Nr. 1V. Zweites Blatt. Sonntag den 12. Januar 1890. Der chießcner Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags. Die Gießener AnmikienVtLiter werden dem Anzeiger «Schentlich dreimal beigelegt. Weßemr Anzeiger Kenerak-Mnzeiger. vierteljähriger AßonncmcntspreU: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg. Redaction, Expeditlos und Druckerei: Kchutstratze Ar.?. Fernsprecher 61, Amts- und Anzeigsblutt für den Areis Gieren. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den filTi f f 01* 8106 ^nnoncen-Burcaux deS In- und Auslandes nehmen folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr. lkl. Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. 2lmtlid?er Theil. Bekanntmachung. Mittwoch den HS. Januar 1890, Nachmittags 2Vr Uhr, wird aus LonyS Felsenkeller zu Gießen (Westanlage) eine General-Versammlung deS landwirthschaft- lichen Bezirksverein- abgehalten werden. Alle Mitglieder des landwirthschastlichen Bezirksvereins und der landwirthschastlichen Localvereine und alle sonstigen Freunde der Landwirthschaft werden zu dieser Versammlung hierdurch ergebenst eingeladen. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf zahlreichen Besuch der VersammKrng hinzuwirken. Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Dr. von Peter zu Friedberg über die Behandlungsweise und Verwendung des Stalldüngers und künstlichen Düngers. 2. Vortrag des Herrn Professors Dr. Thaer zu Gießen über das Thema „Untersuchungen über Grundsteuer- Reinertrag, Pachtzins und Pächtercapital." 3. Antrag des Herrn Oeconomen I. Güngirich aus Ausbildung junger Grobschmiede in der Reparatur und dem Schärfen der Pflüge neuerer Construction auf Kosten des landwirthschastlichen Bezirksvereins. 4. Berathung.über die Frage, aus welchen Gegenden von Seiten des Vereins im nächsten Frühjahre Saathafer bezogen werden soll. Gießen, den 27. December 1889. Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen. Jost. Deutsches Heid?. Darmstadt, 7. Januar. Der Bericht des Ersten Ausschusses Zweiter Kammer über die Eingabe einer großen Anzahl Gewerbtreibender des Großherzogthums, betreffend die Besteuerung des Gewerbebetriebes der Cozrsumvex eine, bezw Hausfrauen vereine im Großherzogthum Hessen, erstattet von dem Abgeordneten Wolsskehl, hat folgenden Wortlaut: Die rubricirte Eingabe, welche unterm 25. April 1889 an das Präsidium der Zweiten Kammer gerichtet wurde, ist seinerzeit sämmtlichen Mitgliedern in Druckexemplaren zugegangen. Schon deßhalb erscheint ein wiederholter Abdruck an dieser Stelle überflüssig, überdies ist aber auch der wesentliche Inhalt aus dem hiernächst folgenden Schreiben des Grvßh. Finanzministeriums an den Vorsitzenden des Ausschusses hinreichend ersichtlich. Dieses Antwortschreiben auf die seinerzeit gestellte Bitte um Meinungsäußerung datirt vom 10. December 1889 und hat folgenden Wortlaut: „Unter Rückschluß der mit gefälligem Schreiben Eurer Hochwohlgeboren vom 7. Mai ds. Js. zur Meinungsäußerung hierher gelangten Vorstellung, die Besteuerung des Gewerbebetriebes der Consumvereine bezw. Haussrauenvereine im Großherzogthum Hessen betreffend, und zugleich in Erledigung des Erinnerungsschreibens vom 22. v. Mts. beehrt sich das unterzeichnete Ministerium das Nachfolgende ergebenst zu erwidern: In der genannten im Druck übergebenen und mit zahlreichen Unterschriften von Gewerbrreibenden aus den drei Provinzen des Großherzogthums versehenen Eingabe wird an die hohe Zweite Kammer der Stände die Bitte gerichtet: dieselbe wolle Großherzogliche Staatsregierung um eine Gesetzesvorlage ersuchen, durch welche in erster Linie die Pos. 10 des Art. 2 des hessischen Gesetzes vom 8. Juli 1884, die gleichmäßige Besteuerung der Gewerbe betreffend, gestrichen werde. Zur Begründung dieses Gesuches wird geltend gemacht, daß schon durch die Gesetzgebung über die privatrechtliche Stellung der Erwerbsund Wirthschastsgenossenschaften die Genossenschaften zum gemeinschaftlichen Einkauf von Wirthschastsbedürfnissen im Großen und Absatz in kleineren Partien an ihre Mitglieder — die sogenannten Consumvereine — mit einer Reihe von Vorrechten den selbstständigen Gewerbtreibenden gegenüber ausgestattet seien, so zwar, daß sie sogar zum Verkauf und Ausschank geistiger Getränke Concessionssreiheiten genössen. Dazu komme dann die wesentliche Begünstigung der Frei- gebung von Entrichtung der Gewerbesteuer, welche ihnen durch das Gewerbesteuergesetz vom 8. Juli 1884 verliehen worden sei. Es erscheine nun als Thatsache, daß die Consumvereine an vielen Orten des Großherzogthums Verkaufsstellen mit stets offenem Laden unterhielten und sich nicht nur mrt dem Verkauf von eigentlichen Wirthschastsbedürfnissen, wie Sämereien, Dungstoffe u. s. w., befaßten, sondern auch alle möglichen Lebensbedürstusse, Colonial-, Material-, Manufaktur- und Eisenwaaren verkauften, wobei der Verkauf an Nichtmitglieder vielfältig stattfinde und in den meisten Fällen ein gewerblicher Gewinn erzielt werde. Es sei unter diesen Umständen nicht mehr als billig, daß die Consumvereine in Bezug auf die Pflicht der Steuerzahlung den selbstständigen Gewerbtreibenden gleichgestellt würden, wenn nicht der solide Detailhandel, besonders auf dem Lande, ganz vernichtet werden solle. Insbesondere sei es der kleine Gewerbtreibende, welcher die Concurrenz gegenüber der Steuerfreiheit der Consumvereine auszuhalten nicht im Stande sei. Die Eingabe erstrebe nur die Erfüllung gleicher Pflichten für Jedermann, also für die Consumvereine ebenso wie für die Gewerbtreibenden, und stelle aus diesem Grunde das erwähnte Gesuch. Das dem gegenwärtig giltigen vorausgegangene Gewerbesteuergesetz vom 4. December 1860 hatte bei der zur Zeit noch geringen Entwickelung des Genossenschaftswesens begreiflicher Weise eine die hier in Rede stehende Gewerbesteuerpflicht regelnde Bestimmung noch nicht enthalten. Bereits auf dem 22. Landtag (1876—78) kam jedoch, aus Veranlassung der Interpellation des Abgeordneten Stephan (Osthofen), die Heranziehung der Erwerbs- und Wirthschasts- genossenschaften zur Gewerbesteuer betreffend, der Gegenstand zur Verhandlung und hat die Großh. Regierung bei der Beantwortung ihre bezüglichen Grundsätze dargelegt. Bei der Verhandlung des 23. Landtags (1879—81) führten sodann mehrere einschlägige Vorstellungen zu dem Ersuchen an die Großh. Regierung: diejenigen Erwerbs- und Wirthschafts- genossenschasten, welche — unbeschadet der Freiheit, auch von Nichtmitgliedern Capitalien -oder Spareinlagen gegen Zinsenbezug entgegenzunehmen — ihre Geschäftstätigkeit statutenmäßig auf die Vereinsgenossen beschränken, zur Gewerbesteuer nicht zuzuziehen, in welchem Sinne von da an verfahren worden ist. Im wesentlichen in Uebereinstimmung hiermit enthielt der den Ständen am 4. März 1882 vorgelegte Gesetzentwurf, die gleichförmige Besteuerung der Gewerbe betreffend, zum Theil in Anschluß an Art. 18 des Königlich Bayerischen Gewerbsteuergesetzes vom 19. Mai 1881 in Art. 2 Ziff. 10 die Bestimmung, daß: diejenigen Erwerbs- und Wirthschasts- genossenschasten, welche, unbeschadet der Freiheit auch von Nichtmitgliedern Capitalien und Spareinlagen entgegenzunehmen, die ihrem Zweck entsprechende Thätigkeit statutengemäß und tatsächlich auf den Kreis ihrer Vereinsgenossen beschränken und nicht die Erzielung eines gewerblichen Gewinns anstreben, der in Art. 1 ausgedrückten Verpflichtung zur Patentlösung und Steuerzahlung nicht unterworfen sein sollten. Die Bestimmung ging indeß mit veränderter Fassung aus den Verhandlungen hervor, indem und zwar mit Stimmeneinhelligkeit nicht nur nach einem Anträge des Abgeordneten Haas und Genossen der Passus: „Wirthschaftsbedürfnisse einzukaufen und Wirthschaftserzeugnisse ihrer Mitglieder an Dritte abzusetzen" hinter dem Worte „entgegenzunehmen" zur Einschaltung gelangte, sondern auch nach dem Anträge des berichtenden Ausschusses der aus dem Bayerischen entnommene Schlußsatz: „und nicht die Erzielung eines gewerblichen Gewinns anstreben" in Wegfall kam, so daß inhaltlich der von den Bittstellern angefochtenen Bestimmungen des mehrerwähnten gegenwärtig gültigen Gesetzes vom 8. Juli 1884 von der Verpflichtung zur Einholung von Gewerbspatenten und Entrichtung von Gewerbsteuer befreit sind: diejenigen Erwerbs- und Wirthschastsgenossenschaften, welche, unbeschadet der Freiheit, auch von Nichtmitgliedern Kapitalien und Spareinlagen entgegenzunehmen, Wirthschaftsbedürfnisse anzukaufen, und Wirthschaftserzeugnisse ihrer Mitglieder an Dritte abFeuilleton. Jettchen Schnetterschachtrl. (Mainzer Mundart.) Do hab ich erst letzthin im e Blatt gelese, daß m'r an verschiedene Orte drowwe im Badische sogen. Haushallungsschule gegründ hätt, wo junge Mädercher sowohl Koche, wie aach sunst Alles, was zu e're gediegene Haushallung gehöre dhut, lerne könnte. Sich — so etwas is alleweil in unserem verzwickte Zeitalter werklich höchst zeitgemäß. Derartige Anstalte könnte m'r aach bei uns sehr gut brauche, dann in dere Hinsicht is es aach hier noch uit zum Beste bestellt. Du lieber Gott — Koche lerne! Deß fällt jo in der Regel unsere junge Dämcher gar nit ein! Ei deß seh ich jo an meiner Herrschaft ihre zwä höhdre Döchtercher, was die vum Kochelerne immer noch sor verkehrte Begriffe hawe! Deß Koche Halle die in der Regel unner ihrer Würde, weil deß nor uns Dienstbote zukomme dhet! . . . Wann awer so e Mädche emol später verheirath is, do siehts gewöhnlich erst ein, wie iwwel dran als es is, wanns vum Koche nix versteht — dann die Männer wolle heitzudag vor alle Dinge was Guts geköchelt un gebäckelt hawe, wann m'r se bei guter' Laune erhalte will . . . O, lern mich äns die Männer kenne! Wann se nit was Ordliches uff de Disch gestellt kriehe, do gehn se enaus in's Wertshaus esse, un dodorch kost die Haushallung zuletzt grad des Doppelte! Schun Morjens um 10 Uhr werd do e halb Portion Goulasch odder e halb Portion Kalbsragout gesse un en Schoppe dezu getrunke . . . . Un wann se dann Mittags f zum Esse Hämkumme, do hawe se gewöhnlich kän Appetit mehr . . . Do schmeckt d'n nadirlich deß truckene Rindfläsch nit, deß wo oft so hart is als wie Sohleledder- un deß Gemüs is aach nor sehr feite nooch ihrem Geschmack, dann es is kän Kraft un kän Saft drin. Mitunner is es hie und do aach als emol angebrennt odder versalze — un die Kartoffele sin aach als nor halber gar, so daß se äm oft in der Kehl drein stiA, bleibe. Un was is schließlich deß End vum Lied? Es gibt Spectakel, der Mann brummt, die Fraa flennt, weil se mänt, sie dhet Unrecht gedhan kriehe, — die Vorwürf nemme gar kän End mehr un der häusliche Friede is Widder emol uff längere Zeit gestört . . . Sich, sehn Se, e so gehts, wann e Fraa in ihrer Jugend nit Koche gelernt Hot ... . Mit Clavierklimpern odder mit gelehrte deutsche Uffsätz un französische Brocke losse sich die Männer alleweil nit abspeise, weil dodevun aber leider feiner nit satt werre dhut. Un drum, ihr Mädercher, lernt vor alle Dinge koche un habt kän Angst nit, daß ihr eure zarte Händelcher dreckig mache dhet! Bekümmert euch mehr um die Haushallung, wann ihr später emol gute Hausfraue werre wollt, domit ihr nit vun uns Dienstbote abzuhänge braucht . . . Un wann ihr aach als Madame emol nit selbst zu koche braucht, do wißt ihr doch wenigstens, wies gemacht werre dhut, so daß euch euer Köchin zuletzt kän X sor e 11 vormache kann. Es is wirklich traurig, daß ich, als Dienstmädche, euch deu gute Rath gewwe muß. Awer ich wähs, wies gewisse Dienstbote mitunner als mache, dene ihr Gemüth verrisse is un die durch die inhumane Behandlung vun ihre Madame e so verbisse sin, daß se sich immer vun Herze freue, wann se ihre Herrschafte so en rechte Druck andhun könne. Jwer deß Thema könnt ich Ihne en ganze Tag lang verzähle, wann ich zuletzt nit Augst hätt, ich dht m'r Widder emol ganz gewaltig mei Maul verbrenne. * Begreiflich. In einer seit Jahren friedlich miteinander poculirenden Tischgesellschaft, die in einem angesehenen Hernalser Gasthause ihren Sitz hat, befindet sich auch, wie das „Neue Wiener Tagebl." erzählt, ein älterer Herr, der die kleine Schwäche hat, bei festlichen Gelegenheiten stets um „ein" Viertel zu viel zu trinken. Diesmal aber, als der Sylvesterabend in Sicht kam, erklärte der alte Herr, daß er sich heuer curios in Acht nehmen werde - wenn man zu viel trinke, erhitze man sich und dann riscire man die ver . . . Influenza; deßhalb sei er gesonnen, am Sylvesterabend seinen Wein tüchtig mit „Gieß" (Gießhübler Wasser) verdünnt zu sich zu nehmen und auf diese Weise das europäische Gleichgewicht zu erhalten. Der Sylvesterabend kam heran und fröhlich und munter saß die Stammgesellschaft beisammen. Der alte Herr hatte eine große Flasche Gießhübler vor sich, aus der er seinen Wein fleißig wässerte und der auch bald eine zweite und eine dritte folgte. Aber in ganz auffallender Weise äußerte sich bei dem Manne mit den Mäßigkeitsvorsätzen der reichliche Wassergenuß: er hatte, als die Uhr Mitternacht schlug, einen — bleiben wir beim Hernalser Ausdrucke — „Schwomma", der sich früheren Leistungen ganz ebenbürtig zur Seite stellen konnte. Die Sache war aber auch ganz natürlich, denn zwei Juxbrüder aus der Gesellschaft hatten sich den Scherz gemacht, in die zweite und dritte Gießhübler- flasche — Heurigen füllen zu lassen. Und den hatte der Ahnungslose für Gießhübler getrunken. Locales unb ^voVinzielles. Gießen, 11. Januar. — lieber die Armenpflege in der Stadt Gießen im Jahre 1888/89 entnehmen wir dem Verwaltungsberichte Großh. Bürgermeisterei das Folgende: Es wurden für öffentliche Armenpflege verausgabt: 1) aus eigenen Mitteln der Armenkasse 20258.10 Mk. 2) aus Mitteln der Plock'schen Stiftung 3900.— „ 3) Zuschuß aus der Stadtkasse 29 OOO.— „ zusammen 53158.10 Mk. Die' Gesammtzahl der ständig Unterstützten betrug 289; hierunter befinden sich 210, welche auf Grund des Gesetzes ihren Unterstützungswohnsitz dahier erworben haben. Nicht -minder erheblich ist die Zahl derjenigen Familien und Personen, welche vorübergehend mir Geld, Kleidern, Brennmaterial und Lebensmitteln unterstützt werden mußten, derjenigen, welche auf Grund des mit der Landes-Universität abgeschlossenen Vertrages unentgeltliche ärztliche Behandlung und Aufnahme in dem akademischen Hospital fanden und endlich derjenigen, welche für ihre Kinder Schulgeldnachlaß und freie Bücher erhielten. — Außerdem waren 42 Kinder auf Kosten der Armenkasse in Privatpflege gegeben, darunter .36, deren Eltern bezw. Mütter dahier nicht heimathsberechtigt zusetzen, die ihrem Zweck entsprechende Thätigkeit statutenmäßig und thatsächlich ans den Kreis ihrer Vereins genossen beschränken. Beruht hiernach die Einführung und specielle Fassung dieser Gesetzesbestimmung aus ausdrücklichen einstimmigen und übereinstimmenden Beschlüssen der beiden Kammern der Stände noch neueren Datums, so dürfte schon hieraus hervorgehen, daß für die Großh. Regierung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht wohl Veranlassung gegeben sein kann, mit einem zudem voraussichtlich aussichtslosen Abänderungsvorschlag vor die Kammern zu treten. Hierzu liegt aber auch eine Begründung in der Sache selbst nicht vor, da die freie Vereinigung zu eignen wirthschaftlichen Zwecken ohne Roth Erschwerungen nicht unterworfen werden sollte und es kaum zu weit gehend erscheinen dürfte, wenn Kreditgenossenschaften für den Bereich ihres Wirkungskreises gestattet wird, auch von Nichtmitgliedern Capitalien oder Spareinlagen entgegen zu nehmen lind wenn Wirthschastsgenossen- schaften zur Erreichung ihrer eigentlichen Zwecke unverwehrt bleibt, Wirthschaftsbedürsnisse anzukaufen und Wirthschafts- Erzeugnisse ihrer Mitglieder an Dritte abzusetzen. Vereinigungen zur billigeren Beschaffung von Bedürfnissen des eigenen landwirthschaftlichen oder gewerblichen Be- triebs oder der eignen Haushaltung können, ebenso wie die Vereinigung zum Absatz der eigenen Wirthschastserzeugnisse (zu vergl. auch Art. 2 Ziff. 2 des genannten Gesetzes) als gewerbsteuerbare Betriebe nicht angesehen werden, während hingegen überall, wo es sich um eilten Handelsbetrieb mit Nichtmitgliedern der Genossenschaft handelt, auch bei der gegenwärtigen und in der vorliegenden Steuerfrage allein maßgebenden Gewerbsteuergesetzgebung die Verpflichtung zur Lösung von Gewerbspatenten und zur Entrichtung von Gewerbsteuer eintritt. Insoweit nun die Eingabe der Gewerb- treibenden darauf gerichtet ist, vor allem die, wie behauptet wird, auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte machenden Cvnsurn- vereine und bezw. Haushaltungsvereine künftig der Gewerbsteuer, welcher sie wie die übrigen Gewerbtreibenden unterliegen sollen, zu unterwerfen, so unterliegt der Erlaß einer allgemeinen Weisung an die einschlägigen Behörden, ihre Aufmerksamkeit in dieser Beziehung zu verschärfen, keinem Anstande, und würde zweifellos ein befriedigendes Ergebniß zu erzielen sein, wenn sich die an der Vorstellung beteiligten zahlreichen Gewerbtreibenden einigermaßen angelegen sein lassen wollten, den betreffenden Behörden, insbesondere den Steuercommissariaten, in der Sache an Die Hand zu gehen. Einer Abänderung des Gesetzes bedarf es, wie angedeutet, zur Herbeiführung dieses Zustandes nicht. Hiernach glaubt sich das unterzeichnete Großh. Ministerium dahin ergebenst aussprechen zu sollen, der vorliegenden Bitte willfährige Folge nicht zu geben." Wir können uns mit der Auffassung der Großh. Regierung nur einverstanden erklären und haben daran in vorstehendem Schreiben enthaltenen ausführlichen Begründung kaum etwas hinzuzufügen. Die gewerbsteuerliche Befreiung derjenigen Genossenschaften, Consum- und ähnlichen Vereine, welche — von den gesetzlichen, hier jedoch nicht in Betracht kommenden Ausgaben abgesehen — ihre Thätigkeit statutenmäßig und thatsächlich auf den Kreis ihrer Vercinsgenossen beschränken, ist s. Zt. aus wohlerwogenen Gründen in das Gewerbsteuergesetz ausgenommen worden. Zu einer Abänderung dieser Gesetzesbestimmung liegt ein Anlaß nicht vor. Gegen Mißbräuche, wie sie in der Eingabe behauptet werden und dem daselbst abgedruckten Erlasse des Großh. Kreisamtes Alsfeld zu Grunde liegen, daß nämlich nicht selten Cvnsurn- vereine geistige Getränke zum unmittelbaren Genuß an eigens dazu eingerichteten, förmlichen Schenklokalen verabreichen, ist auf andere Weise als auf dem Wege der Steuergesetzgebung einzuschreiten. Was aber die in der Eingabe weiter behauptete Tbatsache anbelangt, daß derartige Genossenschaften und Vereine vielfach auch an Nichtmitglieder ihre Waaren absetzen, ohne deshalb zur Gewerbesteuer herangezogen zu werden, so dürfte allerdings der Erlaß einer allgemeinen Weisung an die einschlägigen Behörden, zu dem Zwecke, eine schärfere Aufmerksamkeit aus solche Vorkommnisse §u richten, sich empsehlen, da in derartigen Fällen zweifellos eine Umgehung des Gesetzes liegen würde. Wir beantragen deshalb: die Zweite Kammer wolle an Großh- Regierung das Ersuchen richten, die Local-Steuerbehörden zu einer genauen Ueberwachung des Geschäftsbetriebes von Genossenschaften, Consum- und ähnlichen Vereinen in der Richtung zu veranlassen, ob letztere einen, ihre Heranziehung zur Gewerbesteuer begründenden Geschäftsverkehr mit Nichtmitgliedern betreiben, im Uebrigen aber der rubricirten Eingabe keine Folge zu geben. vermischtes. f * Worms, 8. Januar. Vom 20. bis einschließlich 25. d. M. wird hier ein Reb lauseursus abgehalten werden. Die Vorträge und practischen Unterweisungen finden statt Vormittags von 9—12 Uhr und Nachmittags von 2—5 Uhr. Die Vorträge sind öffentlich und können auch von Nichttheilnehmern besucht werden. Ein Honorar ist nicht zu zahlen. Anmeldungen sind, da die Zahl der Theilnehmer nur eine beschränkte sein kann, baldigst bei der Geschäftsstelle des landwirthschaftlichen Vereins zu Worms, Gewerbeschulstraße 20, einzureichen. Es ist hierbei anzugeben, ob ein Mikroskop von dem sich Anmeldenden mitgebracht wird. * Cassel, 8. Januar. Zur dringenden Warnung für Alle, die es angeht, sei jetzt in der Zeit der oberflächlichen Bauten, der Häusereinstürze und zahllosen Unglücksfälle bei Neubauten re. ein Strafproceß kurz mitgetheilt, der heute gegen einen Baumeister aus dem Kreise Hersfeld vor Gericht hier verhandelt wurde. Am 6. Mai v. I. ereignete sich bei dem Neubau einer Mühle in Willigshain ein betrübender Unglücksfall. Die mehrere Meter tiefen Fundamente stürzten ein und wurden mehrere Maurer unter den einstürzenoen Erdmassen begraben. Einer blieb aus der Stelle todt, ein zweiter wurde schwer verletzt und lag mehrere Wochen krank, waren. — Im städtischen Hospital haben sich 13 Männer und 11 Frauen befunden. — Im Landeshospital zu Hofheim waren 9 Personen (darunter 5 Ortsbürger), in der Landes- Irrenanstalt zu Heppenheim 4 Personen (darunter 1 Ortsbürger), in der Taubstummenanstalt zu Homberg, im Reichswaisenhaus zu Lahr, in der Anstalt für Epileptische zu Bethel und in einer hiesigen Lehre je 1 Person untergebracht, während in Besserungs-Anstalten 9 Kinder erzogen werden. — Die Kosten der Unterbringung iämmtlicher Personen werden theils ganz durch die Armenkasse bestritten, theils werden dazu namhafte Beiträge geleistet; die Untergebrachten waren mit den vorbemerkten Ausnahmen alle auf Grund des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz zu versorgen, von den in Besserungsanstalten untergebrachten 9 Kindern kommt auf ii das Gesetz über die Zwangserziehung vom 11. Juni 1887 zur Anwendung. — Auf der Armenliste stehen 473 Familien oder einzelne Personen verzeichnet, für welche danach auf Grund bestehenden Vertrages der Anspruch aus freie ärztliche Behandlung, Verpflegung und Medicamente in der Universitätsklinik besteht; 85 derselben waren danach mit zusammen 1671 Verpflegungstagen in der Klinik untergebracht. — In Gemäßheit des § 28 des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz mußten 71 ortsfremde männliche Personen mit zusammen 1851 Verpflegungstagen und 9 weibliche mit zusammen 270 Verpflegungstagen — die ersteren zum größten Theil Handwerksburschen — in das akademische Hospital, und 15 männliche Personen mir zusanunen 87 Verpflegungstagen wegen Platzmangel und dergl. in die Herberge zur Heimath 'eingewiesen werden, während mit Kleidungsstücken unterstützt werden mußten 20 männliche Personen und eine weibliche. Das Vermögen der Armenkasse ist im Jahre 1888/89 aus der vorjährigen Höhe geblieben mit: Grund und Boden 38 642.— Mk. Gebäude 50300.— „ Mobilien 7 305.— „ Kapitalien 258 744.47 „ 354991.47 Mk. Von der Plock'schen Stiftung wurden verausgabt 4446.31 Mk., darunter die obigen 3900 Mk. Zuschuß zur Armenkasse für Bestreitung von 13 Pfründen im städtischen Hospital. Das Vermögen der Stiftung hat sich um 603.77 Mk. erhöht auf 110396.63 Mk., welche bestehen aus: Grundvermögen 12 640.— Mk. Capitalvermögen 97 756.63 „ 110396.63 Mk. An neuen Stiftungen zu Gunsten hiesiger Armen ist im Jahre 1888/89 zugegangen eine solche von der verstorbenen Elisabethe Schmidt aus Marburg im Berrage von 7814.66 Mk. zu Gunsten bedürftiger unbescholtener Dienstmädchen und armer Wittwen, sowie zur Beschaffung von jSchubwerk für arme Schulkinder. — Sodann haben die Erben des verstorbenen Herrn Emil Pistor I. dessen Wunsch entsprechend der Stadt Gießen zu Gunsten der Stadtarmen ein Capital von 500 Mk. überwiesen. Eine wesentliche und dankbar anerkannte Unterstützung in der Armen- und Krankenpflege hat die städtische Verwaltung auch im Jahre 1888/89 Seitens der beiden dahier bestehenden Vereine erfahren. I. Der allgemeine Verein für Armen- und Krankenpflege, welcher in diesem Jahre sein neuerbautes eigenes Schwesternhaus beziehen konnte, hat bei einer Thätigkeit von anfänglich 6, später 7 Schwestern in 349 Familien zusammen 626 Nachtwachen leisten lassen; er hat an 205 Familien Unterstützungen verabreicht, 17 kranke Kinder zur Badecur in das Elisabethenhaus in Bad-Nauheim geschickt. Die von dem Verein eingerichtete Kinderkrippe war an 286 Tagen geöffnet und hat 3228 Pflegetage gezählt; der durchschnittliche Besuch ergibt demnach rund 11 Kinder. — Die gesummten Aufwendungen des Vereins, ausschließlich seiner Baulasten und der Kosten des Haushaltes bis zum Bezug des neuen Schwesternhauses, haben in diesem Jahre 6748.42Mk. betragen; von Bezug des Neubaues ist an die Stelle der den Schwestern Seitens der Stadt bisheran gewährten freien Station im städtischen Hospital ein baarer Zuschuß von 1000 Mk. aus der Stadtkasse getreten. / II. Der Verein für Krankenpflege beschäftigte im Jahre 1888/89 7 Schwestern, welche bei zusammen 2422 Tagwachen an 153 Personen, 1106 Nachtwachen an 91 Personen leisteten; außerdem ertheilten dieselben noch 387 Massagen und statteten 223 einzelne Krankenbesuche ab. Die gesummten Aufwendungen des Vereins haben für diese Zeit 2496.68 Mk. betragen. ein dritter Maurer erhielt leichte Verletzungen, die anderen kamen mit dem Schrecken davon. Als Ursache des Einsturzes wurde ermittelt, daß der leitende Baumeister es verabsäumt hatte, das Erdreich abzusprießen; er hatte das, obwohl bei einem Mühlenbau sehr tiefe Fundamente nöthig sind, nicht für angezeigt gehalten und einem Warner, der ihn auf die Gefahr aufmerksam machte, gesagt, bei dem schlechten Accord könne er nicht noch solche extraen Kosten aufwenden. Das Absprießen möge der Müller eventuell selber besorgen. Der leichtsinnige Maurermeister wurde wegen fahrlässiger Tödtung zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. * Wer war der letzte deutsche Soldat, welcher nach vollständig bezahlter Kriegsentschädigung 1873 den Boden Frankreichs verlassen? Der Biograph des Feldmarschalls Edwin von Manteuffel, Karl Heinrich Keck, beantwortet diese Frage in anscheinend zuverlässiger, jedenfalls aber unerwarteter Weise durch nachstehende Darlegung: „Der 16. September war der Tag, an welchem wir endlich die Grenze überschritten. Dicht am Grenzpfahl hatte sich General von Manteuffel mit seinem Stabe aufgestellt, um seine Truppen beim Verlassen des feindlichen Reiches noch einmal Revue passiren zu lassen: es war auf dem Schlachtfelde von Vionville, wo wir uns zum ersten Male wieder nach drei langen Jahren einem deutschen Grenzpfahl näherten. Mit lautem Hurrah zogen Bataillon auf Bataillon, Cavallerie und Artillerie in strammem Parademarsch bei unserem General vorüber, zuletzt wir — denn unser Bataillon war an den Schluß besohlen — die es sicherlich nicht am schlechtesten machten. Dann ließ der General die ganze Bagage vorüberziehen, befahl hierauf seinem Stabe, vorauszureiten, und setzte sich dann selbst, tief sinnend, hinter allen Anderen in Bewegung — es war klar, er wollte der letzte deutsche Soldat auf dem französischen, so blutig besiegten Boden sein. Und wer hätte daran zweifeln können, daß er es war! Hatten wir doch keine Patrouille, geschweige denn irgend einen Trnppen- theil mehr hinter uns gelassen. Der letzte deutsche Soldat auf französischem Boden! Welch tausend ernste. Gedanken mochten sich im Hinblick auf diese Thatsache in dem Geist des Feldherrn kreuzen, der mit diesem Moment eine der wichtigsten Perioden der Weltgeschichte beendet hinter sich liegen sah! Da ertönten plötzlich, gerade als der General wieder in der Höhe unseres Bataillons angekommen war, laute donnernde Hufschläge eines im vollen Galopp hinter uns heransprengenden Pferdes, Alles drehte sich um, und — „Kork Bruer, Korl Bruer" ertönte es von den Lippen der Hintersten. Und er war es, der biedere Karl Brauer, ein sich durch das Gegentheil von Schönheit und Straffheit auszeichnender Trainsoldat, der Pferdebursche unseres Regiments-Adjutanten, heranrasend mit einer Pserdehalfter, welche er im letzten Quartier vergessen und schleunigst wieder geholt hatte. Nur wenige Augenblicke — und plötzlich begann ein Lächeln, ein Murmeln, schließlich eine laute Heiterkeit, die sich, stürmisch und stürmischer werdend, von Compagnie zu Compagnie fortpflanzte, bis sie bald daS ganze Bataillon erfüllte, — ein Blick auf das ernste Gesicht unseres Führers und die ersten Entschuldigungsworte „Korl Bruers" hatten das ganze Comische der Situation mit einem Schlage aller Augen enthüllt. Nicht der schlachtengeübte Feldherr, nicht der sieggewohnte Führer und Oberbefehlshaber der Occupationstruppen — nein, „Korl Bruer", der biedere, wenn auch nicht impo- nirende Uckermärker und Trainsoldat war der letzte deutsche Soldat auf französischem Boden gewesen, er war es, welcher die ganze historische Bedeutung dieses Momentes in seiner eigenen hervorragenden Person zum Ausdruck brachte. — General v. Manteuffel wollte anfangs böse werden, man sah es ihm an, wie er seinen Aerger niederzukämpsen suchte; doch bald mußte auch er dem Comischen der Situation nachgeben und, sich dem Unvermeidlichen fügend, gab er lächelnd Anweisung, daß „Korl Bruer" als letzter deutscher Soldat auf französischem Boden photographirt werden sollte." * „Gelder muß der Vater missen, wenn der Sohn studiren soll." Sieben „alte Herren" der Bonner Borussen haben in diesen Tagen aus Berlin ein Rundschreiben versandt, um dahin zu wirken, daß „die Söhne von Verwandten und Nahestehenden" in die „Borussia" zu Bonn eintreten. Kaiser Wilhelm II. habe als Prinz Wilhelm das Band der „Borussia" entgegengenommen und das Stiftungsfest der „Borussia" ein Jahr vor seinem Regierungsantritt mitzufeiern geruht. Trotzdem sei die Zahl der Corpsmitglieder gegenwärtig bis auf sieben zusammengeschrumpft. Das Circular glaubt die Ursache davon darin zu erblicken, daß falsche Gerüchte über den Aufwand der „Borussia" verbreitet seien. Zur Beruhigung der Eltern tljeilt das Circular mit, daß, nachdem für die „Borussia", also für sieben Studenten, zur Verwohlfeilerung der Studienkosten ein eigenes Corpshaus beschafft worden sei, eine Jahreszulage von rund 4500 M., „soweit nicht die einjährig-freiwillige Dienstleistung hinzutrete", für einen verständigen jungen Mann im Corps „Borussia" ausreiche. — Hm! Hm! Also 4500 M. per Jahr thuns im Nothfall. Ob das Circular in den Kreisen der Herren Eltern, die einen oder womöglich mehrere Söhne der edlen Studia zuführen wollen, besonders „zieht", ist wohl sehr die Frage. Der augenblickliche Stand der Bonner Borussen läßt vielmehr vermuthen, daß derartige „dicke" Eltern doch ziemlich „dünn" gesäet sein müssen. Unter den Unterzeichnern des Rundschreibens befinden sich die Reichstagsabgeordneten Graf von Mirbach-Sorquitten, Graf Döhnhoff-Friedrichstein, die Bundesrathsmitglieder Graf Lerchenfeld-Köferin und Graf von Hohenthal und Bergen. Schade, daß die größte Mehrzahl von Studiosen es versäumt haben, sich solche Väter anzuschaffen. * Der Spielteufel. Am heiligen Abend nahmen sich in Monte Carlo zwei Personen infolge erlittener Verluste das. Leben. Ein junger Mann entleibte sich in der Nähe des Spiel- Hauses, der Andere, ein reicher junger Grieche, erschoß sich im „Grand Hotel", nachdem er die Summe von 200000 Francs verspielt hatte. Otto Bergen. 283 285 Nutzholzversieige^ung Durchm-), 29,00 fm ÄE" 20 °jo Rabatt. 20 °|o Rabatt. -WT II 11 (Sparren), ii Gerüststangen) (Leiterbäumeu. 250 30 117 Gräfliche Revierverwaltung. 351 ' | 28 goldene u. silberne Medaillen u. Diplome. 2 146 2 Rmmtr 42,4 der 4 von 248 den 10. Januar, Vormittags Kirchenplatz 18. 149 ii ii Montag mit der Leibwäsche, leinener Herrenhemden, desgl. 14 28 5 2 200 1 200 1 70 2 293 f Menado- f Bourbon- extraf. Mocca- und 29. Juli, 26. August, 23. September, 28. October, 25. November, 23. December. u II H II II II Eicheuscheitdolz, Nadelscheitholz, Eichenknüppel, Nadelknüppel, Nadel-Stockholz, 28. Januar, 25. Februar, 25. März, 22. April, 20. Mai, 17. Juni, cm ii ii ii mit H 14,50 3,50 0,50 51,00 0,30 18,00 (40-65 (28—46 (26—36 (23-30 (13—28 (23 1., 15. 12. und 9. „ 14. „ 11. „ 9. „ 100 Eichen-Wellen, 6040 Nadel-Wellen- A. Bauholz. Eichen-Stämme, 0,53 Festmeter ballend, Nadel-Stämme, 16 bis 36 Centi- mlr. Durchmesser, 6 bis 11 Mtr lang, 36,94 Festmeter haltend, Eichen-Derbstangen, 0,15 Festmeter haltend B. Brennholz. I. A.: Bogt. NB. Die Gegenstände können Freitag von 9 Uhr an, eingesehen werden. Bemerkt wird, daß der Anfang am Die Möbel und das Clavier kommen am Dienstag zur Versteigerung. Nähere Auskunft ertheilt und übernimmt schriftliche Aufträge I. Rothenberger, Gerichtsiaxator, Lindenplatz 8. außerdem einige Kiefern-Stämme (20—30 cm Durchm) und >Siangen. Kaufliebhaber für das Reiserholz wollen dasselbe vorher ansehen. Zusammenkunft: Vormittags 10 Uhr im Dlstrict Seeberg bei Nr. 229. Arnsburg, den 9. Januar 1890. Holzverstelgerung. Donnerstag den 16. Januar 1890. von Vormittags 9 Uhr an, soll im Anneröder Gemeindewald im Districte Köpfeln, Abth. Felsplatt, Bauernholz und Waldborn, nach verzeichnetes Holz versteigert werden: Unter Bezugnahme auf § 10 der Bedingungen für den Bezug von Waffer au- der städtischen Wasserleitung werden hiermit die betreffenden Hausbesitzer dringend ersucht, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die Waffermeffee für unsere mit deren Untersuchung und Aufnahme betrauten Beamten jederzeit leicht und ohne Zeitverlust zugänglich sind. — Unsere in diesen Tagen mit der Aufnahme beschäftigte" Leute sind nicht verpflichtet, sich den Zutritt erst durch Wegschaffung von Kohlen, Holz u. dergl. möglich zu machen. Gießen, den 7. Januar 1890. Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen. Ieilgeöotenes. Günstige Gelegenheit! Beabstchtige, mein hier in erster Geschäftsstraße belegenes Hau- mit HUnterbau und 3/< Morgen bestes Gartenland in unmittelbarer Nähe der Stadt wegen Ausgabe des Geschäftes unter günstigen Bedingungen zu verkaufen Der Laden hat neben dem Eingang ein großes Schaufenster. Gefl. Offerten unter A. Z. besorgt die Exped, d. Bl. s298 1890 Gräfliche Revierverwaltung. Gießen, den 8. Januar 1890. Großherzogliches «OetSgericht. Bahnhofstr. 27 Rödgen. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Martini dieses Jahres gestattet Annerod, den 10. Januar 1890. Großh Bürgermeisterei Annerod. Engelhardt. 380 ärztlich empfohlen — Liter - Flasche Mk. 2 —. — OqtAettr Rum, Arac, Punsch-Essenzen etc., etc., i/i Flasche von Mk. 2.—, i/2 Flasche von Mk. 1.50 an 1.70 1.80 2.- An der Staatsstraße zwischen Lich und Butzbach in der Nähe von Oberhörgern sollen ca i5 Stück Nußbäume von 30—40 cm Slammdurch- meffer nächsten Mittwoch den IS. d. M an Ort und Stelle loosweise versteigert werden. Die Versteigerung beginnt Vormittags 10 Uhr am Abgang der Münzenberger Straße und wird gegen Butzbach fort* gesetzt Gießen, den 9. Januar 1890. Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. I. V-: 332 Zimmer, Kreisbauaffessor. 14. und 11. „ 11. „ 8. „ 6. „ 3. „ heft, in einer größeren Anzahl meist neuer _ tuchenen Nachthemden, Unterhosen und sonstigen Unterkleidern, und einer Partie ächt wollener Kleiderstoffe gemacht wird. in dem Arnsburger Wald. Mittwoch den 15» Januar l. IS. sollen in den Distncten Seeberg und Hain öffentlich versteigert werden Eichenschnittholz-Stämme Eichenschwellenholz- „ Kirichbaumhol^- „ Birken „ Fichten- „ Kiefern-Stamm Fichtenstangen Mobiliar-Bersteigerung. Montag den 13., Dienstag den 14. Januar und die folgenden Tage, Nachmittags V22 Uhr, werden in der Wohnung des verstorbenen Herrn Canzleirath Clemm, Südanlage 87, 2. Stock, nachstehende Mobilien und sonstige Gegenstände öffentlich meistbietend versteigert: Ein in jeder Beziehung vorzüglich auteS und schönes Tatelelavier, 2 Garnituren, jede bestehend ausCaufeuse, 6 Stühlen, 2 Sesseln eine mit rothbraunem Plüsch- Ueberzug eine mit blausm Ueberzu^, beide Garnituren vorzüglich gut erhalten, Ausziehtisch mit 4 Einlagen und Patent- fuß, ovale und andere Tische, Sophas, Schreib- feeretär, Pfeilerfpiegel mit Nußholz- und vergoldeten Rabmen, Kleiderstöcke, Regulateur, Standuhren, Aneroid-Barometer, Bilder, GlaSschrank, Kleider und Weißzeugschränke, Gewehrfchrank, Bettstellen mit Sprungfeder.Einlagen, Roßhaarmatratzen und Federbetten, sehr schöner und practisch eingerichteter Schreibtisch mit Aussatz; ebenso Schreibpult, Bücher- und Aeten- reale. Schreib- und Deckelpapier- Küchenschrank mit GlaSaufsatz, Servirhöcke, Eisschrank und viele andere Möbel, Küchengeräth, Porcellan und GlaSsachen, vollständiges Eßservice für 24 Personen, weißes und sonstiges Küchengeschirr, Züber, Fäffer, 48 feinste Herrenhemden, meist nicht getragen, Nachthemden, leinen, neue Unterkleider, besonders Unterhosen, Filet-Unterhemden und Camisol, Strümpfe seidene Foulard- tücher, Taschentücher u. Anderes mehr. NB. Sämmtliche Gegenstände sind bestens erhalten. Ferner kommt zur Versteigerung: ein Stamm rein italienischer Hühner bestehend aus 1 Hahn und 12 Hühnern. Hochfein© Wein»Essisgey vorzügliche Speise- und Einmach- Essigs, per Liter 15, 18 und 24 Pf. Feinsten deutschen der Haide). Arnsburg, den 9. Januar 352 Ausgebot. Die Lieferung des Bedarfs an Fleischwaaren für die Unteroffizier- und Mannschaftsküche des III. Bataillons Infanterie-Regiments Nr. 116 vom 1. März bis 31. October 1890 soll vergeben werden. Die Lieferung erstreckt sich auf. „Ochsenfleisch bezw Rindfleisch, Schweinefleisch - frisch und gesalzen —, Kalbfleisch, Frankfurter Würstchen, sowie andere Wurst, Speck und Nieren fett". Die Lieferungs-Bedingungen können in Kaserne II, Zimmer Nr. 68, täglich während der Dienststunden emgesehen werden. Angebote mit der Aufschrift: „Angebot auf Lieferung von Fleischwaaren für die Menage des III Bataillons" sind verschlossen und portofrei bis spätestens den 1. Februar d. I. an den Unterzeichneten emzureichen. Clausius, Hauptmann und Präses der Menage- Commission 111/116. s268 Die Zusammenkunft ist auf Grünbergerstraße am Vicinalweg nach in dem Feldheimer Wald. Mittwoch den 22. Januar 1. Js. sollen in den Districten Hinterwald und Scheibel öffentlich versteigert werden: Darmstadt, den 2. Januar 1890. Großherzogliche Bürgermeisterei Darmstadt. I. V. d. O--B: 155 rm Buchen-, 2 rm Eichen-Scheitholz, „ 13 „ Eichen-, 12 rm Nadelh. und 7 rm Weichh- Prü elholz, 65 rm Buchen-, 57 rm Eichen-, 6 rm Nadelh u. Weichh.-Stockholz, 380 „ „ 85 „ „ 220 rm „ „ „ Reiserholz, Durch vorzügl. neue Brennmethode kräftiges feines Aroma. Große Erspar« si Nur ächt in Packeten mit Schutzmarke i „Elephant" verieh'-n non 1,1 u. Vi Pfund. 'tipde,lagen in: Gießen bei: Noll, H. Hansel. Lich^bei: Z. H ^«ser._____________[373 la* Sauerkraut und Bohne« empftehlt bh Gemüsehandlung [269 ' I. Hankel, Schloßgasse 6. | empstehlt ein reichbaltiges Lager in Küchen- und. Haushaltartikeln, Bürsten-, Korb- und Küferwaaren. e Gg. Scherer & Co., Langen. AiHeoaigc Niederlage C-. C. Windecker Seltersweg 2, Ecke am Kreuz. 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Louis Lony sah27fs,r uu „ ii 10,oO „ (-~*-' 30 rin Fichten-Schichtnutzholz (2—5 m lang), ; „ Fichten-Reiserprügelholz Zusammenkunft: Vormittags 10 Uhr im District Hinterwald (auf Saison-Ausverkauf der CommanditgeseUschaft für Mercerie S. Reinach & Cie. 5 Markt 5 Um für die im Frühjahr eintreffenden Maaren Platz zu schaffen, unterstellen mir unser Lager tn Winterwaaren einem Saison Ausverkauf und gewähren auf d e schon außerordentlich billigen Preise nachstehend verzeichneter Maaren einen Rabatt von »O°|0 und zwar auf: A^ollewaaren, als Hüllen, Kaputzrn, Bücher, Vesatzartikel, Trieottaillen, Trieotkleidchen, Jäckchen, Unterrocke, CoesettS re re. 20 °|o Rabatt. 'M 3MT 20 °0 Rabatt Spiefweräe 4—200 Slücke spielend, mit oder ohne Expression, Mandoline, Trommel, Glocken, Himmelsstimmen, Castag- netten, Harfenspiel rc. 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Eine' leistungsfähige Konservenfabrik (für Fleisch und Gemüse sucht tüchtige Vertreter, die bei der Kundschaft gut Verwandten und Freunden die schmerzliche Mittheilung, daß heute Nacht 3 Uhr unsere innigst geliebte Mutter, Großmutter und Schwiegermutter Katharine Carle Wwe, geb. Jung, nach langem schweren Leiden sanft entschlafen ist. Um stilles Beileid bitten Die tieftrauernden Hinterbliebenen. Lollar und Gießen, den 10. Januar 1890. Die Beerdigung findet Sonntag Nachmittag 3 Uhr zu Lollar statt. 376 ATechnicum Mittweida \o\ , i** \ — i \ Freunden und Bekannten machen wir hiermit die schmerzliche Mittheilung, dass es dem Herrn über Leben und Tod gefallen hat, unsere hebe Fra« Karoline Luise Kllsaliellia von HeinMts heute Mittag 1 Uhr im vollendeten 84. Lebensjahre zu sich zu rufen. Die trauernden Hinterbliebenen. Giessen, den 10. Januar 1890. Nachmittags 4 Uhr, findet im Locale des Herrn Orblg9 Rittergasse, eine öffentliche Arbeiter-Versammlung statt. Tages-Ordnung: 1) Ausstellung eines Candidaten für die nächste Reichstagswahl; 2) Wie sollen wir agitiren. ur Erneluna volksthümlicher Wahlen. «fr & Internationale Ausstellung Cöln a- Rh. 1889: Goldene Medaille. Alleinverkauf fgejetlge, |©O Ul GiCSSCU für Giessen u. Umgebung: ■ ■ ■ w Deutsche Schaumwein-Fabrik Wachenheim (Rheinpfalz) empfiehlt ihre patentirten aus reinem Naturwein ohne Zusätze von Spirituosen und ohne Einpumpen von Kohlensäure hergestellten, von ärztlichen Autoritäten günstigst begutachteten Schauöq.weine ä Mk. 1.75 die ganze Flasche, 369 1.10 die halbe Flasche. . r Reiche "MI Neber «WV Damen “W gM^wünschen sich zu verheiraten. Herren erhal-'^Wg ■gZLden sofort unter der denkbar p.rößtcn DiS--^« 1^^ cretion Näheres durch General-Älnzei- W* gcr Berlin SW. 61. Porto 20 Pf.^BW 379 Wermielhungen. 63] Ein schöne- FamilienlogiS im 1. Stock, bestehend aus 5 Zimmern, Kammer, Wasserleitung und allem Zubehör, ist per 1. oder 15. April zu vermieden. 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