Donnerstag den 16. April 1881 Nr. 87 Meßmer Anzeiger Aenerat-Mnzeiger. Xmts« und Anzergeblatt W« den Kwb Greszen chratisöeitage: Gießmer IKMikienökstter ■HU U«nahme von Anzeigen zu der Nachmittags für dm Tag erscheinenden Nuinmer dir Vorm. 10 Uhr. Redaction, Expedtns», und Druckerei Zchntfiraße UtA Fernsprecher 51 Vierteljähriger Aöonaewentspre^ t 2 Mark 20 Pfg. Bringerlohn Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Ply Die Gießener Aanlttterr-tülter »erden dem Anzeiger -Lck-ntlich dreimal beigelrgt. Der HtzeHener Anreißer erscheint täglich, **t Ausnahme deS MontagS. rwrJwr 11^1 ■ >M.Iy I —w1 * \,,nJC "yy***J; I ÄÄe Annoncrn-Burcaux des In- und Auslandes nehm'- ^^Anz^rgen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. 2lmil$d?er Lheil. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur Kenntniß der Interessenten gebracht, daß der Vorstand der Tiefbau - Lerufsgenofsenschaft zu Berlin nunmehr den Herrn Lorenz Schelk le zu Stuttgart zum alleinigen Beauftragten für den Bezirk der Provinz Oberheffen bestellt hat. Gießen, den 13. April 1891. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Bekauntmachuug, die Unfallversicherung der in land- und forstwirthschasüichen Betrieben beschäftigten Arbeiter betreffend. Beide Abtheilungen des Umlagekatasters der landwirth- schaftlichen BerusSgenoffenschaft, fortgeführt süp 1890, liegen zwei Wochen lang, nämlich vom 16. April bis zum 30. April d. I., aus be$ Bürgermeisterei zur Einsicht der Bethelligteu offen. Etwaige Ansprüche gegen den Inhalt dieser Kataster sind innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Offenlegung bei dem Vorstande der land- und sorstwirthschaftlichen BerusSgenoffenschaft in Darmstadt bei Meldung späterer Nichtberücksichtigung vorzubringen. Gießen, am 15. April 1891. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. Lehrer-Conferenz des Conserenz-Bezirks Grünberg: Mittwoch den 22.April, Vormittags 10 Uhr, in Grünberg. — Lieder: 21. 147. Gießen, den 14. April 1891- Büchner, Schulrath. Deutsches Reich. Berlin, 13. April. Das „Verl. Tagebl." läßt sich aus Athen die sensationelle Nachricht melden, Kronprinzessin Sophie von Griechenland, die drittälteste Schwester des deutschen Kaisers, werde am griechischen Charsamstag (2. Mai) zum griechisch-orthodoxen Glauben übertreten. Dem genannten Blatte muß die Verantwortung für diese Meldung zunächst überlassen bleiben. Deutschem Retchrtug. 98. Plenarsitzung. Dienstag, 14. April 1891, 11 Uhr. Die zweite Beratung der Novelle zur Gewerbeordnung (Arbeiterschutzgesetz) wird bei § 134a fortgesetzt, welcher den Erlaß von Arbeitsordnungen für Fabriken, die in der Regel mindestens 20 Arbeiter beschäftigen, vorfchretbt. Die Socialdemokraten beantragen, daß für alle Fabriken Arbeitsordnungen vorgeschrieben werden. Abg. Wurm (Soc.) begründet diesen Antrag. Abg. Dr. Hartmann (cons.): Die Fabrtkordnungen sollen die Rechte der Arbeiter sichern und das gute Einvernehmen zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern fördern. In kleinen Betrieben würde die Vorschrift einer Fabrrkordnung übeiflüfsiz und lästia sein, überflüssig, weil hier regere persönliche Beziehungen zwischen beiden Theilen existtren. Die alte sächsische Gewerbeordnung ordnete den Erlaß einer Fabrikordnung nur für Fabriken mit mindestens 30 Arbeitern an und das habe sich bewährt. Abg. Wurm kann nicht einsehen, worin die Belästigung liegen solle, wenn ein Fabrikbesitzer veranlaßt werde, ein- für allemal die Ordnung für feinen Betrieb festzufitzm. Freilich könne er dann nicht alle Tage etwas anderes wollen. 8 134a wird unter Ablehnung des socialdemokratischen Antrags in der Commissionsfassung angenommen. S 134b bestimmt den Inhalt der Arbeitsordnungen. Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) ist im Gegensatz zu vielen seiner Berufsgenossen im Princip dafür, daß einzelne Punkte des Arbeitsvertrags in der Arbeitsordnung ausgenommen werden; aber es müsse dann auch die Aufnahme ausreichender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Disciplin zugelassen sein. Die Basirung der Geldstrafen auf ein Maximum, welches dem ortsüblichen Tagelohn entspreche, sei nicht sachgemäß; es müßte dafür der durchschnittliche Tageslohn angenommen werden. Durch kleine Geldstrafen von 30 Pfg. u. dgl. werde man einen jungen leichtfertigen Arbeiter nicht hindern, Montags blau zu machen. Ueberall werde auf Aufrechterhaltung der Disciplin htngewiikt, in der Armee, in der Schule, unter den Beamten; man solle nun auch den Arbeitgeber von Staats- wcgen nickt hindern, daß er durch Vertrag mit den Arbeitern ausreichende Disciplinarmatzregeln vereinbare. Was er fordere, fordere er nicht als Arbeitgeber, sondern in dem Bewußtsein, daß es sich um Abwehr von Bestrebungen handle, welche die Axt an die Wurzeln der Monarchie legen. Abg. Dr. Hirsch (dfr.): Und das Alles wegen des unbedeutenden Unterschiedes zwischen ortsüblichem Tagelohn und durchschnittlichen Tagelohnes des einzelnen Arbeiters! Ihm persönlich wäre es lieber, wenn den Arbeitgebern, also Privaten, überhaupt keine Strafbefugnisse eingeräumt wären; oder die Strafen sollten nur nach Anhörung und unter Zustimmung der übrigen Arbeiter verhängt werden. Man sollte doch die moralischen Mittel nicht unterschätzen, die den Arbeitgebern zu Gebote stehen. Helfen dieselben nicht, so bleibe noch immer die Entlassung, denn schließlich fei eine Fabrik keine Besserungsanstalt. Besonders wichtig sei für ihn der Paragraph, weil er die Bildung von ständigen Arbeiterausschüssen in Aussicht nimmt, mit deren Zustimmung in die Arbeitsordnung Vorschriften über das Verhalten der Arbeiter bei Benützung der zu ihrem Besten getroffenen mit der Fabrik verbundenen Einrichtungen, sowie Vorschriften über das Verhalten minderjähriger Arbeiter außerhalb des Betriebes ausgenommen werden können. Erwünscht werde die Aufnahme einer Bestimmung sein, durch welche es verhindert werde, daß die Wohl- that von Arbeiterwohnungeu zum Fluch werde, indem die Arbeiter mit Lösung des Arbeitsverhältnisses gezwungen werden, ihre Wohnungen ohne Rücksicht auf sonst geltende Kündigungsfristen zu räumen. Einen bezüglichen Antrag behalte er sich vor. Abg. Bebel (Soc.) erblickt in § 134b einen kleinen Fortschritt gegenüber dem bestehenden Zustande. Die Socialdemokraten seien keineswegs gegen die Ausrechterhaltung der Disciplin, sie wollten keine anarchischen Zustände, aber sie wollten auch nicht, daß überall hinter den Arbeitern der Zuchtmeister stehe. Fabrikordnungen wie die im „Königreich Stumm" bestehenden, würden voraussichtlich in Zukunft nicht möglich sein. Dieselbe gehe soweit, daß ein Arbeiter ohne Zustimmung seines Feudalherrn nicht einmal heirathen dürfe. Daneben enthalte diese Fabrikordnung vielfache Eingriffe in die Staatsgewalt. Die Behörden schienen sich danach in einem Ab- bängigkeitsverhältniß zu den Gebrüdern Stumm zu befinden. Die Fabrikordnung der k. sächs. Eisenbahnwerkstätten enthalte die unglaubliche Bestimmung, daß Arbeiter unter 16 und über 35 Jahren nicht eingestellt werden dürfen. Wo kämen wir hin, wenn dieses Beispiel in anderen Betrieben Nachahmung fände. Redner kritisirt eine Reihe weiterer ihm vorliegender Fabrikordnungen und begründet sodann die Anträge seiner Partei. Danach sollen Geldstrafen den Betrag des ortsüblichen Tagelohnes im Laufe einer Lohnperiode nicht überschreiten. Weiter soll der Satz über die Arbetterausschüsse gestrichen werden. Die Arbetterausschüsse, wie sie hier vorgeschlagen werden, feien nicht das, was sie sein sollten. Es sei bedenklich, Arbetterausschüssen, die vom Fabrikherrn abhängig seien, eine Vormundschaft über die übrigen Arbeiter einzuräumen. Den älteren Arbeitern müsse das Recht gewahrt fein, daß sich in ihre privaten Angelegenheiten Niemand einzumischen habe. Handelsminister Frhr. v. Berlepsch: Es handle sich hier nicht darum, Jemand eine Strafbefugniß einzuräumen, sondern im Gegen- theil um die Einschränkung des Rechtes, Conventionalstrafen zu vereinbaren. Dieses Recht bestehe jetzt unbeschrankt. Die Regierung habe den doppelten Betrag des ortsüblichen Tagelohns als Maximum der Geldstrase vorgeschlagen; die Commission habe den einfachen Betrag angenommen. Wenn das Gesetz die Arbeiter schützm solle, so möge man auch den Arbeitgebern die Mittel nicht versagen, um Zucht und Ordnung in ihren Betrieben aufrecht zu erhallen. Er bitte deshalb um Wiederherstellung der Regierungsvorlage bezw. um Annahme des Antrags Stumm. Abg. Dr. Schädeler (Ctr.) befürwortet den Commissionsantrag. Strafbestimmungen feien unentbehrlich, aber die Strafen dürften nicht zu hoch sein und es dürfte nicht der Anschein erweckt werden, als ob es sich dabei um eine Bereickerung handle. Die Arbeiterausschüsse werden zu einem vermittelnden Organe zwischen Arbeiter und Arbeitgeber werden. Denselben fei eine hohe sittliche Aufgabe zugewiesen, nämlich erziehlichen Einfluß auf die jugendlichen Arbeiter auszuüben. Abg. W öllmer (dfr.) befürwortet Streichung der Bestimmung, wonach mit Zustimmung des Arbeiterausschusses Vorschriften über das Verhalten der minderjährigen Arbeiter außerhalb des Betriebes in die Arbeitsordnung ausgenommen werden können. Für eine solche Ueberwachung außerhalb des Betriebes möge für junge Leute unter 18 Jahren eine gewisse Berechtigung vorhanden fein; würde eine entsprechende Aenderung vorgenommen, so würden seine Freunde für die Bestimmung stimmen. Abg. Möller (natl.) befürwortet den Antrag Stumm auf Ersetzung des ortsüblichen Taielobnes durch den durchschnittlichen Tapesoerdienst der Arbeiter als Mlrximalsatz der zu verhängenden Geldstrafe. Abg. Frhr. v. Stumm: Nach Erlaß dieses Gesetzes werde ein Theil der Bestimmungen seiner Arbeitsordnung nicht befteben bleiben können, er werde sich aber nach wie vor in seinem Gewissen für verpflichtet erachten, auch über die sittliche Wohlfahrt seiner Arbeiter zu achten; nur werde er, in Fällen, in denen bisher eine Geldstrafe ausgefitzt war, bei erfolgloser Verwarnung künftig zur Entlassung vorschreiten müssen. Letzteres dürste dem Arbeiter freilich unangenehmer fein als eine Geldstrase. Er werde auch künftig Ordnung und Disciplin in seinen Werken aufrechte«halten. Abg. Bebel: Die Ausführungen Stumms hätten bewiesen, daß wir noch zu ganz anderen Bestimmungen kommen müßten, um der Willkür und Rücksichtslosigkeit der Unternehmer oorzubeugen. Unglücksfällen werde besser durch eine Einschränkung des Accord- systems als durch Strafbestimmungen begegnet. 8 134 b wird unverändert in der von der Commission vorgeschlagenen Fassung angenommen, also unter Ablehnung des Antrages Stumm, wie der Anträge der Socialdemokraten und Freisinnigen. 8 134c bestimmt u. A., daß der Inhalt der Arbeitsordnung für Arbeiter und Arbeitgeber rechtsverbindlich sein soll, daß die Strafen ohne Verzug festgesetzt werden müssen und daß die verhängten Geldstrafen in ein Verzeichniß einzutragen sind, das auf Erfordern dem Aufsichtsbeamten vorzulegen ist. Abg. Frohme (Soc.) wendet sich gegen die Rechtsverbindlichkeit der Arbeitsordnungen. Abg. Freiherr von Stumm (Reichsp.) bemängelt, daß die Strafen ohne Verzug festgesetzt werden sollen, was große Unzuträglichkeiten im Gefolge haben könne. 8 134o wird in der von der Commission, bezw. dem „Cartell" vorgeschlagenen Fassung angenommen. Weiterberathung morgen 11 Uhr. Neueste Nachrichte«. Wolffs telegraphisches Torrespondenz-Hurecm. Berlin, 14. April. Der „Reichsanzeiger" meldet: Major v. Wißmann wurde durch allerhöchste Orde unter dem Ausdruck besonderer Zufriedenheit von dem Commiffarium eines Reichscommiffars in Ostafrika in Gnaden entbunden. Das Anerbieten des Reichskanzlers, weiterhin als Commiffar zur Verfügung des Gouverneurs dem Reiche Dienste zu leisten, hat v. Wißmann angenommen, gleichzeitig aber einen dreimonatlichen Urlaub für Europa erbeten und erhalten. Berlin, 14. April. Der „Reichsanzeiger" meldet: Nach eingegangener amtlicher Meldung ist die Angelegenheit des Dampfers „Romulus", der in Coronel beschlagnahmt wurde, um die Zahlung des Ausfuhrzolles für die Ladung zu erzwingen, obwohl der Zoll bereits bei Abgang aus Jquique an die Congreßpartei bezahlt war, dadurch erledigt worden, daß die Regierung von Santiago auf Beschwerde des dortigen deutschen Gesandten für die verhängten Zwangsmaßregeln Genugthuung gewährte und dem Dampfer die Fortsetzung der Fahrt gestattete. Die Frage der Entschädigung werde demnächst geregelt werden. Berlin, 14. April. Den „Berliner Politischen Nachrichten" zufolge hat nunmehr die Staatsregierung beschlossen, das Volksschulgesetz endgiltig abzusetzen und unter Benutzung der Ergebnisse der commissarischen Berathung in der nächsten Session wieder aufzunehmen. Der Cultusminister werde bei der Berathung des Cultusetats diese Entschließung der Staatsregierung kundgeben. Berlin, 14. April. Abgeordnetenhaus. Berathung der Landgemeindeordnung. Der Antrag Rickert-Eberty zu Paragraph 59 (Wahl der Gemeindevertreter durch Erklärung zu Protocoll), betreffend eine geheime Abstimmung, wird in namentlicher Abstimmung mit 91 gegen 182 Stimmen abgelehnt, dagegen der Paragraph 59 angenommen. Die Paragraphen 60—72 (Nähere Bestimmungen der Wahlausführung, Gemeindevermögen) wurden gleichfalls genehmigt. Paragraph 72 (Gemeindevorsteher, Schöffen) wurde mit 87 a und 87b verbunden, jedoch 87b abgelehnt. — Fortsetzung morgen. Berlin, 14. April. Die Reichsbank theilt mit, daß ca. 78 Millionen der neuen Reichs anleihe voll eingezahlt seien und die auf 121 Millionen fällige Einzahlung geleistet sei. Essen, 14. April. Der hiesige aus etwa 1500 Mitgliedern bestehende evangelische Arbeiterverein beschloß einen Protest gegen das vaterlandlose Gebühren der deutschen Delegirren zum Pariser Arbeitercongreß, sowie gegen einen allgemeinen Strike zu erheben mit der Erklärung, er werde sich an einem Strike nicht betheiligen. Gleichzeitig drückte der Verein Gefühle des Dankes und Vertrauens für den Kaiser aus und forderte alle evangelische Arbeitervereine Deutschlands zu ähnlichen Kundgebungen auf. Karlsruhe, 14. April. In der Hauscapelle der Prinzessin Wilhelm fand heute anläßlich des Ablebens der Großfürstin Olga Feodorowna ein Trauergottesdienst statt, an welchem der Großherzog, die Großherzogin und die zur Zeit anwesenden Mitglieder der Großherzoglichen Familie theilnahmen. Wien, 14. April. Der Oberste Sanitätsrath stellte den Entwurf eines Jmpfgesetzes fest. Er beruht auf dem Grundsatz der allgemeinen obligatorischen ersten Impfung der Kinder im ersten Lebensjahre und obligatorischer Wiederimpfung vor Beendigung des schulpflichtigen Alters. Bern, 14. April. Nachdem Bern wieder vom Nationalrath zum Sitz des Landesmuseums erklärt worden ist, sprach sich der Ständerath zum vierten Male für Zürich aus und bezeichnete diesen Beschluß als einen definitiven. Gibt nunmehr der Nationalrath nicht nach, so kommt kein Landesmuseum zu Stande. Paris, 14. April. Nach Meldungen aus Buenos-Ayreö hat der Minister des Innern demissionirt. London, 14. April, Die „Times" veröffentlicht einen Entwurf des Rhederverbandes zur Versicherung aller Seeleute und Heizer der Verbandsschiffe gegen Verunglückung auf See. Durch Lösung einer Verbandskarte zu einem Schilling werden die Seeleute und Heizer zu 25, die Capitäne und ersten Ingenieure zu 100, andere Ingenieure und Steuermänner zu 50 Pfund versichert. Plymouth, 14. April. Zu Ehren der deutschen Geschwaderossiziere sanden gestern glänzende Festlichkeiten statt. Nachmittags war bei dem Divisions-Commau- danten General Harrison Gartengesellschaft und Abends ein Festessen im Marinecasino, welchem der Herzog von Edinburg präsidirte, darauf ein Ball bei dem Admiral Grubbe. Heute Im vergangenen Winter hielt starben an: Es 1 6 1 3 Summa: 7 8 1 Mittelst sofortiger Reibungen Körper wieder zum Leben ge- fassen und heraus zu ziehen, wurde der bereits erstarrte bracht. x Hungen, 12. April. Herr Obstbautechniker Metz von Friedberg hier wie in fast allen Orten unserer Umgegend belehrende Vorträge über Pflanzung und Pflege der Ob st bäume. Angeregt durch diese Vorträge ist in allen landwirthschaftlichen Kreisen das Interesse für die Obstbaumzucht geweckt worden, denn mehr als sonst wurde seither überall an den Obstbäumen praktische Thätigkeit entfaltet. Sollte man auch ferner den Obstbäumen ein so reges Interesse widmen, dann wird eS hoffentlich, wenn auch nach Jahren erst, gelingen, die erlittenen Verluste einigermaßen zu ergänzen. Darmcatarrh Andere bekannte Krankheiten London, 15. April. In Bradford wiederholten sich gestern Abend die Excesse. Der Pöbel attakirte das Rathhaus und zertrümmerte die Fenster. Die Ausruhracte wurden abermals verlesen; Polizei und Militär griffen den Pöbel wiederholt an, es wurden Mehrere verletzt. Lauterbach, 13. April. Gestern wurde dahier die am 9. d. M. in Darmstadt verstorbene Frau Anna Riedesel, Freifrau zu Eisenbach, geb. Freiin von Stosch und Siegroth, Wittwe des im Jahre 1885 dahier verstorbenen Herrn Erbmarschalls Obersten Giesebert Riedesel, Frhr. zu E., unter größter Theilnahme der Bevölkerung aus Nah und Fern bestattet. Die Verblichene war eine edle Frau im wahrsten Sinne des Wortes, die sich ganz den Werken der Wohlthätigkeit und Barmherzigkeit widmete. Ihr verdanken wir das für den ganzen Kreis seit zwei Decennien segensreich wirkende hiesige Krankenhaus, dessen thatkräftige Vorsteherin und Protectorin sie bis zu ihrem letzten Athemzuge war. Friede ihrer Asche! Schlitz, 14. April. Durch Kaiserliches Hosmarschallamt kam die Mittheilung nach Schlitz, daß Se. Mas. der Kaiser erst den 2 6. April, Abends 7 Uhr, in Salzschlirf eintreffen werde. 1. Lebensjahr: 2.-15.Jrhr: 1 — — Gutachten des vereideten Gerichts- und Stadtchemikers Herrn Dr. Neuhöffer, M.-G!adbach. Auf Ersuchen der Firma F. I. Therstappen in M.-Gladbach habe ich die von derselben in den verschiedensten Qualitäten hergestellten deutschen Cognacs mehrfach einer genauen chemischen Untersuchung unterzogen und gefunden, daß diese Cognacs keine Z-.üäke von Essenzen oder fremden Aether- arten enthalten, auch absolut frei von gesundbeitsschädltchen Stoffen sind. Die deutschen Cognacs ver genannten Firma verdienen daher mit Reckt empfohlen zu werden und stimmen im Gebalte mit den ächten französischen Cognac» vollkommen überein. Dr. G. Neu- Höffer, veretoeler Gerichts- und Stadtchemiker, M.-Gladbach. Vermtfcfrtes- * Biedenkopf, 12. April. Den Berliner Dieben ist nichts heilig! Selbst von den Widmungsgeschenken, die einem scheidenden Landrath dargebracht worden sind, lassen sie ihre langfingrigen Hände nicht. So haben sie dem. früheren Land' rath des Kreises Biedenkopf, welcher in Berlin seinen Wohnsitz genommen hat, den Widmungspokal gestohlen, welchen die Biedenkopfer Kreisinsassen seiner Zeit ihrem scheidenden Landrath gespendet haben. Der 32 Cmtr. hohe Pokal, dessen Deckel und Fuß mit Verzierungen kunstvoll versehen sind, ist innen stark vergoldet und zeigt neben der Widmungsin- schrist die Jahreszahl 1870. * Frankfurt a. M., 10. April. Ein kleines Mädchen, welches in den letzten Tagen zum ersten Male die Schule besuchte, hatte seine vielen Tanten und Onkel gebeten, ihm einen Schulranzen zu schenken. Dem Wunsche wurde von allen Seiten entsprochen und zum Schrecken der Mama war Tags vor Schulbeginn eine Collection von 16 Schulranzen zusammen, so daß nichts übrig blieb, als solche bis auf zwei Stück weiter zu verschenken. Der Nutzen der Stenographie für den Kaufmann. Man sollte es eigentlich nicht mehr für nöthig halten, in der Zeit des Fortschritts auf allen Gebieten der menschlichen Thätigkeit, auf den Nutzen der Stenographie zu verweisen- in einer Zeit, in welcher deren Bedeutung so allgemein bekannt geworden ist, durch ihre Verwendung bei den Verhandlungen aller größeren parlamentarischen Körperschaften und für die Presse; wo sie benutzt wird von dem Gelehrten, dem Lehrer, dem Arzt, dem Naturforscher und vielen anderen für ihre Aufzeichnungen usw., in einer Zeit, in welcher sie sowohl zu finden ist auf den Bänken der Schulen, in den I Hörsälen der Universitäten, wie auf den Bureaus der Ver- I waltungen und den Comptoirs der Kaufleute. Trotzalledem I ist die Zahl Derer, welche sich die Stenographie noch nicht angeeignet haben, für die sie aber eine treue Gehilfin wäre, eine sehr große, sodaß man immer wieder aus den Nutzen I dieser so wichtigen Kunst Hinweisen und zu deren Erlernung I anspornen muß. Gerade für den Kaufmannstand bietet die Stenographie I große, nicht zu unterschätzende Vortheile und sollte sich be- I sonders dieser angelegen sein lassen, sich dieses Hilfsmittels I in vollstem Maße zu bedienen. Denn dem Kaufmann, der I von Morgens bis Abends am Pulte sitzt und schreibt oder [ sich sonst Notizen zu machen hat, muß die Stenographie eine Erlösung sein, wo ohnehin Zeit Geld ist. Dem Prinzipal ist es ja nicht möglich, alle Geschäfte I selbst zu besorgen, und je mehr er sich von den kleineren und I minder wichtigen Arbeiten befreit, desto freieren Blick wird I er für die ganze Lage seines Geschäftes erhalten. Wenn I er selbst stenographiren kann — und das ist heutzutage häufig I der Fall — kann er bei eingehenden Briesen und Berichten I die Antworten mit wenigen stenographischen Zeichen auf I dieselben notiren und durch das Personal ausarbeiten lassen, mit seinem Reisenden kann er mittels der Stenographie viel eingehendere Verbindung unterhalten und so fort. Dies setzt natürlich voraus, daß seine Untergebenen auch der Stenographie mächtig sind und dies wird ja jetzt vielfach bei Anstellungen verlangt. Die Bewerbungspapiere der Stellen- vermittelungs-Bureaus fordern genaue Auskunft über Kenntniß der Stenographie. Die größeren Geschäfte suchen fast nur noch Correspondenten, welche Stenographen sind. Ein solcher | ist durch die Stenographie befähigt, sich das, was auf ein- | gehende Briese geantwortet werden soll, rasch zu merken oder ! vom Principal dictiren zu lassen, um es dann später in Currentschrift zu übertragen und wird er immer diese Arbeiten zur Zufriedenheit seines Chefs erledigen. Der Buchhalter kann die Stenographie zu Notizen verwerthen, auch kann dieselbe sehr gut bei den sogenannten Nebenbüchern gebraucht werden. Der Reisende kann sich die ihm aufgegebenen Bestellungen nebst den daran geknüpften Bedingungen genauer und sicherer aufzeichnen und wenn er auch seine Berichte stenographirt einsenden kann, wird er viel Zeit gewinnen, welche er für die Interessen seines Hauses oder zu seiner eigenen Erholung benutzen kann. Die Stenographie läßt sich im kaufmännischen Leben, wenn man zur practischen Verwendung derselben geschritten ist, in so mannigfacher Weise nutzbar machen, daß man sie nicht mehr entbehren kann. „Ich hätte nicht gedacht — sagte der Ches eines großen Handelshauses — daß mir das Stenographiren späterhin etwas nützen würde, da ich als vierzehnjähriger Junge von meinem Vater gezwungen wurde, an einem Stenographie- lehrcursus theilzunehmen. Ich wurde Kaufmann, jetzt wüßte ich nicht, wie es gehen sollte, wenn ich nicht des Steno- graphirens mächtig wäre." Bei Erlernung von fremden Sprachen wird die Stenographie ebenfalls dem Kaufmann von Nutzen sein, da sie ihm die Abkürzung des damit verbundenen unvermeidlichen Schreibgeschästes gewährt, wie sie auch gestattet, bei der Lectüre sich mancherlei für später zu merken. Die Stenographie ist ja nicht eine bloße Handfertigkeit, sondern sie ist — insbesondere die nach Gabelsberger — eine höhere, vervollkommnete Schrift, wenn diese auch zur Erleichterung des Schreibgeschäftes überhaupt dient, deren Aneignung und practische Verwendung den Geist bildet und den Verstand schärst. Aus alledem ersieht man, welche Vortheile die Stenographie für sich hat und kann nur jedem Kausmanne ange- rathen werden, sich schon in seiner Jugend dieser Kunst zugibt der Herzog von Edinburg zu Ehren der Gäste eine Gartengesellschaft. Druffel, 14. April. Der „Etoile belge" zufolge ist die Ernennung Stanleys zum Gouverneur des Congostaates eine beschlossene Sache. Die Anwesenheit Mac Kinnons in Brüssel stehe im Zusammenhänge damit. Bukarest, 14. April. Anläßlich des fünfundzwanzigsten Jahrestages ihrer Gründung hielt die rumänische Akademie der Wissenschaften gestern unter dem Präsidium des Königs und in Gegenwart der Königin und des Thronfolgers eine feierliche Sitzung ab. Der König hielt eine lebhaft akklamirte Ansprache und die Königin verlas ein noch nicht veröffentlichtes Gedicht. Es wurde eine Gedenkmedaille vertheilt. Abends fand ein Galadiner von 70 Gedecken zu Ehren der Akademiker statt- an demselben nahmen auch die Ehrenmitglieder und Correspondenten Theil. Washington, 14. April. Das oberste Bundesgericht entschied gegen die Verfügung der Zolldirection von Newyork und Chicago, wonach wollene Kleiderstoffe, auch nur mit einigen Procenten Baumwolle gemischt, als halbwollene Stoffe zu verzollen seien. Sd?iff»naten. Bremen, 14. April. sPer transatlantischen Telegraph-! Der Schnelldampfer Eider, Capitän H. Baur, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 4. April von Bremen und am 5. April von Southampion abgegangen war, ist heute 5 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angekommen. CocaUs und AroVrrrzreLLes, Gießen, 15. April. — Seine Königliche Hoheit der Groß Herzog haben Allergnädigft geruht: am 4. April den Privatdocenten Dr. Wilhelm Sievers zu Gießen zum außerordentlichen Professor bei der philosophischen Facultät der Landes-Universität, insbesondere für Geographie, zu ernennen. — Nach einer Verfügung der Kreisämter an die Bürgermeistereien ist nunmehr für sämmtliche Gemeinden des Großherzogthums zu ermitteln und zu berichten, welche französische Staatsangehörige sich in jeder Gemeinde aufhalten. Die Aufnahme erstreckt sich auf folgende acht Punkte: Vor- und Zunamen- Geschlecht- Alter- Ort der Geburt (Departement, Gemeinde, Colonie)- Civilstand (ledig, verheirarhet, verwittwet, geschieden)- Zahl der Kinder- Stand bczw. Beruf- ob der Aufenthalt dauernd oder vorübergehend. — Die Kriegerkameradschaft „Hassia" verfügt mit der Pr'.nz-Ludwig-Stistung gegenwärtig über ein Gesammtver- mögen von 44 299 Mk. Ihre Einnahmen betrugen im letzten Vereinsjahre 13018 Mk. und ihre Ausgabe 2489 Mk. Im letzten Jahre erklärten 28 neue Vereine ihren Beitritt zum Hassiaverband, sodaß sich dessen Bestand jetzt auf 530 Vereine mit 27 029 acliven und passiven Mitgliedern beziffert, gegen 25 645 Mitglieder im Vorjahre. Das Verbandsorgan, die „Deutsche Krieger-Zeitung", wird von 398 Vereinen gehalten. An bedürftige Kameraden wurden im verflossenen Jahre 1470 Mk. als Unterstützung bewilligt, während die Einzelvereine selbst 23 390 Mk. und insgesammt seit ihrer Gründung 235 860 Mk. Unterstützungsgelder auszahlten. Die „Providentia" leistete an den Verein 4101 Mk. Bonificationen und seit der Dauer des Vertragsverhältnisses 36 813 Mk. Für das auf dem Kyffhäuser zu errichtende Kaiser-Wilhelm- Denkmal wurden in der „Hassia" 11000 Mk. gesammelt. Die deutschen Kriegervereine brachten bereits ca. 400 000 Mk. für diesen Zweck zusammen. f Lich, 12. April. Gestern spielten einige Kinder in der Nähe der Wetter, als plötzlich das 3jährige Kind eines hiesigen Einwohners in den ziemlich angeschwollenen Fluß fiel. Zwei zufällig in der Nähe beschäftigte Frauen wurden es gewahr und mit einem eisernen Gartenrechen gelang es ihnen nach einiger Mühe, den Körper des Kindes zu Frankfurter Stabttheater. Für Samstag den 18. April bei eitet sich im hiesigen Opernbause ein interessantes Ereigniß vor, indem die neue Oper von Manenet, „Manon Lescant", zur ersten Aufführung gelangt. Der Componift kommt aus Paris zu dieser Vorstellung nach Frankfurt. Die Oper wird Sonntag den 19. wiederholt. — Platzbernlluugen für beide Abende werden täglich an der Kasse des Opernhauses entgegengenommen. zuwenden, sie wird ihm goldene Früchte tragen. Es ist ja Thatsache, daß Leute, die stenographiren können, in kaufmännischen Geschäften besser bezahlt werden, als solche, denen diese Kenntnisse mangeln. Wenn nun die Frage aufgeworfen wird: „Welches Stenographie-System sollen wir erlernen?" so wird man mit | bestem Gewissen sagen können, das Gabelsberger'sche I System, als das älteste, originellste und verbreitetste, dessen Anhängerzahl eine weit größere ist, als die aller anderen deutschen Systeme zusammengen v mm en. 729 Vereine mit beinahe 20000 Mitgliedern beschäftigen sich mit der Förderung und Ausbreitung der erhabenen Kunst Meister Gabelsbergers. In 635 Lehranstalten, sowie in zahlreichen Privat- und Vereinscursen wurden im abgelaufenen Jahr allein 42 311 Personen in diesem System unterrichtet. Mögen die Worte Gabelsbergers — dessen im abgelausenen Sommer in München enthülltes Denkmal Zeugniß ablegt von der Dankbarkeit und Einigkeit seiner Jünger — „die Stenographie soll Gemeingut aller Gebildeten werden" bald ihrer Erfüllung entgegen gehen! Zum Schluffe set hier noch eine sehr zu beachtende Aeußerung des Finanzministers Dr. Miquel über den Werth der Stenographie angeführt: „Die Stenographie ist mir geradezu unentbehrlich und ich bedaure nichts lebhafter, als daß die Chefs in den verschiedenen behördlichen Bureaus, für die es oft gefährlich ist, zu viel selbst zu schreiben, sich nicht der Stenographie bedienen. Wenn man eine höhere verantwortliche Stellung hat, dirigiren und disponiren muß, so wird man die Richtigkeit des Satzes immer fühlen: „Was Andere thun können, soll man nicht selber thun." Man kann alsdann, was die Hauptsache ist, seine ganze Kraft auf das Entscheidende und aus das Wichtigste concentriren. Und da ist gerade die Stenographie dem Chef eines großen Handelshauses, einer großen Verwaltung, dem Präsidenten eines Gerichtshofes genau ebenso nothwendig, wie dem Feldherrn der Generalstab. Ich bin fest überzeugt, daß dies Schritt für Schritt immer mehr erkannt und daß das rasche Aufblühen auf diesem Gebiete mehr und mehr der Stenographie Boden verschaffen wird. Ich erblicke im । Fortschreiten der Stenographie zugleich eine Befreiung unserer Behörden von einer unnützen, weitläufigen, kostspieligen und j zeitraubenden Schreiberei und ich kann nur wünschen, daß । namentlich auch in der Verwaltung aller Aemter, in den Bank- und Geschäftshäusern die Bedeutung der Stenographie mehr und mehr begriffen werde zu Nutz und Frommen ihrer selb st." Also, Kaufleute, lernt stenographiren! wgr. Wöchentliche Aeberficht der Todesfälle in Gießen. 13. Woche. Vom 5. April bis 11. April 1891. Einwohnerzahl: 20 611 (tncl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 17,66. Verkehr, Land» rrnd Volkswirthschaft. — Die Eilbriefe werden vom 1. April durch die Postanstalten zur besseren Kenntlichmachung mit einem liegenden Kreuz in Roth- schrift versehen. Frankfurt, 13. April. Fruchtbericht. Weizen hiesiger und Wetterauer JL 22 25 bis 22.75, fremder gewicht. Kinder Zusammen: Erwachsene: hn vom 2 3 Englische Cheviot- u. Kammgarn, nadelfertig, reine Wolle ca. 140 cm breit ä Mk. 3.45 per Meter [1047 bis 8.75 vers. dir- an Private jed. belieb. Quantum Buxkln-Fabrik- Depöt Oettinger & Co-, Frankfurt a. M. — Musterausw bereitw. fr 3309] Die pflege der Haut macht es dem Menschen zur Pflicht, sich zur Reinigung des Körpers stets einer milden, fehlerfreien Seife zu bedienen, und die geeignetste hierzu ist die auf Veranlassung medizinischer Autoritäten neu eingeführte Doerings Seife. 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Holz-Versteigerung. Montag, 20. April d. I-.. von Vormittags 9 Uhr an, sollen im Gemeindewald zu Groheu-Buseck, Districten Schwalbachswald und Esp,' versteigert werden: Regenschirme für Herren, Damen und Kinder von den billigsten bis zu den feinsten in größter Auswahl. MäT.b° Jean Häuser Mäui!bB Bekanntmachung. Seine Durchlaucht der nunmehr verstorbene Fürst zu Solms-1 Braunfels haben an Stelle des verstorbenen Kammerraths Demme> zu Hungen dem Oberförster Ziegler-Stege daselbst die Ver-§ waltung der vereinigten Fürstlichen Rentämter der Wetterau (vormals zu Hungen und Griedel) mit dem seitherigen Amtssitz > zu Hungen zu übertragen geruht. Indem wir dies hierdurch ÜÄSTAERKE Unübertroffenes Fabrikat zum Stärken 8,86 Festm Eichen-Nutzholz, 32 Rmtr. Buchen-Scheitholz, 165 „ Buchen-ReiSholz, 9 „ Eichen-Knüppel. District Hinterstruth. 29,99 Festm. Fichten-Nutzholz L, II werden in dem Gemeindewald Frankenbach versteigert: District Eichenhardt. Mittwoch den 22. Aprils Nachmittags 2V2 Uhr, soll auf dem hiesigen Ortsgericht die zum Nachlaß der Emil Junker Eheleuten in Gießen gehörige Hofraithe: Flur ;I Nr. 977 — 194 Meter auf dem Asterweg freiwillig meistbietend unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen versteigen werden. Gießen, 11. April 1891. Großh. OrtSgericht Gießen. I. A-: Vogt. 3454 Grussamen Mischung für «affe Wiesen dto. „ trockene ,, Thymothe engl. Naygras, Liqueur© und 111 Wein-Essig von Georg Scherer & Co., Langen Alleinige Niederlage: Adolf Geisse vorm. 6. C. Windecker Seltersweg 2, Ecke am E reuz Pferdebursche | I Schulbücher und Hefte re. sowie sämmllilhe Schulutmfilien, I Gesangbücher in einfachen wie auch in eleganten Einbänden. 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April, n M Nachmittags 3 Uhr, Bra MW g W RII M sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die der a “ ■ 00 ■ 055 Jost Bellos Wittwe in Gießen gehörigen 27 Sonnenstraße 27 ^tnnto&ilien: i empfiehlt in großer Auswahl SIur 36 Sommer-Handschuhe Klur 36 Nr^,°—^606^Meier Grab .^,s. de COS’ d® Per8e unb garten daselbst i Seide tn allen Farben. öffentlich meistbietend versteigert werden. I Eine Parthie zurückgesetzte seidene ^eßen 17. » Handschuhe ganz billig. 3563 Großh. Ortsgencht Gretzen. I —-----:-- - ~ • 2559 .jUk. Leichte braune Stute ^sechsjährig) billig zu verkaufen bei »ebr. Röhrte, Gießen. 3332] Ein braver Junge von 16 bis 18 Jahren als Hausbursche gesucht. Näheres in der Exped. d. Bl. 3070] Einen Lehrling sucht L. Dechert, Friseur, Grünbergerstr. 13. 3260] Intelligenter Lehrling unter günstigsten Bedingungen für ein hiesiges kaufm. Engros-Geschäft gesucht. Anmeldungen sub Nr. 3260 an die Exped. d. 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Mund: gewöhnlich, Kinn: — Gesichtsfarbe : blaß, Kleidung: wahrscheinlich dunkelblauer Winterüberzieher — schwarzer Filzhut. Bei sich hat er jedenfalls ein Packet in Packleinwand mit Kleidungsstücken. Besondere Kennzeichen: — [3561 Bekanntmachung. Freitag, de« 17. April 1891 Nachmittags 5 Uhr sollen auf den Schooren und in den städtischen Anlagen Rister-, Ahorn- und Pappelstämme, sowie Ausputz- reiser versteigert werden. Zusammenkunft an der Röhrle'schen Brauerei. Gießen, 15. April 1891. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. 3576 1.— ff ft incl. Glas fl 2.50 ff ff ff ff ff 1.50 ff ft ff tf fl 3.50 ft ff ft tf ff 2.— 2.50, per Flasche ff 1.50 3.50, ft ff ff 2.- Tödes - Nachricht. Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Mittheilung, dass heute Vormittag V212 Uhr unser innigst geliebter Vater, Schwiegervater und Grossvater Gastwirth im „Oeutschen Hof“, im Alter von 68 Jahren nach schwerem Leiden sanft verschieden ist. Um stille Theilnahme bitten Die trauernden llinstehende Pers, zu verm Neuenweg 58. 3r40] Logis, drei ger-Parterre-Zimmer 3534] Großes gut möblirtes Zimmer mit Zubehör und Bleichplatz,zuvermiethen- billig zu vermietyen. , ö * Marvurg-istrab- 29- 1 Enhgartm 12, parterre. ------------ , 3533] Schön moblirte Zimmer zu ver- 2996] Eine schöne Wohnung von vier miethen- Wilh. Stumvf, Sonnenstr - 9. Zimmern mit Wasserleitung, Küche, 3520] Möblirte Zimmer zu vermiethen. Keller, Boden, vom 1. Juul I. ab zu Grünbergerstraße 24. vermiethen- Näheres Ktrchenplatz lu -----— --------—-Jt.—-r-~—-- 1 Hausen in Thür- 0=-i 3553] Eine perfecte Schneiderin, d04t) j welche in Frankfurt das Airfchneiderr vermmyen- ^cayere^ -ZW Ein elegant mobljrtes Zimmer 2966] In meinem Hause, Marburger-: zu vermiethen. Bleichstraße 4. straße 13, ist eine Wohnung, 5 Zimmer ............ mit allem Zubehör, zu vermiethen. Rechtsanwalt Briel trüber, zu vermiethen. Asterweg_44. 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Unterzeichnete ladet hiermit zur Besichtigung M Handarbeiten und künstlichen Blumen aus Gattist, Sarnmt und Seidenstoffen, auf welche ich besonders aufmerksam mache, ganz ergebenst ein. Anmeldungen nehme ich zu jeder Zeit entgegen. Frau Reallrhrer Dietz Wwe., Gonr-bericht von EL Wasserschleben, BankaeschM Frankfurter Börse vom 15. April 189L Schlußcourfe t Uhr 15 Dttn Fleissige Schüler und Schülerinnen der Fortbildungsschulen haben hierzu freien Zutritt und können Karten bei Herrn Schulrath Dr. Büchner in Empfang nehmen. Alles Uebrige wie bekannt. < vorräthig in der Buchhandlung von SuHtlbÜChdr E. Treackmann, i ' ‘ ‘ i Girtzc«, Sonu-n»,. 5. ÖMAlOS&cR ^£ten Fabriken zu soliden Preisen, xe C# Klavierstimmen und Reparaturen. Leihanstalt von Pianos etc. § Q Gg. Dtr. Gebauer, ” Pianohandlung, Seltersweg 67. 938] In meinem neuerbauten Hause, Ecke der Bahnhof- und Marktftrave, ist Laden, 2. Stock und Mansarde zu ver- mietben- Georg Möhl^ ‘ 3406] Kleines ft dl Familienlogis zu vermiethen. 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Mai em m allen hauslechen sich ben geehrten Damen in und Arbeiten gründlich erfahrenes, mit guten J' £ aaufg Zeugnissen versehenes Mädchen, das i dem Hause. 7 auch im Kochen nicht ganz ungeübt ist, i von Frau Dr. Brüel, Neuen Baue 41. - J^l] c®!1} Mädchen für leichte Haus- 3547] Juna-r^ Mann kA für fofort jar E fOttmar «Shl.r Wwe. IN einem gemäßigt vegetarischen oder vege- . 77-n.-i -n-.v7i -----7-—7-^rni. tarischen Hause ein wimmer mit Kost ^^ sucht werden und Loais Gefl. Offerten besorgt die Küche und Hausarbeit, sowie ein Mäd> - - — ' chen tagsüber durch das Vermiethbureau Frau Müller. Löwengasse. S6 20 4% Ung. Gold-Rente 92 20 99.25 5o/o Jtal. Rente 93 10 86 25 4Vs?/o Oest. Silber-Rente 81.00 99.15 5% Ruff. Hl. Orient 76.30 197.60 Lomb. E.-B.-Actt 102.87 150 90 Buschtherader E.-B.-Act. 425 00 148 70 Elbthal-Babn-Aci. 196 00 125.50 Gottbard-Bahn-Act. 155,40 100 75 Schweizer Nordost-B.-Act. 143 90 £63 37 Mainzer E.-B.-Act. 115.60 216 50 Marienburger E.-B.-Act. 68 00 102.501 Ver. Königs-Laurab.-Act 124.30 157 80| Tendenz fest.