1890 Donnerstag den 13. März Rr. 61 Gießener Anzeiger rer Kenerat-Wnzeiger Arnts- unb Anzeigeblatt für den Nveis Gieren. chratisöeikage: Gießener Aamilienölatter ] weigern, die Demission zurückzuziehen und wäre demnach der Zwischenfall, der anscheinend jedoch keine politische Bedeutung 2lmtlid?er Theil besitzt, noch nicht beigelegt. — Neueren Meldungen aus Rom zvr die Major Labinets nennt man jetzt neben dem Ackerbauminister Grafen JIM«*»0- ff die wurden Unter § 1- Tnuahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr. Die Gießener Wamikieußtäiier «erden dem Anzeiger vSchentüch dreimal beigelrgt. zufolge hat Biancheri feine Demission zurückgenommen. Der serbische Minister des Innern, Tausanowitsch, de- missionirte wegen der Angelegenheit der Staatsrathswahl. Ueber seinen Nachfolger ist noch nichts bekannt, doch nimmt man in Belgrader politischen Kreisen vielfach an, Tausanowitsch werde sich bestimmen lassen, seine Demission zurückzuziehen, da in der Frage der Staatsrathswahl ein Compromiß zwischen Regierung und Regentschaft zu Stande gekommen ist. bei terschutzgesetzgebung zum Gegenstände gehabt. Als Frucht 'dieser Conserenz bezeichnet man einen Gesetzentwurf, betreffend Der chäeheuer Anzei-er erscheint täglich, mit Ausnahme de- Montags. versammelt. Erst am vorigen Samstag fand wiederum eine Vinndesrathssitzung statt, und wurde in derselben über die Ztuecks Ausfiihrung des Alters- unLl Jnvaliditätsversicherungs- gesetzes zu bildenden Versicherungsanstalten, außerdem in mehreren Zoll- und Steuerangelegenheiten, Beschluß gefaßt. Die Conferenzen preußischer Fabrikinspectoren, welche kürzlich in Berlin unter dem Vorsitze des Handelsministers v. Berlepsch abgehalten wurden, haben die Frage der Ar- Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. in allernächster Zeit dem Bundesrathe zugehen und würde ’’ er wohl als eine der ersten Vorlagen für den neuen Reichstag ju betrachten sein. Die Meldungen über eine Verschiebung der Berliner Ar- Killerschutzconserenz scheinen nicht begründet zu fein und steht Plüskow, welcher die von Kaiser Wilhelm dem Sultan geschenkten Pferde und Trommeln hierher gebracht, ist vorgestern in Begleitung eines Tambourmajors und zweier Unteroffiziere hier eingetroffen und von Palastbeamten am Bahnhofe empfangen worden. Heute Abend wird der Sultan die übersandten Pferde und Trommeln in Empfang nehmen. Plüskow wird später im Palais einem Diner zu Ehren der Botschafters v. Radowitz beiwohnen, welcher Donnerstag Abend zu einem dreiwöchentlichen Urlaub nach Deutschland abreist. Konstantinopel, 11. März. Wie die „Agence de Con- stantinople" erfährt, hätten die Bemühungen Bulgarien- wegen Anerkennung des Fürsten Ferdinand gegenwärtig bei der Pforte keine Aussicht auf Erfolg,- eine diesbezügliche Unterredung des Großvezirs mit Vulkowitsch sei nicht ermuthigend gewesen. Cairo, 11. März. Vincent ist heute nach Konstantinopel abgereist. Newyork, 11. März. Faulb ee, welcher am 28.v, M. von Kincaid in den Wandelgängen des Repräsentantenhauses durch einen Revolverschuß verwundet wurde, ist demselben heute erlegen. Zanzibar, 11. März. Wißmann zersprengte am 8. und 9. März die letzte der von Beanaheri gesammelten Truppe. Der Feind hatte 40 Todte, deutscherseits 1 Europäer todt, 5 Farbige verwundet. Belgrad, 11. März. In den Staatsrath gewählt zehn Radicale, fünf Liberale, ein Neutraler, den Gewählten befinden sich sechs Minister. Konstantinopel, 11. März. Der preußische Nerrefte Nachrichten. Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau. Berlin, 11. März. Die „Nordd. Allg. Ztg." bezeichnet Gerüchte, Fürst Bismarck habe während der Verhand- dic gänzliche Umgestaltung der Bestimmungen der Reichsge- ive-rbeordnung vom 1. Juli 1883 über die gewerblichen Arbeiter, dessen grundlegende Gedanken bereits im preußischen Sl aatsrathe aufgestellt worden sind. Der Entwurf soll schon Einladung Wahl deS Vorstände- d-r israelitischen NeligionSgemeinde zu Gießen. um balbigtn 9hdtM ltrrg fltW _____Slug. M Es wird zur Kenntniß der Interessenten gebracht, daß, da dk Dienstzeit des Vorstandsmitgliedes Meyer Homberger atHelaufen ist, die Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes der israelitischen Religionsgemeinde zu Gießen Donnerstag den 20. März 1890 in dem Saale des alten Rathhauses dahier stattfinden soll. Sämmtliche nach § 2 der Wahlordnung vom 4. August 1871 Stimmberechtigten werden zur Wahl mit dem Bemerken emgeladen, daß die Abstimmung Vormittags von 9—12 Uhr urJb Nachmittags von 3—5 Uhr stattfinden wird. Gießen, den 10. März 1890. Der Wahlcemmissär: Steinberger, Regierungsaccessist. Holdreick $Ä* -ilberrente ienl lU- lungeu des Staatsraths gegenüber den socialpolitischen Anregungen eine ablehnende Haltung beobachtet, als jeder that- sächlichen Begründung entbehrend. Im Verfaffungsstaate nehme ein activer Minister an den Sitzungen des Staatsraths zu seiner Information theil, ohne sein dem Ministerconseil vorbehaltenes Votum festzulegen. Dies gelte auch für die Plenarsitzungen des Staatsraths, in verstärktem Maße aber für die Sitzungen der Abtheilungen, denen die Minister gar nicht angehörten. Der Ministerpräsident habe thatsäch- lich an den jüngsten Berathungen des Staatsraths keinen activen Antheil genommen; der ersten Sitzung der Ausschüsse habe er als Vicepräsident des Staatsraths beigewohnt, sich aber jeder Meinungsäußerung enthalten. Die Behauptung, Fürst Bismarck habe gegenüber den socialpolitischen Anregungen eine ablehnende Haltung beobachtet, sei also willkürlich erfunden. Berlin, 11. März. Der „Schles. Ztg." gehr, wie sie schreibt, von sonst gut unterrichteter Seite die folgende Mit- .theilung zu: „Fürst Bismarck hat seine Absicht, aus dem kaiserlichen und dem königlichen Dienste auszuscheiden, gutem Vernehmen nach noch nicht aufgegeben. Es wird angenommen, daß der Großherzog von Baden bei seiner jetzigen Anwesenheit in Berlin den Versuch machen werde, in vermittelndem Sinne zu wirken und den Reichskanzler zum Bleiben zu bewegen. Einer in informirten Kreisen verbreiteten Lesart zufolge ist bei der Erörterung der Frage des Ausscheidens des Kanzlers aus dem Dienste auch die Theilung seiner jetzigen Befugnisse zur Sprache gekommen, die Bundes- sürsten jedoch haben sich mit Entschiedenheit im Sinne einer Nichtänderung der Verfassung ausgesprochen. Barmen, 11. März. Die Riemendrehergesellen von sieben Fabriken haben die Arbeit bedingungslos wieder ausgenommen, nachdem sich auswärtige Arbeitskräfte zahlreich gemeldet hatten. Barmen, 11. März. Eine zahlreich besuchte Versammlung der strikenden Gesellen nahm folgende Resolution an: Die heute am 9. März in der „Schützenhalle" tagende Riemendreher-Versammlung erklärt sich mit zehnstündigem Normalarbeitstag und Minimallohn von 18 Mk. einverstanden und verspricht, diese Forderungen mit allen gesetzlichen Mitteln durchzuführen. Ein Riemendreher-Fachverein wurde beschlossen. Im Nothfalle soll das dem Verein .gehörige Vermögen zu Gunsten der Strikenden verwendet werden. Gestern haben sich die Gesellen dreier größerer Firmen ebenfalls der Bewegung angeschlossen. München, 11. März. Die Handelskammer, der Gewerbeverein und der kaufmännische Verein proteftirten in gestern abgehaltenen Versammlungen gegen das bayerische Waarenhaus für Offiziere und Beamten, welches laut der „Allgem. Ztg." bereits am 10. October v. Js. ins Handelregister eingetragen wurde und zwar mit vollbezahlten 5,000,000 Mk. Pest, 11. März. Dem „Pester Lloyd" zufolge würde sich das von Szapary zu bildende Cab in et am Ende der Woche dem Parlamente vorstellen. Da Teleky aus dem Ministerium ausscheidet, dürfte dem Obergespan Grafen Zichy das Ministerium des Innern angeboten werden. Paris, 11. März. Nach dem „Echo de Paris" nahmen die Artillerie- und Cavallerie-Commissionen den kleinkalibrigen Repetircarabiner an, welcher für sämmtliche berittene Truppen geeignet ist. Die Herstellung des Carabiners beginnt Anfangs Mai in der Waffensabrik St. Etienne. Paris, 11. März. Heute Nachmittag 4 Uhr versammelten sich die D e l e g i r t e n zur Berliner C o n s e r e n z im Ministerium des Aeußern unter dem Vorsitz Spullers behufs Wahl der technischen Delegirten, welche ihnen beigegeben werden sollen. Dieselben nehmen nicht an den Berathungen Theil und werden nur den Conferenz-Delegirten die nöthigen aber . Mrboli ffiefl **naH»* SÄ** Zzapary auch den Cultusminifter v. Csaky. In Frankreich haben am Sonntag wiederum eine Anzahl ^Nachwahlen zur Deputirtenkammer stattgesunden. Es wurden hierbei ein Boulangist, ein Monarchist und ein Republikaner- gewählt, während in zwei Wahlkreisen, den beiden Toulouser, nigere Wahlen stattfinden müssen, das eine Mal zwischen einen Socialisten und einem Boulangisten, das andere Mal fischen einem Socialisten und einem Monarchisten. Auch die'se jüngsten Nachwahlen sind demnach keineswegs günstig für: die französische Republik ausgefallen und vermuthlich wird ihr- diese unangenehme Erfahrung auch bei den ferneren Nachwahlen zur Deputirtenkammer, die sich infolge der Ungültig- läaserklärung zahlreicher monarchistischer Mandate seitens der republikanischen Kammermehrheit nöthig machen, nicht erspart bleuben. In der italienischen Deputirtenkammer ist es zu einer Pr-äsidentencrisis gekommen, da der erste Präsident Biancheri, infioige von Aeußerungen des Ministerpräsidenten Crispi, durch bie er sich in seiner Amtsführung gekränkt fühlte, seine Ent- iasssung gab. Crispi ersuchte hierauf die Kammer, die De- uisssion des Präsidenten nicht anzunehmen und das Haus gab biefjem Anträge einstimmig nach. Biancheri soll sich indessen Öffnung nb beginnt von da hüt. Bertranä vierteljähriger Avomre«e«tspretA- 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch hie Post bezogen 2 Mark 50 Pfg. Rebaction, Sxpediti« und Druckerei: KchntstraßeAr.I. Fernsprecher 51. ^deutlicher Bursche, ck verflehi, findet Stelle ui. _____LitbiM politische lieh erficht. Gießen, 12. März. Die Wintersession des Bundesrathes zieht sich diesmal totale» tinö provinzielle». Siegen, 12. März. — A« Samstag den 8. d. Mts. fand in Darmstadt Generalversammlung »es Knnsiveremr fit »nt 6r»i- MH« bei dm W tatet« unb ®*t«> -Mn, sowie Men, W ;ra Seite ö* Informationen liefern. Außerdem werden sich die Delegirten heute über verschiedene Conserenzsragen verständigen. Die Delegirten, sowie die beigegebenen Techniker reisen morgen Abend ab. London, H. März. Die Regierung des Caplander baut gegenwärtig, wie das Bureau Reuter meldet, eine Eisenbahnlinie, welche Bloemfontein mit dem eigenen Eisenbahnnetz verbindet und sich bis Johannisburg ausdehnt. Dadurch wird eine Eisenbahnverbindung zwischen Johannisburg und dem Meere hergestellt. London, 11. März. Jrn Unterhause erklärte Smith bei Ernennung der Vertreter für die Berliner Conserenz, daß keine besondere Klasse, sondern Personen gewählt worden seien, die sich zur Erörterung der dort entstehenden Fragen gut eignen. Cardiff, 11. März. Weiteren Meldungen zufolge ist die Kohlengrube Morpha in Brand gerathen. Die Rettung der Verschütteten ist hierdurch aufs Aeußerste gefährdet. Madrid, 11. März. Der deutsche Botschafter überreichte gestern Abend dem Minister des Auswärtigen die officiellc Einladung zur Berliner Conserenz. Der Minister des Auswärtigen wird heute mit Sagasta conferiren, um geeignete Vertreter Spaniens für die Conserenz auszuwählen. Lissabon, 11. März. Durch amtliches Decret ist der Municipalrath von Lissabon aufgelöst und eine Commission von sieben Mitgliedern ernannt worden, welche die städtischen Angelegenheiten bis zur Wahl der neuen Mitglieder des Municipalrathes verwaltet. Die Letztere findet nach der vorherigen Reform der städtischen Verwaltung statt. Derselben geht ein Decret voraus, welches die Gründe für diese Maßregel darlegt. — Bei der Einführung dieser Municipal- commission versuchte der bisherige Präsident des aufgelösten Municipalraths mit dem Executivcomite sich der Ausführung des Regierungsdecrets zu widersetzen. Er erklärte nur der Gewalt weichen zu wollen. Beim Verlassen des RathhauseS wurden der Präsident und das Executivcomite vom Volke mit Beifall empfangen. Die Polizei besetzte die Umgebung des Rathhauses. Die Negierung traf Anordnungen, um die Ordnung aufrecht zu erhalten. Brüssel, 11. März. Die Commission des Antisclauere icongresses hat in zweiter Lesung die auf dem Meere zu ergreifenden Maßnahmen endgültig festgesetzt. Sie berieth ferner die Maßregeln gegen den Mißbrauch der Flaggen und zur Verhinderung der Sclaventransporte. Belgrad, 11. März. Da die Schwierigkeiten bezüglich der Staatsrathsfrage gelöst sind, nahm der Minister des Innern, Tanschanovic, seine Demission zurück. Die 8?risir ist somit beseitigt. n v ittn zu Kindern M i bei der Exped- d- T 'N N'» —NLdeki. ^SHitlonb r -—____«aplanß dafi > :peb. b Bl. n i n- 1 braDer 3uWinbi?r, rhrling mit guten MnusaaurmmW" uvtzewöhnlich in die Länge - obwohl das Osterfest schon Wein braves Dienstck h^nnaht, ist ,das Plenum des Bundesrathes noch immer Irisch auszuleihen, ratzevstei«, Schiller»! Sciudit »cteArbliteri«» öranit ic. nut «-Arbeite« von nz Hew abftemgefchäst, lejjnbÄ -avffrau gesucht für :rrn. Zu melden Bm: 31, parterre. gegen altczechische Professoren gekommen, die sogar das Ein- ichneiten des Militärs nothweudig machten. Zur Ministercrisis in Ungarn liegt nichts Neues vor, doch gilt der formelle Rücktritt des Ministerpräsidenten Tisza >. unmittelbar bevorstehend. Als künftigen Chef des neuen M janM* fe irz. Hein, Kreu,: artet Ur- wr *; ........... 1 u Jimance, ernannt. s ffiuttl In Prag ist es in den letzten Tagen wiederholt zu W flttO !iiiment)en Kundgebungen der jungczechischen Studentenschaft 'alsv der Zusammentritt der Conserenz für Samstag, den 15.. März, bestimmt zu erwarten. An der Conserenz werden ausßer den schon bekannten Mächten noch Portugal und Spanien theilnehmen. Als einer der Vertreter Deutschlands ivird auch der Fürstbischof von Breslau, Dr. Kopp, bezeichnet. Zu. Vertretern Frankreichs auf der Conserenz wurden die ....... Se-natoren Jules Simon und Tolain, der Deputirte Burdeau, P^NaUviailll ein Bergingenieur und ein socialistischer Arbeiter, Namens Herzogtum tzeffeu statt, au welcher die Vertreter der größeren Stabte des Großherzogthums theilnahmen, die Vertreter von Gießen und Worms hatten indeß ihr Nichterscheinen entschuldigt. Die Mitgliederzahl des Kunstvereins betrug 954 mit 1000 Aetien, eS entfallen davon 319 Mitglieder aus Darmstadt, 246 aus Offenbach, 104 auf Worms, 80 aus Gießen und 205 auf Mainz. Die Einnahmen des Vereins betrugen im Vorjahre Mk. 14223, die Ausgaben Mk. 10350. Die Ausstellungen des Vereins sanden in Mainz, Offenbach und Gießen statt. Das Bestreben der Zwergvereine muß ernstlich auf Erlangung von Localen zu ständigen Ausstellungen gerichtet sein. Nach Erstattung der weiteren Theile des Jahresberichts wurde des Verlustes gedacht, den der Verein im Vorjahre durch den Tod zweier verdienter Vorstandsmitglieder, Prof. Dr. von Ritgen und Oberbürgermeister B ramm in Gießen erlitten, deren ersterer bei Gründung des Gießener Zweigvereins wesentlich mitgewirkt, demselben als Präsident vorgestanden hat und der allen Vereinsgenoffen an seinem künstlerischen Sinn und Verständniß ein leuchtendes Vorbild gewesen ist. Die Versammlung ehrt das Andenken der Dahingeschiedenen durch Erheben von den Sitzen. Ueber die beabsichtigte Gründung eines Vereinsblattes konnte bei dem Fehlen der Gießener und Wormser Vertreter nicht endgültig beschlossen werden. An Stelle der in Folge Todes aus dem Verwaltungsrathe ausgeschiedenen Mitglieder in Gießen wurden auf Vorschlag des Gießener Vereinsvorstandes die Herren Bürgermeister Gnauth und Vergolder Leib gewählt. — In der gestrigen Sitzung der Strafkammer hiesigen Landgerichts wurde der Taglöhner Heinrich Möckel, welcher am 11. Februar die Scheuer des Schuhmachers Hoffmann in Heuchelheim in Brand steckte, in eine Gefängnißstrase von 3 Jahren verurtheilt. — Gestern Abend IO1/* Uhr verkündeten die Sturmglocken und ein großer Feuerschein den Ausbruch eines Brandes aus der „Schönen Aussicht". Der als Scheuer dienende Theil des in Brand geratenen Gebäudes brannte vollständig nieder, von dem bewohnten Theile wurde das obere Stockwerk zerstört, das untere, in welchem ein Brauer wohnte, beschädigt. Das Mobiliar des Letzteren konnte gerettet werden. Es wird Brandstiftung vermuthet. Vermißtes- *— Frankfurt, 11. März. Wie hiesige Blätter melden, beschäftigt man sich in angesehenen Kreisen unserer Stadt mit der Schaffung einer Reconvalescenten-Anstalt für Arbeiter. Anstoß zu dieser Idee soll die Erkenutniß gegeben haben, daß der Arbeiter in den seltensten Fällen in der Lage ist, bis zur völligen Gesundung im Krankenhaus zu verbleiben, sei es, weil seine materielle Lage ihm dies nicht gestattet, sei es, weil die Ueberfüllung der Hospitäler es ihm unmöglich macht. Es wird aus Berlin, Leipzig, München und Straßburg verwiesen, woselbst derartige Einrichtungen bereits bestehen und überaus segensreich wirken. Die hiesige Presse, welche das Unternehmen nach Kräften zu fördern verspricht, fordert die Träger des Gedankens auf, einen Ausruf zu einer constituirenden Versammlung zu erlaßen. Man hält den gegenwärtigen Zeitpunkt für die Verwirklichung der Idee um so günstiger, als ein zweckmäßig gelegenes Grundstück mit verhältuißmäßig geringen Kosten erworben werden könne. Der Unterstützung der Stadt glaubt man sicher zu fein. — Vor längerer Zeit wurde, veranlaßt durch den hiesigen demokratischen Verein, eine öffentliche Versammlung einberufen, welche eine Commission zur Vorbereitung des Krankenkassenzwanges für Handlungsgehülfen niederfetzte. In dieser Commission waren fast alle hiesigen Vereine und Kaffen vertreten, auch ein außerhalb aller Organisation stehender Kaufmann, zwei Aerzte und ein Fachmann für Kassenangelegenheiten gehören ihr an. Diese Commission bat den Magistrat unter Einreichung der öffentlich gefaßten Resolution um Einführung des Kassenzwanges und der Magistrat entsprach auch dieser Bitte. Gleichzeitig bat sie über das auszuarbeitende Statut und die Organisation der zukünftigen Kasse gutachtlich gehört zu werden.. Der Magistrat hat darauf gar keine Antwort gegeben, sich auch nach keiner Richtung mit der Commission in Verbindung gesetzt. Diese hat daher, wie der „Fr. Ztg." geschrieben wird, durch nachstehenden Beschluß ihre Arbeiten eingestellt' „Die von allen hiesigen kaufmännischen Vereinen sowie zwei Aerzten und einem Fachmann für Versicherungswesen gebildete Specialcommission für Berathung des Krankenkassenzwanges für Handlungsgehülfen stellt ihre Arbeiten ein, nachdem es der Magistrat nicht für nöthig gehalten hat, mit dieser Commission als Vertreterin aller betroffenen Kreise behufs sachgemäßer Förderung der zu treffenden Maßnahmen in Verbindung zu treten." * Cottbus, 9. März. Großes Concurrenz- Kr äh en. Am Tage der Eröffnung einer hier stattfindenden Geflügel-Ausstellung fand ein allgemeines Züchter-Essen statt. Als Merkwürdigkeit erwähnt der „Cottb. Anz." von demselben, daß der Vorstand ein „Concurrenz-Krähen" ausschrieb und Preisrichter dazu ernannte. Die Versammelten hatten einer nach dem andern ihre Fertigkeit in der Nachahmung des Hahnenschreies vor den gestrengen Sachverständigen zu erweisen. Die beiden siegenden „Haupthähne" waren ein Spremberger und ein Cottbuser, denen als Preis je eine Flasche Rothwein zufiel. — Von einer bedeutenden Lebensfähigkeit eines Huhnes wurde in Jördensdorf nachstehender Fall conftatirt. Bei einem Gastwirth wurde beim Heuverpacken auf dem Heuboden ein lebendes wohlgenährtes Huhn durch Versehen mit unter daS Heu verpackt- es blieb dem Thiere durch einen Zufall ein leerer Raum von etwa einem halben Cubikmeier zur Verfügung- hier saß es ohne Licht, Futter und Wasser volle 29 Tage, bis endlich der tägliche Gebrauch des Heues es befreite. Das Huhu lebt, nimmt Nahrung zu sich, jedoch versagen die Füße bisher noch ihren Dienst. * Den neuesten Beitrag zum Kapitel der Nnssifizierung ' der Ostseeprovinzen hat der Polizeimcister von Riga geliefert, indem er der dortigen „Freiwilligen Feuerwehr" verboten hat, in Zukunft bei Feuerschäden die Commandos noch in deutscher Sprache zu ertheilen. Die „Freiwillige Rigaer Feuerwehr ist eine alte rein deutsche Einrichtung, deren Mitglieder nur zum allerkleinsteu Theil der russischen Sprache mächtig sind. Ihre Leistungen sind stets gelobt worden, wohingegen die russische „Kronfeuerwehr" sehr viel zu wünschen übrig lassen soll. Durch die Einführung russischer Commandos wird nun voraussichtlich ein Wirrwar entstehen, der den Leistlingen der bisher zuverlässigen Truppe unmöglich förderlich sein kann. * Leipzig, 10. März. Heute entschied das Reichsgericht in der Feststellungsklagsache, welche bekanntlich auf Veranlassung der „Germania" in Stettin im Jahre 1888 von den Herren Dunker u. Gen in Stettin gegen die Gothaer Lebensverficherungsbank wegen der von dieser Anstalt eingeführten unentgeltlichen Mitübernahme der Kriegsgefahr wehrpflichtiger Versicherter angestrengt worden war. Wie neulich in der gleichen Klagsache des Dr. Pausa wider die Lebensversicherungsbank, so wurde auch hier die klägerische Revision kostenpflichtig verworfen. Es ist also durch zwei oberstrichterliche Entscheidungen anerkannt, daß der Vorstand der genannten Anstalt bei Erlaß der angefochtenen Verfassungsänderungen seine verfassungsmäßigen Befugnisse keineswegs überschritten hat. Darüber konnte übrigens bet Denen, welche die vor- und umsichtige Geschäftsbehandlung dieser ältesten deutschen Lebensversicherungs-Anstalt kennen, von vornherein kein Zweifel bestehen. Wir unsererseits sind, da wir die Geschichte und die Verfassung der letzteren sehr genau kennen, überzeugt, daß keines der Organe der Gothaer Lebens- versicherungSbank der mehr als sechszigjährigen Tradition gewissenhaftester Vertragstreue und zuverlässigster Wahrung der Interessen der Versicherten jemals untreu werden wird. Universität- - Nachrichten. — Der bisherige außerordentliche Professor der Philosophie an der Universität Bonn, Dr. Theodor Lipps, ist als Ordinarius an die Universität Breslau berufen worden. Bonn, 11. März. Der Orientalist Professor Gil dem eist er ist gestorben. ^Klei^Nrsachey — große Wirkungen. MMtWttlt^^^Börsen - Patent - Bureau", Berlin C., Burgstraße 27.)*) Was die Natur auf so vielen Gebieten ihres gewaltigen Schaffens dem Menschen längst schon gezeigt hat und immer noch deutlicher zeigt: Wie im massenhaften und vereinten Wirken kleinster Kräfte Großes geschafft wird (man denke nur an die länderbildende Wirkung der Korallenthierchen) das macht die schaffende Technik unserer Zeit sich mehr und mehr zu Nutze, und da ist es gewiß nicht uninteressant, an Einzelbeispielen zu erkennen, wie den Winken unserer großen Lehrmeisterin gefolgt wird. — Findet da einst am Strande des Meeres ein Mann mit offenem Blick und Hellern Denkvermögen, daß die dürftigen Fensterscheiben eines kleinen Dünenhäuschens auf der Außenseite auffällig punctirt und mattirt sind. Er sieht sich die Sache genauer an, beobachtet, Überlegt und -- hat den Anstoß gesunden zur Construction des Sandstrahlgebläses, jenes ebenso bewundernswürdigen, wie nützlichen Apparates, der nun schon in der ganzen technischen Welt geschätzt und verwerthet, im großen Publikum aber längst noch nicht genug gewürdigt wird. — Was machte jene Glasscheiben so punctirt und matt? Der Dünensand, dessen feine, harte Körnchen vom Wind und Sturm dagegen geschleudert wurden und in millionenfacher Wiederholung winzig kleine Grübchen in das spröde Glas schlugen, die Scheibe so punctirend und mattirend. — Was der Sturm da erbläst, das, sagte sich der Mann, kann ein gutes mechanisches Gebläse noch besser, denn die Schlagkraft der Sandkörnchen muß wachsen mit der Geschwindigkeit des treibenden Luftstromes, und die Geschwindigkeit des Sturmwindes ist immer noch klein im Vergleich mit derjenigen, die ein Maschinengebläse in engerer Leitung zu Wege bringt. Er probirte und nun wurden bald Wunderdinge erblasen: In Apparaten von immer steigender Vollkommenheit mattirt man ganze Scheiben in beliebiger Körnung vermittelst feineren ober gröberen Sandes, aber man erzeugt auch spielend die prächtigsten mattirten Muster, denn wenn auch die wind- beflügelten Sandkörnchen gezeigt hatten, daß sie das spröde Glas anzugreifen vermochten, so ließen sie doch unbeschädigt, was weich und zähe war: Sie pickten die menschliche Haut, aber sie beschädigten sie nicht- sie trafen die Blätter der Bäume, aber sie zerstörten sie nicht. Mußte da eine Schablone aus zähem Papier, Leder u. s. w. nicht schützend wirken, wenn sie im Sandstrahlgebläse auf eine zu mattirenbe Scheibe gelegt tourbe? Gewiß, unb so war es möglich, bem Sandstrahlverfahren eine unendlich ausgedehnte Anwendung zu geben. Aber man mattirt nicht blos und schleift Muster ein, man schlägt auch durchbrochene Muster durch dicke Glasplatten durch, bearbeitet Marmor und harte Gesteine, schleift Litho- graphiesteine ab, planirt und gravirt- vor Allem aber putzt man auch Metallgußwaaren aller Art, und was sonst der Putzer mit Stein und Bürste nur mühevoll und unvollkommen fertig brachte, das macht er jetzt mit dem Sandstrahlgebläse so gründlich wie rasch, indem dieses den an den Gußstücken festhaftenden Formsand selbst aus den schwerstzugänglichen Vertiefungen fortfegt.“ *) Dieses Bureau ertheilt unseren geehrten Lesern vorläufige Informationen in Patentsachen gratis- Ueber den söge«. Rathlaus der Schweine, sowie einige Mängel in der Schweinehaltung. Von Herrn Professor Dr. Kaiser von der Königlichen thierärzttich^ Hochschule zu Hannover. (Aus der Deutschen Allg. Ztg. für Landwirthschaft.) Mit dem steigenden Werthe der Schweine ist der Schweinehaltung von Seiten der Landwirthe mehr und mehr Beachtung geschenkt worden, leider aber auch durch den Umstand, daß sich mancherlei Seuchen in den letzteren Jahren fühlbar gemacht, welche den Schweinestand ganzer Ortschaften und Landstrecken sehr erheblich geschädigt haben. Die Begünstigung der Entstehung der Schweineseuchen anlangend, bemerke ich, daß die strenge Stallfütterung und Verfeinerung der Zuchten, sowie die Anwendung von Futtermitteln, die man früher gar nicht kannte, bewirkt haben, daß die Constitution der Thiere bedeutend geschwächt worden, daß mancherlei Krankheiten auftreten, unter denen der sogen. Rothlauf den ersten Rang einnimmt. Die Schweinekrankheiten überhaupt nehmen im Allgemeinem einen raschen Verlauf, meist wird keine thierärztliche Hülse in Anspruch genommen und wenn es geschieht, kommt sie fast immer zu spät - es wird eben zu lange gewartet. Würde gleich beim Ausbruche der Krankheit, wenn die Schweine Unlust zum Fressen, Mattigkeit u. bergt, zeigen, ber Thierarzt zu Rathe gezogen, so würbe mancher Krankheit sehr wirksam begegnet werben können. Es waren bie Thierärzte früher auch mit schlechteren Mitteln ausgerüstet. Nachbem man jedoch das Thermometer in die Heilkunde eingeführt hat und in neuerer Zeit auch recht viel Mittel entdeckt sind, bie sich durch rasche und prompte Wirkung auszeichnen, steht der Thierarzt kranken Schweinen nicht mehr so machtlos gegen über wie früher, wenn seine Hülse nur recht frühzeitig nach gesucht wird. Bekanntlich hat unser Hausschwein am längsten seine ursprüngliche Wildheit beibehalten. Durch die Stallsütterunz ist es in seiner persönlichen Freiheit gewaltig eingeschränkt worden- das ist ber schwerste Eingriff in seine normalen Existenzverhältnisse unb hierdurch sowohl, wie burch bie Fütterung unb nicht zum Mindesten burch bie Art seines Stalles ist seine urwüchsige Körperconstitution sehr geschwächt worden, seine Widerstanbssähigkeit gegen krankmachende Einflüsse Hal nachgelassen- es ist das eigentliche Stallvieh unseres ganzen Wirthschastsbetriebes geworden. Meist sind es dumpfe elende Löcher, die schlechteste Localität im ganzen Hof, ohne Licht- unb Luftzufuhr, oft ftinfenbe Cloaken ohne Abzug ber Jauche. Wer jedoch aus seinen Schweinen eine gute Rente erzielen will, muß gute Ställe bauen mit viel Licht und Luft, jedoch nicht Zuglust. Durch die in den Erdboden ungepflasterter oder mit fester Schutzschicht nicht versehener Ställe dringende unb hier fortwährenb sich zersetzenbe Jauche entstehen bösartige Luftarten, welche bann von ben Thieren wohl ober übel ein- geathmet werben müssen. Durch eine solche pestilenzialische Athmungsluft muß die Blutbereitung aber und der gesawM Stoffwechsel in der nachtheiligsten Weise gestört und folge richtig der Entstehung vieler Krankheiten der größte Vorschub geleistet werben. Unb wäre vielleicht auch ber Stall nicht so jämmerlicher Art, so ist boch bessen Umgebung oft sehr häufig burch in ben Boden gedrungenen Urin ober Mistwasser versumpft, verjaucht unb in fortwährender Gährung und Verwesung begriffen. Das kann aber doch sicherlich nicht zum Wohlbefinden der im wirklichen Zelleugefängnisse befindlichen Thiere beitragen. Deshalb sorge man vor Allem für einen wirklich guten Stall. Wer da glaubt, daß das Schwein am liebsten in einen* kothigen, nassen, zugigen Stall liege, ber irrt gar sehr- s« gerne bas Schwein im Freien auch ein Wafferbad nimmt, sich wohl gerne auch einmal naßregnen läßt, auf bie aus gewühlte feuchte Erbe sich legt ober auch im Schlamm nach Nahrung wühlt, — ebenso sehr liebt baffelbe aber im Stallt ein trockenes Lager. Ein weiterer Umstanb aber, ber bie Constitution bet Schweines so mächtig beeinflußt, ist bie Art ber Ernährung beffeiben. Allerbings ist bas Schwein von Hause aus m sogen. Omnivor, ein Allesfresser unb womöglich Jmmersresser es soll nicht nur bie Probucte der eignen Wirthschaft fresset und in Fleisch und Geld verwandeln, sondern auch noch ein ganzes Heer von gewerblichen Erzeugnissen und Abfällen ver werthen, ja auch Stoffe, die man früher in ländlichen Wirth schäften gar nicht gekannt, werden jetzt sogar mit besondere! Vorliebe als Kraftfutter verwendet. Sollen bei Schweinen die Krankheiten verhütet werden dann muß deren Haltung eine möglichst naturgemäße sein eine recht üppige Ernährung ist aber noch lange keine natur gemäße Haltung, dazu gehört auch noch die geeignete Ver pflegung und — nochmals fei es gesagt, — ein wirklio guter Stall! Man darf die zur Zucht bestimmten Thiere sich NM allzu früh begatten lassen, denn wenn das Zuchtschwer' körperlich noch ungenügend entwickelt ist, selbst noch cu Ferkel ist, dann kann es bei all seiner gerühmten oder an geborenen Frühreife ein recht lebensfähiges, kräftiges, eni wickelungsfähiges Junge doch noch nicht zeugen. Daß Vn wandtschaftszucht vermieden werde, ist zwar felbftüerftänW geschieht deswegen aber leider sehr häufig doch noch. Schon während der Trächtigkeit verlangen die Thltt' vor Allem eine Nahrung, welche das richtige Nährstoffs hältniß hat. . Man muß also nicht allein Eiweißstoffe verfüttern, au> nickt ausschließlich stärkemehlhaltige Futtermittel 9C^' sondern beide zusammen in bestimmtem Verhältnisse. bestes Mischungsverhältniß empfiehlt sich 1 Theil Eiweiß 5 5 Th eilen stärkemehlhaltigen Stoffen (sogen. Kohlenstoß Hydraten) mit den nöthigen Salzen, namentlich phosph^ saurem Kalk (präparirtes gereinigtes Knochenmehl) un Kochsalz zu geben. Besonders dürfen ber trächtigen diese Salze nicht fehlen, wenn sie kräftigen Nachwuchs Seltersweg.________________01 Wafchbütten Vormittags wohlbehalten in Newyork angekommen. ;JLT) artteben* (Irrt i en gn genau 75 Lieferungen jum wohlfeilen Preise von 60 Pfennig. Durch olle «uckilmndlan^ 13 M so in Pfennig Darnach kosteten*): kt Ttzbatter zusammen. sinvf durch feiten Druck Cfeepielto Klariere von Mk. 50.— Freie Llefereng. Langjährige Garantie. Bedeutende Auswahl. Wilh. ÄudolpH, Pianomagazin, Neuenweg 9. F. 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I. angesetzte Rind- vi-eh- und Schweinemarkt fällt aus und wird stcitt dessen ein solcher Markt in Marburg am Donnerstag den 20. März d. J. LelbstkosteuPreis Federbetten f " billig zu verkaufen. 72' HoLzversteigerung in der fürstlichen Oberförstern Mch. Montaq den 17. März, Wtt Vormittags genau 9>/2 Uhr an, soll der Rest des zur Versteigerung mfgearbeiteten Holzes im District Höler ausgeboten werden, und zwar: 8 in den sogenannten Psaffentannen (Höler, Garbenteicher Seite): 6 rm"Buchen-Scheiter, 4 rm Buchen>Knüppel, 56 rm Nadel- Knüppel, 2 rm Eichen-Stöcke, 194 rm Nadel-Stöcke, 50 Buchen- 1 11» großer Auswahl empfiehlt billigst ——> 727 i Wilh. Kohl.rmaom, Käserei Neuenweg 22. I Neustadt 15. [1360 verkehr, Land, unö volkswirthschaft. Berti«, 8. März. Lebensmittelpreise. Nach den Er- Kilungen des Statistischen Bureaus stellt die „Stat. 6otr.N die jfir den preußischen Staat berechneten, den Martinipreisen sich iLhernden November-Durchschnittspreise der wichtigsten Halmfrüchte, kt Kocherbsen, der Kartoffeln, des Rind- und Schweinefleisches sowie stsmeu-, Herren- und Kinder-Wäsche in sorgfältigster Ausführung in nur soliden Qualitäten verkaufen äußerst billig. Extra-Bestellungen hierin werden entgegengenommen, dieselben rasch und pünktlich ausgeführt. Coufirmauden-Wäsche für Mädchen und Knaben, Taschentücher in großer Auswahl; das Sticken derselben wird rasch und billigst besorgt. 2171 Geschw. Heerz, Neuenweg 7. Damen- u. Kinderschürzen sowie Kinderkleidchen empfehlen in großer Auswahl zu äußerst billigen Preisen Geschw. Heerz, „Mit alleiniger Ausnahme des Schweinefleisches haben sämmtliche in Betracht gezogene Nahrungsmittel ihren Höchstpreis in der ersten Hälfte der ganzen BeobachtungS- periode aufzuweisen. Bet den Kartoffeln waren in 20, beim Weizen in 19, bet den Kocherbsen in 16, beim Roggen und bei der Gerste in 12, bet der Eßbutter in 10 und beim Hafer in 7 Jahren jenes ein Menschenalter umfassenden Zeitraumes höhere Preise als 1889 zu verzeichnen." Schwarze und farbige Seidenstoffe direkt aus der Fabrik von von Elten & Kenssen, Crefeld, also aus erster Hand, in jedem Maas zu beziehen. Man verlange Muster mit Angabe des Gewünschten. zu »erstatten. Gießen, 6. März 1890. Der Kreisausschuß des Kreises Gießen, v Gagern. Wellen, 3900 Kiefern-Wellen, 2 Eichen Schwellenhölzer von 34 resp. 39 cm Durchmesser und 10 resp. 12 m Länge; , b in den sogenannten „Dippelöchern" (Höler, Albacher Hofseite): 560 Weichbolz-Wellen und 265 Birken - Stangen von 3—14 cm Durchmesser und 4—8 m Länge = 6,29 tm Wagnerholz; e. beim Teich an der Chaussee: 1V2 rm Erlen-Knüppel, 2 rm Erlen- Stöcke, 60 Erlen-Wellen. Die Zusammenkunft ist bei den sog. Psaffentannen auf dem Weg von Ach nach Garbenteich beim Abtrieb. Bon etwa 11 Uhr ab wird in den sv'g. Dippelöchern versteigert werden. Lich, am 6. März 1890. t Löcher, die schlch id)b und Luftzufuhr, Hauche. Wer jedoch, erzielen will, muh: uft, jedoch nicht jjujj ppafterter oder mit ille dringende und. uche entstehen boson lieren wohl oder UM ei eine solche pestilm-Ä' ig aber unb öergM Weise gestört unb fi leiten der größte Bors M nicht jo jomeO j oft sehr häufz durch' der Mistwaffer W®1\ Gahrung und Am. sicherlich nicht zum i fängniffe befindlichen- 3r Allem für einen r. BeNag von »ecker Ss Lari-, Berlik» und Gieß««. Cubik-Tafiellen ;ur Bestimmung des Cubik-Inhaltes runder Hötzer. Bon Eugen Laris, Redacteur des „Handelsblatt für Walderzeugnisse". 1. «rotze Ausgabe für dru Bureau- und Comptoir.Gebrauch, (Format 22/17), enthält: Cubiktabelle zur Bestimmung des Cubikinhaltes runder Holzer in C'ibikmetern mit zwei Decimalen- — Kreisflächen-Tabelle als feinere Cubiktabelle nach Metermaß und zur Cubirung nach Fuß und Zoll, beide Tabellen mit praktischen Beispielen und Bemerkungen. Preis 1 Mark- Diese Cubiktabelle bietet dem Holzhandel Cubirungstafeln, wie sie in Bezug auf Vollständigkeit, Ueöersichtlichkeit, großem klaren Druck, bequemer Handha-ung, neben außerordentlicher Billigkeit, noch von keiner anderen Seite geboten worden sind II. Taschenformat-rluSgabe zur Cubirung nach Metermaß. Preis 0.40 Mark- Diese Cubiktabellen sind die billigsten und vractischsten für den Holzhandel, da bei ihrer Aufstellung spectell auf die Bedürfnisse des Holzhandels Rücksicht genommen ist. „ , „ Durch jede Buchhandlung zu beziehen. Houveautes in schwarzen reinwollenen Damen - Kleiderstoffen empfiehlt in großer Auswahl zum Preise von Jt 1.70, «X 1.80, «A 2.— und «A 2 25 das Meter Frits Jtow&ck' Die Firma Moitrier liefert in obige« Artikeln anerkannt das Beste, was In Deutschland fabricirt wird. Stangen- und Bruch-\ £=> Spargel || Schnitt- und Wachs- ’ - « bohnen l ö Z Steinpilze etc. / I“ Die Spargelconseroen der Firma Lampe haben sich einen sehr guten Ruf erworben und werden dieselben von keiner Firma Braunschweigs übertroffen. Apricosen, Birnen, Kirschen, Erdbeeren, Ananas, Mirabellen, Reineclauden, Pfirsiche, Melange, Quitten, Pflaumen etc. in Gläsern und Büchsen aus der Oppenheimer Cons-Fabrik von Monzlinger und He er lein, Hoflieferanten. Essig-, Salz-, Pfeffer- und Senfgurken, Preiselbeeren Rotheruben u. s. w. (auch in Anbruch), Perlzwiebeln, deutsche u. engl. Mixed-Pickles empfiehlt zu billigen Preisen Emil Orbig, Vergleicht man hiermit die November-Durchschnittspreise der | Vorjahre bis 1860 rückwärts, die zwar zum Tbeil nach etwas abweichendem Verfahren, auch nicht für die gleiche Anzahl von Markt- orten vorliegen, trotzdem aber doch wohl vergletchungsfahig erscheinen, ' bieten sich nachstehende Ziffern. Es wurden gezahlt: 1 , äs'* abi8t tatlt °*t- Futte*i ‘M« Ä*’*' )tr '■* thierarztlitz t ff®/ Eommt fv "9= geartet. £ ' lotnn die ■te'bitS*t m”a* i-h-« ■"?*= ThieiäPi it »Mtaii ,n”e ewgesthn 6®. 11 e«deck! sind, ! »uszeichnen, sich "ehr |o macht!,z nur eecht srühzeitiz. rocm am längsten j> $urd) die Stallfiittn Akwaltig eiliges^ n9riff in feine norm 'hh wie durch die Fütl^ e Att feines Stadt; sehr geschwächt tuot ankmachende EinM Stallvieh unseres zr der Kgl. Preuss. & Kais. Gestern. Hof-Chocol.-Fabr.: I Qebr. Stollwerck, Köln. Derselbe ist nach einem in den meisten Ländern patentirten Verfahren aas edlen Cacaosorten hergestellt und gibt durch einfachen Aufguss von kochendem Wassel oder siedender Milch ein gebundenes, hygienisches, leicht verdauliches und nahrhaftes Getränk. , . Der Stollwerck’sche schneUlöshche Cacao ist verbürgt rem und frei von chemischen Zusätzen, welche bei dem sogenannten holländischen Verfahren (Bearbeitung mit Soda und Pottasche) die Löslichkeit bewirken. Zu haben in Büchsen von 500, 250 und 125 Gramm allerorts in den besseren Conditoreien, Kolonial- u. Delicatessen-Geschäften, sowie in den Apotheken. Schiff-nachrichte«. Bremen 11. März. (Per transatlantischen Telegraph.^ Der Schnelldampfer Eider, Capitän H. Baur, vom Norddeutschm & welcher °m 1. März °°n Br-E und 9 wriri nnn Koutbamvton abgegangen war, ist gestern 11 Uy I Morzessan aller Art billigst bei [2156 I Adolf Baer, Centtal-Bazar, Marktplatz 9. Mittwoch den 19» d Mts«, Vormittags 11 Uhr 'jUi GieHen, unterhalb der Lahnbrücke, wird die daselbst an und in der ÄLhn stehende F.'schr Tchwimm- und Badeanstalt nut den dazu gehörigen Nachen, 5 Grönländern, überhaupt mit allen dazu gehörigen lUensilien, öffentlich durch den Unterzeichneten an Ort un> Stelle versteigert. Gießen, den 8. März 1890. 2(191 Engel. Gr. Gerichtsvollzieher. Leichter Erwerb,3000 bis 3500Mark jährlich!! Jedermann kann durch Benützung seiner freien Zeit sich diesen Nebenverdienst er-jj werben. Anfr. sub B. 8385 an Rudolf Moese, Frankfurt a. M. [1708 1704_____________ Reue und gebrauchte Mein am liebsten in f- eqe, der irrt gar M etn Wchrbed >- itegntn läßt, il1; bet auch im S®«”’ iebt baflelbt abetir- bet di- C-uMi«' di- Ari d-r E» £ein °°° *;. nb wontogtid) ” eig«« 6(1«- !?niiembäbW obet^S*" «t <•*"’ «<• la. Schellfische, Hechte, Zander, Seezungen, Schollen, Steinbutten, Cabliau, gew.^ Stockfische, grüne Häringe zum Backen, ächt. Rhein- Salm, ger. Lachs, Bücklinge, Caviar rc. in C. G. Kleinhenns [2158 Delicatessen-, Fisch-und Geflügel-Handlg., Bahnhofstraße 59. la. Mastgeflüael i! Ausverkauf. Wegen Aufgabe des Geschäftes verkaufe zurückgesetzte Leder, sowie Schuhmacherwerkzeuge Gegen Baar oder Raten. Pianinos von Mk. 350.— Flügel von Mk. 1000.— an, Harmoniums von Mk. 70.— an. **209 Alle berühmten Fabrikate. , g-fiierc nn w® M "J* iri-k^ 'f ' jtaten* (1 i«1""’. ftüW: KW«? tn. B °ch eibs»^" x, tl* . 't gieit bo8 * halti8< 1 Tira . sich1 . &■ SS» Schnelllöslicher Puder-Cacao 1__Neuenweg 7.________ Oft Ausverkauf GS von ft ft Wrnterfchuhen Betreffend: Gründung eines Localgewerbevereins zu Lich. Bekanntmachung. Einer aus dem Gewerbestande in Lich erfolgten Anregung Folge fiefenb, lade ich die Gewerbetreibenden von Lich uvd Umgegend^ sowie die islmnde des Gewerbestandes ein, sich Tonntag foen 16. März d I., Sr«chmittagS 3 Uhr in der Heiland'scheu Wirthschaft zu Lich behufs Besprechung über Gründung eines Local-Gewerbevereins recht zahlreich einfinden zu wollen. Gießen, am 12. März 1890. v. Gagern, Provinzialdirector.___ Bekanntmachung. Die erledigte Stelle eines Krei-strastenwartS mit dem Sitz in Lunn da oder einem der benachbarten Orte soll auf 1. April d. I. besetzt werben. Bewerber haben ihre Meldungen unter Angabe von Alter, Wohnort «nb« seitheriger Beschäftigung, sowie Beifügung etwaiger Zeugnisse über frühere Arbeitsleistungen ähnlicher Art schriftlich bei dem Bezirksbauaufseher Nnringer in ^rünberg, der über die Dienstobliegenheiten und die Beschästigungsdauet weitere Auskunft ertheilt, bis längstens 20. d. Mts. c *5 ü» «i 'S o N s; für 1000 Kgr. in Mark 1860 223 153 169 48,5 1861 232 166 172 51 1862 197 148 151 36 1863 157 117 136 34,5 1864 152 109 142 37 1865 182 143 169 35 1866 230 172 171 48,5 1867 285 225 211 55 1868 204 173 187 40,5 1869 185 150 170 39,5 1870 223 167 193 49 1871 249 181 203 67 1872 248 174 204 50 1873 268 220 236 60 1874 196 176 252 51 1875 202 170 264 52 Aus diesen Zahlen wird gefolgert: & G G e rrtoffel indfleis xS »’S 11] Einz. Dame sucht ein besseres Mädchen, das alle Hausarbeit thut, kochen und etwas nähen kann. Näheres in der Exped d Bl.________ 2149] In anständigem Hause wird per 1. April für zwei junge Herren Logis nebst guter Kost gesucht. Offerten unter L R. befördert die Exped. d. Bl. 2172] Verloren ein Buch in rothem Einband. Abzugeben gegen Belohnung Goethestraße 14 I. EirrSchulmädcheu zur Beaufsichtigirng eines kleinen KindeS gesucht. Wo? sagt die Exped. d. Bl- [2168 2165] Ein braver Junge wird in die Lehre gesucht. Emil Beil, Schreiner- meifter (vorm. PH. Kreiling), Bach 4. Weißbindergesellen und Handlanger finden Beschäftigung bei Für Bäcker« Mn tüchtiger Bäcker, selbstständiger Arbeiter, mit guten Zeugnissen gegen hohen Lohn für dauernde Arbeit zum 15. Mai, event. früher, gesucht. Näheres in der (Aped. d. Bl. (2136 2084] Knecht bei ein Pferd, welcher die Oeconomie gründlich versteht, kann eintreten. Näheres Licher-Straße 5. 2065] Suche ein braves Dienstmädchen auf 25. März.Hein, Kreuz 15. 2162] Ein ordentliches Dienstmädchen gesucht-__Bahnhofstraße 39, 2. St. Küfer gesucht von Friedrich Führer Wittwe, 2174]____________Löwengasse.___________ 2175] Ein angehender Kellner 2159] Ein schönes Familien-Logis, vier Zimmer, Bodenraum und Wasserleitung, ist per 1. April zu vermiethen. Earl Schwaab. Seltersweg 23. 2151] Kleines Logis zu vermiethen. ____________Seltersweg 15, 2. Stock. 2166] Das Logis der Frau Dr. Vogt ist anderweit zu vermiethen. _______________L. Petri Wwe. 2170] Ein kleines Familienlogis und ein Stübchen mit Bett zu vermiethen bei _________I. Wagner, Maigasse 11. 2173] Ein Zimmer zu vermiethen- ____________________Mäusburg 3. 2167] Möbl- Zimmer zu vermiethen; kann sofort bezogen werden- Kirchenplatz 15. vou E. Wasserschieben, Bankgeschäft. SkrsnSfvrter Börfs vo« 12. März 1880. 4 pCt- Reichsanleihe 3Vi , , 4 „ Preuß. Consols 3Vi , Schlußcourft 1 Uhr 1b Min 107.20 102.35 106.50 102.35 4 pCt. Ungar. Goldrente 5 „ Italiener Rente Oesterr. Silberrente Ruff. Orient UI. 87 50 92.60 7-2 6880 Disconto-Eomm- 231.40 Darmstädter Bank-Att- 16410 Dresdener Bank-Act. 154.60 Berliner Handelsgef. 174.50 Oesterr. Credtt-Act- 267 50 Wiener Bankoereins-Act. 104 87 Oesterr. Staats bahn 18912 Lombard. Eisenbahn 11012 Buschtherader 367-75 Elbethal-Bahn-Act. 19450 Gotthard-Bahn-Act. 164 90 Schweizer Nordost 133.30 West 35 90 Gelsenkirchener 179 00 Ber- Kön.- und Laurahütte-Act. 1-6.00 Oesterr. Alpine-Montan 83 7t Tendenz: ruhig. Telegraphischer kaursbericht Oesterr, Eredstactien Oesterr. GtaatSbahn-Bttieu Dortmunder Union-Atticn Darmstädter Bankactten der Berliner Börfe vom 12. Rar- 1890. 172 50 94 00 102.40 167.75 DtSconto-Eom.-RnLhrÜL Hmperer Ostpreußen Bochumer GußstLhlaaNcn Tendenz: fest- 285.30 225.00 87 00 19225 4 »Lt. Gießener Obligationen -~|5 »Et- Buderu--Obligationen 104.50 Reichsbant-DiScout 4 pCt. Franksutter Bcmk-Diskont 4 pCt. empfehlen in reicher Auswahl 167' Moritz Gregor: K Sohu» Kainil (Wiesendünger) trifft dieser Tage eine größere Parthie bei mir ein, und empfehle ich deri selben, sowie alle übrigen künstlichen Düngemittel zu billigsten Tagespreise» 1762 A. Katz, Gießen. J Äonßrmandemväsche $ für Knaben und Mädchen in größter Auswahl zu außergewöhnlilj billigen Preisen, erstere von Mk. 2.— pr. Stück an. Jo*. Mo/rkt Schulstraße s, 2154 Wäsche- und Aussteuergeschäft. MT Der heutigen Nummer liegt ein AuSzug au4 dem General- Katalog deS Herrn F. C. HelneniftO11 in Erfurt bei. Redactiou: A. Schevda. — Druck und Verlag der Brubl'scher: Druckerei (Fr. Lhr. Pietsch) in Gießen W heutige Nummer umfaßt 6 Sette«. Anrtlichev Theil r, Arihiteck <0 e) 0 g) nutzen. 2. Sonstige Tiefbauten. q) r) 8 20. Schüttkante der Wagen S 21. wenden. S 22. til -'üX* werden. Das Aufthauen gefrorener Sprengmittel darf nie durch Auflegen auf Oefcn, fondern nur in trockenen Behältern geschehen, welche von außen durch lauwarmes Wasfer oder Pferdedünger erwärmt werden. Auch foll diese Arbeit, ebenso wre die Anfertigung von Sprengpatronen, nur unter Aufsicht in angemessener Entfernung von Gebäuden und Menschen erfolgen. Der Arbeiter darf die Sprengmittel nur von dem Unternehmer oder dessen Beauftragten in Empfang nehmen und nur nach dessen Anweisung verwenden. Die Benutzung des reinen Sprengöls, der Schießbaumwolle, sowie verdorbener oder gefrorener Sprengmittel zum Sprengen ist unzulässig. Verdorbenes Dynamit (welches durch stechenden Geruch, häufig auch durch Entwickelung rothbrauner Dämpfe erkennbar ist) foll unter Aufsicht in offenen Feuern verbrannt werden. Das Sprengen mit losem Pulver ist nur dort gestattet, wo ein seitliches Verlaufen des Pulvers in dem Bohrloche nicht zu erwarten ist. Jedenfalls muß loses Pulver in feuersicheren Behältern zur Verwendungsstelle gebracht werden. Bei dem sogenannten Schnüren (Laden eines durch Sprengen mit Dynamit erweiterten Bohrloches mit Pulver) muß zwischen dem Abschießen des Dynamits und dem Laden mit Pulver ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten liegen. Im Uebcigen ist nur die Verwendung von Sprengstoffen in Patronen gestattet und sollen die Patronen aus ge- leimtem Papier gefertigt sein. Steht zu befürchten, daß bei Verwendung einer größeren Zahl von Patronen in demselben Bohrloche dieselben durch seitliches Htneinlaufen von Boden während des Ladens getrennt werden könnten, so ist in das Bohrloch zunächst eine Papierhülse von angemessener Stärke einzuschieben, in welche alsdann die Patronen Bei jeder Handhabung von Sprengmitteln (Beförderung, Verarbeitung :c.) ist das Rauchen verboten. Sprengstoffe sollen nicht gemeinschaftlich mit anderen Materialien oder Gegenständen befördert werben; auch sind Vorübergehende durch Zurufe zu warnen. C. Strafbestimmungen. NnMverhütunhsvorschristen der Tirfbau- Derussgenossenschsst. Kleiderstolli W, Mitein, Gießen, am 5- März 1890. Betr.: Unfallversicherung. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen «n die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. Indem wir Sie aus die nachstehenden UnsallverhütungS- Lcvrschristen der Tiefbau-BerufSgenoffenschaft Hinweisen, machen mir Sie insbesondere darauf aufmerksam, daß die Unsall- veirhütungs-Vorschristen nach Abschnitt V derselben auch für bir Bauarbeiten derjenigen Unternehmer gelten, welche nicht Mitglieder der Genoffenschast sind, aber im Bezirke derselben Nlluarbeiten ausführen. Es kommen hier in Betracht die Gemeinden, öffentliche Corporationen, sonstige Verbände und Privatpersonen, welche unter das BauunsallversicherungSgesetz lallende Bauarbeiten in eigener Regie ausführen (§ 4, Z. 4, Absatz 1 des Bauunfallversicherungsgesetzes). v. Gagern. 8 20. Die von den Belriebsunternehmern für Arbeiten, welche die Gefahr der Augenbeschädigung durch Splitter oder Funken mit sich bringen, gelieferten Schutzbrillen, sowie die zur Verwendung bei Bearbeitung staubiger und gesundhettsgefährlicher Stoffe bestimmten Mundschwämme sind zu benutzen. 8 21. Das Abladrn schwerer Schienen oder anderer schwerer Gegenstände ist, sofern nicht maschinelle Vorrichtungen zu dem Zwecke vorhanden sind, auf schrägen Gleitschienen oder Gleitbalken zu bewirken. 8 22. Bei Gründungen mittelst Preßluft ist Folgendes zu beachten: a) Arbeiter, welche Lungen- oder Herzfehler haben, an Blutandrang nach dem Kopfe leiden, oder bei welchen die Ver- bindungsgänge zwischen Nase und Ohr verstopft sind, haben dies anzuzeigen; sie dürfen nicht als Taucher oder in den Senkkästen (Caissons) arbeiten. b) Die Arbeiter haben eine besonders nüchterne Lebensweise zu beobachten und sich möglichst des Genusses blähender Nahrungsmittel (Gemüse und Schwarzbrod) zu enthalten. 8 23. Bei Tunnel- und Stollenbauarbeitm sind während des Durchfahrens von Arbeitszügen alle den Zug gefährdenden Arbeiten neben dem Geleise zu unterbrechen. Beim Vorhandensein schlagender Wetter ist nur mit der Sicherheitslampe zu arbeiten. 8 24. Bei Verwendung von Sprengmitteln ist dar Folgende zu beobachten: a) Die Aufbewahrungsräume dürfen nicht mit offenem Lichte, auch nur mit Filzschuhen betreten werden. »cken den stinken lub Mtig 9 zu befürchten ist, sind Posten mit Fahnen auszustellen oder Absperrungen vorzunehmen. P) Hat ein Schuß versagt, so darf das Zeichen zur Annäherung an die Arbeitsstelle erst 10 Minuten nach erfolgtem Anzünden gegeben werden. Ein derartiger Schuß darf nichr ausgebohrt, soll vielmehr mittelst einer Schlagpatrone zur Entzündung gebracht werden. Zu diesem Zwecke darf aber der Besaü nur durch Werkzeuge aus Holz, Weichkupfer oder Weichmessing und nicht weiter als bis auf 10 Zentimeter über der Patrone entfernt werdm. Das Tieferbohren stehen gebliebener Sprenglochreste (Pfeifen) Betriebsunternehmer, welche den vorstehenden Unfalloerhütungsvorschriften zuwiderhandeln, können mit ihren Betrieben in eine höhere Gefahrenklasse eingeschätzt oder falls sich die letzteren bereits in der höchsten Gefahrenklasse befinden, mit Zuschlägen bis zum doppelten Betrage ihrer Beiträge belegt werden. (8 78, Absatz 1, Ziffer 1, und 8 80 des Unsallversicherungsgesetzes in Verbindung mit 8 44 des Bauunfallversicherungsgesetzes). gebracht werden. h] Als Besatzmittel dürfen nur weiche Materialien, welche keine Funken reißen, benutzt und diese ebenso wie die Patronen nur mittels hölzerner ober kupferner Dämmer (Labestöcke) in die Bohrlöcher gebracht werden. Die Verwendung eiserner Nadeln beim Besetzen ist verboten. i) Die Zündungen müssen so beschaffen sein, daß dem damit beschäftigten Arbeiter genügende Zeit bleibt, einen sicheren Ort aufzusuchm. k) Die Verwendung einfacher Garnzünder ist untersagt, es sind mindestens doppelte oder umsponnene Garnzünder zu verwenden. 1) Der Befehl zum Anzünden darf nur vom Aufseher und nur dann ertheilt werden, wenn in angemessenen Zwischenräumen ein dreimaliges, ausreichend lautes Warnungszeichen mittelst eines HoineS, einer Glocke oder mittelst Zurufes gegeben ist, und nachdem, soweit möglich, die Ueberzeugung gewonnen wurde, daß Menschen nicht mehr gefährdet sind. m) Liegen Sprengstellen in geringen Abständen von einander, so sind die Zeichen auf verschiedene Art zu geben, um Verwechselungen zu vermeiden. n) Wo ein zu weites Fliegen der Sprengstücke befürchtet werden muß, ist dasselbe durch Abdeckung der Schüsse mittelst Faschinen, geflochtener Hürden, Schutzdeckel oder dergleichen zu verhindern. o) Wo auf Wegen, Eisenbahnen, Wasserstraßen oder an sonstigen Orten die zufällige Annäherung Unbetheiligter hindert wird. Das Entleeren der Transportgefaße darf erst geschehen, nachdem dieselben zum Stehen gebracht sind. 2. Sonstige Tiefbauten. 8 23. Bei Arbeiten, welche die Gefahr der Augenbeschädigung durch Splitter ober Funken mit sich bringen, sinb für die Arbeiter Schutzbrillen bezw. bet der Verarbeitung staubiger und gesundheitsgefährlicher Stoffe Mundschwämme zu beschaffen und ist für deren Anwendung zu sorgen. c 8 24. Hohe, freistehende Gegenstände, welche durch den Wind ober den Baubetrieb der Gefahr ausgesetzt sind, in Schwankungen zu gerathen und umzufallen, z. B. Rammen, sind besonders gut zu versteifen und durch Halteseile zu befestigen. Das Ablaben schwerer Schienen ober anderer schwerer Gegenstände soll, sofern nicht maschinelle Vorrichtungen zur Hand sind, nur durch Herablassen auf schrägen Gleitschienen oder Gleitbalken erfolgen. 8 25. Bei Gründungen mittelst Preßluft ist Folgendes vorzugsweise zu beachten: a) Der Arbeiter muß sich selbst in den Senkkasten (Caisson) ein- und ausschleusen können. Es ist für eine ausreichende Zahl von in gutem Zustand befindlichen, an sichtbarer Stelle belegenen Sicherheitsventilen und Druckmessern und für regelmäßigen und reichlichen Luftwechsel zu sorgen. b) Arbeiter, welche Herz- oder Lungenfehler haben, tan Blutandrang zum Kopse leiden, ober bei welchen die Verbindungsgange zwischen Nase und Ohr verstopft sind, sind von der Arbert auszuschlietzen. c) der einzelne Arbeiter soll höchstens 8 Stunden täglich in Preßluft arbeiten. S 26. Bei Tunnel- und Stollenbau-Arberten ist erforderlichen Falles für reichliche Zuführung frischer Luft zu sorgen, beim Vorhandensein schlagender Wetter sind Sicherheitslampen zu benutzen. a) Jedem Materialzuge im Tunnel muß ein Arbeiter vorausgehen, um die Betriebssicherheit des Geleises zu prüfen. Während des Durchfahrens von Arbeitszügen sind bte etwa vorhandenen Schüttlöcher der Firststallen oder der Fall- schächte des englischen Einschnittsvetriebes zu schließen, auch alle den Zug gefährdenden Arbeiten neben dem Geleise zu unterbrechen. t , _ , ,r b) Förderscdächte sind nicht über, sondern neben dem Geleise anzulegen. Bei Förderhöhen von über 25 Meter sind für die Fördereinrichtungen nur Stahldrahtseile zu verwenden. S 27. ») Die Sprengmittel nnd jedenfalls in besonderm Räumen und thunlichst in 50 Meter Abstand von Wegen, Arbeitsstellen, offenen Feuern oder Baulichkeitm zu lagern und auszubewahren. Der Aufbewahrungsraum ist durch eine Tafel mit der Aufschrift: „Warnung, Sprengmittel" weithin erkennbar zu machen und so zu verschließen, daß er von Unbefugten nur unter Anwendung von Gewalt geöffnet werden kann. b) Die Aufbewahrungsräume dürfen nicht mit offenem Lichte, auch nur mit Filzschuhen betreten werden. c) Zündhütchen oder sonstige Zündstoffe dürfen nur gesondert von den Sprengmitteln in gleichem Raume aufbewahrt i »Stiftri, W_ L, br. M. 4., geb. M. i.\ Die Mit, br. M. 3i M. 4.50. jte rationelle 6ruW Pf. 18 । (5 Mlljtnatlas,6.A'. tnä u. ntmmltr, ^ MbNI f Ä1* I u. jL^bioiyjg f. c. Abladen des Bodens u. s. w. Das Entladegeleis ist in solchem Abstande von der zu halten und derartig zu sichern, daß ein Umstürzen nicht zu befürchten ist. Sturzgerüste sind nur in solider Ausführung anzu- Nach Ausschaltung der Feststellungsvorrichtung des Kippkäftens sind geeignete Vorkehrungen (transportable Kippketten :c.) anzuwenden, durch welche ein vorzeitiges und gefahrbringendes Uederschlagen der Kippkasten nach der einen ober anderen Seite ver- kte«. LSMonb. Cliotl. ^genvonKleid«, ' Mustercoetume zi 213 Mtr. 58, 2. 8t. 1 15- April U ind Zuschneiden auf. D. 0. Wwt "ubureau ti 1 Vorschriften sür Beiriebsunternehwer und deren Vertreter. A. ««gemeine Unfallverhütrrngsvorschrifterr. 8 1. Alle baulichen Anlagen sind nach fachmännischen Grund- faf en und dem jedesmaligen Zwecke entsprechend (also ans brauchbaren Stoffen und ohne übermäßige Inanspruchnahme derselben) hei,zustellen und zu benutzen. 8 2. Die Betriebsunternehmer, deren Vertreter oder Beamte Haden die Brauchbarkeit aller Geräthe, Gerüste, Steifhölzer u. s. w. |u prüfen und schadhafte Gegenstände zu entfernen bezw. durch brauchbare zu ersetzen. „ c r 8 3. Besonders gefahrbringende Orte sind, soweit dieselben nicht ohne Weiteres erkannt werden können, als solche durch Schilder ober sonstige Zeichen kenntlich zu machen ober durch Zäune, Schutzdächer u. s. w. abzuschließen. Auch sind die Arbeiter anzuweisen, w diejenigen Theile der Arbeitsstellen zu betreten, wohin sie durch ihi.e Beschäftigung ober durch den Auftrag der Arbeitgeber geführt warben. . 8 4. Wirb ein Hinunterwerfen von Gegenstanben nothwenbig, so ist von Seiten der Aufsicht festzustellen, daß dadurch Niemand geiiShrbet wird. Im Falle für den Werfenden die Uebersicht fehlt, find mtsprechende Sicherheitsvvrkehrunaen zu treffen. 8 5. Bei Dunkelheit sind die Arbeitsstellen ausreichend zu er keuchten. t „ . . , c 8 6. Bei allen mit Gefahr des Ertrinkens verbundenen Arbeiten an und auf dem Wasser sind Rettungsoorkehrungen (Seile, Heiken, Rettungsringe ober Bälle u. s. w.) an geeigneter Stelle bereit zu halten. Heber Wasser gelegene Stege, Transportbrücken ober Rüstungen firfo möglichst mit Gelänbern zu versehen; im Uebrigen sinb solche Wlänber bei Absturzhöhen von mehr als 1,75 Meter zu verwenben. 8 7. Bei allen irgenbwie Gefahr brohenben Arbeiten hat »Lhrenb bei ganzen Dauer derselben ausieichende, sachverständige Ai-sticht ftattzufinden. Bei Arbeiten, welche besondere Kenntnisse foiibcrn, beispielsweise bei dem Aufstellen von Gerüsten, der Ver- wnidung von Windevorrichtungen, bei Sprengarbeiten u. s. w. sind nuK entsprechend geübte Leute zu verwenden. 8 8. Bruchleibende Arbeiter sind zur Arbeit nur zuzulassen, naebbem sie mit einem passenden Bruchbande versehen sind. Angetrunkene Arbeiter dürfen nicht beschäftigt werden. B. Besondere Beyimmnngeu. 1. Erd- und Felsarbeiten. x. Lösen und Laden des Bodens. 8 9 Das lothrechte Abstechen, das Unterhöhlen (Unter; fiKämmen) des BobmS ist nur bei geringer Höhe bis l1/« Meter Msfig; bei größeren Höhen ist, sofern nicht Absteifungen Anwendung finlden, nur an Böschungen zu arbeiten, deren Neigung der Be- fchnffenhett des Bodens zu entsprechen hat. 8 10. Lagert schwerer Boden in größeren Hohm über Sandboden so soll das Lösen des Bodens durch Unterschrärnrnen des tzondbodens gestattet sein, wenn die Arbeiter, mindestens das ItLfadr. der Gesammtabsturzhöhe davon entfernt, den langstieligen rocntuell an Dreiböcken aufgehängten, pendelnden Stichspaten hand- hiben. u Wenn die Art der Arbeit eine Abböschung in den angegebenen Verhältnissen nicht gestattet, so sind die Erdwände durch -»gemäße, Sicherheit gewährende Absteifungen zu befestigen und zu stützen. Dorstehetzdes bezieht sich auch auf ältere vorhandene Erd- wände, unterhalb welcher Arbeiten irgend welcherart ausgesuhrt mben Sotten. ^ne Erdwand durch Abkellen oder Sprengen gelöst, so darf am Fuße derselben während dieser Verrichtung und o lange die Absturzfläche nicht angemessen abgeböscht und von losen, Uv Absturz drohenden Theilen gereinigt ist, nicht gearbeitet werden. Oberhalb der Wand ist auf die Bildung von Erdrissen zu achten; iuch find dort während der Arbeit in angemessenem Abstand Schutz- S^^nde^aufzustellen^^^ ^gen, daß die FördergerSihe während des Ladens gegen Kippen und Rotten gesichert werden. b. Bewegung des Bodens und anderer Massen. 8 14 Arbeltsgeleife sind der Art des Betriebes (Hand-, Pserde-, Dampfbetrieb - Seilzug) und der Fahrgeschwindigkett ent-, hrecbenb in aulem Zustande zu halten. Dies gilt auch für die ANelikoorrichtungen, Weichen und Drehscheiben. Die Weichen dürfen Nil r hiirdi beauftragte, sachkundige Leute bedient werden. 8 15 Die Gefälle der Förderbahnen (Karrfahrtm-Geleise) sind thvmlichft so zu wählen, daß die Transportgeräthe jede^eit beim Berg- ,fahren durch die vorhandenen Hemmvorrichtungen (Bremsm, Fang- tonriitungen) zum Stehen gebracht werden können. 8 16. Bei den in geschlossenen Zugen durch Dampfkraft oder H Dergabfichrt durch ihr eigenes Gewicht bewegten Wagen find fü« die Bremser besondere Tritte durch Verlängerung der Lang- baiume ober Träger herzurichten. Einzelne durch Menschenkraft bewegte Wagen dürfen nur in ausreichenden Abständen aufeinander ^™8 17. Kippwagen sind derartig einzurichten, daß ein selbft- iMtgeS Kippen während der Fahrt oder ein Ablösen beweglicher Thyetle ausgeschlossen ist. 8 18. Den Arbeitern ist während des Ein- und Ausfahrens tom Arbeitszügen in das bezw. aus dem Ladegeleis der Aufenthalt ziv'ischen diesem und einer hohen Abtragswand nicht zu gestatten. 8 19. Der Schachtmeister oder ein hierzu Beauftragter ist an- jioeifen, vor der Abfahrt ein Zeichen zu geben. II. Vorschriften für die Versicherten. A. Allgemeine Bestimmungen. e i. Die Versicherten haben die Kenntniß der sie betreffenden Unfallverhütungsoorschriften durch ihre Unterschrift anzuerkennen. 8 2. Arbeiter, welche an Bruchschaden, Epilepsie tmd Schwindel leiden, schwerhörig oder kurzsichtig sind, haben von diesen Gebrechen vor Beginn der Arbeit Anzeige zu machen. Bruchleidende Arbeiter haben ein passendes Bruchband zu tragen. _ . , 8 3. Alle Arbettsgeräthe sind nur dem jedesmaligen Zweck entsprechend und ohne übermäßige Inanspruchnahme zu benutzen. 8 4. Die Brauchbarkeit aller Geräthe, Werkzeuge rc. ist von den Versichertep zu prüfen und sind schadhafte Gegenstände zurück- jugebem ^sonders gefahrbringende Orte sind thunlichst nicht, und auch sonst nur diejenigen Theile der Arbeitsstellen zu betreten, wohin, die Versicherten durch ihre Beschäftigung oder durch den Auftrag der Arbeitgeber geführt werden. t 8 6. Beim Hinunterwerfen von Gegenständen hat man sich zu versichern, daß Niemand gefährdet ist. 8 7. Es ist zu vermeiden, durch unvorsichtige und muthwillige Handlungen fick selbst ober Anderen Gefahr zu bereiten. Beispielsweise sind Werkzeuge und Geräthe vorsichtig zu handhaben und abzulegen ; vorstehende Nägel an Brettern u. s. w. sind auszuziehen ober umzuschlagen. B. Besondere Bestimmungen. 1. Erd- und Felsarbeiten. a) Lösen unb Laben des Bodens. 8 8. Das lothrechte Abstechen, das Unterhöhlen (Unter; schrämmen) des Bodens ist nur bei Höhen bis zu l1/» Meter zulässig. 8 9. Wird eine Erdwand durch Abkeilen ober Sprengen gelost, so bars am Fuße berselben, währenb bieser Verrichtung und so lange bte Absturzfläche nicht angemessen abgeböscht und von losen absturz- drohenden Theilen gereinigt ist, nicht gearbeitet werden. 8 10. Es ist darauf zu achten, daß die Fördergeräthe während des Ladens gegen Kippen und Rollen gesichert sind. b) Bewegung des Boden-s und anderer Massen. 8 11. Einzelne durch Menschenkrast bewegte Wagen dürfen nur in ausreichenden Abständen auf einander folgen. 8 12. Kippwagen sind vor Beginn der Fahrt derartig fest- zustellen, daß ein selbstthattges Kippen während der Fahrt ober ein Ablösen beweglicher Theile ausgeschlossen ist. 8 13. Das Kuppeln ber Wagen darf nicht während der Bewegung derselben erfolgen. 8 14. Das Durchkriechen unter ober zwischen ben Wagen und bas Ueberschreiten ber Geleise kurz vor ben bewegten Fahrzeugen ist verboten. - _ , 8 15. Während des Ein- unb Ausfahrens eines Arbeitszuges aus bem Labegeleise ist der Aufenthalt zwischen diesem und einer hohen Abtragswand zulässig. 8 16. Sofern die Beförderung von Menschen auf Arbeitszügen ausnahmsweise gestattet wird, ist jedes Stehen während der Fahrt, desgleichen das Sitzen auf den Stirn- ober Schildbrettern der Wagen, das Sieben ober Reiten auf ben Puffern untersagt. Das Ein- unb Aussteigen bars nur bei stillstehendem Zuge geschehen, auch sind in erster Reihe bk Bremswagen unb die ber Locomotive zunächst ftehen- ben Wagen zu besetzen. c) Ab laden des Bodens u. s. w. 8 17. Beim Vorschieben eines im Entladen befindlichen Zuges haben Die Arbeiter die Wagen zu verlassen oder sich in gesicherter Stellung in denselben niederzusetzen. 8 18. Das Entleeren ber Transportgefäße barf erst geschehen, nachbem bieselben zum Stehen gebracht worben sind. 8 19. Nach Ausschaltung ber Feststellungsvorrichtung bes Kipp- kastens sind bie Vorkehrungen (transportable Kippketten rc.), burch welche ein vorzeitiges unb gefahrbringenbes Überschlagen ber Kipp- kaften nach ber einen ober anderen Seite verhinbcrt wirb, zu be- t*""* Donnerstag den 13. März. lßieszener Anzeiger. Beilage zu Rr. 61. - 1890. *b) Das Austhauen gefrorener Sprengmittel darf nie durch Auflegen auf Oefen, sondern nur in trockenen Behältern geschehen, welche von außen durch lauwarmes Wasser oder durch Pserdedung erwärmt werden. Auch darf diese Arbeit, ebenso wie die Anfertigung von Sprengpatronen nur unter Aufsicht und in angemessener Entfernung von Gebäuden und Menschen vorgenommen werden. c) Der Arbeiter darf die Sprengmittel nur von dem Unternehmer oder dessen Beauftragten in Empfang nehmen und nur nach dessen Anweisung verwenden. Die nicht verwendeten Sprengmittel muß er vor dem jedesmaligen Verlassen der Arbeitsstelle zurückgeben. d) Das Einstecken des Sprengstoffes in die Taschen rc. des Anzuges ist untersagt. Die Benutzung des reinen Sprengöls, der Schießbaumwolle, sowie verdorbener oder gefrorener Sprengmittel zum Sprengen ist unzulässig. Verdorbenes Dynamit (welches durch stechenden Geruch, häufig auch durch Entwickelung rothbrauner Dämpfe erkennbar ist) soll unter Aufsicht in offenen Feuern verbrannt werden. e) Das Sprengen mit losem Pulver ist nur dort gestattet, wo ein seitliches Verlaufen des Pulvers in dem Bohrloche nicht zu erwarten ist. Jedenfalls muß loses Pulver in feuersicheren Behältern zur Verwendungsstelle gebracht werden. Bei dem sogenannten Schnüren (Laden eines durch Sprengen mit Dynamit erweiterten Bohrloches mit Pulver) muß zwischen dem Abschteßen des Dynamits und dem Laden mit Pulver ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten liegen. Im Uebrigen ist nur die Verwendung von Sprengstoffen in Patronen gestattet. Steht zu befürchten, daß bet Perwendung einer größeren Zahl von Patronen in demselben Bohrloche dieselben durch seitliches Hineinlaufen von Boden während des Ladens getrennt werden könnten, so ist in das Bohrloch zunächst eine Papierhülse von angemessener Stärke etnzuschieben, in welche alsdann die Patronen gebracht werden. f) Als Besatzmittel dürfen nur weiche Materialien, welche keine Funken reißen, benutzt und diese, ebenso wie die Patronen, nur mittels hölzerner oder kupferner Dämmer (Ladestöcke) in die Bohrlöcher gebracht werden. Die Verwendung eiserner Nadeln beim Besetzen ist verboten. g) Die Patronen dürfen erst unmittelbar vor ihrer Verwendung mit dem Zündhütchen oder der Zündschnur versehen werden. h) Die Verwendung einfacher Garnzünder ist untersagt; es find mindestens doppelte oder umsponnene Garnzünder zu verwenden. * i) Nach dem ersten Zeichen, welches vom Aufseher zum An zünden der Schüsse gegeben wird, haben sich die Arbeiter nach gegebenen Anordnungen in eine gehörige Entfernung oder einen etwa vorhandenen Schutzraum sofort zurückzuziehen und dort so lange zu bleiben, bis nach erfolgter Sprengung abermals ein Zeichen gegeben worden ist. k) Wo ein zu weites Fliegen der Sprengstoffe befürchtet werden muß, ist dies durch Abdeckung der Schüsse mittelst Faschinen, geflochtener Hürden, Schutzdeckel oder dergleichen zu verhindern. I) Hat ein Schuß versagt, so dürfen sich die Arbeiter erst nach gegebenen Zeichen wieder der Arbeitsstelle nähern. Ein derartiger Schuß darf nicht ausgebohrt werden, soll vielmehr mittelst einer Schlagpatrone zur Entzündung gebracht werden. Zu diesem Zweck darf aber der Besatz nur durch Werkzeuge aus Holz, Wetchkupfer oder Weichmessing und nicht weiter als bis auf 10 Centtmeter über der Patrone entfernt werden. m) Das Tieferbohren stehen gebliebener Sprenglochreste (Pfeifen) ist verboten. n) Bei jeder Handhabung von Sprengmitteln (Beförderung, Verarbeitung u. s. w.) ist das Rauchen verboten. o) Sprengstoffe dürfen nicht gemeinschaftlich mit anderen Gegenständen befördert werden. Vorübergehende Personen sind durch Zuruf zu warnen. C. Strafbestimmungen. Versicherte, welche den Unfallverhütungsvorschriften zuwiderhandeln, werden gemäß S 78 Absatz 1 Ziffer 2 und S 80 des Unfalloersicherungsgesetzes in Verbindung mit S 44 des Bauvnfallver- sicherungsgesetzes mit Geldstrafen bis zu sechs Mark belegt. III. Nebenbetriebe Auf Nebenbetriebe, welche gemäß $ 9 Absatz 2 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 der Tiefbau-Berufsgenossenschaft angehören, finden, soweit die vorstehenden Unfallverhütungsvorschriften nicht Platz greifen, die Vorschriften derjenigen Berufs- ger^pssenschaften Anwendung, zu denen diese Betriebe gehören würden, wenn sie Hauptbetriebe wären. IV. AuSsührungsbestimmungen. 1. Die Betrtebsunternehmer sind verpflichtet, die von der BerufsgenossenschaftbeschlossenenUnfallverhütungsvorschrtften auszuführen und für gewissenhafte Beobachtung derselben Sorge zu tragen, sowie die in ihren Betrieben beschäftigten Beamten zur strengsten Handhabung sämmtltcher Vorschriften gegenüber den Versicherten anzuhalten. 2. Die Unfallverhütungsvorschriften für die Versicherten sind, soweit dieselben nach der Art des Betriebes in Betracht kommen können, auf jedem Arbeitsplätze an leicht sichtbarer Stelle auszuhängen und den Arbeitern gegen Unterschrift bekannt zu geben. 3. Ucberschrettungen der den Arbeitern bekannt gegebenen Vorschriften seitens eines derselben hat der Betriebsunternehmer bezw. dessen Stellvertreter dem Vorstande der Betriebs- oder Baukrankenkasse oder, wenn eine solche für den Betrieb nicht errichtet ist, der Ortspoltzeibehörde zur Bestrafung an- -uzeigen. 4. Zu den durch die vorstehenden UnfalloerhütungSvorschrist«* nothwendigen Aenderungcn und Einrichtungen wird Betriebsunternehmern eine Frist von Drei Monaten vo» Tage der Bekanntmachung dieser Vorschriften durch Zeitung „Tiefbau" an gewährt. Im Uebrigen treten bfe= selben mit dem Tage dieser Bekanntmachung in Kraft 5. Der Genossenschaftsvorstand kann die Betriebsunternehme auf ihren Antrag und nach gutachtlicher Aeußerung be> Vertrauensmannes von der Befolgung vorstehender Vorschriften thetlweise entbinden, wenn der Betrieb durch bU selben ungebührlich erschwert oder wtrthschastlich unmöglt< gemacht werden würde. V. Regiebauten. Die vorstehenden Unfallverhütungsvorschrtsten gellen mit foi genden Maßgaben auch für die Bauarbeiten derjenigen Unternehmer welche nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, aber im Bezirke derselben Bauarbeiten ausführen. 1. Der Abschnitt IV Ziffer 2 erhält die folgende Fassung: Den Arbeitern sind vor Antritt der Arbeit die für sie in Betracht kommenden Unfallverhütungsvorschriften bekanm zu geben, und haben dieselben die Kenntntß der letzteren durch Unterschrift anzuerkennen. 2. Die Frist zur Vornahme der nothwendigen Aenderungrn und Einrichtungen (Abschnitt IV Ziffer 4) beginnt mit bei Veröffentlichung dieser Vorschriften durch die höhere Verwaltungsbehörde. 3. Der Abschnitt I C erhält folgende Fassung: Die Unternehmer werden bei Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Unfallverhütungsvorschriften mit Zuschlägen bis zum doppelten Betrage der Prämie belegt. VI. Anhang. 1. Für die Abwendung von Unglücksfällen können auf Antrag des Arbeitgebers oder des zuständigen Vertrauensmannes von der Berufsgenossenschaft Belohnungen bis zu einhunben Mark gewährt werden. 2. Es wird dringend empfohlen, auf den Baustellen Verbandzeug und die bei Verletzungen nothwendigen Medicamenk vorräthtg zu halten. Beschlossen ht der «enossenschastsversarnmlung W Berlin am 23. Juli 1889. Der Vorstand: Bartell. Die vorstehenden Unfallverhütungsvorschriften der Tiefba»- Berufsgenossenschaft werden gemäß $ 78 Absatz 2 des Unfalloerfiche- rungsgesetzes vom 6. Juli 1884 in Verbindung mit $ 44 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 genehmigt. Berlin, den 4. December 1889. Da» vreichs-Verficherungs'Amt. (L. 3.) Dr. Bödiker. R.-V.-A. I. 2808. Wei« Versteigerung in Mainz. Kreitag den 28. März d. I., Vormittags rv'/s Uhr, Gaugasse 73 — im Saale des „Weißen Rößchen", Gaugasse 73 — läßt Herr Carl Brass in Mainz nachfolgende flaschenreife reine Originalweine öffentlich versteigern: 1884: 6/1, 12, 2/4 Stück, j ™ m . m. n . 1885: 3/1 und 5/8 „ B°d-nheim-r, N°ck-nh-im-r, Ni-rstem-r, 1886: 4/1 und 22 2 / Oppenheimer, Rauenthaler, Scharlach- 1887 : 111 8/2 ” | berger, Aßmannshäuser Rothwein- Unter diesen befinden sich 'eine Reihe feiner Auslesen. 2139 Probetage: 24., 25., 26. und 27. März im Versteigerungslocal Gau- gaffe 73, i n Saale des „Weißen Roßchen", Morgens 9 Uhr bis b Uhr Nachmittags. Justizrath Dr. Braden, Großh- Notar. tau -er ZkUcnjtrasallstalt Butzbach. Schriftliche Angebote für die bei dem Bau des Krankenhauses vorkommenden Arbeiten und Lieferungen werden hiermit bis zum Montag den 17, d. Mt-., Vormittags 11 Uhr, erbeten. Die Verdingung betrifft Maurerarbeit (nur Arbeitslöhne zu 1797 v#L 91), Wafferkalk- lief. (302 JL 40 H), Lustkalklief. (167 JL 40 H), Kalklöschen (39 JL 50 H), Mauersandlief. (98 JC. 90 H), Schlackensandlief. (249 JL 40 H), Asphalt-Jsolirplatten-Lief. (89 76 H), Steinhauerarb. (960 J4), Zimmerarb. (1806 35 H), Dach- deckerarb(Holzcementbedeckungl 391 «M. 60 H), Schreinerarb. (1566