iers. W "»Jen bei flrt6tten sowie b-j alltK uen- [9229 ^Neuen Baue 11 ction. 11 Direction einetz T-, ?.Unten. i. Biotin- ■•ÄS !lchmre! tn od.LtzArinnen, ’ Logis WMMnnte ein eilhastes ÄNbi.U. itngeresLaufm^m stratze 15, partme. rreS Mädchen gesucht SetterSweg 48. tubent sucht zum Beatm mestns (26. Octbr.) ein simmer. Abendessen er- :tn unter 8. P. an die rbeten-__________________ 'en Commis~ sucht . Loefer »achfol-tt._ Student der Tbeoio^ie rr- i des GnmnastumS und s Srachdüisestuudeu. )ie Exped. d. Bi- -rau oder LaufmMt« mrckstraße 6,1- Stock. natalM, „enleim toä*V ’granlfiittt**--'. iriefSücterei \w_ etc. ^,z,lbin«>dMM 23. ÄAlage"' ri#j4 ’M#* „kl, «»■ ,(6 iffrlf« N ® i1* 1891 Nr. 249. Zweites Blatt. Sonntag den 25. October Der «ßch«Ätt-glbch. G* N-Svaho« d«r RoertagS. BN Gtchrnrr 8HBiß. Durch die Post bt|eg*p 2 «ark 60 Pf, Kebaction, «$>eW8to*. und Druckerei: Achntßruße Keruqprecher 61 Anrtr« unb Anzeigeblatt für den Kwii GNfzeir. L-seeewtoir, 'W rattsKeilage: chießeuer KaWiümßtütter p 8ee&tk< sie Ängdger zu der N«chmNta-r für ber. ^rotXB Da^ erscheinenden Nummer bis vor». 10 Uhr. AL- ttetw€ca,.«18tureaiq: M An« und LuL'.rnt-er nd^Rf» Auzei-en für dea „Vießener Anzeiger* rnigeg«. Amtlichem Theil. Milchverkaufsordnung für die Provinzialhauptstadt Gießen. Zum Schutze des Publikums vor Benachcheiligung wird unter Bezugnahme auf das Neichsgefetz vom 14. Mai 1879, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln rc. auf Grund des § 367 des Strafgesetzbuchs und Art. 56 des Gesetzes vom 13. Juni 1874, nach Anhörung der Stadtverordnetenver. sammlung sowie mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz verordnet wie folgt: § 1. In dem Bezirk der Provinzialhauptstadt Gießen wird die Milch zum Verkaufe nur in zwei Beschaffenheiten zuge- laffen und zwar: a) als ganze, unveränderte Milch; b) mit der einzigen Veränderung durch Abrahmung als abgerahmte Milch. § 2. Die für den Verkauf bestimmte abgerahmte Milch als besonderer Handelsartikel ist den Käufern als solche in der Weise zu bezeichnen, daß diese Milch nur in Gesäßen aufbewahrt, bezw. feilgeboten wird, welche in einer in die Augen fallenden, die zeitweilige Beseitigung ausschließenden Weise, mit deutlichen Buchstaben die Bezeichnung „abgerahmte Milch" tragen. Unter Milch ohne nähere Bezeichnung wird nur ganze Milch verstanden. § 3. Vom Handelsverkehr im gesundheilspolizeilichen Interesse ausgeschloffen ist die ganze oder abgerahmte Milch, welche von kranken, insbesondere mit einer Seuche behafteten Thieren, oder von Kühen innerhalb der ersten acht Tage nach dem Kalben abstammt, ferner jede bittere, schleimige, abnorm gefärbte, oder sonst ekelerregende und verdorbene Milch. § 4. Die ganze und die abgerahmte Milch darf nur m ganz reinen Gesäßen und vorschriftsmäßig geaichten Maaßen trans- portirt, beziehungsweise feilgeboten und verabreicht werden. Ebenso ist in den Milchverkaufslocalen die größte Reinlichkeit zu erhalten. Dieselben muffen, namentlich wenn sie zur Aufbewahrung von Milch benutzt werden, trocken und luftig sein und dürfen nicht als Schlafstätten benutzt werden. In Gefäßen von Zink oder Kupfer darf die Milch nicht aufbewahrt werden oder seilgeboten, bezw. ausgemeffen werden. § 5. Milchviehbesitzer und Milchhändler, welche dahier Milch verkaufen wollen, sind gehalten, diesen ihren Milchverkauf noch vor Eröffnung desselben der Polizeibehörde schriftlich anzuzeigen und haben hierbei: a) die Milchviehbesitzer, wenn sie den Verkauf nicht in eigner Person besorgen, die damit betrauten Familienangehörigen oder Dienstleute, b) die Milchhändler die Landwirthe und Milchviehbesitzer zu benennen, von welchen sie die Milch beziehen. § 6. Der Milchverkaus im Bezirk der Stadt Gießen unterliegt der Beaufsichtigung durch die Polizeibehörde. Die Handhabung der polizeilichen Milchcontrole besieht unter Anderem: a) in der die Besichtigung und Ermittelung des specifi- schen Gewichts durch die Polizeibeamten umfassenden Vorprüfung, b) in der Prüfung der Milch durch die von der Polizeibehörde bestellten Sachverständigen. < § 7. Bei der Vorprüfung der Milch durch die Polizeibeamten ist das Lactodensimeter von Quevenne mit zugehörigen Re- ductionstabellen und Thermometer zu benutzen und sind genannte Instrumente amtlich auf ihre Richtigkeit zu prüfen, bevor sie in Gebrauch genommen werden. Der Polizeibehörde bleibt es Vorbehalten, nach sachverständigem Gutachten auch andere zweckmäßige Instrumente in Anwendung zu bringen. § 8. Das spec. Gewicht der Milch (ganzer Milch) soll bei einer Temperatur von 150 0. zwischen 1,029 und 1,033 liegen. Die Milch (ganze Milch) soll außerdem mindestens 2,8% Fett besitzen. Bei abgerahmter Milch wird bei 15° C. ein specifischeS Gewicht von 1,033 vorausgesetzt. § 9. Milch (ganze Milch), welche bei der Vorprüfung durch die Polizeibeamten bei 150 C. unter 1,027 zieht, wird als gewässert betrachtet, vom Verkehr ausgeschloffen und mit Beschlag belegt. Von derjenigen Milch (ganze Milch), welche bei der Vorprüfung nur von 1,027 bis 1,029, oder über 1,033 bei 15° C. zieht, ist von dem controlirenden Polizeibeamten eine geeignet große Probe (% Liter) zu erheben, in eine reine trockene Flasche zu füllen, zu versiegeln und mit genauer Angabe des Verkäufers, des Datums der Entnahme, des Temperaturgrades der Milch bei der Vorprüfung und des gefundenen, bezw. nach den ReductionStabellen umgerechneten speeifischen Gewichtes auf dem Dienstwege an den Sachverständigen sofort abzugeben. Jngleichen sollen in der oben vorgeschriebenen Weise erhobene Proben von der in der Stadt feilgebotenen, bezw. zum Verkauf gelangenden abgerahmten Milch zur Prüfung an den Experten abgegeben werden, wenn dieselbe bei Vorprüfung ein specifischeS Gewicht von unter 1,033 zeigt. § 10- Der Sachverständige hat alsbald nach Eingang der Proben von Milch (ganze Milch): a) eine Bestimmung der Temperatur vorzunehmen, b) nach sorgfältiger Durchmischung der Milch das spe- cifische Gewicht festzustellen, c) den Fettgehalt zu ermitteln, d) falls die unter b und c genannten Bestimmungen die ausreichenden Anhaltspunkte zur Beurtheilung der Milch nicht ergeben haben, eine Probe derselben zum Abrahmen während 24 Stunden hinzuzustellen, darauf vollständig abzurahmen und hiernach wieder auf ihr specifischeS Gewicht bei 15° C. zu prüfen. Bei Proben von abgerahmter Milch wird nur das unter d beschriebene Verfahren eingehalten. § 11. Der Sachverständige hat: 1. als gewässert zu bezeichnen: a~) ganze Milch, deren specifischeS Gewicht unter 1,027 liegt, b) ganze Milch, deren specifischeS Gewicht über 1,027 liegt, nach 24stündigem Stehen und darauf erfolgtem Abrahmen jedoch unter 1,033 liegt, c) abgerahmte Milch, deren specifischeS Gewicht nach 24stündigem Stehen und darauf erfolgtem Abrahmen unter 1,033 liegt, 2. als entrahmt zu bezeichnen: ganze Milch, deren Fettgehalt weniger als 2,8 % beträgt. § 12. Zuwiderhandlungen der Milchverkäufer gegen die Bestimmungen in § 1—5 incl. unterliegen einer Bestrafung von fünf bis fünfzig Mark, falls nicht die in dem Reichsgesetze vom 14. Mai 1879 oder im Strafgesetzbuche vorgesehenen höheren Strafen einzutreten haben. F-ttilleton. Millionäre. Der verstorbene Jonas Königswarter ließ sich bekanntlich einmal in einer Aufwallung des Zornes, als ein neugebackener Millionär sich in etwas vorlauter Weise bemerkbar zu machen versuchte, zu dem Ausspruche hinreißen: „Jetzt glaube schon jeder arme Teufel, welcher eine Million besitzt, ein Millionär zu sein!" Wie es scheint, ist diese drastische Characteristik eines wirklichen Millionärs einem Fachgelehrten vorgeschwebt, welcher in seiner Statistik der Millionäre das aesammte Lumpenpack, welches nur eine einzige Million auf. weisen kann, mit stillschweigender Verachtung übergeht und nur diejenigen auserwählten Menschenkinder zum Gegenstand seines Studiums machte, welche nicht weniger als — zwanzig Millionen Mark besitzen. In welcher Weise der interessante Gelehrte (wahrscheinlich ebenfalls ein vollwichtiger Millionär) verfahren ist, um jeden angeblichen Milltouenbesitzer auf den inneren Gehalt zu prüfen, das ist freilich em Rathsel - man muß daher seine Angaben auf guten Glauben hinneymen. So scheint die Anzahl der Millionäre in dem gesegneten Frankreich zu niedrig angegeben zu fein — es wäre denn, daß Deutschland auch mit dem Geldsack bereit-, Frankreich überflügelt hätte. Von England, welches unbedingt das reichste'Land der Welt ist, wissen wir wenigstens aus amt- lichen Auszeichnungen so viel, um seinen Neichthum zu schätzen, daß jährlich circa 75 Personen sterben, welche em Baarvermögen von mehr als einer Million Gulden ihren erben hinterlassen. Der Mann scheint übrigens gewohnt zu sein, tn großem Stil zu arbeiten und mit „Kleinigkeiten" sich nicht „abzugeben, denn Oesterreich-Ungarn bildet in seiner „Millionär -Tabelle keine Rubrik, sondern es verschwindet unter den MllUonen Mark-Millionären der „übrigen Länder", in welchen nach der Angabe eines Gewährsmannes 125 solcher Glückspilze wohnen, während England mit 250, die Vereinigten Staaten mit 200, das übrige Amerika mit 100, Deutschland mit 100, Frankreich mit 75, Rußland mit 50, Indien ebenfalls mit 50 Millionären ä 20 Millionen Mark brilliren. Nach dieser Zusammenstellung würden in der ganzen Welt 930 vollwichtige Millionäre existiren und ein Baarvermögen von neunzehn Milliarden Mark, also circa viermal mehr besitzen, als die dem besiegten Frankreich im Jahre 1871 von Deutschland auferlegte Kriegs-Contribution betragen hat. Die Frage liegt nun obenauf, wie groß mag die Anzahl der „lumpigen" Millionäre, d. h. derjenigen [ein, welche nur die Kleinigkeit von einer bis zehn Millionen Mark ihr eigen nennen, und wie viel dürste das gesammte Vermögen dieser Stiefkinder Fortunas betragen? Rechnet man — was gewiß nicht zu gewagt erscheint — daß es mindestens zehnmal so viel gewöhnliche Millionäre als wahrhaftige Crösuffe mit einem Vermögen von 20 Millionen Mark in der Welt gibt, so kommen wir auf die respectable Anzahl von 9500 Stück dieser Talmi-Millionäre, und wenn man nur 5000 Stück mit einer Million, 2000 Stück mit zwei Millionen, 1000 Stück ä drei Millionen, 1000 Stück ä vier Millionen und 500 Stück mit sechs Millionen Mark durchschnittlichen Vermögens annimmt, so kommen wir zu der doppelten obigen Summe und zwar zu 19,500 Millionen Mark. Sämmtliche Millionäre der Welt (Reclamationen werden dankbarst angenommen) besitzen also nach dieser Aufstellung circa 20 Milliarden und wären mit diesem Gelde reichlich im Stande, sämmtliche Staatsschulden der Welt zu tilgen. Würden diese P. T. Herren Millionäre gezwungen werden, nach dem Grundsätze der allgemeinen Gleichheit mit der übrigen Welt ihr Vermögen zu theilen, so würde jedoch auf jede Person leider nur ca. 50 Mk. kommen, wofür eine ganze Familie eine Melkkuh sich kaufen könnte. . . . Man sieht, es ist noch besser, auf einen Treffer der Dombauloose als auf die allgemeine Gleichheit zu speculiren. Für ehrgeizige Volkswirthe, welche sich für eine gangbare Specialttat herausbilden wollen, gäbe es kein dankbareres Thema, als sich der Millionär-Statistik zu widmen, und das Handwerk dürste gründlich seinen Mann nähren, wenn alle Millionäre und Erz-Millionäre mit Stand und Namen rc. rc. aufgesührt würden. Die zeitgemäße Statistik könnte mit der Zeit zu einem Almanach de Gotha sich herauswachsen und der in letzterer Zeit von den socialistischen Lehren stark angekränkelte Nimbus der Millionäre könnte dadurch vielleicht wieder zur gewesenen Geltung gelangen. Bei der großen Anzahl der Millionäre stellt sich ferner ein Juteressen-Organ als ein tiefgefühltes Bedürfniß heraus, in welchem die Nothschreie eines „armen" Millionärs in der geeigneten Weise zur Geltung gelangen. So sollte jedes Jahr z. B. ein Millionärtag oder Con- greß abgehalten werden, um die Staudes-Interessen der Millionäre und Erz-Millionäre zu verhandeln. Da dieser Vorschlag auf fruchtbaren Boden fallen dürste, so sollte der Verein zur Hebung des Fremdenverkehrs es gewiß nicht verabsäumen, Schritt: zu machen, damit dieser erhabene Congreß in Berlin stattfinde. Man denke sich 5000 bis 10,000 Millionäre in einer Stadt versammelt, welcher Consum von Gansleber-Pasteten, Champagner, Diamanten, Ballets rc. rc. Die Schauspielerinnen und Sängerinnen, denen es noch nie vergönnt war, vor einem „Parterre von Königen" zu debü- tiren, würden jedenfalls ihr Bestes aufbieten, um einem Parterre von Millionären zu genügen. Welch ein grandioser Aufschwung der dramatischen Kunst! Und da viele dieser ausländischen Crösuffe selbstverständlich ihre Söhne und Töchter mitbringen würden, welche brillante Aussichten eröffnen sich da für die heirathslustige Welt und den nach Goldfischen angelnden Schwiegermüttern in spe! Wir hoffen, diese kurzen Andeutungen genügen und die Börse, the last but no the least, bei diesem epochemachenden Congreß würde jedenfalls eine Festvorstellung zu Ehren der Gäste arrangiren, und daß dann die lang ersehnte Hausse endlich einmal zum Durchbruch gelangen werde, darüber kann kein Zweifel herrschen. S 13. Diese Polizeiverordnung tritt 4 Wochen nach ihrer erstmaligen Verkündigung im „Gießener Anzeiger" in Kraft. Gießen, den 12. October 1891. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. politische Wochenschau. Gießen, 24. October 1891 Im Mittelpunkt des politischen Interesses stand in der vergangenen Woche der mehrtägige socialistischePartei- tag zu Erfurt. Während der vorjährige Parteitag der Socialisten um deswillen eine besondere Bedeutung beanspruchen konnte, weil er die erste größere öffentliche Action der Partei nach dem Erlöschen des Socialistengesetzes darstellte, gaben diesmal drei verschiedenartige Umstände von parteipolitischer Wichtigkeit der politischen Welt die Veranlassung, den Ergebmffen des Parteitages eine eingehendere Aufmerksamkeit zu schenken. Zunächst stand die Frage aus der Tagesordnung, ob die sogenannten „Jungen", das heißt der äußerste linke Flügel der Partei, dessen meist genannte Führer Buchdrucker Werner und Tapezierer Wildberger sind, aus ihrem Verhalten während der abgelausenen politischen Saison auch auf dem Parteitag die richtigen Consequenzen zu ziehen im Stande wären und ob aus der anderen Seite die Fractionsleitung auch fernerhin Leute in der Partei dulden könne, welche die schwersten persönlichen Angriffe gegen angesehenere socialistische Führer und namentlich die Reichstags- fraction gerichtet hatten. Unter Anderem war in Berliner Versammlungen behauptet worden, daß nur ein kleiner Bruch- theil der socialistischen Reichstagsabgeordneten den Entwurf zu einem Arbeiterschutzgesetz auch nur durchzulesen der Mühe für werth gehalten hätte. Diesen und ähnlichen Beschuldigungen gegenüber forderte die Parteileitung aus das Entschiedenste Beweis oder Widerruf und stellte für den Fall, daß weder das Eine noch das Andere durchzusetzen wäre, den gewaltsamen Ausschluß der Opposition in Aussicht. Da die „Jungen" in der That weder einen Beweis ihrer Behauptungen, wenigstens in der Oeffentlichkeit, anzutreten sich entschlossen, noch sich zu einem Widerrufe bequemen mochten, war ein Bruch unvermeidlich. Eine zweite Schwierigkeit in Betreff innerer Parteiangelegenheiten war durch die Rechtsschwenkung des geistig hervorragendsten Parteigenossen, des Abgeordneten von Vollmar, welcher in seinen zwei bekannten Münchener Sommerreden eine mehr auf das practisch Erreichbare gerichtete Taetik empfohlen hatte, geschaffen worden und harrte ihrer Erledigung aus dem Parteitag. Aus diesem präcisirte Vollmar sein Urtheil über die innere politische Lage dahin, daß er an das baldige Eintreten des sogenannten tausendjährigen Reiches, dessen Beginn Friedrich Engels in London noch kürzlich in das Jahr 1898, Andere gar schon in die Jahre 1892 und 1893 verlegt haben und Dr. Liebknecht nach Verlaus von etwa zehn Jahren erwartet, unter keinen Umständen glaube. Namentlich erkläre er sich gegen die Aeußerung Bebels, daß ein allgemeiner Weltkrieg darum Wünschenswerth sei, weil durch einen solchen der Boden für die Errichtung des socialistischen Staates bereitet werde. Im Gegentheil würde ein Krieg nur zu einem Verstärken des nationalen Empfindens führen, welches sich mit socialistischer Denkweise nicht vereinbaren lasse. Dagegen meinten Dr. Liebknecht und Singer, daß Vollmar den eigentlichen Kern des socialistischen Programms mit solchen Auffassungen vollkommen bei Seite werfe und sich in bedenklicher Weise für eine biedere practische Arbeiterpartei erwärme. Practische Erfolge könnten aber von der Partei nicht um ihrer selbstwillen erstrebt werden, sondern nur weil sie ein geeignetes Mittel zur Popularisirung der Idee einer socialistischen Productions- und Consumtions-Organisation darstellten. Unter dem erregten Streit über die angeführten persönlichen und tactischen Angelegenheiten war mittlerweile das Ende des Parteitages herangekommen, ohne daß der wichtigste der zur Berathung gestellten Gegenstände, der Entwurf eines neuen Programmes für die Partei, zur Verhandlung gelangt war. Unter diesen Umständen blieb nichts Anderes übrig, als den Entwurf der Parteileitung in einer letzten Sitzung en bloc anzunehmen. Der Parteileitung sind durch diese Wendung weitere heftige Kämpfe erspart worden. In Bezug auf den Entwurf selber werden sich unsere Leser wohl noch aus unseren früheren Notizen erinnern, daß der Abschnitt, welcher die Haltung der Partei unter der geltenden Gesellschaftsordnung behandelt, insofern eine Einschränkung gegen früher zeigt, als eine Reihe von Befugnissen, die seither dem Volke zugesprochen wurden, nunmehr einer Reprä- sentivversammlung zugedacht sind. Hinsichtlich des Zukunstsstaates ist der Entwurf noch knapper, als das alte Programm. Die Forderung einer gleichen Amheilnahme Aller an dem Ertrage der gesammten Production ist in dem neuen Programm nicht mehr enthalten. Von Begebnissen im Auslande macht die Zusammen- kunst des russischen Ministers des Aeußeren v. Giers mit dem italienischen Ministerpräsidenten di Rudini noch immer von sich reden. Ein Theil der Presse hatte in dem Besuche des russischen Ministers einen Versuch Rußlands erblickt, Italien dem Dreibunde abwendig zu machen. In unterrichteten Kreisen ist man sich indessen über die Haltlosigkeit dieser Annahme nicht im Geringsten im Zweifel. Rudini ist als überzeugter und entschlossener Anhänger des Dreibundes zu bekannt, um einer solchen Auffassung auch nur einen Schein von Berechtigung zu gewähren. — In Frankreich haben nunmehr wie in Oesterreich und Ungarn die Parlamentsverhandlungen wieder begonnen. Es heißt, daß in den Kreisen der Abgeordneten über die Erfolge auf dem Gebiete der auswärtigen Politik, welche während der Sommerferien erzielt worden sind, hohe Befriedigung herrscht. Cocales unt Provinzielles. Gießen, 24. October. — Dramatische Vorträge von Oscar Zack. Der am Mittwoch, den 28. d. Mts. stattfindende zweite Vortrag des Herrn Oscar Zack bringt seine Novität aus dem Reiche der romantischen Dichtung, nämlich das Märchen „Licht" von Frieda Schanz. Es ist das süße Märchen der Liebe, das sich in den schwungvollen Versen abspinnt, und dessen holdes Geheimniß zuletzt versöhnend gelöst wird. Frieda Schanz hat ein harmonisches Kunstwerk in dieser Dichtung geschaffen. Ihre glücklichste Dichterstunde hat sie es beginnen und vollenden lassen. Wenn es im Leben des Dichters eine Epoche giebt, in welcher sich all' seine Kräfte am schönsten entfalten, in welcher sich die Schwingen seines Geistes am mächtigsten regen, so kann die besprochene Dichtung nur in einer solchen Epoche entstanden fein. Die Formvollendung der Sprache, der Zauber der Individualität, die gedankliche Vertiefung vereinigen sich darin zu innger Harmonie und ein berauschender Märchenduft, das süße Geheimniß keuscher Liebe, die durch die Dichtung wehen, erwecken eine Spannung, die mit den letzten Versen wie ein schmelzender Accord ausklingt. — Der Getreidemarkt. Die Getreidepreise in Europa und besonders in Deutschland halten sich immer noch auf bedeutender Höhe, wenn auch zuweilen ein beträchtliches Sinken der Roggenpreise zeitweilig beobachtet werden kann. Allgemein gilt jetzt die Ansicht, daß die Hausse-Partei mit dem Kornhandel eine Art Kornwucher treibe und auf höhere Preise noch bestehe, während die wirkliche Lage des Getreidemarktes eigentlich eine Ermäßigung der Getreidepreise herbeiführen müsse. Diese Anschauungen können im Hinblick auf manches verwerfliche Börsenmanöver allerdings ihre Berechtigung haben, aber es darf dabei doch nicht verkannt werden, daß die Hausse-Partei an der Getreidebörse durch wirkliche Thatsachen, das heißt, durch geringes Angebot und starke Nachfrage unterstützt wird. Tritt erst das Angebot stärker auf, so muß auch die Hausse-Partei eine schwere Niederlage erleiden. Von Europa aus kann in diesem Jahre aber ein Druck auf die Getreidepreife nicht geübt werden, da die Ernte in Europa viel zu wünschen übrig ließ. Der Preis- rückschlag auf dem Getreidemarkt kann nur von Nordamerika ausgehen, wo eine überreiche Ernte gemacht worden ist. Thatfächlich sind auch in Amerika die Getreidepreife feit acht Tagen ganz bedeutend gefallen, und es ist im hohen Grade wahrscheinlich, daß das Sinken der Getreidepreife in Amerika über kurz oder lang auch eine Ermäßigung der Getreidepreife in Europa zur Folge haben wird. Vorläufig ist davon allerdings noch wenig zu merken, weil locale Verhältnisse an den deutschen, österreichischen, russischen Börsen u. s. w. noch maßgebend sind. VevMischLes. * Eine interessante Mittheilung über unsere Postkarten und Briefmarken veröffentlicht die „Papier-Zeirung": „Auf der Vorderseite der deutschen Reichspostkarten findet sich in der rechten unteren Ecke stets eine Reihe kleiner Ziffern und Buchstabe», deren Bedeutung nicht Vielen bekannt sein dürfte, aber gerade für das Papierfach Interesse bietet. Aus einer uns vorliegenden Postkarte steht zu B. „391 g." Das bedeutet : Der betreffende Postkartencarton ist im dritten Monat, also im März des Jahres 1891, geliefert worden, und zwar als siebente Lieferung in diesem Monat. Die erste Ziffer bezeichnet somit den Monat, die zweite und dritte das Jahr, der angefügte Buchstabe, feinem Range im Alphabet gemäß, die Cartonlieferung. Da die letztere in der Regel sofort verarbeitet wird, so bieten die Zeichen auch einen Anhalt für die Ausgabezeit der betreffenden Karte. Aber nicht allein Nummern und Zeit der Lieferung, sondern auch der Name des Cartonlieferanten läßt sich für den Eingeweihten aus jeder Postkarte ersehen. Hierzu dient ein durchaus unauffälliges Merkmal in der für Straße und Hausnummer bestimmten Punktlinie. In dieser Linie fehlt nämlich stets irgendwo ein Punkt und je nachdem die Lücke an der linken oder rechten Seite sich befindet, sowie je nach der Zahl der abgetrennt stehenden Punkte kann der eingeweihte Beamte der Postverwaltung oder der Reichsdruckeeei sofort die liefernde Firma erkennen. Diese Maßregel ist hauptsächlich deßhalb getroffen worden, um stets die Bezugsquelle feststelleu zu können, wenn sich am Carton Mängel, insbesondere ungenügende Leimfestigkeit, zeigen. Die neueren Reichspost- marken besitzen ein untrügliches Kennzeichen, welches Gelegenheit bietet, ihre Echtheit sofort festzustellen. Dasselbe ist in weiteren Kreisen noch völlig unbekannt und besteht darin, daß sich beim Befeuchten der Marke mit concentrirtem Ammoniak blaßrothe Querstreifen zeigen, welche sehr bald wieder verschwinden , die Marke also nicht dauernd entstellen. Die chemische Lösung, welche in der beschriebenen Weise reagirt, wird bei der Gummirung aufgetragen. Postkarten mit aus- gedruckter Marke zeigen diese Streifen daher nicht." Brod preise vom 25. Oktober bis 8. November 1891. 1 Kgr. (2 Psd.) 2 1 2 1 2 3 ' (2 * (4 * V- * (4 „ (6 1 Kgr. 1 ' 2 ” 3 " 1: 3 , (2 (4 (2 (4 Psd. Bei de« BLckerrr. 4 Tafelbrod..............33 Tafelbrod ............* . 66 Weißbrod..............31 Weißbrod..............62 Schwarzbrot).............29 Schwarzbrot).............58 Schwarzbrot)............. bei K. Haas, L. Keil, I. Lein 87 Bei de« BrodverkLufer«. 3, Tafelbrod..............33 „ 66 Weißbrod ..............31 „ 62 n ............ • Schwarzbrot,.............29 .......... .... 58 bei K. Heuser, I. Thomas 87 Gießen, den 24. October 1891. Großh. Polizeiaml Gießen. Fresenius. Mtzevolenes. Kernseifen und Toilettefeifen gut und billigst bei 7523 P. Jos. Mobs, Seifenfabrik, Mäusburg 8. Mäusburg 8. Jeden Abend s Höschen und Sauerkraut im „Löwen". O. Luft. E O) CM CD CM Junker & Ruh-Ofen ■. 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