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Durch die Post bezag»-, 2 Mark 50 Pf«. Webaction, Exped^K« und Druckerei: Fernjprechrr 53 Amts- und Anzeigrblirtt für den Nvels Gieren. l.i 1 ■■ . - u tu m —W!L S.jülS'VJ.— HUWL! BIM ICTWMHMBgB—ü bau «n,-i,-n z- b« »«chmittag- !ür dm ^krmNi,nKfäN-V M In. mib Xull.nM =**• frfgmb«. rag «fd,rir.mbm Kummer 6U Bonn. 10 U»t. \ Gransvenage. MMNer AaMireNMarrer. ünidg.n für bm „®i.6-n.r «nieigor« adgogm. Abonnements - Einladung! Zum Bezug des „Gießener Anzeiger" für das 2. Vierteljahr 1891 laden wir hiermit ergebenst ein. — Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer vbjectivcr Uebersicht zur Kcnntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten des Wolff'schen telegraphischen Corrcspondenz- Burcaus sowie zahlreiche Mitteilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorfälle in demselben auf dem Laufenden. Unterstützt durch an allen Orten der Provinz Ob crh essen ansässige Berichterstatter, ist der „Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die intcresfanten Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theilc des Anzeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhesfen betriebenen Land wirt hsch ast wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wisseus- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berücksichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, Handel, Gewerbe, undJndustrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Artikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Uuterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die „Giehener Familienblätter", welche dem Anzeiger wöchentlich 3 mal beigelcgt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten. Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Ncuhinzutretcnde erhalten vom Tage der I Bestellung bis 1. April den Anzeiger kostenfrei zu- gcstcllt, wie wir auch gerne bereit sind, Probc- Exemplare nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen, salls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt. Hochachtend Verlag des „Gießener Anzeiger" Brühl'sche Druckerei (Fr. Chr. Pietsch). 2lmtiid?er Therl. Kriegsgerichtliches Erkenntnitz. Durch kriegsgerichtliches, unterm 16. März 1891 bestätigtes Erkcnntniß vom 11. März 1891 ist der Gefreite Heinrich Frisch Holz der 8. Compagnie, Infanterie- Regiments Nr. 115, geb. am 4. März 1868 in Albach, Kreis Gießen, in contumaciam für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldstrafe von 160 Mark verurtheilt worden. Darmstadt, den 19. März 1891. Gericht der Großh. Hessischen (25.) Division. Locales und provinzielles. Gießen, 21. März. — Sitzung der Stadtverordneten vom 19. März. Anwesend : Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herr Beigeordneter Langsdorff, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Adami, Georgi, Grüneberg, Heyligenstaedt, Homberger, Jughardt, Keller, Löber, Petri, Dr. Ploch, Schmall, Schop- bach, Simon, Dr. Thaer, Vogt und Wallenfels. Das Gesuch des Herrn Joh. Sick um Ertheilung der Concession zur Errichtung einer Wirthschaft in dem vom Gesuchsteller käuflich erworbenen Hause Nr. 39, Ecke der Stein- und Dammstraße, wird bezüglich der Frage wegen vorliegenden Bedürfnisses zum Ausschank von Branntwein in dem Sinne befürwortet, daß dem Gesuchsteller von Großh. Kreisamte die Concession überhaupt ertheilt würde. — Bei dem folgenden Gesuche des Herrn I. Happel um Erlaubniß zur Erbauung eines Lagerhauses hinter seinem Geschäftshause in der Neustadt handelt es sich um Ertheilung eines Dispenses von zwei in den § 56 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung und § 16 der Ortspolizeiverordnung enthaltene Bestimmungen. Nach diesen Bestimmungen muß bei Errichtung von Hinter- und Nebengebäuden auf Freilassung bezw. Herstellung eines Durchgangs zum Transport von Löschgeräthen im Falle Ausbruch eines Brandes, die Belassung von Raum, um einem in Brand ge- rathenen Gebäude von allen Seiten beikommen zu können, sowie darauf Rücksicht genommen werden, daß mindestens ein Fünftel des zur Verfügung stehenden Geländes unbebaut bleibt. Die Lage und der Umfang des bei dem vorliegenden Gesuche in Betracht kommenden Bauobjectes gestatten die Erfüllung der Bedingungen nicht, weshalb die Baudeputation beantragt hat, das Gesuch um Dispensertheilung nicht zu befürworten. Wenn Gesuchsteller sich auch bereit erklärt hat, im Hofe einen Hydranten anzulegen, bei dessen Vorhandensein unter Umständen Dispens ertheilt werden kann, so hat die Deputation doch zu einer Befürwortung sich nicht zu entschließen vermocht, da dies im Hinblick auf die hier in Betracht zu ziehenden örtlichen und baulichen Verhältnisse einem Verzicht auf die Durchführung der in den angezogenen Bauordnungen enthaltenen Bestimmungen bedeuten würde. Die Versammlung beschloß im Sinne des Deputationsantrages. — Das im Zusammenhänge mit dem Baugesuche des Herrn Hermann Katz stehende Dispensationsgesuch von der baupolizeilichen Bestimmung, daß Bauten mit Heizanlagen nur in massiven Umsangsmauern zu errichten sind, wird befürwortet. Gesuchsteller beabsichtigt, das an der Ecke der Mäusburg und der Waagengasse stehende früher Loos'sche Haus niederzulegen und durch einen Neubau zu ersetzen, in dessen Benutzung er räumlich zu eingeschränkt würde, wenn ihm nicht angesichts des niedrigen Flächeninhalts des zu bebauenden Grundstückes die Ausführung des Baues in Fachwerk gestattet würde. Die Versammlung erklärt sich auch mit der nachgesuchten Regulirung der Baulinie in der Waagengasse und den Erwerb des an diese Gasse fallenden Geländes zum Preise von 32 Mk. pro Quadratmeter einverstanden. — lieber die Gesuche von Ph. Euler um Erlaubniß eines Vorbaues, Chr. Arnold um Erlaubniß zur Errichtung einer Scheuer in den Eichgärten, Aug. Kretschmar und Georg Koch um käufliche Ueberlassung von Gelände wird nicht verhandelt, da die Entscheidung über dieselben inzwischen von der Baudeputarion gemäß der ihr ertheilten Competenz getroffen worden. — Die der Frau L. Chr. Rübs am en Wittwe bereits im vorigen Jahre ertheilte Erlaubniß zur Benutzung eines an der Lahn gelegenen Platzes zum Lagern elv.Don-1 (M105| Von A. Her. (Nachdruck verboten.) izs.50 wenn Jemand unglücklich war. ii Beste Marie, es kann wirklich nichts nützen . . . Ich habe die größte Thorheit meines Lebens begangen. ii als ich heirathete, jetzt sind wir sechs . . . // //' ri M 1Ül-62 43450 20010 157.00 14420 16.46 65 90 *810 -450 8160 7716 - »ft* stelle, und wenn er je etwas Häßliches sah, hatte er dies | immer seiner Brille zu verdanken. Uebrigens wäre Gustav vielleicht kein so armer Teufel gewesen, wenn er nicht den größten Theil seines Erwerbes der Schwester, einer Wittwe mit fünf Kindern, hätte zukommen lassen. Jedesmal, wenn er sie besuchte, machte ihm alles zuerst einen so freundlichen Eindruck, das hübsch geblümte Sopha, die weißen Gardinen, die gut gekleideten Kinder, aber ach! Die Freude hielt nicht lange vor, denn kaum hatte er Platz genommen, so sagte die Schwester: „Gustav, setze mal Deine Brille aus!" Ach, die Brille war das Unglück seines Lebens, denn plötzlich bemerkte er, daß der Bezug des Sophas verlöchert, die Gardinen grau waren, die Anzüge der Kinder — sobald seine Blicke auf denselben hafteten, bemerkte die Schwester: „Fritzchens Stiesel sind wieder durch. Du siehst es doch, Gustav? Und Hänschens Hosen zeigen einen bedenklichen Riß, Gustchens Kleid ist viel zu kurz, so kann sie nicht in die Schule gehen. Du bist der Onkel, Gustav, und unsere einzige männliche Stütze." Der Clavierspieler griff bereits in die Tasche und zog das Portemonnaie hervor, welches durch sein verschossenes Aussehen einen recht anschaulichen Begriff gab von dem Kampfe ums Dasein. „Nur, nur, Marie," meinte er zögernd, „muß ich zurücklegen behufs Anschaffung eines neuen Fracks, da der meinige . . ." „Welche Verschwendung!" unterbrach ihn die Schwester mit Heftigkeit. „Ein Frack hält auf Lebenszeit vor, wenn man ihn schont; man braucht sich nicht anzulehnen, aber ihr Herren macht Euch alles so bequem. Du hast für keinen Menschen zu sorgen, als für Dich selbst, das ist gar nichts, wir sind sechs . . ." Und nun schluchzte sie. Er hatte ein so weiches Herz, er konnte es nicht sehen, Alle Leute behaupteten, er wäre ein armer Teufel- er selbst fand in seinem Innern keine Bestätigung für diese Worte. Denn er lebte ost in einer Welt, von der die anderen nichts wußten, seine Phantasie malte ihm die schönsten Dinge vor, er vergaß es ganz, daß er in einer Dachstube wohnte, es zogen so viele Gedanken durch seinen Kopf, die mit der Wirklichkeit nichts zu thuu hatten Und dann besaß er noch einen großen Reichthum, der freilich keine Diebe herbeilockte, er hatte ein unerschöpflich gutes Herz, er glaubte immer, er hoffte immer, er vertrante immer. Seines Zeichens war er Clavierspieler, er spielte zum Tanz ans und erhielt manchen Einblick in das Leben der Großen. Wenn er ein Schriftsteller gewesen wäre, hätte er viele Geschichten schreiben können über das, was er sah, aber er dachte nur, er schrieb nicht. Beobachtungen machte er genug, freilich waren sie sehr eigenthümlicher Art. Er litt nämlich an Kurzsichtigkeit und infolge dieses Umstandes sah er die Dinge ganz anders an als Menschen mit normalen Augen. Wenn die Leute noch so verstimmt dreinjchanten, bildete er sich ein, daß sie freundlich lächelten, daß sie ihm wohlwollend zunickten, während sie sich in Wirklichkeit gar nicht um ihn kümmerten, vorausgesetzt, daß er im Tact spielte. Zuweilen auch rief ihm einer der Herren zu: „Spielen Sie langsamer!" oder: „Spielen Sie schneller!" Oder Jemand klatschte in die Hände, was im Fall einer Pause bedeuten sollte: „Fangen Sie wieder an!" oder im Fall er spielte: „Hören Sie auf!" Freilich besaß Gustav, so hieß er nämlich, eine Dritte, was durchaus nothwendig war, wenn er sich aus der Straße nicht der Gefahr, überfahren zu werden, aussetzen wollte. Aber wenn es irgend anging, trug er die Brille nicht, denn er fand, daß sich ihm ohne dieselbe alles viel schöner dar- Feuilleton. Seine Brille- Und das Schluchzen wurde noch stärker. „Hier, hier!" Gustav schüttete den ganzen Inhalt seines Geldbeutels aus, er gab jeden Gedanken an einen neuen Frack auf. Beim Klang des Geldes kamen alle Kinder angestürzt und riefen: „Onkel, schenk mir was!" Und sogar das Kleinste, welches am Fußboden herumkroch, stammelte: „Schenk was \“ „Ich bringe Euch nächstens Knallbonbons, Blümchen oder was so etwa von einem Feste abfällt," meinte Gustav beruhigend und entfernte sich eilig. Als er in der Dämmerung seine Stube betrat, glänzte es weiß vor den Fenstern. Ah, nun hatte die Wirthin in ihrer Herzensgüte ihm eine Ueberraschung bereitet und schöne Gardinen aufgesteckt, doch nein, als er nähertrat, schwand diese Illusion, es waren einfach dicht gefrorene Fensterscheiben. Und welche Kälte herrschte in dem Raume! Es zählte sonst zu seinen Lieblingsbetrachtungen, sich immer ins Gedächtniß zurückzurusen, welche Genüsse man umsonst haben könne- zum Beispiel den Anblick des Himmels und der Sonne, der vielen schönen Gegenstände, die in den Schaufenstern ausgestellt waren. Er erwog, was er alles kaufen würde, wenn er ein reicher Mann wäre, und empfand darüber eine Freude, als ob er die gewünschten Dinge wirklich besäße. Augenblicklich aber kam ihm der Gedanke: „Weiß der Himmel, das Frieren hat man auch umsonst!" Es klopft an der Thüre. Seine Phantasie malte ihm schon wieder etwas Schönes und Herrliches vor, er sah im Geiste die Wirthin mit einer Tasse dampfenden Kaffees. „Entschuldigen Sie," sagte der eintretende Wirth, „aber es ist heute der zweite, und von wegen der Miethe, hm, . ." „Ach, ich dachte, es fei der letzte im Monat, ich habe nämlich keinen Kalender, mein kleiner Neffe hat ihn mir kürzlich bei einem Besuche ausgesührt." „Es ist der zweite, mein Herr, der zweite!" „Bitte, bitte, nehmen Sie Platz. Er deutete auf einen wackeligen Lehnstuhl, ein Erbstück seiner Mutter. (Schluß folgt.) Orient rinonie« idsSllhr: altung *»-.«** De,«5^- von Kies wird auch für dies Jahr ertheilt. — Das Gesuch des Kaiserlichen Postamts Gießen um Erlaubniß zur Aufstellung von Telegraphenstangen am Riegelpfad behufs Anschlusses der im Schiffenberger Thale gelegenen Steinbach- schen Dampsziegelei an das Stadtfernsprechnetz wird befürwortet. — Wegen der mit Einführung des neuen Infanterie- Gewehrs gesteigerten Gefahr bei den Schießübungen hat das Kriegßministerium Bestimmungen über die auf den Schieß- ständen zu treffenden Vorsichtsmaßregeln erlassen. Das 116. Regiment beabsichtigt demnach, die einzelnen Schießstände durch Drahtzäune zu trennen, die Geschoßsänge durch Draht mit einander zu verbinden und an den Schneißen- übergängen Absperrungen mittelst Ketten herzustellen. Da nach Mittheilung des Regiments in dem Letteboden des Stadtwaldes, wo sich die Schießstände befinden, Pfosten zum Anbringen bezw. Stützen der Absperrketten und Drähte nicht den genügenden Halt finden, so sucht dasselbe um Erlaubniß nach, hierzu ihres Standortes wegen geeignete Bäume benutzen zu dürsen. Das Gesuch wird unter den von der Großh. Obersärsterei vorgeschlaqenen Bedingungen genehmigt. Die Versetzung der städtischen Triebviertel mit Gewann- und Nummerst einen hat die Landwirth- schastliche Commission bereits am 9. October v. Js. in den Bereich ihrer Berathungen gezogen. Die Schwierigkeiten, welche sich seither bei Neuverpachtungen einer genauen Unterscheidung der einzelnen Triebviertel voneinander entgegengestellt, einer Unterscheidung, die eigentlich nur durch Ueberlieferung von Mund zu Mund oder durch die Angaben der Feldschützen ermöglicht wurde, haben nach eingehenden Berathungen die Commission nunmehr veranlaßt, unterm 15. d. Mts. die Genehmigung des Voranschlags über Bezeichnung der Gewanne und einzelnen Triebviertel mit Nummerstein zu beantragen. Eine weitere Aenderung soll ferner in der Verpachtung der Triebviertel vorgenommen werden. Seither wurden dieselben in der Regel aus sechs Jahr verpachtet, sobald sie entweder mit Ablauf der Pachtzeit oder durch sonstige Umstände, z. B. Ableben dec Pächter zc., leihsällig wurden. Da nun durch Abgang von Pächtern vor Ablauf der Pachtzeit eine gewisse Unregelmäßigkeit herbeigesührt wird, so sollen in Zukunft die in drei Gruppen getheilten städtischen Triebviertel zwar auch aus sechs Jahre verpachtet werden, jedoch derart, daß die in einem Gewann vereinigten Triebviertel zu gleicher Zeit zur Verpachtung kommen. Wird z. B. innerhalb eines Gewannes ein Triebviertel durch besondere Umstände nach vier Jahren leihsällig, so wird dasselbe nur auf die Daue.r von zwei Jahren neu verpachtet, also solange, bis auch die übrigen des gleichen Gewannes nach regelrechtem Ablauf der Pachtzeit leihsällig würden. Um bei Einhalt der sechsjährigen Pachtzeit zu vermeiden, daß z. B. in einem Jahre eine zu große Anzahl Triebviertel ausgeschrieben werden müssen, während in einem anderen Jahre die Nachfrage nach solchen nicht befriedigt werden könne, sollen alljährlich ein Sechstel aller Triebviertel, bezw. Gewanne, zur Verpachtung kommen. Es wird im I Sinne der Commissionsanträge beschloffen und soll mit Wirkung vom nächsten Herbst ab die Kündigung der Pachtverträge über die zunächst in Betracht kommenden, von der Landwirthschastlichen Commission 'in einem besonderen Ver- zeichniß angegebenen Triebviertel erfolgen. — Zu 8 12 der Tagesordnung, betr. dieMaul- und Klauenseuche, bezw. Aushebung des Verbots wegen Abhaltung der Viehmärkte, hat Herr Stadtverordneter Scheel ein Schreiben folgenden Inhalts eingereicht: „Die letzten Märkte, zu welchen die Händler ';hier und in der Umgegend bereits mit einer großen Anzahl Vieh eingetroffen waren, ist in letzter Stunde durch Großh. Kreisamt verboten worden, weil in einem hiesigen Gehöfte die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist. Abgesehen davon, daß ein so spätes Ausschreiben den Händlern und entfernt wohnenden Einkäufern große Unkosten verursacht hat, schadet überhaupt das Verbot der Viehmärkte der Stadt und vielen Einwohnern sehr, umsomehr als zu befürchten ist, daß durch das sich ost wiederholende Verbot die hiesigen Märkte zu Gunsten derjenigen der Nachbarorte Wetzlar, Herborn zc. zurückgehen werden. In Preußen werden in gleichen Fällen die Märkte doch abgehalten, nur die verseuchten Gehöfte gesperrt, die Marktplätze gründlich gereinigt und sonstige veterinärpolizeiliche Bestimmungen beobachtet. Es erscheint aus den kurz angeführten Gründen dringend geboten, daß die in dem Neseript Großh. Ministeriums des Innern vom 4. Mai 1889 erlassenen Bestimmungen gemildert werden, weshalb ich beantrage: „Verehr!. Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen, bei hoher Behörde die Streichung der Ziffer 3 des oben erwähnten Rescripts zu erwirken." Nach der hier angesührten Ziffer 3 dürsen während einer Seuchengesahr Rindviehmärkte nicht abgehalten werden. Die Landwirthschaftliche Commission hat einstimmig die Annahme des von Herrn Scheel gestellten Antrages empsohlen. Eingezogene Erkundigungen haben ergeben, daß z. B. in Wetzlar ein Viehmarkt abgehalten wurde, während in einem dortigen Gehöfte (Gebr. Waldschmidt) die Maul- und Klauenseuche zum Ausbruch gekommen, es wurde nur Sperre des Gehöftes und der betr. Straße verfügt. Herr Oberbürgermeister Gnauth theilte mit, daß selbst Großh. Kreisamt um Milderung der dem Verbot von Viehmärkten hier zu Grunde liegenden Bestimmungen bei Großh. Ministerium vorstellig geworden sei. Die sich an der Debatte betheiligenden Herren Stadtverordneten sprachen sich im Sinne des Antrages auö und betonten die den Gießener Märkten drohende Schädigung. Der Antrag gelangte hieraus einstimmig zur Annahme. Herrn Lehrer Feuerbach wird die ihm gesetzlich zustehende Wohnungsvergütung bewilligt. Entscheidungen des Reichsgerichts. — Die Gotteslästerung oder die Beschimpfung einer Kirche, bezw. ihrer Einrichtungen (S 166 des St.-G.-B.) in einer nur von Vereinsmitgltedern besuchten und nur diesen zugänglichen Versammlung eines Vereins ist nach einem Urthetl des Reichsgerichts, 3. Strafsenats, vom 5. Januar 1891, deßhalb nicht ohne Weiteres als eine nichtöffentliche und straffreie zu erachten. Ist der Verein ein räumlich ausgedehnter, hat er zahlreiche Mitglieder mit so loser Organisation, daß ein innerlicher Zusammenschluß seiner Mitglieder unter einander durch die Zugehörigkeit zum Verein nickt begründet wird, so werden regelmäßig Aeußerungen in den Versammlungen eines solchen losen Vereins als öffentliche im Sinne des $ 166 deS St.-G.-B. zu erachten sein. , . — Die eigenmächtige Theilung einer im Miteigenthum befindlichen Sache ist nach einem Urthetl des Reichsgerichts, 3. Strafsenats, vom 12. Januar 1891, gegen den bewußt rechtswidrig handelnden Mtteigenthümer, der sich im Besitze der Sache befindet, als Unterschlagung zu bestrafen, auch wenn die vorgenommene Theilung eine gerechte war. Literatur und sinnst. — Nr. 12, vi. Band der Naturwissenschaftlichen Wochenschrift, Redacteur Dr. H. Potonis, Verlag von Ferdinand Dümmlers Verlagsbuchhandlung in Berlin» hat folgenden Inhalt: Dr. Ant. Collin: Ein seltener Fall von Doppelbildung beim Regenwurm. (Mit drei Abbildungen.) — Oscar Liebreich: Neber die therapeutische Wirkung der cantharidinsauren Salze. — Cygnus nigricollis am Rhein erlegt. — Ueber die Art und Weife, rote bei den Spirogyren oder Schraubenalgen die die Fortpflanzung bewirkende Conjugatton zu Stande kommt. — Ueber die Zukunft des Festlandes. — Die Photographie der Farben. — Fragen und Antworten: Welches sind die verbreitetsten naturwissenschaftlichen Lehrbücher an den preuß scheu höheren Lehranstalten (für Knaben) ? — Literatur. — Briefkasten. verkehr, Land- nnd volksu>»rths, zu fedem annehmbaren Preis abgegeben. Ernst Lotz, Behrens'scher Linoleum Fußbodenlack ™ bester Fussbodenanstrich ££ Treffer Fre. 400 lei 2571 1 Jährlich »■ 6 ZieSungen. granüurt a. K Stil 69. August Th. Krämer, Director. Hch. Seuling I., Rechner. zlbgkE v $5 an. Mdg-s^ nt bis A»sItkIIimgli»nZkiitzmi«SkilUii!iMo!ikIlk« der erweiterten Kandwerkerschute. Der hiesige Ortsgewerbverein veranstaltet in der Zeit vom 22. Marz bis l. 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