t ein hübsch die Expedition lu vermiethen ^tcinstrage. SünTöier Nferfeitinig. ’-lftertceg 6. ÄolleUr hnhosstr. 55, ' anderweitig AZ ,70.1» 14050 •1740 160.80 142 HO 85.40 > kl-ims L°M 4524 MorfMße 6. u\\-äilns Sä.?1 «,W «t August Arave 9. r>terre- h V?'“ 6et*)n? en®eg_4t. 3K ä 'gerichtete ' ?us vier w-eWaffer- lsen. ’ Frau lntung, S- ’jmmer und 'r Ml. Juli ien. fcje 27^ -ulogis uetm. kanileiberg 5. STw11™ L>1---- [omineß- 4V. E qif. 9 idw $t*b ist «-d-°,M M KZ lersweg 53. rößms bogis tersweg 31. denzimmer zu l^rktzlatz 1. zuvemirtben. Iirchenplatz 21. ,rtes L'mmer Wurg_l._ t Cabinet so- petzende Helle Mer haltender niethen. Auf . dazu gegeben peb. d- öl wci OrdeVu rdanlage33^ lang, 5 bis 6 zu vermiethen. ofstraße 62. |u vermiethen- 'ckevvlah 8. liethen. iplansgasse.^ zu vermiethen g 4,: 1. St. Wohnung per 1890 Rr. 138 Aints- und Anzeigeblatt für den Ureis Gieren Gewerbegerichte zu abgelehnt und der Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr. Mittwoch den 18. Juni Gewerbegerichte. einen neuen Absatz Conventionalstrafe, Oesterreich-Ungarn ein Zollkrieg mit Serbien zur Zeit nichts weniger als geeignet käme, schon deshalb nicht, weil man in Oesterreich bereits die Rückwirkungen des mit Rumänien geführten Zollkrieges unangenehm genug empfindet. Die französische Regierung hat sich nunmehr zur Anerkennung der brasilianischen Republik entschlossen und wird dieser Entschluß demnächst durch die officielle Antritts-Audienz des brasilianischen Gesandten Kajuba beim Präsidenten Carnot zum öffentlichen Ausdruck gelangen. Die lange Verzögerung der Anerkennung der jüngsten Republik in Amerika durch das doch gleichfalls republikanische Frankreich ist aus gewisse Meinungsverschiedenheiten und Differenzen zwischen der neuen Regierung von Brasilien und der französischen Regierung zurückzuführen. Infolge entgegenkommender Erklärungen des brasilianischen Ministeriums steht indessen die Beilegung dieser Streitigkeiten bevor und hiermit entfällt auch für die französische Negierung jeder Grund, mit der Anerkennung der Republik Brasilien noch länger zu zögern. Aus der spanischen Provinz Valencia kommen seit ein paar Tagen beunruhigende Nachrichten über verdächtige Krank- heits- und Todesfälle, die sich in dem Dorfe Puebla de Nugat ereignet haben. Dieselben haben Aehnlichkeit mit Cholera- sällen und ergriffen die Localbehörden deshalb sofort geeignete Sanitätsmaßregeln, namentlich wurden die betreffenden Häuser ausgeräuchert. Die Regierung sandte einen Arzt nach dem genannten Orte zur Feststellung ' des Tatbestandes. Eine neuere Meldung besagt, daß in Puebla de Rugat weitere choleraverdächtige Erkrankungen vorgekommen sind, von denen vier tödtlich verliefen. Die Behörden von Puebla de Rugat und von Montichelvos verlangten in Valencia telegraphisch ärztliche Hilfe und Arzneimittel. Aus dem Orte Albaida wird ein gleich verdächtiger Todesfall gemeldet; derselbe betraf eine aus Puebla de Nugat angelangte Person. Der Civil- gouverneur erkrankte am Sonntag ebenfalls beunruhigend, erholte sich aber später wieder. Hoffentlich erfährt die Mitwelt baldigst Aufschluß über den eigentlichen Character dieser Krankheit. Uebrigens werden auch aus Taschkend in Russisch- Asien Fälle von Cholerine gemeldet. vertrete, den das Reichsgericht anerkannt habe, indem es die Conventionalstrafe als eine frei vereinbarte Entschädigung erachtete; solche zu beurtheilen gehört aber nicht zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte. Vierteljähriger Aöonnemeutspretsr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg. Redaction, Expedition und Druckerei: Schutßraße Ar.?. Fernsprecher 51. Deutscher Reichstag. 18. Plenarsitzung. Montag, 16. Juni 1890, 1 Uhr. An Stelle des aus seinem Amte als Schriftführer ausgeschiedenen Abg. Holtzmann (natl.) wird der Abg. Dr. Bürklin (natl.) zum Schriftführer per Acclamation gewählt. DerNiederlassungsv ertrag zwischendemDeutschen Reich und der Schweiz wird in dritter Lesung debattelos genehmigt. Sodann wird in der zweiten Berathung der Vorlage betr. die Gewerbegerichte fortgesahren. Es wird zunächst über den Antrag Harmening (dsr.) zu § 1 abgestimmt. Der Antrag, welcher die Ablehnung eines Ortsstatuts für Errichtung eines Gewerbegerichts nur dann zulässig erklärt, wenn dies Statut gegen die Gesetze verstößt, wird mit knapper Mehrheit angenommen und mit dieser Aenderung der § 1. § 2 definirt den Begriff „Arbeiter" im Sinne der Vorlage. Es sollen darnach als Arbeiter gelten: Gesellen, Gehülsen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, auf welche Theil 7 der Gewerbeordnung Anwendung findet. Der Antrag Auer (Soc.) verlangt, dafür zu setzen: Als Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes gilt das gesammte gewerbliche und kaufmännische Hülfspersonal einschließlich der Lehrlinge. Abg. Heine (Soc.) befürwortet diesen Antrag. Abg. Ackermann (cons.) bekämpft den Antrag, der die Sache unnöthig erschwere und es vielen Gemeinden unmöglich Alle Annoncen-Durcaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. machen würde, überhaupt geeignete gründen. Der Antrag Auer u. Gen. wird § 2 unverändert angenommen. § 3 bestimmt die Zuständigkeit der Rebersicht. Gießen, 17. Juni. Es kann nunmehr als ziemlich gewiß betrachtet werden, daß Ende dieses Monats oder Anfang Juli die Vertagung des Reichstages eintritt. Denn bis zu dem genannten Zeitpunkte wird die Reichstagscommission zur Vorberathung der Arbeiterschutzvorlage aller Voraussicht nach die erste Lesung des Entwurfes beendigt haben und in der Zwischenzeit dürfte sicherlich auch das Plenum mit seinen noch zu erledigenden Arbeiten fertig werden. Ein förmlicher Schluß der Session kann selbstverständlich nicht erfolgen, denn alsdann müßte im nächsten Herbste die Bearbeitung der Arbeiterschutz-Vorlage wieder ganz von vorn begonnen werden und eine solche Verschleppung dieser wichtigen Materie wünscht man gewiß aus keiner Seite. Was die aufgetauchten Gerüchte über eine angebliche Austösung des Reichstages im Falle der Nichtannahme der Militär-Vorlage anbelangt, fo steht zu bezweifeln, daß sich die Reichsregierung in der That mit solchen Gedanken tragen sollte, denn diesmal würden für sie die Chancen bei Neuwahlen wesentlich ungünstiger liegen, als dies bei der letzten Auflösung des Reichstages der Fall war. Zunächst erscheint aber die ganze Jnscenirung derartiger Gerüchte als, gelinde gesagt, überflüssig, da trotz aller Schwierigkeiten die endgültige Genehmigung der gegenwärtigen Heeresvorlage schwerlich bezweifelt werden kann. In' Hamburg hat sich unter dem Namen „Arbeitgeber- Verband für Hamburg und Altona" eine Vereinigung von Arbeitgebern gebildet, welcher sich die hauptsächlichsten Verbände aus Industrie und Gewerbe anschlossen. Dieser Verband richtet sich gegen die Uebergriffe und Ausschreitungen der Socialdemokratie und ist zum Schutze der besonnenen Elemente unter den Arbeitern bestimmt. Der gesammelte Garantiefonds erreichte in kurzer Zeit die ansehnliche Höhe von IVo Millionen Mark. Die österreichisch-serbischen Differenzen scheinen trotz des so auszeichnenden Empfanges, den der neue Vertreter Serbiens am Wiener Hofe, Simics, soeben beim Kaiser Franz Joses gefunden, noch keineswegs beigelegt zu sein. In Serbien betrachtet man bat österreichischerseits ergangene Verbot der Schweineeinfuhr aus Serbien als eine politische Maßregel, obwohl die österreichische Regierung versichert hat, daß das Verbot lediglich aus sanitären Gründen erlassen worden sei. Serbischerseits wird dagegen versichert, daß die Maul- und Klauenseuche im Lande wieder vollständig erloschen sei und soll daher Simics im Auftrage seiner Regierung ernstliche Vorstellungen beim Grafen Kalnoky in dieser Frage erhoben haben. Dem Vernehmen nach ließ hierbei die serbische Regierung ihre Bereitwilligkeit erklären, die serbische Grenze gegen die Vieheinfuhr aus Rumänien abzusperren, wenn die österreichische Regierung dafür das Schweine-Einfuhrverbot rückgängig mache, andernfalls drohte Serbien mit wirthschaftlichen Vergeltungsmaßregeln. Graf Kalnoky scheint hieraus noch keine endgültige Antwort ertheilt zu haben, doch dürfte schließlich das genannte Verbot wieder aufgehoben werden, da für Bundescommissär Geh. Rath Dr. Hoffmann bekämpft den Antrag v. Cuny, der jedoch genehmigt wird. Mit dieser Aenderung wird § 3 angenommen. § 3 unterstellt die Heimarbeiter den Gewerbegerichten, sofern die Beschäftigung auf Be- oder Verarbeitung übergebener Rohstoffe oder Halbfabrikate beschränkt ist. Ein Antrag Auer (Soc.) will diese Einschränkung streichen und alle Arbeiter der Hausindustrie den Gewerbegerichten unterstellen. Dasselbe verlangt ein Antrag Eberth (dsr.), jedoch nur soweit dies für alle oder gewisse Klassen dieser Gewerbetreibenden durch das Statut oder Anordnung der Landescentralbehörde bestimmt wird. Abg. Dr. Schier (cons.) bekämpft den Antrag Auer, hält aber den Antrag Eberth für annehmbar. Abg. Dresbach (Soc.) bekämpft den Antrag Eberth, der es z. B. zweifelhaft macht, ob ein Schuhmacher zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte gehört, welcher von einigen Arbeitgebern das Leder zu den herzustellenden Stieseln geliefert erhält, für andere aber selbst das Leder zur Arbeit gibt. Der Antrag Auer beseitige jeden Zweifel über die Zuständigkeit- es empfiehlt sich deshalb dessen Annahme. Abg. Eberth (dfr.) wünscht . den Schwerpunkt dieser Frage in das Ortsstatut verlegt zu sehen- dieses wird die Bedürfnisse je nach den örtlichen Verhältnissen am besten beurtheilen können. Reg.-Commissar Geh. Rath Lohmann tritt dem Anträge Eberth bei, der den practischen Bedürfnissen wesentlich entsprechen dürfte. Abg. Dr. Porsch (Ctr.) erklärt sich für den Antrag der Commission. Der Antrag Auer geht zu weit, der Antrag Eberth gibt nicht die genügende Sicherheit für die Hausindustrie'. Will man aber die Hausindustrie principiell unter die Gewerbegerichte stellen, dann ist der Antrag Auer dem Anträge Eberth vorzuziehen. Abg. Eberth (dsr.) beantragt die Worte: „oder Anordnung der Landescentralbehörde" in seinem Anträge zu streichen. Abg. Dr. Miquel (natl.): Um die Zuständigkeitssrage zu entscheiden, wird man besser auf die Art der geltend gemachten Forderung als aus die Art der Beschäftigung Rücksicht nehmen können. Eine Lösung in diesem Sinne zu beantragen, behält sich Redner für die dritte Lesung vor- vorläufig wird er für die Commissionsvorlage stimmen. Abg. Dr. v. Cuny (natl.) bekämpft den Antrag Eberth, mit dem man in den Rheingegenden die übelsten Erfahrungen gemacht habe. Das Ortsstatut werde bald weite Kreise der Arbeiter von den Gewerbegerichten ausschließen. Der § 3a wird unter Ablehnung der Anträge Auer und Eberth unverändert nach den Commissionsbeschlüssen angenommen. § 4 enthält die Bestimmung, daß die Landescentralbehörden, wenn sie die Zuständigkeit der Gewerbegerichte ausdehnen wollen, die betheiligten Ortsbehörden zuvor hören sollen. Abg. Frhr. v. Pfitten (Ctr.) beantragt zu bestimmen: Die betheiligten Behörden sind zuvor zu hören. Der Antrag wird angenommen. Die §§ 5 bis 6 werden debattelos genehmigt. § 7 enthält die Bestimmung, daß die Zahl der Beisitzer bei jedem Gewerbegericht vier betragen soll. Abg. Heine (Soc.) befürwortet den Antrag Auer, statt „vier" zu setzen „acht". Der Antrag wird abgelehnt. § 8 bestimmt, daß die Mitglieder des Gerichts 30 Jahre alt sein müssen, im letzten Jahre keine Armenunterstützung empfangen haben dürfen und im Gerichtsbezirk zwei Jahre gewohnt haben müssen. Abg. Eberth (dfr.) beantragt, das wahlfähige Alter auf 25 Jahre herabzusetzen. Abg. Dresbach (Soc.) befürwortet den Antrag Auer: 25 Jahre als wahlfähiges Alter, Fortfall des Passus bezüglich der Armenunterstützung und einjähriger Aufenthalt am Gerichtsorte. Abg. Dr. Porsch (Ctr.) will nicht über die Grenzen der Commissionsvorlage hinausgehen. Die Gewerbegerichte haben so wichtige Functionen zu versehen, daß man die mangelnde juristische Qualität durch reichere Lebenserfahrung auszugleichen suchen muß. Bundesbevollmächtigter Dr. v. Bötticher bekämpft den Antrag Eberth und ebenso den Antrag Dresbach. In allen analogen Gesetzesbestimmungen, bei den Schöffengerichten, bei den Handelsgerichten, ist die Altersgrenze von 30 Jahren innegehalten. Wer eine andere Altersgrenze will, muß dasür bestimmte Gründe angeben. Für die Würde des Gerichts, für die Wichtigkeit der Entscheidungen ist das reifere Alter Ein Antrag v.^Cuny (natl.) will hinzusügen: Streitigkeiten über eine welche für den Fall bedungen ist, daß der Arbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein solches bei anderen Arbeitgebern eingeht oder ein eigenes Geschäft begründet, gehören nicht zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte. Der Antragsteller führt aus, daß der Antrag wesentlich nur eine Declaration der Vorlage sei und den Gesichtspunkt Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS. Die Gießener Isnmikienvtälier werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. ießener Anzeiger Keneral-Mnzeiger. Bekanntmachung, betreffend Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche. Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß zu Eschenrod, Götzen, Ulfa, Helpershain, Ulrichstein im Kreis Schotten, zu Vilbel, Holzhausen, Ober-Erlenbach im Kreis Friedberg, zu Rohrbach, Unter-Schmitten, Wallernhausen im Kreis Büdingen, zu Gladenbach, Weidenhausen, Wommelshausen in; Kreis Biedenkopf, unter dem Viehbestand der Jrrenheil- anstalt bei Marburg, sowie zu Hungen im Kreis Gietzen zur Zeit die Maul- und Klauenseuche besteht. Gießen, den 16. Juni 1890. Großherzogliches Kretsamt Gießen. v. Gagern. Amtlicher Theil. Gießen, am 16. Juni 1890. Betreffend: Die Voranschläge der Landgemeinden des Kreises , Gießen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die GroHh BürgermeLSereien der Land- geweinden deS Kreise-. Die rubricirten Voranschläge werden Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Sie wollen das in Ihren Händen befindliche Concept alsbald mit dem Original gleichstellen und letzteres sodann dem Gemeinde-Einnehmer zuftellen. v. Gagern. vorzuziehen. Es empfehlen sich darnach die Commissionsvorschläge. Abg. Ackermann (cons.) spricht sich ebenfalls für die Commissionsbeschlüsse aus. Abg. Grillenberger (Soc.): Die Commissionsbeschlüsse erregen in Arbeiterkreisen vielfach Erbitterung. Bei vielen bestehenden Gewerbegerichten ist eine geringere Altersgrenze zulässig. Die Frage der Reife ist allein nicht maßgebend. Wir haben zahlreiche Amtsrichter, die noch nicht 30 Jahre alt sind, warum sollen die Beisitzer älter sein? Von der Gestaltung dieses Paragraphen werden wir unsere Gesammtabstimmung über das Gesetz mit abhängig machen. Abg. Dr. Miquel (natl.): Die Altersgrenze wird ganz ohne Grund zu solcher Wichtigkeit aufgebauscht. Nach den bisherigen Erfahrungen sind immer nur ältere erfahrene Leute gewählt worden. Besondere Wichtigkeit ist dem zweijährigen Aufenthalt am Orte beizulegen- ein solcher ist nöthig, um sich das erforderliche Maß localer Erfahrung zu erwerben. Abg. Heine (Soc.): Das Durchschnittsalter der bei vielen Gewerbegerichten fungirenden Beisitzer beträgt nur wenig über 30 Jahre. Die Mindestgr^nze muß also auf 25 Jahre herabgesetzt werden. Die Armenunterstützung wird oft in Formen gewährt, z. B. durch Verpflegung eines kranken Kindes in einer Anstalt, die dem Unterstützten nichts von seiner Würdigkeit nimmt. Abg. Rösicke (wildlib.) ist für die 25jährige Altersgrenze. Man habe ja die Beisitzer zum Unfallschiedsgericht im Alter von 21 Jahren zugelassen- er empfiehlt den Antrag Eberty. Hierauf vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr. Tages-Ordnung: Fortsetzung der soeben abgebrochenen Berathung. Schluß 43/4 Uhr. Neueste Nachrichten. WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau. Berlin, 16. Juni. Die „Nordd. Allg. Ztg." bemerkt gegenüber den Zeitungen, welche die Angaben der St. James- Gazette, betreffend die Abgrenzung der deutschen und englischen Interessensphären in Afrika als ungeeignet für eine Grundlage der Vereinbarung bezeichnen- sie könne die Mittheilungen der St. James • Gazette weder als glaubwürdig noch als unglaubwürdig characterisiren, es würde aber ein politischer Fehler sein, wenn man auf gute Beziehungen zu England so geringen Werth legte, daß man nicht die Geneigtheit zu erkennen gäbe, dieselben um den Preis gewisser Zugeständnisse in Afrika zu sichern. Die erhoffte Verständigung werde weder Deutschland und England noch alle Welt befriedigen, denn eine Verständigung könnte nur das Ergebniß gegenseitiger Zugeständnisse sein. Die öffentliche Meinung Deutschlands und Englands müsse dahin aufgeklärt werden, daß derartige Zugeständnisse im allgemeinen Interesse nothwendig seien zur allgemeinen Beseitigung der streitigen Punkte, die geeignet seien, eine tiefere Verstimmung zwischen den befreundeten Regierungen hervorzurufen. Stuttgart, 16. Juni. Der „Staatsanzeiger" meldet: General-Intendant v. Werth er ist wegen leidender Gesundheit auf sein Ansuchen in Ruhestand versetzt worden. Hamburg, 16. Juni. Ein theilweiser Schlächter- strike ist hier ausgebrochen. Wien, 16. Juni. Mittags sand in der Rathsstube der Hofburg die feierliche Renunciation der Erzherzogin Marie Valerie statt. Nach einer Ansprache des Kaisers verlas Kalnoky die Verzichtsurkunde, hierauf die Erzherzogin die Eidesformel. Sodann unterschrieben die Erzherzogin Marie Valerie und Erzherzog Franz Salvator die Renunci- ationsurkunde, auf welche der Staatsnotar das Siegel des Brautpaares drückte. Im Gobelinsaale erfolgte die Unterzeichnung der Ehepacten. Brüssel, 16. Juni. Die Einweihung des Denkmals für den Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig auf dem Schlachtfelde von Quatrebras fand gestern Nachmittag statt in Gegenwart des deutschen Gesandten und des Militärattaches in Brüssel, einer Deputation aus Braunschweig, bestehend in General Wachholz, Baron Cramm-Burg- dors, einer Anzahl braunschweigischer Offiziere und höherer Persönlichkeiten, ferner von Vertretern des Königs von Belgien und des belgischen Kriegsministeriums, der Ortsbehörden und zahlreicher Zuschauer. Die Denkmalsstätte war mit deutschen Fahnen und Guirlanden geziert. General Wachholz stellte die glorreiche, heldenhafte Laufbahn des Herzogs dar, der bereits 1809 durch Wort und That die deutsche Nation zur Erhebung gegen die Fremdherrschaft begeisterte und bis zu seinem Tode an dieser Stätte für die deutsche Sache gefochten. (Stürmische Hurrahs.) Cramm-Vurgdorf legte im Auftrage des Prinzregenten von Braunschweig den ersten Kranz aus das Denkmal, darauf die Offiziere. Nach der Feier wurde im Sterbehause des Herzogs eine broncene Gedenktafel angebracht. Rom, 16. Juni. Die Kammer trat heute in die Berathung betr. die Gründung eines Grundcredit-Jnsti- tuts ein. Belgrad, 16. Juni. Die Stadtverwaltung genehmigte die Aufnahme einer Stadtanleihe von 10 Millionen. Sofia, 16. Juni. Die „Agence Balcanique" meldet, daß die Minister Stranski und Sallbachew in Folge persönlicher Meinungsverschiedenheiten ihre Entlassung einreichten und auch erhielten. Stambulow übernahm die Leitung des Auswärtigen, Schiwkow diejenige des Finanzministeriums. Valencia, 17. Juni. Einige weitere Erkrankungen an Cholera in Puebla und Umgebung werden gemeldet. In Madrid erklärte der Minister des Innern im Senate, bis jetzt sei die asiatische Cholera nicht erwiesen. Die Stadtbehörden trafen Vorsichtsmaßregeln, Lazarethe werden errichtet. Cocales «nd provinzieller. Gießen, 17. Juni. — Heute Vormittag 6 Uhr sand im Hose des Provinzialarresthauses die Hinrichtung des vom Schwurgericht zu Gießen am 22. März d. I. wegen Ermordung seines Stiefvaters zum Tode verurtheilten Johann Georg Häuser von Bobenhausen statt, nachdem Se. Königl. Hoheit der Großherzog es abgelehnt hatte, von dem Begnadigungsrechte Gebrauch zu machen. Häuser, der in der ihm vergönnten kurzen Lebensfrist sein Gewissen durch ein umfassendes Ge- ständniß erleichtert hatte, empfing unmittelbar vor seinem letzten Gang noch die Tröstungen der Religion und trat dann reumüthig und gefaßt den Weg zum Schaffst an. Voran schritt der Geistliche, Herr Pfarrer Schlosser, welchem der Gefängnißverwalter und dann der Delinquent in Begleitung zweier Gendarmen folgte. Nachdem der Geistliche mit Häuser ein Gebet gesprochen, gelangte vor versammeltem Gerichtshof der Urtheilsspruch zur Verlesung, worauf Herr Staatsanwalt Jöckel den Verurtheilten dem Scharfrichter Brandt zur Vollstreckung des Todesurtheils übergab, der mit seinen Gehülsen schnell und sicher die Execution vollzog. In wenigen Minuten war die schwere Schuld Häusers gesühnt. Der Hinrichtung wohnten außer den nach dem Gesetze zuzuziehenden 12 Urkundspersonen noch etwa 50 Personen bei, die mit Genehmigung des Großh. Staatsanwalts Einlaß erhalten hatten. Viele Neugierige umstanden vor und während des blutigen Actes das Justizgebäude, welches durch militärische und polizeiliche Posten abgesperrt und nur Legitimirten zugänglich war. Die Leiche des Gerichteten wird heute Abend in die Anatomie verbracht werden. — Es sei noch mitgetheilt, daß die Hinrichtung Häusers am vorigen Mittwoch den I 11. Juni stattfinden sollte, wegen Verhinderung des Scharfrichters aber verschoben werden mußte. — Gestern begannen die Schwurgerichtsverhandlungen der diesmal nicht sehr^umfangreichen Session. Der vorsätzlichen Brandstiftung angeklagt waren Karl Römer und dessen Ehefrau von Brauerschwend, die nach vorausgegangener Verabredung und um sich einen Vermögensvortheil zu verschaffen, am 20. März d. I. die ihnen zu Eigenthum gehörige in Brauerschwend gelegene Hofraithe in Brand gesetzt haben sollen, wodurch die Scheuer und ein Theil des Dachstuhls des Wohnhauses vom Feuer zerstört wurde. Die That wird von beiden Angeklagten entschieden in Abrede gestellt- der Ehemann erklärt, am Nachmittag des fraglichen Tags nach Gießen gereist zu sein, um Arbeit zu suchen und sei erst am folgenden "Tag zurückgekommen- die Ehefrau aber will ebenfalls an der Brandlegung unbetheiligt sein und erst in der Nacht, nachdem sie zufällig erwacht, das Knistern des Feuers und dann den Brandausbruch wahrgenommen haben. Obgleich ein directer Beweis jür die Thäterschaft der Angeklagten nicht zu erbringen war, so traten doch in den gestrigen Verhandlungen Momente zu Tage, die für die Ausführung der That durch die Römer Eheleute mit einiger Wahrscheinlichkeit sprachen. Erwiesenermaßen befanden sich die Angeklagten gerade in letzterer Zeit in dercmgir- ten Vermögensverhältnissen und der Besuch des Gerichtsvollziehers und des sonstigen Executionspersonals gehörte im Römer'schen Hause nicht mehr zu den Seltenheiten. Das Häuschen war mit einer Hypothekschuld belastet und auch an sonstigen Schulden fehlte es nicht, die namentlich zu Anfang dieses Jahres sehr drückend wurden. Das Mobiliar war vielfach gepfändet und repräsentirte zur fraglichen Zeit nach Ansicht eines Zeugen nur noch einen Werth von etwa 400 Mk., obgleich es nach einem schon seit 1883 bestehenden Vertrage bei einer Feuerversicherung für die ungewöhnlich hohe Summe I von 1700 Mk. versichert war. Das Hauptbelastungsmoment findet die Anklage in dem I Umstande, daß bei der nach dem Brande stattgehabten Augenscheinseinnahme durch Großh. Amtsgericht Alsfeld im Stalle und auf dem Heuboden der Römer Eheleute Vorrichtungen gefunden worden, die geeignet gewesen seien, das Feuer zu entfachen und mit Sicherheit weiter zu verbreiten, indem namentlich im Stalle Holzstücke, Reiser, eine Bettlade, Heu und Stroh von menschlicher Hand zusammengetragen, auf* geschichtet und angezündet worden seien, wofür ein vorgefundenes Häufchen Asche den Beweis tiefere, außerdem seien auf | dem Boden eine Reiserwelle, sowie Stroh und Reiser in I Menge aufgehäuft gewesen. Die Angeklagen bestreiten, diese Manipulationen gemacht zu haben und bezeichnen die Aufschichtung der Brennstoffe im Stalle als rein zufällig ohne jede Absicht; das Vorfinden der Reiserwelle und des übrigen Holzes auf dem Boden aber erklären sie dahin, daß erstere als Ausstieg an einer nach der Scheuer führenden Oeffnung, der Boden aber stets als Holzspeicher benutzt worden sei. Auffallend war es, daß der Brand gerade am Morgen des Tages ausbrach, an welchem der Pfandmeister Diehl von Eudorf eine Pfandversteigerung bei Römer vornehmen wollte. Römer, der von Zeugen als ein unverträglicher Character geschildert wird, will noch die Brandstiftung Ortsangehörigen in die Schuhe schieben, die ihm übel gesinnt seien- aber auch für diese Behauptung vermag er weder Gründe noch Personen namhaft zu machen- nur den Bürgermeister bezeichnet er einmal als Denjenigen, der ihm nicht wohl wolle und möglicherweise den Brand verursacht habe. Dieser weist jedoch treffend auf die Lächerlichkeit dieser Behauptung hin mit der Bemerkung, daß eine derartige Handlungsweise dem Römer keinen Schaden, sondern hohen Nutzen gebracht haben würde, da Haus und Mobiliar desselben gut versichert gewesen sei. Die Geschworenen konnten einen genügenden Beweis für die Schuld der Angeklagten nicht finden, und sprachen das Nichtschuldig aus, weshalb Freisprechung erfolgte. — Gar Manche unserer Leser werden sich noch gern des edelen Genusses entsinnen, den ihnen vor 8 Jahren die dramatischen Vorlesungen von Fräulein Natalie Köhler bereiteten. Deshalb darf die Dame, die am Freitag im Saale der höheren Mädchenschule die „Antigone" des Sophokles mit Begleitung der herrlichen Musik von Mendelssohn, frei aus dem Gedächtniß recitiren wird, mahl wiederum auf freundlichen Empfang und auf zahlreichen Besuch rechnen. Umsomehr, als das Geschick, welches die Künstlerin betroffen, unser wärmstes Mitgefühl Hervorrufen muß. Vor einiger Zeit wurde sie von einer schweren Augenkrankheit befallen, so daß Sie in einer Augenklinik Ausnahme suchen und eine Operation überstehen mußte, die ihr trotzdem leider nicht das volle Augenlicht zurückgab. Die dem Referenten vorliegenden Beurtheilungen sprechen sich durchweg höchst anerkennend und achtungsvoll über die in ihrer Art einzigen Leistungen Frl. Köhlers aus- ja es scheint, als ob die Dame im Lauf der Jahre ihr dramatisches Können noch vertieft und erweitert habe. So entnehmen wir z. B. einem Berichte des „Mainzer Journ." Folgendes über eine in Mainz erfolgte Recitation des „Oedipus in Kolonos" : „den hohen Erwartungen , welche das Publikum nach den vorhergegangenen Recitationsabenden dem „Oedipus" entgegenbrachte, hat die Dame schönste Erfüllung verliehen. Das Auditorium glaubte, die handelnden Personen selbst zu hören, so characteristisch wußte die Vortragende jede einzelne derselben stimmlich zur Geltung zu bringen. (Folgt eingehende Ausführung). — diesem Allem gab die Künstlerin bis auf die feinste Nüance den zum Herzen gehenden Ausdruck und hielt die Aufmerksamkeit des zahlreichen Publikums bis zum Schluß gefesselt. Fräulein Köhler hat sich durch diese großartige Leistung den aufrichtigen Dank der kunstsinnigen Mainzer Bevölkerung erworben". Hoffentlich wird auch unser kunstsinniges Publikum sich die Gelegenheit, eine so herzerhebende vollendete Kunstleistung kennen zu lernen, nicht entgehen lassen. Bemerkt sei noch, daß die musikalischen Partien auf einem Flügel und einem Harmonium zum Vortrag gelangen. Dr. R. Friedberg, 15. Juni. Seine Königliche Hoheit der Großherzog begab sich mit den Prinzessinnen Victoria, Prinzessin Ludwig von Battenberg, und Alix heute Vormittag um 10 Uhr nach Darmstadt in Begleitung der Schlüffel- dame Freiin von Grancy, des Oberst-Hofmarschalls General v. Westerweller und des Flügeladjutanten Major Freiherrn v. Grancy, welch letzterer in Darmstadt verblieb - dessen Dienst übernahm wieder Flügeladjutant Hauptmann Frhr. v. Röder. Se. Kgl. Hoheit der Großherzog und II. GG. HH. die Prinzessinnen Victoria, Prinzessin Ludwig von Battenberg, und Alix, sowie II. GG. HH. die Prinzen Heinrich und Wilhelm von Hessen wohnten um 12 Uhr der Enthüllung des Abt Vogler-Denkmals auf dem Mathildenplatze bei. Im Großh. Residenzschloß fand sodann nach 1 Uhr Familientafel statt. Gegen 3 Uhr fuhren die Allerhöchsten Herrschaften zu dem Rennen des Hessischen Reiter-Vereins auf dem Weiter- I städter Exercierplatz und trafen Abends 8 Uhr wieder in I Friedberg ein. E. Lauterbach, 16. Juni. Seine Kgl. Hoh. der Großherzog hat den Steuercommissär des Steuercommiffariats I Lauterbach, Steuerrath Georg Sommerlad, auf fein I Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen, treu ge- | leisteten Dienste in den Ruhestand versetzt und demselben aus diesem Anlaß die Krone zum Ritterkreuz erster Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen verliehen. Das 18. Säugerfest des Lshnthslbundes. Nach längerem Zeitraum wird am 28., 29. und 30. Juni in unserer Stadt wieder ein größeres Fest gefeiert werden, nämlich das 18. Sängerfest des Lahnthalbundes. Die Arbeiten hierzu kommen nun naturgemäß in ein rascheres Tempo und treten theilweise jetzt in das Bereich des Sichtbaren. So z. B. ist die Sängerbühne auf dem Festplatze, welche die Zahl von ca. 500 Sängern zu den bevorstehenden Gesangsaufführungen aufnehmen soll, in ihrem Rohbau ziemlich fertiggestellt und bedarf noch ihres äußeren Ausputzes. Mit den Ausführungen der übrigen Arbeiten auf dem Festplatze wird ebenfalls begonnen werden. Unsere Stadt und deren Behörden voran bringen dem Feste warme Sympathien entgegen und das bei Abhaltung von Festen sich jederzeit bethätigende Wohlwollen unserer Einwohnerschaft läßt hoffen, daß das Fest einen unserer Stadt würdigen Verlauf nehmen wird. Das Programm, welches in diesen Tagen veröffentlicht wird, bietet der Genüsse viele- die ausgewählten und seither von den mitwirkenden Vereinen fleißig einstudirten Gesammt- chöre, sowie die Lieder der einzelnen Vereine werden nicht verfehlen, auf das Gemüth eines jeden Gesangsfreundes einen tief ergreifenden und erhebenden Eindruck zu machen. Durch die Mitwirkung unserer bewährten und durch tüchtige Kräfte verstärkten Regimentsmusik, sowie einer weiteren Musikcapelle wird der musikalische Theil in hervorragender Weise vertreten sein. Wenn wir noch auf die nöthigen Erfrischungen auf dem Festplatze, für welche in befriedigender Weise gesorgt sein wird, sowie auf die Ausflüge in die Umgebung unserer herrlich gelegenen Stadt Hinweisen, so ist gewiß die Hoffnung berechtigt, daß der Aufenthalt Hierselbst sich allen Theil- I nehmern zu einem angenehmen gestalten wird und unsere Gäste nur erhebende Erinnerungen an das Fest mitnehmen werden. Ueber den Werth und die Bedeutung des Gesanges nur noch kurz Folgendes: In der Pflege des Gesanges und insbesondere des harmonischen Männergesanges dürfte Deutschland unter den Culturstaaten wohl die erste Stelle einnehmen. Nicht allein in den Städten, sondern auch auf dem Lande wird derselbe mit besonderer Vorliebe gehegt und gepflegt. Der Gesang ist im Allgemeinen ein Bildungsmittel, er weckt und belebt I ben Sinn für alles Schöne und Erhabene, er verschönert und I veredelt außerdem die geselligen Vereinigungen der Menschen I und erhebt das Gemüth über das Alltägliche in das Reich | des Idealen. Im Gesang spiegelt sich die Volksseele und * wenn irgend etwas geeignet sein dürfte, sich Sympathien zu erwerben, so ist es das deutsche Volkslied mit seiner ihm I eigenen Frische. Die große Bedeutung und das ties Ergreifende des deutschen Männergesanges wird nicht allein in unserem Vaterlande, sondern weit über die Grenzen desselben hinaus gewürdigt und hat daselbst auch die gebührende Anerkennung gesunden. Die Wirkung des deutschen Liedes ist nach verschiedenen Richtungen hin eine hervorragende; wir finden in ihm gar oft die Klage und den Schmerz, oder die Freude und das Begeisternde unseres Volkes ausgedrückt. In allen wichtigen Epochen unseres Vaterlandes, insbesondere zu Zeiten der Schmach und Erniedrigung Deutschlands har das deutsche Lied aufgerichtet, belebt und, wo dasselbe noch durch das warme, begeisternde, von der Liebe zum Vaterlande getragene Wort unterstützt wurde, auch mächtig gewirkt und oftmals zu großen Thaten entflammt. Grüß' Golt mit Hellem Klang, Heil deutschem Wort und Sang! vermischtes. E. M. Aus Darmstadt wird uns unterm 15. ds. Mts. geschrieben: In Anwesenheit Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs, der Großh. Hoheiten Heinrich und Wilhelm, sowie der Prinzessinnen Victoria und Alix fand heute aus dem Mathildenplatz die feierliche Enthüllung des Abt Vogler- Denkmals statt, durch welches unsere Residenz um ein würdiges und schönes Monument reicher geworden ist. Das von Professor Robert Henze aus Dresden entworfene und modellirte Werk erhebt sich aus einem 3 Meter hohen Postament von polirtem rothem Meißener Granit und besteht in einer Broncebüste des Tondichters. Der Würfel des Postaments zeigt rechts und links die gleichfalls aus Bronce gegossenen Medaillons der zwei bedeutendsten Schüler Voglers, Karl Maria v. Weber und Giacomo Meyerbeer, welche während ihres Darmstädter Aufenthalts bei ihm studirten. Auf der Vorderseite ist ein musikalisches Emblem angebracht, bestehend aus Lyra, Pfeifen und Notenblatt. Auf letzterem steht der Anfang einer Vogler'schen Romanze. Die Rückseite des Würfels trägt den Namen mit der Widmung. Der Mozartverein leitete die Feier durch den Vortrag der Abt Vogler'schen Hymne „O, Herr des Himmels, steh' uns bei . . stimmungsvoll ein, Freiherr von Preuschen hielt die Festrede, welche die Bedeutung Voglers für seine Zeit betraf und in kurzen Zügen die Entstehungsgeschichte des Denkmals behandelte. Im Namen des Kölner Männergesangvereins, der in Betreff des Monuments die Initiative ergriffen und vor 20 Jahren den ersten Baustein ersungen hat, ergriff hierauf sein Vorsitzender und Abgeordneter, Herr Dr. Peusquens aus Köln, das Wort. Sodann erfolgte die Entgegennahme des Denkmals von Seiten der Stadt Darmstadt. Zum Schluß sang der Mozartverein den schönen Silcher'schen Bardenchor: „Stumm schläft der Sänger, dessen Ohr gelauschet har an andrer Welten Thor . . ." Der Denkmalsplatz prangte in schönstem Festschmuck- die gegenüber liegenden Häuser hatten geflaggt. An die Enthüllnng schloß sich ein Festessen im Hotel „Zur Traube". Verkehr, £auO* rrnd voUsrnrrthschnft A Werth der Sohle in der Pftanzenenltnr. Dieser ist noch lange nicht genug gewürdtgt. Jede Kohle, aus Holz wie aus Torf, enthält nicht unbedeutende Quantitäten kteselsaures Kali und andere Salze, die ganz geeignet sind, eine zweckmäßige Pflanzennahrung darzubieten. Auch bildet Kohle im Boden nicht allein Kohlensäure, welche die Pflanze durch die Wurzel absorbiren, sondern sie zieht auch gewisse Gase an, welche die Pflanze bedürfen und wird auf diese Weise gewissermaßen ein Unioersalnahrungsstoff für dieselben. So absorbtrt sie insbesondere die amoniakalischen Gase aus der Luft wie aus dem Boden und führt auf diese Weise den Pflanzen den wichtigen Stickstoff zu, der zur Bildung ihrer Gewebe so unerläßlich ist. Die Wirkung der Kohle im Boden äußert sich auch sichtbar, indem die Pflanzen unter ihrem Einfluß sich üppiger ent- t wickeln, ein dunkles Grün in den Blättern und lebhaftere Farben in den Blüthen annehmen. Die Wirkung tritt um so kräftiger und | rascher hervor, je feiner zertheilt die Kohle angewenvet wird. Gießen, 17. Juni. (Marktbericht). Auf dem heutigen Wochenmarkt kostete: Butter pr. Psd. X 0,80—0,95, Hühnereier 1 St. 6—, 2 St. 11 H, Enteneier 1 St. 5—6 H, 2 St. — Gänseeier 10— H, Käse pr. St. 4—8 H, Käsematte pr. St. 3 Erbsen pr. Liter 18 4, Linsen vr. Liter 30 H, Tauben pr. Paar X 0,50—0,80, Hühner pr. Stück X 1,20—1.50, Hahnen pr. St. X 0,90—1,50, Enten pr. Stück X 2,00—2,30, Gänse pr. Pfd 50—60 Ochsenfleisch pr. Pfd 68—72 H, Kuh- und Rindfleisch 60—62 Schweinefleisch 60—70 H, Hammelfleisch 56—68 H, Kalbfleisch 52—60 H, Kartoffeln pr. 100 Kilo X 5,00—5,50, Weißkraut pr. St. 6—8 A, Zwiebeln oer Centner X 14,00—00,00, Milch per Liter 12—18 H, Kirschen per Pfd. 25 ___ Weiße Seidenstoffe von 95 Pfge. bis 18.20 p. Met. — glatt gestreift und gemustert (ca. 150 verschied. Qual ) — vers. roben- und stückweise porto- und zollftet das Fabrik-Döpöt G. Henneberg (K. u. K- Hoflief.) Zürich. Muster umgehend. Briefe kosten 20 Porto. 564 Nademarms Kindermehl, ger goldenen Medaille, unerreicht i. Nährwerth und Leichtverdaulichkeit, ist nächst der Muttermilch thatsächlich die beste und zuträglichste Nahrung für Säuglinge. Zu haben ä X 1.20 pro Büchse in allen Apotheken, Drogen- und Colonialwaarenhandlungen. [7 — Die große internationale Gartenbau-Ausstellung, welche vom 25. April bis 5. Mat in Berlin stattfand, hat gezeigt, oaß die ernsthaften Bestrebungen, welche in der jüngsten Zeit auf die Verbesserung der Obst- und Gemüse - Verwertbung gerichtet wurden, bereit- gute Früchte tragen. In fast allen Gauen des Reiches sind in Bezug auf Auswahl best geeigneter Sorten, bessere Pflege beim Anbau, sorgfältiges Auslesen der Früchte zum Frifchverkauf und derjenigen zur Verarbeitung erfreuliche Fortfchrttte wahrzunehmen. Die rentable Herstellung von Fruchtsäften, Obstweinen und Wein und diejenige guter Dörr-Producte aus Obst und Gemüsen hat in allen Bezirken Terrain gewonnen. Hand in Hand mit diesen Bestrebungen geht auch jene, die zur Obst- und Gemüse-Verwerthung dienenden Maschinen immer mehr zu vervollkommnen, auf welchem Gebiete die bekannte Firma PH. Mayfarth & Eo., Fabriken land- wirthschastlicher Maschinen, Frankfurt a. M., Berlin N und Wien, sich bereits die größten Verdienste erworben hat. Dies fand auch wieder auf der Berliner Ausstellung volle Anerkennung, indem genannter Firma für ihre Dörr-Apparate, Patent Dr. Ryder, ferner für die besten Obst- und Traubenkeltern, sowie für ihre sonstigen Maschinen zur Obstverwerthung drei erste Preise zuerkannt wurden. Wöchentliche Neberficht der Todesfälle in Eießen. 24. Woche. Vom 8. Juni bis 14. Juni 1890. Einwohnerzahl: 20 500 (Incl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 10,1 %o. Kinder Es starben an: Zusammen: Erwachsene: tm vom l.Lebmsjahr: L—15.Jahr Lungenschwindsucht 1 (1) 1 (1) — — Gehirnschlagfluß 1 (1) 1 (1) — — Darmverschluß 1 (1) 1 (1) — — Altersschwäche_________1_________1________—_________~ Summa: 4 (3) 4 (3) — — Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von Auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen Temperatur der Lahn und der Lust am 17. Juni, Vormittags zwischen 11 und 12 Uhr: Wasser 14^, Lust 17 Gr. Rübsamen. 5010 A. Fangmann 4869 4 von Großh. Gerichtsvollzieher. 5171 von 5174 Ger-Taxator. Pilsener hervorragender Weise zur Schau gebracht. 4835 5190 Die Agentur: Martin Dörr, Schlossermeister, Giessen. 5167] Zwei große und zwei kleine KT'W Giessen. L Rolljalousien f^ insHausgeliefert ;■ Von jetzt an verkaufen wir unser bekanntes Dieselben sind in der Ausstellung für Kriegskunst und Armeebedarf zu Köln a. Rh. im eigenen Kiosk der Fabrik in Zn Strohhüten für Herren und Knaben, sowie für Damen und Mädchen, ebenso in Damen- und Herren Sonnenschirme« unterhalte noch flotte- Lager und offerier schone Sachen zu billigsten Preisen. Aeikgeöotenes. Gold-Cream-Seife Earl John & Co., Berlin N. und Cöln a. Rh. pr. 1/2-Liter-Flasche 15 Pfg. 2739 Gg. Scherer & Co., Langen. Alleinig;« G. C. Windecker Seltersweg S, Ecke am Kreuz. 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