Wh. 15V. Zweites Blatt. Freitag bett 1. Juli 1892 Ter Otetzener Anzeiger erscheint täglich, litt Ausnahme deS Montags. Die Gießener Mamitienötälter merben dem Anzeiger «Schenclich dreimal beigelkgt. Gießener AnzeiM Henerat-Mnzeiger. Vierteljähriger Avonnementspreisr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Poft bezogen 2 Mark 50 Pfg. Nedaction, Expedition und Druckerei: -ch.tftratzeAr.1. Fernsprecher 51. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giefzen. Innahmr von Anzeigen zu der Nachmittag- für bat talgenden Tag erscheinenden Nummer bi- vorm. 10 Uhr. Hratisöeitage: Hießener Jamitienölätter. Alle Annoncen.Bureaux de- In- und Au-lande- nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Amtlicher» Theil. Statut die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betreffend. Auf Grund der §§ 105b, Absatz 2 und 142 der Gewerbeordnung in der Fassung des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891, betreffend den Arbeiterschutz, wird gemäß Beschlnffes des Provinzialtages der Provinz Oberhessen vom 4/April 1892 und mit Genehmigung des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 20. Juni 1892 zu Nr. M. J. 9661, für die genannte Provinz, vorbehaltlich weitergehender statutarischer Bestimmungen einzelner Kreise oder Orte, festgesetzt: 8 1- Für die ausschließlich in den Contoren der Handelsgewerbe, wie in den Bankgeschäften überhaupt, beschäftigten Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter wird die Beschäftigung an Sonn- und Festtagen auf die Stunden von 11 — 1 Uhr eingeschränkt. § 2- Die vorstehende Bestimmung tritt am 1. Juli 1892 in Kraft. Gießen, den 23. Juni 1892. Großherzogliche Provinzialdirection Oberhessen. v. Gag er n. Bekanntmachung, betreffend die Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Aus Grund der §§ 105b Abs. 2, 105e und 55a der Gewerbeordnung, in der Fasiung des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891, betreffend den Arbeiterschutz, verfügen wir für die Gemeinden des Kreises Gießen, insoweit durch statutarische Bestimmungen einzelner Gemeinden nicht etwas anderes angeordnet wird: I. Die fünfstündige Beschäftigung der Gehülsen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe an Sonn- und Festtagen wird a. in den Orten Grünberg, Hungen und Lich auf die Stunden zwischen 7 und 2 Uhr, b. in allen übrigen Landgemeinden auf die Stunden zwischen 6 und 1 Uhr, beides wieder unter Ausschluß der zwei Stunden des Hauptgottesdienstes, als welche im Allgemeinen die Stunden von 9 bis 11 Uhr zu gelten haben, beschränkt. Zu anderen als den genannten fünf Arbeitsstunden darf nach § 41a der Gewerbeordnung in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb an Sonn- und Festtagen nicht stattfinden. Als Festtage im Sinne vorstehender Bestimmung gelten nach der Verordnung vom 26. Mai 1856: der Neujahrstag, der Charfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrtstag, Pfingstmontag und der zweite Weihnachtstag. Am ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage ist der Gewerbebetrieb im Handelsgewerbe, mit der unter III, 1 zugelaffenen Ausnahme, überhaupt verboten. . H Eine längere Beschäftigung^ und Verkaufszeit, wie vorstehend unter I. bestimmt, und zwar in den unter a. ge^ nannten Orten bis 7 Uhr Abends, sowie in den unter b. genannten Orten bis 6 Uhr Abends, wird für das gesammte Handelsgewerbe zugelassen: an den 3 Sonntagen vor Weihnachten und 2 Sonntagen vor Pfingsten. III. Bezüglich der nachstehenden besonderen Gewerbe werden für alle Gemeinden des Kreises folgende Ausnahme- Bestimmungen getroffen: 1. Am ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage ist der Handel mit Back- und Conditor- waaren, mit Fleischwaaren, Milch, Blumen und (an den beiden letztgenannten Tagen) mit Gis von 5 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags; der Handel mit Colonialwaaren, mit Tabak' und Cigarren, sowie mit Bier und Wein von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags; — überall jedoch mit Ausschluß der für den Hauptgottesdienst festgesetzten zwei Stunden — gestattet. 2. An den übrigen Sonn- und Festtagen darf der Verkauf von Back- und Conditorwaaren, von Fleischwaaren und Milch, außer in den allgemein zugelaffenen fünf Stunden, schon von 5 Uhr Morgens an, und auch während der für den Hauptgottesdienst bestimmten Stunden stattfinden. 3. Die Friseure, Barbiere, Conditoren, sowie diejenigen, welcheErlaubniß zum Schankbetrieb haben, sind in Beziehung aus den neben ihrem Hauptgewerbe betriebenen Handel den gleichen Beschränkungen, wie die übrigen Kaufleute, unterworfen. Friseuren und Barbieren ist aber die Haar- und Bartpflege in ihren Geschäftsräumen mittelst Zugangs durch den Laden auch während des Gottesdienstes an allen Sonn- und Festtagen, einschließlich der ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage, gestattet. IV. Das Feilbieten von Obst, Backwaaren und sonstigen Lebensmitteln auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist an Sonn- und Festtagen nur da, wo es bisher schon üblich war, und nur mit Ausschluß der für den Gottesdienst am Vor- und Nachmittag bestimmten Stunden, gestattet. V. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Juli 1892 in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 146a der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. und im Unvermögenssalle mit Haft bestraft. Gießen, den 25. Juni 1892. Großhsrzoglicheö Kreisamt Gießen. x), Gagern. Gießen, den 25. Juni 1892. Betr.: Die Regelung der Sonntagsruhe im Handesgewerbe. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehender Bekanntmachung gemäß wollen Sie das Polizeipersonal instruiren und anweisen, über alle Zuwiderhandlungen Polizei-Anzeige zu erstatten. Die in Ihren Gemeinden ansässigen Apotheker wollen Sie noch besonders darauf Hinweisen, daß — insoweit sich dieselben mit dem Verkaufe anderer Gegenstände als „Arzneimittel" befassen, — sie den gleichen Beschränkungen wie die übrigen Kaufleute unterworfen sind. v. Gagern. Gießen, den 25. Juni 1892. Betr.: Die Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die evangelischen Pfarrämter. Unter Bezugnahme aus obige Bekanntmachung ersuchen wir Sie im Auftrage Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, den Hauptgottesdienst an Sonn- und Festtagen, sofern dies nicht ohnehin geschehen ist, thunlichst in die Zeit zwischen 9 und 11 Uhr zu verlegen. Von etwa entgegen» stehenden Hindernissen, namentlich in den Filialorten, bitten wir uns baldgefällige Mittheilung zu machen. v. Gagern. Bekanntmachung. Tas nachstehende Ortsstatut für die Stadt Gießen, betreffend die Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kenntniß. Gießen, den 27. Juni 1892. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. G n a u t h. Ortsftatut betr. die Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. In Gemäßheit des § 105b, 2. Absatz und des § 142 der Novelle zur Gewerbeordnung, betr. den Arbeiterschutz, vom 1. Juli L891 wird hierdurch auf Beschluß der Stadt- verordneten-Versammlung vom 12. Mai 1892 und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 24. Juni 1892 zu Nr. M. I. 17536 für die Stadt Gießen verordnet wie folgt: 8 i. Die Stunden, während welcher an Sonn- und Festtagen die Beschäftigung im Handelsgewerbe stattfinden darf, werden a) für den Großhandel, das Bankgeschäft und die ausschließliche Comtoirarbeit in allen Geschäften aus zwei Stunden und zwar von 11—1 Uhr Mittags, b) im übrigen aus 41/, Stunden und zwar von bis 9 Uhr Vormittags und von 11 — 2 Uhr Mittags eingeschränkt und festgesetzt. 8 2. Vorstehende Bestimmungen treten am 1. Juli 1892 in Kraft. Gießen, den 27. Juni 1892. Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. Bekanntmachung, betreffend die Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe für die Stadt Gießen. Auf Grund des § 105 b Abs. 2 der Gewerbeordnung in der Fassung des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891, betreffend den Arbeiterschutz, wird im Anschluß an das von der Stadt Gießen unter dem heutigen Datum erlassene Ortsstatut bestimmt: 1) Nur in den durch das Ortsstatut festgesetzten Arbeitsstunden darf nach § 41a der Gewerbeordnung in offenen Verkaufsstellen an Sonn- und Festtagen ein Gewerbebetrieb stattsinden; 2) Eine längere Beschästigungs- und Verkaufszeit, wie durch das Ortsstatut bestimmt, und zwar bis 7 Uhr Abends, wird für das gesammte Handelsgewerbe zu- gelaffen: an den drei Sonntagen vor Weihnachten und zwei Sonntagen vor Pfingsten. 3) Das Feilbieten von Maaren aus öffentlichen Straßen und Plätzen an Sonn- und Festtagen ist auf Obst, Backwaaren und sonstige Lebensmittel beschränkt und nur mit Ausschluß der für den Gottesdienst an Vor- und Nachmittagen bestimmten Stunden zulässig. 4) Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Juli 1892 in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 146a der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 600 Jt. und im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Gießen, den 27. Juni 1892. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Landwirthschaftliche Minke und Kathschläge. - Zur Bekämpfung der Kartoffelkrankheit. Seit Jahren sind untere Kartoffelernten durch den Kartoffelptlz (Peronospera infestans) geschädigt worden und die dadurch verursachten Verluste beziffern sich auf viele Millionen Mark. Schon lange wurden alle möglichen Versuche gemacht, um diesem außerordentlich gefLhrltcken Feinde unseres Feldbaues beizukommen, und man hat endlich vor zwei Jahren in den Kupfervitriol.Präparaten ein unfehlbares Mittel gewonnen. Unter diesen Präparaten nimmt das Kupfer- Vitriol Speckstelrrmetzl vonDietfch LKellner in Griesheim a.M. eine hervorragende Stelle ein. Auf den Versuchsfeldern der Königlich Württembergischen Akademie zu Hohenheim sind mit diesem Präparat ausführliche Versuche gemacht worden und berichte: darüber x>err Professor Dr. Strebel wie folgt: Ertrag pro 1 Ar unbestäubt bestäubt Sorte grs. Stärke 9tf. Stärke Knollen °Ä) Knollen o/o Ahslaff . . . 142,1 18,6 172,7 19,4 Magnum bonum 193,1 15,8 273,2 18,4 Hermann . . 228,8 20,9 288,0 20,0 Blaue Riesen . 305,8 17,8 352,7 17,5 im Mittel ca. 5000 Ko. Angesichts dieser Resultate sollte kein Landwirth zögern, diesem Beispiel zu folgen und die Kartoffeln mit Kupfervitt iol-Specksteinmehl zu behandeln. Die Behandlung geschieht am Besten auf drei Mol und zwar entweder vermittelst Blasebalg oder einfacher Blechbüchse deren Boden durchlöchert ist (Streubüchse) das erste Mal im Juni das zweite Mal im Juli, das dritte Mal Ende Juli (Anfang August)' Sollte starker Regen kurz nach einer Bestäubung eintreten, so ist dieselbe nochmals zu wiederholen. — Man gebe auf den Hectar für jede einzelne Bestäubung ca. 25 Ko. (pro Morgen ca. 6 Ko.), keinesfalls mehr, zusammen also rund 75 Ko. pro Hectar. Diese kosten ca. Mk. 22.— franco; das einmalige Bestäuben besorgt ein Arbeiter in einem halben Tage, es stellt sich also die Gesammtbeftäubung pro Hectar incl. Arbeitslohn auf Mk. 25.—, während der Mehrertrag an Kartoffeln sich auf 5000 Ko. = 100 Gentner pro Hectar beläuft. In Geldwerth ausgedrückt, wird also durch die Bestäubung mit Kupfervitriol-Specksteinmehl bei einem Verkaufspreis von Mk.4.— pro 100 Kilo ein Nutzen von ca. 180 Mk. pro Hectar oder ca. 45 Mk pro Morgen erzielt werden. Bei einem Verkaufspreise von Mk. 5 — pro 100 Ko. Kartoffeln würde der Nutzen ca. 230 Mk. pro Heciar oder ca. 60 Mk. pro Morgen betragen. Hierbki ist noch besonders hervorzuheben, daß die bestäubten Kartoffeln in Folge ihres bedeutend größeren Stärkegehaltes 1) von viel besserem Geschmack sind und 2) sich viel besser im Keller ober Miete halten al« die unbeftäubten Hauptbebingung ist aber rechtzeitige Bestäubung, keinesfalls ad warten, bis ber Kartoffelpilz schon vorhanden, sondern vorher bestäuben, denn jede Krankheit schwächt den Organismus der Pfianze. Mehrenrag grs. Stärke Knollen o/o Auf 1 Hectar berechnet, Mehrertrag bestäubt unbestäubt 30,6 7,07 3060 Ko. 80,1 19,76 8010 „ 59,2 9,79 5920 „ 46,9 7,29 4690 .. Aeilgeöotenes. Als billige Lektüre ) ‘mpfehlen wir die in unsern Besitz über- \J empfehle’ sowie Baumaterialienhandlg , Westanlsge 15. 30 H Die Cementwaarenfabrik 15 15^ Ludwig Kacke 15^ pfohlen. 3 I Der^ertr^terj^MartinJpörry^Schloagermeister in Giessen. 4972 15^ Schanzenstratze 4. [5463 15 H 5919 Ausstattungsgeschäft und Wäschefabrik. Für Freunde des edlen Waidwerkes! dto. L— dto. geb. la. weitz« «ernstife Carl Haas 4615 5 N I Rollläden 15 15 $ 15 dto. dto. 30 H 15 40 $ JL 2 50 03 oc s Die ausgezeichneten Fabrikate D. R.-Pil. Wo. 2432. D. R.-Pat. No. 9624. Fabrikat bekannt, empfehlen als Alleinverkäuser Jean Dem & Cie., 5044] „Erlengaffe 15" im Vorderhaus mittlerer Stock zu vermiethen. Näheres Neuenweg 15. dieser Fabrik von den einfachsten bis zu den vollendetsten Con-' structionen werden bestens em- Der Fuchs. Mit 8 Tafeln. Früher 14 Mk., jetzt 4 Mk. Die Geweihbildung der Europäischen Hirscharten. Mit 40 Tafeln. Früher 32 Mk., jetzt 6 Mk. Redaction: A. Scheyd». — Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen. Wermietyungen. 5037] Eine Wohnung zu vermiethen. Kirchenplatz 4. Nummern gratis u. franco. Laukhard, F. C., Eulerkappers Leben u. Leiden, e. tragisch-kom. Geschichte. Allen seinen lieben Freunden in der ihm unvergesslichen Stadt Giessen widmet diese erbauliche Historie der Verfasser (Halle 1804.) 254Seit. Giess. 1889. Neudruck, dem Original ganz ähnlich. Behandelt das damalige sehr freie Studentenleben geb. Datterich. Localposse in d. Mundart d. Darmstädter. In sechs Bildern. 7. Aufl. 1888 Des Burschen Heimkehr oder: Der tolle Hund. Lustspiel in vier Aufz. In d. Mundart d. Darmstädter verfasst von E. Streff. 3. Aufl. 1884 Familien- und Geschäfts-Briefsteller. Ein Formular- u. Musterbuch z. Abfassg. aller Gattungen von Briefen, Eingaben, Contracten, Verträgen, Testamenten, Vollmachten, Quittungen, Wechseln etc. Hrsg. v. J. Schön. 368 Seit. gegangene Volksbibliothek für Kunst u. Wissenschaft hrsg. v. R. Bergner, deren nachstehend verzeichnete Bändchen wir zu den der Württ. Holzwaren-ManufactUr Esslingen a. N. Bayer & Leibfried. Forbach in blaß und hochrother Naturfarbe, glassirt; in allen Baukreisen als das älteste und bewährteste rr ** Fabrikat von Leon Couturier E. Trenckmann, Buchhandlung und Antiquariat, 5889)Giessen, Sonnenstrasse 5, am Canzleiberg. »,-M Nr. 10. Operntext zu Don Juan, Fidelio u. z. Freischütz. 87 Seit. Nr. 11. A. v.Droste-Hiilshoff: Der Spiritus - Familiaris des Rosstäuschers. Das Hospiz auf d. grossen St. Bernhardt. Des Arztes Vermächtnis». M. Einl. v. Lemmer- mayer. 102 Seiten Nr. 12. F. v. Schiller, Histor. Aufsätze. M. Einl. v. 0. Zimmermann. 163 Seiten Nr. 13. Calderon, d. wunderthat. Magus. M. Einl. v. J. Fastenrath. 139 Seiten Nr. 14. G. Forster, Ansichten v. Niederrhein. M.Einl.v.W.Kaden 127 Seiten Nr. 15. Der goldene Esel. Aus d. Latein, d. Apulejus. M. Einl. v. Sacher-Masoch. 282 Seiten Nr. 16. Ueb. dram. Kunst u. Literat. 4.—7. Vorlesg. v. A. W. v. Schlegel. 201 Seiten Nr. 17. Erzählungen von Jeremias Gottheit. M. Vorw. v. Berg- ner. 87 Seiten. Nr. 18. Griech. Heroengeschichten. Von B. G. Niebuhr an s. Sohn erzählt. M. Einl. v. 0. Zimmermann. 52 Seiten Nr. 19. Lessing, G. E., d. Erziehung des Menschengeschlechtes u. Anderes. M. Einl. v. A. Rutari. 86 Seiten Nr. 20. Ulrich v. Lichtenstein, Frauendienst. M. Einl. v. A. R. Ruhemann. 247 Seiten Kinderwagen denkbar größte Auswahl (über 100 Stück auf Lager) ' zu billigen Preisen bet 239 A. Kilbinger, Seltersweg 19. Kraukenfahrftühle. — Reisekörbe. von H. Sack II. in Heuchelheim empsichlt Ccmcntröhren, Treppenstufen, Krippen, Flurplatten, Rinnsteine, Kaminplatten, sowie alle in dieses Fach einschlaaende Ml M MMW'Tü« MWW Artikel. ' [5504 auf der Lahn zu Bad Ems Sonntag, den 3. Juli, Nachmittags 3 Uhr. Karten bei dem Hausmeister Herrn Bailly im Kursaal zu Ems: Platz vor dem Kursaal Mk. 3.— Resermrter Platz gegenüber dem Kursaal und im Kurgarten Mk. 1.—. tfür Mitglieder der bei der Regatta betheiligten Vereine bei Herrn Dr. Bayenthal zu Frankfurt a. M., Hasengasse 17: Platz vor dem Kuriaal Mk. 2.— [5778 Reservirter Platz gegenüber dem Kursaal und im Kurgarten 50 Pf. Gntgedramck KMcink können auf meiner Fabrik bei Leihgestern zu den billigsten Tagespreisen täglich geladen werden. Der Wildpark. Mit 16 Tafeln. Früher 9 Mk., jetzt 4 Mk. Happel, Jagdscenen. 6 Lithographien in Folio. Früher 6 Mk., jetzt 2 Mk. beigesetzten Preisen abgeben. Nr. 1. Die deutsche Lyrik der Gegenwart. Eine Anthologie. Zusammengestellt v. F. Lemmer- mayer. XXIX u. 233 Seiten Nr. 2. Friedrich d. Grosse. Abhandlung üb. d. Krieg, Reflexionen üb. d. militär. Talente u. d. Charakter Karls XII. 51 Seiten Nr. 3. Halle und Jerusalem. Studentenspiel u. Pilgerabenteuer v. L. A. v. Arnim. 297 Seiten Nr. 4. Wien im Lichte verschied. Jahrhunderte. 72 Seiten Nr. 5. Ueber die Ehe. Von Hippel. 254 Seiten Nr. 6. Ueber dram. Kunst u. Literat. Vorlesgn. v. A.W. v. Schlegel. 71 Seiten Nr. 7. Der Geisterseher. Aus den Memoiren des Grafen von Oxxx 1. Thl. v. F. v. Schiller. 128 Seiten Nr. 8. Tausend u. e. Nacht. Eine Auswahl d. schönsten Märchen. 89 Seiten Nr. 9. Philosoph. Aufsätze. Von Wieland. 83 Seiten 5865] Zwei Zimmer mit Küche u. Rub SU vermiethen. Roll, Kanzletberg 5. ß 5902] Der mittlere Stock meines Hauses, 6 Zimmer mit Zubehör, per 1. October zu vermiethen. Ä P. Sa««, Bismarckftraße 10. 5589] Zwei bis drei Wohnungen zu oer- miethen._________________Neustadt 48. Bankgeschäft — Gießen Westanlage 15. An- und Verkauf von Werthpapieren, Wechseln, Einlösung von Eoupons. = Eröffnung laufender Rechnungen. [3294 1.— I Dombrowski, Aus dem Tagebuche eines Wildtödters. Mit 8 Illustrationen und 4 Kupfertafeln. Früher 20 Mk., jetzt 6 Mk. Das Edelwild. Mit 35 lithograph. Tafeln. Früher 24 Mk jetzt 8 Mk. Zugjalousien 2 401 öott bem beliebten Pfungstädter Giessen. . Kaiserbräu u. xacjxerscue empfiehlt 10 Flaschen zu JL 2,50 frei ins Buchhandlung'. Haus [3532 Ludw. Loth, Wallthorstr. 23. 1479] In meinem Neubau, Gcünberaer- ftraße22, ist der unterste Stock, 5 Zimmer nebst Zubehör, zwei Bodenkammern auf sofort zu vermiethen. Heinrich Aast. 1874] Der zweite Stock im Neubau Ecke der Stein- und Ederstraße, auf fo; fort zu vermiethen. H, Gräninger. 3337] Ein Logis zu vermiethen bei--- Peter Walter, Kaplansgasfe 23. Rolljalousien Ludwigsplatz 11 mittlerer Stock per 1. Öctober, event. auch früher, zu verm. [5318] G. Wortman«. । —________Seltersweg 61. j ?in 2aderr in guter Lage -5885) Em schSn mSblirteä M ptt°k.""o-t-d " Neubau zu v-rmieth-n »ahnhofstr. 23.; mietben. 3’ ltt '>tt* Zu »fr. bei Hrn. BSck-rmstr. Steinberger.' Zu erfragen in der Exped. d. »l. vermischte Anzeigen. >.5??2L ®fn «oldener Ring mit der Umschrift „Ulli Colsman, d. 23. April 1892 am Ludwigsplatz verloren. Wiederbringer erhält gute Belohnung. ______________Ludwigsplatz 5, part. Ein nur gut empfohlener Pferdeknecht gesucht. Wo? sagt die Spedition dieses Blattes. [5633 5804] Freundliches Logis zu vermiethen. Schreiner Pfeil, Löwengasse 9. 5803] Stube und Küche zu vermtethem ________________Sandgaffe 34. 4903] Eine neu hergerichtete Wohnung von 5 Zimmern mit Zubeh. und 2Baffer; leitung zu vermiethen. Kanzleiberg 9. 4162] Wohnung von 5, event. 6 «tm- mern mit allem Zubehör, Wasserleitung u*. f* m., im 1. Stock per sofort zu ver- miethen im ^Hessischen Hof*. 4012] Hammstraße 27: schöne Wohnung, 3 Zimmer mit Zubehör, zu vermiethen. 4185] Logts zu vermiethen. «ob. Stuhl. Neustadt 23. Südanlage 11 Parterrewohnung mit Zubeh., auf Wunsch auch Sta^ng, auf 1. October zu vermiethen. Näheres bet [5680 Rechtsanwalt Katz, Bahnhofstraße 27. 5798] Logis zu vermiethen. ___Katharinengasse 10. 5773] Der zweite Stock zu vermiethen- ____GrÜnbergerstraße 44. ^?02] Logis zu vermiethen bet lk. Atzbach, neben der Actienbrauerei. 5855] Kleineres Logts zu vermiethen. __Frankfurterstraße 23. ForhacherFalzziegeirKtiser-Regattä" 3745] Das Parterre des Hauses frrank- furterstratz- 4 7 «immer nebst Zubchör, sss rom 1. 3uli ab zu vermiethen. Näheres bei Agent «lee«, Südanl. 18. .46.68s Ui» bufits, 3 Zimmer, KüchV abgeschl. Vorplatz, zu vermiethen. —__w Roll, Neustadt 49. Zimmer, unmöblirt, zu vttmiethen.__Kirchenplatz 18, ®in möbltrtes Zimmer zu ver- Eh-n. S-li-rsweg 6l. pasteurisirte Zttitch durch gleichmäßige Erhitzung aus guter frischer Vollmilch bereitet, ohne Veränderung ves Geschmacks und in viel höherem Maße von gesundheits- schädlichen Keimen befreit, als dieses durch Kochen möglich.ist, in Folge dessen haltbar und für Kindcrnahrung besonders geeignet, 15 per Liter 18 Pfg., empfiehlt Dampfmolkerei Gießen (Lahr) Soolbad Salzhausen in der Wetterau (Gießen-Gelnhausener Bahn). Höchst wirksame, lithiumreiche Kochsalzquellen, Schwefelquelle, Eisenquelle. Die Bäder im Kurhause selbst. Keine Kurtaxe. Prachtvoller Park, an anmuthige Waldungen sich anschließend. Kräftigende Gebirgsluft. Ausflüge in den nahen Vogelsberg. Fischerei. Logisbestellungen rc. an Kurhauspächter J oh. Mcharz zu richten. 4^4 Grotzh. Hess. Badedireetion. ■ •»»nuiiyc, I —___ ----------- M*1*"* Hackbretter Hackklötze Aett^ugenmehl, in allen Dimensionen vorräthig bei ?a/?«eiSstLrke, 1564_________Ettlkv. Vasßeu-und Grummetgras in nur besten Qualitäten zu von einer Wiese zu verkaufen. [5864 billigsten Preisen.________[5472 > Eh. Roll Wwe., Grünbergerstr. 4. MknsvkrfiihttuilgsbWk f. D. w Gotha. Als Vertreter dieser ältesten und größten deutschen Lebensversicherungs-Anstalt erbiete ich mich zu jeder gewünschten Auskunft. [3367] Gießen, Liebigstraße 66. __Heinrich Hochreuther. Mein Geschäft ist vom 1. Juli ab an Sonntagen nur von 11 bis 1 Uhr geöffnet. 431] Alt« Münzen, alt« Urkund««, Pergamente, AnttguitLten rc. werden angekauft von Louis Rothenberger, _______Neuenweg 22. 430] Kupfer, Messing, Zinn, Mei, Zeitungen, Acten zum Einstampfen werden angekauft bei Louis Rothenberger, _______________Neuenweg 22._________ 1117] Einzelne WäschegegenstLnde, wie auch Ausstattungen werden zum Festoniren, Sticken, Zeichnen, sowie auch Säumen angenommen. Lndwigstratze 12, Vorderh., part. Bei großen Ausstattungen Preisermäßig. Stellen jed-rArt bringt stets in ’W’ größter Anzahl die „Deutsche Vakanzen- OA,_ Post" in Eßlingen a.N. (mit Beilage: „Anzei- 3956 ger für Stellengesnche"). Probe-Nr. gratis. Stellenvermittelung durch den Verband deutscher Handlungsgehilfen und seine Geschäftsstellen i.Berlin,Breslau,Dresden, Düsseldorf, Frankfurt a. BL, Königsberg i. Fr. und Nürnberg. [3066 Commandit-Gesellfchast für Mercerie S. Reinach & Cie., Markt 5. Mezen GrsGfts«rräti!>kruiig Ailsverkailf 15^1 Nachstehende Artikel verkaufen von heute an bis 1. August trotz unseren anerkannt billigsten Preisen mit [5895 30 15 pCt. Rabatt: Alle 20 Bändchen zusammen X 3.50. L, . , Auswärts franco gegen vorherige Ein- lSarnirte Damen- und Madchenhüte, Knabenhüte, garnirte Sendung in Briefmarken. Kinderhüte, Sonnen- und Regenschirme, Handschuhe, Cor- RonlaPo liniverool RihiMth.i, ’ettd' Schürzen, Damen-, Mädchen- und Knabenhemdcn, nselLM SUn,VS 8L|.8.dl otll»l<. Unterhosen, Norn.alhen.den, Düllspitzen, leinene Spitzen, CrzeK ■"'t ‘"n'ncn schwarze Spitzen, Kleiderbcsätze in Posamenten ».Borden, Damen- u. Kinderstrümpfe, Kleidchen, Taille» u. Blousen.