pn E' 1891 Samstag den 18. April «t. 89 Amts- unfc Anzeigeblatt ffit den Akreis Gieren. Anrtlichev Theil Feuilletsn Lvaahmr von Anzeigen zu der Nachmittag» für den felgraben Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr. Di« Gießener NEWtttenßtült«« »«den dem Anzeiger N-chentlich dreimal beigelegt. Der #ktwr Anzeiger erscheint täglich, eti LuSnahwe des Montag-. I ji 1133.....■' llll.|gS*S*MM Alle Annoncen-Bureaux de- In- und Au-lande- nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger^ entgegen. Bringcrlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pf-. Redaction, Expcditto« und Druckerei: KchntstratzeAr.^ Fernsprecher 51. weiter nach Köln, wo die Ankunft um 10 Uhr erfolgen soll. Nach einer Rundfahrt um den bengalisch erleuchteten Dom nimmt der hohe Herr Absteigequartier im königlichen Regierungsgebäude. Am 5. Mai wird der Kaiser mit der Kölner Garnison Uebungen abhallen, später eine längere Fahrt durch die Stadt unternehmen und dann dem Banket der Stadt Köln im Gürzenich-Saale beiwohnen. Nachmittags 41/2 Uhr setzt der Kaiser die Reise nach Bonn mittels Salondampser fort. ______________ Deutsches Reich. Darmstadt, 16. April. Wegen des Ablebens Ihrer Hoheit der Herzogin Friederike von Oldenburg, vermählte Baronin von Washington, ist auf Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer bis zum 22. l. Mts. angeordnet worden, welche mit der bereits bestehenden getragen wird. Darmstadt, 15. April. Wegen des Ablebens Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Olga Feodorowna von Rußland, geb. Prinzessin von Baden, ist aus Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer bis zum 22. ds. einschließlich angeordnet worden. Berlin, 16. April. Das Programm für diebevorstehende Rheinsabrt Kaiser Wilhelms ist soeben bekannt geworden. Hiernach trifft der Monarch am Morgen des 4. Mai in Düsseldorf ein, wo er das ihm von den Provinzialständen angebotene Festmahl annimmt unö dann das Festspiel in der städtischen Tonhalle besucht. Abends 9 Uhr reist der Kaiser Quartier. Die Mielich ist die reine Betrügerin und nutzt nur den Schmerz der Angehörigen aus." „Was soll denn das nur alles bedeuten, Lieschen?" srug meine Mutter. „Ja, ich bin ja doch seit sieben Jahren eine Leichenfrau," entgegnete Lieschen und kicherte wiederum, „und es war noch jeder mit mir zufrieden und man gab mir stets den schönsten Kuchen außer meinem ausbedungenen Lohn erster, zweiter oder dritter Klasse." Von Neuem kicherte sie. Es überlief uns alle wie ein Frösteln beim Gedanken, daß wir armen Kinder von diesem Weib seit Jahren mit Leichenkuchen gefüttert worden waren. Dann sagte mein Vater rasch entschlossen: „So komm." Und er ging mit dem Lieschen in die Wohnung der guten Tante Lene. Anderen Tages sah ich diese dann noch einmal, ehe sich der Sargdeckel schloß, in ihrem schönsten Staat. Lieschen Nummerichs geübte Hand hatte ihre Sache gut gemacht. Sie war auch mit dem Geschäft zufrieden und bekam auch von meiner Mutter den schönsten Kuchen zum Flannert, wie man hier zu Lande, was ich jetzt erst erfuhr, das Leichenmahl, wohl vom Weinen — „Flennen" — benennt. Und meine Mutter stellte keine allzu strengen Anforderungen an sie in Bezug auf die Knöpfe an Tante Lenens Sterbekleidung. Sie war darin merkwürdig leichtsinnig, meine Mutter. Mein Vater erzählte dann, daß Lieschen an dem offenen Grabe der guten Tante gestanden und dort geweint und geschluchzt habe, sowie die Feier aber zu Ende, mit eiligen Schritten sich einem anderen Leichenzuge angeschlossen, der gerade durch die Kirchhofsthür kam. Sie bildete sich wohl allgemach auch zum Klageweib aus, das gute Lieschen. Talent hierzu hatte sie stets besessen. Bekanntmachung, das Einhalten der Tauben zur Saatzeit betreffend. Die Besitzer von Tauben werden aufgesordert, während der Saatzeit — vom 17. April bis 15. Mai d. I. — ihre Tauben in den Schlägen einzuhalten. Uebertretungen dieser Vorschrift müssen nach Art. 79 des Feldstrafgesetzes zur Anzeige und Bestrafung gebracht werden. Gießen, den 15. April 1891. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. G nauth. Aber sie mußte doch wohl begriffen haben, daß die endliche Bekennung ihres menschenfreundlichen Gewerbes sie vom harmlosen Verkehr mit uns Kindern schied. Mit heimlichem Grausen dachten wir daran, daß sie uns wieder besuchen, meine kleine Schwester küssen könne (ich selbst war diesen Zärtlichkeiten seit einiger Zeit entwachsen) oder gar uns aufs Neue von ihrem furchtbaren Thränenkuchen überreichen. Jede Nacht träumte ich nun, daß ich gestorben sei und Lieschen Numme- rich, „unser Lieschen", freudig herangekeucht käme, mich zu waschen, anzukleiden und mir die Hände zu falten. Wenn ich dann aufwachte, schüttelte michs wie ein Fiebersrost. Im Frühling gingen wir, am Geburtstag Tante Lmens, frische Kränze auf ihr Grab zu bringen. Es war gegen Abend. Die Syringen dufteten und die Nachtigallen schlugen. Unverstandene Sehnsuchtsgefühle zogen mir in die Seele. Wie herrlich kann die Welt sein! Warum aber vergehen Schönheit und Leben, warum ist der furchtbare Tod? Und da, wie die Verkörperung seiner Schrecken, kam auch schon Lieschen Nummerich mit ihrem langen Kreppschleier von einer sich eben auflösenden Trauerversammlung freudig aus uns zugewandelt. „Wie schön ist's, daß ich Euch hier treffe!" sagte sie vergnügt. „Ihr wäret gewiß bei der guten Tante Lene. Nun müßt Ihr aber mit mir kommen, daß ich Euch auch einmal Nummerichs Grab zeigen kann." Dann holte sie unter ihre» Paletot zwei dunkelrothe Rosen hervor. „Die hab ich mir eben vom Grabe des Maurermeisters Fröhlich mitgebracht," sagte sie, „den hab ich auch eingekleidet und zwar erster Klasse wie Tante Lene." Die Rosen sind des Nummerichs Kirmeskuchen, dachte ich unwillkürlich. Und dann gingen wir, innerlich widerstrebend, mit ihr zum Grabe des Gefängnißwärters. Es war ganz hinten auf dem Armensriedhose und der Weg war Eine Menschenfreundin. Scizze von Hermine v. Preuschen. (Schluß.) „Aber was denn, was willst Du denn, welche andere meinst Du?" entgegnete ich fast beklommen. „Nun, die Leichenfrau, die Leichenfrau aus Eurem Quartier," meinte sie brutal. „Ich habe mich doch so geeilt und eine vornehme Kundschaft könnte mir so nützlich sein. So gefreut hab ich ..." Sie brach verwirrt ab, sie mochte mich doch nicht allzu deutlich ihre Freude über den guten Todesfall merken lassen. — Ich aber ging eilends hinein. „Die Leichenfrau!" Weiter konnte ich nichts sagen. Lieschen Nummerich folgte auch schon auf dem Fuße und ward von Allen mit starrem Staunen betrachtet. „Aber wo ist sie denn?" fragte endlich mein Vater. Lieschen, die es drinnen anfänglich der Situation angemessen gesunden, ein ernstes Schweigen zu wahren, brach dasselbe jetzt und rief eifrig: „Der gnädige Herr wird mir doch nicht die Kundschaft entziehen, mir, die ich das liebe Herminchen auf die Welt kommen sah und so sehr an de Kinnerche hänge? Mein Nummerich sagte stets . ." „Ja, was willst Du denn, Lieschen?" unterbrach mein Vater die thränenselige Stimme, „wir haben heute leider gar keine Zeit für Dich- meine arme Schwester —" „Aber deßwegen bin ich ja hier und so sehr gelaufen," überschrie ihn das Lieschen. „Das liebe, gute, gnädige Fräulein, das freut sich gewiß noch im Tod, wenn es von mir gewaschen und angezogen wird. Die feinsten Sterbehemden hab ich vorräthig, und viel billiger, wie die Frau in Ihrem | aus der Schule entlassen sind, müßig aus der Straße her umlaufen zu lassen. Abg. Wöllmer (dfr.): Bayern stehe in Bezug auf die Zunahme der Kinderarbeit am ungünstigsten in ganz Deutschland; iit derselben Zeit (fett 1886), in der anderwärts die Kinderarbeit um 4pCt., entsprechend dem Bevölkerungszuwachs, zugenommen, habe sie in Bayern eine Zunahme um 50pCt. erfahren. Unter solchen Umständen könne man auf Bayern keine besondere Rücksicht nehmen. Möge doch Bayern die achtjährige Schulpflicht einführen und die Grenze der Schulpflicht auf das 14. Lebensjahr festsetzen. Hier handle es sich darum, zu verhindern, daß die deutsche Jugend degenerire. Bayr. Bundescommissar Geh. Ober-Reg.-Rath Landmann: Es handle sich hier keineswegs um eine speciell bayrische Angelegenheit; auch andere deutsche Staaten feien daran intereffirt, daß das Verbot nicht über das 13. Lebensjahr ausgedehnt werde. Württemberg habe die Schulpflicht in gleicher Weise geregelt wie Bayern. Da wo die Schulpflicht bis zum 14. Jahre bestehe, komme es häufig vor, daß Kinder vor Erreichung des 14. Lebensjahres aus der Schule entlassen würden, weil die Schulentlassungstermine nicht mit den Geburtstagen der Kinder zusammenfielen. Hinsichtlich der absoluten Zahl der in Fabriken beschäftigten Kinder seien die Verhältniffe in Bayern keineswegs ungünstig. Die Kinderarbeit sei in Bayern bei Weitem nicht so verbreitet wie im Königreich Sachsen. Durch die Gewerbegesetzgebung einen Druck auf Einzelstaaten nach einer Richtung hin auszuüben, wo der Competenz der Einzelstaaten ausdrücklich gewährleistet sei, wäre gewiß nicht empfehlenswerth. (Sehr richtig!) Abg. Meister (Soc.): Die Ausbeutung der Kinderarbeit sei ein Verbrechen. Die Kinder gehörten in die Schule und auf den Spielplatz, nicht in Fabriksaal und Werkstatt. Auf die achtjährige Schulzeit dürfe der größte Theil von Deutschland stolz sein; wolle Bayern nicht dazu übergehen, so möge es die Schulpflicht mit dem 7. Lebensjahre eintreten lassen. Vertteter aus dem Königreich Sachsen hätten am liebsten noch eine Erweiterung der Kinderarbeit herbeigeführt. Diejenigen, welche den erziehlichen Werth der Fabrikarbeit dec Kinder betonen, sollen doch ihre Kinder zur Probe in oie Fabriken schicken. Bundescommissar Geh. Ober-Reg.-Rath Königs weist darauf hin, daß mit der Vorlage gegenüber dem bestehenden Zustande ein erheblicher Fortschritt gemacht und daß damit gerade bezüglich der Beschränkung der Kinderarbeit weitergegangen werde, als andere Länder in ihren Arbeiterschutzgesetzgebungen gegangen sind. Er befürwortet ferner die Einbringung eines Amendements zur dritten Lesung, wonach die Zulassung von Kindern unter 14 Jahren zur Arbeit in Fabriken von einem ärztlichen Zeugniß abhängig gemacht werden soll. Abg. Stolle (Soc.): Im Königreich Sachsen habe man ein besonderes Interesse an dieser Bestimmung, da über die Hälfte aller in Fabriken beschäftigten deutschen Kinder auf Sachsen kommen. ES zeige sich da auch, daß die Kinderarbeit am verbreitetsten da sei, wo die niedrigsten Löhne existtrten; in dm Bezirken Dresden und Leipzig komme die Kinderarbeit viel weniger vor, wie im Zwickauer Bezirke. Fabrikattonszweige, die auf die Kinderarbeit angewiesen seien, verdienten nicht zu existiren. Als f. Z. die Grenze des Verbots der Kinderarbeit vom 10. auf das 12. Lebensjahr hinausgeschoben wurde, da hätten die sächsischen Fabrikanten geklagt, daß ganze Industrien zu Grunde gehen würden; das Gegenthetl sei eingetreten. Abg. Möller (natl.): Hebet die Beseitigung der Kinderarbeit seien die Parteien des Hauses einig; hier handle es sich um durch die Verhältnisse gebotene Ausnahmen. Ausland. Brüssel, 16. April. In Belgien rückt die Frage der Verfassungsrevision allmählig ihrer parlamentarischen Entscheidung entgegen. Heute hielt die Centralsection der Deputirten- kammer wieder einmal eine Sitzung in der Sache ab, und zwar beschäftigte man sich speciell mit der Revision des Wahlrechtes. Der Verlaus der Sitzung eröffnete Aussicht auf eine Verständigung zwischen den einzelnen Parteigruppen, die in der weiteren Sitzung am Freitag zum bestimmten Ausdruck gekommen sein dürfte. Hiernach sollen die Altersgrenze bei Ausübung des Wahlrechtes auf 25 Jahre festgesetzt und der Census aus 10 Frcs. ^herabgemindert werden, welche Bestimmungen die Zahl der belgischen Wähler nicht unwesentlich erweitern würde. Unzweifelhaft wird aber die belgische Arbeiterpartei diese Zugeständnisse nur als eine Abschlagszahlung betrachten, da sie bekanntlich das allgemeine und gleiche Wahlrecht fordert. Reichstag. 101. Plenarsitzung. Donnerstag, 16. April 1891, 11 Uhr. Die zweite Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung (Arbeiterschutzgesetz) wird bei den Bestimmungen über die Kinderarbeit fortgesetzt. S 135 bestimmt: Kinder unter 13 Jahren dürfen in Fabriken nicht beschäftigt werden. Kinder über 13 Jahren dürfen in Fabriken nur beschäftigt werden, wenn sie zum Besuch der Volksschule nicht mehr verpflichtet sind. Die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren darf die Dauer von 6 Stunden täglich nicht überschreiten. Junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Fabriken nicht länger als 10 Stunden täglich beschäftigt werden. Die Socialdemokraten beantragen Verbot der Fabrikarbeit für Kinder unter 14 Jahren und Ausdehnung der zehnstündigen Maximalarbeitszeit auf junge Leute bis zu 18 Jahren. Abg. v. Münch (wild) schlägt vor, zu sagen „bis zu 17 Jahren". Abg. Tröltsch (natl.) wendet sich gegen den socialdemokrattschen Antrag. Das Reichsgesetz dürfe die Verhältnisse der Einzelstaaten nicht unberücksichtigt lassen. Es wäre ja wünschenswert, daß in ganz Deutschland die Grenze der Schulpflicht einheitlich geregelt und das 14. Jahr allgemein dafür festgesetzt würde; aber man könne die Einzelstaaten dazu nicht zwingen. In Bayern bilde das 13. Jahr diese Grenze und es liege im Interesse der bayrischen Arbeiter selbst, daß man sie nicht zwinge, ihre Kinder, nachdem dieselben Rr. 12 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 11. d. M, enthält: (Rr. 1947.) Patentgesetz. Vom 7. April 1891. Gießen, den 16. April 1891. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Gießen, den 16. April 1891. Betr.: Verminderung der rabenartigen Vögel und Eichhörnchen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien M Kreises. Soweit Sie unserer Verfügung vom 18. März l. I. — Kreisblatt Nr. 68 — noch nicht entsprochen haben, erinnern wir Sie an alsbaldige Erledigung. v. Gagern. Gießener Anzeiger = Keneral-Unzeiger. «mim, 8 S1'2 Uhr^ «Nett» .'"-"rechn Ito. SW** ®enbe man sich ?089e’ »tarn. Mnfrei ertheilt iS ft*“« die bei größeren 1 ’°Wn großen M___128 te mittlung •usem und-Gehilfen ehe Verein zu ”)• 3130 ckureu | aschmeu unb unter Garantie hniaschinengeM, 40,1 Treppe. r Sch&tz । en Opfer der » ne (OtwttiOl gchioeistEl eck: OemtzM iMldPZ te? Junge von 16 bis 'bursche gesucht. ped. d- Bl. __ iaus tüchtige selbst- f sofort bei hohem ucht. Maschinenfabrik, jen- __3522 Morgen Wiese, en Acker am alten hhüte^ Abg. Dr. Hirsch (dfr.) befürwortet radicale Beseitigung der Fabrikarbeit der Kinder und Ausdehnung der Schonung der jugendlichen Arbeiter nach dem soctaldemokrattschen Anträge um zwei Jahre. Dis zum 18. Lebensjahre befinde fich der junge Mensch in dem wichtigsten Stadium seiner Entwickelung. Die paar Arbeitsstunden täglich, die künftig wegfallen sollten, würde Deutschlands industrielle Stellung wahrlich nicht erschüttern. Die übermäßig lange Arbeits- zeU sei die Hauptquelle der Erbitterung unter den Arbeitern. Abg. Grtllenberger (Soc.) behauptet dem bayrischen Bundes- «ommissar gegenüber eine Degenerirung der Fabrikbevölkerung in Bayern und beruft sich dafür auf einen Bericht des Fabrtktnspectors Sopf in Nürnberg. Die amtlichen Ziffern über den Umfang der Kinderarbeit seien nicht richtig; thatfächlich seien die Ziffern großer. Aebrigens können hier nur relative Zahlen maßgebend sein, da Bayern j m Allgemeinen kein industrielles Land sei. Bayr. Bundescommissar Geh. Ober-Reg.-Rath Landmann halt die Richtigkeit der amtlichen Ziffern aufrecht. Bebel (Soc.)t Ein hoher sächsischer Regierungsbeamter habe ihm auf seinen Ausdruck der Verwunderung über die hohe Ziffer der in Fabriken beschäftigten sächsischen Kinder mitgethetlt, daß in Sachsen jedes zur Fabrtkarbeit herangezogene Kind gezählt werde, während es anderwärts keineswegs so genau genommen werde. Das habe er auch bestätigt gefunden. S 135 wird unter Ablehnung der soctaldemokratischen Anträge und des Antrages v. Münch — für den letzteren stimmt nur der Antragsteller — in der Commissionsfassung angenommen. S 136 schreibt vor, daß die Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter nicht vor 5Vs Uhr früh beginnen und nicht über 8»/, Uhr Abends dauern dürfen. Er bestimmt ferner die Dauer der zu gewährenden Pausen und verbietet die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter an Sonn- und Festtagen rc. Die Soctaldemokraten beantragen, den zulässigen Arbeitsbeginn der jugendlichen Arbeiter auf 6 Uhr früh festzusetzen und zu bestimmen, daß die Beschäftigung nicht über 8V2 Uhr Abends dauern darf. Die Sonntagsarbeit soll für jugendliche Arbeiter bis zum 18. Jahre verboten sein, ebenso die Nachtarbeit. Endlich soll folgende Bestimmung eingefügt werden: Insofern jugendliche Arbeiter zum Besuch der Fortbildungsschulen, deren Unterricht in die Arbeitszeit fällt, verpflichtet sind, ist ihnen die hierfür nöthige Zeit zu gewähren. Abg. Wurm (Soc.) begründet diesen Antrag. Abg. Uhlendorff (dfr.) befürwortet ein Amendement, durch welches für jugendliche Ztegeletarbeiter ein Arbeitsbeginn vor 51/2 Uhr gestattet sein soll. Abg. Dr. Hartmann (cons.) und BundescommissarGeh.Rath Lohmann sprechen gegen diese Anträge, worauf dieselben abgelehnt «erden. S 136 wird angenommen. Die Socialdemokraten beantragen die Einführung eines neuen 8 136ie russische Grenzseiner Schuhwaste iaerte aber der in . des Erschossenen Vilhelm 2000 fflt- ut bei WH. M dürfte wck 1 bat fich M m ,t des M1”* ’ ihre BttMhl«uz i Bürgermelsttt ro*®* namt aufoef*“ ; , «MM ’ beim 6Ü(nb* „raetommeneit " l^ntgkW" "■*/*»* ;>«**■ Ißt ilN 3 , (g; ■*» >‘LU f icn/lnitb b°' 15,! 6 'j »ttöbttt i *bt” im Dienst ML Met ri-ic »» Met SML der «’** lMMg «etöftet 'beitetjLitL"9e" ««Ä> Llnloll£n t gtoaf-' ”tn ttet’ -l® r Kerü° i. ti- "LsM der 7 grck- <,wtu"; n1"“ «Sf diffcnad>rid?ten. Der Postdampfer „Friesland" der „Red Star Line" in Antwerpen ist laut Telegramm am 14. April wohlbehalten in Newyork ««gekommen. * Antwerpen, 15. April. Heute langten von Philadelphia mit dem Dampfer „Switzerland" der Red Star Line hier circa 70 In dian er ein, welche nach Straßburg reisen, um sich Buffallo Bills Truppe anzuschließen, die demnächst wieder ihre Vorstellungen eröffnet. Es scheint, daß sich unter den Indianern einige der Rädelsführer des letzten Jndianer- «ufstandes befinden. Der Dampfer „Switzerland" hatte vorsichtshalber keine anderen Passagiere an Bord genommen. Metallkranze. Neue Sendung Kränze in feinster ----- 12,34 fm, ----- 0,24 fm, ----- 5,60 fm. Reisig rm 438 Die Zusammenkunft findet Vormittags 9 Hain an der Abfahrt nach der Kreisstraße Rüddingshausen-Weitershain statt Das in obigen Distrieten sitzende Windfall- und Dürrholz wird nicht vorgezeigt. Nähere Auskunft hierüber ertheiltForstwart Peter zu Mddings- AouleauX - Stoffe, creme und weiss, in Glatt, Cöper und Damast, in allen Breiten billigst bei [2239 Fritz Nowack, Seltersweg. 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Butter kostete per Pfd. -B.-Act. 144.70 Buschtherader E.-B.-Act. 4.9 62 147-40 Elbthal-Bahn-Act. 196 CO 123 70 Gotthard-Bahn-Act. 155 80 100.37 Schweizer Nordost-B.-Act. 143 00 261 87 Mainzer E.-B.-Act. 115.40 217 25 Marienburger E.-B.-Act. 68 30 102.50 Ver. Königs-Laurah.-Act 124.00 155 80 Tendenz matt.