1890» Samstag den 17. Mai Nr. 113 Hießener A nzeiger Kenerat-Unzeiger. Aints- und Anzeigeblutt für den "Kreis Gieren. Redaction, Expedition und Druckerei: Schutstraße Ar.7. Fernsprecher 51. Vierteljähriger ASonnemerrtspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg. Die Gießener Mimlttenblätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Der chietzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme dcS Montags. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nmnmer bis Vorm. 10 Uhr. Gratisbeilage: Gießener Kamikienblätter. Alle Annoncen-Burcaux deS In» und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Amtlicher Theil. Nr. 15 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 12. d. M., enthält: (Nr- 1898.) Verordnung behufs Uebertragung der Befugnisse des ehemaligen Landeshauptmanns auf den Kaiserlichen Commissar für das Schutzgebiet der Neu-Guinea-Compagnie. Vom 6. Mai 1890. (Nr. 1899.) Bekanntmachung, betreffend den Anthell der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 9. Mai 1890. Gießen, den 14. Mai 1890. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Deutsche» Reich. Berlin, 14. Mai. Dem Reichstage wird jedenfalls noch in dieser Session eine Vorlage zugehen in Betreff Errichtung des Denkmals für Kaiser Wilhelm I. auf der Schloß- freiheit in Gestalt eines Reiterstandbildes, worin der Kaiser in der sein Wesen auszeichnendcn schlichten Hoheit verkörpert werden soll. Für den Entwurf des Denkmals soll ein engerer Wettbewerb ausgeschrieben werden. Dirschau, 14. Mai. Der Kaiser traf heute früh 5 Uhr 10 Min. von Schlesien kommend, die Kaiserin von Berlin um 5 Uhr 15 Min. ein. Um 6 Uhr setzten beide die Reise nach Königsberg fort. Königsberg, 14. Mai. Das kaiserliche Paar ist um 9 Uhr hier eingetroffeu. Königsberg, 14. Mai. Der K aiser und die Kaiserin wurden am Bahnhofe von dem Oberpräsidenten v. Schlieck- mann, den Generalen Bronsart und Knesebeck, dem Polizeipräsidenten Brand, dem Oberbürgermeister Selke re. empfangen. Nach der Begrüßung und Vorstellung schritt der Kaiser die Ehrencompagnie ab, während die Nationalhymne gespielt wurde. Sodann erfolgte der Einzug in die festlich geschmückte Stadt. An der Festtribüne der Sattlergasse standen Ehrenjungfrauen in rosa und lichtblau. Der Kaiser und die Kaiserin wurden mit einer Ansprache des Oberbürgermeisters und einem poetischen Vortrage begrüßt. Sie nahmen kostbare Blumen und Kranzspenden entgegen. Unter Salutschüssen und Glockengeläute wurde die Fahrt nach dem Schlosse fortgesetzt. Dem Wagen folgte eine halbe Escadron des Kürassierregiments Wrangel. Längs der Feststraße hatten sich Vereine, Gewerke, Corporationen und Schulen ausgestellt. Am Schlosse befand sich eine Ehrencompagnie des Grenadierregiments König Friedrich Wilhelm I. Am linken Flügel standen die inactiven Generale, welche der Kaiser mit huldvollen Worten begrüßte. Der Kaiser und die Kaiserin wurden überall von der dichtgedrängten Volksmenge begrüßt. Im Schlosse fand große Vorstellung statt. Königsberg, 14. Mai. In seiner Ansprache an den Kaiser hob der Oberbürgermeister die unvergänglichen Thaten der Hohenzollern und die Bedeutung Königsbergs in der Entwickelung der preußischen Monarchie hervor: die Gründung des weltlichen Herzogthums durch Albrecht von Brandenburg, die Stiftung der Hochschule, die Gründung des Königthums durch Friedrich III. Er gedachte der schweren Zeiten von 1806, welche trotz der schmerzlichsten Wunden köstliche Früchte zeitigten in Tagen, wo der König, die Königin und die Königskinder Freud und Leid mit den Bürgern theilend, als Muster der Demuth, Tugend und Sittencinfach- heit voranleuchteten, — Früchte der unbegrenzten, aufrichtigen herzlichen Liebe des Volkes zum Herrscherhause. Redner hob die Krönung König Wilhelms I. im Jahre 1861 hervor, der von Gott zu einem Rüstzeug auserkoren worden sei, das heiße Sehnen und Ringen des Volkes und der gesammten deutschen Nation nach einem starken, einigen Reiche zu erfüllen. Redner bezeugte die Ehrfurcht, Hingabe und Liebe des Volkes zu dem Herrschcrpaare, gelobte Namens der Stadt allzeit treu und fest zu dem Kaiser zu stehen, und wenn Gott bestimme, für die Ehre und Freiheit des Vaterlandes zu kämpfen und zu sterben. Königsberg, 14. Mai. Beim Gehöft Devau stieg der Kaiser zur Abnahme der Parade zu Pferde. Die Parade kommandirte Generallieutenant v. Werder. Die Truppen standen in zwei Treffen. Nach Abreiten der Front durch den Kaiser erfolgte zweimaliger Vorbeimarsch. Vom Exerzierplatz bis zum Schloß ritt der Kaiser an der Spitze der Fahnencompagnie. Abends 6 Uhr ist Galadiuer im Schloß. Königsberg. 14. Mai. Ober - Bürgermeister Selke erläßt folgende Bekanntmachung: Se. Majestät der Kaiser ui.d König haben mich heute bei dem Empfange aus 'bent König!. Schlosse in huldvollster Weise zu beauftragen geruht, zur Kenntniß der Bürgerschaft zu bringen, wie sehr die überaus gelungene Ausschmückung der Stadt und die Ausstellungen bei dem Einzuge, namentlich aber die wahrhaft herzliche Begrüßung von allen Seiten Allerhöchstihrem Herzen wohlgethan habe und dafür den Dank des kaiserlichen Paares auszusprechen. Danzig, 14. Mai. Das Königliche Betriebs-Amt Danzig macht bekannt: Gestern am Dienstag ist der von Danzig um 10 Uhr 37 Min. Abends in Dirschau auf dem todten Geleise einlaufende Personenzug mit großer Geschwindigkeit über dasselbe und die Schiebebühne hinaus, die Mauer des Empfangsgebäudes durchbrechend in dasselbe gefahren. Maschine und Tender liegen zum Theil im Keller, Pack-, Post- und 2 Personenwagen III. Classe erheblich beschädigt. Locomotiv- führer Hennig, Heizer Groth und ein Reisender Namens Schutte sind getödtet. 1 Eisenbahnbediensteter schwer, 3 andere Personen leicht beschädigt. Betriebsstörnngen haben nicht stattgefunden. Hamburg, 14. Mai. Die Stadt war in der ganzen vergangenen Nacht in gewohnter Weise mit Gas beleuchtet. An keiner Stelle kamen ernstere Ruhestörungen vor außer Johlen und Schreien. Eine Ansammlung in der Steinstraße wurde durch die S ch u tz m a n n s ch a f t zu Pferde und zu Fuß zerstreut. Um Mitternacht herrschte überall vollständige Ruhe. Ausland. Madrid, 14. Mai. In mehreren Bergwerken in der Umgegend von Bilbao haben die Arbeiter die Arbeit eingestellt. Tausende von Bergleuten begaben sich zu den Gruben und veranstalteten eine Demonstration zu Gunsten des achtstündigen Arbeitstages. Auch die Arbeiter der unweit Bilbao gelegenen Eisengießerei haben heute Nachmittag die Arbeit niedergelegt. Dieselben zogen nach den benachbarten Fabriken, um die dortigen Arbeiter zu veranlassen, sich dem Ausstande anzuschließen. Die zur Zerstreuung der Ansammlung abgesandte Abtheilung der Bürgergarde wurde mit Steinwürfen empfangen nnd mußte von der Feuerwaffe Gebrauch machen. Ein Arbeiter wurde getödtet, mehrere sind verhaftet. In Folge des Zunehmens der Bewegung hat der Civilgouverneur die Leitung an die Militärbehörden abgegeben und ist der Belagerungszustand proclamirr worden. Auf mehreren Localbahnen ist der Verkehr eingestellt. Um weiteren Unruhen vorzubeugen, sind die Bergwerke, sowie die Eisen- sabrik und der Schisfsbauplntz am Nervion unter militärischen Schutz gestellt. In den Bergwerken der Provinz Cordova ist ebenfalls die Arbeit eingestellt worden. Deutscher Reichstag. 6. Plenarsitzung. Mittwoch, 14. Mai 1890, 1 Uhr. Das Haus tritt in die erste Berathung des Gesetzes ein, betr. die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres. Kriegsminister Verdy du Bernois: Wir sind nicht in der Lage, Alles das, was wir zur Begründung der Vorlage anführen können, hier öffentlich darzulegen, wir werden dies aber gern in der Commission thun. Die Dienstprämien für Unteroffiziere, die mit in die Vorlage ausgenommen sind, befinden sich in den 18 Millionen einbegriffen. Angesichts der fortgesetzten Rüstungen unserer Nachbarn konnten wir die Hände nicht in den Schoß legen. Wir werden alle Mittheilungen machen, die nöthig find, um ein objectives Urtheil zu ermöglichen. Abg. Graf v. Moltke: Es ist vor einiger Zeit von der äußersten Linken des Hauses gesagt worden, die Kriege würden nur geführt im Interesse der besitzenden Klassen - ohne Armeen würden die Völker in Ruhe und Frieden leben. Bei einem Kriege aber hat Jeder etwas zu vertieren und jede Regierung wird sich bemühen, den Frieden zu erhalten. Kriege entstehen heute auch nicht mehr durch den Willen einzelner Fürsten. Diese Zeiten sind vorüber. Heule sind es die Leidenschaften des Volkes, vielleicht irregeleiteter Massen, die zum Kriege drängen. Der Krieg, der seit 10 Jahren wie ein Damoklesschwert über unseren Häuptern schwebt, wird, wenn er ausbricht, ein furchtbarer werden. Keiner kann sagen, ob er 7 Jahre oder 30 Jahre dauern wird. Solchen Gefahren gegenüber kommt die Ausgabe für die Armee, welche unter den heutigen Verhältnissen die beste Schutzwehr des Friedens ist, wenig in Betracht. Dürfen wir auch unsere Finanzen nicht zu Grunde richten, so wird doch der Friede um so sicherer sein, je besser unsere Streitmacht zu Wasser und zu Lande ausgerüstet ist. Ich glaube, daß alle Regierungen den Wunsch haben, den Frieden zu erhalten; wir haben auch die friedlichen Versicherungen unserer Nachbarn, aber Sicherheit finden wir nur bei uns selbst. (Bravo!) Abg. Richter (dsr.): Die Vermehrung der Armee bedeutet Einbuße von Arbeitskraft und neue Ausgaben und deshalb hat der Volksvertreter alle Ursache, kritisch an die Vorlage heranzugehen. Es wäre zu wünschen, daß in allen Ressorts die gleiche Rührigkeit entfaltet würde, wie im Kriegsministerium. Was Graf Moltke sagte, unterschreibe ich bis auf die letzte Silbe. Heute zeigt sich, wie berechtigt unser Widerspruch gegen das Septennat war, das die Regierung selbst aufgibr. Zum ersten Male überschreitet die Vorlage mit ihren Forderungen der Friedenspräsenz den Satz von 1 pCt. der Bevölkerung. Redner sucht dann darzulegen, daß die deutschen Armee-Verhältnisse sich bedeutend günstiger gestellt haben als die französischen und daß in Bezug aus Rußland die dortigen Verkehrsverhältnisse so ungünstig sind, daß ein Vergleich der dortigen Armeeverhältnisse mit den unserigen nicht angängig ist. Redner kritisirt dann die Mehrforderungen für die einzelnen Waffengattungen und findet dieselben vielfach nur mangelhaft begründet, zum Theil steht die neue Begründung im Widerspruch mit früheren Erklärungen der Regierung. In jedem Falle ist die Vorlage unvereinbar mit der von dem Kriegsminister bei der Berathung der letzten Armee-Vorlage abgegebenen Erklärung, daß mit der damaligen Vorlage auf absehbare Zeit der Bestand der Friedenspräsenz festgelegt sei. In jedem Falle hätte man die Frage der Verkürzung der Dienstzeit bei der Vorlage vorher in Erwägung ziehen sollen. Der frühere Hinweis auf die Verhältnisse in Frankreich und daß dort die Dienstzeit länger sei als bei uns, trifft nicht mehr zu. Man hat dort heute schon eine im Durchschnitt nicht mehr zwei Jahre betragende Dienstzeit und das Parlament hat sich sein Geldbewilligungsrecht im vollen Umfange gewahrt. Das neue französische Wehrgesetz als Anlaß der Vorlage zu nehmen, ist für meine Partei sehr erfreulich. Das französische Wehrgesetz ist aus den von uns stets vertretenen Principien aufgebaut und während man diese Grundlagen hier bekämpft hat, nimmt man jetzt das auf diesen Grundlagen erbaute Gesetz zum Vorwande für neue Militärforderungen. — Redner vertheidigt dann die zweijährige Dienstzeit. Militärische Tugenden werden in drei Jahren nicht wehr als in zwei Jahren erlernt. Was man dem dritten Dienstjahre nachrühmt, das ist die militärische Gewöhnung. Diese wird aber gerade von den Arbeitgebern sehr beklagt- ich erinnere an eine Aeußerung Krupps, der doch sonst gewiß keine Abneigung gegen das Militär haben dürfte. (Heiterkeit.) Er sagte, daß es schwer sei, die Leute, die nach dreijähriger Dienstzeit mit bedenklich gesteigertem Selbstbewußtsein zurückkehren, wieder an eine geregelte Er- werbsthätigkeit zu gewöhnen. Auch die Forderungen an Capital sind bedeutende. Die letzte Reichsanleihe war nur schwer unterzubringen - wie wird das bei einer künftigen Anleihe werden bei den jetzigen gesteigerten Löhnen und Lebensmittelpreisen? Woher sollen die laufenden Mehrausgaben von 18 Millionen genommen werden. Kommt die Regierung mit den vorhandenen Steuern ans oder werden schon wieder neue Steuern geplant? Für die Getreidezölle dürste bei der Periode der bevorstehenden Erneuerung der bestehenden Handelsverträge eine sehr ungünstige Zeit hereinbrechen. Wie denkt man über die Frage der größeren Selbständigkeit des Reichsschatzamts, namentlich nach dem Kanzlerwechsel? Das Alles wird zu überlegen sein. Wir haben den Wunsch, daß die Regierung ihre Forderungen so begründe, daß sie auch für uns annehmbar sind. Kriegsminister v. Verdy: Von meinem Vorgänger ist die Aeußerung, als sei mit der letzten Militärvorlage eine weitere Erhöhung der Friedenspräsenz ausgeschlossen, nicht in diesem Sinne gemacht worden. Die Stellung des Reichsschatzamtes ist für uns sehr hinderlich, denn wir haben mit großen Schwierigkeiten dort zu kämpfen und eine sehr eingehende Prüfung unserer Forderungen zu bestehen, lieber die Neuformationen ist früher niemals eine Erklärung von der Regierung abgegeben worden. Das Septennat ist das Ergebniß eines Compromisses, an das zu rütteln jetzt noch kein Grund vorlag. Die Frage kann erst im Jahre 1893 in Betracht kommen. In der Commission werden die Einzelheiten der Vorlage näher geprüft werden können. Abg. Dr. Windthor st ((Str.) beantragt, die Vorlage an eine besondere Commission von 28 Mitgliedern zu verweisen, wo die von dem Abg. Richter gemachten einzelnen Einwendungen zu erörtern fein werden. Leider habe die Regierung, ehe sie nut der Vorlage kam, erst die Wahlen vorübergehen lassen. Das war für uns schwierig, weil wir die Meinung der Bevölkerung nicht vernehmen konnten. Von der Regierung aber möchten wir erfahren: Wann | hören diese Forderungen aus und was haben wir von der Zukunft zu erwarten? Sind solche bedeutende Forderungen für Militärzwecke nöthig, dann müssen wir uns in anderen Dingen einschränken. Ein neuer Reichsfinanzminister würde uns auch nichts einbringen, sondern nur noch mehr kosten. (Sehr richtig! rechts). Von dieser Aenderung der Reichsämter will ich absolut nichts wissen. Man hat uns für Reichsseinde erklärt, weil wir dem Septennat nicht zustimmten. Jetzthebt die Regierung selbst das Septennat aus. Beschämender für unsere Gegner, als diese Vorlage, kann nichts sein. Was nöthig ist für die Erhaltung der Wehrkraft unseres Vaterlandes, müssen wir bewilligen. Jedem äußeren Feinde gegenüber hört der Unterschied der Parteien auf; gegen ihn stehen wir alle wie ein Mann. Kriegsminister v. V e r d y: Wir können nicht alle Jahre die Heeresorganisation neu ausstellen. Wir werden deßhalb in der Commission Vorschläge machen, durch welche die Organisation der Armee voraussichtlich aus ein Menschenalter sestgelegt wird. Abg. Payer (Volksp.): Der Kriegsminister ist früher in seinen Ausführungen sehr vorsichtig gewesen, wir wollen es in Zukunft bei unseren Beschlüssen auch sein. Die Hin- | weise auf Frankreich und Rußland werden nie aufhören, j Man wird zuerst die wirthschaftliche Frage ins Auge fassen müssen, die militärische Frage kann erst in zweiter Linie in Betracht kommen. Wir sind bei den Aufwendungen für die Armee an den Grenzen unserer Leistungsfähigkeit angekommen und wenn wir uns entschließen könnten, noch für diese Vorlage zu stimmen, so haben wir keine Garantie dafür, daß unsere Enkel es besser haben werden als wir. Dazu kommt, daß die Steuerlast am schwersten die unteren Schichten der Bevölkerung drückt. Die letzten Wahlen sind ein beredter Protest des Volkes gegen die Steuerlast und gegen die militärischen Lasten und es ist unsere Pflicht, diesen Protest hier zum Ausdruck zu bringen. Braucht die Militärverwaltung größere Mittel zur Heeresvermehrung, so soll sie auf Ersparnisse nach anderer Richtung sinnen. Die ungeheure Verantwortlichkeit für einen Krieg ist heute eine zu große, als daß eine Regierung sie übernehmen könnte. Wir wären am ersten in der Lage, auf dem Wege der beständigen Rüstungen Halt zu machen. Keine andere Nation würde es wagen, daraus einen Grund zu entnehmen, über uns herzufallen. Wir aber würden der Welt damit einen besseren Dienst leisten, als durch die neue Erhöhung unserer Rüstungen. Abg. Dr. Buhl (natl.): Jede Abrüstung unsererseits würde den Weltfrieden erschüttern; jede Abrüstung bei anderen Nationen würde ihn stärken. Nicht um unsere Nachbarn zu überflügeln, sondern um ihnen gleichzukommen, ist die Vorlage gemacht. Von einem Angriff auf das Septennat kann nicht die Rede sein; ohne das Septennat wäre die Vorlage wahrscheinlich schon früher gekommen. Die Herabsetzung der Dienstzeit würde die Wehrpflicht verallgemeinern und die Einzelnen weniger schwer von der Militärpflicht getroffen werden als heute. Wenn wir für die Vorlage stimmen, so geschieht es nicht aus Befürchtungen, sondern zur Stärkung der Wehrkraft und zur Sicherung des Friedens. Staatssecretär des Reichsfchatzamts Frhr. v. M a l tz a h n: Die letzte Anleihe des Reiches ist von den damit betrauten Bankhäusern dem Reiche voll abgenommen und nachträgliche Anforderungen an das Reich aus jener Abnahme nicht geltend gemacht. Abg. Gras Stolberg-Wernigerode (conf.): Das Septennat schließt die Erhöhung der Fricdenspräsenz nicht aus, sondern legt dieselbe nur nach unten fest. Welche Gründe für die Erhöhung Vorlagen, werden wir ja in der Commission erfahren. Erfreulich war, daß der Abg. Richter sich nicht ablehnend verhielt; es wird einen guten Eindruck machen, wenn die Mehrheit für die Vorlage eine möglichst große ist. Hierauf vertagt das HauS die weitere Debatte auf Freitag 1 Uhr. Außerdem stehen Rechnungssachen auf der Tagesordnung. Schluß 5 Uhr. Netteste Nachrichten. WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau. Königsberg, 15. Mai. Der commandirende General des 1. Armeecorps, General der Infanterie Bronsart von Schellendorff, hat gestern folgenden Corpsbefehl erlassen: „Der Kaiser und König ist mit der heutigen Parade ausnehmend zufrieden gewesen und hat ausdrücklich befohlen, sämmtlichen Mannschaften der Truppentheile, welche an der Parade theilgenommen haben, dieses mitzutheilen. Ich beglückwünsche die Garnison von Königsberg und die zu derselben herangezogenen Truppentheile zu dieser allerhöchsten Annerkennnng." — Heute Vormittag um 11 Uhr sand auf dem Herzogsacker der Feldgottesdienst statt, welchem das Kaiserpaar in dem kostbar ausgeschmückten Kaiserzelte beiwohnte. Den Gottesdienst leitete Feldprobst Richter unter Assistenz des Oberpfarrers Thiel und des Pfarrers Runge. Den Choral führten sämmtliche Militärcapellen aus. Nach beendigtem Gottesdienst schritt der Kaiser die Truppenfront ab, worauf der Parademarsch erfolgte. Die katholischen Soldaten wohnten eiüem vom Bischof von Ermeland celebrirten Ponti- ficalamte bei. — Nach dem Feldgottesdienst wohnte das Kaiser paar der Feier des vierhundertsten Geburtstages des Herzogs Albrecht, des Gründers der Universität, bei, wobei Professor Prutz über Herzog Albrecht die Festrede hielt, an deren Schluß er des Himmels reichsten Segen für den glorreichen Herrscher und dessen Gemahlin erflehte. Nach der Feier in der Aula nahm der Kaiser im Senatszimmer die Jnscription des Kronprinzen mit folgenden Worten vor: „Ego Guillelmus Imperator Rex hodie filium carissimum, heredem Monarchiae in numerum civium academicorum recepi. Die 15. mensia Maji.“ Hierauf verabschiedete sich das Kaiserpaar vom Rector, welcher in der Halle ein Hoch ausbrachte, in welches das Publikum enthusiastisch einstimmte. Hamburg, 15. Mai. Gestern Abend fanden nach 8 Uhr in der Steinstraße wiederum zahlreiche Zusammenrottungen statt; bei dem Einschreiten der Schutzleute, welche die Säbel gezogen hatten, zerstreute sich die Menge schnell unter Johlen und Schreien. Berittene Schutzleute traten nicht in Thätigkeit. Die Pferdebahnwagen passirten feit 9 Uhr die Steinstraße nicht mehr, die Endstation war auf polizeiliche Verfügung nach dem Rathhausmarkt verlegt worden. Um 11 Uhr wurden die zur Verstärkung herangezogenen Schutzleute entlaffen. Sofia, 15. Mai. Das Kriegsgericht in dem Panitza- Proceß hielt heute eine formelle Sitzung und vertagte sich bis zum Montag, um den Vertheidigern Zeit zur Vorbereitung zu lassen. totales mefc provinzielles. Gießen, 16. Mai. — Von der Universität. Das soeben begonnene camera- listische Examen hat sehr befriedigende Ergebnisse gehabt. Besonders bemerkenswerth ist, daß Herr Georg Hellwig aus Pfeddersheim in sieben von acht Gegenständen die Note I (sehr gut), in dem achten Gegenstände die Note I zu II erhalten hat; bei der großen Mannigfaltigkeit der Fächer, auf welche die cameralistische Prüfung sich erstreckt (Finanz- wisseuschaft, Jurisprudenz, Forstkunde, Landwirthschast, Physik u. s. f.) verdient eine so gleichmäßig gute Note lebhafte Anerkennung. — Nachstehend bringen wir die Satzungen, betr. die Ausübung der offenen Armenpflege in Gießen, sowie die Dienstanweisung für die Armenpfleger zur Kenntniß unserer Leser: Satzungen betreffend die Ausübung der offenen Armenpflege in der Provinzialhauptstadt Gießen. § 1. In der Ausübung der offenen Armenpflege, das ist der Pflege solcher Armen, welche nicht in einer geschlossenen Anstalt untergebracht sind, wird die Armendeputation der Stadt Gießen unterstützt durch eine dem Bedürfniß entsprechende, von der Stadtverordneten-Versammlung nach Anhörung der Armendeputation jeweils festznsetzende Anzahl von Bezirksvorstehern und Armenpflegern. § 2. Zu diesem Zweck werden vorläufig sechs nach Straßen und Hausnummern bestimmte Bezirke und innerhalb dieser eine größere Anzahl von Pflegschaften gebildet, welchen je ein Bezirksvorsteher bezw. ein Armenpfleger vorsteht. § 3. Die Armenpfleger und die Bezirksvorsteher, sowie die ans den Armenpflegern des Bezirks zu entnehmenden Stellvertreter der Bezirksvorsteher werden von der Stadtverordneten-Versammlung nach Anhörung der Armendeputation je ans 3 Jahre gewählt. — Jeder stimmberechtigte und wahlfähige Einwohner der Stadt ist verpflichtet, die Wahl zu einem solchen Amte in der städtischen Armenpflege nach Maßgabe der Art. 112 n. 113 der Städte-Ordnung anzn- nehmen. § 4. Die Armenpfleger und Bezirksvorsteher werden durch den Vorsitzenden der Armendeputation in ihr Amt eingeführt und zur getreuen Beobachtung dieser Satzungen und ihrer Dienstanweisung durch Handschlag verpflichtet. § b. ' Die Armenpfleger eines Bezirks treten regelmäßig alle 14 Tage einmal zur Bezirksversammlung unter dem Vorsitz des Bezirksvorstehers zusammen. § 6. Jedes erstmalige Gesuch um Armenhülse aus städtischen Mitteln muß mündlich bei dem städtischen Armenbureau vorgebracht werden. Die Aufnahme des Gesuchs geschieht durch Ausfüllung des Fragebogens (Vordruck A). Die dabei gemachten Angaben werden alsbald in die entsprechenden Spalten des Abhörbogens (Vordruck B) eingetragen und dieser durch den Hülfesuchenden an den zuständigen Bezirksvorsteher übersandt, welcher seinerseits den Fall dem zuständigen Armenpfleger überweist. Bei wiederholtem Unterstützungsgesuch hat sich der Hülfe- suchende unmittelbar an seinen Armenpfleger zu wenden, welcher danach seinerseits den erforderlichen Antrag bei der Bezirksversammlung stellt. § 7. Alsbald nach Aufnahme eines erstmaligen Gesuches sind von dem städtischen Armenbureau die erforderlichen Verhandlungen über die Frage des Unterstützungswohnsitzes einzuleiteu und das Ergebniß derselben dem Bezirksvorsteher mitzutheilen. Die Verhandlungen wegen der Ueberweisung ortsfremder, in offener Armenpflege befindlicher Armen an die Gemeinde ihres Unterstützungswohnsitzes oder an den Landarmenverband, sowie der Ersatz der denselben vorlagsweise gewährten Unterstützungen werden von der Armendeputation betrieben. Desgleichen die Einleitung der gesetzlichen Schritte gegen solche Personen, welche zur Unterstützung eines um Armenhülfe Nachsuchenden rechtlich verpflichtet erscheinen. § 8. Der Armenpfleger hat sich nach Zuweisung eines Unterstützungssalles sofort durch persönliche Untersuchung Kennt- I niß von den Verhältnissen des Bittstellers zu verschaffen I und das Ergebniß in den Abhörbogen (Vordruck B) einzutragen. Auf Grund dieses Abhörbogens hat er in der nächsten Bezirksversammlung das Gesuch vorzutragen und ' seine Anträge zu stellen. § 9. Die Bezirksversammlung beschließt nach Stimmenmehrheit über alle im § 8 erwähnten Gesuche und Anträge. § 10. Die Grundsätze, nach welchen die Armenhülfe zu gewähren ist, und der zulässige Umfang derselben sind in einer von der städtischen Armendeputation unter Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung erlassenen besonderen Dienstanweisung niedergelegt, welche auch die nöthige Anordnung über die Führung der Protokolle, sowie den Geschäftsgang überhaupt enthält. § 11. Die Beschlüsse der Bezirksversammlnng sind in dringlichen Fällen im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Armendeputation alsbald vollziehbar, bedürfen jedoch vor dem Vollzug insgesammt der Bestätigung in der nächsten Sitzung der Armendeputation. Au den Sitzungen der Armendeputation nehmen die Bezirksvorsteher mit berathender Stimme Theil und berichten dort über die Beschlüsse ihrer Bezirksversammlung. § 12. Die nach den Beschlüssen der Armendeputation den einzelnen Bezirken zukommenden Gaben werden den Bezirksvorstehern überwiesen, welche ihrerseits dieselben durch Vermittelung der Armenpfleger den Unterstützten gegen Empfangsbescheinigung aushändigen. Dienstanweisung für die Bezirksvorsteher und die Armenpfleger. § 1. Der Arme, dessen ihm möglicher Erwerb und sonstiges Einkommen nicht ausreicht, um ihm und seiner Familie das zum Lebensunterhalt unabweislich Nothwendige zu gewähren, wird, insoweit nicht Andere zu seinem Unterhalt verpflichtet und vermögend sind oder die private Wohlthätigkeit eingreift, aus öffentlichen Mitteln unterstützt, wenn er oder im Falle triftiger Verhinderung ein Anderer in seinem Auftrage für ihn um Unterstützung nachsucht. § 2. Diese Unterstützung geschieht entweder in offener Armenpflege (d. i. der Pflege des Armen in seiner Wohnung) durch Bewilligung von Geld und Miethzuschüssen, Lebensmitteln und Brennstoffen, Bekleidungs- und Bettwerksgegenständen, unentbehrlichem Hausgeräth, ärztlicher Hülfe, Arzneien und freiem Begräbniß, oder in geschlossener Armenpflege durch Aufnahme in das Hospital und andere Anstalten dieser Art. Alle Unterstützungen werden nur vorlagsweise mit dem Recht der Rückforderung gegeben. § 3. Der zulässige Umfang der Armenunterstützung, d. h. die höchsten Sätze des wöchentlichen Geldbedürfnisses für die Anschaffung des zum Unterhalt und zum Wohnen unabweislich Nothwendigen für einen einzelnen Armen oder für eine arme Familie, wird von Zeit zu Zeit durch die Armendeputation mit Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung festgestellt. In besonderen Fällen kann auch weitergehende Unterstützung, wie Gewährung von Arbeitsgeräthen rc., auf Antrag der Armendeputation von der Stadtverordneten-Versammlung bewilligt werden. § 4. Der einzelne Armenpfleger soll in der Regel nicht mehr als vier Armen (Einzelstehenden oder Familien) seine Fürsorge widmen. — Derselbe ist nach Einlauf eines Gesuches um Armenhülfe verpflichtet, sofort die Verhältnisse des Hülfesuchenden durch Erfragen und persönliche Untersuchung in der Wohnung des Armen oder sonstwie in möglichster Vollständigkeit zu erforschen und das Ergebniß in den Abhorbogen (Vordruck B) einzutragen. § 5. Dabei ist insbesondere noch zu ermitteln: a) ob Andere zur Unterstützung des Hülfesuchenden rechtlich verpflichtet sind; b) ob und wicviele Familienglieder vorhanden sind; c) welche Einnahmen dem Hülfesuchenden bezw. feinen Familienangehörigen durch Arbeit oder aus anderen Quellen zufließen bezw. zufließen können. § 6. Das Gesetz verpflichtet zur Gewährung des zum Unterhalt Nothwendigen: a) Eltern, Großeltern, Urgroßeltern u. f. w. zu Gunsten der dürftigen Kinder, Enkel u. s. w.; b) Kinder zu Gunsten der dürftigen Eltern, Großeltern, Urgroßeltern u. s. w.; c) Ehegatten unter einander. Daneben sind die auf Grund gesetzlicher Bestimmung dem Hülfesuchenden zustehenden Leistungen ans der Kranken- und Unfallversicherung, sowie der Altersversorgung zu berücksichtigen, nicht minder wie die vertragsmäßig erworbenen Rechte bei den Unterstützungs-, Kranken- und Sterbekassen. § 7. Zur Ermittelung des Arbeitsverdienstes des Hülfesuchenden und seiner Angehörigen bedient sich der Armenpfleger zunächst eines an Den Arbeitgeber gerichteten Fragebogens (Vordruck C). — Sofern eine Unterstützung beschlossen worden ist und deren Fortsetzung sich als nothwendig erweist, hat der Armenpfleger vor jedem Antrag auf Fortbewilligung das Einkommen und den Fleiß des Armen sest- zustellen. Dauernde Arbeitsunfähigkeit des Familienhauptes oder eines Familienangehörigen ist durch den Armenarzt zu bescheinigen. § 8. Das Ergebniß der also angestellten Nachforschungen wird vollständig in den Abhorbogen eingetragen, welcher für alle Folge von dem Armenpfleger derart auf dem Laufenden zu erhalten ist, daß darin alle Veränderungen in dem Personenstand, dem Einkommen und der Arbeitsfähig- feit der Familien nachgetragen werden. Nach Bedürfniß sind die Abhörbogen zu erneuern. § 9- Zu diesem Behuse hat jeder Armenpfleger die Armen seiner Pflegschaft fleißig, in der Regel alle 14 Tage, jeden- falls aber vor jedem Antrag auf Gewährung einer neuen oder Verlängerung einer bereits verwilligten Unterstützung, zu besuchen. Arme, welche in einen anderen Bezirk verziehen, sind dem dortigen Bezirksvorsteher unter Mittheilnng des Abhörbogens zu überweisen. § 10. Wenn unter Beobachtung obiger Grundsätze der Armenpfleger die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit einer Unterstützung gewonnen hat, so trägt er in der nächsten Bezirksversammlung das Gesuch und seinen Antrag auf Grund des Abhörbogens vor; andernfalls wird derselbe die Ablehnung des Gesuches begründen. Hat der Armenpfleger die Noch so dringend gefunden, daß eine Hülfe ohne Verzug gewährt werden muß, so hat er dem Bezirksvorsteher entsprechende Mittheilung zu machen, welcher danach im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Armendeputation und vorbehältlich der nachträglichen Genehmigung in der nächsten Bezirksversammlnng das Erforderliche veranlassen wird. § 11. Die Armenpfleger eines Bezirkes treten regelmäßig alle 14 Tage unter dem Vorsitz des Bezirksvorstehers zu für das ganze Jahr im Voraus festgesetzten Sitzungen zusammen, deren Uebersicht den einzelnen Mitgliedern zugleich als Einladung dient. Daneben kann der Bezirksvorsteher außerordentliche Sitzungen auf Grund besonderer Einladungen einberufen, insoweit dies die Geschäfte erfordern. § 12- Die Bezirksversammlung ist beschlußfähig, wenn wenigstens ein Drittel ihrer Mitglieder anwesend ist; die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleich heit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (des Bezirksvorstehers oder seines Stellvertreters). — Ueber die Be- fchlüsse wird fortlaufend Buch geführt, die Richtigkeit der Buchung wird jedesmal vom Vorsitzenden (Bezirksvorsteher oder dessen Stellvertreter) und dem Buchsührer durch Unterschrift bekundet. § 13. Die Bezirksversammlung erhält durch die Anträge der Armenpfleger, welche gleichzeitig die Abhörbogen vorlegen, vollständige Kenntniß von den im Bezirk vorliegenden Gesuchen; sie ist zunächst befugt und verpflichtet, einen Antrag, welcher den ermittelten Verhältnissen oder den bestehenden Vorschriften nicht entspricht, oder welcher auf eine unvollständige Ermittelung gegründet ist, ganz oder vorläufig ab- zulehnen, bezw. die Vervollständigung zu verlangen. Ueber die zum unabweislichen Unterhalt des Armen zu gewährende, im Rahmen der durch § 2 bestimmten Sätze zu haltende Unterstützung selbst beschließt die Bezirksversammlung a) bei außerordentlichem, voraussichtlich vorübergehendem Bedarf nur bis zur nächsten Sitzung, b) bei voraussichtlich länger anhaltendem Bedürfniß bis längstens zum nächsten Jahresviertel. §,14. Dabei bestimmt die Bezirksversammlung, ob die Unterstützung in Baar, in Form eines Miethsznschusses, welcher stets an den Vermiether zu bezahlen ist, oder in Lebensmitteln, Brennstoffen, Bekleidungs- uub Bettwerksgegenständen und Hausgeräth gewährt werden soll. Gaben an Geld werden regelmäßig nur für je eine Woche ausgehändigt. Die bewilligten Lebensmittel, Brennstoffe, Kleidungsstücke, Bettwerksgegenstünde und Hausgeräthe werden aus Grund einer von dem Vorsitzenden der Armendeputation ertheilten Anweisung erhoben. Um dem Mißbrauch mit solchen Gegenständen durch Verkauf oder Verpfändung vorzubeugen, ist nur das augenscheinlich Nothwendigste und dieses auch nur nach und nach zu bewilligen und das Vorhandensein, sowie der Gebrauch der Gegenstände zu überwachen; Kleidungsstücke, Bettwerksgegenstände und Hausgeräthe bleiben Eigenthum der Stadt, welche die Gegenstände mit ihrem Stempel versehen läßt; der Empfang derselben ist schriftlich zu bescheinigen, auch von dem Miethsherrn anzuerkennen, daß dieselben Eigenthum der Stadt sind (Vordruck D). . § 15. Freie ärztliche Hülfe sammt den nöthigen Arzneien wird den in städtischer Pflege stehenden Armen auf Grund besondern Vertrages zur Zeit von Seiten des akademischen Hospitales geleistet. § 16. Anträge auf Stellung der Schulbücher sind an das Armenbureau zu richten, welches dieselben den Bezirksver- sammlungen übermittelt. Wenn dem Armenpfleger bekannt wird, daß sich in seiner Pflegschaft Kinder im Zustande der Verlassenheit und Hülflosigkeit befinden, (deren Eltern etwa verschollen oder gefänglich eingezogen oder böswillig entwichen, oder in Kliniksoder Hospitalpflegc ausgenommen sind), oder Kinder, deren Eltern außer Stande sind, sie zu erziehen oder zu verpflegen (wozu unter Umständen auch blinde, taubstumme, blödsinnige oder sonst unglückliche Kinder armer Eltern zu rechnen sind), so stellt er nach Untersuchung der Umstünde auf Grund des aufzunehmenden Abhörbogens in der Bezirksversammlung den Antrag, solche Kinder auf Kosten der Armenpflege so lange zu geeigneter Pflege in Familien oder in eine Anstalt zu geben, als die Umstände, die es nothwendig erscheinen ließen, dauern. Die Bezirksversammlnng prüft den Fall und stellt demgemäß Antrag bei der städtischen Armendeputation. § 18. Einzelnstehende, erwachsene Personen, namentlich Alte und Schwache, können in das städtische Hospital ausgenommen werden. Wenn der Armenpfleger der Ansicht ist, daß ein solcher Fall vorliege, so hat er seinen Antrag und dessen Begründung vor die Bezirksversammlung zu bringen. Dieselbe beschließt — auf Grund des Antrags und des Abhörbogens — ob die Aufnahme bei der Armendeputation zu beantragen sei. § 19. Der Bezirksvorsteher ist verantwortlich für die genaue Beobachtung dieser Dienstanweisung seitens der Bezirksversammlung; er wird sich bemühen, eine Uebereinstimmung in der grundsätzlichen Behandlung aller Fälle seines Bezirkes herbeizuführen, und zu diesem Behuf auch seinerseits die Armen des Bezirkes allein oder mit dem Pfleger wiederholt besuchen. Er vertritt die Beschlüsse der Bezirksversammlung in der Armendeputation und ist danach vorzugsweise auch berufen, die Bedenken und Wünsche der Armendeputation den Armenpflegern seines Bezirkes zu übermitteln. § 20. Wenn ein Armenpfleger durch Krankheit oder Abwesenheit verhindert ist, sein Amt wahrzunehmen oder der Bezirksversammlung beizuwohnen, so wird er die Vertretung durch einen anderen Pfleger seines Bezirkes veranlassen, auch dem Bezirksvorsteher seine Verhinderung und die Person seines Vertreters anzeigen. Ein verhinderter Bezirksvorsteher wird in allen Theilen durch seinen im Voraus bezeichneten Stellvertreter vorübergehend ersetzt. § 21. Ein ausscheidender Armenpfleger oder Bezirksvorsteher wird seinem Nachfolger alle auf die Armenpflege bezüglichen Papiere überliefern, der Armenpfleger seinen Nachfolger auch persönlich mit den Armen seiner Pflegschaft und deren Verhältnissen bekannt machen. D. Turnerisches. DerMännerturnverein Gießen unternahm gestern, als am Christi Himmelfahrttage, seine diesjährige erste ganztägige Turnsahrt nach der aus dem Ohmthal sich erhebenden Amöneburg. Eine größere Zahl junger Turner marschirte Morgens 4 Uhr, tote vorher bestimmt, von Gießen über Altenbuseck, Nordeck, Dreihausen, Roßdorf und langte Vormittags gegen 12 Uhr auf der Amöneburg an. Ein anderer Theil der älteren Mitglieder benutzte Morgens 6 Uhr 45 Minuten die Bahn nach Burgund Niedergemünden und von da zu Fuß nach Homberg a. d. O. Nach eingenommenem Frühstück und unter Anschluß einiger Homberger Turner wurde dann erst ein Gang nach der Colonie Neu-Ulrichstein unternommen und unter der liebenswürdigsten Führung der Beamten auf der Colonie alle Einrichtungen in Augenschein genommen. Von da ging es nun zu Fuß über Dannenrod und Schweinsberg und langte auch diese muntere Turnerschaar, wenn auch, wie vorher verabredet, etwas verspätet, Mittags 3 Uhr auf der Amöneburg an. Hier angekommen, hatte sich schon ein sehr munteres nnd fröhliches Treiben entwickelt, denn außer den Turnern vom Männerturnverein Gießen hatten sich eingefunden: Homberger Turnverein, Marburg: Turnverein, Turngemeinde, akademischer Turnverein, Kirchhain: Turnverein, sowie die Turner von Amöneburg vollzählig zur Begrüßung ,ihrer Turngenossen und gesucht, die wenigen Stunden des Zusammenseins zu recht fröhlichen und gemüthlichen zu machen, welche Aufgabe dieselben auch voll und ganz lösten. Es wechselten nun hier, nachdem der akademische Turnverein Marburg eine Anzahl Turnspiele vorgeführt nnd dann ein kleines Schauturnen stattgefunden, wobei der Gießener Männerturnverein beim Stabhochspringen, trotz des am Morgen stattgehabten Marsches, wiederum Vorzügliches leistete, Reden und Toaste auf die Zusammengehörigkeit und Ziele der Turnerei. Abends 7 Uhr gab es Signal zum Ausbruch, denn die Kirchhainer- Turner ließen es sich nicht nehmen, ihre Turnbrüder in den Mauern Kirchhains ebenfalls begrüßen zu können, welchem Wunsche denn auch insoweit entsprochen wurde, daß kurz nach 7 Uhr alle anwesenden Turner in geordnetem Zuge nach Kirchhain marschirten und dieselben dorten noch einige Stunden nach ächt turnerischer Art und Weise beisammenhielten, bis gegen 10 Uhr das Signal der Eisenbahn zum Ausbruch mahnte und die Turner von Gießen nnd Marburg in ihre Heimath brachte. Den Turnern des Männerturnvereins Gießen aber, welche diesen Gang von beinahe acht Stunden fast ohne Ruhepause aussührten, gebührt volle Anerkennung mit dem Wunsche, denselben recht oft zu wiederholen, denn das Turnen, die Pflege der Leibesübungen, ist ein Bildungsmittel für Leib und Seele, Kopf und Herz, welches volle und ganze Menschen hervorbringt. — Reiskirchen, 15. Mai. Auch über unsere Gemarkung entlud sich am vorgestrigen Tage ein starkes Unwetter mit wolkenbruchartigem Regen. Fußhochstand das Wasser in den Ortsstraßen, an abschüssigen Stellen im Felde wurde die Ackererde fortgeschwemmt und „das Wiesenthal begrub ein See". In dem benachbarten Steinbach fiel gleichfalls ein Wolkenbruch. Auch dort wurden die Ortsstraßen überschwemmt und das Master drang in tief gelegene Viehställe. r. Münzenberg, 15. Mai. Von gutem Wetter begünstigt, sand' sich heute im schönen Münzenberg eine gemischte Gesellschaft ein. Aus Süd nnd Nord, Ost und West waren Fremde eingetroffen, um von den Thürmen des Wetterauer Tintenfasses die schöne Gegend, welche in voller Blüthe steht und durch das frische junge Grün wie ein Teppich ausschaut, zu bewundern. m. Rieder-Weisel, 15. Mai. Gestern sand int Gasthaus „zum Löwen" dahier ein Festessen zu Ehren des israelitischen Religionslehrers Herrn Heinemann statt. Derselbe feierte sein 25jähriges Lehrerjubiläum, in welcher Zeit er nnunter- brochen am hiesigen Platze wirkte. Daß er sich die größte Achtung erworben hat, zeigte die zahlreiche Betheiligung an dieser Feier. - r. Lauterbach, 15. Mai. Der um 2 Uhr 33 Min. von Fulda hier eintreffende S ch n e l l z u g der Oberhessischen Eisenbahn erlitt bei der Station Angersbach einen kleinen Dcsect — es war am Tender eine Schraube gebrochen. Der Zug konnte aber bis nach hier noch langsam fahren. Es wurde sofort eine Ersatzmaschine von Alsseld beordert, welche nm 3 Uhr hier eintraf und konnte der Zug kurz nach 3 Uhr wieder weiter sahren. - r. Lauterbach, 15. Mai. In dem benachbarten Frischborn erhängte sich ein 27jähriger junger Mann. Derselbe, Namens Döring, wollte sich demnächst verheirathen. Die Beweggründe zum Selbstmord sind unbekannt. Uli || iaHl’l"F1......»■■■■Illi—■■■JI " — ............... Vermischtes. * = Frankfurt, 14. Mai. In der gestrigen, nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung wurden, entsprechend dem Antrag der Magistrats-Wahlcommission, die Herren Stadtverordneter Aug. Seidel und Fabrikant Heinrich Flinsch zu unbesoldeten Stadträthen gewählt. verkehr, Land« nnd volk-«»rrths«ha-t. Limburg, 14 Mai. (Fruchtmarkt). Rother Weizen JL 17.70, weißer Weizen JL 17.55, Korn JL 13 55, Gerste JL 12.30, Saat- Gerste 00.00, Hafer JL 8.55, Erbsen 00.00, Kartoffeln JC. 0.00. % Vom oberen Bogel-berge, 14. Mai. Einer der ersten Märkte in unserm flamen Vogelsberge, ja wohl in ganz Oberhessen, war früher unstreitig der sogen. Johanni-Markt in Herchenhain. Derselbe ist ja auch viel beschrieben worden, so erzählt Theodor Bindewald in seinem Buch „Ernst und Humor" (aus Oberhessen) von diesem Johanni-Markt, meistens „Vogelsberger Meß" genannt. In neuerer Zeit sind nun alle Märkte in hiesiger Gegend immer mehr zurückgegangen, ebenso auch der oben genannte Johanni- Markt, weil sich der Handel immer mehr dem Bahnverkehr nachzieht. Hoffentlich wird nun auch der Verkehr in unserm Vogelsberg sich wieder heben, wenn die Nebenbahn Gedern-Lauterbach erbaut ist. — Auf dem gestern abgebaltenen Walpurgis- oder Neuen Markt waren aufgetrieben ca. 200 Stück Rindvieh, meistens Milchkühe, die am besten bezahlt wurden (per Stück mit 300-350 Mk.), Jungvieh war nicht viel vorhanden. Schweine waren aufgetrieben ca. 700—800 Stück, größtentheils Ferkel, die mit 50—55 Mk. per Paar verkauft wurden, 8—10 Wocken alte mit 70—80 Mk. Fette Schweine wurden nicht begehrt. In Folge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche im Kreis Büdingen mußte sämmtliches Vieh von Handelsleuten, welche nicht mit den betreffenden Gesundheitsscheinen versehen waren, vor dem Austrieb durch dm Veterinärarzt von Schotten untersucht werden. — Wohl nur selten dürste ein hauswirthschaftlicher Artikel sich fester in die Gunst der Hausfrauen aller Stände eingebürgert haben, als die von Max Elb in Dresden fabricirte Cb. A. Pasteurs Esfig'Essenz. Die Originalflacons, welche diese Essenz enthalten, sind durch einen Maßstab abgetheilt, der die zur Bereitung einer Weinflasche Tafelessig oder zuverlässigen Früchte-Einmache-Essig erforderliche Menge Essenz aufs Genaueste anzeigt. Während früher das Laufen der Dienstboten nach Essig gar nicht aufhörte, hat man jetzt in dieser Form 10 Liter Essig im Haus und bereitet sich eine Flasche bei Bedarf im Augenblick durch Verdünnen mit Wasser. Dieser selbstbereitete Essig bat den Wohlgeschmack und das Aroma guten Weinessigs, bleibt spiegelblank und wird von ärztlichen Autoritäten wegen seiner Reinheit als der gesündeste Essig empfohlen. Ganz besonders eignet er sich zum Einmachen und Conserviren, weil durch die Moßtheilung der dazu unbedingt erforderliche Starkegrad genau und gleichmäßig getroffen wird und weil er gänzlich frei von Fäulniß- Keimen und Gährungsstoffen ist, die den Grund zur Verderbniß der Früchte bilden. Hier liegt eine in praktischer und gesundheitlicher Beziehung gleich gediegene Neuerung vor; nur wolle man beim Einkauf der seit 12 Jahren rühmlichst bekannten Originalflacons von Max Elb, Dresden, darauf achten, daß man die echte, auf Etikette, Halsstreifen und Kapsel mit dessen Firma bezeichnete Waare und nicht etwa eine in ähnliches Gewand gekleidete Nachahmung erhält. Kirchliche Anzeigen der Stadt Gießen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. Sonntag Exaudi, 18. Mai. Vormittags 8V« Uhr in der Friedhofskapelle: Früh-Gottes- dienst und Katechismuslehre für die Realgymnasiasten und Realschüler. Pfarrer Schlosser. Vormittags 9Va Uhr in der Kirche: Professor Stamm. Nachmittags 2 Uhr: Vorstellung und Prüfung der zu confirmirenden Mädchen. Pfarrer Dingeldey. Kinderkirche Vormittags 11 Uhr: Pfarrer Schlosser. Am 2. Pfingstfeiertag Confirmation der Mädchen und Feier des heiligen Abendmahls; Beichte am Samstag zuvor, Nachmittafls 2 Uhr. An beiden Pfingftfeiertagen werden Vormittags VV2 Uhr auch Gottesdienste in der Friedhofskapelle gehalten. Am 1. Pfingstfeiertag wird nach den Gottesdiensten eine Collecte für die Lutherstiftung erboben, am 2. Pfingstfeiertag des- aleicken für die Armen der Gemeinde. B Die Pfarrgeschäfte in der Woche vom 18. bis 24. Mai besorgt Pfarrer Dingeldey. Katholische Gemeinde. 6. Sonntag nach Ostern, 18. Mai. Samstag: Nachmittags um 4 Uhr und Abends um V28 Uhr Gelegenheit zur hl. Beichte. Sonntag: Morgens von 6 Uhr an Gelegenheit zur hl. Beichte; um '/tl Uhr Austheilung der hl. Communion; um V»8 Uhr Frühmesse; um 3/410 Uhr Hochamt mit Predigt. Nachmittags um 1/.3 Uhr sacramentalische Bruderschaftsandacht mit Predigt. Dienstag und Freitag: Abends um 6 Uhr Maigebet. Gottesdienst in der Synagoge. 17. Mai. Freitag Abend 7" Uhr, Samstag Morgen 8°° Uhr, Samstag Mittag 4« Uhr, Samstag Abend 8» Uhr. Gottesdienst der israelitischen Keligionsgesellschast. Freitag Abend 715 Uhr, Samstag Vormittag 8 3Vi , 4 „ Preuß. ConsolS 3V» , Wermiethungen. 4379] Zwei kleine Familiemvohnungen zu vermiethen._________Kaplaneigasse 9. 4378] Das früher Braun'sche Haus in der Neustadt ist an ruhige Leute anderweit zu vermiethen. _____Georg Philipp Gail. 4376] Ein Stübchen mit zwei Betten zu vermiethen Wolkengasse 1. (Letztere drei sind in zwei bis drei _____________________________________________ Rihbec"«1«ö'Äübc und Kälber. > Akademisches Hospital Vermischte Anzeigen. Biblischer Dortrag von Herrn Dr. Sulzberger aus ^Frankfurt a. M. Sonntag den 18. Mai, Abends 8V< Uhr Wolken gaffe Nr. 22. — Der Zutritt ist frei und ladet hierzu freundlichst ein 4372___________C. Raith, Prediger. 4385] Goldenes Medaillon gefunden. Abzuholen ______Bahnhofstraße 59. ~4325] Gedeckten Sommerwage« hat zu verleihen C. Spieß, Neuenw. 29. ^7 haben in fast allen Apotheken und befferen Verschied. Thiere zur freien Verfügung d. Preisrichter 66 „ Zusammen 600 Mk. Mit dieser Prämiirung ist unter der Leitung ttnefc Comite- eine Berloosung von Vieh und Geräthen verbunden. Loofe ä 60 Pfg» find bei Herrn (5* C. Volkmar dahier, Marktplatz Nr. 106, zu haben. Beschreibung. Alter-57Jahre, Statur: stark, Größe: mittlerer, Haare: melirt, Stirn: hoch, Augenbrauen: dunkelbraun, Nase: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Gesicht: rund, Sprache: deutsch, Kleidung: graue Hosen, blauer Kittel, alte Mütze und lederne Schnürschuhe, Bart: Schnurrbart, Augen: blau, Mund: breit, Kinn: rund : Gesichtsfarbe: bleich. Besondere Kennzeichen: —. Versteigerung. Die Grasnutzungen von den Wieseckböschungen, den städtischen Wegen, dem Friedhof, sowie die Kleenutzung von zwei Grundstücken am Wißmarerweg sollen Montag, 10. und Dien-tag 20. d. Mt-., meistbietend an Ort und Stelle versteigert werden. Die Zusammenkunst ist Montag Vormittag» 8Uhr am Neustädterthor, Nachmittags 2 Uhr am Wallthor; Dienstag Vormittag- 8 Uhr am Seltersthor und Nachmittags 2 Uhr am Neuen- wegerthor. Gießen,, 14. Mai 1890. Großh. Bürgermeisterei Gießen Gnauth. 4373 Verloren Armband in Form einer Schlange auf dem Weg von der Universität nach dem Schiffenberger Wald oder von der Universität nach dem Victoria-Hotel. 4393 Abzugeben gegen Belohnung Ludwigstrsße 27,11. 43711 PrivatmittagStisch gesucht. Offerten unter K. an die Expedition dieses Blattes. _________________________ Mk. 12000 auf erste Hypothek gesucht. [4381 Offerten unter A. B. an die Epp, d. Bl- 2 Paar Ochsen ä 25 Mk. und 20 Mk. 5 Paar Ochsen ä 15 Mk. 45 Mk. 75 „ 2 Kühe ä 15 Mk- und 12 Mk. 27 „ 5 Kühe ä 10 Mk. 50 „ 3 Paar Stiere a 16, 12 und 10 Mk. 38 „ 2 Kalbinnen a 15 Mk. 30 „ 1 Kalbin 12 Mk. 12 „ 2 Kalbinnen ä 10 Mk>. 20 „ 2 Kalbinnen ä 9 Mk. 18 „ 8 Kalbinnen a 7 Mk. 56 „ 10 Kalbinnen ä 5 Mk. 50 „ 5 Rinder ä 15, 12, 10, 9 und 7 Mk. 53 „ 12 Rinder a 5 Mk. 60 „ Locales «nd provinzielle». Anrtlichev Lheil Barnimstraße wies gestern einen Bestand von 439 Frauen und 12 als Calfactors u. dgl. beschäftigten Männern auf- die Frequenz hält sich hier immer mehr aus gleicher Höhe, da die ständigen Gäste dieses Gefängnisses, die öffentlichen Dirnen, unabhängig von der Jahreszeit, ihrem Gewerbe nachgehen, das sie so oft mit dem Gesetze in Berührung bringt. Im Untersucbuugsgefängniß waren gestern 1042 Personen internirt gegen 734 am gleichen Tage des Vorjahres. Unter diesen 1042 befanden sich 621 Männer und 110 Frauen, zusammen also 731 Personen, die in Untersuchungshaft waren, und 287 Männer und 14 Frauen, also 311 Personen, welche Strasgefängniß verbüßten. 896 gehörten unter die Jurisdiction des Landgerichts L, 146 unter § 3- Verfehlungen gegen vorstehende Ortspolizeiordnung unterliegen den Rechtsfolgen des Art. 79 und 80 der allgemeinen Bauordnung Gießen, am 10. Mai 1890. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen- Frefenius. Ortspolizeiordnung, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betr. Aus Grund der Art. 2 und 39 des Gesetzes vom 30. Aprll 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend, und der 88 6, 8 und 18 der Verordnung vom 1- Februar 1882, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, wrrd nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung unter Zustimmung des Kreisausschuffes und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 31. Marz 189U zu Nr. M. I. 8094, in Ergänzung der Localpolizewerordnung vom 6. Juli 1888, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, für den Bezirk der Provinzialhauptstadt Gießen verordnet wie folgt: In denjenigen Straßen, in welchen durch den genehmigten Bebauungsplan Vorgärten vorgesehen sind, dürfen diese Vorgärten in der Regel nur als Ziergärten angelegt und müffen jedenfalls immer in gefälligem Aussehen unterhalten werden. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung, unbeschadet jedoch der Vor- schrist in § 18, Abs. 2, Al. 1 der Ausführungsverordnung zur allgemeinen Bauordnung. 8 2. Vorgärten vor Gebäuden und von den Vorgärten aus benutzte räumlich mit ihnen verbundene Hofräume nnd Gärten in eröffneten Straßen sind längs der betreffenden Straßenfeite mit dauerhaften geeigneten Metallstaketen in Höhe von höchstens 1,40 Meter, auf im Maximum 1,00 Meter hohen massiven Mauern aus Hausteinen oder Blendbacksteinen mit Deckplatten, oder aus Stellstemen einzusriedigen. An Stelle der Staketen können für emzelne Einfriedigungstheile Mauern aus Hausteinen oder Blendbacksteinen mit Deckplatten oder Mauerwerk mit Platten in einer für die Straßenansicht nicht mißständigen Weife zugelassen werden. Bauplätze in eröffneten, größtentheils bebauten Straßen müssen nach der Straßenseite in einer Höhe von nicht unter 1,75 Meter mindestens mit einer abgehobelten und angestrichenen Holzeinfriedigung versehen werden. Den Anliegern liegt die ordnungsmäßige Unterhaltung der Einfriedigung auch hinsichtlich des Verputzes und Anstrichs nach Anordnung des Großherzoglichen Polizeiamts ob. Bestehende Einfriedigungen, welche den obigen Vorschriften nicht entsprechen, können nach Anhörung der Stadtverordneten- Versammlung durch das Großh. Polizeiamt beseitigt werden. Der Aufforderung zur Beseitigung der vorschriftswidrigen Einfriedigung und zum Ersatz derselben durch eine ordnungsmäßig hergerichtete, ist innerhalb der gefetzten Frist, welche sechs Monate nicht übersteigen soll, zu entsprechen. Scheidemauern an den Seiten der Einfriedigungen und Wände auf Vorgartenland dürfen die Höhe von 1,75 Meter nicht übersteigen. Bremen, 13. Mai. sPer transatlantischen Telegraph.! Der Schnelldampfer Werra, Capttän R. Bussins, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 3. Mai von Bremen und am 4. Mai von Southampton abgegangen war, ist heute 1 Uhr Vormittags wohlbehalten in Newyork angekommen. Itertniicbto. noch mehr entleeren. " * Von der Bergstraße, 12. Mai. Die Maikäser treten * Worms, 10. Mai. Freiherr v. Hehl hatte gestern , uer in außergewöhnlichen Massen aus. Zahlreiche Bäume Nachmittag die Vorstände' der Bäcker- wie der Metzgerinnung Qn ben Waldrändern sind saft kahl gefressen. Einzelne sowie mehrere Specereihändler zusammen mit dem Vorstande des Consumvereins des Hauses Cornelius Heyl in seine Fabrik geladen, um mit ihnen Fragen des Consumvereins seiner Fabriken zu besprechen. Große Fabriken könnten ihrer Arbeiterschaft bedeutende Vortheile bieten, wenn sie ihr Lebensmittel guter Qualität möglichst billig verschaffen, was ja durch Engroseinkauf an den ersten Handelsplätzen Deutschlands, sowie durch Gründung und Betrieb eigener Bäckereien und Metzgereien möglich ist. Herr v. Heyl selbst aber ist der Ansicht, daß durch Betretung dieses Weges das Handwerk und der Dekailhandelsstand am Platze selbst schwer geschädigt werde und daß er überzeugt sei, die Bäcker und Metzger, | sowie Specereihändler von Worms könnten seiner Arbeiterschaft auch Vortheile einräumen, wenn ihnen deren dauernde Kundschaft, zumal bei Baarzahlung, erhalten werde. Herr v. Heyl theilte den geladenen Geschäftsleuten mit, daß er beabsichtige, den bis jetzt von dem Consumverein seiner Fabriken betriebenen Handel mit Specereiwaaren, Hülsen- srüchten, Seife, Lichter rc. aufzugeben, auch eine eigene Schlächterei oder Bäckerei nicht zu errichten, wenn die Bäcker- und Metzger-Innung, sowie diverse Specereihändler sich bereit erklären könnten, auf die von Arbeitern der Firma Cornelius Heyl bei ihnen gegen Metallmarken gemachten Käufe, dem zu gründenden Marken-Consumverein bei Ablieferung der Marken möglichst hohe Rabatte zu gewähren. Es wurde Seitens der geladenen Geschäftsleute und Vertreter der Innungen warm anerkannt, daß Freiherr v. Heyl dem Handwerk und Detailgeschäst von Worms und Umgegend große Summen der Arbeiterschaft seiner Fabriken erhalte, und beschlossen, weitere Verhandlungen über die zu gewährenden Rabattsätze, Verträge, Abrechnungsform u. s. w. in Kürze zu -fr Hungen, 14. Mai. Der Oecouom August Schäfer hier hat ein Dampf-Holzschneidewerk in der Nähe unserer Stadt errichtet. Auch mehrere Mühlenbesttzer in unserer Umgegend haben Holzschneidereien angelegt. Da seither solche Betriebe hier fehlten, ist durch diese Uuter- nehmungen einem allgemeinen Bedürfnisse entsprochen worden. ■fr Langsdorf, 14. Mai. Der hiesige Schneidermeister P. Hofmann wurde vor einigen Wochen, als er des Nachts von Inheiden heimkehrte, zwischen Inheiden und Hungen üb er fall en, von dem Velociped gerissen und so zerschlagen, daß ärztliche Hilfe nöthig wurde. Der That bezichtet werden v -------- ~ , von dem Genannten zwei Bewohner von Inheiden. Anzeige Landgerichts II. Plötzensee zahlte gestern 1436 Strast hierüber ist bei Großh. Staatsanwaltschaft gemacht worden gefangene, darunter 118 jugendliche. Der Bestand halt sich und haben in diesen Tagen die ersten Vernehmungen statt- auch aus annähernd gleicher Höhe, weil Plötzensee nicht acfunden. nur aus Berlin, sondern auch aus der Provinz starken Zuzug ___ ___— . - erhält. Das Filialgesängniß Rummelsburg ist derzeit nicht voll besetzt und wird sich, je weiter der Sommer vorschreitet, Gemeinden trafen Vernichtungsmaßregeln und vergüten pro Liter Maikäfer 6 Pfg. aus der Gemeindekasse. * Mit der Sortirung seiner Briefschaften ist nach dem „Hamb. Corresp." Fürst Bismarck gegenwärtig beschäftigt. Es handelt sich um 16 große Kisten, von denen bis jetzt erst die Hälfte durchgesehen worden ist, trotzdem Fürst Bismarck jeden Tag bei der Arbeit ist. Das nicht sür ausbewahrungswerth Befundene wird sofort den Flammen übergeben. * Ein flotter Junge. Otto St., ein geweckter, munterer Junge, ging mit einem mächtigen Bücherranzen, an dem ein faustgroßer Tafelschwamm baumelte, das erste Mal in die Schule. Die erste Stunde verlies glänzend, Otto vermochte einzelne Dinge zu nennen, konnte sogar Thiere namhaft machen, ja er wußte aus Besragen des Herrn Lehrers sogar, daß es schöner sei, wenn man etwas kann, als wenn man etwas nicht kann. Aus eine Frage des Lehrers M. an die gesammte corona, ob Einer vielleicht ein Lied könne, meldet sich nur Otto und sang mit Heller, klarer Stimme: „Siehst Du wohl, da kimmt er, — Lange Schritte nimmt er, — I Siehst Du wohl, da kimmt er schon, — Der geliebte Schwiegersohn." — Es ist doch etwas Schönes um die Popularität des deutschen Volksliedes! verkehr, Land- un» volkrwirthscbaft. - Ragekrartthett «rrd Lecksucht der HauSthiere. (Nachdruck verboten.) Diese Krankheit kennzeichnet sich: 1. durch Gelüste nach sremdarttgen Substanzen (Leder, Wolle, Holz, Mist, Erde), , 2. durch Belecken, Benagen der Wände, Krippen, 3. durch Verdauungsstörungen, Abmagerung, wechselnden Appetit. Die Ursachen sind im Mangel an Salzen in Nahrung und Getränk, Abgabe großer Mengen von Salzen in Form von Nachkommen und Milch, Saurebildung im Magen u. f. w. zu suchen. Die Behandlung besteht in der Verabreichung von gutem gewürz- reichen Heu, das reich an Kalksalzen ist, und von phosphorsaurem Kalk. Gute, sonnige Stallungen unterstützen die Cur. Vorzüglich wirken auch junge, grüne Pflanzen (Gräser, Klee), besonders solche, die auf gutgedüngtem Boden gewachsen sind. Samstag den 17. Mai. AMZeigev. W » *113 ~ 189°- pflegen. * Ueber die „Frequenz" der Berliner Gefängnisse berichtet die Post: Die Berliner Gefängnisse sind noch immer trotz der warmen Jahreszeit stark besetzt, theilweise bedeutend stärker als zur selben Zeit des Vorjahres. In der Stadtvogtei befanden sich gestern (12. Mai) 474 Gefangene, | während im Vorjahr nur etwas über 200 dort internirt waren. Specielle Veranlassung zu dieser erhöhten Frequenz haben namentlich einige recht erfolgreiche Razzien gegeben, die in den letzten Tagen in unseren öffentlichen Anlagen aus- gesührt sind. Im Gefängniß in der Perlebergerstraße beträgt zur Zeit der Bestand 160. Das Frauengesängniß in der Feuilleton. Am pfingstmorgen. Nooellette von M. Elsner. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.) Herr Hans Bornemann sah sicherlich weder geschmeichelt noch vergnügt ans; aber er weigerte sich doch nicht länger, dem Herzenswunsch der Frau Baldenius zu willfahren, und in einer hastigen, zerstreuten Weise, die sonst gar nicht in seinem Wesen lag, stimmte er ihr zu, als sie ihm vorschlug, Martha am nächsten Morgen zu einem kleinen Spaziergange abzuholen und bei dieser Gelegenheit seine ganze Beredtsam- leit zu Gunsten des Heirathsprojectes anfzubieten. Er würde wahrscheinlich auch jedem anderen Vorschläge ohne Bedenken zuaestimmt haben, denn er hatte es mit einemmalc so eilig, dab selbst der von ihren eigenen Angelegenheiten so ganz m Anspruch genommenen Frau Baldenius die Veränderung m seinem Benehmen schließlich ausfiel und daß sie sich veranlaßt sah, qanz besorgt nach seinem Befinden zu frage». Sie sehen wirklich etwas blaß ans, lieber Herr Borne- mann" — Ja, das ist der Frühling, der einem jetzt in den Gliedern liegt." Er brummte wieder etwas Unverständliche» und schob -fid) hinaus. Langsam stieg er in seine einsame Junggesellenwohnung hinab und ohne zuvor ein Licht angezündet zu haben, legte er sich zur Ruhe. Aber manche Stunde ver- ging, ehe der Schlummer sich auf seine Lider senkte, und ah er sich in der Frühe des folgenden Morgens erhob, waren seine Züge schlaff und übernächtig, wie nach einer allzu üppigen Schwelgerei oder nach einem herben, tief in die Seele schneidenden Kummer. Hell lachte die Sonne des Psingstmorgens in sein Fenster rmd mit ganz besonderer Sorgfalt machte Herr Hans Bornemann seine Sonntagstoilette. Mannhaft und stattlich, wenn auch vielleicht etwas altmodisch anzuschauen, ging er eine Stunde später zu den Damen Baldenius hinauf, um Fräulein Martha zu dem bewußten Spaziergange einzuladen. Da sie durch ihre Mutter bereits daraus vorbereitet worden war, brauchte sie ihn nicht lange auf die Beendigung ihres Anzugs warten zu lassen, und er meinte nie zuvor etwas An- muthigeres und Lieblicheres gesehen zu haben als die schlanke, jungfräuliche Mädchengestalt in dem schlichten, Hellen Kleide und das zarte, von träumerischem Ernste überhauchte Gesichtchen unter dem breitrandigen weißen Strohhute. Mit einigen gleichgiltigen Redensarten, hinter denen doch keines von beiden seine Befangenheit verbergen konnte, hatten sie sich begrüßt, und schweigend waren sie dann Seite an Seite durch die Straßen geschritten, in denen es trotz der frühen Stunde bereits von festlich geputzten Leuten und fröhlichen Kindern wimmelte. Den großen, schön gehaltenen Waldpark, der sich unmittelbar vor den Thoren der Stadt ausdehnte, hatte Herr Bornemann zum Ziele ihres Spazier- qanges ausersehen, denn dort meinte er viel eher den Muth zur Ausführung seines sonderbaren Auftrags finden zu können als inmitten des geräuschvoll heiteren Feiertagstreibens zwischen den hohen, bedrückenden Häuserreihen. Und da draußen war es nun in der That weder geräuschvoll noch bedrückend, sondern so sonntäglich still und daber so frei und weit und herzerhebend licht, wie nur jemals an einem sonnigen, lenzprangenden Pfingstmorgen. Auf den Grashalmen glitzerten noch die Thautropfen, m den jung- belaubten Zweigen jubilirten die kleinen Vögel und m crystall- reinem Blau spannte sich der unendliche Himmel über all die unbeschreibliche Farbenpracht und Frühlingsherrlichkeit. Ohne daß sie es gewollt hätten, waren die beiden Spaziergänger aus einen entlegenen Pfad gerathen und kein menschliches Wesen außer ihnen war weit und breit zu erblicken. Sie sprachen noch immer nicht miteinander, aber das junge Mädchen bückte sich hier und da nach einem eben erblühten Wiesenblümchen, das zwischen den diamantenbesäeten Halmen neugierig hervorlugte. Und wie ihr Hans Bornemann bei dieser Beschäftigung zusah, überkam ihn urplötzlich die Erinnerung an einen Pfingstspaziergang, den er vor vielen, vielen Jahren als kleiner Knabe mit seiner Mutter durch eben diesen Park gemacht hatte, und er meinte sogar in dem stillen Seitenpfad, auf dem sie wandelten, den Weg wieder zu erkennen, auf dem er damals in heller Kinder- sröhlichkeit dahingesprungen war. Er wußte selber nicht recht, wie es'geschah, aber mit einemmale hatte er angefangen, von dieser fernen Jugenderinnerung zu sprechen, und so warm und beredt waren nach dem langen Schweigen die Worte aus seinem Herzen hervorgequollen, daß seine Begleiterin die schönen Augen zugleich voll Erstaunen und voll freudiger Aufmerksamkeit zu ihm erhob. Und ihr allein war es zu- zusckreiben, wenn die Unterhaltung nun nicht mehr ins Stocken gerieth. Durch ein innig theilnehmendes Wort, das sie an der rechten Stelle einwarf, durch einen leuchtenden Blick, der zuweilen den Sprechenden traf, machte sie den sonst so wortkargen Mann lebhaft nnd gesprächig, wie er es nicht einmal als Jüngling gewesen war. Und zum erstenmale geschah es ihm, daß er einem anderen menschlichen Wesen von seinem vergangenen Leben sprach, von seinen Entbehrungen und Mühen, von seinen verschwiegenen Kämpfen und heimlichen Siegen. Sie achteten darüber des Weges nicht mehr, den sie einschlugen, und der Zeit nicht, die über ihrem Gespräch verging. Seinen Auftrag aber hatte Herr Haus Boruemaun ganz und gar vergessen, und statt der düsteren, gedrückten Stimmung, in welcher er diesen Spaziergang angetreten hatte, war allgemach eine stille, glückselige Heiterkeit über ihn gekommen, sonnig und wolkenlos wie damals, da er als leichtsüßiger Knabe hier umhergesprungen war. (Schluß folgt.) R M des Donjen Uooaho" sitzenden 1 Diej Gieß Ges« von Gießet Wrm, 13 beutel mit Zug (Siel di 2Bir tti6, daß i Montag Thätigkeit Gieß ’ detzele- Königs Kaisniu Dbwvhi bi Nb, Han eingefundei Nach einen sich das ka dortigen m die Rücksal gesetzten T verbürge otvie mehr in de?>n In.?6/ UN Sonboi staatssecreti Afra. Innern As * nicht: pichen A (Sei Suban hui Sofien bi b“N=l butt *» ®e6iet ®lei(E ?? Schde, 7 SU g *' und #11bere äs« Der Aecheatt J rcsckt"" J; eit AuSn° Monta Südamerika Grosses* Ausverkauf! Um mein Lager schneller zu räumen, verkaufe: das Stück das Meter von M. 0.30 an Große ächt roth« reinwollene Schlafkvlter von eX 4.30 an Kleiderstoffe aller Art. auf dem Lahnstein 4341 Neuenweg 7. 2096 F. Hoffmann, Coucursverwalter- Hermischte Anzeigen. 5 Lindenplah Preisen 3887] 3. Happel empfiehlt Amia Roth Billigste Preise! !) Tage. Höchste Auszeichnung j Cöln 1889 i Verkaufsstelle Giessen: Heb« ttllUQb, Markt 8. 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