Nr. 152. Zweites Blatt. Sonntag den 3. Juli 1892 Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, eit Ausnahme des Montags. Die Gießener M««1ttea0tälter »erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigelegt. Kichenet Anzeiger Henerat-Mnzeiger. Vierteljähriger Avannementspreiö r 2 Mark 20 Pfg. mit Bringer lohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg. Redaktion, Expedition und Druckerei: Kchntßrntze Hir.I. Fernsprecher 51. Amts- und Auzeigedlutt für den 'Kreis Gieren. Annahm e von Anzeige« zu der Nachmittags für tai folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vor«. 10 Uh«. Hratisöeitage: Hießmer Iamitienötatter. Amtlichem Theil. Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1892. Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1892 stattsind enden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgesordert, ihre deßsallsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. August 1892 bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Spe- ciellen das Folgende bemerkt: 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs«Com« Mission nur daun anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthalts« ort hat. 2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen. 3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird. 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeugniß; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein- c. ein Unbescholteuheitszeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist- d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf. 5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will. 6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegen. Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 — Regierungs-Blatt Nr. 5 von 1889) Aufschluß. Bezüglich des Prüsungstermius, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung- auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden. Darmstadt, den 10. Juni 1892. Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr. Zeller. Bekanntmachung, betreffend die Feldbereinigung in der Gemarkung Steinbach. Mittwoch den 6. Juli 1892, Nachmittags von 2—3 Uhr, findet im Rathhaus zu Steinbach die Entgegennahme der Wünsche bezüglich der Zutheilung der neuen Grundstücke vom zweiten Feldbereinigungsbezirk statt. Die Wunschzettel müssen Flur und Nummer der zusammenzulegenden Grundstücke enthalten und vom Eigen- thümer unterschrieben sein. Gießen, den 29. Juni 1892. Der Vollzugs - Commissär: Nebel, Amtmann. politifcfye Wochenschau. Gießen, 2. Juli 1892. Wer sich durch die gegenwärtig im Reich herrschende äußerliche Stille zu der Meinung verleiten ließe, daß im Augenblicke die gesetzgeberische Thätigkeit im Reiche vollkommen ruhe, der würde sehr irren. Die gesetzgebenden Körperschaften und ihre Commissionen haben allerdings bereits vor längerer Zeit ihre Sitzungen geschlossen. Aber eine Reihe ander- weitiger Commissionen arbeitet auch jetzt ^noch rüstig weiter, um das Material für gewisse beabsichtigte Gesetzentwürfe zu beschaffen und unsere Kenntniß bestimmter socialer und wirth- schastlicher Verhältniffe zu erweitern. Wiederholt haben wir an dieser Stelle aus die Börsenenquetecommission hingewiesen. Dieselbe hat in der kurzen Zeit ihres Tagens schon 25 Sitzungen abgehalten. Abgesehen von Vertretern des Bankgeschäftes sind bereits Mitglieder der Gerichte, Vertreter der Presse und der Rechtsanwaltschaft abgehört worden. Es ist die Absicht der Commission, die Erhebungen über das Bankgeschäft im engeren Sinne in der gegenwärtigen Session zu Ende zu bringen, um im Herbst sogleich mit den Vernehmungen über das Productengeschäft anfangen zu können. — Kürzlich erst zusammengetreten ist die Commission für Arbeit erst atistik. Dieselbe besteht aus Mitgliedern des Reichstages und Regierungsvertretern und hat am letzten Alle Lanoacen-Bureaux der In- und Ausländer nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Donnerstag ihre Arbeiten ausgenommen. Zunächst will sie eine Enquete über die Arbeitszeit der Gesellen und Lehrlinge im Bäckerei- und Conditoreigewerbe veranstalten. Zu diesem Behuse sollen u. A. solgende Fragen beantwortet werden: An wieviel Tagen der Woche werden Backwaaren hergestellt? Wird täglich ein- oder zweimal srisch gebacken? Wieviel regelmäßige Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden Dauer werden den Arbeitern gewährt? usw. Demnächst beabsichtigt man, die Verhältnisse im Müllereigewerbe zu studiren. Auch für die Erhebungen bezüglich des Handelsgewerbes ist ein Fragebogen schon sestgestellt. Vorläufig beschränkt sich die Commission aus fünf Zweige des Handelsgewerbes, nämlich den Colonial-, Eß- und Trinkwaarenhandel, den Handel mit Tabak und Cigarren, den Manufactur- und Schnittwaaren- handel und den Handel mit gemischten Maaren. Die Fragebogen sollen in gleicher Zahl an Arbeitgeber und Arbeitnehmer versandt werden, damit die einschlägigen Verhältniffe eine möglichst allseitige Beleuchtung erhalten. — Endlich ist eine Neuregelung der Ernte statistik ins Auge gesaßt. Unsere Leser werden sich erinnern, daß vor etwa einem Jahre anläßlich der Getreide- und Brodtheuerung aus die Unzulänglichkeit der damals vorhandenen Erntestatistik wiederholt aufmerksam gemacht wurde. Namentlich war es der Abgeordnete Eugen Richter, der genauere und regelmäßige Angaben wünschte. Diesem Verlangen schickt sich die Regierung jetzt an, nachzukommen. Vom Jahre 1893 an sollen künftig in allen Bundesstaaten über den Saatenstand und den Stand der Wiesen in der Zeit zwischen April und November Erkundigungen eingezogen werden. Außerdem sollen über den Ausfall der Ernte für Roggen im September, für Weizen im October, für die übrigen Fruchtarien im November vorläufige Erhebungen stattfinden. Endlich soll die Ermittelung der land- wirthschastlichen Bodenbenutzung künftig alle 10 Jahre bewerkstelligt werden. — Im Gegensatz zu den ruhigen Arbeiten der genannten Commissionen verlies die Reise des Fürsten Bismarck nach Wien zur Vermählungsfeier seines Sohnes und nach Kissingen nicht ohne schwerere Erschütterungen. Namentlich haben die Aeußerungen des Fürsten über die gegenwärtige deutsche Regierung lebhaftes Aufsehen erregt. Zweierlei wirst Fürst Bismarck der Regierung vor: einmal, daß sie sich bei dem jüngst vom Reichstag angenommenen Handelsvertrag mit Oesterreich-Ungarn habe Übervortheilen lassen und dann, daß sie keinen genügenden Einfluß auf Rußland besitze, so wie er ihn seiner Zeit ausgeübt hätte. Aus diese scharfen Angriffe des Fürsten Bismarck hat die Regierung bereits wiederholt in ihrem osficiösen Organe scharf geantwortet. Es ist möglich, daß die Angelegenheit noch ein längeres Nachspiel finden wird. Im Auslände interessirt uns besonders der englische Feuilleton. „Im Bade liegt Heil und Gesundheit !" haben die alten Römer schon gesagt, und auch unsere Vorväter, die alten Germanen, erkannten diesen Weisheitsspruch als wahr und richtig an und stählten und stärkten ihre kraftvollen Glieder in den kühlen Fluthen. — Auch das romantische Mittelalter blieb der Anschauung getreu! — „Gott gab uns sin Gnad und jeden Samstag ein gut Bad! Amen!" — hieß es dazumal, und zwar war damit ein warmes Bad gemeint, welches — das Angenehme mit dem Nützlichen vereinend — im Interesse der Gesundheit und Reinlichkeit zugleich zu dienen hatte. Dieser „Luxus" eines warmen Bades stammte aber nicht etwa von den abgehärteten Urdeutschen her, die „zur Abhärtung" ihre Säuglinge sogar schon in das kalte Flußwasser zu tauchen liebten, sondern von den „weichlicheren", „verwöhnten" Römern, und wurde von diesen erst nach Deutschland importirt. — So tauchen denn im Mittelalter mehr und mehr die sogenannten „Badestuben" aus — öffentlich und privatim — überall in Städten, Klöstern, Burgen, als ein Theil des allgemeinen und häuslichen Lebens, weil gehegt und gepflegt von Jedermann, wie eine Nothwendigkeit für Leib und Seele, wie eine Art von Symbol und eine gute, fromme Sitte, um Gastfreundschaft und Wohlthätigkeit dadurch auszuüben und damit zu verbinden. — Die Kreuzzüge vermehrten noch die Ausbreitung des Badewesens durch den Verkehr mit dem bäderreichen Orient und veranlaßten auch Anno 1200 die Gründung eines ersten „Dampf- oder Schwitzbades" in Deutschland/ als Kur gegen den aus dem Morgenlande eingcschleppten schrecklichen „Aussatz". — Das Mittelalter ging zu Ende, mit ihm die alte Art zu baden, | renn schon im 16. Jahrhundert tauchten die ersten Mineral- | bäder aus, und im vorigen die Badehäuser für Flußbäder, gemäß der guten, alten Ansicht: „Jrn Bade liegt Heil und Gesundheit!" — Freilich sind auch bei uns die Ansichten über den Werth des Badens im Flusse sehr verschieden, gerade so verschieden wie die Regeln, die man vor, während und nach dem Baden beobachten soll. Es gibt Leute, die Gicht, Kopsweh, Leibweh, Zahn- und sonst was für Weh all davonzutragen fürchten, wenn sie nur in die Nähe eines Flusses kommen, während andere jeden Tag für verlogen bezeichnen, an welchem sie nicht mindestens einmal im Wasser waren. So verschiedenartig die Menschen in ihren Ansichten über das kalte Wasser sind, so verschieden ist die Art und Weise, wie gebadet wird. Es sind noch lange nicht die uninteressantesten Studien, die man in einer Schwimm- und Badeanstalt an- stellt- alle Badenden, vom kühnsten Kopsspringer bis zum zimperlichsten Vorsichtsmenschen, der erst mit den Zehen die Wärmegrade des Wassers zu erforschen sucht, ehe er sein werthes Ich Zoll für Zoll den kühlen Fluthen anvertraut, sind mehr oder weniger interessante, vielfach der Komik nicht entbehrende Beobachtungsobjecte. Während der Eine erst eine Tusche nimmt, stürzt sich der Andere ungetuscht mit wahrer Todesverachtung in das Wasser- ein Anderer zieht vor, sich erst Brust und Arme zu befeuchten, ein Dritter legt sich so zu sagen gemächlich in das Wasser u. s. w. Im Allgemeinen sind unter den Badenden „die Schwimmer oben", die sich wieder in Schwimmkünstler, Schwimmdilettanten und Anfänger theilen - es ist ein ehrliches Stück Arbeit, was von den letzteren geleistet werden muß, ehe sie es zu Dilettanten und Künstlern bringen, aber die Sache macht Spaß und lohnt bei Ausdauer mit dem Erfolg. Das Schwimmen verleiht dem Bade überhaupt erst die nöthige Würze - leider läßt es sich nur im Wasser lernen, weßhalb es vielfach ungelernt bleibt. Wie alles, was Körperkraft erfordert, sportmäßig betrieben wird, so hat auch derDchwimmsport seine Verehrer bis zur höchsten Potenz, zum Schwimmsex. — Im Allgemeinen ist die Voreingenommenheit gegen das Wasser größer als man glaubt, es gibt viele Menschen, die es als Thorheit betrachten, sich in ein Element zu begeben, in welchem nur die Fische, Frösche und Gänse ihr Dasein zu fristen berechtigt sind- auch die Furcht vor dem balkenlosen Wasser ist so gut wie unausrottbar, es wird schon als gewagt betrachtet, sich einem Dampfschiff auf einem Strome anzuvertrauen, ganz zu schweigen von einer Fahrt über den Ocean. — Hoffentlich wird der Werth des Badens immer mehr erkannt. Unsere Gießener Badeanstalten sind so vortrefflich eingerichtet, daß sie sich denjenigen in den Großstädten an die Seite stellen können, es ist dort für Alle, Schwimmer und Nichtschwimmer, Groß und Klein gesorgt, so daß jeder nach seiner Fatzon hübsch sauber werden kann, mag er mit gleichen Füßen oder kopfüber hineinspringen oder auch zollweise sich in die Fluth versenken. * Die Unsitte, an hervorragend schönen und viel besuchten Orten nicht blos Waarenanpreisungen, sondern auch Hotelempfehlungen, „in die Augen springen" zu lassen, greift immer mehr überhand. So zeigt ein bekanntes Berliner Hotel seine 700 Betten aus der Strecke Vitznau bis Rigi- Kulm an zwei schroffen Felswänden mit größtmöglichen Lettern an. Die Anzeigen schließen mit dem Vermerk in großen lateinischen Initialen: MAESSIGE PREISE. Ein paar Spaßvögel haben sich nun kürzlich den „Scherz" geleistet, aus dem ersten Wort die ersten beiden und den letzten Buchstaben fortzunehmen, so daß hiedurch die Lesart ESSIG PREISE hergestcllt ist. Daß diese Variation icdes Mal das Gaudium der Vorübersahrenden erregt, braucht wohl nicht besonders versichert zu werden. Wahlkamps. Gladstone hat kürzlich ein Manifest erlassen, in dem er die bekannte Forderung einer selbständigeren Der- waltung und eines SonderparlamentS für Irland (sogen. Homerule) fordert, eine Aenderung des Wahlmodus in demokratischem Siyn . verlangt und die Kürzung der Arbeitszeit als eine nationale Ausgabe bezeichnet. Minister Salisbury hat sich dagegen aus das Entschiedenste gegen Homerule ausgesprochen, durch die die protestantische Minderheit Irlands zur Revolution gedrängt werde. Inzwischen hat ein glücklich abgelavsenes Attentat aus Gladstone dessen -Popularität wesentlich erhöht. Die auch für Deutschland wichtige Entscheidung in diesem Wahlkampfe wird bis spätestens 18. Juli eingetreten sein. — In Venezuela hat der Ausstand mit der Abdankung des Präsidenten Palacio geendet. Dagegen dauern die Unruhen in der brasilianischen Provinz Rio Grande immer noch an. Der Schutz kleiner Forderungen. Wenn heute nach den Ursachen für die unerquicklichen Verhältnisse im gewerblichen Mittelstände, die sich so häufig zeigen, geforscht wird, dann wird nicht selten ein Punkt zu wenig beachtet, der doch außerordentliche Beachtung verdient, die Frage des Credits. Es ist ein großes Leiden, daß der gewerbliche Mittelstand, welcher doch, da er nicht mit großen Capitalien arbeitet, ganz naturgemäß aus die möglichst prompte Begleichung seiner Forderungen angewiesen ist, hierauf weit länger warten muß, als die Großbetriebe. Unrndlich viel ist schon dagegen gesprochen und geschrieben worden, aber wenn heute die kleinen Gewerbetreibenden ihre Rechnungsbücher einmal offen vorlegen und aufzählen wollten, wie viele Rechnungen noch unbeglichen sind, es würden staunenerregende Ziffern zusammenkommen. Nun mag ja eingeräumt werden, daß die hauswirthschastlichen Ausgaben im Laufe dieses Jahres doch groß genug waren, so daß manches Versäumniß in dieser Beziehung sich erklärt, aber diese Erklärung für das laufende Jahr kann nicht so verallgemeinert werden, daß man diese Verhältnisse für nicht der Besserung bedürftig erachtet. Sie lassen thatsächlich sehr zu wünschen übrig und in manchem Kleinbetriebe würden die Dinge aus ganz anderen Augen schauen, wenn mit diesem Schlendrian krästig ausgeräumt würde. Nach den Ursachen desselben zu sorschen, ist müßig, denn damit wird nichts gebessert, man muß energisch handeln und darauf bestehen, nicht blos wünschen, daß es beffer wird. Es ist der Vorschlag gemacht, im Wege des Gesetzes festzustellen, daß kleine Forderungen im Laufe einer gewissen Frist bezahlt werden müssen- hinzugesetzt ist, daß diese Frist keineswegs über ein Jahr ausgedehnt werden soll. Wenn es schon ein recht starkes Verlangen ist, wenn Jemand einen Credit über ein Jahr hinaus aus reiner Bequemlichkeit verlangt, so ist eine gesetzliche Begrenzung dieser Art doch nicht zu empfehlen. Nicht nur, daß manche Kreise des Publikums sich daran stoßen könnten, würden auch die Gewerbetreibenden selbst solchen Personen gegenüber in Verlegenheit kommen, denen sie aus bestimmten Äusnahmegründen einen Ausnahmecredit gewähren wollen. Solche Fälle kommen im Geschäftsleben ziemlich häufig vor und werden auch nie aussterben. Man muß also etwas Anderes thun, solche Forderungen kleiner Gewerbetreibenden unbedingt und ein für allemal zu schützen wissen, so daß der Schuldner sich in keiner Weise durch Hinterthüren von seinen Verpflichtungen befreien kann. Man kann sagen, solche Bestimmungen möchten unter Umständen hart erscheinen! Du lieber Gott, wer einen armen Handwerker um einige Mark, aus die er sich fest verläßt, prellt, handelt auch hart genug. Mann kann, ohne zu übertreiben, sagen, daß von allen kleinen Forderungen aus irgend mde rn Gründen der zehnte Theil nicht bezahlt wird, und von bufa Gläubigern der Betrag in den Schornstein geschrieben werden muß. Es gibt böswillige Schuldner, die sich in Wohlgefallen auflösen, wenn sie bezahlen sollen, und die dann hinterher sich auf die Verjährung berufen, es gibt Personen, die kaltblütig den Manifestationseid leisten, wenn es ans Bezahlen geht, es gibt Leute, welche mit den einschlägigen Justizbestimmungen so genau bekannt sind, daß sie auf das Nichtbezahlen ihrer Bestellungen förmlich reifen, und immer wieder durch eine gesetzliche Hinterthür entschlüpfen. Der kleine Gewerbetreibende kann sich in gewissen Fällen nun auch dadurch sichern, daß er vor Ablauf der Verjährungsfrist die Klage anstrengt. Aber, und nun kommt der Hak^n, er thut es nicht gerne, weil ein Prozeß ihm oft mehr Schaden bringt, als die Sache werth war. Der verehrte Schuldner, der so lange vergebens in der höflichsten Weife um Begleichung feiner Schuld gebeten ist, bezahlt dann, erzählt aber feinen Bekannten voller Wuth, der unverschämte Mensch habe geklagt- dem dürfe man natürlich in keinem Falle wieder Aufträge zuwenden. Die unglaublichsten Dinge passiren aus diesem Gebiete thatsächlich, da hört das Verwundern aus. Ganz abgesehen hiervon, muß man aber auch die Verhältnisse, in welchen ein kleiner Gewerbetreibender sich befindet, berücksichtigen. Beim besten Willen hat der Mann keine Zeit, fortwährend Prozesse zu führen und Termine zu vertreten. Man kann ihm auch keine besondere Neigung zur Prozeffirerei und zum Studium der Gesetzeskunde zumuthen. Um so mehr aber bedarf er für seine auf Credit gelieferte Arbeit eines gewissen Schutzes, und da sollte man vor allen Dingen erwägen, ob es sich nicht empfehlen würde, für solch kleine Forderungen vM. Handwerkern und Gewerbetreibenden, die nicht in das Firmenregister eingetragen find, jede Verjährungs- srist auszuheben. Man wende nicht ein, daß es sich hier um Kleinigkeiten handle, die nicht so viel Aushebens verdienten - für die Gewerbetreibenden, welche hier in Betracht zu ziehen sind, sind 10 Mk. keine Kleinigkeit mehr. Hand in Hand damit gehen sollte in keiner Weise eingeschränktes Vorzugsrecht bei Massenforderungen irgendwelcher Art. Und endlich sollte man dem gemeingefährlichen Treiben von solchen Personen das Handwerk legen, die den Manifestationseid geleistet haben, und sich darauf berufen, wenn sie bezahlen sollen. Der allzu ausgedehnte Credit ist im deutschen Geschäftsleben schon seit Jahren ein Krebsleiden, dem gar njcht scharf genug zu Leibe gegangen werden kann. Man versucht ihn einzudämmen, aber durchzusetzen vermögen das, von einzelnen Ausnahmefällen abgesehen, nur die. wirtschaftlich Starken, während die wirthschastlich Schwachen nur um so mehr leiden. In anderen Ländern ist diese Creditwürdigkeit auch nicht entfernt so ausgedehnt, wie bei uns, obgleich jene Länder durchaus nicht immer wohlhabender sind, als wir. Vor Allem handelt es sich aber um den Schutz der Forderungen der kleinen Gewerbetreibenden, deren Geschäftsunkosten in erheblich stärkerem Maße wachsen, als ihr Verdienst. Daß dem so ist, kann Niemand bestreiten, der mitten im gewerblichen Leben steht. Mag aber auch eine andere Unsitte dieses gewerblichen Lebens, die aus Brodneid sich aufbauende wenig honette Concurrenz, welche das Borgwesen so ungemein fördert, gründlich ausgerottet werden. Bei solchem Treiben hat Niemand Vortheil, das verzogene Publikum spannt seine Ansprüche nur so hoch, daß schließlich weder Arbeitgeber noch Arbeiter etwas verdienen können. Literatur und Aunft. — Wilddieb und Förster, wenn die beiden aneinander- gerathen, gtdts einen harten Kampf. Wtevtele brave Beamte Haden schon ihren Pflichteifer bei Verfolgung des diebischen Gesindels mit dem Leden bezahlen müssen und deshalb ist es leicht begreiflich, bah der Forstschutzbeamte angesichts eines Wilderers keine großen Umstände macht und nicht erst wartet, dis der Verwegene ihm aus den Leib ruckt. Ehe er ihn anruft, legt er sein gutes Gewehr schußbereit an die Wange, und wagt es der Wilddieb, sein Rohr dennoch in Anschlag zu bringen, bann wehe ihm! Oft ist's aber auch umgekehrt, und der räuberische Schlingel Herr der Situation, aus welcher mancher brave Förster schon nicht mehr heimgekehrt ist. In den Bergen ist der Forstschutz noch mit größeren Gefahren verbunden und es kommt dort zwischen den beiden bitterfetnben Parteien zu harten Kämpfen. Einen solchen Kampf, einen wahren Verzweiflungskampf auf Leden und Tod, schildert uns Julius Geertz auf seinem Oelgemälde, das wir in der beliebten Jagdzeitschrift ret» Hubertus* (Verlag in Eöthen, Anhalt) reproductrt finden. Förster und Wilderer halten sich in grausiger Umarmung umschlungen und einer sucht den andern an den nahen Abgrund zu drängen, um ihn htnunterzuschleudern in den sicheren Tod. — Ader auch an anderen Illustrationen sind die letzten Nummern der vielverbreiteten waidmännischen Zeitschrift ungeheuer reich und der Text wirb mit jeder Nummer gediegener uno vielgestaltiger. So finden wir jetzt wieder eine Bereicherung im „St. HubertuS" durch das Beifügen eines Appendix: „Von unseren Hunden", in welchemadie neuzeitigen kynologischen Bestrebungen eine durchaus sachgemäße Behandlung erfahren. Der „St. Hubertus" genießt denn auch vermöge seiner inneren und äußeren Vorzüglichkeit selbst in strengsten Fachkreisen eine solche Anerkennung, daß er aus der jüngst ftattgehabten großen Hundeausstellung in Berlin prämtirt wurde. verkehr, Land, und volkriyirthschaft. — Der neue Weltpoftvertrag, welcher bekanntlich am 1. Juli d. I. in Kraft getreten ist, enthält wesentliche Aenderungen für dir Versendung von Postsachen innerhalb der Vereinsländer. Der amtliche Briefposttarif und der Packetposttarif, welche sämmtlicke für das correfponbircnbe Publikum wissenswerthe Aenderungen des neuen Vertrags enthalten, sind soeben erschienen und werden durch R. v. Decker's Verlagsbuchhandlung (G. Schenk) Berlin auch an das Publikum verkauft. Unfrankirt etngelieferte Postkarten werden im Vereinsverkehr nicht von der Beförderung ausgeschlossen, wie bisher, sondern nach der Taxe für unfrankirte Briefe bestellt. — Für Sendungen mit Warenproben ist die zulässige Ausdehnung bis auf 30 cm in der Länge, 20 cm in der Breite und 10 cm in der Höhe festgesetzt worben. — Postanweisungen mit kleinen Beträgen nach bat Vereinsländern werden dadurch billiger, baß bie Minbeftgebühr von 40 Pf. wegfällt. — Der deutsch-spanische Handelsvertrag, lieber die deutsch-spanischen Handelsvertrags - Verhandlungen hört man noch immer nichts Bestimmtes, sie scheinen völlig ins Stocken gerathen und zu Gunsten der Verhandlungen Spaniens mit Frankreich zurückgestellt zu sein. Es ist neuerdings die Rede von einem weiteren Provisorium, das bis zum 1. December d. I. abzuschließen wäre, für den Fall, daß auch andere Staaten auf ein solches Provisorium ein- gehen sollten. Was indesien dadurch gewonnen sein wird, muß als recht zweifelhaft bezeichnet werden, da man in Spanten fest entschlofien zu sein scheint, die in Bezug auf Euba und Portorico den Vereinigten Staaten eingeräumten Begünstigungen anderen Staaten unter keinen Umständen zuzugestehen. — Zum Handelsverkehr in England und Deutschland. Der Güterverkehr auf den englischen und deutschen Eisenbahnen zeigt in deutlichster Weise die großartige Entwickelung des Handels und der Industrie Englands, hinter welchen der entsprechende Verkehr in Deutschland noch weit zurücksteht. Der Güterverkehr auf den englischen Bahnen bezifferte sich Im Jahre 1891 auf 300 Millionen Tonnen gegen 159,5 Millionen Tonnen auf den deutschen Eisenbahnen, also beinahe noch einmal soviel. Der Unterschied tritt aber noch greller zu Tage, wenn wir die Gütermenge auf den Kilometer berechnen. Dann stellt sich die englische Verhältnißzahl auf 9231, die deutsche dagegen auf 3700 Tonnen, ein sehr charakteristischer Werthmesser für das wirthschaftliche Leben in beiden Ländern. &ihHc direkt aus der Fabrik also auS erster Hand v von Elten & Keussen, Crefeld, in jedem Maaft zu beziehen. Man verlange Muster mit Angabe des Gewünschten. Schutzmarke. Neustadt 55 (früher Bramm) 5913 Gefrorenes zu [5472 billigsten Preisen. A. Fangmann. ; 4578 VS N Seikgeöotenes. Corsetten la. weiße Kernseife, la. gelbe Harz Kernseife, Teigseife, Silber- (Schmier-)seife, Eryft. Soda, Cale. Soda, Bleichsoda, Nettlaugenmehl, Borax, la. Reisstärke, MackS DoppelstLrke, Conditorei Hettler Lüd-Anlage. la. Kugelblau in nur besten Qualitäten Versteigerung von circa 200,000 Cigarren aus einer Concursmasse. Montag den 4. und Dienstag den 5. Juli, Nachmittags 2 Uhr, versteigere ich in dem Bieker'schm Saale, Iracks zu verleihen eoent. auch zu verkaufen bei [5189 D. 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