1890 Zweites Blatt Nr. 208 Amts- und Anzergeblatt für den Kwtf Gieren. Gratisöeikage: Gießener Kamikienökätter Fenilleton 10*“ ' Annahme Don Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Corrn. 10 Uhr. Alle Armoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. zeige. tunben und Bekannten hier- daß unfere gute Mutter, Mer issler Wwe. daher Gemeinden und Bullenhalter daselbst günstige Gelegenheit zum Ankauf von Gemeindebullen. Gießen, den 26. August 1890. Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen. Jost, Regierungsrath. beamten) nach Maßgabe der Loealverhältnisse hierfür wöchentlich zu bestimmenden Tagen und Stunden verboten. Der Zeitpunkt, von wann an die vorstehende Bestimmung bezüglich des Lesens des Fallobstes eintritt, wird von dem Bürgermeister (Localpolizeibeamten) festgesetzt und bekannt gemacht- Kinder, welche das Alter der Schulpflichtigkeit noch nicht überschritten haben, dürfen nur unter Aussicht von Erwachsenen das Geschäft des Lesens verrichten. § 4. Von den Bestimmungen der §§ 1 bis 3 sind ausgenommen : alle rundum eingefriedigten und an den Wohnhäusern oder innerhalb des Orts an der Ortsstraße liegenden Grundstücke. § 5. Übertretungen der §§ 1 bis 3 des vorstehenden Reglements werden nach Art. 69 des Feldstrafgesetzes bestraft. 919] 95 9t SO 70 79-70 4360 219-25 17110 943 180.40 15390 905° Vierteljähriger JlBonnemetttsyretM 2 Mark 20 Psg. m» Bringerlahn. Durch die Post bezog« 2 Mark 60 Pfg. Redaction, ExpedMo» und Druckerei: -chnlstrstze Ar.Z* Fernsprecher 61. iseph Damer. Nachmittag W Uhr w vevorischtes. * Frankfurt, 5. September. Heute Nacht gegen 2 Uhr signalisirten bte Sturmglocken des Domes und Eschenheimer Thurmes, sowie die Signalisten der Feuerwehr „Großfeuer." Es brannte auf dem Keller der Vereinigten Brauereien von I. H. Bauer jr., Gräff und Seeger auf dem Hainerweg. Das Feuer war in der Faßhalle, wo die Fässer angefertigt, reparirt und verpicht werden, ausgebrochen. Das zweistöckige Gebäude von etwa 800 Quadratmeter Grundfläche stand in seinem mit Holz und dergleichen leicht Feuer fangenden Gegenständen angefüllten unteren Räumen in hellen Flammen. Die Insassen der im unteren vorderen Raum, sowie im oberen Stockwerk befindlichen Wohnungen wurden aus dem Schlafe geweckt und waren im Stande, sich und ihre Habseligkeiten in Sicherheit zu bringen. Auch Kinder, die in einer Mansarde schliefen, konnten noch zeitig genug entfernt werden. Die Mobilien im unteren Stock, welche nicht versichert waren, wurden sämmtlich gerettet, während die im oberen Stockwerk verbrannten versichert waren. Die Feuerwehren waren rasch zur Stelle und auch diesmal hat sich die Dampfspritze aufs Glänzendste bewährt. Wenn man die an das vollständig ausgebrannte Gebäude, das eine einzige mächtige Flamme bildete, direct anstoßenden großen Hallen aus Holz betrachtet, die vollständig intakt geblieben sind, so muß man der unerschrockenen Arbeit der Feuerwehr höchste Anerkennung zollen. Das Innere des Gebäudes ist mit allem, was darin war, ausgebrannt, ebenso ist das Dach abgebrannt,- die dickeren Mauern indeß scheinen vom Feuer wenig gelitten zu haben. Ueber die Ursache des Brandes theilt uns die betroffene Brauerei folgendes mit: In dem Keller der Vereinigten Brauereien auf dem Hainerweg wurde heute Nacht durch einen vor Jahresfrist entlassenen Arbeiter, welcher sich in die Lagerkeller schlich, ein Theil des Bieres durch Lösung der Zapfen fortlaufen gelassen, woraus derselbe das Gebäude in Brand steckte und sich dann erhängte. Der dadurch verursachte Schaden ist ziemlich beträchtlich, jedoch erleidet weder der Betrieb noch der Versandt des Bieres irgend welche Störung. lieb« Meu-Bruder Hoch WM hi«du-4 tis» leidlich gutem Zustande hinter einem dichten Buschwerk, wo es der gelehrte Herr wahrscheinlich auf dem Anstand liegen gelassen. Sein Freude kann man sich denken, als er wieder in Besitz der so wichtigen Aufzeichnungen gelangt war. Aber dem edlen Waidwerk soll er trotz dieses Vorfalls in inniglicher Treue ergeben geblieben sein. Wie unser Sonntagsjäger in jeder Hinsicht das Gebühren des wirklichen Waidmannes oft bis zur momentanen Unter- schiedslosigkeit nachahmt, so ist auch die Sprache, in welcher er seine Geschehnisse zum Besten gibt, das Jägerlatein. Nur daß es natürlich in seinem Munde den Beigeschmack aufweist, welcher seinem gesammten Austreten entsprechen muß. Wenn unsere Nimrods das Ohr eines Dritten" fern wissen, sprechen sie zwar ziemlich unverhohlen von dem Mißgeschick, welches ihrem Rohr anhaftet. „Es muß doch ein eigenes Gefühl sein," sagte einmal ein junger Sonntagsjäger wehmüthig nach dem so und sovielten Fehlschuß, „wenn man sein erstes Wild erlegt hat." — „Mag sein," erwiderte sein Freund, ein schon ergrauter Sonntagsjäger - „mit der Zeit ergiebt man sich aber auch darein, daß man überhaupt nichts trifft." Selbst seiner besseren Hälfte gegenüber fühlt sich der Sonntagsjäger unter Umständen noch immer zu solcher Offenheit verpflichtet. „Was hast Du mir mitgebracht, lieber Theodor?" fragt ihn seine Gattin, als er eben heimkehrt. — „Nichts," erwidert dieser empört, „siehst Du denn nicht, daß ich von der Jagd komme!" Um so mehr weiß er von der Sicherheit seines Rohres zu erzählen, sobald er hoffen darf, gläubige Zuhörer gesunden zu haben. „Wie waren Sie denn mit der gestrigen Treibjagd zufrieden, Herr Piepke?" — Und dieser, ein Sonntagsjäger, welcher auf dem Boden Spree-Athens sein classisches Latein gelernt hat, entgegnet: „Nu, sie war gerade nich übel! Aber Sie sollten mal bei uns eene sehen! Da kommen oft die Hasen so massenhaft angestürzt, daß man sie erst vom Gewehrlaus herunterputzen muß, um blos zielen zu können!" Seitdem übrigens der Colonisationstrieb in dem Deutschen rege geworden, begnügt er sich nicht mehr mit den heimath- | liehen Leisten, sondern sucht sogar überseeische auf. Für Den- Bekanntmachung. Der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen wird Montag den 22. September 1890 in Hungen auf dem Viehmarktsplatze eine Ausstellung von Zuchtvieh, verbunden mit einer Viehpreisverthellung veranstalten. An derselben können sich alle im Kreise Gießen wohnenden Viehzüchter mit ihren Zuchtthieren mit Ausnahme der Viehhändler betheiligen- Prämien werden nur für Zuchtthiere der Vogelsberger Rasse (Reinzucht) und der Simmenthaler Raffe (Reinzucht und Kreuzung) erthetlt. An Geldpreisen hat der landwirthschaftliche Provinzialverein zur Prämiirung von Simmenthaler Vieh 300 «M. und der landwirthschaftliche Bezirksverein zur Prämiirung von Simmenthaler und Vogelsberger Vieh 500 zur Disposition gestellt. Preise werden bewilligt: 1) für Bullen im Alter von einem Jahre und darüber, 2) für Rinder im Alter von einem Jahre ab und für Kühe jeden Alters. Rur preiswürdiges Vieh wird prämiirt. Sämmtliche auszustellende Thiere müssen bis Morgens 9 Uhr auf dem Marktplatz zu, Hungen, aufgetrieben sein. Bullen im Alter von IV2 und mehr Jahren müssen an einem Nasenring geführt und an demselben auf dem Ausstellungsplatze angebunden werden. Gelegentlich der Thierschau kann die Ankörung sprungfähiger Bullen durch die Körcommisston stattfinden. Es finden .AV-' Ss' Sonntag den 7. September Der Weßener Anreger erscheint täglich, Mit Ausnahme deS Montags. Die Gießener N«»ttie«srü11-r Werden dem Anzeiger MSchenttich dreimal beigelegt. '15 jenigen, welcher von einem solchen Revier heimkommt, ist die Situation dann allerdings oft ziemlich schwierig. Der Sonntagsjäger, welcher in der Nähe von Wien und Berlin auf Beute ausfliegt, kann sich, wenn sein Rohr wie gewöhnlich nicht trifft, sonder Mühe das Rebhuhn oder den Hasen verschaffen, welche er zu Hause als Trophäe seines Ruhmes itt die Küche schickt. Aber das Löwen- und Leopardenfell, welches der Asrikareisende heimzubringen hat, ist nicht immer so bequem zu erlangen. Ein echter Sonntagsjäger weiß sich jedoch unter allen Umständen aus der Schlinge zu befreien. „Freut mich," sagte ein erlauchter Herr unter denen, welche in Deutschland ein Krönlein tragen, zu einem hochgeborenen Nimrod, welchen die Waidmannslust in den schwarzen Erdtheil geführt hatte — „freut mich aufrichtig, Sie wieder zu sehen. Gut gefallen?" . . „Zu Befehl, Hoheit!" . . „Auf Löwen geschossen?" . . „Nein, Hoheit!" . . „Warum nicht? Soll doch Hauptspaß sein!" . . „Hoheit geruhen," erwidert unser Sonntagsjäger, ohne auch nur einen Augenblick die Fassung zu verlieren, „es war gerade Schonzeit!" Wir wissen nicht, wer der erste Sonntagsjäger gewesen ist. Jedenfalls ist er der Stammvater eines Menschenschlags, welcher eine ziemlich absonderliche und vereinzelte Stellung in der modernen Gesellschaft einnimmt. Am echten Waidmannsstande eingenistet wie eine Schmarotzerpflanze, rankt und klettert sie empor an diesem alten Stamme. Sie wird ihn nicht erdrücken, aber sie verbreitet sich in demselben Maße, wie die Lust am Waidmannsleben unter den Deutschen zunimmt. Aus Amerika, dem Lande der Patente, kam jüngst übrigens die Kunde, daß Jemand eine Angel conftruirt habe, welche genau die Größe und Anzahl der gefangenen Fische anzugeben vermag. Wofern es möglich wäre, diese Vorrichtung auf das Rohr des Waidmanns zu übertragen, würde somit aller Sonntagsjägerei mit einem Schlage Hartes geschehen. Doch inzwischen wird noch vom Wildhändler mancher Hase erstanden werden, welchen unser Sonntagsjäger als von ihm geschossen mit siegessicherem Blick „Muttern" in die Küche abliefert. Pon den Sonntagsjägern. Von B. 0. Wolfshofer. (Schluß.) Es mag ja vorkommen, daß solche Vorfälle einem Sonntagsjäger die Lust am edlen Waidwerk gründlich verleiden können- meist geht sie aber so in Fleisch und Blut über, daß Derjenige, welcher davon betroffen, kaum mehr davon zu heilen ist. In Wien kamen vor einiger Zeit einige Professoren der Universität aus den Gedanken, sich an diesem Sport zu beiheiligen. In heiteren Kreisen erzählte man sich, daß sie diesen Entschluß nach gemeinsamer sorgfältiger Ueber- legung vorzugsweise deßhalb faßten, um die überaus lästigen Folgen ihrer sitzenden Lebensweise mit Erfolg zu bekämpfen. Das soll denn auch gelungen sein, dafür traten aber nunmehr andere Uebelstände zu Tage. Einer der Herren pflegte feine Vorträge niemals frei zu halten, da ihm die Natur leider die Rednergabe vollkommen verweigert hatte. Er bediente sich stets seines Collegienheftes und war ohne dasselbe schlechterdings nicht im Stande, der wiffensdurstigen Jugend den Born seiner Beredtsamkeit zu erschließen. Eines Morgens suchte er, im Hörsaale angelangt, vergebens nach dem bedeutungsvollen Hefte. Die Situation war überaus peinlich, denn alle Bemühungen des gelehrten Herrn, den Vortrag frei aus dem Gedächtniß zu halten, scheiterten an der Widerspenstigkeit desselben. Als auch die nächsten Tage der Professor leine Vorlesungen veranstaltete, ahnen die Zuhörer desselben, tvas sich zugetragen. Es war nicht anders möglich, als daß -er sein so werthvolles Collegienheft beim Pürschen verloren hatte. Da faßten sie einen kühnen Entschluß. Nachdem sie in discreter Weise in Erfahrung gebracht, wo sich das Revier des im Allgemeinen so beliebten Lehrers befinde, begaben sie sich auf die Suche. Nach allen Richtungen durchstöberten sie dasselbe; eine leichte Aufgabe war das keineswegs- aber die -Mühe ward belohnt, sie sanden das Collegienheft in noch ießener Anzeiger General-Anzeiger. L-äs*- '*2 E'nPferdrkutchtmm ,hJ‘° Eintritt gesucht ”• sagt die Exp. b. ST/et L«ge G^‘emb«r ^onintn. u r>.-. von Mendels, ff* Mkwkk Setiii null N* z Sept* s. * „ 1iIat«'ialwte“Und J-rnt» in 2T. M kann und bHÄ versteht, wird für den Sen- ■ all ÄusWe gesucht Ccp? tragen Brandplah 14. Mbte SortirttiiF W] Wiesenstraße 1. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, Erlaß eines Regulativs gegen das zu frühe Einernten des Obstes betreffend. Das nachstehende, unter dem 20. November 1883 erlassene Reglement: „Das Einernten des Obstes betreffend" wird wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Da durch zu frühes Einernten des Obstes der Ruf des in den Handel gebrachten Obstes zum allgemeinen Nachtheil der Gegend herabgesetzt wird und der Genuß unreifen Obstes der Gesundheit schädlich ist, so wird den Großh. Bürger- meistereien empfohlen, genau nach dem im Reglement enthaltenen Vorschriften zu verfahren. Im Allgemeinen wird in diesem Jahre anzunehmen sein, daß die vollständige Reife der Aepfel erst in der ersten Hälfte October eintreten wird; vor 1. October sollte daher die Aepfel-Ernte nicht beginnen. Gießen, den 4. September 1890. Großherzogliches Kreisamt Gießen- v. Gagern. Reglement, das Ginernten des ObsteS betreffend. § 1. Die Einerntuug der Zwetschen, Aepfel und Birnen darf nicht vor dem von dem Bürgermeister, bezw. dem Localpolizeibeamten mit Zuziehung mehrerer der bedeutendsten Baumstück-Besitzer bestimmten Tag begonnen werden- § 2. Wer deshalb, weil fein Obst früher zur Reife gekommen, dasselbe vor dem allgemeinen Termin ernten will, hat um Erlaubniß hierzu bei dem Bürgermeister event. Localpolizeibeamten nachzusuchen, welcher, insofern er es für nöthig hält, durch einen oder nach Umständen zwei bis drei der im § 1 erwähnten Besitzer einen Augenschein darüber einnehmen läßt, ob das Obst den nöthigen Grad der Reise erreicht hat und ohne Nachtheil des Eigenthümers nicht bis zur allgemeinen Ernte hängen bleiben kann. Wird die Ernte gestattet, so hat der Bürgermeister, ev. der Localpolizeibeamte, zugleich einen Termin festzufetzen, bis zu welchem dieselbe beendet sein muß. Von der ertheilten Erlaubniß hat der Bürgermeister (Localpolizeibeamte) die Feldschützen zu benachrichtigen und für geeignete Aufsicht Sorge zu tragen. § 3. Von dem Zeitpunkt an, wenn das fallende Obst als Viehfutter verwendet werden kann, ist das Auflesen des Fallobstes außerhalb der von dem Bürgermeister (Localpolizei- Wir hören darüber noch weiter, daß der Brandstifter früher Kellermeister der Brauereien und dadurch mit den Localitäten' sehr vertraut war. Er hat sich nach vollbrachter That an einem außer Gebrauch gesetzten Wagen, der sich in einem Winkel der einen Halle befindet, erhängt und wurde dort nach Löschung des Feuers tobt in kauernder Stellung aufgefunden, so daß man Anfangs glaubte, er schlafe. Rasfi- nirter Weise waren die Schläuche vor der That von ihm durchschnitten worden, so daß die erste Hilfeleistung von der benachbarten Brauerei Binding geleistet werden mußte, die zuerst mit ihrer Spritze und mit genügend Wasser am Platze war. Das im Keller ausgelaufene Bier, sowie der Schaden an den Gebäuden repräsentirt nach einer Mittheilung der Brauerei-Directoren einen Verlust von 30—35000 Mark. * Frankfurt a. M., 3. September. Bei einer hiesigen größeren Bank wurde gestern der Versuch gemacht, einen gefälschten Creditbrief über 2200 Mk. anzubringen. Der Brief wurde Vormittags von einem jungen Mann vorgezeigt, der vorgab, Reisender des Ausstellers, eines guten Kunden der Bank in Heilbronn, zu sein. Die Unterschrift des Ausstellers wie auch die von zwei weiteren Firmen waren so, daß ein Zweifel an ihrer Aechtheit nicht auskommen konnte. Es fehlte aber der in solchen Dingen nothwendige Avis. Als der bett'. Bankbeamte vorschlug, diesen telegraphisch einzuholen, lehnte der Vorzeiger des Briefes dies unter dem Vorgeben ab, man könne das brieflich ordnen, er habe es nicht eilig und werde, wenn er seine zwei Tage dauernden Geschäfte in Darmstadt abgewickelt habe, wieder vorkommen. Das machte den Bankbeamten stutzig, noch mehr aber am Nachmittag das Ausfinden eines Briefes aus Heilbronn in dem Briefkasten der Bank, der nur Briese von Passanten aufnimmt, da die Briefträger ausnahmslos alle Postsachen in die Hände eines Beamten abliesern müssen. An dem Couvert, das den erwarteten, mit bester Unterschrift versehenen Avis enthielt, waren, wie es sich bei näherer Untersuchung herausstellte, augenscheinliche Fälschungen vorgenommen, insbesondere Marke und Stempel verändert worden. Als man das Couvert gegen das Licht hielt, fand man, daß eine frühere Adresse sehr vorsichtig herausradirt und eine neue über die Stelle geschrieben worden war. Damit stand die Fälschung fest. Bald darauf erschien der junge Mann selbst, um nachzufragen, ob vielleicht inzwischen der Avis angekommen sei. Während man ihn unter dem Vorwand, das Geld werde der Kassier sogleich bringen, in ein Zimmer wies, hatte mau die Polizei benachrichtigt. Bei dem Eintreten der Sicherheitsbeamten erbleichte der junge Mann und gestand sofort sein betrügerisches Verhalten. Er will aus Noth gehandelt haben, da er ohne Stellung ist. Er war früher in dem Hause, dessen Unterschrift er zu fälschen versucht hatte, angestellt gewesen. * Heppenheim a. d. B., 5. September. Den Besuchern unserer Gewerbe- und Industrie-Ausstellung steht für nächsten Sonntag, den 7. d. Mts., ein besonderer Genuß in Aussicht. An diesem Tage wird nämlich zum ersten Male die Beleuchtung unserer herrlichen, sagenumwobenen Burgruine Starkenburg stattfinden, ein prächtiges Schauspiel, welches den an sich schon regen Besuch der hiesigen Ausstellung noch beträchtlich heben wird. Am letzten Samstag stattete Herr Bischof Dr. Haffner von Mainz der Ausstellung einen Besuch ab. Länger als eine Stunde verweilte der hohe Herr in Begleitung zahlreicher Geistlichen in den Ausstellungsräumen und spendete — sichtlich überrascht und hocherfreut — überall volle Anerkennung und hohes Lob. Man nimmt an, daß der Besuch unseres Groß- herzogs dahier nach dem 10. d. Mts., um welche Zeit Hoch- derselbe voraussichtlich aus Rußland zurückkehrt, stattfinden wird. Am Montag fand die Beurtheilung der Ausstellungsgegenstände behufs Zuerkennung von Diplomen durch eine hierzu gewonnene Commission von Sachverständigen statt. Das Endresultat ist zwar noch in Geheimniß gehüllt, doch konnte man wenigstens soviel erfahren, daß liberaler Weise besonders da Anerkennungen zugesprochen wurden, wo sie braves Streben des kleinen Handwerkers bekundete. Damit auch der Jugend leichter Gelegenheit geboten ist, die Ausstellung zu besuchen, wurde Schülern von Volks- und Gewerbeschulen, die sich in Begleitung ihrer Lehrer einfinden, der Eintritt zu 10 Pfennig gestattet. — Es waren einmal vier Fliegen und diese hatten Hunger. Die erste machte sich über eine Wurst her, die recht appetitlich aus dem Teller lag. Die Fliege starb an Dünndarmentzündung, denn die Wurst war mit Anilin gefärbt. Die zweite Fliege naschte am Mehl, welches unbedeckt in einem Topfe dastand, und siehe da — sie krepirte an Magenverengung, denn das Mehl war mit Schwerspat gefälscht. Die dritte Fliege machte sich über den Milchtops her, aber sie verendete elendiglich an der Kolik, denn zu ihrem Unheile war die wässrige Milch mit Kalk gekräftigt. Da dachte denn die vierte Fliege: „Hin ist hin, verloren ist verloren! Soll denn einmal Alles sterben, so wähle ich das sicherste Mittel", und sie flog auf ein dastehendes Fliegenpapier, aus welchem ein Todtenkopf mit der Inschrift „Gift" gemalt war. Sie trank und trank, sie sog und sog eine ganze Zeit, blieb aber röhlich und guter Dinge, und sie — starb nicht, denn auch das Fliegenpapier war gefälscht! * Das Gesetz vom 22. Juni 1889, betr. die Alters- und Jnvaliditäts-Verficherung der Arbeiter wird voraussichtlich am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten und es ist deshalb höchste Zeit, daß sich die betheiligten Kreise, namentlich auch die Arbeiter selbst, mit dem Inhalt des umfangreichen Gesetzes genau vertraut machen. Am zweckmäßigsten wird dies ge- chehen können mittelst Benutzung einer kleinen von der Bergischen Handelskammer zu Lennep vortrefflich zusammengestellten Schrift, welche in gedrängter Form die wesentlichen Bestimmungen enthält und Formulare beifügt. Wir empfehlen die Benutzung des kleinen Schristchens, das den Titel „Winke ür Arbeiter" führt und in größeren Partien zum Preise von 10 Psg. das Stück von I. F. Ziegler, Remscheid bezogen werden kann. * Verkürzung der Arbeitszeit. Nach den Ergebnissen der Physiologie brauchen die Muskeln und Nerven ebensoviel Zeit sich zu erholen, als man vorher Zeit gebraucht hat, sie zu ermüden. Demgemäß ist jede Arbeitsleistung über den zwölf- stündigen Arbeitstag hinaus vom Uebel. Es ist indeß eine Thorheit, die gesammte Industrie über einen Leisten zu schlagen und, wie der Pariser Socialistencongreß, den Achtstundenarbeitstag für jedes Gewerbe zu verlangen, denn offenbar sind acht Stunden Arbeit in der Stickluft eines Bergwerks etwas völlig anderes als acht Stunden Maurer- und Tischlerarbeit. Eine gesetzliche Regelung der Arbeitszeit ist freilich der Willkür gewissenloser Ausbeuter gegenüber durchaus am Platze, denn in der nationalen Arbeitskraft liegt das kostbarste nationale Capital, das unbedingt geschont werden muß. England, Nordamerika, Frankreich, Oesterreich und die Schweiz haben deshalb den zehn-, elf- und zwölfstündigen Arbeitstag eingeführt, während in Deutschland noch häufig bis zu fünfzehn Stunden gearbeitet wird. Ein staatlicher Eingriff ist hier durchaus erforderlich, und den einzuschlagenden Weg zeigen die beiden berühmten Erlasse Kaiser Wilhelms II. Die nächste Etappe aus diesem Wege wird eine maßvolle Begrenzung auch für die erwachsenen Arbeiter sein müssen. Wer sich näher über den Gegenstand zu unterrichten wünscht, empfehlen wir, den Artikel in „lieber Land und Meer" (herausgegeben von Professor Joseph Kürschner, redigirt von Otto Baisch, Stuttgart, Deutsche Verlags-Anstalt) selbst nachzulesen, in welchem sich Dr. Heinrich Fränkel über die „Verkürzung der Arbeitszeit" ebenso ruhig und objectiv, wie belehrend und anregend ausspricht. „Ueber Land und Meer" bemüht sich überhaupt, nicht nur den Zeitereignissen zu folgen, sondern seine Leser über alle Zeitbewegungen und theoretischen Auseinandersetzungen in leicht verständlich und anregend geschriebenen Aufsätzen zu unterrichten und ist heute, ganz abgesehen von seinem Unterhaltungswerth, entschieden die vielseitigste deutsche Zeitschrift. Gießen, 5. September. Ein Erfurter socialdemokratisches Blatt versteigt sich zu der traurigen Bemerkung, daß das Sedan fest ein Fest der Mordbrenner sei. Von solchen Ausdrücken und Gesinnungen sollte man sich eigentlich mit Ekel abwenden, wenn es nicht anderseits Pflicht wäre, denselben gegenüber zu treten. Wir glauben dies im vorliegenden Fall nicht besser thun zu können, als indem wir hier auf den Schlußtheil der in Lollar gehaltenen Festrede eingehen, über welche uns von befreundeter Seite Informationen zugingen. Der Festredner hatte zunächst der Wichtigkeit des Tages gedacht und dieselbe begründet- der Tag erinnere an die Wendezeit des Deutschen Reiches und an die großen Männer, welche unsere Geschichte gemacht, außerdem an den Zusammenbruch des napoleonischen Systems. Deshalb sei nicht der Schlachtentag zum Nationalfesttag erhoben, sondern der 2. September, welcher uns den Preis und die Gewißheit erbrachte, daß der Grundstein zum Reich, der politische Kampspreis errungen. Auch in Frankreich scheine man mehr und mehr den eigentlichen Sinn unserer Feier zu verstehen, welche weitaus mehr ein Friedensfest und Fest der Versöhnung als ein Fest kriegerischen Geistes sei. Das Fest soll trotzdem nicht ein Fest kriegerischen Geistes sein, obgleich wir uns der Errungenschaften und der Siege aufrichtig freuen, sondern ein Ver- söhnungssest und eine Mahnung, Einkehr in uns selbst zu halten, aus Einigkeit hinzuwirken und die Meinungsverschiedenheiten im Innern des Reichs zu begleichen, leben wir doch in einer Zeit socialpolitischer Neugestaltung, wie sie die Welt vorher noch nicht gesehen. Nachdem gerade durch den Tag von Sedan der Weg zur Einigung des Kaiserreichs deutscher Nation beschritten, habe Kaiser Wilhelm der Siegreiche nicht nur noch weitere kriegerische Lorbeeren errungen, sondern auch Sieg auf Sieg auf dem friedlichen Kampffeld des inneren Reichs-Ausbaues erstrebt und verzeichnet und er krönte fein Werk durch den Beginn der socialpolitischen Gesetzgebung. Kaiser Wilhelm II., Soldat vom Scheitel bis zur Zehe,, gleicht seinem erhabenen Ahn auch in dem Bestreben, der Gesammtheit seines Volkes, namentlich den minderbegüterten Klassen, dasjenige Maß von Wohlthaten zuzuführen, welches in dieser einmal unvollkommenen Welt denkbar möglich erscheint. Blickten wir in die Zukunft, so wäre der Tag nahe, an dem ein Gesetz fiele, welches seither gegen denjenigen Bruch- theil unserer Bevölkerung gerichtet gewesen wäre, welcher — nehmen wir es zu seiner Ehre an — aus Ueberzeugung glaubte ein Ziel erstreben zu müssen und zu können, auf anderen Wegen sich und den Mitmenschen bessere Lebensbedingungen zu verschaffen als auf den durch die Cultur und Gesetz bezeichneten Wegen. Wenn die jetzige Regierung wohl mit voller Berechtigung glaubt, dieses Gesetz entbehren zu können, so sei dies nicht allein ein Zeichen für die Stärke und Festigkeit des Reiches nach innen und außen, sondern auch ein Beweis dafür, daß die Regierung sicher tst, ohne Ausnahmegesetz im friedlichen Wettkampfe der Geister den Umsturz-Anhängern die Waffe aus der Hand nehmen zu können. Zur Erreichung dieses hohen Zieles bedarf es aber eines ehrlichen Willens und der Mitwirkung Aller; dann aber wird der Tag nicht mehr fern sein, an dem der innere Meinungsausgleich geschaffen, der Tag, an dem — als einem zweiten Sedanssest in socialpolitischer Beziehung — die Wortführer der Gegner von selbst die Waffen des Geistes und der Ideen niederlegen werden in die Hand desjenigen, der allein von Gott berufen ist, über das Wohl seines Volkes zu wachen, dasselbe zu schützen und zu fördern. Daß dies gelinge und daß wir allezeit treu und fest zu dem Kaiser stehen, ihn ehrlich und redlich in allen Kämpfen, unterstützen, dies wollen wir durch ein dreifaches Hoch bekräftigen. Literatur uit» Kanft — Die erste Nummer der von uns bereits angekündigten neuen Ausgabe der »Modernen Äunft* — das erste Vierzehntagsheft — ist erschienen und übertrifft die höchsten Erwartungen, welche man an Ausstattung und Inhalt eines tllustrirten Blattes stellen kann. Zum ersten Male in Deutschland wird hier der Aquarell-Facsimile- Druck nach dem Vorbilde der französischen WeihnachtS-Nummer des „Figaro" angewandt und wir constatiren mit Genugthuung, daß daS deutsche Blatt dem französischen nicht nur in jeder Weise ebenbürtig ist, sondern, wenn man die Billigkeit der „Modernen Kunst" ins Auge faßt, dasselbe bei Weitem übertrifft. Die neue Ausgabe der „Modernen Kunst" erscheint in einem überaus vornehmen Gewände;, der Umschlag enthält ein prächtiges Porträt der beliebten Sängerin Lola Beeth. Im Text fesselt uns der große Roman Ernst v. Wol- zogens „Der Thronfolger", sowie eine Novelle „Eines Künstlers Weib" von Ida Boy-Eo, sowie der Artikel „Circusbilder" von Paul Dobert, „Berliner Sommerabende" und „Die Kunst der Mode" von Georg Buß, welcher Aufsatz eine Serie von Modeberichten einleiteb die mit geschmackvollen Modebildern ausgestattet ist. Literarische, Theater-, Musik- und Kunstberichte bringen reiche Anregung und orientiren über alle diesbezüglichen Fragen der Gegenwart. Die Vierzehntagsheft-Ausgabe der „Modernen Kunst" (Berlin, W. 57, Verlag von Rich. Bong) erscheint jährlich in 24 Heften d 60 Psg. und in zwei sehr starken und glänzend ausgestatteten Extraheften (Weihnachts- und Frühlings-Nummer) r» während diese Extra- Hefte für Nichtabonnenten 3, resp. 2 kosten. Alle Buchhandlungen und Postanstalten nehmen Bestellungen an. verkehr, Cauö» «nd votkrwirth schäft. — Zur Feststellung de- Schlachtgewichts unserer Hans- thiere. Oft genug ist schon daraus hingewiesen, wie große Bedeutung die Diehwaage hat, um das sogenannte „Schätzen" zu beseitigen und eine Bezahlung des wirklichen Gewichtes zu sichern. Unter diesen Verhältnissen lohnt es sich nicht, das Fettvieh über das Stadium der Halbmast hinaus zu mästen, weil eine Gewichtszunahme später nur in geringem Maße staltfindet. Das in dem Fletsch vorhandene schwere Wasser, welches in größeren Mengen in den Fettzellen eingeschlossen ist, wird zum großen Theil durch leichteres Fett ersetzt. Diese sog. Kernmast kommt aber bei dem alleinigen Bezahlen nach Gewicht nicht zum Ausdruck, wird nicht bezahlt, sodaß die letzte Fütterungsv riode nur Kosten verursacht. Um nun den Zeitpunkt, wo eine größere Gewichtszunahme und mit ihr die Rentabilität auf- bört, feststellen zu können, ist eine Waage unumgänglich nothwendig. Der Großgrundbesitzer kann sich allein eine Waage anschaffen, während die Nehmen Besitzer auf genossenschaftlichem Wege am besten zum Ziel kommen. Selbst cm verwohnter Raucher dürste nach einmaligem Versuch ein treuer Kunde des Versandt Geschäfts Mey & Edlich, Leipzig'Plagwitz, werden, was sich einfach schon daraus erklärt, daß die bekannte Weltfirma ausschließlich mit den anerkannt ersten Fabrikanten Deutschlands in Verbindung steht. 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