Nr. 302. Zweites Blatt. Sonntag den 29. December 1889. Der -ießeuer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des MontogS. Die Gießener AnmttieuvtLIter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Gießener Anzeiger Kenerat-Wnzeiger. Bierkeljäbriger AVonnementspreisr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg. Redaktion, Expedition und Druckerei: SchutliraßeAr.7. Fernsprecher 51. Aints- und Anzcigeblatt für den Atreis Gieren. Hratisöeiläge: chießener Kamilien6lätter Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden 9h: mer bis Sonn. 10 Uhr. Älle Annoncen-Vureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. 2lmtlid?cr Theil. Bekanntmachung, die Verpflegung von Landarmen betreffend. Aus Sofien des Kreises sollen mehrere Personen, die zum Theil noch etwas arbeiten können, geeigneten Famllien in Pflege gegeben werden. Offerten sind bei den Großh Bürgermeistereien einzureichen, durch deren Vermittelung nähere Auskunft über Person der Pfleglinge und die Pflegeerforderniffe ertheilt wird. Gießen, am 24 December 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Gießen, am 24. December 1889 Betr.: Wie oben Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen lasten und bei Ihnen eingereichte Offerten mit Bericht uns alsbald vorlegen. __v. Gagern.__ Betr.: Das Landgestüt, insbesondere r ie Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler in 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreise-. Wir sehen unter Rückziehung unserer Verfügung vom 21. December 1889 Ihrem Berichte darüber entgegen, rote* viele Scheine'Sie für voraussichtlich im Jahre 1890 zur Bedeckung kommende Stuten nöthig haben werden. v. Gagern. Was haben die Arbeiter fdion jetzt zur Sicherung der Invaliden- und Altersrente zu thun? Bekanntlich setzt der Ansprtich auf Invaliden- oder Altersrente die Znrücklegung einer Wartezeit voraus, welche bei der Invalidenrente fünf, bei der Altersrente dreißig Beitragsjahre zu je 47 Beitragswochen beträgt. Würde diese Bestimmung auch für die erste Uebcrgaugszeit nach dem In- krafttreten des Gesetzes gelten, so würde Invalidenrente überhaupt erst fünf Jahre, Altersrente erst dreißig Jahre nach diesem Zeitpunkte bezogen werden können, und die ältere 'Arbeitergeneration von heute lvürde au den geplanten Wohl- thaten nur einen sehr beschr^ kten Antheil erhalten. Da dies jedoch vermieden werden sollte, so sind im §§ 156 ff. des Gesetzes für die Ucbergangszeir wesentliche Erleichterungen zugestanden worden. Hiernach vermindert sich zunächst die Wartezeit für die Invalidenrente zu Gunsten derjenigen Versicherten, welche während der ersten fünf Kalenderjahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erwerbsunfähig werden und für welche während der Dauer eines Beitragsjahres auf Grund der Versicherungspflicht die gesetzlichen Beiträge entrichtet worden sind, um diejenige Zahl von Wochen, während deren sie nachweislich vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, jedoch innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, in einem Arbeits- oder Dienstverhältniß gestanden haben, welches nach dem Gesetze die Versicherungspfltcht begründen würde. Rehmen wir also z. B. an, daß das Gesetz am 1. Januar 1891 in Kraft treten sollte, dann kann ein Versicherter, der 47 Wochen später, also am 25. November 1891, erwerbsunfähig wird, Invalidenrente beanspruchen, dasern für ihn in der ganzen Zeit vom 1. Januar bis 25. November 1891 Beiträge geleistet worden sind und er außerdem nachweist, daß er in der Zeit vom 25. November 1886 bis 1. Januar 1891 mindestens 188 Wochen gearbeitet hat. Militärdienst und Krankheit werden in der Regel in die Beitrags-, bezw. Arbeitszeit eingerechnet, bedürfen aber gleichfalls der Bescheinigung. Die 188 Wochen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes kommen dann dem Versicherten zu Gute, gleich als ob es Beitragswochen wären, obwohl fiir dieselben in Wirklichkeit keine Beiträge geleistet worden sind. Aehnlich i)t es bei der Altersrente. Hier vermindert sich die Wartezeit für Versicherte, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes das 40. Lebensjahr vollendet haben und den Nachweis liefern, daß sie während der dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unmittelbar vorangegangenen drei Kalenderjahre insgesammt mindestens 141 Wochen hindurch tatsächlich in einem nach diesem Gesetze die Vcrsiche- rungspflicht begründenden Arbeits- oder Dienstverhältniß gestanden haben, um so viele Bcitragsjahre, als ihre Lebensjahre zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes die Zahl 40 übersteigen. Tritt al'o z. B. das Gesetz am 1. Januar 1891 in Kraft, so wird ein versicherungspflichtiger Arbeiter, der am 2. Januar 1891 das 70. Lebensjahr vollendet, ohne Weiteres Altersrente empfangen, vorausgesetzt, daß er den erforderlichen Arbeitsnachweis für die Zeit vom 1. Januar 1888 bis 1. Januar 1891 erbringen kann. Was folgt daraus? Daß jede Person, welche dem Gesetze unterworfen fein wird, rechtzeitig daran denken muß, sich die erforderlichen Nachweise für die Ucbergangszeit zu verschaffen. Krankheit wird durch die Kastenvorstände oder die Gemeindebehörde bescheinigt, Militärdienst durch die Militärpapiere nachgewiesen. Der Nachweis der Beschäftigung ist dagegen durch Bescheinigung der für die in Betracht kommenden Beschäftigungsorte zuständigen unteren Verwaltungsbehörden (Amtshatiptmannschaften, Stadträthe) oder durch eine von einer öffentlichen Behörde beglaubigte Bescheinigung der Arbeitgeber zu führen. Deßhalb möge jeder Arbeiter und Dienstbote darauf bedacht fein, sich diese Nachweise wenn irgend möglich, bis zum 25. November 1886 zurück zu sichern. Handelt es sich dabei um ArbeitSverhält- nisse, welche inzwischen wieder gelöst worden sind, so versäume man keine Zeit. Der frühere Arbeitgeber kann sterben oder auswandern, die ehemaligen Arbeitsgenossen sind nicht mehr zu ermitteln oder wissen sich später nicht mehr genau zu erinnern. Deßhalb thut in solchen Fällen Eile Noth. Von dem Besitze eines solchen Nachweises, von dem rechtzeitigen Anträge auf Ertheilung desselben kann es künftig abhängen, ob Jemand eine Rente von jährlich mehr als 100 Mk. erhält oder leer ausgeht. Auch ist es für Personen, welche z. Z. älter als 58 Jahre und, erforderlich, sich gleichzeitig für die Zeit vom 1. Januar 1888 die Höhe des erhaltenen Lohnes bescheinigen zu lassen, da dieser auf die Höhe der Rente von wesentlichem Einfluß sein und der Besitz einer solchen Bescheinigung unter Umständen die jährliche Altersrente um einen Betrag bis zu fast 85 Mark steigern wird. Es ist dringend zu wünschen, daß die Kenntniß dieser Bestimmungen möglichst weit verbreitet werde. Arbeitgeber und andere Personen, welchen sich sonst Gelegenheit bietet, werden sich ein großes Verdienst um die ihnen nahestehenden Arbeiterkreise erwerben können, wenn sie dieselben wiederholt hierauf aufmerksam machen und über die Folgen einer etwaigen Nachlässigkeit in dieser Beziehung aufklären wollten. vermischtes. Berlin. Ein recht trauriges Ende hat am 18. d.M. Abend ein kaum achtzehnjähriges Mädchen genommen. Die junge Dame war bereits seit mehreren Wochen beschäftigt, ein Weihnachtsgeschenk in Gestalt einer Stickerei für ihre Eltern zu fertigen und hatte sich zu diesem Zweck allabendlich in ihr Zimmer eingeschlossen. Auch am Mittwoch hatte sich das Mädchen ans dem Wohnzimmer entfernt und in ihrer Stube eingefchlosten Als Donnerstag Morgen die Mutter ihre Tochter wecken wollte, wurde ihr trotz wiederholten Rufens und PochenS nicht geöffnet. Als man das Schloß erbrochen hatte, bot sich den Eintretenden ein tief erschütternder Anblick: Dicht am Tisch am Fußboden lag das junge Mädchen tobt, in den erkalteten Hand noch die Nadel und bunte Wolle der Stickerei haltend. Die Arme war bei der Weihnachts- arbelt vom Herzschlage getroffen worden. Berlin. Tragi römisch. Wie schwer es ist, es allen Leuten recht zu machen, das mußte ein armer Musensohn zu feinem Schaden dieser Tage erfahren. Nach langem Mühen war es dem Studiosus gelungen, zwei Leetionen zu ergattern, deren karger Ertrag ihm über des Lebens Nothdurft Hinweghelfen sollte. An einem der letzten Tage erscheint nun der Student bei dem einen feiner geistigen-Pflege Befohlenen. Der Papa empfängt den Korrepetitor mit düsterer Miene und eröffnet dem Bestürzten, daß fein Sohn eine überaus schlechte Censur nach Hause gebracht habe- er, der Vater, sei zwar von dem redlichen Eifer des Lehrers überzeugt, aber der bedauerliche Mißerfolg dieser Bemühungen zwinge ihn, auf dessen weitere Mitwirkung an der geistigen Ausbildung seines Sprößlings zu verzichten. Betrübten Gemüthes erscheint der Student in dem zweiten Hause. Hier empfängt ihn Mama mit außerordentlicher Liebenswürdigkeit. Sie ist entzückt, denn die Censuren ihres Töchterchens lauten überaus glänzend; das begabte Kind braucht feine Nachhülfe mehr. Die glückliche Mutter verabreicht dem jungen Manne mit den herzlichsten Dankesworten für sei, so erfolgreichen Bemühungen das restliche Honorar- er braucht sich nicht weiter zu bemühen ... Die Geschichte ist comisch für den, der sie in der Zeitung liest, aber sie ist recht traurig für den armen Studenten, der die eine Leetion verlor, weil sein Zögling zu wenig, die andere, weil derselbe zu viel gelernt hatte. — Aus dem Gerichtssaal. Ein ehemaliger Kaufmann Massow, der in Berlin zahlreiche Betrügereien verübt hatte, dann nach Amerika floh, von dort nach Pest ging und schließlich wieder ausgeliefert wurde, stand dieser Tage vor dem Berliner Landgericht I und wurde zu vier Jahren Gefängniß verurtheilt. Er hatte hartnäckig geleugnet, daß er die Person sei, welche die Betrügereien verübt hatte. Gefragt, ob er zu dem Strafmaß noch etwas zu bemerken habe, erwiderte er: „Edler Herr Gerichtshof!' Der hochselige Kaiser Friedrich hat zwar gesagt „Lerne zu leiden, ohne zu klagen", aber er hat nicht gesagt: „Lerne unschuldig zu leiden." Ich trete meine Strafe aber dennoch an." — Ucber die Verwundungen durch das kleinkalibrige (3c- wehr hat Professor Paul Bruns in Tübingen Versuche an- gestellt und hat gefunden, daß der Character der Schußwunden auf alle Entfernungen viel günstiger ist, als bei den bisherigen Geschossen. Bei Nahschüssen sind die Erscheinungen der Sprengwirkungen seltener und weniger ausgesprochen, die Zertrümmerung der Weichtheile gegen den Ausschuß hin weniger gewaltig. Bei Fernschüssen nehmen die Splitterungen der Knochen immer mehr ab, die Wunden stehen dabei reinen Schnittwunden sehr nahe, bieten somit die besten Heilungs- bebingungen. Die Mantelgeschosse selbst erteiben sehr wenige Veränderungen, am wenigsten bic mit Stahlmantel. Alles in Allem stellt bas neue Kleinkalibergewehr nicht blos bic beste, sonbern zugleich die humanste Waffe bar. — Da ist es ja eine Lust, sich au- ober tobtschießen zu lassen. — Als in bem Jahre 1684 eine ber ersten fahrenden Posten, die zwischen Leipzig und Nürnberg den Verkehr ver Mitteln sollte, eingerichtet wurde, führte die Leipziger Kaufmannschaft nach kurzem Bestehen über dieselbe bei ber sächsischen Regierung Beschwerde, weil die Passagiere klagten, „wie darbey nicht allein so lüderliche Wagen, sondern auch zu öfteren Mahlen versoffene und untüchtige Postillons darbey wären, durch welche die Passagiers verwahrloset und umge- schmissen würden. Insonderheit sei es am sogenannten Hungerberge bey Gera, welcher um Mitternacht passirt würde, gefährlich, indem an dem Wagen keine Laternen wären". Darauf erwiderte der Seitens der Regierung zur Auskunft veranlaßte Oberpostmeister Kees, wie es denn allerdings auf besagtem Hungerberge sehr gefährlich wäre; wenn aber die Passagiers nicht umgeschmissen seyn wollen, so mochten sie an dießer Stelle außsteigen und bey her gehen; Lichter und Laternen können die Postillons nicht allzeit bey sich führen!" — Zwei junge Kaufleute streiten miteinander. Jeder behauptet, das Geschäft seines Prinzipals fei das bedeutendere. „Unsere Neisenden", meint ber Eine, „haben soviel zu thun, daß sie fast das ganze Jahr hindurch auf ber Tour sind." „Bah", entgegnet ber Andere, „das ist noch gar nichts; wir haben Reisende, bic gar nicht mehr wieder- kommen!" — Guter Rath. In einem Gasthause wirb einem Gaste ein Entenbraten vorgesetzt, in dessen Haut noch zahlreiche Federstummel stecken. Bei der Zeche wird ihm der Braten mit 2 Mk. berechnet. „Sagen Sie dem Wirth", wendet sich der Gast zum Kellner, „baß er seine Enten ebenso gründlich rupfen möchte, wie seine Gäste." London, 22. December. Stanleys Verleger werben mit Anträgen seitens ber Buchhänbler aller Nationen überschüttet, ihnen bas Verlagsrecht für bereit Laub abzutreten. Häufig wirb gar kein bestimmtes Gebot gemacht, sondern es heißt nur, man sei erbötig, so und so viel mehr als der höchste Bieter zu zahlen. (?) Eine amerikanische Firma wollte sogar für bas Verlagsrecht in bett Vereinigten Staaten zweimal so viel als irgenb Jemanb sonst zahlen. — Englischer Spleen. Aus der Schweiz wird geschrieben : Vor einigen Tagen erklang eines Morgens plötzlich die Lärmglocke der Kathedrale in L. Eine Menge Menschen sammelten sich auf den Straßen, um zu vernehmen, in welcher Richtung das Feuer ausgebrochen sei; einige Feuerspritzen rasselten schon über die Straßen. Da aber der Thurmwächter stumm blieb, so erstieg der Polizeichef den Thurm und fand da einen Engländer, der noch immer an der Glocke zog und auf die Frage, was das zu bedeuten habe, erklärte, daß er vergleichende Studien über den Klang der Glocken auf bem Kontinent anstelle. Er hatte für feine Versuche 12 Franken zu zahlen. (Nachdruck verboieu.) Einen wichtigen Theil der socialen Politik bildet die Frage der Beschaffung gesunder, hinreichend geräumiger Wohnungen für die arbeitenden Klassen. Die Bewegung zur Wohnungsreform begann zunächst besonders in England, und die dort erzielten practischen Erfolge sind für die anderwärts vorhandenen Bedürfnisse und Bestrebungen, wenn auch nicht immer mustergiltig, so doch in der Hauptsache anregend und bahnbrechend gewesen. Namentlich ist der Gedanke, den Arbeitern die Erwerbung kleiner Wohnhäuser, womöglich mit etwas Garten, zu Eigen- thum durch allmähliche kleine Theilzahlungen zu erleichtern, schon vielfach ins Leben getreten. Besonders waren es in Deutschland die ergreifenden Schilderungen der Arbeiter-Wohnungsnoth, welche im Jahre 1864 den Congreh deutscher Volkswirthe veranlaßte, eine Commission niederzusetzen, welche in Gemeinschaft mit dem Centralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen Mittel zur Abhilfe der Wohnungsnoth in Gemeinden mit stark anwachsender Bevölkerung Vorschlägen sollte. Aus diesem Beschlüsse ging ein von beiden Vereinen (1865) herausgegebenes Werk verschiedener Verfasser hervor unter dem Titel: „Die Wohnungsfrage unter besonderer Rücksicht auf die arbeitenden Klassen." Während nun der volkswirthschaftliche Congreß von reformatorischen Anregungen nach einiger Zeit zurückkam und den geeignetsten Weg zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse in der vollen Freigebung des Baugewerbes erblickte, har der vorgenannte Centralverein auch späterhin alle motivirten Vorschläge publicirt, so daß ein umfangreiches und werthvolles Material über diesen Gegenstand besteht. Insbesondere ist der mangelhafte Zustand der Behausungen in den Städten und auf dem Lande von Bergius, Ludolf Parissus, Hugo Senftleben, Freiherr von der Goltz, H. Müller und Karl Brämer beschrieben und die Unzulänglichken der Privat- speculatiou zur Abhilfe, namentlich mit dem Hinweise aus die unberechenbare, oft sprungweise Zunahme der Bevölkerung dargelegt worden. Die baupolizeilichen Vorschriften und ihren schädlichen Einfluß auf das Zurückbleiben der Häuserbauer für die arbeitenden Klassen kritisirten (1865) die Baumeister Ende und Böckmann. Vorschläge zur guten, gesunden und wohlfeilen technischen Einrichtung der Häuser machten W. Emmich, der 1858 die Roberts'schcn Musterhäuser in London empfahl, V. A. Huber, Senftleben (1865 und 1869), Reinhold Klette (1865) und L. Parisius, neben deren Originalschrifrcn auch die von anderer Seite veröffentlichten Entwürfe und besonders geartete Bauten besprochen wurden. Mit der steigenden erweiterten Kenntniß der verschiedenartigen Ortsverhältnisse und Landsitten gingen jedoch die Ansichten der verschiedenen Schriftsteller und Mithelfer zur Lösung dieser Frage anscheinend immer weiter auseinander. Vvm Standpunkte der Gesundheitspflege aus erklärtem. sich die Wohnungsreformer in erster Linie für die Auslegung. | des Bauplatzes aus großen Städten hinaus in das freie Feld, womit einerseits die Erbauung niedriger Häuser und andererseits die Eröffnung bequemer Verbindungsmittel nach dem Innern der Stadt Zusammenhängen. Für diesen Fall werden die localen Verbindungsbahnen gewissermaßen zum Schwerpunkte der Wohnungsfrage. Daß dies letztere zu erreichen nicht so unrichtig ist, haben die Erfahrungen der Neuzeit zur Genüge bewiesen. Man schaffe nur Verkehrsmittel in solche Gegenden und der Verkehr wird sich nicht nur heben, sondern anch lohnen. Im Allgemeinen wird ja wohl zugestanden, daß der Staat oder die Gemeinde mcht selbst für ihre Bürger bauen soll- wohl aber ist es dringend nöthig, daß eine öffentliche Hilfsleistung durch Modellausstellungen, unter Umständen auch Vorschubleistungen zu mäßigem Zinsfüße an gemeinnützige Gesellschaften geboten wird. Endlich wird auch eine moralische Verpflichtung der Arbeitgeber, für die menschenwürdige Unterbringung der von ihnen herangezogenen Arbeitnehmer zu sorgen, allgemein anerkannt, wenn ihnen auch eine solche Pflicht kaum auferlegt werden kann. Der menschenfreundliche Arbeitgeber wird sich an diese Pflicht wohl nicht erst erinnern lassen. Nachahmungswerthe Beispiele, in denen Arbeitgeber gute Wohnungen für ihre Arbeiter aus eigenen Kräften gebaut haben, werden von Kobes, Ludwig Jacobi, Hoffmann, Freiherr v. d. Goltz, Arweld Emminghaus, Senftleben, Brämer u. a. m. geliefert. Nicht unwichtig sind die Ausführungen Emmichs über die Erleichterung des Grundcredits zum Zwecke schnellerer Befriedigung des Wohnungsbedürsnisses, wie auch die später eingetretene Verbesserung des Hypothekengesetzes und die Errichtung zahlreicher Bvdencredit-Geselli'chaften diesem Bedürfnisse hilfreiche Hand geboten haben. Wenn aber weder Speculanten, noch Arbeitgeber geneigt oder im Stande waren, der Wohnungsnoth Abhilfe zu verschaffen, haben oft Localvereine, zur Erreichung dieses Zweckes gebildet, viel ermöglicht. Und solche Vereine erscheinen in drei großen Häuptgatrungen in unserem großen deutschen Vaterlande. M Die erste und bisher wirksamste Form ist die gemeinnützige Ballgesellschaft, welche ihr Kapital zum Aufbau und zur beständigen Verwaltung einer beschränkten Zahl von Häusern verwendet, oder dasselbe Kapital durch Verkauf einzelner Gebäude an dritte, beziehentlich durch Amortisation an die Bewohner, wiederholt zum Häuserbau verfügbar macht, oder endlich durch allmählichen Verkauf der fertigen Häuser und entsprechende Tilgung der Antheile nach einiger Zeit zur Auflösung gelangt. Das berühmteste Beispiel dieser Art, allerdings mit staatlicher Unterstützung erreicht, bietet die von Dollfuß errichtete Mühlhauser Arbeiterstadt und haben die eifrigen Empfehlungen der englischen, französischen, deutschen und schweizerischen Vorgänger zur Nachfolge in dieser humanen Richtung und Thätigkeit erheblich beigetragen. Die zweite Hauptgattung dieser Bauvereine sind die von England herübergckommenen Baugenossenschaften (benefit building societies), welche das Princip verfolgen, sämmt- lichen Theilnehmern oder einigen derselben, welche nach der Reihenfolge des Beitritts und nach dem Loose zu dieser Vergünstigung gelangen, Häuser zu Eigenthum zu verschaffen und den nicht dazu gelangenden Theilnehmern eine sichere mit Zins auf Zins wachsende Kapitalanlage zu gewähren. Das Genossenschaftsgesetz hat ihre Ausbreitung befördert. Die dritte Hauptgattung bilden die industriellen Bauvereine, deren Actien ein Gegenstand der Börsenspeculation geworden sind. Gestützt auf das notorische Bedürfniß von Wohnungen, traten namentlich in den siebziger Jahren in Deutschland und Oesterreich Landeigcnthümer und Geld- speculanten zusammen, boten dem Publikum Actien unter großen Versprechungen in Bezug aus Rentabilität oder Erwerbung eines eigenen Hauses an und begannen in der That Häuser auf diesen erkauften Baufeldern auszusühren — oder auch nicht. Wir gehen wieder einer derartigen Zeit entgegen und man hüte sich, auf solche Operationen einzugehen, bevor nicht nachweisliche Erfolge zu verzeichnen sind. Zwar sagte vor Kurzem ein alter „Practikus" dem Verfasser, daß alle Mahnungen nach dieser Richtung wenig nützten und daß es immer Leute geben würde, welche „auf solchen Leim huppten". Nun, wir wollen nur warnen, hilft es nichts, haben wir doch unsere Pflicht gethan. Egon W. Verkehr, Land- nnd Volkswirthschaft. — Im Jahre 1890 finden in Gießen die Krämer- rrnd Biehmärkte wie folgt statt: Kram- und Viehmarkte: 18. und 19. März, 1. und 2., 22. und 23. April, 13. und 14. Mai, 23. und 24. Juni, 22. und 23 Juli. 5. und 6. August, 2. und 3. September, 21. und 22. Ocrober, 18. und 19. November, 9. und 10. December. Viehmärkte: 14. und 15. Januar, 4. und 5., 18. und 19. Februar, 4. und 5. März, 8. und 9. Juli, 19. August, 23. September. Pfarrer, Lehrer, Gutsbesitzer, Beamte rc. rauchen mit Vorliebe d. Holland. Tabak von B. Becker in Seesen a. H., 10 Pfd. lose tn 1 Beutel fco. 8 JL 7265 -- Von den unter konigl. ital. Staatscontrolle stehenden Wemen der Deutsch-Italienischen Wein-Jmport- Gesellschaft (Central-Verwaltung Frankfurt a. M.), welche in Folge ihres guten Geichmackes, ihrer absoluten Reinheit und Wohlbekömmlichkeit, bei sehr mäßigen Preisen allerwärts, namentlich auch bet ersten Autoritäten, so großen Beifall gefunden haben, versendet ausführliche Preislisten gratis und franco Friedrich Mohr in Frankfurt a. M. 10090 Ausschreibung. 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Auch bei dem bevorstehenden Jahreswechsel bitten wir, zur Gut- d-ebung von Neujahr» - Gratulationsbesuchen der Kleinkinder-Bewahranstalt eine Gabe zuwenden und einem der Unter- zeichneten übermitteln zu wollen. Die Namen der Geber werden noch vor Jahresschluß in diesem Blatte veröffentlicht werden, und es möge dadurch, wie in anderen Städten, so auch bei uns, immer mehr zur Geltung kommen, daß alle, die auf solche Weste ihren Warnen veröffentlichen lasten, von Äb- stattung der NeujahrSbesuche befreit sind und ihrerseits solche nicht beanspruchen Gießen, den 27. December 1889. Rentner Louis Bücking. Pfarrer Dingeldey. Fabrikant E. Kauffmann. Nentamtmann Lynker. Pfarrer Dr. Naumann. 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