Nr. 85 Dienstag den 14. April 1891 Der Hmr Anzeiger erscheint täglich, «tt AuSnohmr deS Montags. Die Gießener »««ittenSkStter «xrven dem Anzeiger ^Gchnttlich dreimal d eigelegt. Gießener Anzeiger Keneral-Mnzeiger. Bierteljähr'ger «Mtmnctnciifsptd»' 2 Mark 20 Pfg. «N Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg. Redaction, ExpediNor und Druckerei: -chukstratze gtr.t Fernsprecher 51 Amts- uttb Anzeigedlatt ffit den ‘Kreis (Biegen. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den ßelgcndm Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr. Gratisbeilage: Gießmer Jamikienökätter *R*” Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm-» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. ^IUIUIU»IIU»WWW«M»«W II I flllllW——WWW Amtlicher Theil. Bekanntmachung, Veranstaltung von Geldlotterien zur Beschaffung von Mitteln für die Wiederherstellung des Wormser Domes betreffend. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Probsteikirchenvorstand zu St. Peter in Worms mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz den Termin für die Vornahme der Verloosung auf den 16. Juni l. I. festgesetzt hat. Gießen, den 11. April 1891. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Bekanntmachung, Gesuch des Vorstandes des Mitteldeutschen Kunstgewerbe- Vereins zu Frankfurt a. M. um Erlaubniß zum Vertrieb von Loosen im Großherzogthum betreffend. Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Entschließung vom 2. l. Mts. dem Vorstande des „Mitteldeutschen Kunstgewerbe-Vereins zu Frankfurt a. M." die Erlaubniß erthellt, Loose für eine im IV. Quartal d. I. in Frankfurt a. M. zu veranstaltende Verloosung von kunstgewerblichen Erzeugnissen der Neuzeit im Großherzogthum zu vertreiben. Der Reinerlös dieser Verloosung ist zum Ankauf von Gegenständen für die kunstgewerbliche Vorblldersammlung (Museum) des Vereins zu verwenden. Nach dem von dem Königlich Preußischen Ober-Präsidenten der Provinz Heffen- Naffau genehmigten Ausspielungsplane dürfen nicht über 30,000 Loose, das Stück zu 1 «X ausgegeben werden. Der Werth der zu verloosenden Gegenstände muß mindestens 60% des Erlöses aus dem Verkauf der Loose, abzüglich des Betrags der Stempelkosten der Loose, betragen. Wir bringen dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Gießen, den 11. April 1891. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ö. Gagern. Bekanntmachung, die Errichtung regelmäßiger Fett- und Zuchtviehmärkte zu Alzey, hier Gesuch des Markt-Comites um Erlaubniß zur Veranstaltung einer Verloosung betreffend. Das Comite für Abhaltung des Alzeyer Fett- und Zuchtviehmarktes beabsichtigt mit dem am 20. Mai d. I. stattfindenden ersten Markte, um die Mittel zur Prämiirung von Vieh zu gewinnen, eine Verloosung von Zuchtthieren, land- wirthschastlichen Maschinen, Geräthen und Gebrauchsgegenständen zu verbinden. Es sollen 10,000 Loose zum Preise von 1 «X das Stück ausgegeben werden. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Entschließung vom 3. l. Mts. die Verloosung unter der Bedingung genehmigt, daß die angegebene Zahl von Loosen nicht überschritten wird und mindestens 45% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Es wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gießen, den 11. April 1891. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Die neue Landks-Feuerlöschordnung. Am 1. April d. I. trat das Gesetz über die LandeS- Feuerlöschordnung vom 29. März 1890 in Kraft, welches der thatsächlichen bisherigen Entwickelung des Löschwesens in der Mehrzahl der hessischen Gemeinden eine rechtliche Grundlage gibt und die Möglichkeit schafft, da, wo eine dem Bedürfniß entsprechende Ordnung des Löschwesens noch nicht besteht, das Fehlende anzuordnen. Die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes gehen dahin, daß jede Gemeinde auf ihre Kosten für eine den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechende Regelung des Löschwesens mit allen dazu gehörigen Einrichtungen zu sorgen, insbesondere die geeigneten Lösch- und Rettungs- geräthe auzuschaffen und im Stande zu halten, sowie für die Einrichtung und Unterhaltung einer ausgerüsteten und eingeübten Feuerwehr und eines Feuermeldewesens Sorge zu tragen hat. In der Regel ist diese Anordnung auch in den kleineren Gemeinden durchzuführen; nur für besondere Ausnahmeverhältnisse ist die Möglichkeit der Bildung eines aus Nachbargemeinden bestehenden Feverlösch - Verbandes offengehalten, worüber der Kreisausschuß entscheidet. Kommt hier über die Vertheilung der Kosten der Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Löschanstalten eine Vereinbarung nicht zu Stande, so wird darüber im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschieden. Die Art und Weise der Einrichtung des Löschwesens bleibt, vorbehaltlich der staatlichen Controle, ob die getroffenen Anordnungen dem Bedürsniß fortwährend genügen, der autonomen Festsetzung der Gemeinde überlassen. Insbesondere soll es von den localen Verhältnissen und der Regelung durch den Gemeinderath abhängen, ob ausschließlich eine freiwillige Feuerwehr (für größere Gemeinden zweckmäßig), oder ob, was in den mittleren und kleineren Gemeinden wohl die Regel ist, eine reine Pflichtfeuerwehr oder eine gemischte (in Verbindung mit der freiwilligen Feuerwehr) zu bilden ist. Ein Unterschied in der rechtlichen Stellung der freiwilligen und der Pflichtfeuerwehren ist nur insoweit vorgesehen, als der ersteren innerhalb des Kreises ihrer öffentlichen Aufgaben die statutarische Regelung (Zustimmung der Gemeindevertretung und des Kreisausschusses) der Organisation, im Anschluß an die Bestimmungen der Kreis- und etwa bestehenden Ortsfeuerlöschordnung überlassen ist. Auf Grund der genehmigten Satzungen bildet die freiwillige Feuerwehr einen Bestandtheil der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinden, welche die Kosten der gesammten Ausrüstung trägt, falls sie nicht durch die Statuten von den Mitgliedern übernommen sind. Ebenso muß die Gemeinde ihre sachlichen Einrichtungen für das Löschwesen bei Brandfällen und Uebungen der freiwilligen Feuerwehr zur Benutzung überlassen, wofür letztere den Löschdienst übernimmt. Die Einräumung einer Ordnungsstrafgewalt an die Befehlshaber der freiwilligen Feuerwehren wird zur Hebung des Corpsgeistes beitragen. Die erkannten Geldstrafen fließen in die durch das Statut bezeichnete Kasse, die Beitreibung erfolgt durch Vermittelung des Bürgermeisters in gleicher Weise wie die der Gemeindeeinkünfte. Für die Städte muß, für Landgemeinden und Feuerlöschverbände, deren eigenartige Verhältnisse es nöthig machen, kann eine Ortsfeuerlöschordnung ausgestellt werden. Sie enthält alle nach den örtlichen Verhältnissen nöthigen besonderen Vorschriften und Anordnungen (z. B. die Art der Organisation des persönlichen Lösch- und Rettungsdienstes, die Bezeichnung der Hilssmannschaften aus den löschpflichtigen Einwohnern , Vorschriften über Allarmirung, über die Verpflichtungen einzelner Klassen von Einwohnern zu besonderen Dienstleistungen und Vorkehrungen im Interesse wirksamer Bekämpfung eines Brandes.) Wo eine als dem Bedürsniß genügend anerkannte freiwillige (oder Berufsfeuerwehr) nicht besteht, ist eine Pflichtfeuerwehr als selbstständige Körperschaft oder als Hilfs- mannschast einzurichten. In der Regel sind alle männlichen Einwohner vom vollendeten 18. bis zum 50. Lebensjahre zum Eintritt verbunden, ausgenommen Kranke und Gebrechliche sowie durch öffentliche Berufspflicht (auch Aerzte, Wundärzte Apotheker) verhinderte Personen. Die Pflichtigen werden nur so weit in Anspruch genommen, als es zur Erhaltung einer vollzähligen Feuerwehr erforderlich ist (einzelne Altersklassen können deßhalb befreit bleiben). Die Mitglieder der Pflichtfeuerwehr müssen bei den Bränden Hilse leisten, an den Uebungen theilnehmen, den Befehlshabern bei Strafe Folge leisten. Für jeden Kreis wird eine Kreisfeuerlöschordnung ausgestellt, welche die über das Gebiet der Gemeinden und Verbände Hinausgreisenden, den besonderen Verhältnissen des Kreises entsprechenden Anordnungen und Vorkehrungen über das Löschwesen enthält. Zur Förderung des Feuerlöschwesens besteht eine besondere Landesfeuerlöschkasse, welcher, wie schon bisher, 1 Procent der alljährlich ausgeschlagenen Beträge zur Gebäude-Brand- versicherung zufließen. Hierzu kommen die von in Hessen zugelassenen Mobiliarfeuerversicherungsanstalten der Regierung zu Zwecken der Feuerlöschkasse zur Verfügung gestellten Beiträge. In erster Linie liegt der Kasse die Verpflichtung ob, bei Löschdiensten oder Uebungen beschädigte Feuerwehrleute oder zur Hilfe beigezogene Personen und Hinterbliebene Verunglückter zu entschädigen. Die übrigen Mittel sind zu anderweitigen Feuerlöschzwecken, insbesondere — wie bisher — zu Beiträgen an Gemeinden bei Ausrüstung von Feuerwehren, bei Anschaffung werthvollerer Löschgeräthe u. s. w. zu verwenden. Die Verwaltung der Landesfeuerlöschkasse besorgt außer der Brandversicherungskammer ein besonderer Ausschuß (Mitglieder der Brandversicherungskammer, drei Abgeordnete der sreiwilligen Feuerwehren), eventuell verstärkt durch Vertreter der Beiträge leistenden Mobiliar - Versicherungsanstalten. Die Aussicht über das Feuerlöschwesen der Gemeinden führen die Kreisämter, technische Berather sind die KreiS- seuerwehrinspectoren, deren Anstellung durch die Kreise obligatorisch ist. Der letzte Abschnitt des Gesetzes enthält die Vorschriften zur Sicherung des wirksamen JneinandergreifenS der Lösch- und Rettungsmaßregeln auf dem Brandplatze unfr die Verpflichtungen der Inhaber und Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden bei Brandfällen. Das Gesetz gibt in präciser Fassung nur die leitende« Grundsätze. Alles, was ebenso gut und bindend, wenn auch leichter eine Aenderung zulassend, durch eine besondere Verordnung bestimmt werden könnte, blieb dieser Vorbehalten. So enthält denn auch die Verordnung, die Ausführung der Landesfeuerlöschordnung betr., vom 11. October 1890 ein reiches Material für die practische Durchführung des neuen Gesetzes. Nach der Einwohnerzahl der Gemeinden ist die Art, Zahl und Beschaffenheit der Lösch- und Rettungs- geräthe (vierrädrige einstrahlige und zweistrahlige Saugspritzen, zweistrahlige Spritzen mit Saugvorrichtung, Hand- spritzen, Druckschläuche, Anstellleitern, Feuereimer, Rädergestelle zum Transport von Leitern und Geräthen u. s. w.), welche mindestens vorhanden sein müssen, genau festgesetzt. Alle Fahrspritzen und die dazu gehörigen Schläuche muffen mit dem sogenannten Metz'schen Normalgewinde versehen sein, die Aufbewahrungsräume und Uebungsgebäude bestimmten Vorschriften entsprechen. Hierzu treten Anordnungen zur Sicherung von Wasservorräthen, genaue Bestimmungen über die Gliederung der Feuerwehren (Steig-, Spritzen- und Ordnungsmannschaft, Abtheilung für den Hydrantendienst), die Mitgliederzahl und Ausrüstung. Die Ernennung des Befehlshabers und seines Stellvertreters, sowie der Abtheilungs- führer bei Pflichtfeuerwehren, die Listenführung, die Bildung und Ergänzung der Pflichtfeuerwehren und Hilfsmannschaften erfolgt nach besonderen Vorschriften. Weiter enthält die Verordnung Normen über den Mindestinhalt der etwa zu erlassenden Ortsfeuerlöschordnungen und der Kreisfeuerlöschordnungen, über die Abgrenzung der Brandhilfsverbände und die Satzungen der freiwilligen Feuerwehren. Für die Ausbildung der Pflichtfeuerwehren enthält 8 16 die nöthige Anweisung. Die weiteren Vorschriften regeln den Geschäftsgang bei der Landesfeuerlöfchkasse, den Wirkungskreis der Kreis- feuerwehrinspectoren, die Leitung der Lösch- und Rettungsanstalten bei Bränden und das Meldewesen. Gemeinde«, deren wirthschaftliche Lage es erfordert, kann, soweit bedeutendere Ausgaben in Frage stehen und es sich nicht um unaufschiebbare Anschaffungen handelt, gestattet werden, die neuen Einrichtungen auf eine von dem Kreisamte zu bestimmende Reihe von Jahren zu vertheilen. Darmstadt, 11. April. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute u. A. den Rector der Landesuniversität Professor Dr. Gotts chick, den Geheimen Hofrath Professor I)r. Oncken aus Gießen, den Realschuldirector Jäger aus Butzbach. Darmstadt, 11. April. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 4. April die in Folge dessallsiger Vereinbarung der beiden Kammern der Stände diesmal von der zweiten Kammer vorgenommenen Wahlen des landständischen Personals bei der Staats-Schulden- Commission: des Landtagsabgeordneten Johannes Albert Mölling er zu Pfeddersheim als ständisches Mitglied der Staatsschulden-Commission, des Landragsabgeordneten Bankier Otto Wolsskehl zu Darmstadt als Stellvertreter des ständischen -Mitgliedes der Staatsschulden-Commission, — des Mnisterial-Registrators i. P. Ludwig Augst zu Darmstadt als^ständischer Controleur, — des Ministerial-Revisors Rech- nungsrath Friedrich Wimmenauer zu Darmstadt als Stellvertreter des landständischen Controleurs — für die Zeit vom 1. April 1891 bis 31. März 1897 landesherrlich zu bestätigen. Darmstadt, 11. April. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 14. März l. I. dem Pfandmeister bei dem Großh. Rentamt Nidda, Heinrich Becker in Bingenheim, aus Anlaß seines am 10. April d. I. eintretenden 50jährigen Dienstjubiläums die Krone zu dem bereits innehabenden silbernen Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen Allergnädigst zu verleihen geruht. Berlin, 11. April. Der „Reichs an zeig er" gibt eine actenmäßige Darstellung über den Prozeß Fischer gegen den Assessor Ger schel wegen Zahlung von 2000 Mk., die der Verklagte dem Kläger für eine Stelle im Auswärtigen Amt versprochen habe. Aus der Darstellung erhellt, daß irgend ein Zusammenhang zwischen den streitigen Abmachungen der Parteien und die thatsächlichen Bewerbungen GerschelS im Auswärtigen Amte und die daraus erfolgten amtlichen Aeußerungen nicht besteht, daß Gerschel weder eine Consulat- stelle angeboten wurde, noch er in Lage kam, eine solche abzulehnen, daß ihm vielmehr eröffnet wurde, irgendwelche Zusicherungen könnten ihm nicht ertheilt werden. Ausland. Wien, 11. April. Die Thronrede zur Eröffnung deS Reichsraths stellte fest, daß sich in allen europäischen Staaten das Verlangen eines friedlichen Nebeneinanderlebens kundgibt. Alle Negierungen ertheilen uns die Versicherungen, welche die Erhaltung des Friedens als wesentlichste Aufgabe ihrer Bemühungen bezeichnen. Dies und die freundschaftlichen Beziehungen, worin wir zu allen Mächten stehen, berechtigt zu der Hoffnung, daß eine Reihe von Friedensjahren die Fortdauer einer ungestörten Thätigkeit des Reichsraths ermöglichen werde. Die Regierung sei bemüht, die handelspolitischen Beziehungen zu den ausländischen Staaten, soweit als nothwendig oder wünschenswerth, einer neuen Regelung zuzuführen. Der Passus über die Finanzen betont die Noth- wendigkeit der Erhaltung und der Sicherung des erzielten Gleichgewichts im Staatshaushalte. Die Thronrede gedenkt schließlich des Lloyd-Unternehmens, der Donau-Dampfschiff- sahrts-Gesellschaft und der Wiener Stadtbahn. Wien, 11. April. Der Kaiser ist heute Abend nach München gereist. Wien, 11. April. Die „Wiener Abendpost" theilt mit, die Regierung habe, verharrend aus dem im Vorjahre eingenommenen prinzipiellen Stande, den Vorständen der in Staatsverwaltung stehenden Betriebe eröffnet, daß am 1. Mai die Arbeit nicht eingestellt wird. Die Vorstände sind angewiesen, den Arbeitern bekannt zu geben, daß es unzulässig sei, die gänzliche oder theilweise Unterbrechung am 1. Mai zuzugestehen, und sie ausmerksam zu machen aus die Folgen einer etwaigen eigenmächtigen Arbeitseinstellung. Die Privatbahnunternehmungen, Handels- und Gewerbekammern und Ge- werbe-Jnspectoren sind hiervon verständigt und die Landes- chess aufgefordert worden, die Gesetze über das Vereins- und Versammlungsrecht strenge zu handhaben, demonstrative öffentliche Auszüge nicht zu gestatten und die Arbeiter in besonderer Kundmachung vor eigenmächtiger Arbeitseinstellung, überhaupt vor jeder Gesetzwidrigkeit zu warnen. Reicheuberg, 11. April. Die Handelskammer beschloß dringlich, den Handelsminister zu bitten, durch eine öffentliche Kundmachung die Arbeiter aus die gesetzlichen Folgen des Rechtsbruches durch eigenmächtige Arbeitseinstellung am 1. Mai zu verweisen. — Die Kammer sprach sich für die offizielle Betheiligung Oesterreich - Ungarns an der Weltausstellung in Chicago aus. Paris, 11. April. Der deutsche Dampfer „Sundwall" üb er fuhr im Hasen von Rouen, als er in das Meer hinaus- suhr, ein Boot, dessen zwei Insassen ertranken. Die Behörden verweigerten in Folge des Unfalles dem „Sundwall" einen Lootsen, weßhalb der „Sundwall" nach Rouen zurückkehren mußte. Paris, 11. April. Die „Illustration" veröffentlicht einen Bericht über angebliche Metzeleien in der Gegend des oberen Senegals, welcher die Meinung hervorruft, dieselben seien aus den Einfluß der französischen Vertreter zurück- zusühren. Diese Nachrichten werden unterrichteterseits als falsch bezeichnet. Nach osfiziellen Berichten des Unterstaats- secretariats der Colonieen verbreiten sich zahlreiche Flüchtlinge und Banden des Ahmadu, nachdem sie Njora genommen, über die Umgegend von Bakel und Mat am und versuchten zu plündern und zu brandschatzen, wogegen die Einwohner sich verthcidigten. Oberst Dold, hiervon benachrichtigt, bot den Flüchtlingen Nahrungsmittel an und gestattete ihnen, in ihre alten Wohnsitze zurückzukehren unter der Bedingung vollständiger Unterwerfung. Circa 7000 im größten Elend Befindliche versammelten sich in Matam und wurden mit Nahrung versehen. Die Behörden bemühten sich, dieselben gegen Gewaltthätigkeiten derer zu schützen, die sie früher brandschatzten. Florenz, 11. Avril. In der gestrigen Sitzung der evangelischen Allianz wurde in mehreren Vorträgen die innere und äußere Mission behandelt. Heute erfolgt der Schluß deS Congresses. Grenoble, 11. April. In Folge eines Felssturzes wurde das Dorf Enchatras theilweise verschüttet. Zwei Personen wurden getödtet, eine verwundet. Verleiher Reichstag. 96. Plenarsitzung. Samstag, 11. April 1891, 1 Uhr. Der Gesetzentwurf betr. Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (Mißbrauch benützter Briefmarken, Beschädigung von Telegraphen-, Rohrpost- und Fernsprechlettungen re.) wird in dritter Lesung ohne Debatte angenommen. Der zwischen dem Reich und Dänemark abgeschlossene Vertrag, nach weichem die unter dem Namen Abschoß und Äbfahrtsgeld bekannten Abgaben bet Vermögensübergang aus dem Reich nach Dänemark und umgekehrt künftig wcgsällt, wird in erster und zweiter Lesung gleichfalls debattelos angenommen. Zum Schriftführer wird an Stelle des aus diesem Amte geschiedenen Dr. Hermes-Jauer Abg. Dr. Krause (dfr.) gewählt. Es folgen Wahlprüfungen. Die Beschlußfassung über die Wahl des Abg. v. Meyer- Arnswalde (conf., Frankfurt 1) wird bis zur Prüfung behaupteter Unzulässigkeiten bei der Wahl ausgesetzt, ebenso die Beschlußfassung über die Wahl des Abg. Lucius (Erfurt 4). Für gültiz erklärt werden die Wahlen der Abgg. v. Gerlach (Eöslin 3), v. d. Osten (Stettin 3) und Günther (Merseburg 8). Gelegentlich der letzteren Wahl wendet sich Abg. Rickert (dfr.) gegen die Agitation in den Kriegervereinen. Die Mehrheit der Commission habe sich in der Beurtheilung dieses Unfugs in Widerspruch zu ihren früheren Beschlüssen gesetzt. Kürzlich habe der Berliner Polizeipräsident von den Krtegeroeretnen die Aufnahme einer Klausel in das Statut verlangt, wonach diejenigen Mitglieder ausgeschieden werden sollen, die sich in Widerspruch zu S 1 des Statuts (Treue zu Kaiser und König) setzen. Abg. Hellmann (conf.): Die Commission habe nur darauf verzichtet, in akademische Erörterungen einzutreten. Abg. Singer (Soc.) bezeichnet die Agitation in den Krteger- vereinen als Unfug unter behördlicher Autorisation. Präsident Graf Balestrem erklärt diese Aeußerung für unzulässig. Bezüglich der Wahlen der Abgg. O e ch e l h ä u s e r (natl., Anhalt2), Poll (natl., Bromberg 2) und Möller (natl., Arnsburg 6) wird die Beschlußfassung ausgesetzt und Ermittelungen über in den Wahlprotesten behauptete Unregelmäßigkeiten veranlaßt. Die Wahl des Abg. Ho sang (natl., Magdeburg 5) wird für gültig erklärt. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. Tagesordnung: Interpellation betr. Aeußerungen des Kriegsministers über die ostfriesischen Landwehrleute, Arbeiterschutzgesetz. Neueste Nachrichten. WolffS telegraphisches Torrespondenz-Bureau. Bochum, 12. April. Eine heute stattgehabte ziemlich zahlreich besuchte Bergarbeiter-Versammlung sprach sich zu der Vertretung und Abstimmung der deutschen Delegirten auf dem Bergarbeiter-Congreß in Paris, ingleichen zur Unterstützung der belgischen Bergleute bei einem etwaigen Strike billigend aus. Im letzteren Falle sollten sich die deutschen Zechenverwaltungen verpflichten, keine Kohlen nach Belgien zu liefern, widrigenfalls auch die deutschen Bergleute zum Strike übergehen sollten. Der Führerschaft soll unbedingter Gehorsam geleistet werden. Die Niederlegung eines Kranzes auf dem Grabe der Pariser Communards wurde gutgeheißen. Paris, 12. April. Eine halbamtliche Note erklärt die von dem Correspondenten des „Temps" in Tonkin gebrachte Nachricht für unbegründet, in welcher die Anwesenheit zahlreicher Schaaren von Seeräubern in Delta gemeldet wurde. Die Note sagt hierzu, die allgemeine Lage in Tonkin habe sich seit Februar merklich gebessert. Florenz, 12. April. Gestern sand die Schlußsitzung der evangelischen Allianz statt, worauf sich die Theil- nehmer auf das herzlichste von einander verabschiedeten. Petersburg, 12. April. Ein kaiser licher Erlaß verbietet auf das strengste jegliche Darbringung von Geschenken Seitens der Unterbeamten an ihre Vorgesetzten und untersagt das willkürliche Begehen von Amtsjubiläen. Bukarest, 12. April. Andauernde Regengüsse haben in einigen Gegenden Rumäniens Hochwasser hervorgerufen, welches mehrfach Verkehrsstörungen zur Folge hatte. Aus dem Gebirge werden starke Schneefälle gemeldet. Algier, 12. April. Aus den südlichen Departements von Algier und Constantine wird das Erscheinen großer Schaaren der Wanderheuschrecke gemeldet, durch welche bereits beträchtliche Verwüstungen angerichtet wurden. Newyork, 12. April. Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Jquique vom 8. ds. haben die Insurgenten Arica und Tacna genommen und haben somit jetzt den Norden von Chile bis nach Coquimbo inne. Die Besetzung der Städte erfolgte ohne Widerstand, die Regierungstruppen flüchteten gegen die Grenze von Bolivia. Loecsles unfc Krovinzkelles. Gießen, 13. April. — Heute Vormittag 11 Uhr fand in Gegenwart des Schul- und Stadtvorstandes, der Damen und Herren des Lehrer-Collegiums, der Geistlichen aller Confessionen, der Directoren der anderen Lehranstalten, sowie der größeren Schülerinnen die feierliche Einführung des Herrn Dr Land- mann als Director der Mädchenschulen in der Turnhalle des hiesigen Schulgebäudes an der Schillerstraße statt. Herr Oberschulrath S o l d a n richtete nach Verlesung des die Ernennung bestätigenden Decrets Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs an den neuen Director eine Ansprache, in welcher er auf den hohen Beruf hinwies, den Stadt- und Schulvornand ihm zu übertragen das Vertrauen hatten. Namens des Stadtvorstandes und des Curatoriums der höheren Töchterschule begrüßte Herr Oberbürgermeister Gnauth den neuen Director, der Freude Ausdruck gebend, daß zum Leiter der Schule ein Mann berufen worden, dessen Vater srüher in Erfüllung übertragener Pflichten wie selbst gestellter humaner Ausgaben so segensreich in unserer Stadt gewirkt. Herr Director Dr. L a n d m a n n drückte in zu Herzen gehenden Worten der durch Herrn Oberschulrath Soldan vertretenen obersten Schulbehörde des Landes, dem Schul- und Stadlvorstand seinen Dank für das durch Uebertragen eines schwierigen Amts bewiesene Vertrauen aus; ein Programm über die seiner harrende Thätigkeit wolle er nicht entwickeln, sein Programm werde sein: Strengste Pflichterfüllung in dem ihm übertragenen verantwortungsreichen Amte. An das Lehrer-Collegium richtete der Herr Director die Bitte, mit ihm zu wirken an den hohen Aufgaben der Erziehung und ihm das Vertrauen entgegenzubringen, welches zu einem vereinten gedeihlichen Wirken für das Wohl der Schule unerläßlich sei. An die Kinder gewendet, ermahnte er dieselben, auch ferner des aus seinem Amte geschiedenen Herrn Director Vigelius, dessen Abschiedsgrüße er überbringe, zu gedenken, mit Freude und Fleiß in das neue Schuljahr einzutreten und nun in ihm den Freund und Förderer für ihr Fortkommen zu erblicken. Herr Dr. B n ch- hold richtere Namens des Lehrer-Collegiums treffliche, von Ehrerbietung und Vertrauen getragene, das Versprechen steter Pflichterfüllung enthaltende Worte an den Herrn Director. Gesang der Kinder eröffnete und schloß die Feier. — Die Nr. 9 des im Auftrage des Evang. Pfarrvereins im Großherzogthum Hessen von Herrn Pfarrer Dr. Naumann hier herausgegebenen „Hessischen Kirchenblattes" hat folgenden Inhalt: 1. Was ist Wahrheit? 2. Verfassung der evang. Kirche in Hessen und kirchliche Vermögensverwaltung. 3. Zur Abwehr der Angriffe des Herrn Dr. G. in dem voranstehenden Arikel. 4. Urkunden und Erklärung, betr. die Beschuldigung antisemitischer Agitation gegen die evang. Geistlichen in der zweiten Kammer. 5. Zur Beseitigung der Eidesnoth (Schluß). 6. Pfarrverein und Geistliche Wittwenkasse. 7. Die Ständekammer und die evang. Geistlichen in Hessen. 8. Katholische Patrone evangelischer Pfarreien! 9. Anfrage, betr. Kirchenbuchs-Auszüge. 10. Vom Büchertisch. 11. Briefkasten. — Herr Caplan Dr. Bendix wurde zum Domcaplan in Mainz ernannt und wird seine neue Stelle bereits am 16. d. Mts. antreten. Man sieht den allgemein beliebten Geistlichen recht ungern von hier scheiden. — Die Ernennung des Nachfolgers steht zur Zeit noch aus. — Am vergangenen Samstag, den 11. d. Mts., Abends 8 Uhr, fand im schön geschmückten Saale des Cafe Leib die erste gesellige Unterhaltung, verbunden mit theatralischer Aufführung und darausfolgendem Tanz, von Arbeitern der Firma Heyligenstaedt & Co. statt. Das Fest, bei welchem auch der Fabrikschef sowie das ganze übrige Beamtenpersonal anwesend waren, verlief bei reichhaltigem Programm glänzend und zeigte wieder einmal das schöne Einvernehmen, welches zwischen Arbeitgeber und Arbeiter herrscht und durch welches von jeher diese Firma sich auszeichnete, weshalb denn auch am Ende dieser Feier sich Jeder, nach reichlichem Vergnügen, mit dem sehnlichen Wunsche nach Hause begab, daß dieser Abend noch lange in Aller Gedächtniß bleibe. Möge die Firma Heyligenstaedt & Co. auch fernerhin immer mehr blühen und gedeihen, wie seither so auch in Zukunst, zur Hebung und Förderung des guten Einvernehmens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern! — Heute Vormittag überschlug sich in der Wiesenstraße dahier ein Pferd mit seinem Reiter. Das Pferd verendete auf dem Platze, der Reiter kam glücklicherweise ohne Verletzung davon. — Auf Requisition einer auswärtigen Behörde wurde am Samstag ein hier beschäftigter Schlosser wegen eines Sittlichkeitsvergehens verhaftet. — Durch Entschließung Großherzogl. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 10. d. Mts. wurde der Gerichts- schreiber-Aspirant Hermann Bauer in Lich zum Hilssgerichts- schreiber bei Großh. Amtsgericht Büdingen bestellt. — Die Schonzeit der Fische hat am 10. April für das Gebiet des Großherzogthums begonnen; dieselbe dauert bis zum 9. Mai incl. — Mutter und Sohn. Eine aufregende Scene spielte sich am 9. d. Mrs. während der Fahrt auf dem gegen 9 Uhr Vormittags Friedberg passirenden Hamburg-Frankfurter Nacht-Schnellzuge ab. In einem Coupe 2. Klaffe saß eine Frau mit ihrem Sohne, einem jungen Manu von ca. 26 Jahren allein. Der junge Manu war seither in Hamburg bei einer größeren Baufirma als Bautechniker thätlg, n; >,;e aber diese Stellung aufgeben, da sich in der letzten Zeit u:. Spuren von Geistesstörung bei ihm zeigten. Die Mutter war eigens zu diesem Zwecke nach Hamburg gereift, um ihren Sohn nach seiner Vaterstadt Wiesbaden abzuholen. Vorsichtshalber hatte sie einen Wärter von Hamburg mitgenommen. Da der junge Mann sich aber ganz gemüthlich zeigte, so bestieg sie ein Coupe mit ihm allein, während der Wärter nebenan Platz nahm. Die Reise ging auch während der Nacht ganz gut von Statten. Zwischen Friedberg und Nauheim öffnete der junge Mann aber plötzlich das Fenster und versuchte, zum Zuge hinauszuspringen. Schon hatte er sich mit dem Körper vollständig durchs Fenster hindurchgedrängt und baumelte, nur noch an den Füßen von der entsetzten Mutter zurückgehalten, in der Luft, als ein Schaffner, der sich zum Glück auf dem Trittbrett befand, die Gefahr bemerkte, herbeieilte, und den Unglücklichen so lange mit Ausbietung seiner ganzen Krast sesthielt, bis ein Reisender im Coupe nebenan, der ebenfalls aus die Situation ausmerksam wurde, den Zug mittelst der Carpenterbremse zum Stehen brachte. Nachdem dann noch mehrere Passagiere zur Hilfeleistung herbeigeeilt waren, brachte man den jungen Mann wieder ins Coupe zurück und der Zug konnte feine Fahrt fortfetzen. In Frankfurt angekommen, schaffte man den Bedauernswerthen in den Wartesaal und später unter sicherer Bedeckung in den nach Wiesbaden abgehenden Zug. § Grebenhain, 11. April. Die Auszüglerin G. Wwe. har eine Ziege, welche gestern 6 Junge zur Welt brachte, drei davon verendeten kurz nach der Geburt, während die übrigen dis jetzt noch am Leben sind. § Vom hohen Vogelsberg, 10. April. Die Wintersaat ist durch den letzten Schnee auch hier vielfach zerstört. Der im Herbste früh gesäte Weizen hat keinen Schaden erlitten, dagegen dürfte der später gefäet verloren sein. Der Roggen stand vor Ostern in unserer Gegend so schön, daß unsere Landwirthe eft von Bewohnern anderer Gegenden beneidet wurden; die Witterung um Ostern vernichtete indeß manche Hoffnungen. *△ Mainz, 12. April. Der Ausstand der hiesigen Schreinergesellen ist jetzt in ein neues Stadium getreten. Die Zuversicht derselben aus einen Sieg hat bedeutend nachgelassen und statt der großen Worte, die sie seither geführt haben, ist man bereits so weit rückwärts gegangen, daß man in einer allgemeinen Schreinerversammlung vorgestern Abend eine Resolution einstimmig annahm, durch welche man sich bereit erklärte, die Arbeit unter den am 1. Mai 1890 vereinbarten Bedingungen wieder aufzunehmen. In der bereiten Versammlung kam auch die Gründung einer Genossenschafts- Schreinerei zur Sprache. Der Gedanke sand nur geteilten Beifall und wurde zunächst nur eine Commission gebildet, die sich mit den oorbereitenden Schritten befassen soll. *= Internationale elektrotechnische Ausstellung. Die ersten 100000 Mk. aus dem Verkauf der Antheilscheine der Eleetrotechnischen Ausstellung sind bereits an die Deutsche Vereinsbank abgeliefert. Schon aus diesem in ganz kurzer Zeit erzielten bedeutenden Resultate ist ersichtlich, welchen großen Anklang die von dem Ausstellungsvorstande gewählte und von' der Staatsregierung genehmigte Combination der Eintrittskarten mit einer reich botirten Geldlotterie für die Ausstellung in allen Kreisen unserer Bürgerschaft und in 6. Hennebergs „Monopolseide66 ist das Beste! 13473 Nur dlrect' Gebr. Stamm 3341 Schwarze rein wollene Kleiderstoffe (glatt und gemustert) zu Fabrikpreisen bei — Die zur rationellen Pflege der Haut geeignetste und ihres sparsamen Verbrauchs wegen billigste aller cosmetischen Seifen ist: Doerings Seite, welche nach sorgfältiger Prüfung auf Veranlassung hervorragender Hygieiniker soeben zur Einführung gekommen ist. 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April geschrieben: Mit der erledigten Professur der Mathematik an der hiesigen Akademie ist für das bevorstehende Sommerhalbjahr der außerordentliche Professor Dr. Wiltheiß zu Halle beauftragt worden. In Königsberg hat sich Dr. Samter als Privatdocent für Chirurgie, in Halle Dr. Stäckel als Privatdocent der Mathematik habilttirt. — Dr. Speidel in der staatswirthschafiltchen Facultät Der Universität Tübingen ist zum außerordentlichen Professor, der Prof. Studnicka an der Universität Freiburg t. B. zum ordentl. Professor der klassischen Archäologie, Pfarrer Martin zum ordentl. Professor in der theologischen Facultat der Universität.G enf ernannt. Dem außerordentl. Professor Lorderg in Bonn ist das von ihm widerruflich o.rwaltete Extraordinal für theoretische Physik endgilttg übertragen. Der außerordentl. Professor v. Domaszewsky in Heidelberg ist zum ordentl. Professor für alte Geschichte ernannt. In München haben sich habilittrt Dr. R. Adam und Dr. R. Schmidt in der juristischen, Dr. E. Weinschenk in der medicinischen Facultät. Dr. v. Hippel, bisher Referendar in Halle, habilitirte sich in Kiel. — Der Privatdocent Dr. Scharizer in Wien ist als außerordentl. Professor der Mineralogie an der Universität in Ezernowttz, der ordentl. Professor Dr. Pfaundler in Innsbruck in gleicher Eigenschaft nach Graz berufen worden. Frankfurt, 11. April. Marktpreise. Heu pro 100 Ko. JL 5.60—7.—, Stroh Jü 4.70-5 20, Kartoffeln JL — bis —__, Butter per Pfd. JL 1.----1.20, Eier per St. 6—7 H, Roggenbrod 4 Pfd- 60 do- feines 62 H, gemischtes 6 Md- 94 H Verkehr, Land- und Volkswirtschaft. Butzbach, 11- April. Wochen markt. Butter kostete per Pfund JL 1,05-0,00, Käse per Pfund 45—46 Eier zwei Stück 11 Grünberg, 11. April. Fruchtpreise. Weizen JL 22 50, Korn X 19.—, Gerste JL 18.30, Hafer JL 16.70, Erbsen X 18.90, Wicken X 16.80, Lein ——, Kartoffeln JL 6.10. Spielplan der vereinigten Irauksurter Ltadttheater. Opernhaus. Dienstag den 14. April: Vorstellung bei ermäßigten Preisen. Faust (I. TheU). Anfang 6 Uhr. t t Mittwoch Den 15. April: Letztes Gastspiel des Herrn d'Androde. Don Juan. (Don Juan: Herr d'Andrade.) Außer Abonnement. Große Preise. Donnerstag den 16. April: A>da. Gewöhnliche Preise. Freitag den 17. April geschlossen. Samstag den 18. April: Zum ersten Male: Pianon. Oper in 5 Acten von I. Massenel. Große Preise. Sonntag den 19. März, Nachmittags 3*/2 Uhr: Das verwunschene Schloß. Ermäßigte Preise. Abends 7 Uhr: Zum ersten Male wiederholt: Manon. Große Preise. Schauspielhaus. Dienstag den 14. April: Die Neuvermählten. Das Versprechen hinterm Herd. Die Verlobung bei der Laterne. Gewöhnliche Preise. Mittwoch den 15. April: Zum ersten Male wiederholt: Familie Moulinard. Vorher: Mamas Augen. Gewöhnliche Preise. Donnerstag den 16. April geschloffen. Freitag den 17. April: Der Hüttenbesitzer. Gewöhnliche Preise. Samstag den 18. April: Familie 'Moulinard. Vorher: Mamas Augen. Gewöhnliche Preise. Sonntag den 19. April: Einmaliges Gastspiel der Frau Hedwig Niemann-Raabe. Cyprienne. Vorher: Der Weg durchs Fenster. (Cyprienne und Lise Pomme: Frau Niemann- Raabe. Große Preise. allen Nachbarpiätzen findet. Da nach dem Erscheinen der Original-Stücke der Antheilscheine der Andrang zur Kasse voraussichtlich noch ein größerer sein wird als bisher, so dürfte es sich für alle Diejenigen, welche Antheilscheine rechtzeitig erwerben wollen, empfehlen, ihre Zeichnung und Einzahlung möglichst vor der Ausgabe der effectiven Stücke auf dem Stadtbureau der Ausstellung, Gr. Eschenheimer Straße 35, zu bewerkstelligen. Der Postdampfer „Pennland" der „Red Star Line" in Antwerpen ist laut Telegramm am 11. April wohlbehalten in Newyork angekommen. Versteigerung. Areitag den 17. b. M., Nachmittags 2 Uhr, werden im Pfandloeal: 1 Landauer, 1 Oeconomiewagen, 1 Kuh, 2 Schweine, 1 Cassaschrank, 1 Nähmaschine, 1 Hutschrank, mehrere Commoden, Kletderschränke, 1 Regulator, Cylinderuhren tegeu Baarzahlung versteigert «setzen, den 13. April 1891. 3486 Mulch, Pfaudmeifter. Soncursmschttu. Ueber das Vermögen des Ludwig Biugel sen. auf der Mittelstmühle bei Alten-Buseck wird heute am 11. April 1891, Vormittags 111/2 Uhr, das Coveursoersahren eröffnet. Der Kaufmann Böck dahier wird zum Concursverwalker ernannt. Concurssorderungen sind bis zum 6 Mai 1891 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußsasiung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläu- bigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 120 der Concursord- nung bezeichneten Gegenstände aus DounerStag d. 14»Mai 1891, Nachmittag- 2Vs Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Donnerstag d. 1L. Mai 1891, Nachmittag- SVs Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 18, Termin ar.beccmmt. Allen Personen, welche eine zur Concursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Concursmaffe etwas schuldig sind, roirfr aufgegeben, nichts ar. den Gemeinschuldner zu oerab- solqen ob:r zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie ans der L-ache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Concursoerwalter bis zum 6. Mai 1891 Anzeige zu machen. Großh Amtsgericht zu Gießen Fresenius. 3471 Steckbrief. Der Maurer Heinrich Keutzer von Udenhausen (Kreis Alsfeld), geboren am 26. September 1844, ist, nachdem er wegen Bettelns festgenommen war, entwichen Es wird ersucht, denselben sestzu- nehmen und in das Amts michlS-Ge- fängniß zu B- rghaun adzuliefern. Burghaun, den 11. April 1891. Königliches Amtsgericht. Happich. 3475 Mehmarkt in Gießen. Der Abhaltung des auf D snstag den LI. und Mittwoch den 32. April d. I. anberauniten Viehmarktes : steht ein Hinderniß nicht inr Weg. Gießen, den 11. April 1891. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. GnaUth. 3483 BckanntMachmlg. Sonntag den IS. d. M.. NachwittagS 3 Ubr, sollen die dem Hospital gehörigen beiden Grundstücke ans großen Weide und zwar: _ Flur VIII Nr. 79 = 812 lH Meter, Flur VIII Nr 81 und 82 = 1701 tH Meter an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Gießen, den 11- April 1891. Die Armen-Deputation der Stadt Gießen. Gnauth. Arbeitsdersteigerung. ■ Arbeitsversteigerung. Grab- u. Maurcr-Arbeit 5910.— 3461 Leun. ir bekannt Gr Bürgermeisterei Allendorf a d.Lda. 3472 Rein. Dämmte, Peluscb u. Seiden u. a. Steinhauer- Zimmerwerden Maurerarbeit Materialienlieserung Zimmerarbeit Schreinerarbeit Schlosserarbeit Glaseraroeit Weißbinderarbeit Spenglerarbeit unter den alsdann ii ii Geißler, Gerichtsvollzieher. 620.— 1498.— veranschlagt zu 365.— 304.50 167.— 362.— 50.- 30 — 387.90 30.— Neustadt — gegen Baarzahlung: Sophas, Commoden, Kleiderschränke, 1 Spiegelschrank, 3 Verticows, l Se- cretär, 2 vollst. Betten, 1 Regulator, einige Mille Cigarren, 1 Stoßkarren Dienstag den 14, d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Nathhause dahier versteigert. Großen-Linden, am 10. April 1891. Gr. Bürgermeisterei Großen-Linden. für Kleiderverzierung in großer 3,gg Auswahl und billigen Preisen empfiehlt Miliwoch den 15. April, werdenden Bedingungen tm Rathhause <*** Nachmittags 2 Uhr, dahier in Accord vergeben werden. ! versteigere ich im Bieker'scbcn Saale Allendorf a. d. Lda., 12. 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Wir bitten unsere geehrten Abnehmer, durch Versuche die zweckmäßigste Korngröße für die betreffenden Offen zu ermitteln und bei Bestellung von zerkleinertem Cokes die gewünschte Sorte — Nr. i etwas größer als Anthracit, Nr. 2 in der Größe de- Anthracit, Nr. 3 kleiner als Anthracit — zu bezeichnen. D. O. yst Steh »ichmtliä b w* Teil“, sowie die bedeutungsvollsten Scenen aus Schillers „Maria Stuart“. Billets bei Herrn Ernst Challier und in der Ferber’schen Univ.-Buchhandlung zu bekannten Preisen.[3463 Kouleaur - Stoffe, creme und weiss, in Glatt, Cöper und Damast, in allen Breiten billigst tei [2239 Fritz Nowack, Seltersweg. 3440] Kleine Familien-Wohnung zu -------------ii—-—__ vermiethen.________Neuenweg 20._ T ■ahrTnädahen 3059] Ein schönes Mansardenlogts, 3—4 Zimmer, Küche mit Wasserleitung, €r©scli.ä,fts-W erl@g*raig-. 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