öjährige^ *S$t6. ''».ritz W- Ä’Ä'3*. y^> öut mSbL ASÄ**&& f Nriüen. Löwenbrän- Mstag: § Anstich Wckskeller. i ^Ijnljofßr. H Cafe Ebel iBSjtiif ^Aerfeietta-e: terhaltung Häuser, abergerthal. 8 Uhr Abends. Der Vorstand. Gertage: fterflerllr.! itzBof. yeicrtagr PreiMck ;ird gut geheizt). -gründ. )tt EL Nr. 2/ Lhichopven B -rchor Äm. lOllfirMm- rÄ WH M btibtn Jt» mittags •*. 'L- «Stjfec®5 In 5 - * JU Steif“1 . »"’Ä “W,‘JssS^ WM Nr. 74 Zweites Blatt. Sonntag dm 29. März 1891 Btt Wetze»« Zxzütz« ttßchnm täglich, «M LuLnahm« des Montags. Wtt Gießener «»den dem Anzeiger Ädcheatlich dreimal deigelegt. Gießener Anzeiger Keneral-Mnzeiger. vierrettißrigtt >le*x 2 Mark 20 Pf- *fc Bringerloy». Durch die Post bezogt 2 Mark 50 Pf,. ütbactton, Lp»ed««v und Druckerei: Henchdrecher 51 Amts» und Anzeigeblatt fflr den Kreis Gietzen. Annahme »an Anzeigen zu der Nachmittags für den fMgcnbai Lag erscheinenden Nummer bis vor«. 10 Uhr. Hrattsßeikage: chießener Jamitienßtätter. Alle Lrmoncen-Bureaux des In- »nd L«sla»des nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgeg«. ■HBHeBBHBBMÄHBHÄeeee™™™™ Aentli^er Theil. Bekanntmachung, -a- Grfatzgeschäft pro 1891 betreffend. Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1891 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar : I. Zu Sich im Rathhaussaale. Montag den 6. April, Vormittags vo" 9 Uhr an Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eber- ftadt, Ettingshausen, Garbenteich und Großen-Linden; Dienstag den 7. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns und Langsdorf; Mittwoch den 8. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober- Besfingen, Ober-Hörgern und Rabertshausen; Donnerstag den 9. April, Vormittags von 9 Ilhr an: derjenigen der Gemeinden Rodheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg. Freitag den 10. April, Vormittags von 9 Uhr an: Loosziehung. II. Zu Gießen in dem friiheren Hofgerichtsgebäude (Brandplatz). Samstag den 11. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendors a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen-Buseck und Hattenrod; Montag den 13. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1889 und 1890); Dienstag den 14. April, Vormittag von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1891) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Heuchelheim und Klein-Linden, Mittwoch den 15. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck-, Donnerstag den 16. April, Vormittags von 8 Uhr an: Loosziehung. III. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen. Freitag den 17. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach und Lauter; Samstag den 18. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain. Montag den 20. April, Vormittags von 8 Uhr an: Lootzziehung. Besondere Bestimmungen. 1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem andern Theile des Großherzogthums Heffen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten; b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschastsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aushalten; und im Jahre 1871 geboren sind; ferner Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1889 bezw. 1890 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum ein jährig.freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist. 2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen. 3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück- Eellurrg in Anspruch genommen wird, jo isi für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugniffe müffen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich tm Termin vor der Ersatz-Commission ein- zusinden. Noch nicht eingereichte ZurücksteüungSansprüche sind bei der Grobherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigst — unter allen Umstünden vor Beginn de- ErsatzgeschäfteS — an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. 4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w nachzuweisen. Da- Vorhandensein von Gpilepste ist durch die eidliche Erklärung von windesten- drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. 5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos. 6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellung-pflichtige» Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereit- zuaegangenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militärpflichtige, welche sich auSwäri- aufhalten, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsort gestellungspflichtig find. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste- rungätermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren 1/2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschästes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Feuilleton. In der Heimalh. Eine Oster-Erzählung von Marc. Boyen. (Schluß.) Jetzt hatte Lena Martin bemerkt, lautlos glitt sie von dem Stuhl am Fenster herab und lauschte einen Augenblick aus das Geräusch in der Küche, wo die Tante den Kaffee kochte. Dann riß sie aus einem Topfe einen Strauß Schneeglöckchen, den Marie gestern vom Friedhose mitgebracht hatte, und lief damit unbemerkt zur Hausthüre des Hauses hinaus. Sie sprang um das Haus herum, hoch über dem Köpfchen schwenkte sie den Strauß in ihrer kleinen Hand und mit hellem Jauchzen beantwortete sie den ersten Blick, durch den Martin die herbeieilende Kleine entdeckte. Ja, Martin sah das Kind, aber noch ehe er sich zu einem warnenden Rufe, zu einem rettenden Sprunge gegen das lachende kleine Geschöpf entschließen konnte, sah er Lena mit beiden Füßen auf den Steg springen und sofort mit dem nachgebenden Brette zusammen in die lehmigen Fluthen des Mühlbachs stürzen. Er stieß einen lauten Schrei aus und sprang dem Kinde nach; unkundig des Schwimmens war er, geblendet- athemlos rang er danach, einen Zipfel des rothen Röckchens zu erfassen, welches einen Augenblick pch vor seinen Augen zeigte. Wo sein Körper irgend einen Halt in den rauschenden Wassern finden konnte, schnellte er sich vor, um das dicht vor seinen Händen fortgetragene Kind zu fassen. Doch ein Brausen erhob sich jetzt vor seinen Ohren, wie im Traume gedachte er an Marie und an das jähe Ende seiner Hoffnungen- dann schwand das letzte Bewußtsein- er meinte noch einen festen Körper in seinen um sich greifenden Armen zu spüren, dann versank die Welt vor ihm. Ein Osterfest wie dieses hatte das Dors wohl noch nie erlebt. In Schauren umstanden die Leute das Wirthshaus. in denen der Bader die Belebungsversuche bei den Ertrunkenen angestellt hatte. „Sie haben sie am Wehr ausgefischt, ganz fest im Arm hat er das Leuchen gehabt und das Kind hat wieder die Schneeglöckchen fest in der kleinen Hand gehalten, wie ein bleiches Engelchen sah es aus. Und wie hat die Marie Hofmeister nur ausgeschaut, als sie herbeigelausen kam, wie der Tod selbst! Und der Schröder hat geweint und nach dem Martin und dem Kinde gerufen, daß man es aus der Wirthsstube bis auf die Straße gehört hat. Aber sie sind jetzt beide wieder bei Leben, der Martin und das Kind, und der Wirth hat gesagt, das Lenchen hätte die zerzausten Blumen erst ganz zuletzt freigegeben, sie hat sie aber gleich dem Martin hingehalten, sprechen hat sie aber noch nicht können, selbst der Herr Pfarrer soll geweint haben." So sprachen die Leute vor dem Hause. Als dann Lena heimgebracht werden durste, ließ Heinrich nicht nach mit Bitten, bis auch Martin die Gastfreundschaft seines Hauses annahm. Er hatte von der Bodenluke der Scheune selbst den Sturz Lenas mit angesehen und gesehen und geglaubt, sein Kind nie wieder lebend in seine Arme schließen zu können. In der Kirche sprach der Pfarrer vor der Gemeinde ein Dankgebet für Rettung aus Tod zum Leben, und Schroder, der diesmal allein aus seinem Hause zur Kirche gegangen war, meinte aus den Worten des Pfarrers manches herauszufinden, was ihn recht tief ins Herz traf. Als er zurückkehrte in weicher, demüthiger Stimmung, sah er Martin am Flußrande stehen und sich die Stelle an- sehen, wo das Erdreich unter dem Stege nachgegeben hatte. Die Männer gingen sich entgegen, sie reichten sich die Hände, der alte Streit war ohne Wort zu Ende. „Ich will den Acker kaufen, wenn es Dir um Verkauf zu thun ist," sagte Heinrich nach einer Pause. Martin lächelte. „Ich habe ihn eben verschenkt," sagte er langsam, „ich will ihn Deinem Lenchen zuschreiben lassen, als, Dank für die Ostergabe, die es mir heute zutragen wollte. Sage nichts dagegen, Heinrich, ich habe heute doch mehr bekomme» als ich fortgebe; die Marie . . ." Er hielt inne und wendete sich ab, um seine Fassung zu behalten. „Sie will meine Frau werden, hat sie mir versprochen, und sie fei mir gut gewesen seit Jahren, noch ehe ich . . . Und ich habe sie damals für ein Kind nur gehalten. Mir ist zu Muthe, als ginge mir ein neues Leben auf. Ja, Heinrich, der Winter ist vorüber, Ostern ist aufgegangen, auch in mir wird es nun wieder heller Frühling werden." * In Schlauheim hat sich ein neuer Gastwirtb etablirt, dessen Hotel „Zum Rebus" beschildert ist. Täglich wird an seiner Table d’hote ein Rebus auf eine große schwarze Tafel gemalt und den Gästen zum Rathen aufgegeben. Der erste Gast, der den Rebus löst, erhält eine Flasche Champagner. Dieser Spaß versammelt täglich eine große Anzahl Gäste, wodurch der schlaue Wirth seinen Rebus-Champagner sich zwanzigfach bezahlt macht. * Angeklagter (zum Staatsanwalt, der ihn fürchterlich heruntermacht),: „Jetz aber i bitt Sie, hörn auf. I verlier' ja sonst ganz die Achtung vor mir jebst!" vom 1. December 1890 im Deutschen Reich. 29 959 388 2. 4 860 960 Neuß ältere Linie . . 19. 22. Lippe. . Hamburg tin in bekannter Güte bestens. 2467 2352 [2824 Im Auftrag: LouiS Rotheuberger, Auctionator. Ein flotter Nagler findet lohnende Beschäftigung bei Anbr. Suler. 2769 /RANKENHEILER 25. 26. ff n tt ft n 1885. 1959 475 1 408 229 1 315287 2 342 411 1 505 575 1 715618 4112219 2 428 367 1 150306 ff u tr ft 5 589 382 3 500 513 2 035 443 1 656817 994614 578 565 325 824 97 978 355000 403029 223 920 170867 206 329 271 759 75514 85 838 57 283 62 759 119555 39183 128414 76 469 180 309 624199 1 603 987 20. Neuß jüngere Linie . 21. Schaumburg-Lippe 23. Lübeck 24. Bremen 1890. 1958132 1433 480 1 579 244 2 542 401 1 521211 1 752094 4 223 807 2 579 852 1 217 393 2 086 2 280 491 2 428 736 1 664000 4 710 303 66148 1890 24 Meisterschaften, 214 erste Preise, 149 zweite Preise, 82 dritte Preise. Ortsanwesende Bevölkerung am 1. December. 1889 15 Meisterschaften, 143 erste Preise, 69 zweite Preise, 39 dritte Preise. OueBBsaSzseaffe sodaseife) rät I die mildeste Seife für Damen, Kinder und reiz- vorzulegen. , , Den Grobherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger Wegen gerichtlicher Bestrafung beS Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Donnerstag den 9. April im Rathhaus zu Lich, Mittwoch den 15. April in dem früheren Hof- gerichtSgebäude zu Gießen, SamStag den 18. April im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg, die Claffifieirung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots und der Grsatz-Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältniffe statt. Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr, männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältniffe einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen. Gießen, den 12. März 1891. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Jost, Regierungsrath. 1387] Eine für das höhere Lehrfach geprüfte Lehrerin ertheilt Privatunterricht und Nachhülfe. Näheres Westanlage 15, parterre. Ausland. Paris, 26. März. Dem Präsidenten der französischen Republik, Herrn Carnot, wurde am Donnerstag der ihm vom Kaiser von Rußland verliehene St. Andreasorden durch den russischen Botschafter Baron Mohrenheim seierlichst überreicht. Gewiß braucht man dem Vorgänge keine weittragende Bedeutung zuzuschreiben, vielmehr wird man in dieser Ordensverleihung nur einen Act persönlicher Auszeichnung des französischen Staatsoberhauptes Seitens des Czaren, der Herrn Carnot hochschätzt, zu erblicken haben. Immerhin legt der Vorgang einen neuen Beweis für die vortrefflichen Beziehungen zwischen dem republikanischen Frankreich und dem absolutistischen Rußland ab. Locales unb z-rovinzieltes. Gießen, 28. März. — Zur Reform der Personentarise hat die Mainzer Handelskammer folgende, dem Bezirks-Eisenbahnbeirathe zu unterbreitende Anträge gestellt: Der Bezirks-Eisenbahnbei rath wolle erklären, daß er 1) einverstanden ist mit der Vereinigung der 3. und 4. Wagenklasse mit der Ausstattung der jetzigen 3. Wagenklasse und dem Normalsatze von 2 Pfg. pro Kilometer, 2) einverstanden ist mit dem Wegfall des Frei- Veuttctzes Äcleh. Berlin, 27. März. Der Kaiser wird unmittelbar nach Ostern einen Ausflug nach der Ostsee unternehmen. Derselbe gilt zunächst dem Besuch der alten Hansestadt Lübeck, welche schon früher um die Ehre des kaiserlichen Besucher gebeten hatte. Der Kaiser trifft hier im Lause des 1. April ein und verweilt bis zum Abend daselbst. Alsdann erfolgt die Weitersahrt nach Travemünde und am nächsten Morgen die Ankunft in Kiel. Die Heimkehr nach Berlin geschieht über Stettin. In der Mitte April wird dann eine Rheinreise des Kaisers folgen mit dem Besuche des Monarchen in Düffeldors als Mittelpunkt. — Am 1. April tritt das Reichsgesetz über die Gewerbegerichte gänzlich in Kraft. Die Vorschriften deffelben über die zu seiner Durchführung erforderlichen Einrichtungen waren schon mit dem Tage der Verkündigung des Gesetzes — 29. Juli 1890 — in Geltung 'gesetzt worden. 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Die Arbeiten umfassen: Geometrisches Zeichnen, Darstellende Geometrie, Freihandzeichnen, Maschinenzeichnen, Bauzeichnen, Bauconstructionen und Modellir- ar beit en. Die Ausstellung befindet sich im Festsaale der höheren Töchterschule in der Schillerstraße und ist von 10 bis 5 Uhr geöffnet. Wir beehren uns, die Bewohner hiesiger Stadt und der Umgebung zu deren Besichtigung höflichst einzuladen. Die W ormser Brauerschule, practische und theoretische Lehranstalt mit Versuchsbrauerei und Mälzerei, Ger^fh- schaftsausstellung, Laboratorium zur Prüfung von Braumatorialien, für Heferein zücht etc., beginnt den Sommercursus am 1. Mai a. c. Nähere Auskunft bereit willigst durch «X 1.20 1.40 2.— 2.— 2.— 2.— 1.40 1.60 1.90 2.10 2.40 Geschäfts-Empfehlung. Den geehrten Bewohnern von Gießen und Umgegend diene hiermit zur gefl. 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