemeinden zu übertragen 273 21 1. Albach..... -.58 2. Mendorf a. d. Lahn 2.03 3. Allendorf a. d. Lda. 1.05 4. Allertshausen. . . —.— 5. Alten-Buseck . . . 1.38 6. Annerod . . . • 11.34 7. Bellersheim . . . 220 8. Beltershain . . . 4.— 9. Bersrod .... 2.62 10. Bettenhausen. . . 1.41 11. Beuern..... 5.80 12. Brrklar..... —.83 13. Burkhardsfelden 160 14. Climbach .... 2.10 15. Daubrtngen . . • 3.32 16 Dorf-Gill .... — 60 17. Eberftadt .... 1.09 18. Ellingshausen . . 2 — 19. Garbentetch . . . 3.51 20. Geilshausen . • • —.90 21. Gießen..... 135.35 22. Göbelnrod.... 4.— 23. Großen-Buscck . . 4.95 24. Grotzen-Linden . . 8 80 25. Grünberg .... 6.50 26. Grüningen . . . 1.87 27. Harbach .... —.22 28. Hattenrod .... —.50 29 Hausen..... 1 22 30. Heuchelheim . . . 4.65 31 Holzheim .... 2 — 32. Hungen .... 5.60 33. Inheiden .... —.90 34. Kesselbach .... —.— 35. Metn-Linden . . . 2 29 36. Langd ..... 6 97 37. Lang Göns . . - 5.72 38. Langsdorf.... 1231 39. Lauter..... —.— 40. Leihgestern . . . 4.- 41. Lich...... 17 — Gemeinden JL Uebertrag 273.21 42. Lindenstruth . . . — 43. Lollar..... 2.62 44. Londorf .... —.75 45. Lumda.....— 46. Mainzlar .... —.— 47. Münster .... —.80 46. Muichenheim. . . 5.20 49. Nieder-Bessingen . —.42 50. Nonnenroth . . . 1.40 51. Obbornhofen . . . 3.— 52. Ober-Bessingen . . —.40 53. Ober-Hörgern . . —.— 54. Odenhausen . . . —.— 55. Oppenrod .... 3.09 56. Queckborn . . . —.90 57. Rabertshausen . . 2.— 58. Reinbardshain . . 3.80 59. Reiskirchen . . . 1.28 60. Rodheim .... 3.31 61. Rödgen.....— 62. Rölhgel .... 1.— 63. Rüddingshausen . 1.23 64. Ruttershausen . . 3.— 65. Saasen..... 2.90 66. Stangenrod . . . 1.30 67. Staufenberg ... 3 60 68. Steinbach .... 4.30 69. Steinhetm.... 1.20 70 Stockhausen . . . — 71. Trais Horloff . . 2 38 72 Treis a. d. Lda. . 130 73 Trohe.....— 74. Utphe.....— 20 75. Billingen .... 2.92 76. Watzenborn mit Steinberg . . . 8 07 77. Weickartshain . . 1.50 78. W iterShatn . . . —.67 79. Wreseck . ... 31.80 Summa 369.55 Bekanntmachung, betreffend die Verminderung der Herbstzeitlose. Nachstehende, von Großb. Kreisamt Gießen in Nr. 98 des Gießener Anzeigers erlassene Bekanntmachung in obigem Betreff bringen mir hierdurch zur besonderen Kenntniß der Wiesenbesitzer in der Gemarkung Gießen. Gießen, den 2. Mai 1892. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. G n c u t h. Bekanntmachung, betreffend Verminderung der Herbstzeitlose. Im Jntereffe der Wiesencultur ordnen wir auf Grund des Art. 24 der Wiesenpolizeiordnung auch für das laufende Jahr an, daß die auf den Wiesen wachsenden Herbstzeitlosen zur Zeit des höchsten Saststandes durch Ausrupfen der Stengel beseitigt werden. Das Ausziehen hat möglichst bei feuchtem Boden zu geschehen, damit der Schaft der Pflanzen nicht schon dicht unter dem Boden abbricht. Gegenüber den im vorigen Jahr theilweise erhobenen Bedenken, daß bei dem Ausrupfen der Herbstzeitlose die Wiesen zu sehr zertreten würden, bemerken wir, daß in den meisten Fällen das zertretene Gras, ohne daß irgend ein Nachtheil bleibt, sich wieder stellen wird, daß aber auch dann, wenn ttwa ein Theil des Grases sich nicht wieder hebt, der durch das Beseitigen der Herbstzeitlose erzielte Nutzen weit größer ist, als der durch das Niedertreten des Grases entstandene Schaden. Die ausgerupften Pflanzen sind nicht, wie wir eS im vorigen Jahr gesehen haben, auf die Wege zu werfen, woselbst die Schafe durch das Fressen derselben Schaden nehmen können, sondern abseits von den Wegen unterzubringen. Die Beseitigung der Herbstzeitlose hat bis zum 20. Mai l. I. zu erfolgen, die bis dahin säumigen Besitzer haben sich der Erhebung von Strafanzeß^i zu gewärtigen. Gießen, den 26. April 1892. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Bekanntmachung. Auf dem am 3. L Mts. dahier abgehaltenen Viehmarkte blieb ein herrenloses Mutterkalb von brauner Farbe zurück und mußte verkauft werden. Der Eigenthümer wird aufgefordert, seine Ansprüche bei der unterzeichneten Behörde binnen 4 Wochen geltend zu machen, ansonst der Erlös als gefundener Gegenstand behandelt werden wird. Gießen, am 4. Mai 1892. 14255 Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Deutsches Reich. Berlin, 3. Mai. Mit bewundernswert her Consequenz werden die Meldungen von dem angeblich bevorstehenden Besuche des Czaren am Berliner Hofe wiederholt. Erst jüngst ist eine solche Nachricht wiederum von „Hirschs Telegr.-Bureau" verbreitet worden, wonach ber Besuch des russischen Kaisers in Berlin sogar noch vor dessen Besuch in Kopenhagen erfolgen würde, die Vorbereitungen am kaiserlichen Hofe zum Empfange des Czaren seien bereits in Gang. Trotzdem erscheint allen diesen doch nur gerüchtweise austretenden Nachrichten gegenüber auch fernerhin noch Reserve geboten, dies um so mehr, als es der bedenkliche Krankheitszustand des Großfürsten Georg, des zweiten Sohnes des Czarenpaares, als fraglich erscheinen läßt, ob überhaupt nächstens eine Auslandsreise des Kaisers Alexander stattfindet. — Die ehemaligen Reichsunmittelbaren in Preußen sind mit der Entschädigung, welche ihnen die Regierung für Aufhebung ihrer Einkommenstcuerbesreiung durch das dem Abgeordnetenhause vorliegende Gesetz anbietet, nicht zufrieden. Sie verlangen anstatt des 13l/zfachen Betrages ihrer künftigen Einkommensteuer den 29fachen Betrag, stellen daneben aber auch noch andere Forderungen aus. Die Herrschaften haben diese ihre Ansprüche in einem dem Äbge- ordnetenhause übersandten Protest sormulirt, von welchem Schritt sich nur der Fürst zu Stollberg-Wernigerode ausgeschlossen hat. Die ehemaligen Reichsunmittelbaren sind bekanntlich sehr reiche Leute, einen um so ungünstigeren Eindruck dürste daher ihr erwähntes Auftreten in der Volksvertretung wie im Lande machen. Neueste nrid>tcn. Wolffs telegraphische- Correivondenz-Vurean Berlin, 3. Mai. Das Abgeordnetenhaus berieth heute in zweiter Lesung den Nachtragsetat. Finanzminister Dr. Miquel erklärte, die jetzige Gestaltung der aus den Präsidenten und Vicepräsidenten deö Ministeriums bezüglichen Etatspositionen greife nicht einer späteren anderweitigen Regelung vor. Abgeordneter Rickert beantragt die Rückverweisung an die Commission. Die Abgg. Gras Limburg- Stirum und Bachem halten die Erklärung des Finanz Ministers für eine hinreichende Garantie, daß das HauL N Depeschen des „Bureau Herold". Berlin, 3. Mai. Nach der „Kreuzzeitung // Behörden gerichtlich 75 70 69 68 62 64 76 72 76 76 74 60 60 70 60 55 56 70 70 70 68 58 70 60 70 60 51 60 66 70 70 64 68 70 60 58 70 64 70 60 64 60 54 64 Q® 85 d>e Frau Jhrer-Berlin das Referat übernehmen sollte, wurde Polizeilich verboten. Städte mtt Octroi Darmstadt Mainz Offenbach Worms Gießen Slöbte ohne Octrot Bingen Bensheim Alzey Friedberg Alsfeld Lauterbach , . ;-e Bremen. 3. Mai. Der „Norddeutsche Lloyd" erhöhte die Passagepreise per Schnelldampfer nach Newyork für die zweite Cajüte um 25 Mk., für Zwischendeck um 20 Mk., auf der Baltimore-Linie für Zwischendeck um 10 Mk. Für Extra-Dampfer bleibt der alte Tarif bestehen. Karlsruhe. 3. Mai. Die Königin Wilhelmine der Niederlande und die Königin-Regentin Emma sind heute Nachmittag Ja Sand (Schwarzwald) eingetroffen. Lüttich, 3. Mai. Die Gendarmerie zu Sprimont verhaftete einen französischen Anarchisten, dessen Auslieferung die französische Regierung verlangt. Heute wurden mehrere Anarchisten in Lüttich verhaftet. — Heute Abend herrscht in 6er Stadt völlige Ruhe. Gendarmen patrouilliren durch die Stratzen. Die Polizei glaubt, weitere Explosionen würden mcht erfolgen. $ati8, 3. Mai. Der Justiz- und Cultusminister fordert m einem Rundschreiben die Generalstaatsanwälte auf, die stricte Ausführung des Gesetzes über Fabrikation, Verkauf und Aufbewahrung von Sprengstoffen, insbesondere von Dynamit, zu überwachen. Newyork. 3. Mai. In den hiesigen Arbeiterkreisen wurde die Mat feier gestern Abend durch eine Versammlung begangen, welcher etwa tausend Personen beiwohnten. Es wurden Beschlüsse zu Gunsten einer Verminderung der Arbeitsstunden gefaßt. In Chicago begab sich eine Deputation unter Führung eines Mitgliedes der „Arbeiterzeitung" zu dem Poltzeiches und verlangte von ihm die Zurückgabe der am Sonntag confisctrten rothen Fahne. Der Poltzeiches antwortete, die Behörden könnten weder das Umhertragen rother Fahnen noch die Anwendung von Gewalt dulden. Die Deputation drohte beim Abgänge, gegen die wegen ungesetzlicher Beschlagnahme von Fahnen vorzugehen. — Lebensmittel-Preise Ende März 1892. Nach einer Zusammenstellung der Großh. Centralstelle für die Lanbes- statisttk kosteten: Weltausstellungs-Notizen. Fortschritt der Riesenbauten. Am Jndustriepalast arbeiten jetzt 614 Mann. Von den acht Pavillons sind sechs fertig. Die Außenwände sind bis zur Dachlinie gediehen. Am nordöstlichen Pavillon wird Beton verarbeitet. Am Fischereipalast arbeiten 48 Mann. Zimmerleute haben den Dom in Arbeit. Die Beton-Arbeiten machen- hier guten Fortschritt. Alles Eisenwerk ist fertig, mit Ausnahme der Aquarien. Im Innern des Frauenpalastes arbeiten 13 Mann, welche die Fußböden legen und die Treppen bauen. Zm Nord- und Süd-Pavillon des Gartenbaupalastes wird der Fußboden gelegt. An den Treibhäusern arbeiten 26 Mann. Das Dampskesselhaus erhält ein Dach. 58 Mann arbeiten am Verkehrsmittetpalast. Die Zimmereiarbeiten sind vollendet. 28 Mann arbeiten am Hüttenbaupalast. Das Lattennageln und die inneren Mauern sind beinahe fertig- der Dom hat ein Dach erhalten. Betonarbeiter sind am nördlichen Ende. 276 Mann sind am Electricitätspalast beschäftigt. Alle eisernen Tragbalken für die Transepte sind an Ort und Stelle. Zimmerleute bauen die Gallerte, legen Fußböden und bauen die Thürme. Am Verwaltungspalast sind 110 Mann beschäftigt. Das Eisenwerk am Dom ist fertig. Am Meiereigebäude sind 10 Mann an der Arbeit. Der Bau ist bis auf einige Kleinigkeiten seniggestellt. 269 Mann sind am Maschinen- gebäude beschäftigt. Für das Förstereigebäude sind die Sculpturwerke fertig. Am Ackerbaupalast arbeiten 220 Mann. Zwei Drittel, des Eisenwerkes des Domes sind fertig. Die Zimmerleute legen Fußböden. Für den Anbau werden Pfähle eingerammt. Am Abzugscanal sind 10 Mann beschäftigt, an der Pumpstation 15 und an den Molen 18. Am Palast für schöne Künste sind die Wände Anfangs des Monats April bis zur Dachrinne gediehen. Im Ganzen arbeiten im Jackson Park 5 392 Menschen. Im Monat März kamen 855 Waggons voll Baumaterial an. — Das Osterfest in den nächsten Jahren. Vielleicht interessirt es zu wissen, aus welche Daten Ostern in den nächsten Jahren fällt. Im Jahre 1893 fällt das Fest aus den 2. April, 1894 aus den 25. März, 1895 auf den 18. April, 1896 auf den 5. April, 1897 auf den 18. April, 1898 auf den 10. April, 1899 aus den 2. April, 1890 aus den 15. April. C Grünberg, 3. Mai. Unsere in einem vorigen Bericht ausgesprochene Erwartung, daß der Preis für die Kartoffeln bald herabgehen werde, hat sich rasch verwirklicht. Da die Kartoffeln schon größtentheils gesteckt sind, so hat die Nachfrage darnach naturgemäß nachgelassen, das Angebot ist aber dagegen noch stärker geworden. Trotzdem auf dem letzten hiesigen Fruchtmarkte 1135 Gentner Kartoffeln zum Verkaufe gelangten, blieben doch noch eine Menge unverkauft und wurden eingestellt bis zum nächsten Markt. Der Durchschnittspreis für den Gentner Kartoffeln bewegte sich zwischen 3.50 bis 3.75 Mk., es wurde aber auch mitunter der Gentner für 3 Mk. abgelaffen, mithin eine ganze Mark billiger tote seither. A Groß Eichen, 3. Mai. Von einem tragischen Unglücksfall wurde die Familie des hiesigen Gastwirths unb . , „ , uV------n verlautet, der geplante Entwurf für die weitere Reform der Steuern werde, ehe er dem Landtage zugeht, dem Staats- rathe vorgelegt. künftighin nicht gezwtingen sei, an den jetzigen Positionen sestzuhalteu. Finanzrniuister Miquel betont, die Regierung werde sich zweifellos über diese Positionen beim nächsten Etat mit dem Landtag verständigen. Die Abgg. vr. Friedberg und Gras Limburg-Stirum halten das Haus nicht für gebunden, im nächsten Jahre zwei Gehälter zu bewilligen. Abg. Meyer-Berlin hielt die Erklärung des Finanzministers für ungenügend und beantragt daher die Rückverweisung der Forderung an die Commission. Miquel wiederholt auf eine Aufforderung des Abg. Lieber nochmals seine Erklärung, wodurch sich Abg. Rickert für befriedigt erklärt und Abgeordneter Mayer seinen Antrag zurückzieht. Der Nachtragsetat wurde darauf einstimmig unverändert angenommen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurden in der zweiten Lesung der Berggesetznovelle die §§ 80, 80 a ohne wesentliche Debatte angenommen; ebenso § 80b, Abs. 2 mit einem Zusatzantrag der Abgg. Eb er ha rd und Jtzenplitz, Absatz 3 desselben Paragraphen wurde in der von Abgeordneten Hammacher beantragten Eingangsfassung, wonach die Arbeitsordnung eine Bestimmung enthalten müsse über Zeit, Art, Abrechnung, Lohnzahlung, sowie die Fälle aufzählen soll, in welchen wegen ungenügender ober vorschriftswidriger Förderungen Abzüge gemacht werden dürfen, gebilligt, ebenso § 80c in der Fassung der Commission. Bei § 80 a/ betreffend die Überweisung von Strafgeldern an die Arbeiterkaffen weist der Handelsminister von Berlepsch die Annahme zurück, daß die Vorlage der Regierung dem Mißtrauen gegen die Grubenverwaltungen entsprungen sei. Die Bestimmung sei ausgenommen worden, weil die Arbeiter früher über den Bestand und die Verwaltung der Kasse im Unklaren waren. Schließlich wurde § 80d mit dem Anträge beö Abg. Hammacher, wonach die Strafgelder an die Unterstützungskasse, nicht an die Knappschastskasse, überwiesen werden sollen, genehmigt. — Nächste Sitzung: Mittwoch. Weiterberathung der Berggesetznovelle, dritte Lesung des Nachtragsetat. Berlin, 3. Mai. In parlamentarischen Kreisen verlautet, in der heutigen Sitzung beschäftigte sich das Staatsministerium mit dem Anträge betreffs der Auskunsts- ertheilung über die Umgestaltung des Schloßplatzes. Dem Vernehmen nach sprach es sich gegen jedes damit verbundene Lotterieproject aus. Authentisches ift nicht bekannt. Breslau, 3. Mai. Die „Breslauer Zeitung" meldet: Nach telegraphischer Mittheilung aus Oberschlesien haben gestern fast sämmtliche Arbeiter der in der Nähe von Tarno- witz gelegenen Erzsörderungen der Oberschlesischen Eisen- lndustrie-Actiengesellschast und des Grafen Guido Henckel von Donnersmarck in Folge von Lohnreduction die Arbeit niedergelegt. Köln, 3. Mai. Nach einer Meldung der „Köln. Ztg." aus Siegen sand in der Siegener Dynamitsabrik kurz nach dem Eintreffen des Regierungsraths Osthues zur Fabrik- revtsion eine Explosion statt. Zwei Arbeiter wurden getödtet. Die Ursache ist wahrscheinlich darin zu suchen, daß die Arbeiter ein mit Nitroglycerin gefülltes Gesäß fallen ließen. — Wir entnahmen gleich vielen anderen Blättern vor elnlger Zeit («er „Köln. Volköztg." eine Notiz über die Beförderung von Drucksachen mit handschriftlichen Zusätzen "ach den Beschlüssen des letzten Postcongresies. Darin hieß es u. A., vom 1. Januar ab sei gestattet, auf Preislisten, Anerbietungen, Börsenzetteln und Rundschreiben Zahlen, den Namen des Reisenden, das Datum seiner Ankunft handschriftlich oder sonstwie einzutragen oder abzuändern. Ein Abonnent der „Frkf. Ztg." in Baden fragte daraufhin bei der Post Qny ob es zulässig sei, das Datum der Ankunft des Reisenden handschriftlich in die gedruckten Rundschreiben einzutragen, worauf folgende Antwort erfolgte: „Nach der Entscheidung der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Karlsruhe (B) sind Geschäftskarten der angegebenen Art vorerst noch nicht zulässig." Die frühere Notiz ist insofern unzutreffend, als die Beschlüsse des Wiener Postcongresses erst am 1. Juli d. I. in Kraft treten. Im Uebrigcn steht auch nod) gar nicht fest, ob die erwähnte Ausnahmbestimmung f. Z. auch auf den inneren deutschen Verkehr ausgedehnt werden wird. Berlin, 3. Mai. Staatsminister v. Delbrück theilte in der Sitzung des Vereins für Gewerbefleiß das Resultat der in Deutschland veranstalteten Enquete für eine Weltausstellung in Berlin mit. 102 Antworten sind eingegangen, 84 dafür, 18 dagegen. Die letzteren stammen zur Hälfte aus der Eisen Großindustrie. Das Resultat der Enquete ist dem Reichskanzler und Handelsminister zur Geaenäußeruna mitgetheilt. ö JÖerlin, 3. Mai. Der „Allgern. Reichscorresp." zufolge steht ben Kohlenbergwerken ein erheblicher Absatz von Kohlen burch weitere erhöhenbe Ergänzung ber Kohlen- beftänbe sämmtlicher Anstalten ber Militärverwaltung in ben offenen Stäbten bevor. . — Das am 2. Mai ausgegebene Großherzoqliche Regierungsblatt Nr. 16 enthalt Bekanntmachung bes Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, den Ausschlag ber direkten Steuern für bas Etatsjahr 1892/93 betreffend — Behufs Verbesserung ber Wohnungsverhältnisse ber arbeitenben Klaffen ist der linksrheinische Verein für Gemeinwohl dem Gedanken der Begründung der Miethzinsfparkaffen näher getreten, mit welchen anderweitig sehr gute Erfolge erzielt worben sinb, unb welche ohne Aufwenbung großer Mittel in der einfachsten Weise die Wohnungsfrage einen wcht unbedeutenden Schritt ihrer Lösung näher zu führen geeignet sein dürften. Unter Miethzinssparkaffen sind solche Kassen verstanden, in welche die Mitglieder in regelmäßig kleinen Zwischenräumen, sei es wöchentlich oder alle 14 Tage den auf die betreffende Zeit entfallenden Theil ihrer Miethe ewzuzahlen sich verpflichten, um die eingezahlten Beträge am Schluß des Monats oder des Vierteljahrs, je nachdem die Miethe bezahlt werden muß, wieder zu erheben. Als Entgelt für den freiwillig auferlegten Zwang dürste eine angemessene Verzinsung der eingezahlten Theilbeträge und eine kleine Prämie nicht unbillig erscheinen. Legt die Miethzinssparkasse ihrer Berechnung den im kaufmännischen Verkehr üblichen Zinsfuß von 6 Prozent zu Grunde, so entspricht dies, da das Geld zur Hälfte im Voraus eingezahlt wird, einem Betrage von 3 Prozent der ganzen Summe- legt die Ver- waltung ber Kasse nun noch 1 Prozent hinzu, so erhalten die Mitglieber im Ganzen 4 Prozent ihrer Miethe als Prämie, also nahezu bie Miethe für einen halben Monat. Der Arbeiter wirb burch bie Miethzinssparkasse an Baarzahlung gewöhnt: nicht mmber wichtig sind bie weiteren Vortheile, bie ihm burd) dieselbe zu Theil Serben. Derjenige Arbeiter, welcher sich beim Miethe« einer Wohnung bem Vermiether gegenüber durch Vorlage seines Buches als Mitglied einer Mieihzins- sparkasse ausweist, wirb eher unb billiger eine bessere Wohnung Locale- unö provinzielles. Gießen, 4. Mai 1892. — Wie aus ber Ankünbigung im Jnseratentheil ersichtlich, ftndet nächsten Sonntag in unserer Stabt die erste größere Festlichkeit des neugebildeten Rordbezirks vorn Gau IX des Deutschen Radfahrer-Bundes statt. Wie das reichhaltige Programm zeigt, so verspricht, das Fest für bie Freunbe bieses 'wonen Sports ein recht fröhliches unb gemüthliches zu gerben unb ist ben beiden hiesigen Vereinen, welche das Arrangement in bereitwilligster Weise übernommen, ein heiteres Radfahrerwetter zu wünschen. Da voraussichtlich auch viele fremde Radfahrer an diesem Tage unfere Stadt besuchen toerben, so wäre es wünschenswerth, wenn die Etnwohner durch Flaggen ihrer Häuser Antheil an dem Feste nehmen wurden. 7 — Unserem gestrigen Referat über die Generalversammlung des Kaufmännischen Vereins haben wir nachzutraqen, daß in genannter Generalversammlung das langjährige Mit- gl,-d des Vereins, Herr Wilh. Küfer, auf Vorschlag des Vorsitzenden, bezw. Vorstandes, in Anerkennung seiner weit- gehenden Verdienste um den Verein einstimmig zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt wurde. Berlin, 4. Mai. Das „Tageblatt" erhielt ein Kabel- > —’ü k™* blnben mancherlei mit einem solchen telegramm aus Zanzibar, dem zufolge Emin Pascha, alv die letzten Nachrichten von ihm abgesandt wurden, an den Pocken erkrankt war. Der Gesundheitszustand der in Bukoba eingetroffenen Leute Dr. Stuhlmanns sei im Allgemeinen sehr mangelhaft, die meisten litten an Malaria - auch Dr. Peters Gesundheit lasse Vieles zu wünschen übrig. Der Zahlmeister der Schutztruppe, v. Seydlitz, ist schwer verwundet. Die deutsch-ostasrikanische Gesellschaft errichtet eine Station am Kilimandjaro. München, 3. Mai. Gras Ortenburg, Referent der Kammer ber Reichsräthe über ben Forstetat, bedauert in feinem Referat bas zu passive Verhalten ber unteren Forst- behörben ber Nounengefahr gegenüber unb verurtheilt, baß tm Ebersberger Forst 18,000 kahlgefressene Bäume geschlagen würben, ehe bie höchste Leitung ber Forstverwaltung von der Nonnengefahr nur Kenntniß erhielt. München, 3. Mai. Die für morgen im Orpheum ein- Paris, 4. Mai. Die Polizei hat bie sorgfältigsten Maßnahmen getroffen, um den von den Anarchisten mit Dynamitanschlägen bedrohten Börfenpalast zu schützen. unvermeidlich verbundenen Opfer, Verluste und sonstigen un- angenehmen Folgen erspart. Der seßhaftere, an Baarzahlung gewohnte unb von Wohnungssorgen weniger bebrückte Arbeiter wird wett freudiger seinem Berufe nachgehen und auch der Uibettgeber wird bald einen solchen Mann, von allem andern avgelehen, schon im eigenen Interesse um so mehr zu schätzen wissen, als mit ber Abnahme bes Wohnungswechsels auch eine Abnahme des Wechsels der Arbeitsstätte Hand in Hand ge >en wird, ein Umstand, aus dem Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleich großen Nutzen ziehen. Alle diese Vortheile werden lediglich dadurch erreicht, daß die Miethzinssparkasse dem ,hr be,getretenen Arbeiter für seine Einlagen den tauf- njannil$en üblichen Zinsfuß und außerdem eine bescheidene ^ra”,e 9°w°hrt. Es entstand nun die Frage, ob es sich für alle Verhältnisse empfehlen dürfte, nach dem Vorganqe einiger Städte öffentliche Miethzinssparkaffen in'8 Leben zu rufen, oder ob es vorzuziehen sei, für den einzelnen Betrieb, sei IttSWS* Ä verwickelten Apparat verlangt haben, während bei der Fabrik- Miethzinssparkasse beides wegfällt, auch kommt in Betracht, daß der Arbeiter jedenfalls lieber in der Fabrik, in der er befchaftigt ist, feine Miethe anfammeln wirb, als in einer öffentlichen Kaffe. Von biefen Gesichtspunkten ausgehenb, hat der Verein Bestimmungen für Fabrik-Miethzinssparkaffen entworfen, bereu Beachtung unb Einführung aufs Wärmste empfohlen werben kann. 66 16 14,5 90-100 17 6-8 65 16 15 98-104 19 5-6 70 17 15 109-118 21 5-8 68 14 14 91-102 16 6-8 65 14 135 89-96 17 5-6 75 14,5 14 92-112 19 6-7 60 16 14 90-100 17 6-7 70 18 13,5 93-106 17 6-7 60 15,5 14,8 90-100 16 6 — 17 14 95-100 14 5-6 56 18 14 100 14 5