1891 Zweites Blatt 8e. Rr. 15 - ' 1 " Amts- ttnd Anzeigeblatt für den Areis Gieren Gratisbeilage: Gießener Jamikienbtätter Amtlicher Theil aufsichtiguug. § 2- ausstatt' Morden RFOLC b. I d. ft. m t. zu geschehen. 8 6. ziehen zu lassen. § 13. da- Zustande zu erhalten. 8 15. 28. 131.60 8 «A >*• 8^ 4 m 30 o m 33 m 3 -o m o m z o 50 «oneimt ton Lnzetgr« ,u der Nachmittag» für htn tetarabtn tag erscheinenden Nnmmer bi» vorm. 10 Uhr. Sonntag den 18 Januar ÄeS 15. Aus Grund der Art. 189 und 325 deS Polizeistrafgesctzes, tz 23 der Gewerbeordnung und Art. 56 des Gesetzes Dom Juni 1874, die Städteordnnng betr., wird nach An- 92-60 9230 81.60 78.26 dürfen im Schiachthause Wiegung muß stattfinden, gewünscht wird. Bei allen Thieren o m z 3 m o o z cö o z m 8 8. sind Dor dem Verwiegen die Brust- ihre etwaigen Einwendungen gegen den Plan bei Meldung de» Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung, ihre etwaige Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meldung der Unterstellung der Annahme des Angebote-, ihre etwaigen Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, ihre etwaigen Anträge aus Ausrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Ausschluffes mit solchen, ihre etwaigen Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen im Sinne des Art. 14 des Gesetzes vom 26. Juli 1884, die Enteignung von Gnindeigenthum betreffend, etwaige roch unbekannte Ansprüche und Rechte an dazu enteignende Grundstück, Die Bestimmungen in § 7 des Localreglements vom Mai 1886 sind aufgehoben. 8 16. und Baucheiugeweide mit Ausnahme der Nieren zu entfernen. Vor dem Verwiegen wird bei dem NindDieh, Schasvieh und Ziegen der Kops am Genick abgetrennt, die Füße werden am Knie- und Sprunggelenk abgelöst, der Schwanz wird bis auf's fünfte Glied abgehauen, das Schloßsett wird abgetrennt bis auf die Adern, das Zwerchfell wird in dem fleischigen Theile soweit abgetrennt, daß ein Finger breit desselben an den Rippen bezw. dem Brustbein und außerdem die Nieren- Bekanntmachung. Betr. : wie oben. Rachd.m die Stadt Gießen zur Herstellung der rubr. Verbindung, insbesondere eines Fußpfades von der Frankfurter Straße nach dem über die oberhessischen Eisenbahnen geplanten Steg, die Enteignung des nachverzeichneten Geländes: 1) der Frau Oberbaurath Laubenheimer Wwe. 51 O Met. der Wiese Rr 283^0, Flur XVH in der Hollergaffe; 2) der Franz Blocks Erben 63 tD Met. des Ackers Nr. 2846/10, Flur XVII in der Hollergaffe, beantragt hat, so wird der Plan nebst dem Anträge der Stadt Gießen und den Anlagen hierzu von Montag den 19. Januar I. I. bis zum Montag den 2. Februar l I. incL auf dem Bureau der unterzeichneten Behörde zu Jedermanns Einsicht sffengelegt und wird Tagfahrt vor der Local-Commission auf Dienstag den 3. Februar L I., Nachmittags 3 Uhr, auf das neue NathhauS zu Gießen zur Verhandlung über den Plan und die zu leistende Entschädigung hierdurch anberaumt Die Eigenthümer des oben verzeichneten Geländes, sowie etwaige Neber.berechtigte werden hierdurch aufgefordert: des Fleisches benutzten Räume, sowie die Fleischverkaussstätten unterliegen in ihrem ganzen Umfange der polizeilichen Bein dem Termin vorzubringen. Sofern in dem Termine Einwendungen gegen den Zweck ikHb den Plan, sowie die damit in Verbindung stehenden Anträge nicht vorgebracht werden sollten, dann wird in dem genannten Termine DierrStag btn 3. Februar L I., Nachmittags 3 Uhr, zugleich über die Höhe der Entschädigung und die mit ihr ^lsammenhängenden Fragen verhandelt werden. Gießen, den 13. Januar 1891. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. 114-7» 42206 2d10 ibi.oo lliSO -7 es höruug der Sradtverordneten-Verfammlung mit Genehmigung Höroßhcrzoglichcn Ministeriums des Innern und der Justiz iwm 19. Dccember 1890 zu Nr. M. I. 28949 für den Bezirk der Provinziälhauptstadt Gießen in Ergänzung des Local- reglemeuts vom 28. Mai .1886 und als Nachtrag zu diesem Loealreglcment verordnet was folgt: 8 1. DaS Schlachtwesen und der Fleischverkauf in der Provin- ^alhauptstadt Gießen, die zur Schlachtung und Verarbeitung Polizeiverordnung, Schlnchtwcjen in dcr Provinziälhauptstadt Gießen betr. Das Schlachtvieh ist beim Transport gehörig zu verwahren. Zum Führen des Großviehs dürfen unter Ausschluß der Lehrlinge nur Gesellen der betreffenden Metzger, sowie andere geeignete Personen nicht unter 18 Jahren verwendet werden, das gleichzeitige Mitführen des SchlachtkarrenS durch dieselben Personen ist verboten. Bullen müssen beim Transport durch mindestens einen Dom Kopfe nach dem rechten Vorderbein anzubringenden Strick gebunden, sowie mit Wurfstricken versehen fein und mindestens durch zwei erwachsene Personen geführt und beaufsichtigt werden. 8tcrteHährtgrt A§c««emcaisprei»» 2 Mack 20 Pfg. «V vrmgerloha. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg. Rebaction, Lxpcdttt« und Druckern: Feratprechrr 51. gens bis 8 Uhr Abends, b. Dom 1. October bis 31. März Don 5 Uhr Morgens Das Aushängen ganzer geschlachteter Thiere oder einzelner Theile, sowie von Metzgerwaaren vor den Häusern an den Thürpfosten, Thüren oder Fenstern ist verboten. § 14. Das Festhalten von frischem Fleisch darf nur im Inner« der Läden stattfinden und sind Meffer, Waagen, Gewichte, überhaupt alle zum Verkauf und zur Verarbeitung von Fleisch und Fleischwaaren dienenden Gerärhschasten stets in reinem A8e Annoncen-Bureaux dr- In- nnb Au-landeS aehnu» Anzriacn für dm „Gießener Anzeiger" entgegen. Das Don der Fleischbeschau für ungenießbar erklärte Fleisch ist alsbald in den im Schlachthanse befindlichen besonders Hergerichteteil Raum 511 verbringen, in welchem dasselbe bis zu der von Großherzogl. Polizeiamt getroffenen Bestimmung ausbewahrt wird; desgleichen dürfen Thiere, welche' Don der Fleischbeschau vor dem Schlachten zwar nicht als krank zurückzuweisen sind, hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes aber doch zu Zweifeln Anlaß geben, nur in dem dafür bestimmten Raum (Separatschlachthaus) geschlachtet werden. § 7. Alle im Schlachthaus des Handels wegen vorzunehmeu- 4 und 7 Uhr, b. Dom 1. October bis 31. März von 7 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags. Sollten dringende Umstände das Schlachten außer diesen Zeiteintheiluugen uothwendig machen, so hat der das Schlachthaus Benutzende für jede weitere Stunde außer dem Schlachtgeld eine Gebühr zu entrichten, welche der. Stadtvorstand mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz festsetzt. Zwei Stunden vor Ablauf der festgesetzten Schlachtzelt darf kein Großvieh incl. Pferd, eine Stunde vorher kein Schwein, sowie eine halbe Stunde vorher kein sonstiges Kleinvieh zur Tüdtung gebracht werden. 8 4. Beim Schächten müffen die Thiere durch ein geeignetes Wurfzeug möglichst rasch und schmerzlos in die geeignete Lage gebracht und sofort getöbtet werden. Thiere, welche sich wegen Beschaffenheit ihrer Hörner mit dem Kopf nicht ganz umlegen können, dürfen unter keinen Umständen durch Einführen eines Hebels in den Nachen mit Gewalt zum vollständigen Umlegen gebracht werden. 8 5. Nach vollendeter Verblutung und völlig eingetretenem Tode hat die Bearbeitung nach Handwerksgebrauch alsbald den Verwiegungen haben gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr durch den aus Grund des § 36 der deutschen Gewerbeordnung ernannten und verpflichteten Wäger zu geschehen. Heber jede Verwiegung ist Wiegschein zu ertheilen und zu nehmen. Andere Waagen, als die der Stadt gehören, ......nicht verwendet werden. Die Berauch wenn es nur von einem Theile Das Kleinvieh ist in einer, jede Thierquälerei schließenden Weise in das Schlachthaus zu verbringen. § 3. Das Schlachten des Hornviehs kann den Tag über finden: a. Dom 1. April bis 30. September von 4 Uhr bis 6 Uhr Abends. Das Schlachten der Schweine hat zu denjenigen Stun- zu geschehen, in welchen für Brühwasser mittelst Dampfheizung gesorgt wird, nämlich: a. Dom 1. April bis 30. September Vormittags Zwischen 6 und 11 Uhr und Nachmittags zwischen Jede Uebertretung dieser Polizeiverordnung wird nach 26 des Localreglements vom 28. Mai 1886 bestraft. Gießen, den 2. Januar T891. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Dn ttetewer Meidet erscheint täglich, Aurnchme M Montags. Die Gießener .W««itten Skttter ««den dem Rvteiß« «vKchrnttich dreimal berge! egt. Gießener Anzeig er General-Anzeiger. § 12. Auch die Arbeits-, Verkaufs- und Ausbewahrungslocale der Metzger und Fleischhändler unterliegen der polizeilichen Beausz'ichtigulig und Revision und sind diese verpflichtet, den revidirenden Polizeibeamten alle Räume und Behältnisse, xxi welchen Fleisch oder Fleischwaaren bearbeitet oder aufbewahrt werden, zu öffnen und die gelammten Fleisch- oder Wurst- vorräthe einer sür uothwendig erkannten Untersuchung unter- Bekanntmachung, die directe Verbindung der Buhnhöse zu Gießen mit dem südlichen Stadttheil am Seitersderg betreffend. Auf Grund des Art 24 de» Gesetze, oom 26. Juli 1884 dringen wir die nachstehende Bekanntmachung Großh. Krei«. ernte Gießen vom 13. d. Mt». in obigem Betreff, abgedruckt in Rr. 13 de» Gießener Anzeiger», zur öffentlichen Kenntniß. Gießen, am 17. Januar 1891. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. bends 8'/„ itf,, . IT Hu 2 Uh*' 6ei *allthorstrasse. zapfen vollständig stehen bleiben; bei Kühen und Rindern wird das Euter entfernt. Die Schweine gelangen mit Kops und Füßen, aber ohne die Zunge, Luft- und Speiseröhre zur Verwiegung, die Zunge ist ohne die die Zungenwurzel umgebenden Muskeln herauszulösen, das Zwerchfell ist dicht an den Rippen bezw. dem Brustbein glatt und ohne Theile des Schmalzes abzuschneiden, die Nierenzapfen haben vollständig stehen zu bleiben. § 9. Der Wäger ist verpflichtet, strenge daraus zu sehen, daß die Schlachtthiere so zur Verwiegung kommen, wie eö in den Bestimmungen des § 8 vorgeschrieben ist. Ist eine dieser Bestimmungen nicht eingehalten, so hat der Wäger die Pflicht, das Schlachtrhier zurückzuweisen und dies dem Schlachthausverwalter anzuzeigen, welcher zutreffenden Falls eine Anzeige bei Großherzoglichem Polizeiamt darüber zu erheben hat. 8 io. Das Verwiegen der Schlachtthiere hat innerhalb fünf Stunden nach dem Tödten zu geschehen. Dabei kommen bei dem Rindvieh, wenn in der ersten Stunde nach dem Ausschlachten verwogen wird, 2% vom Gewicht in Abzug, wird erst später verwogen, so kommt nach der ersten Stunde bis zur fünften Stunde 1 °/0 Dom Gewicht in Abzug; bei Schweinen kommen bei dem Verwiegen innerhalb fünf Stunden nach dem Ausschlachten 3% in Abzug; bei Kälbern, Hämmeln und Ziegen kommen 2% beim Verwiegen in Abzug, wenn innerhalb fünf Stunden nach beu$ Tödten der Thiere verwogen wird. Beim Verwiegen Dotr Rindvieh und Schweinen werden Gewichtsmengen unter 50 Pfund beim Abziehen von Gewichtsproceuten nicht in Rechnung, Gewichtsmcngeu von 50 und mehr Pfund als volle Gentner in Rechnung gebracht, Sind Käufer oder Verkäufer oder Beide, wenn das AuS- schlachten des Thieres beendet ist, nicht zur Stelle, so hat der Wäger in dringenden Fällen das Recht, auch in deren Abwesenheit zu verwiegen. Die dadurch entstandenen Kosten können Dom Besitzer des- SchlachUhieres erhoben werden. 8 U. Da das Blut der geschlachteten Thiere als Abgang zu betrachten ist, darf es aus der Schlachthausanlage nicht fortgenommen werden. Eine Ausnahme findet nur zu Gunsten der Wurstbereitung statt. Bezüglich des zur Wurstbereitung aufgefangenen Blutes gelten folgende Vorschriften: 1) Blut darf als Zuthat zur menschlichen Nahrung nur benutzt und aus dem Schlachthaus verbracht werden, wenn es vollständig frisch ist und der Fleischbeschau^ das Thier, von welchem das Blut stammt, für gesund und ladenrein erklärt hat; 2) das Blut der nach israelitischem Ritus geschlachtet«!? Thiere darf zur Wurstbereitung nicht verwendet werden. ch> Ni* zsiitt M- r bärget * *** ... Ut; Sfr «nb Wfl be* - K. 1"‘,i ___ 582 Pro 1890. M ___ber Vorstand, .erbekasse iw 1. Arbeiter. weide» । «I. December 1890 den 19. l. Mti. d «»bezügliche!, Para. tn' ArOrMiMltuug. । Kmechch 14. 1. Januar: ktii-DWung Karl Schäfer, M Ohr. it (2 o Seng rin). > Entree frei! prot>iH3ii> 'Xt OD 2. 8 Ö- ® ts s Ausmckmls. 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Die Plätze auf dem Chor und in den beiden vorderen Quadraten sind für die inacti.ven Mitglieder reservirL Karten dafür können bis Samstag Abend bei Herrn Buchhändler Ferber in Empfang genommen werden. — Programme zu 20 Pfg. sind ebendaselbst und an den Kirchthüren zu haben. — Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung erwachsener Angehörigen Zutritt. — Freiwillige Beiträge zur Deckung der Kosten können in die Opferbüchsen eingelegt werden. 344 Mstbauverem Gießen. Montag den 19. Januar I. J., Abends 8 Uhrs Versammlung in der Restauration Bavaria des Herrn Feidel am Canzleiberg. Vortrag des Herrn Obstbautechniker Metz über: Blatt-, Knospen, und Fruchtbildung an ObstbSirmeu, verbunden mit Demonstrationen Die Mitglieder sowie Freunde des Obstbaues sind hierzu freundlichst eingeladen. Der Vorstand. Fermielhungem. 120] Durch Versetzung bc9 Herrn Universitäts - Amtmanns D r. Dietz ist die Parterre - Wohnung AUcestrane 23 (7 Zimmer mit allen Bequemlichkeiten) anderweitig zu vermiethen. 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Näheres Lahnstraße ll._ 9 "Nordanlage 18 ist der mittlere Stock (5—6 Zimmer mit Zubehör», auf Wunsch auch Pferdestall, zu vermiethen. Martin Dörr. 5] Ludwigstraße 22 'schöne Parterre- Wohnung von sechs Zimmern zu vermiethen. I. Bernhardt. " 466] Sckönes Logis, 3 bis 4 Zimmer nebst Zubehör, sofort zu vermiethen. Är'icvr. Mütter je., Neustadt 41. 396] Ein kleines Logis zu vermiet hem I. Becker, Schottstraße 17. öyy] 6ine schone Woonung von drei Zimmern und Zubehör an ruhige Leute zu vermiethen | _______________Kirchenplatz 11, TH. 269] Der 1. u 2 Stock, bestehend aus 6 Zimmern nebst Zubehör, wegen Auszug des Herrn Boller per März zu oermiethen. Bahnhofstraße 58 II. "268]"Grünhergerstraße 12 ein neu her- gerichtetes Mansarden - Logis mit abgeschlossenem Corridor, Wasserleitung und foiistigem Zubehör, zu vermiethen. 171] Eine Mansardenwohnung, drei Zimmer mit Zubehör, per sofort *u vermiethen bei Chr. Haubach II»# Ecke der Kroidorfec- und Rodheimerstraße. 39) Schöne Wohnung, 5 Zimmer und Zubehör, sofort oder spater zu vermiethen. Ederftraße 5 1. 211 Wohnung im Hinterhause, vier bis fünf Zimmer, zu vermiethen. A. Kröll. 30] Im früher Bender'schen Hause, ©eitert roeg 83, 3. Stock, 6 Zimmer mit Zubehör und Grrtenbenutzung, alftbalb- zu vermiethen. Näheres Ä. KleeS, Südanlage 18. 22] Drei Zimmer, Küche mit Wasserleitung und Zubehör, zu vermiethen Will». Becker, vorm. G- Backofen, _____Bahnhofstraße 2uj Wallthorftraße 44 ist eine Wob-- nung von 4—5 Zimmern mit Zubehör, auf Verlangen auch mit Gartenanthett, zum 1 März zu vermiethen. Näheres daselbst im 2 Stock- 19] In meinen Neubauten in bvr Ludwigstraße sind Logis, 5 Zimmer unb Zubehör, sowie zwei MansardenlogtS za vermiethen. ß. Huhn. 4] Die seither von Herrn Kreisarzt Dr- Balser innegehabte Wohnung ist durch besten Versetzung per sofort zu vermiethm. ___A. Satz, Südanlage 16. 449] Grabenstr 9 zwei Log o. 3 u. 3 Zim. nebst Zub , -- v. NSH. Bahnhofstr 39. 502] Wohnung im mittleren Stock, 6 Zimmer rc , aus Wunsch mit Pferdestalk und Chaisenremtse, auf 1. April zu vermiethen. Gartenstraße 29. 98] Gartenstraße 21, LogiS zu oerw, 7 Zimmer mit Balkon u. Gartenantheil, zum 1. April Näheres das. 21, III. St. 354] Zwei möbl. Zimmer (Wohn- und Schlafzimmer), an einen oder zwei solide Herren zu vermiethen, aus Wunsch mit Pension. Bahnhofstraße 57. 450] Gut mS^r. Zimmer billig zu vei» miethen. Eichp,ärten 12, parterre. 358) Ein kleines freundliches Zimmer billig zu vermiethen. __________Südanlage 21, Nebenhaus. 127] Sehr schönes Zimmer mit oder ohne Möbel vermtetbet L. R-ttz, Bahnhofstraße 34 I , 126) Guter, gewölbter Keller zu vermiethen. Kirchenplatz 11 Vermischte Anzeigen. WKiifA werden für jt 1 ange- .....1 fertigt Pecrück,« ToapeS- + V / Scheitel nach Maß Theater- r y y perrückcn u. Bärte leihweise bei Georg Petri Wwe. -Lachs., Seltersweg 43. [49Z 470] Zum 1 April rptrd ein reinliches Dienstmädchen gesucht. Schriftliche Anerbietungen nimmt die Exped- d- Bl. ent- gtflen unter Chiffre W. B. ovd j Nachdem mir von Großh Polizei- Amt die Erlaubniß erthetlt worden ist, das AuS« und Ankleiden Verstorbener männlichen Geschlechts am hiesigen Platze zu besorgen, so erlaube ich mir, mich einem vLrehrltchen Publikum, zu empfehlen mit dem Anfügen, daß ich alle mir in der genannten Beziehung zu Theil werdenden Aufträge prompt unfr gewissenhaft erledigen werde- Wilh. Wacker, 385] große Mühlgasse 14, Gieße»- ötedaction: A. Scheyda. — Druck und Vertag der Bruüt'scheu Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gichen.