»WlN1 1890 te IjmrMe M- DW, Schwägerin 0.1« u* 718» hard ntfflaftn ift. j tlicbcnttt \ E u$t ’MwW L) m Statt. jlON ren unvergess- tger und Onkel sbesondere für irrer Dr.Nau- lumenspenden, ssen für die i Dank. titof. in: 10656 IT t? stttttü. jiM* 41» l«8 .-Pir >0 j38-tf 04,H 54 »k 136-^ Vn f'i'Ä Kr,Ks WsLZ LZ- l2io4<2^ M -*** vja nuf " _ ■n.ikt fyM;* iS* ßijmb-h"lig'. aVfabtt. _ -pa-'Tyie— 5ÄE£*U snzno5^*1 jgM 7-775 " «l^l^rrsTna as 1. Vierteljahr 1891 laden wir hiermit ergebens! ein. — Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer vbjectiver Uebersicht zur Keuntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten des Wolff'schen telegraphischen Correspondenz- Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren intb weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorfälle in demselben auf dem Laufenden. Unterstützt durch au allell Orten der Provinz O b e r h e ss en ansässige Berichterstatter, ist der „ Gießener- Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Proviuz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des Anzeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthsch aft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissenswerten aus dem Gebiete derselben besondere Berücksichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, Handel, Gewerbe, undJndustrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Artikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die „Gietzener FamilienbliUter", welche dem An- Zeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten. Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, -ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. Januar den Anzeiger kostenfrei zu- ' gestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Exemplare nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werde:: wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt. Hochachtend Verlag des „Gießener Anzeiger" Brühl'sche Druckerei (Fr. Chr. Pietsch). Amtlicher Lheil. Bekanntmachung, die Stellung von Anträgen auf Befreiung von der Versicherungspflicht betreffend. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Luch § 4 Abs 3 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- Gesetzes aus Antrag von der VersicherungSpslicht AU befreien sind: 1) Solche Personen, welche vom Reich, einem Bundesstaat oder einem Communalverbande Pensionen oder Wartegelder, wenigstens im Mindestbetrage der Invalidenrente (d. i. 114 Mk. 7O Pf. — bis zum 31. December 1895: HO Mk. 94 Pf.) beziehen. 2) Solche Personen, denen auf Grund der reichs- qesetzlichen Bestimmungen über Unsallver- s i ch e r u n g der Bezug einer jährlichen Rente mindestens in dem vorbemerkten Betrage zusteht. Mit Rücksicht auf die Vorschriften in § 34 Abs. 1 u. 2 kües Gesetzes, wonach die Rentenansprüche ruhen, soweit die Pension (Wartegeld) oder Unfallrente unter Hinzurechnung Ser Invaliden- und Altersrente den Betrag von 415 Mk. Äbersteigen würde, wird es im Interesse zahlreicher Versicherungspflichtiger, welche vom Staat oder einem Communal- verband eine Pension beziehen, oder im Bezug einer Unfallrente sich befinden, gelegen sein, von der Befugniß zur Stellung des Besreiungsantrags Gebrauch zu machen. Wir wollen übrigens nicht unterlassen darauf hinzuweisen daß die günstigen Vorschriften für die Uebergangszeit auch bei der Beurthellung der Räthlichkeit des Befteiungsantragr in Betracht kommen. Bei Stellung des Befreiungsantrags kann das nachstehend abgedruckte Formular benutzt werden. Der Antrag ist, soweit es sich um Personen, die im Staats- oder Hofdienst beschäftigt find, handelt, bei der vorgesetzten Dienstbehörde, von anderenPersonen bei der Bürgermeisterei, unter Vorlage der Beweis-Urkunden im Original oder beglaubigter Abschrift, zu stellen und sodann an das Großh. Kreisamt zur Entscheidung einzusenden. Gießen, am 17. December 1890. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Geschehen den Vor erscheint . . . . . . . .........von......beschäftigt als.........bet............ in wonach er vom Reiche, von einem Bundesstaate, von einem Communalverbande *) eine jährliche Pension von .. . Mk. . . Pfg. beziehtl).................. ... ,,. Dekret') überreicht m .. Verfügung (wonach ihm auf Grund der retchöges tzltchen Bestimmungen über Unfallversicherung der Bezug einer jährlichen Rente von . . . Mk. zusteht)l) und beantragt zugleich, daß er gemäß $ 4 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 22. Junt 1889 von der Verficherungspflicht befreit werde. Zur Beglaubigung: K. H. Großh. Kretsamt zur Entscheidung überreicht. ......, den . . ten Anlage:*) Urkunde vom........ Beglaubigte Abschrift des ... . I. An zu Ihrem vor am ... . gestellten Anträge entsprechend, befreien wir Sie hiermit gemäß $ 4 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 22. Junt 1889 von der Verficherungspflicht, da Sie nachgewiesen Haden, daß Sie vom Reiche, von einem Bundesstaate, von einem Communalverbande‘) eine jährliche Pension im Mindestbetrage der Invalidenrente bestehenl) (daß Ihnen auf Grund der retchsgesetzltchen Bestimmungen über Unfallversicherung der Bezug einer jährlichen Rente im Mindestbetrag der Invalidenrente znsteht). *) Die vorgelegten Urkunden geben wir Ihnen anbei wieder zurück. Anl.: II. Nachricht von l der Großh. Bürgermeisterei zur ev. Bedeutung der Stellen für die Ausstellung der Quittungs- karten und Einziehung der Beiträge. III. Nachricht von I der Großh. ?) Formular für Befreiungsautrag. *) Unzutreffendes ist durckzuftreichen. 2) Vorgesetzte Dienstbehörde, die den Antrag gestellt hat. Gießen, den 17. December 1890. Betr.. Wie vorhergehend. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeiftereierr de- Kreises. Wir empfehlen Ihnen die Gemeindebediensteten, welche eine Pension von mindestens HO «/& und diejenigen Personen, welche eine Unfallrente von mindestens 110 pro Jahr beziehen, auf vorstehende Bestimmungen aufmerksam zu machen v. Gagern. Gießen, den 16. December 1890. Betr.: Die Jnvaliditäts- und Altersversicherung. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreise-. Zu einer Besprechung über die Ausführung des rubr. Gesetzes laden wir hierdurch 1) die Großh. Bürgermeister des Kreises aus den Amtsgerichtsbezirken Hu ng en, Nidda undLaubach auf GamStag den 27. December 1890, Nachmittags 2 Uhr, in den „Solmfer Hof" zu Hungen, Referent: Regierungsrach Jost; 2) die Großh. Bürgermeister des Kreises aus den Amtsgerichtsbezirken Grün berg und Homberg auf SamStag den 27, December 1890, Nachmittags 2Uhr, in den „Englischen Hof" (Wagner) zu Grünberg, Referent: Regierung« • Assessor Schliephake; 3) die Großh. Bürgermeister aus dem Amtsgerichtsbezirk Gießen auf Montag den 29. De- cember 1890, Nachmittage 3 Uhr, in das Regierungsgebäude aus dem Brand, Referent: Regierungsrath Jost; 4) die Großh. Bürgermeister aus dem Amtsgerichtsbezirk L i ch und Butzbach auf Montag den 29. December 1890, Nachmittags 2 Uhr, in die Heilandffche Wirthschast zu Lich, Referent: Regierungs-Assessor Schliephake ein. Zugleich wollen Sie zu dem Termin die Vorstände der Krankenkassen, sowie der örtlichen Jnvaliditäts- und Altersversicherungsstellen einladen und bekannt machen lassen, daß zu den Verhandlungen Jedermann, soweit der Raum reicht, der Zutritt gestattet ist. v. Gagern. *= Frankfurt a. M., 23. December. Ehrendomherr, Geistlicher Rath Stadtpsarrer M ü n z e n b e r g e r f. Gestern Abend verschied nach langem schmerzlichen Leiden der geistliche Rath und Stadtpfarrer Ernst Friedrich August Münzenberger im Alter von 57 Jahren. Der Verblichene, welcher Ehren- domher und bischöflicher Commissar war, war ein geborenes Düsseldorfer, besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und hierauf die Universität zu Bonn. 1856 wurde Münzenberger zum Priester geweiht und war zunächst an Sr. Andreas in Düsseldorf, 1868 wurde er Subregens des geistlichen Seminars zu Limburg, 1869 Regens und Assessor am bischöflichen Ordinariate, 1870 Pfarrverweser zu Frankfurt a. M. und im folgenden Jahre Stadtpfarrer Hierselbst, wirklicher geistlicher Rath und bischöflicher Commissarius. Der Verstorbene hat drei katholische Volksschulen mit heute über 1200 Schülern ins Leben gerufen, das Erziehungs- und Erholungshaus Hainbad in Königstein, das hiesige Kloster der Ursulinerinnen, die Berufung der Schwestern vom hl. Franziskus zur Pflege Armer und a. m. sind sein Werk. Er war auch Begründer des „Frankfurter Volksblatt", Verfasser einer Anzahl Werken, wie: Ueber den Dombau, den Sclavenhandel in Afrika, mehrerer Gebetbücher, das katholische Gesangbuch für Frankfurt 2C. Von einem begonnenen großen Prachtwerk: „Zur Kenntniß und Würdigung der mittelalterlichen Altäre" konnte der Verstorbene nur den ersten Band vollenden. Er starb an Magenkrebs, ein Leiden, das ihm große Qualen verursacht hat und gegen das er noch im Sommer dss. Js. in Jordansbad Heilung suchte. Die Leiche wird am ersteir Feiertage im Dome aufgebahrt, am zweiten Feiertage beerdigt: werden. * In einer kleinen Stadt, die ihrer hübschen Lage wegen von vielen auf Ruhegehalt Gesetzten bewohnt wird, kommt ein wohlhabender Gutsbesitzer zu seinem Advocaten. „Wie Sie wissen, habe ich mein Gut verkauft. Ich will mich nun hier zur Ruhe setzen,- es ist aber keine anständige Wohnung zu bekommen, was soll ich thun?" — „Nichts leichter als das^ sobald Ihnen irgend eine Wohnung gefällt, gehen Sie zum Hausbesitzer, bieten ihm 600 Mk. mehr, als der jetzige Inhaber Miethe zahlt, und die Wvhnung gehört Ihnen." — Der Gutsbesitzer verfährt genau nach dieser Vorschrift. Am nächsten Tage spricht er wieder beim Advocaten vor. — Ad- vocat: „Nun, haben Sie meinen Vorschlag befolgt?" — Gutsbesitzer: „Jawohl, ich danke Ihnen für Ihren gütigen Rath- ich habe jetzt eine Wohnung, und zwar — die Ihrige!" * Ein gewisse Zustände im Lande der Obotriten kennzeichnender Fall hat sich laut „A. R. C." kürzlich in Penzlin zugetragen. Der dortige Hilfslehrer war um Ausbesserung seines 625 Mk. betragenden Gehaltes eingekommen mit dem Hinweis, daß er mit seinem Assistenten, einem Präparanden, völlig gleichgestellt sei. Die Behörde sah dies ein und entschied, daß dem Assistenten 75 Mk. von dem Gehalte zu nehmen und diese dem Hilfslehrer zuzulegen seien. * Seltsamer Titel. Während des französischen Krieges wurde in Reims eine ziemlich rohe aus Bronze oder Kupfer angefertigte Medaille gezeigt, die von einem französischen Graveur hergestellt war und die um das gut getroffene Bild- niß deS jetzigen Grasen Moltke die im ersten Augenblick unverständliche Umschrift trug: „Allgemein von Moltke." Der Graveur hatte jedenfalls in dem Bestreben, dem Bilde eine deutsche Umschrift zu geben, mit Hilfe eines Lexicons beim Aufsucheu des französischen Wortes „General“ die deutsche Bezeichnung für das gleichlautende Eigenschaftswort gegriffen und so die merkwürdige Umschrift hergestellt. * Für die Annahme einer Patheustelle durch den Kaiser sind folgende Bestimmungen maßgebend: Aus Ansuchen der Eltern von sieben Sühnen, wenn ihre Persönlichkeit keinen Anlaß zu Bedenken gibt, wird die Annahme einer Pctthen- stelle bei dem siebenten Sohne Seitens Seiner Majestät zn- gestanden und die Eintragung des allerhöchsten Namens als Lauszeugen in das Kirchenbuch gestattet. Die Annahme einer Patheustelle findet, wenn nicht schon beim siebenten Sohne geschehen, auch beim achten Sohne noch statt, doch wird die Genehmigung nur ertheilt, wenn die sämmtlichen sieben bezw. acht Söhne in derselben Ehe in ununterbrochener Folge ohne Dazwischenkunft von Töchtern geboren sind und die Eltern keinen Anspruch aus ein Pathengeschenk oder eine Unterstützung erheben. * Zur Warnung für Geschäfte, die mit Rußland Geschäftsbeziehungen unterhalten, theilt die „Kattowitzer Ztg." mit, daß ein mit 1000 Mk. beschwerter, aber der Porto- ersparniß halber nur mit 600 Mk. declarirter Werthbries, der in Rußland als unbestellbar von der Postbehörde geöffnet, mit dem Vermerk: „Inhalt richtig" und zwei Dienstsiegeln versehen an den Absender zurückgesandt war, bei der in Gegenwart eines Postbeamten vorgenommenen Oeffnung nur 600 Mk. Inhalt aufwies. Der Inhalt entsprach der Declaration, aber 400 Mk. fehlten. * Hechingen, 19. December. Vor einigen Tagen hat ein Stromer in dem Wartesaal 3. Klasse des hiesigen Bahnhofs den darin ausgehängten ziemlich großen Spiegel am helllichten Tage von der Wand genommen, in die Stadt getragen und dort für einen Spottpreis verkauft. Als die Bahnverwaltung mit der Polizei dahinter kamen, war der Dieb bereits verduftet. * Unteroffizier: „Warum darf der Soldat nie den Kopf verlieren?" — Rekrut: „Weil sonst 'n überzähliger Helm z'viel in der Kasern' wär!" Universität» * Nachr ichten. — In Betreff der Universität Heidelberg wird jetzt amtlich gemeldet, daß der ordentliche Prosessor der Psychiatrie und Director der akademischen Jrrenklinik, Hoftath Professor Dr. Fürstner, auf sein Ansuchen auf den 1. Apitl 1891 aus dem staatlichen Dienste entlassen, der ordentliche Professor der Psychiatrie an der Universität Dorpat, Dr. Kraepelin, zum ordentlichen Professor der Psychiatrie und Director der akademischen Jrrenklinik der Universität Heidelberg > ernannt ist. Professor Dr. Georg Jelinek an der Universität Basel ist nach der amtlichen Meldung zum ordentlichen Professor des „allgemeinen Staatsrechts, des Völkerrechts und der Politik" an der Universität Heidelberg ernannt. Göttingen. Der ordentliche Professor in unserer philosophischen Fakultät, Herr Geh. Regierungsrath Professor Dr. Ferd. Wü stenfeld, ist auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt worden. Er wird in einigen Monaten die seltene Feier des 60jährigen Doctorjubiläums begehen. titeratur urrv TCunft - P. K. Roseggers AusgewLhlte Werke. Pracht-Ausgabe. Mit 900 Illustrationen von A. Greil und A. Schmid- Hammer. In ca. 115 Lieferungen, Lexikon - Octav, ä 50 H. (A. Hartlebens Verlag in Wien.) 104 Lieferungen bisher erschienen. — Die uns focben zugegangenen Hefte 94 bis 104 von Roseggers Werken beginnen den sechsten (Schluß-) Band der schönen Unternehmung mit den „Dorfsünden" des beliebten Verfassers; hieran schließen sich die „Feierabende" und mit der „Sonntagsruhe" soll dann die Sammlung harmonisch ausklingen, welche in den ersten Monaten des Jahres 1891 vollendet vorliegen wird. Was wir Lobendes über den textlichen und illustrativen Inhalt dieses wahren Familienbuches bereits gesagt haben, können wir heute nur vollinhaltlich wiederholen und es berührt doppelt wohl, in der Zett des starren Realismus dem idealisirenden Zuge der Rofegger'schen Muse zu folgen. Treu und wahr schildert ocv Autor zumeist daS Leben und Treiben des Alpenvolkes, ohne sich jedoch auf dieses allein zu beschränken, auch andere Stoffe und Gestalten formt seine dichterische Feder; die bewährten Illustratoren A. Greil und A. Schmtdhammer haben sich in ihre Aufgabe htnetngelebt und interprettren künstlerisch den Schriftsteller aut das Trefflichste. Alles ist wahr, aU.u belebt sich vor dem Geiste des Lesers, aber Text und Bilder halten sich fern von der zerstörenden Doctrin unserer Tage: oatz das Wahre stets auch unschön sein müsse. Wer noch Sinn und Gemüth für echten Idealismus hat, möge darum aus dem Born Rofegger'schen dichterischer Gestaltung schöpfen, dessen in unseren Tagen doppelt erfrischender Quell in den Werken dieses Schriftstellers nie verstechend sprudelt. — P. K. Rofeggers Werke, illustrtrte Prachtausgabe, sind auch in sechs Prachtbänden zu beziehen (L 12.50), von denen bereits fünf vollendet vorliegen. — Soeben ist der 80. Jahrgang von LeSkeS Schretd- tin> GeschäftS-Kallender erschienen. Seit den 80 Jahren fernes Bestehens dielet er: 1 Kalender und Nottzenblätter für alle Tage deS Jahres, 1 Kalender der Juden, 1 Eassabuch, die Jnteressen-RechnunG von 3 dis 5 pCt., Umrechnungstabellen von 6 verschiedenen Währungen in die jetzige Deutsche Reichswährung rc. rc., und zwar alles dies — sauber und solid gebunden — zu dem Preis von JL 1.25, -u welchem das handliche Büchlein in Taschenformat durch jede Buch- und Papierhandlung, sowie von dem Verleger — C. W. LeSke in Darmstadt, Promenadestraße Nr. 5 — zu beziehen ist. Strapazir-Tuche für Männer- und Knabenkleider garantirt solid und extra haltbar ä Mk. 3.75 pr. Mtr. versenden portofrei dnect jck>e§ beUrviqe Quantum Buxkin-Fabrik-TLpbt Oettinger & Co., Frankfurt a. M. Muster-Auswahl umgehend franko. 1168 Bekanntmachung, die Anmeldung zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung betr. Nach S 1 des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 sind vom voll- sndeterr 16. Lebensjahre ab verficherurrgspflichtig: 1) Personen, welche als Arbeiter, Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt werden; 2) Betriebsbeamte, sowie Handlungsgehülfen und -Lehrlinge (ausschließlich der in Apotheken beschäftigten Gehülfen und Lehrlinge), welche Lohn oder Gehalt beziehen, deren regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt aber 2000 Mk. nicht übersteigt. Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiemen und Natural- be-üge. Eine Beschäftigung, für welche als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, gilt nicht als eine die Verstcherungspflicht begründende Beschäftigung. Nicht verficherungspflichtig sind: 1) Beamte des Reiches und der Bundesstaaten und die mit Pensionsberechtigung angestellten Beamten von Communalverbänden; 2) Personen des Soldatenstandes, welche dienstlich als Arbeiter beschäftigt werden; 3) Personen, welche in Folge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes dauernd nicht mehr im Stande sind, mindestens ein Drittel des für ihren Beschäftigungsort festgesetzten Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter zu verdienen. Berechtigt zur Selbftverficherung sind, unter der Voraus- setzung, daß dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht bereits dauernd erwerbsunfähig sind: 1) Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen; 2) solche selbstständige Gewerbetreibende, ohne Rücksicht aus die Zahl der von ihnen beschäftigten Lohnarbeiter, welche in eigenen Betriebsstätten für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung gewerblicher Erzeugnisse (Hausindustrie) beschäftigt sind. Die Ausstellung der Quittungskarten, die Einziehung der zur Hälfte ton dem Arbeitgeber und zur Hälfte von dem Arbeiter aufzubringenden Beiträge und die Verwendung der Beitrags-Marken erfolgt: 1) für diejenigen Versicherten, welche der Ortskrankenkasse oder einer Fabrikkrankenkaffe angehören, von den Organen dieser Kassen; 2) für alle übrigen Versicherungspflichtigen durch die unterzeichnete Behörde. Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beschäftigte v ersicherungsp stich - kge Person, welche einer unter pos. 1 erwähnten Kranken- taffe nicht angehSrt, spätestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder abzumelden. Ebenso ist jede nährend der Dauer des Arbeitsverhältnisses eintretende, das Versicherungs- verhältniß beeinflussende Aenderung binnen drei Tagen nach deren Eintreten zu melden. Für Angehörige der unter pos. 1 erwähnten Kranken- kafsen ist eine besondere Meldung für die Jnvalidttäts- und Altersversicherung nicht erforderlich bezw. ist derselben durch die Anmeldung pn- Krankenkasse genügt. Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflicht werden nach § 112 Abs. 1 Ziffer 2 des Reichsgesetzes mit Geldstrafe bis zu 100 Mk. geahndet. Wir fordern hiernach die Arbeitgeber unter Hinweis auf die ge- «annten Strafvorschriften auf, ihre versicherungspflichtigen, der Ortskrankenkasse oder einer Fabrikkrankenkasse nicht angehörigen Arbeiter bis spätestens zum 3. Januar 1891 bei der unterzeichneten Bürgermeisterei zur Anmeldung zu bringen. Arbeiter, welche nicht zu einem bestimmten Arbeitgeber in einem ArbeitSverhältniß stehen, haben sich selbst anzumelden. Zur Erleichterung der Meldepflicht haben wir Vorkehrung dahin getroffen, daß den Arbeitgebern in den letzten Tagen dieses Monats Anmelde, formularien durch die Schutzmannschast zugestellt und von diesen am 2. Januar 1891 wieder abgeholt werden. Die Arbeitgeber sind für die rechtzeitige Anmeldung und die richtige Ausfüllung der Anmeldeformularien haftbar. Später haben diese Meldungen aus dem hierfür eingeführten Formular littet auf dem Bürgermeisterei-Bureau Zi» mer Nr. 13 in den Nachurittagsftunden von 2—4 Uhr zu erfolgen. Ueber die Art der Einziehung der Betträge bleibt weitere Bestimmung vorbehalten. Gießen, den 19. December 1890. GroßherzogUche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. 10519 Bekanntmachung. Bei der unterzeichneten Kasse sind zum Erheben der Zinsen für 1898 von eingelegten Capitalien folgende Zahltage festgesetzt worden: Dienstag den 30. December 1890, Mittwoch „ 31. Die Einleger werden ersucht, insoweit sie die Zinsen für 1890 baar in Empfang nehmen wollen- an einem der vorgenannten Zahltage mit den Einlagebüchern bei der unterzeichneten Kasse zu erscheinen. Zinsen, welche bis zu Ende 1890 i nicht erhoben worden sind, werden! den Capttalien in den Büchern zu- geschrieben und vom 1. Januar 1891 an verzinst. Es brauchen hiernach alle diejenigen Einleger, welche die Zinsen nicht baar erheben wollen, an den vorgenannten Zahltagen nicht r« erscheine«, die Wahrung der zugeschriebenen Zinsenoeträge in den Einlagebüchern kann vielmehr ganz gelegentlich im Laufe des Jahres 1891 erfolgen Gießen, am 22. November 1890. Der Rechner der Spar- u.Leihkasse Gießen. Doering. Hausverkauf. Das Wohnhaus des Karl Lamm von hier (Firma Moritz Mayer Nachfolger) , in welchem seit ungefähr 50 Jahren ein Manufacturwaaren- Geschäst betrieben wurde, soll nebst zugehörigem Stalle Montag den 29. d. M., Bormittag- 10 Uhr, auf dem Rathhause dahier öffentlich meistbietend versteigert werden, wozu Steigliebhaber hierdurch eingeladen werden. Homberg a/O., 15 Decbr. 1890. Großh. Ortsgericht Homberg a/O. Deeg. 10498 Akttgeöotenes. Aachener Badeöfen für Gas. 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December 1890. ________________Großherzogliche Bürgermeisterei Darmstadt.__[10577 Vergebung von Bauarbeiten und Materialliefe- rmtnett zur Erbauung eines Kalk Ring, oferss bei OroßenLinden. 1) Anlieferung, Verzimmern und Ausschlagen von ca 47 Festmeter gutem Tannen- oder Fichtenbauholz; 2) Eindecken von 1057 Elm Dachfläche mit Falzziegeln einschließlich Materiallieferung; 3) Lieferung und Aufstellung eines Blitzableiters; 4) L eferung von 214 Stück Heizlochrohren incl. Deckel nebst 14 Ventilen; 5) Bearbeitung und Lieferung von ca. 450 kg Schmiedeeisen (Anker, Schrauben und Klammern rc.) Pläne, Zeichnungen und Bedingungen sind vom 27.-29. December 1890 bei mir einzusehen, Angebote bis zum 31. December er. einzureichen. Gießen, 22. December 1890. Ccätpä Haas junior, 10605 __Kalkbrennereibesitzer. > bemjikhmdkn Wagen Tierleben Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig u. Wien. . = Soeben beginnt zu erscheinen: o y CD aj ES 6r CD dritte, neubearbeitete Auflage von Prof. Pechvel-Loesche, Dr. IV Haacke, Prof. W. Marshall und Prof. E. L. Taschenberg, mit über igoo Abbild, im Text, 9 Karten, igo Tafeln in Holzschnitt u. Chromodruck von W. Kuhnert, Fr. Specht u. a. 130 Lieferungen zu je 1 M. = 10 Halbfranzbände zu je 15 M. bringe mein wohlaffortirtes Lager in rein gehaltenen Weinen sowie la. Punsch-Essenzen in empfehlende Erinnerung. losvr Ferd. örebes ______________ 21 Marktplatz 21 Ijßs» -even 6m •, 458 J Setvstgefrrt. latflrte SHdtXl eirfS placici schnell «enterONrreea« aller 2M stets vorräthig zu haben bei Dresden, Maxstraße 6. (Iu‘dti61 BL Steller, Schlllerstraße S. 10584 In- und ausländische 0 Kreuzplatz. 9402] Marke .Duhr1. Marke ,Duhr‘. Als 10432 LouiS Rothenberger, Neuenweg 22. Näh /Nipp-, Salon-, Ranch- um» «utbertisch«, sowie Rohr- ftfftl und »lüm-ntiscde Teppiche, Läufer und ««"Vorlagen;! 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Feiertage: Anfang 4 Uhr Entree 40 Pfg. •• 3» » » 8 » „ 30 ,, Nur direct bezogene reine Weine, 10608 Gießener Actienbicr und Münchener Augustiner. Bekanntmachung. Folgende Dienstboten haben mit Rücksicht auf die bei ihren Namen erwähnten Dienstjahre bei einer und derselben Herrschaft aus hiesiger Spar- und Leihkasse die beigesetzten Prämien eryalten: 3l0 Ord - Nr. Namen der Dienstboten. Anzahl der Dienftjahre. Prämien Mark. 1 Elise Werner von Gießen 40 12 2 Philipp Luh von Großen-Linden 28 12 3 Christian Sttel von Gießen 21 12 4 Marte Schmitt von Reiskirchen 16 12 5 Jacob Steinmüller von Vetzbeig 16 12 6 Heinrich Rupp von Nieder-Walgern 16 12 7 Marie Schaum von Großen-Linden 15 12 8 Elise Petri von Wallau 13 12 9 Louise Metzger von Dillenburg 11 12 10 Louise Valentin von Blasbach 11 12 11 Peter Wagner von Rinderbügen 10 12 12 Heinrich Battenfeld von Bellnhausen 10 12 13 Heinrich Adolph von Oberwegfurth 10 12 14 Spiridian Koch von Pfaffenrod 10 12 15 Elisabethe Grün von Deckenbach 9Vi2 10 16 Margarethe Wißner von Beuern 9«/12 10 17 Katharine Riedel von Pfaffenberfurth 9 Vir 10 18 Ludwig Henkelmann von Mendorf a/Lahn 9-/1, 10 19 Barbara Scheer von Lauterbach 99/12 10 20 Katharine Winter von Leihgestern 9 10 21 Elisabethe Schmidt von Lingelbach 9"/«., 10 Zum zweitenmale wurden prämttrt: 22 Marie Fink von Alsfeld 24 7 23 Katharine Dort von Daubringen 2d 7 24 Elisabethe Maul von Erfelden 21 7 25 Sophie Walter von Daubrmgen 20'i/ir 7 26 Karoline Lotz von Wieseck 20 7 27 Emilie Müller von Camberg 19” 13 7 28 Margarethe Adams von Bottenhorn 19 7 29 Anna Marie Hoffmann von Nieder-Ohmen 18 .7 30 Elisabethe Bingel von Ilschhausen 16< V12 6 Die Prämien sind an einem Zahltage in dem Locale der Spar- und Leihkasse abzuholen und zugleich die vorgelegten Dienstbücher wieder zurückzunehmen. Gießen, am 22. December 1890. __Die Direction des Spar- und Leihkasse Verein^. Gesangvereck Heiterkeit. Am 2. Weihnachtsfeiertage: Abendunterhaltung m. Christbescheerung im Saale des Hotel {Einhorn. Anfang 71/2 Uhr. Der Vorstand. Karten im Vorverkauf bei Herrn H. Wißner, Restaurateur, und Abends an der Kaffe. '___________________________ 10550 SS Windhof. Am 27. December (3. Feiertag): 10607 Tanzmusik, SamStag den 27. December:" Weihnachtsfeier und Tanz in Steins Garten. Anfang Abends 8 Uhr. Der Vorstand. NB. Nichtmitglieder können gegen ein Eintrittsgeld von 1 Mark eingeführt werden. 10543 Aauer'scher Gesangverein. Am 2. Weihuachtsfeiertage: Abendunterhaltung mit Theater ——— in Steins Saal. -------=— 10563_________________________________Der Vorstand. Chans se eli aus. Am 2. Weihnachtsfeiertag: T anzunterhaltung. E« ladet ergebenst ein [10537 Hch. Schneider. Textors Terrasse. Die Mirthschaft ist an den Meih- nachtsfeiertagen und am Neujahrstag geöffnet. 10604 C Hekdmann. Kvußvtrkm für das GroHeyogthum Kessen. Ausstellung von Oelgemälden im alten Hofgerichtsgebäude (Brand). e Täglich geöffnet von 11—1 Uhr. Die Mitglieder des Kunstvereins mit ihren Familienangehörigen haben gegen Vorzeigung der Mitgliedskarten freien Zutritt zu der Ausstellung. Für Nichtmitglieder beträgt der Eintrittspreis 50 Eine Liste zum Einschreiben von Beitrittserklärungen liegt offen. 10079______________________________Der Aufschub. Bockenheimer Postfachfchule. (Zweigschule der Caffeler Postsachschule.) Sicherste und billtaste Vorbereitung für die Postgehülfen- Prüfung — Täglich 6 Unterrichtsstunden. — Am S. Januar beginnt ein neuer Lehrgang. Satzungen durch 9310 Volz, Director der Caffeler Postsachschule. Mädchen für Küche und Haus ch hier und auswärts sehr gute durch die Stellenvermittelung Hüttenberger, Seltersweg 52 10566] finden von Frau Lehrling für das Comptoir eines hiesigen Fabrik- geschältes gesucht. [10315 ®tcUen Näheres in der Exped. d- Blattes. 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A des Jnv.- u. i 2) Die ! 3 u t ü cf g a b e 'st von den bi öe§ Versicherte! be§ beregten tz äu vermerke dtn Einze a) Bei l S?schehen, daß '^bllften rc.) ü 7^rsderstcheru Wtat) sür j ^unz und d ^u'ttungskarn Nr die dke derstl inständigen — ^,bti»nöere «WKe, auf ?Ud| i|1 ei "uf An- u, ^finden ,s, HÜ\bil .*4*4? "'«bl?1' Eil