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Mittwoch den 22. April
1891
Gießener Anzeiger
Kenerat-Anzeiger
Redaction, ExpedtN»« und Druckerei:
Fchvtstr«ße Mr.r,
Fernsprecher 51.
Vierteljähriger ASsuuementspre-» t 2 Mark 20 Pfg. vrN Bringerlohn.
Durch die Post bezog«« 2 Mark 50 Pfg.
Die Gießener Oq»ßtie«ßtSlt«r ir. >y#tn dem Anzeiger " Ärnttlich dreimal deigelegt.
Der
»ietzerur Anzeiger scheint täglich, -«6t Ausnahme de-
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Amts- und AnzeigrblntL fiw dsn Avers Gieren.
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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den
Agenden Lag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.
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KmLisöeilage: chichmer Jamrkienökätter.
Alle Annoncm-Bureaux deS In- und Auslände# nehmeL Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Anrtlicher» Theil.
Gießen, den 20. April 1891.
BeLr.: Die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen von der I. Periode 1891/92.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a« die Gr-tzh. Bürgermeistereien -e- Kreise-.
Wir beauftragen Sie, alsbald und jedenfalls noch vor Ende dieses Monats in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der im Monat April 1891 gerichtlich erkannten Forst- und Feldstrafen in den ersten 25 Tagen des Monats Mai 1891 und zwar mit Ausschluß des 12, 13. und 14. an die betreffenden Districtseinnehmereien stattzufinden hat und daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gegen die säumigen Schuldner das für sie mit Kosten verbundene Beitreibungs- Verfahren eingelettet wird.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
die Verminderung der Herbstzeitlose betreffend.
Da wir in den vergangenen Jahren die Wahrnehmung gemacht haben, daß auf einem großen Theile der Wiesen des Kresies nichts zur Vertilgung der der Wiesencultur und Fütterung des Viehs so höchst nachtheiligen Herbstzeitlose ge- schehen ist, ordnen wir hiermit aus Grund des Art. 24 der Wiesenpolizeiordnung die Reinigung der Wiesen von dieser schädlichen Pflanze bis zum 1». Mai d. I. bei Meidung der gesetzlichen Strafe an.
Ein seit langen Jahren erprobtes Mittel zur gründlichen Vertilgung der genannten Pflanze bietet das Ausziehen mit dem ganzen Schafte bei feuchtem Boden. Geschieht das Ausziehen mit Achtsamkeit, d. h. ohne den Schaft abzubrechen, so bedarf es im nächsten Jahre nur noch einer Wiederholung dieser Arbeit, um das Wiedererscheinen der Pflanze gänzlich zu unterdrücken. Die ausgerupften Pflanzen sind dabei sorgfältig zu entfernen.
Gießen, den 20. April 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Betr.: Wie vorher. Gießen, den 20. April 1891. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien deS Kreises.
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie wiederholt und zwar alsbald und nach vierzehn Tagen ortsüblich bekannt geben; Ihren Gemeindeangehörigen auch auf Ersuchen deren Einsichtnahme im Kreisblatt gestatten.
Diejenigen Besitzer von Wiesen, welche bis zum 15. Mai der vorstehenden Bekanntmachung nicht entsprochen haben, sind unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen, wonach Sie das Feldschutzpersonal noch besonders bedeuten wollen.
Hinsichtlich der Gemeindewiesen haben Sie, soweit dieselben nicht verpachtet sind, in welchem Falle den Pächtern die Verpflichtung zur Vertilgung obliegt, das Ausrupsen auf Gemeindekoften zu veranlassen.
Zum Ausrupfen der Pflanzen sind zweckmäßig die Schulkinder gegen eine geringe Vergütung zu verwenden.
Bis zum 20. n. Ms. erwarten wir Ihren Bericht, daß Sie den vorstehenden Auflagen entsprochen haben, sowie darüber, ob und wieviele Wiesenbesitzer, weil sie der obigen Bekanntmachung nicht nachgekommen sind, zur Anzeige gebracht werden mußten.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Durch Neueinrichtung der Unteroffizier-Vorschulen Jülich und Wohlau können durch den entstehenden Mehrbedarf Freiwillige zum 1. October d. Js. eingestellt weiden.
Auch können junge Leute, welche im October d. Js. das 16. Lebensjahr überschritten haben, noch zur Einstellung gelangen; dieselben würden bei guter Führung und Brauchbarkeit nur ein Jahr auf der Unteroffizier-Vorschule zuzubringen haben.
Nähere Auskunft wird von dem unterzeichneten Commando, sowie dem Hauptuieldeamt Gießen, dem Meldeamt Alsfeld und der Bezirkscompagnie Scholten ertheilt bezw. Anmeldungen entgegengenommen.
Gießen, den 18. April 1891.
Großherzogliches Bezirks-Commando Gießen.
I. V.: Wolter, Second-Lieutenant und Bezirks-Adjutant.
Bekanntmachung.
Im Interesse des Publikums macht man noch ausdrücklich darauf aufmerksam, daß Neclamationen gegen Einkommen- und Capitalrentensteueransätze 1. Abteilung immer, aber auch Remonstrationen gegen Ansätze dieser Abthellung, sowie Neclamationen gegen Einkommen- und Capitalrentensteueransätze 2. Abtheilung m ö glichst schriftlich und zwar unter genauer Angabe der für eine etwaige Ermäßigung sprechenden Gründe (wenn aber mündlich, nur an den Amtstagen Dienstags und Samstags) während der gesetzlichen Frist bei dem Unterzeichneten vorzubringen sind, damit der Commission das zur Beschlußfassung erforderliche Material demnächst unterbreitet werden kann.
Gießen, den 20. April 1891.
Der Vorsitzende: Süffert.
verrtscher Aeich».
Darmstadt, 20. April. Die zweite Kammer der Stände wird am 12. Mal zu einer kurzen Session zusammentreten.
Darmstadt, 20. April. Die Evangelische Landessynode wird Anfang Juni zusammentreten.
t>eutfd?er Reichstag.
104. Plenarsitzung. Montag, 20. April 1891.
Die Berathung des Arbeiterschutzgesetzes wird bet § 138a fortgesetzt. Derselbe betrifft Ausnahmen von den in dem vorhergehenden Paragraphen vorgeschriebenen Bestimmungen über die Beschränkung der Frauenaroeit.
Nach den Anträgen des foße*?. Csrtells sollen Absätze 1 und 2 des § 138a folgende Fassung erhalten:
Wegen außergewöhnlicher Häufung der Arbeit kann auf Antrag des Arbeitgebers die untere Verwaltungsbehörde auf die Dauer von 2 Wochen die Beschäftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahren bis 10 Uhr Abends an den Wochentagen außer Samstag unter der Voraussetzung gestatten, daß die tägliche Arbeitszeit 13 Stunden nicht überschreitet. Innerhalb eines Kalenderjahres darf die Erlaubniß einem Arbeitgeber für seinen Betrieb oder für eine Abtheilung seines Betriebs auf mehr als 40 Tage nicht ertheilt werden. Für eine 2 Wochen überschreitende Dauer kann die gleiche Erlaubniß nur von der höheren Verwaltungsbehörde und auch von dieser für mehr als 40 Tage im Jahre nur dann ertheilt werden, wenn die Arbeitszeit für den Betrieb oder die betreffende Abtheilung des Betriebes so geregelt wird, daß ihre tägliche Dauer im Durchschnitt der Betriebstage des Jahres die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit nicht, überschreitet.
Abg. Wöllmer (dfr.) und Singer (Soc.) befürworten Streichung des zweiten Absatzes,- Letzterer empfiehlt ferner Neductton der täglichen Arbeitszeit in den im Absatz 1 vorgesehenen Fällen auf 12 Stunden.
Abg. Möller (natl.) tritt für den Cartellantrag ein, der schließlich auch mit großer Mehrheit angenommen wird.
S 139, welcher Ausnahmen für den Fall zuläßt, daß Naturereignisse oder Unglücksfälle den regelmäßigen Betrieb einer Fabrik unterbrochen haben, wird debattelos angenommen.
S 139a soll nach den Cartell-Anträgen folgende Fassung erhalten:
Der Bundesrath ist ermächtigt: 1. die Verwendung von Arbeiterinnen, sowie von jugendlichen Arbeitern für gewisse Fabrt- kationszweige, welche mit besonderen Gefahren für Gesundbeit oder Sittlichkeit verbunden sind, gänzlich zu untersagen oder von besonderen Bedingungen abhängig zu machen; 2. für Fabriken, welche mit ununterbrochenem Feuer betrieben werden oder welche sonst durch die Art des Betriebes auf eine regelmäßige Tag- und Nachtarbeit angewiesen sind, sowie für solche Fabriken, deren Betrieb eine Etn- theilung in regelmäßige Arbeitsschichten von gleicher Dauer nicht gestattet oder seiner Natur nach auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt ist, Ausnahmen von den in SS 135 Abs. 2 und 3, 136, 137 Abs. 1 bis 3 vorgesehenen Bestimmungen nachzulassen; 2a. für gewisse Fabrikationszweige, soweit die Natur des Betriebes oder die Rücksicht auf die Arbeiter es erwünscht erscheinen lassen, die Abkürzung oder den Wegfall der für jugendliche Arbeiter vorgeschriebenen Pausen zu gestatten. In den Fällen zu 2 darf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit für Kinder 36 Stunden, für junge Leute 60, für Arbeiterinnen 65, in Ziegeleien für junge Leute und Arbeiterinnen 70 Stunden nicht überschreiten. Die Nachtarbeit darf in 24 Stunden die Dauer von 10 Stunden nicht überschreiten und mutz in jeder Schicht durch eine oder mehrere Pausen in der Gesammtdauer von mindestens einer Stunde unterbrochen sein. Die Tagcsschichten und Nachtschichten müssen wöchentlich wechseln. In den Fällen zu 2a hülfen die jugendlichen Arbeiter nicht länger als 6 Stunden beschädigt werden, wenn zw scheu den Arbeitsstunden nicht eine ober mehrere Paulen von zusammen mindestens etnstüadiger Dauer gewährt werden. Die durch Beschluß des Bundesraths getroffenen Bestimmungen sind zeitlich zu begrenzen und können auch für bestimmte Bezirke erlassen werden. Sie find durch das Reichs-Gesetzblatt zu veröffentlichen und dem Reichstage bet seinem nächsten Zusammentritt zur Kenntnißnahme vorzulegen.
Abg. Möller (natl.) befürwortet diese Conpromißfassung. Er hätte die Ausdehnung der Ausnahmen auf die Spinnereien gewünscht, verzichtet aber im gegenwärtigen Stadium der Berathung auf einen bezüglichen Antrag.
Bundescvmmisfar Geh. Rath Königs erklärt das Einverstandniß der Regierung mit der Compromißfassung.
Abg. Bebel erklärt S 139a als einen der schlechtesten des ganzen
Gesetzentwurfes, denn er stelle das Wenige von Schutz, das der Entwurf gewähre, wieder in Frage.
Abg. Wöllmer (dfr.) wendet sich gegen die von dem Cartell aufgenommene Ziffer 2a.
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) empfiehlt nachstehenden neuen Compromißantrag: Dem Absatz 1 noch weiter hinzuzufugen: „2b. für Fabrikationszweige, in denen regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres ein vermehrtes Arbeitsbedürfniß eintritt, Ausnahmen von den Bestimmungen des § 137 Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe zu- zulasfen, daß die tägliche Arbeitszeit 13 Stunden, an Samstagen 10 Stunden nicht überschreitet." Dem Absatz 2 noch weiter hinzuzufügen: „In den Fällen zu 2b darf die Erlaubniß zur liebet arbeit für mehr als 40 Tage im Jahre nur dann ertheilt werden, wenn die Arbeitszeit so geregelt wird, daß ihre tägliche Dauer im Durchschnitt der Betriebstagc des Jahres die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreitet.
Abg. Schmidt-Elberfeld (dfr.) vertheidigt Absatz 2a gegen Wöllmer, wendet sich aber gegen einen etwa für die dritte Lesung beabsichtigten Antrag auf weitere Ausnahmen für Spinnereien.
Abg. Bebel kündigt für den Fall der Einbringung von Verschlechterungsanträgen in der dritten Lesung die Wiedereinbringung sämmtltcher in der zweiten Lesung abgelehnten socialdemokratischen Anträge an.
S 139a wird durchweg nach den Compromißanträgen angenommen.
S 139b betrifft die Aufsicht und bestimmt, daß die Aufsicht über die Ausführung der Schutzbeftimmungen ausschließlich oder neben den ordentlichen Polizeibehörden besonderen von den Landesregierungen zu ernennenden Beamten zu übertragen ist. Die Ordnung der Zuständtgkeitsverhältnisse zwischen diesen Beamten und den ordmt- lichen Polizeibehörden soll der verfassungsmäßigen Regelung in den einzelnen Bundesstaaten vorbehalten sein.
Die Socialdemokraten beantragen, an Stelle „in den einzelnen Bundesstaaten" zu setzen: „durch das Reich".
Abg. Dr. Hirsch (dfr.) erklärt sich gegen die Beauftragung dec Fabrikinfpectoren mit den Kesselrevtsionen und wünscht, daß ber Bundesrath eine einheitliche Anweisung über die Handhabung der Fabrikaufsicht erlasse.
Abg. Dr. Hartmann (conf.) empfiehlt die Zusammenlegung der Kesselrevision mit der Fabrikinspection als förderlich für bie letztere unter besonderer Bezugnahme aus bie günstigen Erfahrungen in Sachsen. Er wenbet sich ferner gegen dm soctalbemokratischen Antrag, besten Ausführung große Schwierigkeiten entgegenstänben.
Abg. Bebel bestreitet das Vorhandensein solcher Schwierigkeiten, ebenso die Zweckmäßigkeit der Vereinigung der Kesselrevision mit der Fabrikinspection. Der Fabrikinspector müsse für die Arbeiter da fein, nicht für die Unternehmer, denn ihre Aufgabe fei es, die Arbeiter zu schützen.
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.): Der Fabrikinspector müsse das Vertrauen beider Theile haben, um ersprießlich wirken zu können. Die Berichte ber Jnspectoren dürfen nicht einseitig parteiisch sein.
S 139b wirb nach den Compromißanträgen angenommen. Sodann wird zu den Strafbestimmungen übergegangen.
Die Socialdemokcaten beantragen, baß mit Geldstrafe bis zu 2000 Mk. event. Gefängntß bis zu 6 Monaten diejenigen Gewerbetreibenden bestraft werden, welche Zeugnisse mit Merkmalen versehen, die den Arbeiter in einer aus dem Zeugniß selbst nicht ersichtlichen Weise kennzeichnen, welche den Vorschriften zum Schutze ber Gesundheit unb Sittlichkeit ber Arbeiter zuwiderhanbeln und welche ihre Lehrlinge vom Besuche ber Fortbildungsschule fernhalten.
Abg. Stadthagen (Soc.) verbreitet sich in ber Begrünbuna des Antrags über das Vorgehen des Verbandes ber deutschen Metall- Industriellen, wird wiederholt vom Präsidenten ermahnt, zur Sache zu sprechen und erklärt darauf, er wolle damit nachweifen, baß bie Unternehmer eine zu Verbrechen unb Gesetzübetretungen neigende Klaffe seien.
Abgg. Hitze (Etr.), Dr. Hartmann (conf.) und Möller (nl.) erklären, trotz ber Rede Stabthagens für den socialdemokratischen Antrag mit Ausnahme bes bie Fortbilbungsfchulen betreffenden Theils stimmen zu wollen, da derselbe thatsächlich eine Lucke ausfülle.
Der Antrag wirb unter ber erwähnten Begrenzung angenommen und bamit bie Strafbestimmungen überhaupt.
Weiterberarhung Morgen 11 Uhr.
Neueste
WolffS telegraphisches Torrespondenz.Bnreau
Berlin, 20. April. Abgeordnetenhaus. Dritte Berathung der Landgemeindeordnungsvorlage. In der Generaldebatte sprachen die Abgeordneten Gneist, Barth, Rickert, Ranchhaupt für die Vorlage, Kroecher und Zaniecki gegen dieselbe. Im Laufe der Debatte erklärte der Minister Hcrrfurth, er verzichte auf eine einstimmige Annahme der Vorlage. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurden die ersten vierzehn Paragraphen fast durchgehends nach den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigt und sodann die Fortsetzung der Berathung auf morgen Vormittag 11 Uhr vertagt.
Berlin, 20. April. Die „Post" schreibt: Gegenüber der in den letzten Tagen bemerkten Beunruhigung der öffentlichen Meinung ist es Pflicht, mitzutheilen, daß Mitte der vorigen Woche von maßgebendster Stelle die ^Versicherung gegeben worden ist, daß der Friede weniger denn je bedroht und das Verhältniß mit Rußland so gut sei, wie seit langer Zeit nicht.
Berlin, 20. April. DaS „Berliner Tageblatt" veröffentlicht mehrere Briese Emins, darunter einer vom 4. December v. I., worin Emin erklärte, falls Gravenreuth und Wißmann nicht mehr kämen, sei seines Bleibens nicht,
da er persönlich nur an jene beiden gefesselt sei. Er theilt mit, daß er viel Elfenbein gesendet habe, diese Reise sei jedoch seine letzte. Aus dem Schreiben geht Emins Absicht, aus Stanleys Publikationen zu antworten, hervor. In einem Ende März in Zanzibar eingetroffenen Schreiben ersucht Emin, in Bagamoyo ein kleines Haus für ihn bauen zu lassen.
Berlin, 20. April. Das „Berl. Tageblatt" meldet aus Zanzibar, Wißmanns Gesundheitszustand sei besser als jemals zuvor.
Dortmund, 20. April. Von der gestern in Castrop stattgehabten, von etwa 1000 Bergleuten besuchten Versammlung wurde einstimmig eine Resolution gegen die Pariser Beschlüsse angenommen.
Braunschweig, 20. April. Das „Braunschw. Tagebl." meldet aus Helmstedt, daß aus der Braunkohlengrube „Henriette" bei Unseburg ein Strike ausgebrochen sei, in Folge dessen hat die Grubenverwaltung 270 Bergleuten gekündigt und sofort 23 entlassen.
Augsburg, 20. April. Der Defraudant Deibele, welcher den Großindustriellen Lohmeier um 120,000 Gulden betrog, wird nach Wien ausgeliesert, nachdem er hier eine Betrugsstrase verbüßt hat.
Hamburg, 20. April. Die „Börsenhalle" meldet aus Valparaiso vom 18. ds. Mts., daß der Schließung der Ladehäfen, sowie dem Zolldecret vom 30. Januar Seitens der Mächte Deutschland, England und Frankreich die Anerkennung verweigert worden ist.
Pest, 20. April. Der „Pester Lloyd" widmet dem Jubiläum des Königs von Rumänien einen sympathischen Artikel. Er bezeichnet es als Werk des Königs, daß Rumänien militärisch, finanziell und culturell ein gut ^rganisirter Staat sei.
St. Gallen, 20. April. Bei den gestrigen Wahlen zum ^Eantonrathe siegten die Liberalen über das Cartell. 85 Liberale, 68 Conservative und 10 Demokraten wurden gewählt. 5 Stichwahlen sind nöthig.
Paris, 20. April. Die Anarchisten verbreiteten gestern in den Kasernen der Forts 50,000 Manifeste, in welchen zur Meuterei für den 1. Mai aufgesordert wird.
Paris, 20. April. Das Zuchtpolizei-Gericht verurtheilte heute den der Spionage beschuldigten Belgier Th er ess en zu 5 Jahren Gefängniß und 3000 Frcs. Geldbuße Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt.
Saint Etienne, 20. April. Vor der parlamentarischen Arbeitersubcommission sprach sich das Syndicat der Webewaarenfabrikanten für ein freies Uebereinkommen mit den Arbeitern, das Syndicat der Bänderfabrikanten für den Zehnstundentag, das Syndicat von Arbeitern verschiedener Industrien für den Achtstundentag aus.
London, 20. April. In einer gestern in Irish Town abgehaltenen, von 10,000 Personen besuchten Versammlung erklärte Partiell, die Renten würden durch die Bodenankaufsbill um 40 Procent verringert werden und er tadelte die Mc. Carthianer, weil sie das Amendement Morleys unterstützt haben.
Stockholm, 20. April. Nach einem achttägigen Ausstande im Grubendistrict Norberg (Vestmanland) verwarfen heute die Arbeiter (ungefähr tausend) die Vorschläge der Grubenbesitzer. Die Ruhe ist bis jetzt nicht gestört worden. Militär ist dorthin abgegangen.
Rom, 20. April. Einer Meldung der „Tribuna" aus Palermo zufolge versammelten sich gestern ca. 2000 Landleute in Cerda, um gegen die Kopfsteuer zu protestiren. Sie drangen in die Gensdarmeriekaserne ein und befreiten ihre im Laufe des Tages verhafteten Anhänger, stürmten in das Communalbureau und vernichteten die Steuerregister. Verstärkungen sind eingetroffen. Es wurden 22 Verhaftungen vorgenommen.
Belgrad, 20. April. Bei der heute Morgen erfolgten Abreise des Exkönigs Milan begleiteten König Alexander, die Regenten und Minister den Exkönig zum Bahnhof, wo auch der Staatsrath, sowie die Spitzen der Civil- und Militärbehörden anwesend waren.
Athen, 20. April. Die Blätter berichten über U n- ruhen in Corsu gegen die jüdischen Einwohner, welche angeblich veranlaßt worden sind durch das Auffinden der Lcicbe eines ermordeten jungen Mädchens im Judenviertel. Militärische Verstärkung zur Aufrechterhaltung der Ordnung sei nach Corsu abgegangen.
Locales und LrovinzieLies.
Gießen, 21. April.
— Wie uns aus Darmstadt mitgetheilt wird, legten Ihre König!. Hoheiten der Großherzog und Prinz Heinrich von Preußen aus der Rückreise von Romrod nach Darmstadt am Sonntag Vormittag die Strecke zwischen Frankfurt und Darmstadt aus einer Locomvtive der Main-Neckar-Bahn zurück.
— Der Kaiser hat der Wahl des bisherigen ordentlichen Lehrers am Friedrichs-Gymnasium zu Berlin Dr. Albrecht Thaer (Sohn des Herrn Pros. Dr. Thaer hier) zum Director der Realschule in Halle a. S. die Allerhöchste Bestätigung ertheilt.
— Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordneten am Donnerstag den 23. April 1891, Nachmittags 3 Uhr:
1) Gesuch der Bewohner der Ostanlage um Herstellung gepflasterter Uebergänge. 2) Gesuch des Samuel Rosenbaum um Erlaubniß zur Pflasterung eines Fußpfades. 3) Erhaltung der Erbbegräbnisse. 4) Gesuch der Bäcker, die Octroi- Tücfuergütung von Backwaaren betr. 5) Die Einfriedigung an dem Bauplatz des Georg Emil Möhl auf der Westanlage. <>) Decretur der Kostenrechnungen. 7) Anschaffung von Ge- räthen in die Turnhalle bei der Realschule. 8) Desgleichen für die Stadtknabenschule. 9) Theilung der 8. Klasse der Stadtmädchenschule zu Gießen. 10) Beschaffung neuer
Subsellien für die Realschule. 11) Garten bei der Realschule, hier Anlage eines Hydranten. 12) Mobiliaranschaffungen für die höhere Mädchenschule. 13) Die Erhöhung der Gehalte der Civilstaatsbeamten. 14) Den von Ehr. Faß gepachteten Holzlagerplatz am Lutherberg. 15) Gesuch des Vorstandes des „Kunstverein für das Großherzogthum Hessen" um Gewährang eines jährlichen Beitrags.
— Sitzung Großh. Handelskammer am 15. April 1891. Anwesend waren die Herren Sckeel, Gail, Heichelheim, Katz, Klingspor, Kraatz, Wortmann.
Bei dem Bundesrath ist ans interessirten Kreisen der Arbeitnehmer ein Gesuch eingereicht worden, in welchem gebeten wird, daß die Hausgewerbetreibenden der Cigarren- sabrikation gemäß § 2 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 der Jnvaliditäts- und Altersversicherung zwangsweise nnter- worsen und gleichzeitig Anordnungen getroffen werden, daß die Auftraggeber dieser Hausgewerbetreibenden gehalten sein sollen, rücksichtlich dieser letzteren und ihrer unselbständigen versicherungspflichtigen Arbeiter die gesetzlichen Verpflichtungen der Arbeitgeber zu übernehmen. Zu dieser Frage ist die Kammer für den diesseitigen Bezirk Seitens Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz zur gutachtlichen Aeuße- rung aufgefordert worden. Dieselbe mußte auf Grund uer angestellten Ermittelungen dahin abgegeben werden, daß in dem diesseitigen Bezirke ein Interesse an einer gesetzlichen Regelung dieser Frage nicht bestehe, weil in demselben Hausgewerbetreibende der Cigarrenfabrikation nicht oder doch nur ganz vereinzelt und ausnahmsweise beschäftigt werden.
Die Frage der Sotintagsruhe im Handelsgewerbe, speciell die Festsetzung der Stunden, während welcher die Ruhezeit an Sonntagen einzutreten hat, beschäftigte die Kammer wiederholt. Dieselbe erachtet ihrer früheren Stellung gemäß die reichsgesetzliche einheitliche Regelung dieser Frage für wünschenswetth, verkennt jedoch nicht, daß dieselbe mit Rücksicht aus die verschiedenartig gestalteten Interessen der einzelnen Plätze nicht ohne erhebliche Schädigung der Interessen einzelner Plätze durchzuführen ist, weshalb ortsstatutarische Regelung zu empfehlen ist. Es gilt dies insbesondere für den hiesigen Platz. Die hiesigen Detailgeschäfte, welche durch die immer mehr überhandnehmenden Consumvereine schon sehr geschädigt werden, würden eine weitere erhebliche Schädigung erfahren und gradezu in ihrer Existenz gefährdet werden, wenn den von gewissen Seiten angeregten Wünschen aus völligen Schluß der Geschäfte an Sonntagen von 1 Uhr Mittags an stattgegeben würde. Es erscheint vielmehr für dieselben dringend geboten, daß denselben wegen der am (Sonntag Nachmittag nach Gießen strömenden Landbevölkerung das Aushalten ihrer Läden wenigstens an einigen Stunden des Nachmittags gestattet bleibt, selbstverständlich unter Aufrechterhaltung einer gesetzlich zu fixirenden Minimalruhezeit für die Handlungsgehülsen an Sonn- und Feiertagen. Da die anders gestalteten Interessen anderer Plätze, insbesondere der größeren Städte, andere Regelung bedingen, so erachtet die Kammer die Lösung dieser Frage durch ortsstatutarische Regelung für die glücklichste und hat befchlossen, eine dahin gehende Petition an den Reichstag abgehen zu lassen.
— Der laut gestriger Nr. d. Bl. am Sonntag Nacht in eine Schlägerei gerathene Reisende theilt uns mit, daß er auf dem Heimwege aus dem Concerte angerempelt und als er sich solches verbeten, mit starken Stöcken zusammen- gehanen wurde, worauf die Thäter die Flucht ergriffen. Der Reisende setzt 30 Mark Belohnung für Ermittelung der Angreifer, von denen einer einen dunkeln, der andere einen Hellen Ueberzieher getragen, aus. Die Angabe des Reifenden, daß Studenten den Angriff ausgeführt, können wir natürlich auf ihre Richtigkeit nicht prüfen.
— Ernennungen. Durch Entschließung Grobherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 10./15. April l. I. wurde der Gerichtsschreiber-Aspirant Hermann Bauer in Lich zum Hilfsgerichtsschreiber bei Grobherzoglichem Amtsgerichte Büdingen, und der Gerichtsschreiber-Aspirant Philipp Schmidt in Hungen zum Hilfsgerichtsschreiber bei Grobherzoglichem Amtsgerichte Höchst i./O. bestellt.
Butzbach, 19. April. Psarrverwalter Loos wurde lt. Verfügung Gr. Oberconsistoriums zum zweiten Pfarrer hierselbst ernannt.
f Friedberg, 19. April. Der Milchkutscher des Pächters Reich von Dorheim hatte heute Morgen eine Rechnung von 50 Mk. zu bezahlen. Als er das Milch- und Buttergeld theilweise einkassirt hatte, überließ er das Milchsuhrwerk seinem Schicksal und dampfte vergnügt nach Frankfurt. Hoffentlich gelingt es, den jungen Burschen bald emzufangen und ihn im Gefängniß Nachdenken zu lassen, was man mit anderer Leute Geld machen muß.
△ Rodheim, 20. April. Gestern gerieten zwei Burschen mit einander in Streit. Der Eine, ein übelbeleumdeter Mensch, zog sein Messer und brachte seinem Gegner ein paar Stiche bei, an deren Folgen der junge Mann bald starb.
C Grimberg, 20. April. Die Frachtpreise haben eine überraschende Steigerung erfahren, die Niemand noch vor kurzer Zeit geahnt. Noch kurz vor Ostern bezahlte man für den Doppelcentner Weizen 18—19 Mk., auf dem vorgestrigen Frachtmarkt galt derselbe 23—23,25 Mk., der Preis für das Korn erhielt sich seither auf 17—18 Mk., jetzt ist dasselbe auf 21 Mk. gestiegen. Hier and in den Ortschaften der Umgegend ist denn auch das Brot aas- geschlagen von 47 auf 50 Pfg. der Laib. Jedenfalls steht der Preisaufschlag der Frucht mit den schlechten Aussichten für das kommende Jahr zusammen. Die geringen Leute drückt diese Vertheuernng des Brotes am so härter, als sie ohnehin durch die Unbilden des sibirischen Winters zu leiden gehabt haben. Dazu müssen die meisten Landwirthe hiesiger Gegend die Setzkartoffeln kaufen. Die Zufuhr aus der Wetteran ist daher eine sehr starke. Durchschnittlich wird der Gentner mit 3 Mk. verkauft. Für manche Gemeinde beläuft sich der Betrag für angekaufte Kartoffeln auf mehrere tausend Mark. Die Ursache des Kartoffelankaufs
ist eimal die schlechte Kartoffelernte im verflossenen Herbste^, dann aber auch die Erkenntniß, daß neu eingesührte Setzkartoffeln am reichlichsten lohnen.
(P Aus Oberhesien, 20. April. Verschiedene Postanstalten haben Weisung erhalten, die Telegraphenleitungen einer genauen Prüfung zu unterziehen, damit keinerlei Hinderniß vorkommt. Unzweifelhaft steht die Anordnung mit dem Besuch Sr. Majestät des Kaisers in Oberhessen zusammen.
x Rabertshausen, 19. April In hiesigem Orte wird demnächst eine neue Schulstelle errichtet werden und ist man gegenwärtig mit dem Neubau eines Schulhauses beschäftigt. Unsere kleine Gemeinde besaß seither keine eigene Schule, es mußten die Kinder die Schule unseres Nachbarortes Rodheim besuchen. Bis zur Vollendung des neuen Schulhauses wurde ein geeignetes Local in einem Privathause gemiethet.
Schlitz, 19. April. Die Gräflich Görtzische Rentkammer veröffentlicht durch Anschlag folgende Bekanntmachung: „Bezüglich des bevorstehenden Besuchs Sr. Maj. des Kaisers bei der Erlauchten Gräflichen Familie wirb hierdurch Folgendes bekannt gegeben: Se. Majestät trifft nicht, wie bisher bestimmt war, am 20., sondern am Sonntag den 26., Abends in. Schlitz ein. (Die genauere Zeit der Ankunft wird noch durch Anschlag veröffentlicht werden). Die Einfahrt geschieht von Salzschlirf aus durch die Hainbuche, zunächst bis zum Hause des Herrn Bürgermeisters, woselbst feierlicher Empfang stattfindet. Se. Majestät setzt sodann Seinen Weg an der Ottoburg vorbei fort, fährt zunächst auf die Hutzdorfer Chaussee bis in die Gegend des Felsenkellers, um auf dem Rückweg die Beleuchtung der Stadt zu sehen, und fährt alsdann durch die Güntergaffe über den Steinweg nach der Hallenbnrg. Der Schloßgarten wird am 26. Abends von 6 Uhr an für das Publikum geschlossen und wird während der Dauer des Aufenthalts Sr. Majestät in Schlitz geschlossen bleiben. Personen, welche dienstliche oder geschäftliche Besorgungen im Schlosse zu machen haben, wollen sich um Einlaßkarten an Herrn Oberverwalter Hoffmann wenden."
— In jüngster Zeit werden bekanntlich in vielen Orten Spar- und Darlehnskasien mit unbeschränkter Haftpflicht gegründet, wobei die einzelnen Mitglieder mit ihrem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft, sowie unmittelbar den Gläubigern nach Maßgabe des Gesetzes haften. Die Veranlasser zur Gründung solcher Kassen belehren die Interessenten, und zwar auf Befragen, daß man auch ohne alles Weitere zwei Kassen angehören könne. Dem ist jedoch nicht so, dies widerspricht vielmehr ganz dem Geiste des Ge- nossenschastsgesetzes und es ist ja ohnehin selbstverständlich,, daß man mit seinem ganzen Vermögen nur einmal hasten kann. Wer z. B. einer bereits bestehenden Kasse angehört, kann, ohne daß die Statuten dies ausdrücklich erlauben, keiner neu zu gründenden Kasse beitreten, es sei denn, er zeigt dorten feinen Austritt an, dann kann er erst vom nächsten 1. Januar an Mitglied jener Kasse werden. Einsender glaubt, daß diese wenigen Zeilen dazu dienen, Aufklärung zu schaffen und vor ungesetzlichen Handlungen zu warnen.
— Die Verwaltungsbehörden erinnern gegenwärtig die Landwirthe an die Versicherung ihrer Felderzeugnisie gegen Hagelschaden. Die Mahnung erscheint um so angezeigter, als die Versicherungsprämien billig sind und anderseits für Hagelschäden keine Collecten mehr gestattet werden.
— Die ans den Herren Oberlehrer Berres in Michelstadt, Lehrer Geck in Vilbel und Lehrer Pohl'zu Lampertheim bestehende Commission richtete neuerdings als Vertreterin der Lehrer in Landftädtchen und größeren Gemeinden des Großherzogthums Hessen an die zweite Ständekammer eine eingehend motivierte Gehaltsregn lierung. Die Eingabe gipfelt in der Bitte: Hohe Zweite Kammer wolle in Vereinbarung mit den übrigen gesetzgebenden Factoren zum Gesetze vom 23. Juli 1890 im Interesse der ausgleichenden Gerechtigkeit den Zusatz aufnehmen: „In Land- städtchen und größeren Orten unter 10,000 Einwohnern erhalten Schulverwalter neben freier Wohmmg 800 Mk. und nach bestandener Definitorialprüfung 900 Mk. Gehalt. Die definitiv angeftcüten Lehrer beziehen außer freier Wohnung einen Anfangsgehalt von 1200 Mk., nach 5, resp. 10, 15, 20 und 25 Dienstjahren 1400, bezw. 1600, 1800,. 2000 und 2200 Mk. Die eintretende Besoldungserhöhung wird von der Staatskasse übernommen." Nach dem Besoldungsgesetze vom 23. Juli 1890 betrug der Ansangsgehalt 900, der Maximalgehalt nach 25 Dienstjahren 1600 Mk.
— Gewerblicher Unterricht. Schon seit einer Reihe von Jahren ist die Großh. Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein darauf bedacht gewesen, jungen strebsamen Leuten, welche bereits Fertigkeit im Freihand- und geometrischen Zeichnen sich erworben haben, in den Räumen der Landesbaugewerkschille zu Darmstadt Gelegenheit zur weiteren Ausbildung, insbesondere im kunstgewerblichen Zeichnen unter der bewährten Anleitung des Herrn Professor Hermann Müller zu geben. Diesem Unterrichte, welcher wöchentlich an zwei Nachmittagen von 2 bis 5 Uhr ertheilt wird, tritt nunmehr an Sonntag-Vormittagen von 8 bis 12 Uhr ein Fortbildnngsunterricht in darstellender Geometrie und Fachzeichnen für solche vorgeschrittene Schüler hinzu, welche diejenigen Kenntnisse bereits erworben, zu deren Voraussetzung ein erfolgreicher Besuch der unteren Ab- theilung der Landesbaugewerkschule berechtigt, und welche bestrebt sind, die erlangten zeichnerischen Fertigkeiten auch während der sonst der Ausübung practischer Thätigkeit gewidmeten Sommermonate zu befestigen und zu erweitern. Dieser Unterricht wird von dem Lehrer der Landesbaugewerk- schule, Herrn Ingenieur Ackermann, ertheilt werden. Gleichzeitig wird aber auch Anfängern, welche ein Lebensalter von mindestens 141/2 Jahren erreicht haben, Gelegenheit gegeben werden, durch Hebungen im Freihandzeichnen und Zirkelzeichnen sich aus den späteren Eintritt in eine gewerbliche Lehranstalt vorzubereiten. Anmeldungen, welche nur in beschränkter Zahl Berücksichtigung finden können, werden aus der Schreibstube der genannten Behörde entgegen genommen.
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* Frankfurt a. M., 20. April. Gestern wollten auf der Sachsenhäuser Seite des Mains zwei in einer hiesigen Milchhandlung beschäftigte Mädchen im Alter von 17 und 19 Jahren ihrem Leben durch einen Sprung in das Wasser ein Ende machen und hatten sich zu diesem Zwecke aneinander- gebunden. Ein Schutzmann konnte die Lebensmüden noch rechtzeitig an ihrem Vorhaben hindern und sorgte dafür, daß sie unter gehörige Obhut kamen.
* In Göttingen wurde in voriger Woche der H o ch - stapler abgefaßt, von dessen frechen Schwindeleien aus Freiburg, Würzburg, Tübingen u. s. w., namentlich bei Uhrmachern berichtet wurde. Der saubere Patron versuchte in Göttingen wieder zu betrügen, erst logirte er drei Tage bei einem dortigen Gastwirth, dann versetzte er bei diesem eine
Uhr für 60 Mark unter dem Vorgcben, seine Sachen von Hannover holen zu wollen. In das Fremdenbuch trug er sich unter dem Namen Deutsch ein. Sodann stellte sich der Gauner- unter dem Namen eines Baron Hugo v. Wangenheim bei dem Uhrmacher Schlotthanber vor, um daselbst für lOO Mk. eine andere goldene Ankeruhr zu versetzen. Der Uhrmacher schöpste aber Verdacht, folgte dem feinen Herrn nach bis zum Bahnhof und ließ ihn kurz vor Abgang des Zuges durch einen Schutzmann festnehmen. Am Samstag spazierte der Festgenommene geschlossen ins Gefängniß. Wie man hört, sind bei dem Betrüger, dessen Name noch nicht festgestellt ist, noch die Visitenkarten mit dem Namen Lotze, mit denen er anderweit geschwindelt, vorgefunden; eine dritte Uhr hat er aus Angst in die Gosse der Paulinerstraße geworfen, wo sie von einem Nachtwächter vorgefunden wurde. Der Verhaftete gerirte sich
in den Universitätsstädten als Student und besaß Bänder und Mützen verschiedener Verbindungen.
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Sitten, 21. April. Marktbericht. Auf dem heutigen Wochemnarkt kostete: Butter pr. Pfd. X 1,00—0—, Hühnereier 1 St. 5-6, 2 St. — 4, Enteneier 1 St. 7--4, 2 St. - 4,
Käse pr. St. 5—8 4, Käsematte pr. St. 3 4, Erbsen pr. Liter 18 4, Linsen pr. Liter 30 4, Tauben pr. Paar X 0,70—1,00, Hühner pr. Stück X 1,00-1.20, Hahnen pr. St- X 1,30-1,60, Enten pr. Stück X 2,00—2,30, Öchsenfleisch pr. Pfd- 70—74 4, Kuh- und Rindfleisch 60—64 4, Schweinefleisch 60-70 4, Hammelfleisch 50—70 4, Kalbfleisch 60- 00 4, Kartoffeln pr. 100 Kilo X 6,00—7,00, Weißkraut or- St. 3—7 4, Zwiebeln per Centner X ' 00 8.00, Milch per Liter 12-18 4, Gänseeier 10-11 4
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Gießen, am 20. April 1891.
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Ewald Warner befand sich in jenem Zustande, in welchem Junggesellen, die über die Dreißig hinausgekommen sind, die unabwendbare Notwendigkeit einsehen, zu heirathen. Wie eine qualvolle Angst war es plötzlich über ihn gekommen. Er sagte sich, wenn es jetzt nicht geschehe, wenn er so dicht vor Thoresschluß sich nicht noch zu einem kühnen und männlichen Entschluß ausraffe, werde es niemals geschehen. Und er sah ein einsames, sreudloses Leben vor sich, in dem er ungeliebt altern würde, ein Leben, in dem Niemand seine Sorgen und Freuden theilte, ein Sterben, bei dem keine treue Hand ihm die Augen zudrückte. Ein ödes Grauen wandelte ihn an. Und er schwor sich zu, es solle anders werden.
Es lag auch eigentlich keinerlei Grund vor, weßhalb Ewald Warner nicht heirathete. Er war Gymnasialoberlehrer, er besaß ein kleines Vermögen, das ihm die Begründung eines bescheidenen Haushalts ermöglichte, er war von schlanker Gestalt, gesund, nicht häßlich und hatte einen braunen, wohlgepflegten Vollbart, der sein ganzer Stolz und der Gegenstand des Neides für alle unverheiratheten Männer im Städtchen war. Ueberdies war er Dichter, ein wirklicher gedruckter Dichter. Daß er nur die Kosten für den Druck einer seiner Tragödien selbst getragen hatte und die anderen alle ungedruckt in seinem Schreibpult lagerten, änderte nichts daran. Alle Welt wußte deßhalb doch, daß er ein Dichter war. Er hatte schon den größeren Theil der deutschen Kaisergeschichte in fünfactigen Dramen verarbeitet und er fühlte sich berufen, auch des noch übrigen in gleicher Weise Herr zu werden.
Vielleicht trug aber eben seine Eigenschaft als Dichter die Hauptschuld an seinem Ledigbleiben. Ewald Warner war kein Feind des weiblichen Geschlechts, im Gegentheil, er befand sich häufig im Zustande der Verliebheit. Aber er stellte sehr ideale Anforderungen an die Frauen im Allgemeinen und an seine zukünftige Frau im Besonderen, er fühlte sich als Dichter, als Vertreter der heute verstoßenen und unterdrückten idealen Prineipien des Lebens dazu verpflichtet — und er war nur deßhalb vorsichtig und wählerisch geworden.
Nun mußte er endlich einen Entschluß fassen. Er ging
sehr ernstlich mit sich zu Rathe, schlug eine ganze Anzahl von Büchern auf, aus denen er in einem so kritischen Falle Belehrung schöpfen konnte über die einzuschlagenden Wege und zu beobachtenden Merkmale bei der Wahl einer Lebensgefährtin und verlobte sich schließlich mit Anny Tandler, einem jungen, sehr hübschen und sehr unbedeutenden Mädchen, der Tochter des Rentners Gottlieb Tandler und dessen Ehefrau Malwina, geborene Störck. Die Sache ging erheblich einfacher vor sich, als Ewald Warner sich das hatte träumen lassen. Auf seinen sieben und eine halbe Seite langen, wohl- stilisirten, alle in Frage kommenden Punkte scharf und gründlich behandelnden Brief, in welchem er um Anny Tandler anhielt, hatte er von dem Rentner Gottlieb Tandler die Antwort erhalten, daß er und seine Frau sich sehr freuen würden, Herrn Oberlehrer Ewald Warner heute zu Tische bei sich zu sehen. In Frack und weißer Halsbinde war er erschienen, feierlich, erwartungsvoll, von der Weihe der Stunde ganz erfüllt. Gottlieb Tandler aber hatte ihn bei der Hand ergriffen, seiner verschämt dabeistehenden Tochter zugesührt und gesagt: „Na also, se is Ihnen ja jut und Sie sollen se haben. Und was de Mitjist anjeht, so werden Sie nich zu klagen haben. Und nu trinken wir mal auf Euer Wohl, Kinderchen !" Und damit war Ewald Warner Bräutigam gewesen.
Das hatte er sich denn freilich alles ganz anders vor- geftellt gehabt und es ließ sich nicht leugnen, daß diese aller Würde und alles Schwunges entbehrende (Zeremonie ihn in hohem Grade ernüchterte und enttäuschte. Es setzte sich sogar in ihm die Ueberzeugung fest, daß eine Verbindung, die unter solchen Auspizien begann, von vornherein der inneren Weihe entbehre und der Erfüllung der idealen Anforderungen, welche er an die Ehe stellte, nicht gerecht werden könne. Mit solchen wenig trostreichen Gedanken trat er in die Vorhalle des Tempels ein, der das unbekannte Glück des Lebens umschließen sollte.
War es nun wegen dieser vorgefaßten Meinung, die alles freudige Zutrauen schon im Keime erstickte, oder hatte sich das Schicksal wirklich gegen Ewald Warner verschworen, oder aber hatte er gar trotz aller Ueberlegungen und Erwägungen bemwdi einen unbesonnenen Schritt gethan: nach Ablauf von achi Tagen war Ewald Warner zu dem Schluß gekommen, daß er der unglücklichste Mensch unter der Sonne sei. Anny Tandler war gewiß ein herzensgutes Geschöpf, aber für die salischen Kaiser hatte sie nicht das geringste Interesse und ihre Begriffsverwirrung in allen ästhetischen Dingen war manchmal geradezu fürchterlich. Dazu hatte sie durchaus kein Belehrungsbedürsniß. Sie sah gar nicht ein, weßhalb sie Dinge lernen und wissen sollte, die sie nichts angingen. Darin war sie ganz die Tochter ihres Vaters, der sich auch immer nur mit Dingen befaßte, die ihn selber betrafen, und deren gab es nur sehr wenige.
Am zweiten Tage nach seiner Verlobung hatte Ewald Warner seiner Braut fesselnde Episoden aus der Geschichte der Karolinger erzählt, um sie so allmählich in die Domäne einzuführen, in der er wie ein souveräner Gebieter herrschte, aber am Schluffe stellte sich heraus, daß sie gar nicht begriffen hatte, wer die Karolinger eigentlich waren. „Ihr fehlt der historische Sinn," sagte sich Ewald Warner seuszend. Wenn ihr nur nicht zugleich auch der poetische gefehlt hätte. Als sie aber bei der Lectüre von Ewald Warners „Conrad III.", einer fünfactigen Tragödie mit Vor- und Nachspiel, welche der Dichter ihr voller Pathos und Begeisterung vorlas, eingeschlafen, wirklich eingeschlafen war, da schlug dies Unerhörte vollends dem Faß den Boden aus und Ewald Warner sagte sich, daß er als Mann von Character es sich und seiner Dichterehre schuldig sei, eine Verlobung zu lösen, welche ihm die Aussicht bot, sich selber zu verlieren und sich eines Tages seiner Frau schämen zu müssen.
Und doch hätte er vielleicht auch jetzt noch vor einem so entscheidenden Schritte gebangt, ihn zum wenigsten noch eine Zeitlang hinausgeschoben, um seiner Natur nach einstweilen zu überlegen und alles zu bedenken, was hierbei etwa in Frage kommen konnte und dafür oder dawider sprach, hätte er nicht gleichzeitig die überraschende Entdeckung gemacht, daß er eine andere liebte, als seine Braut. Dies brachte eine ungeheure Revolution in seinem Innern hervor. Er gelangte zu der Ueberzeugung, daß seine Neigung für Anny überhaupt nur ein Ergebniß der Reflexion gewesen sei — von allen in Frage kommenden jungen Damen hatte sie nach seiner Berechnung die meisten der Eigenschaften besessen, die für eine Ehe unerläßlich sein sollten, wenn man den Büchern trauen durste, — und daß jetzt zum erstenmale eine wirkliche Leidenschaft in ihm erwacht sei. Das war um so bedeutungsvoller, um so entscheidender, als es stattsand, während er verlobt war und sich als gebunden fürs Leben betrachtete.
(Fortsetzung folgt.)
provinzielles.
-r. Aus dem Vogelsberg, 20. April. Zwar hat es den Anschein, daß der Winter, der sich leider diesmal breiter gemacht hat, als es Jedermann wünschenswert war, auch weiterhin nicht vom Frühling aus dem Felde geschlagen wird. Weiße Weihnachten, weiße Ostern und wenns so bleibt auch weiße Pfingsten sind trübselige Aussichten. Sollte aber der Dichter mit seinem geflügelten Wort: „Es muß doch Frühling werden!" auch diesmal Recht behalten, so erlauben wir uns, hier nochmals aus die Erleichterungen im Reiseverkehr durch den Vogelsberg aufmerksam zu machen, wie sie mit dem Beginn des Sommersahrplans aus den Oberhessischen Eisenbahnen eingeführt werden sollen. Es sind die Rundreise- Fahrkarten, die allerdings gestatten, mit ermäßigten Preisen die schönsten Theile des"Vogelsbergs kennen zu lernen oder wenn sie bekannt sind, sich derselben aufs Neue zu erfreuen. Für Gießen kommen die folgenden Strecken in Betracht:
1) Gießen-Hungen-Laubach - dann Fußwanderung nach Grünberg über Lauter (7 km), theilweise durch Wald, theil- weise auch mit schönem Fernblick, durchweg lohnender Spaziergang. Rast in Grünberg und Rückfahrt nach Gießen. Höchst angenehmer Nachmittagsausflug.
2) Gießen-Laubach wie vorher, von da aber prachtvolle Waldstraße über das Jägerhaus mit guter Wirtschaft und über Kiliansherberge nach dem alten Schotten (14 km) und von da mit der Bahn über Nidda zurück nach Gießen. Für einen Nachmittag ist der Ausflug etwas stramm, zumal wenn der letzte Zug von Nidda aus so früh geht, wie seither. Aber die Gegend ist so schön, dabei die Wirthshäuser so gut, daß es Niemand gereuen wird, einen ganzen Tag auf diesen Ausflug zu verwenden.
3) Gießen-Laubach wie vorher, dann Fußwanderung über die Ziegelhütte nach Freienseen (6 km), das Seenbachthal auswärts über den Oberseenerhof (6 km) nach Feldkrücken (5 km) bei der Poppenstruth östlich zur Oberwaldstraße und über den Taufstein auf den Hoherodskops (7 km), weiter über die Herchenhainer Höhe (5 km) nach Gedern (6 km) und von da Fahrt zurück. Außer dieser Wanderstrecke, die für einen Tag nicht übertrieben stark ist und die schönsten Theile des Vogelsbergs mit seinen herrlichsten Waldungen darbietet, können aber noch zahlreiche andere Wege gewählt werden, die nicht minder schön sind, aber mehr Zeit beanspruchen, sodaß man ganz nach Wahl auch zwei und drei Tage auf diese Ausflüge verwenden kann.
4) Gießen-Grünberg-Mücke, von da Marsch nach Ulrichstein (17 km) und durch den Oberwald über den Hoherods- kopf nach Schotten und mit der Bahn zurück. Auch diese Strecke läßt sich in einem Tage abmachen, genußreicher aber wird sie bei minderer Eile und längerem Verweilen an einem
schönen Platze.
5) Gießen-Mücke. Die Fußwanderung über Ulrichstein, den Hoherodskops und die Herchenhainer Höhe wie in 4 und 3 nach Gedern ist etwas weiter, aber für rüstige Fuß- wanderer auch in einem Tage zu zwingen. Natürlich kann auch hier an Raum und Weg noch viel zugegeben, aber nur
sehr wenig abgenommen werden. Von Gedern über Stockheim Fahrt nach Gießen.
6) Gießen-Lauterbach, dann Marsch über Herbstein (11 km), Ilbeshausen (6 km), Grebenhain (5 km), Hartmannshain (4 km) nach Gedern (10 km) zum Anschluß an die Bahn. Da wird in einem Tage der Vogelsberg durchquert, aber nicht in seinen schönsten Theilen. Verwendet man zwei oder drei Tage zu EIlbstechern links und rechts — nach dem reizenden Stockhausen, nach dem Oberwald usw. — so kann der Ausflug viel genußvoller gemacht werden.
7) Gießen-Laurerbach wie vorher, daun Marsch nach Herbstein, Lanzenhain (4 km) über den Oberwald nach dem Hoherodskopf (8 km) nach Schotten und Fahrt zurück.
Alle diese Ausflüge können wesentlich ausgedehnt werden und wird dadurch ihre Annehmlichkeit entsprechend erhöht. Der Wanderer nehme sich den Vogelsbergführer mit feiner guten Karte zur Hand, überschlage seine Zeit, des Geldes bedarf er nicht viel, und mache sich seinen Plan. Die Wirthshäuser unterwegs sind gut und billig und wenn das Wetter gut ist, wird er von seinem Ausflug mehr Genuß haben, als wenn er in den Thüringer oder Schwarzwald ginge.
— Welche Unsummen zur Durchführung der Alters- und Zuvalidit'ätsverficheruug erforderlich sein werden, ist schon bei Berathung des Gesetzes im Parlament und in der Presse wiederholt dargelegt worden. Ein ganz bedeutender Geldaufwand wird sich, wie sich jetzt schon herausstellt, in Folge der Beschaffung eigener Geschäftshäuser für die einzelnen Versicherungsanstalten nöthig machen. Fast jede der im deutschen Reiche vorhandenen 31 Anstalten hat sich'bereits in die Notwendigkeit versetzt gesehen, entweder durch umfassende Umbauten schon vorhandener Geschäftshäuser, oder durch den Ankauf solcher ober durch Neubauten sich die Möglichkeit zu sichern, die in kaum geahntem Umfange sich entwickelnden Geschäfte ordnungsgemäß und mit der Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt zu erledigen, welche die Vertretung und Verwaltung der bedeutenden, die weitesten Kreise der Bevölkerung berührenden Vermögensinteressen erfordert. Besondere Schwierigkeiten bietet schon die seuer- und diebessichere Aufbewahrung der Quittungskarten. Welche Räume allein zu diesem Zwecke im Laufe der Zeit erforderlich sein werden, ergibt sich daraus, daß z. B. bei der thüringischen Versicherungsanstalt in Weimar, welche soeben den Bau eines eigenen Geschäftshauses beschlossen hat, die Zahl der auszubcwahrenden Quittungskarten innerhalb 30 Jahren sich auf circa 10J/2 Millionen stellen wird. Dazu werden ungefähr 90,000 handliche Kasten erforderlich sein, die, in circa zwei Meter hohen Regalen ausgestellt, unter Zurechnung des Platzes für die Zugänge ein durch vier Regal- Etagen gehendes Gebäude von circa 380 Quadratmeter Grundfläche benötigen werden. Bei den anderen Versicherungs-Anstalten werden die Verhältnisse nicht günstiger liegen.
— Erledigte Stellen für Militäranwärter im Bezirk des 11. Armee-Corps. Altena (Westfalen), Postamt, Postschaffner, auf vierwöchige Kündigung, 900 Mk. Gehalt und 108 Mk. Wohnungsgeldzuschuß. Bvckenheim bei Frankfurt (Main), Militärlehrschmiede, Hausdiener, auf sechswöchige Kündigung, 700 Mk. Gehalt jährlich, nebst freier Wohnung, Feuerungsund Erleuchtungsmaterialien im pensivnssähigen Gesammt- werthe von 186 Mk. und Kleidergeld 60 Mk. Cassel, Garnisonbaubeamter, Tagewächter und Baubvte, auf Kündigung, täglich 2.50 Mk. Frankfurt (Main), Magistrat, zwei Canzlisten, auf jährliche Kündigung, 1800 Mk. jährlich. Gießen, Postamt, Postschaffner, auf vierwöchige Kündigung, 900 Mk. Gehalt und 144 Mk. Wohnungsgeldzuschuß. Homberg (Bez. Cassel), Postamt, Packetträger, auf vierwöchige Kündigung, 700 Mk. Gehalt und 72 Mk. Wohnungsgeld- zuschuß. Mainz, Postamt, ein Postschaffner und ein Briefträger, auf vierwöchige Kündigung, je 900 Mk. Gehalt und 180 Mk. Wohnungsgeldzuschuß. Nastätten (Kreis St. Goarshausen), Amtsgericht, zweiter Canzleigehilse, auf Kündigung, 300—350 Mk. (nicht fixirt).
Permtidyte»-
* Berlin, 12. April. EinZechpreller, der Damen verschleppt, um sie in Restaurants als Pfand für genoffene Speisen und Getränke zurückzulassen, treibt fein Unwesen in Berlin. Da er, wie es scheint, nicht ganz ohne Geldmittel ist, so hat er sich noch immer im letzten Moment einer Verhaftung entziehen können. Noch in den letzten Tagen gelang es ihm, zwei Damen, die Frau und Tochter eines hiesigen Fabrikanten, die er im Wallner-Theater getroffen und durch seine gewandte Unterhaltung in den Zwischenpausen für sich einzunehmen verstanden hatte, zu überreden, mit ihm ein nahegelegenes Restaurant zu besuchen, um noch ein Weilchen zu plaudern. Dort spielte er den angenehmen Schwerenöther und lud die Damen zum Abendessen ein. Als die Zeche auf etwa 8 Mark angewachsen war, fiel es dem Herrn „Gesandt- fchaftssecretär" plötzlich ein, daß er vergessen habe, eine dringende Depesche aufzugeben. Er bat die Damen, ihn für kurze Zeit zu entschuldigen, hatte im Nu Ueberzieher und Hut vorn Riegel genommen und war schleunigst zum Locale hinaus. Einer der Kellner schöpfte jedoch Verdacht und folgte ihm eben so schnell. Als er nun beim Post- und Telegraphenamte in der Königstraße vorbeistürmte, packte er ihn beim Kragen. Anfänglich wollte der saubere Patron noch Empörung zeigen. Als aber jetzt mit seiner Festnahme gedroht wurde, bequemte er sich zur Bezahlung der Zeche und machte sich bann schnell aus dem Staube. Die Damen waren nicht wenig erstaunt, als sie von bem Kellner erfuhren, unter welchen schwierigen Verhältnissen dem liebenswürbigen Herrn die Zeche abgejagt worden war.
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