1890 Dienstag den 20. Mai Nr. 115 ießener Anzeiger Keneral-Unzeiger Redaction, Txpedttis» und Druckerei: Kchutstraße Ar.^. Fernsprecher 51. Die Gießener V««rtrenStätter »erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigelegt. Der -tehener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags. Bierleljähriger AvonnementrpreiKr 2 Mark 20 Mg. mN Bringerloyn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg. Amts- und Anzeigeblatt für den Nrsis Gieren. --———4m—————— 2lmtlidier Tbeil. Bekanntmachung. Seit dem 20. October 1887 ist, um dem Vagantenthum nach Möglichkeit zu steuern, in hiesiger Stadt eine Naturalverpflegungsstation errichtet worden, welche sich bis jetzt bewährt hat. In der Verpflegungsstation wird an die die Station in Anspruch nehmenden durchreisenden Handwerksburschen kein Almosen gegeben, sondern den Durchreisenden wird gegen von ihnen zu leistende Arbeit Nachtlager und sonstige Verpflegung in ausreichender Weise verwilligt. Es wird also der drückende Gedanke des Almosenempfangs vollständig ferngehalten. Zugleich mit der Verpslegungsstation ist eine Arbeitsnachweisestelle bei der unterzeichneten Behörde errichtet worden und werden die Gewerbetreibenden dahier dringend gebeten, im Bedarfsfälle sich an die genannte Behörde zu wenden, um durch Anmeldung ihres Bedürfnisses an Arbeitskräften die jo segensreiche Einrichtung auch ihrerseits zu unterstützen. Ueberdies können die übrigen Einwohner Gießens nicht dringend genug aufgefordert werden, das Almosengeben in ihren Häusern gänzlich einzustellen und die um Almosen Nachsuchenden ab- und an das Polizeiamt zu verweisen. Gießen, den 17. Mai 1890. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Ortspolizeiordnung, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betr. Auf Grund der Art. 2 und 39 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend, und der §§ 6, 8 und-18 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 31. März 1890 zu Nr. M. I. 8094, in Ergänzung der Localpolizeiverordnung vom 6. Juli 1888, die Aussührung der allgemeinen Bauordnung betreffend, für den Bezirk der Provinzialhauptstadt Gießen verordnet wie folgt: § 1- In denjenigen Straßen, in welchen durch den genehmigten Bebauungsplan Vorgärten vorgesehen sind, dürfen diese Vorgärten in der Regel nur als Ziergärten angelegt und müssen jedenfalls immer in gefälligem Aussehen unterhalten werden. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der Stadtverordneten - Versammlung, unbeschadet jedoch der Vorschrift in § 18, Abs. 2, Al. 1 der Ausführungsverordnung zur allgemeinen Bauordnung. § 2. Vorgärten vor Gebäuden und von den Vorgärten aus benutzte räumlich mit ihnen verbundene Hofräume und Gärten in eröffneten Straßen sind längs der betreffenden Straßenseite mit dauerhaften geeigneten Metallstaketen in Höhe von höchstens 1,40 Meter, aus im Maximum 1,00 Meter hohen massiven Mauern aus Hausteinen ober Blendbacksteinen mit Deckplatten, oder aus Stellstemen einzusriedigen. An Stelle der Staketen können für einzelne Einsriedigungstheile Mauern aus Hausteinen oder Blendbackfteinen mit Deckplatten oder Mauerwerk mit Platten in einer für die Straßenansicht nicht mißständigen Weise zugelaffen werden. Bauplätze in eröffneten, größtentheils bebauten Straßen müssen nach der Straßenseite in einer Höhe von nicht unter 1,75 Meter mindestens mit einer abgehobelten und angestrichenen Holzeinfriedigung versehen werden. Den Anliegern liegt die ordnungsmäßige Unterhaltung der Einsriedigung auch hinsichtlich des Verputzes und Anstrichs nach Anordnung des Großherzoglichen Polizeiamts ob. Bestehende Einfriedigungen, welche den obigen Vorschriften nicht entsprechen, können nach Anhörung der Stadtverordneten- Versammlung durch das Großh. Polizeiamt beseitigt werden. Der Aufforderung zur Beseitigung der vorschriftswidrigen Einsriedigung und zum Ersatz derselben durch eine ordnungsmäßig hergerichtete, ist innerhalb der gesetzten Frist, welche sechs Monate nicht übersteigen soll, zu entsprechen. Scheidemauern an den Seiten der Einfriedigungen und Wände auf Vorgartenland dürfen die Höhe von 1,75 Meter nicht übersteigen. § 3. Verfehlungen gegen vorstehende Ortspolizeiordnung unterliegen den Rechtsfolgen des Art. 79 und 80 der allgemeinen Bauordnung. Gießen, am 10. Mai 1890. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Deutsches Reich. Berlin, 17. Mai. Der Bundesrath ertheilte in der am 16. d. Mts. unter dem Vorsitz des Vice-Präsidenten des Staatsministeriums, Staatssecretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung dem Entwurf eines Gesetzes für Elsaß-Lothringen, betreffend die Rechtsverhältnisse der Professoren an der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg, in der vom Landesausschuß von Elsaß-Lothringen beschlossenen Fassung die Zustimmung. Die Vorlage, betreffend die Errichtung eines Nationaldenkmals für Kaiser Wilhelm I. und der Antrag des Mansfelder Knappschastsvereins auf Zulassung als besondere Kasseneinrichtung zur selbständigen Durchführung der Jnvaliditäts- und Altersversicherung wurden den zuständigen Ausschüssen zur Vorberathung überwiesen. Von den vorgelegten weiteren Actenstücken über Ostafrika nahm die Versammlung Kenntniß und beschloß dem Gesuch einer Fabrik um Zulassung von Holzpulver zur Beförderung aus den Eisenbahnen und dem Anträge einer Unfallversicherungs-Berufs gen offen sch ast aus Errichtung eines einzigen Schiedsgerichts für dieselbe eine Folge nicht zu geben. Nachdem noch die nach dem Bundesgesetz erforderliche Neuwahl der vom Bundesrath zu ernennenden Mitglieder des Cura- toriums der Reichsbank stattgefunden hatte, wurde über die Bemessung des Ruhegehalts für mehrere Reichsbeamte, sowie über die Einrichtung der Quittungskarten für die Zwecke der Jnvaliditäts- und Altersversicherung Beschluß gefaßt. — Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt, die Vorlage über die Beamten-Geh altserhö h ungen gelange voraussichtlich nicht vor Pfingsten an das Herrenhaus, eine Verlängerung der Landtagssession über Pfingsten sei also erforderlich. Die Staatsregierung lege Gewicht darauf, es nicht bei dem negativen Ergebniß der Sperrgelder - Commission bewenden zu lassen, sie wünsche im Plenum, die Vortage in zweiter Lesung zur Abstimmung gebracht zu sehen. Mit Zustimmung des Centrums sei eine große Mehrheit für das Gesetz sicher, ohne positive Erklärung des Centrums sei die Annahme nicht wahrscheinlich. Dann werde erkennbar sein, welche Partei das Scheitern zu verantworten habe. Die Verhandlung sei für Mittwoch in Aussicht genommen. Berlin, 17. Mai. Eine officiose Notiz des „Reichs-Anz." eonstatirt, daß die neulich in Cassel erschienene Broschüre: „Videant consules!“ unrechtmäßig aus dem Titelblatt das königliche Wappen trage. Jeder amtliche Ursprung dieser Broschüre sei ausgeschlossen. Potsdam, 17. Mai. Ihre Majestät die Kaiserin Auguste Victoria traf heute Morgen 8 Uhr mittelst Sonderzuges auf Station Wildpark ein und fuhr von dort nach dem Neuen Palais. Hannover, 17. Mai. Der Strike in der hannoverschen Baumwollspinnerei und Weberei ist durch Bewilligung der elsstündigen Arbeitszeit beendet. Braunschweig, 17. Mai. Der hiesige Ausstand der Cigarrenarbeiter ist jetzt, nach mehrmonatlicher Dauer, durch gütliches Uebereinkommen beendet. Hamburg, 17. Mai. Der „Börsenhalle" zusolge ist der Strike der Werftarbeiter beendet. Das Zusammenhallen der Arbeitgeber ermöglichte die vollständige Abweisung der Bedingungen der Arbeiter. 2luslan6* Prag, 17. Mai. In der Maschinenfabrik von Umrath haben alle Arbeiter, in derjenigen von Ruston fast alle Arbeiter und in der Danekschen Fabrik ein Drittel der Arbeiter die Arbeit bedingungslos wieder ausgenommen. Die Fabrikgebäude von Umrath werden polizeilich bewacht- bis jetzt sind nirgends Ansammlungen vorgekommen. Paris, 17. Mai. Die Morgenblätter veröffentlichen ein Schreiben Boulangers an Laisant, in welchem das Bou- langisten-Comitö als aufgelöst erklärt wird. — Der deutsche Botschafter Graf Münster ist gestern Abend hierher zurückgekehrt. London, 17. Mai. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich sind gestern Abend nach Windsor abgereist und daselbst von dem Prinzen und der Prinzessin von Battenberg aus dem Bahnhose empfangen worden. Später speisten Höchstdieselben bei der Königin. Ihre Königlichen Hoheiten werden die Königin auf deren Reise nach Schottland begleiten. Rom, 17. Mai. In der heutigen Kammersitzung bemerkte Crispi aus die Interpellation Odescalchi, die Berliner Arbeit-Conserenz berühre andere Länder mehr als Italien, dessen Arbeiter meist ans den Feldern beschäftigt seien. Italien habe sich daher auch volle Freiheit des Handelns bezüglich der Einführung der Conferenzbeschlüsse Vorbehalten. Das industrielle Leben Italiens beginne erst, daher könne Italien unmöglich schon Verpflichtungen eingehen, welche die Entwicklung vielleicht hemmen würden. Crispi erinnerte an Alles, was Italien bereits zum Wohl der arbeitenden Klassen gethan habe, und an die Gesetzentwürfe, welche der Kammer vorlägen, um sich den Entschlüssen der Berliner Conserenz anzupassen. Er erklärte, er werde sich die Arbeiterfrage stets angelegen sein lassen. Der Ackerbauminister erklärte es dann für nothwendig, das gegenwärtige Gesetz über die Kinderarbeit zu verbessern und ein Gesetz über die Frauenarbeit vorzulegen. Außer dem gegenwärtig der Kammer vorliegenden Arbeiterunsallgesetz würden noch andere derartige Vorlagen gemacht werden. — Crispi legte sodann den vom Senat modificirten Gesetzentwurf über die frommen Stiftungen vor und sprach den Wunsch aus, die Kammer möchte denselben der gleichen Commission überweisen, welche ihn schon früher prüfte. Die Kammer stimmte dem Vorschläge zu. Zanzibar, 17. Mai. Wißmann besetzte am 14. Mai Mikindani ohne Kampf. In der Umgegend Lindis fanden kleinere siegreiche Gefechte gegen Araberchefs statt, welche inzwischen ihre Unterwerfung angekündigt haben. Deutscher Reichstag. 8. Plenarsitzung. Samstag, 17. Mai 1890, 1 Uhr. Aus der Tages-Ordnung steht die erste Lesung der Gewerbeordnungs-Novelle (Arbeiterschutz-Bestimmungen 2C.) Abg. Dr. Schrader (dfr.): Nachdem man Seitens der Regierung das Socialistengesetz definitiv aufgegeben hat, ist es dringend nöthig, den Arbeiterschutzbestimmungen größere Aufmerksamkeit zuzuwenden. In keinem Falle darf ein Staat sein Vorgehen abhängig machen von dem Vorgehen anderer Staaten- auch können die Beschlüsse der Arbeiterschutz-Con- ferenz nicht überall für uns maßgebend sein, vielmehr wird den einzelnen Staaten die eigene gesetzliche Entwickelung der Arbeiterschutzbestimmungen überlassen werden müssen. Hoffentlich betrachtet die Regierung die ganze Vorlage, die aus sehr verschiedenen Materien zusammengesetzt ist, nicht als einheitliches Ganze, sondern verständigt sich mit uns über diejenigen Punkte, welche der Aenderung am dringendsten bedürftig sind. Wir verhehlen uns nicht, daß> Manches, was für die Arbeiter sehr nützlich ist, in seiner Durchführung Schwierigkeiten verursachen kann, die hoffentlich überwunden werden können, wenn Arbeiter und Unternehmer sich gegenseitig unterstützen. Was die Sonntagsruhe anbetrisit, so kann ich im Großen und Ganzen der Vorlage zustimmen. Bedenken erregen nur die weitgehenden, dem Bundesrathe beigelegten Befugnisse, die fast eine selbstständige gesetzgeberische Function darstellen. Es würde uns lieber sein, wenn man solche weitgehende Function nöthig zu haben glaubt, diese dem uns verantwortlichen Factor, dem Reichskanzler zu übertragen. Die Ausnahmen von der Sonntagsruhe scheinen zu weit gefaßt, andererseits sind Wünsche, die wir früher ausgesprochen, leider ohne Berücksichtigung geblieben. Daß man den unteren Polizeibehörden das Recht einräumt, Abänderungen der Fabrikordnungen zu verlangen, geht zu wett und greift ein in die freie Gestaltung des Verhältnisses zwischen Arbeiter und Unternehmer. Sehr zweckmäßig ist die Verpflichtung zum Besuche der Haushaltungsund Fortbildungsschulen. Von größter Wichtigkeit erscheinen uns tfte Unfallverhütungsbestimmungen. Unzulässig erscheint dagegen für gewisse Gewerbe die Zulässigkeit eines vom Bundesrathe zu bestimmenden Maximalarbeitstages. Diese Forderung dürfte in der vorliegenden Form kaum von den Socialdemokraten gebilligt werden, die mit dieser ihrer Forderung andere Ziele im Auge haben. Die Socialdemokraten dürften sich übrigens bald überzeugen, daß sie die Mehrzahl der Arbeiter in dieser Frage nicht hinter sich haben und hoffentlich werden Sie auch mit weniger zufrieden fein. — Für die auf den Contractbruch gesetzte Privatstrafe hatten wir bisher in der Gewerbeordnung nichts Analoges. Die Bestimmung kann zu Härten und Ungerechtigkeiten für Arbeiter und Unternehmer führen. Ebenso erscheinen die Strafbestimmungen gegen Strikeführer zu hoch und würden nur zur Folge haben, daß die Strikebewegung sich im Geheimen vollzieht. Die Strikebewegung kann sich vor einem gesähr- lichen Character nur bewahren durch unbedingte Oeffentlichkeit. Dieser drakonischen Strafbestimmung (1—5 Jahre Gefängniß) können wir nicht zustimmen. Unsere Arbeiter entwickeln sich von Tag zu Tag selbständiger und von diesem Gesichtspunkte aus haben wir unseren Antrag über Berufs-Vereine eingebracht. Redner wünscht eine stetige, wenn auch nicht überstürzende weitere Entwickelung der Arbeitergesetzgebung. Wenn die Begehrlichkeit der arbeitenden Klassen wirklich eine Kriegsgefahr ist — wie Gras Moltke jagte — so wird man die beste Abwendung dieser Gefahr finden in der Selbständig- machung der Arbeiter. Für die Vorlage empfiehlt sich die Berathung durch eine 28er Commission. Abg. Dr. Hartmann (cons.): Die deutschfreisinnige Partei hat an den Arbeiterschutzgesetzen keinen Antheil. Centrum und Conservative haben zuerst die Sache angeregt, die Deutschsreisinnigen gaben erst ihren Widerspruch zuletzt aus. Das Gesetz wird als ein einheitliches Ganze zu nehmen sein. Am wichtigsten erscheinen die Bestimmungen über den Arbeiterschutz und Contractbruch. Wie die Dinge liegen, bedürfen auch die Arbeitgeber dringend des Schutzes. Ohne weitgehende Vollmachten für den Bundesrath lassen sich solche Sachen eben nicht durchführen und da scheint mir der Bundesrath doch eine bessere Behörde als der Reichskanzler. Nachdem man sich entschlossen hat, auch für die Hausindustrie die Kinderarbeit einzuschränken, ist für mich das Hauptbedenken gegen die Vorlage fortgefallen. Im Großen und Ganzen wird die Regierungsvorlage wohl — in einigen Punkten Aenderungen Vorbehalten — Annahme finden. Unfern vollen Beifall finden die Bestimmungen, welche darauf abzielen, die minorennen Arbeiter wieder unter die Zucht der Eltern zu bringen. Sehr erfreulich sind die Bestimmungen über die von den Unternehmern zu treffenden Einrichtungen in den Fabriken, wenn auch nicht zu verkennen ist, daß die meisten dieser Einrichtungen in vielen Fabriken bereits bestehen. Die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe ist freudig zu begrüßen, denn für diese lag ein dringendes Bedürfniß vor. Der wichtigste Theil der Vorlage betrifft aber die Bestimmungen über die Arbei^einstellungen und den Contractbruch. Die Ausschreitungen ffind hier so arg, daß die Bestimmungen der Vorlage keineswegs zu hart sind. Gegenwärtig ist nur der Arbeitgeber zu belangen bei den ordentlichen Gerichten, während der Arbeiter sich in die Büsche schlägt- und leer ausgeht. Will man in solchen Fällen dem Frieden dienen, so kann man dies nicht mit Oelzweigen thun, sondern man muß Waffen anwenden. Den brutalen Ausschreitungen und Nöthigungen die heute vorkommen, muß durch strenge Strafen entgegengetreten werden. Der Begriff „gewohnheitsmäßig" ist in unserer Gesetzgebung bereits anderweit eingeführt. Wir fühlen uns weder als Vertreter der Arbeiter noch als Vertreter der Unternehmer. Aber wir müssen allen Factoren gerecht werden. Auf dem Gebiete der socialen Gesetzgebung haben wir das geschaffen, was nothig war, um den Arbeiter vor der größten Noth und dem Elende zu schützen- hier soll der Arbeiter in seiner Gesundheit und in seiner Sitte geschützt werden und auch hier beschreiten wir einen neuen Weg, auf dem uns Andere folgen werden. (Bravo! rechts.) Abg. Gras v. Galen (Ctr.) begrüßt die Vorlage mit Freuden- sie breche mit dem bisherigen Princip des Gehenlassens und wird den religiös-sittlichen Forderungen gerecht. Auf die Details will Redner nicht eingehen. Die christlichsociale Gesellschaft baut sich aus der Familie auf. Die Familie ist nicht denkbar ohne die Mutter- diese muß der Familie erhalten bleiben. Die sittliche Bedeutung des Familienlebens zu heben, ist die von Gott eingesetzte Kirche berufen, der Freiheit gegeben werden muß, um ihre Aufgabe erfüllen zu können. Auch die Schule ist ein wichtiger Factor und wenn wir die gegenwärtige traurige Lage sehen, so sagen wir uns, daß in der Schule irgend etwas nicht in der Ordnung ist. Zu einem glücklichen Ziele können wir nur kommen, wenn wir für Schule und Kirche volle Freiheit schaffen. Abg. Dr. Miquel (natl.): Von einschneidenden Bestimmungen auf dem Gebiete der Arbeiterschutzreform wird man absehen müssen, bis auch andere Staaten zu gleichen Maßnahmen schreiten. Der Industrie sind bereits durch die Kranken- und Unfall- rc. Versicherungen bedeutende Lasten aufgelegt, wir müssen mit weiteren Belastungen vorsichtig sein. Ohne Zwangsbestimmungen freilich geht es nicht. Wir verlassen den Weg der freien Vereinbarung, doch geschieht das ja auch in vielen anderen Dingen, wo es im öffentlichen Interesse nöthig ist. Die dem Bundesrathe übertragenen Befugnisse bedürfen vielleicht einer anderweiten Gestaltung, auch bieten die der Polizei übertragenen Befugnisse keine Sicherheit gegen Mißbrauch. Es bleibt zu beachten, daß die Berufsgenossenschasten hier bereits sehr viel Gutes gewirkt haben. Es herrschen in vielen Fabriken noch recht traurige Verhältnisse- sie entspringen aber meist der Unwissenheit der Arbeitgeber in hygienischen Dingen. Die Bestimmungen über die Fabrikordnung halte ich für sehr nützlich. Sie beseitigen in den Arbeitern das Gefühl, als ob sie nur von der Willkür des Arbeitgebers abhängen. In letzter Instanz wird man dem Arbeitgeber das Recht nicht bestreiten können, die Fabrikordnung und ihre Bestimmungen zu inter- pretiren. Die Arbeiterausschüsse wird man nicht obligatorisch machen können. Auch ich möchte die Vorlage nicht al§. untrennbares einheitliches Ganze betrachten, glaube vielmehr, daß einzelne Punkte sehr wohl abgesondert erörtert werden können, sowie namentlich die Frage der Bestrafung des Con- tractbruches, die eine noch nicht genügend geklärte zu fein scheint. Auch könnte man hier zunächst die Wirkung der gewerblichen Schiedsgerichte abwarten- dieselben machen vielleicht diese Strafbestimmungen entbehrlich. Will man durch die Arbeitsbücher die elterliche Gewalt festigen, so muß man auch den Mißbrauch der elterlichen Gewalt zu beseitigen suchen. Im großen Ganzen empsehle ich das Gesetz. Solche Gesetze haben ihren Werth in sich und bedürfen keiner bestimmten Tendenz für oder gegen eine politische Partei. Auf die Arbeiterschaft wird ein solches Gesetz einen guten Eindruck machen und deßhalb empfehle ich Ihnen im Großen und Ganzen die Annahme des Gesetzes. Hierauf vertagt sich das Haus. Montag 1 Uhr: Fortsetzung der Debatte. Schluß 41/2 Uhr.__________________ Neueste Nachrichten. Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau. Berlin, 18. Mai. Ein in den „Hamburger Nachrichten" veröffentlichter Artikel über angebliche Aeußerungen des Majors Liebert bezüglich des Ansehens der englischen und ; deutschen Offiziere in Afrika, der eine beleidigende Kritik der englischen Offiziere enthält, wird an maßgebender Stelle als frivole Erfindung mit dem Hinzufügen bezeichnet,, daß auf • Grund des Preßgesetzes eine Berichtigung erfolgen werde. München, 18. Mai. Die Kaiserin von Oesterreich ist aus Regensburg hier eingerroffen und bei ihrer Tochter, der Prinzessin Gisela, abgestiegen. Die Kaiserin wird mit dem Prinzen Leopold am Dienstag zu der feierlichen Beisetzung der Erbprinzessin von Thum und Taxis, ihrer Schwester, nach Regensburg zurückkehren. — Der Prinz-Regent hat eine vier-wöchentliche Hoftrauer anläßlich des Ablebens der Erbprinzessin von Thürs und Taxis angeordnet. München, 18. Mai. Der Erzbischof von München- Freysing, D. Thoma, hat dem Local-Comite für den Katholikentag mitgetheilt, der Papst sei damit einverstanden, daß der Katholikentag in diesem Jahre nicht in München abgehalten werde. München, 18. Mai. Der Strike der hiesigen Schuhmachergesellen ist nach gegenseitigen Zugeständnissen der Arbeitgeber und der Strikenden beigelegt. Wien, 18. Mai. In die Delegationen wählte das Abgeordnetenhaus aus Böhmen als Vertreter der Deutschen Plener, Ruß, Bärnreither und Stöhr. Brüssel, 18. Mai. Deputirtenkammer. Im Lause der Berathung des außerordentlichen Budgets erklärte der Kriegsminister, in Folge der mit Kanonen belgischen Fabrikats gemachten zufriedenstellenden Erfahrungen werde künftig keine Kanone mehr im Auslande bestellt werden. — Janson und Genossen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, welcher die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeiter beiderlei Geschlechts gegen Betriebsunfälle zu versichern. Madrid, 18. Mai. In Bilbao herrscht jetzt wieder Ruhe. Der größte Theil der Arbeiter hat in den Eisenwerken die Arbeit wieder ausgenommen- dagegen dauert der Strike der Schiffbau-Arbeiter noch fort. Ein Theil der Truppen ist aus den Grubenbezirken wieder abgerückt, da die Unruhen daselbst abnehmen. Die Vorsichtsmaßregeln der Militärbehörden in Bilbao und den benachbarten Städten dauern fort. Mehrere Personen sind verhaftet worden, weil Jie die nicht strikenden Arbeiter beeinflußten, die Arbeit zu ver- lassen. Konstantinopel, 18. Mai. Die „Agence de Constan- tinople" meldet: Nachdem die Pforte die letzte russische Note wegen Zahlung der rückständigen Kriegsentschädigung bisher unbeantwortet gelassen hat, richtete der russische Botschafter Nelidow neuerdings eine Note an die Pforte, in welcher derselbe verlangt, daß die Einnahmen aus der neuen Finanzoperation vor Allem zur Beftiedigung Rußlands verwendet werden müßten. Newyork, 18. Mai. In Savannah explodirte in einem Kurzwaarenmagazin am Samstag Abend ein Pulverfaß, wodurch das Haus vollständig zerstört, 22 Personen, darunter der Consul von Venezuela und 4 Feuerwehrchefs getödtet, sowie gegen Hundert verwundet wurden. Es herrscht große Bestürzung. tötete» «nd provinsicllc». Gießen, 19. Mai. — Wie uns mitgetheilt wird, beabsichtigt die Königliche Eisenbahn-Direction zu Hannover in diesem Jahre zur Bewältigung des zu erwartenden lebhaften Pfingstverkehrs besondere Vorkehrungen im größeren Umfange zu treffen. So sollen am Samstag vor Pfingsten, am 1. Pfingstseiertage und am Dienstag nach Pfingsten die Hauptpersonenzüge in zwei Theilen zur Beförderung kommen. Die Entlastungspersonenzüge werden als Vorzüge den fahrplanmäßigen Perfonen- zügen in geringem Abstande vorauffahren, auf denselben Stationen wie letztere halten und in Bezug aus Fahrkarten genau wie die Hauptzüge behandelt werden. Den Reisenden kann nur dringend empfohlen werden, sich möglichst frühzeitig zur Benutzung der Vorzüge auf den Abgangsstationen einzufinden, wobei darauf aufmerksam gemacht wird, daß nur bei ausreichender Benutzung dieser Züge die Anschlüsse der Hauptzüge aus den Uebergangsstationen mit Sicherheit erreicht werden können. An beiden Pfingstfeiertagen werden ferner die regelmäßigen Sommer-Sonntags-Sonderzüge zur Ablassung gelangen. Soweit der Verkehr der hiesigen Gegend in Frage kommt, sind besonders folgende Sonderzüge be- merkenswerth: Samstag, den 24. Mai: Vorzug zu Zug Nr. 312 von Gießen bis Frankfurt a. M. 15 Min. vor dem 4 Uhr 42 Min. Nachmittags von Gießen abgehenden Personenznge. Vorzug zu Zug Nr. 317 von Gießen bis Cassel 15 Min. vor dem 4 Uhr 44 Min. Nachm. von Gießen abgehenden Personenzuge. Vorzug zu Zug Nr. 305 von Frankfurt a. M. bis Cassel 15 Min. vor dem 11 Uhr 10 Min. Nachm. von Frankfurt a. M. abgehenden Personenzuge. Montag, den 26. Mai: Vorzug zu Zug Nr. 318 von Gießen bis Frankfurt a. M. 15 Min. vor dem 8 Uhr 8 Min. Abends von Gießen abgehenden Personenzuge. — Der erste Ausschuß der Zweiten Kammer der Stände hat die Bewilligung von 735 000 Mk. zur Erbauung einer psychiatrischen Klinik in Gießen empfohlen. — Herr Kreisamtsgehilfe Allendorf ist nicht, wie wir in voriger Nummer mittheilten, zum 1. Bürgermeisterei- Secretär, sondern znm 1. Bureaugehilfen der Bürgermeisterei ernannt worden. —■ Bei der hiesigen Garnison ist in vergangener Woche die Einführung des Säbels mit Stahlscheide für die Feldwebel und die im Range eines solchen stehenden uniformirten Militärpersonen erfolgt. Auch die für das ganze Regiment bestimmten neuen Gewehre sind am letzten Mittwoch angekommen und werden in den nächsten Tagen zur Vertheilung gelangen. — Wagner - Concert am 22. Mai. Wie wir erfahren, hat Fräulein Amalie Haenfel aus Porto Allegre, gegenwärtig in Frankfurt a. M., ihre Mitwirkung zum Concert zugesagt. Die schätzenswerthe Künstlerin wird unter Anderem die große Arie aus Tannhäuser „Dich theure Halle grüß' ich wieder" zum Vortrag bringen. Bei der Reichhaltigkeit des Programms darf man auf den Concertabend gespannt sein. Es sei nochmals bemerkt, daß kein Eintrittsgeld erhoben wird und daß alle Freunde der Wagner'schen Kunst willkommen sind. — Am Samstag sand auf dem „Lahnstein" die erste (außerordentliche) Generalversammlung der seit November v. I. dahier bestehenden „Allgemeinen Sterbekasse Gießen" statt, um über die zweckmäßigsten Mittel zu berathen, der Kaffe neue Mitglieder zuzusühren. Der gegenwärtige Mitgliederstand ist 452. Das Eintrittsgeld beträgt von 16—25 Jahr 59 Pf., 25—30 Jahr 1 Mk., 30—35 Jahr 1.5O Mk., 35—40 Jahr 2.50 Mk., 40—45 Jahr 4 Mk. Anmeldungen nimmt Schneidermeister Pfaff, Neuenweg, jederzeit entgegen. -m- Butzbach. 18. Mai. Heute morgen um 5 Uhr verschied plötzlich der hiesige Großh. Bürgermeister Küchel in einem Alter von 63 Jahren. Seit einiger Zeit etwas leidend, weshalb Herr Beigeordneter Joutz die Amtsgeschäste besorgte, war der Verstorbene neuerlich doch so weit wieder hergestellt, daß er noch gestern gegen Abend einen Spazierritt unternehmen konnte- kurz nach der Rückkehr bekam er aber einen Schlaganfall, welcher seinen Tod herbeiführte. Mit unserem Bürgermeister hat der Tod wieder einen, nicht nur in hiesiger Stadt, sondern auch in der ganzen Gegend beliebten Mann dahingerafft. Auch als Bürgermeister der Stadt Butzbach hat er während seiner 10 jährigen Amtsftihrung viel für das Wohl der Stadt Butzbach gewirkt und manche gemeinnützige Neuerung können wir ihm verdanken. Die Stadt Butzbach wird dem Dahingeschiedenen stets ein treues Andenken bewahren. x Friedberg, 18. Mai. Im hiesigen Arrestlocal erhängte sich ein Arrestant, der aus dem Versorgungshaus wegen Widersetzlichkeit gegen den Verwalter hierher gebracht worden war, vermittelst eines Handtuches. x Friedberg, 18. Mai. Se. Kgl. Hoheit der Groß- h erzog besichtigte heute Morgen die vom Regiments- Exerciren bei Darmstadt hier durchkommenden, in Butzbach stehenden Schwadronen des 24. Dragonerregiments. Hierauf wohnte Se. Kgl. Hoheit nebst allerhöchster Familie der Con- firmation der Taubstummen in der Burgkirche bei. § Bermuthshain, 18. Mai. In unserer Oberförsterei Grebenhain wird der Fischzucht eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Herr Oberförster Weber versteht es besonders, diese Fischzucht zu leiten und zu fördern. In der Oberförsterei sind zwei Zucht-Fischteiche mit Karpfen, zwei Brut-Fischteiche und ein Forellenteich,' auch soll noch ein alter Teich von früher als Forellenteich wieder neu angelegt werden. Eine künstliche Fischzucht-Anstalt, welche dem Müller Bürgermeister Jost in Grebenhain übertragen ist, soll ebenfalls unterhalten werden. In dem einen Forellenteich, sog. Weidhecken-Teich an der Staatsstraße zwischen Grebenhain und Hartmannshain gelegen, wurde dieser Tage eine Bach- Forelle gefangen, welche ein Gewicht von 4,4 Pfund hatte. Die Fische werden unter der Bezeichnung „Vogelsberger Karpfen" meistens an Großhändler in Hanau u. s. w. verkauft. B. Münzenberg, 18. Mai. Heute fand in Eberstadt eine Versammlung der umliegenden Orte in Betreff der Erbauung einer Eisenbahn von Lich nach Butzbckch statt. Nach eingehender Debatte wurde eine ftinfgliederige Commission gewählt, welcher die Aufgabe gestellt wurde, Erhebungen über die Opfer, die die verschiedenen Gemeinden für die Vorarbeiten zu bringen haben, anzustellen. Hoffentlich wird dieses Vorhaben von gutem Erfolge begünstigt sein. A* * Mainz, 18. Mai. Die von den Gerichtsbehörden gestern an Ort und Stelle bethätigte Aufnahme des Tatbestandes läßt keinen Zweifel darüber, daß das mit dem Tode eines Menschen endende blutige Drama in Hechtsheim durch den Erschlagenen selbst provocirt worden ist und der Thäter sich bei Begehen der That nur im Zustand der Nothwehr be- funben hat. Es sprechen hierfür nicht nur die Augenzeugen des Vorganges, die übereinstimmend bekunden, daß der Erschlagene in brutalster Weise gegen seine Brotgeberin und deren Sohn eingedrungen ist, sondern auch der Umstand, daß dem jungen Mann, der den verhängnißvollen Schlag ausführte, allseits das Zeugniß eines sehr ruhigen, friedfertigen Menschen, als eines Feindes aller Händel und Streitigkeiten, ausgestellt wird, während der Erschlagene einen gerade entgegengesetzten Charakter gehabt haben soll. Gegen den Thäter spricht nur, daß er sich den Behörden durch die Flucht entzogen hat und daß, bis diese Flucht bewerkstelligt war, von feiner Mutter die Anzeige des Vorfalles verzögert wurde. Die Beweggründe hierfür dürsten indeß vielleicht in dem Mangel an Klugheit zu suchen sein. * Berlin, 17. Mai. Der Lebensmittelwagen. Die Tage der althergebrachten Marketenderei bei der deutschen Armee sind gezählt. Das Großherzoglich Badische Leib- Grenadier-Regiment Nr. 109 führt feit dem vorigen Jahre versuchsweise einen „Lebensmittelwagen" anstatt der Civil- Marketenderei, welche mit alledem ausgestattet ist, was der Soldat bei Friedensübungen und im Kriege vom Marketender zu beziehen gewähnt ist. Dieser „Lebensmittelwagen" mit Einrichtung kostet dem Regiment über 1000 Mark. Derselbe stellt die bisherige Marketenderei natürlich in jeder Hinsicht in Schatten und dürfte bald von allen Regimentern angeschafft werden. Man geht damit um, die Führer solcher Wagen, um sie stets bei der Truppe haben zu können, derartig auszuwählen, daß ihnen die Fortbewegungspläne der Truppe, zu welcher sie gehören, in der Hauptsache mitgetheilt werden können. * Darmstadt, 17. Mai. Die Forstaccessisten Georg Petith zu Ober-Erlenbach, Wilhelm Schlag zu Hausen bei Gießen und Wilhelm Zeh zu Nieder-Ramstadt sind zu Forstassessoren ernannt worden. * Newyork, 17. Mai. Die Kinder schaukel als Kraftmaschine. Die Verwirklichung der großartigen Idee, die Kinderschaukel als Motor zu benutzen, war den Amerikanern Vorbehalten. Unter dem Namen „Philadelphia-Waschmaschine" wird dem „American Mail" zufolge eine Waschmaschine verkauft, die mit einer Kinderschaukel durch geeignete Getriebe verbunden ist. Nachdem die Wäsche hineingethan, besteigt ein Kind — ein solches ist wohl stets zu haben — die Schaukel und bringt durch die Schwungkraft die Trommel der Waschmaschine in Drehung. Nach kurzer Zeit ist das Reinigungsgeschäft vollbracht. * London, 14. Mai. Eine und eine halbe Million Mark Erbschaftssteuer. Der am 8. April in Monte- Carlo im Alter von 76 Jahren verstorbene amerikanische Bankier Junius Sffencer Morgan hat seinem Testamente zufolge ein Personalvermögen von über 2,000,000 Pfd. Sterl. hinterlassen. Die in England zu entrichtenden Erbschaftssteuern beliefen sich auf 80,884 Pfd. Sterl. * Barmen, 17. Mai. „Raum ist in der kleinsten Hütte für ein zärtlich liebend Paar, aber wo ist Platz, ich bitte, für die große Kinderschaar?" Dies Berschen hält der „Stadt-Anzeiger" für angebracht anläßlich einer Heirath, welche kürzlich auf dem hiesigen Standesamt geschlossen wurde, denn der Mann brachte nicht weniger als acht, die holde Gattin sechs Kinder mit in die Ehe. * Der Taube. Ein amerikanischer Stabsarzt hatte einen Mann zu untersuchen, der wegen einseitiger Taubheit um seine Pensionirung eingekommen war. Er hielt seine Uhr an das linke Ohr des Patienten, und dieser hörte nichts, worauf der Arzt seinem Assistenten dictirte: „Völlige Taubheit auf dem linken Ohr." Nicht wenig erstaunt war er aber, als bei Fortsetzung der Versuche der Patient auch mit dem rechten Ohre das Ticken der Uhr nicht hören konnte. Erst als er wieder zu Hause war, bemerkte der gute Doctor, daß seine Uhr seit mehreren Stunden — füll stand! Die Nnteroffhiers-Kriimien. Die dem Reichstage unterbreitete Militärvorlage fordert neben der Vermehrung der Artillerie und der Erhöhung der Bestände bei der Infanterie und der Specialwaffen auch eine Ausbesserung des Einkommens der Unteroffiziere. Da bei dem Stande der Finanzen nicht gut eine allgemeine Aufbesserung des Soldes der Unteroffiziere durchgesührt werden kann, so sollen in Form von Prämien tüchtige, langjährige Unteroffiziere besonders belohnt werden. Diese Prämien sollen mit der Länge der Dienstzeit steigen und würden nach Ablauf von fünf Dienstjahren 50 Mk., nach sechs Dienft- jahren 100 Mk., nach sieben Dienstjahren 200 Mk., nach acht Dienstjahren 350 Mk., nach neun Dienstjahren 550 Mk., nach zehn Dienstjahren 800 Mk., nach elf Jahren 900 Mk. und nach zwölf Dienstjahren 1000 Mk. betragen. Man erkennt an der Stufenleiter dieser Prämien sofort, daß sie in erster Linie dem militärischen Interesse dienen sollen und den Zweck verfolgen, tüchtige Unteroffiziere so lange als möglich bei der Fahne zu halten, denn während nach fünf Dienstjahren die Prämie nur 50 Mk. beträgt, beläuft sie sich für Unteroffiziere, welche zwölf Jahre gedient haben auf 1000 Mk. Erreicht man durch diese Prämien den Zweck, eine große Anzahl Unteroffiziere länger als es bisher der Fall war, dem activen Dienste zu erhalten, so würde damit ein doppelter Vortheil erzielt, denn erstens würde dadurch, daß die tüchtigeren Unteroffiziere einige Jahre länger als bisher dienen, dem Mangel an dieusterfahrenen Unteroffizieren vorgebeugt, zweitens würde das Unterosfiziercorps auf diese Weise aber auch in den Stand gesetzt, höheren Ansprüchen zu genügen, und in Hinblick auf die wachsenden Anforderungen bei der Ausbildung der Mannschaften die Offiziere noch mehr als bisher bei ihrem schwierigen Amte zu unterstützen. Ein aus älteren, tüchtigen, diensterfahrenen Elementen zusammengesetztes Unterosfiziercorps ist offenbar im Kriegsfälle aber auch leichter im Stande, das gehörige Stammpersonal an die zahlreichen Reserve- und Landwehrdivisionen abzugeben als ein vorzugsweise aus jüngeren Elementen bestehendes Unterosfiziercorps. Endlich muß aber auch mit dem Nothfalle gerechnet werden, daß im Kriege nach harten Verlusten Unteroffiziere Offiziere vertreten müssen und daß ältere, diensterfahrene Unteroffiziere sich zu solchen Osfiziersstellvertretern offenbar weit besser eignen als jüngere. Offenbar hat die Frage der Unterosfiziersprämien aber auch noch eine wichtige sociale Bedeutung. Die meisten Unteroffiziere treten, nachdem sie sich den Civilversorgungs- schein erworben haben, als Subalternbeamte in den Staatsoder Communaldienst. Dabei haben die betreffenden Anwärter gewöhnlich noch einen Vorbereitungsdienst zu leisten, sich zu equipiren u. s. w., und diese Uebergangszeit muß den ausgedienten Unteroffizieren einen besonderen Zuschuß als äußerst wünschenswerth erscheinen lassen. Dieser Zuschuß würde aber durch die Auszahlung der erwähnten Unteroffiziersprämien am Ende der Dienstzeit vollkommen erreicht werden. Es mußte daher auch der Wunsch ausgesprochen werden, daß der Reichstag Mittel und Wege finden möge, die Forderung der Unterosfiziersprämien zu bewilligen, denn der Unteroffiziersstand muß so tüchtig als nur möglich erhalten werden, wenn die Armee selbst tüchtig bleiben soll, i und zu dem ersteren Ziele dürsten die Unterosfiziersprämien I doch immerhin Vieles beizutragen im Stande sein. Rohseidene Bastkleider Mk. 16.80 pr. Stoff zur compl. Robe und bessere Qualitäten veri. porto- und zollfrei das Fabrik-DäpÄt 6r. Henneberg (K. u. K. Hostief.) Zürich. Muster umgehend. Briefe kosten 20 Psg. Porto. 1983