Nr. 200 Zweites Blatt. Donnerstag den 29. August 1889 Meßmer Anzeiger Amts- und Anzcigeblatt für dm Kreis Gießen. ■ Schulstraß- 7. Erscheint .»gttch ml. AuSnahm- b-S M-N.-g-. Amlkicher HsseiL rn C£ l «v QY rn rr c Gießen, am 23. August 1889. Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der evang. Kirchensonds pro 1890/91 und 1890/93. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen aa die evangelischen Ktrchenvorstande des Kreises. «so* fflAU?/er Hinweis auf § 4 der Instruction zur Fertigung der Voranschläge über die Vermögensverwaltung der evangelischen Kirchen vom 31. August 1885 beauftragen wir Sie, die rubrtcttten Voranschläge nach Anhörung des Kirchenrechnerü so zeitig aufzustellen, daß die Berathung desselben im Gesammt- Kirchenvorstand und in der Äirchengemeindevertrelung im Monat S'ptember stattstnden und die Vorlage an bas Großh. Dekanat bis spätestens Mitte Oktober 1Ulyvil lullll• , sofern M Deckung des kirchlichen Deficils ein Beitrag der Civilgemeinde in Anspruch genommen werden muß, ist nach S 24, Ord.-Nr- 10 der » . Cm?H(n^Ia08’?llfirorC ,On n8batl na$ der Berathung des Voranschlags im Kirchenvorstand und in der Kirchengemcindevertretung der Bürgermeisterei “"t“ a?illl,u?nk8 e,ne.e Auszugs aus dem Voranschlag von der Höhe des nothwendigen Beitrags Nachricht zu geben, damit in dem Gemeindevoranschlag der «rsorderliche Credit ordnungsmäßig gewahrt werden kann. Bezüglich des II. Theils des Kirchenvoranschlags (Pfarrbesoldungsfonds) bemerken wir Ihnen zur genauen Beachtung das folgende ■ sn®llt5 das Kirchengesetz, den Gehaltbezug der Geistlichen betreffend, ist in § 2 angeordnet, daß vom 1- Januar 1890 ab der Ertrag der Pfarrstellen lroQctU!!9 Kirchenvorstandes an geeigneter Stelle zu vereinnahmen ist und nach Abzug der daraus ruhenden Lasten und der Accidenzten dem übenm.eJeln w'rd. Ausgenommen hiervon find weiter noch der Anschlag der etwa dem Geistlichen überwiesenen Grundstücke, sowie der nÄ?'W.«TdB?‘r9I“u“S!oIbu^W,r .bem Geistlichen zum Selbstbezug überlaffen sind. Es sind sonach auf Grund der Besoldungsnoten insoweit nicht nach Borstehendem eine Ausnahme begründet ist, sowie mit Ausnahme der aus dem Centralkircheilfonds fließenden sog. Staatsgehalte im zweiten The,l des Voranschlags zu vereinnahmen. 1 111 Insbesondere ist darauf zu achten daß diejenigen Gehaltstheile, welche bisher im ersten Theil des Voranschlags zur directen Abführung an den Golchen 'n Ausgabe gestellt worden sind, für die Folge daselbst zur Ueberweisung an den zweiten Theil des Voranschlags in Ausgabe und in Letzteren, in ck7.! n ."usgestchrt werden, damit in Zukunft m demselben alle zur Verrechnung kommenden Gehaltslheile in Einnahme erscheinen. In der ordentlichen Ausgabe im zweiten ^.heil wird in der Regel bei Ord.-Nr. 13 „Besoldungen und Gebühren" nur die pos. « (Hebgebühren des Rechners) und pos^ c (Ablieferung an den Centralkirchenfonds) einen Eintrag erhalten. W J u 1 Wenn nach Vorstehendem einzelne Gehaltstheile ausnahmsweise nicht In Einnahme zu stellen sind (dem Geistlichen Überlassene Grundstücke und -Naturalien rc.), so ist dies im Erlaulcrungshest ausdrücklich anzumerken und zu begründen, beispielsweise in folgender Weise: iiUerlaff'n”erOn^Ia0t $U 9° ** durch Verfügung Großh. Oberconflstoriums voin dem Geistlichen zur Selbstbenutzung übe3rro’kfen''meter 6u*en 6^citbot)' veranschlagt zu 65 sind durch Verfügung vom dem Geistlichen zum Selbstbezug Bei den verpachteten Grundstücken ist im Erläuterungsheft stets anzugeben, das wievielte Pachtjahr in dem betreffenden Voranschlag in Betracht kommt. Die erfolgte Abgabe der Voranschläge an die Großh. Dekanate ist uns berichtlich anzuzeigen. —. v. Gaaern. Warum soll dann bk Verpflichtung zum Besuch der Fortbildungsschule aufgehoben werden/ In der Petition wird angegeben, die jungen Leute, die den bäuerlichen Verrichtungen den Tag über sich unterzogen haben, seien Abendö so abgespannt von der Arbeit, dah sie nicht mehr in der rechten Weise aufmcrken könnten. Wenn an Sommerabenden die Fortbildungsschule wäre, könnte das zutresfen, aber bei der im Winter so vereinfachten Arbeit wird Niemand von Abspannung durch die Arbeit daheim in Wahrheit reden wollen. Oder blieben unsere „FortbtldungSschüler" allabendlich zu Hause, wenn sie nicht durch den Gang zur Schule genöthigt wären, da« Haus zu verlassen ? Und soll dieser Gang allein die gegebene Gelegenheit sein, um in „den wenig oder nicht beleuchteten OrtSstraßen Unfug in Hülle und Fülle zu treiben /" Die Tage, an denen kein Unterricht ist, müßten dann die größte Ruhe und keinen 14—17jährigen Burschen auf der Straße oder in den Sptnnstuben oder Wirthühäusern zeigen. Sind da alle daheim sein und ordentlich / (AIS Zwischcnsrage: Wo sind denn die Mädchen im selben Alter / Wo sind die jungen Leute gewesen, als eS noch keine Fortbildungsschule gab? Doch alle sittsam und ordentlich zu Hause, und Unfug auf den OrtSstraßen gab eS da nicht. Natürlich!) Für einsam liegende Höfe ist eö schon etwas härter, da« Schulhaus Abends aussuchcn zu müssen. Aber bei schlechten. Wetter und Schnee- Nicht wahr, in diesen Wünschen ist doch Verschiedenes, was Dir gefällt? Du willst auch unterschreiben. Thue ein wenig langsam! Wenn man unterschreibt, muß man auch wissen, waS. Wenn Du unterschreibst, so unterschreibst Du alle 6 Punkte. Wozu aber um etwas mit Deiner Namensunterschrtst bitten, waS Du bereits hast / Wenn eS sich um Neubauten von Schulhäusern dreht, so wird ja doch allemal die -lnanzielle LetstungSsähtgkeit der Gemeinde in'S Auge gefaßt und gewiß nicht in letzter Linie. Der Gemetnderath armer und mittlerer Gemeinden, und die können hier ja doch nur in Betracht kommen, in denen ein Neubau nöthia ist, wird feine Schuldigkeit und die finanzielle Lage in seinen Berichten klar stellen und auch dahin bittend wirken, daß Unterstützung von Setten des Staates gewährt werde. Und der Staat Hat bislang noch geholfen auf eine oder die andere Weise und wir haben bis jetzt nicht In Bufunft ju jiyeifelii. Daß unsere neuen I uu» v^u/uii/uuv «ttvrnov UUIIUUUU zu munen. AVer oei icprecylen. zweiter uuo ^cynee- Schulhäuser mehr Licht, Luft, Raum haben sollen, daS wollen wir doch der Behörde I fall wird ja das stets al« EnlschuldtgungSgrund angeiiommcn. Lehrer und Schul- Petition des „Hessischen Bauern-Uereins". (Siehe Beilage zu Nr. 198 d. Bl.) Die unter der Ueberschrift: Aus dem Kreise Alsfeld im AlsfelderKreiSblatt erschienene Kritik der in vorletzter Nr. abgedrucklen Petition hat folgenden Wortlaut: „Was machen wir mit der an die Großh. evang. Dekane, die evang. Pfarrämter und Großh. Bürgermeistereien gesendeten „Petition deS Hessischen Bauernvereins in Betreff der Schuloerhältnisse aus dem Lande?" Ein Freund deS Einsenders meinte „In den Papterkorb". Wenn jeder Empsänger in unserem lieben Hessenlande also dächte und handelte, wär'S gut und die Sache abgethan. Leider soll'S aber nicht allenthalben so gehen und bereits den Wünschen deS Herrn Vorsitzenden des Bauern- vereins durch Unterschriften der Petition entsprochen werden. Es erscheint deshalb wohl doch geboten, einige Zeilen zur Aufklärung htnausgchen zu lassen. Bielletcht halten sie Manchen ad von der Unterschrift, Andere streichen wohl ihren bereits bei- gcsetzten Namen. Was will die Petition dem Wortlaute nach / Sie richtet an Hohe Staatsregierung daS Ersuchen zur Erfüllung folgender 6 Wünsche: 1) Bei der Neuerbauung von Schulgebäuden auf dem Lande wolle in Zukunft, insoweit die Gemeinde zu den Kosten des Baues und der Reparaturen herangezogen wird, in erster Linie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Berücksichtigung «ezogen werden; 2) die Verpflichtung zum Besuche der ländlichen Fortbildungsschule wolle aufgehoben werden; „ 3) von erreichtem 11. Lebensjahre an wolle man die Schulkinder auf dem Lande in den Monaten April bis September einschließlich an den Nachmittagen der Schultaae vom Schulbesuch befreien; ,» . 4) der weltliche Unterricht in der ländlichen Volksschule habe zu bestehen in liefen, Schreiben, Rechnen, deutscher Sprache, sowie in einer leicht faßlichen Unterweisung in den Grundlehren der Naturwissenschaft, unter vorzugsweiser Berücksichtigung der Landwirthschaft; für die Mädchen habe der in Gemäßheit des Art. 22 des Volks - ' ^beschriebene Unterricht in weiblichen Handarbeiten in erster Linie daS praktische Bedürfnis^; für sie als künftiger Bauernfrauen zu berücksichtigen. Die übrigen ^Edrgegenstande wollen bis auf daS äußerste Maß des für daS Leben Nothwendigen beschränkt werden; Ä wolle in den ländlichen Volksschulen aufgehoben werden; 6) ein Wechsel in den Lehrnkitteln wolle inSkünstige so viel wie nur möglich Vermieden werden. danken und unfern Kindern und Klndeskindern es gönnen, daß sie ihre Schulzeit nicht mehr in den dumpfen, niedrigen Stuben alter Zeit hinbringen müssen, in denen die Brust nicht recht athmen konnte, weil alle Ventilation gefehlt, auf Subsellien, in denen man stundenlang ZwangSstellung nehmen mußte und auf denen man nicht ordentlich schreiben konnte, weil der ober jener ganz leicht nur ein wenig sich dieser 8wangS- siellung zu erwehren versuchte. Wo Neubauten nöthtg werden, auch bei den Wohnungen unserer Landleute, wird ja luftiger und geräumiger jetzt gebaut. Gönnt denn der „Bauer" der neu baut, nicht selbst seinem Vieh luftigere und größere Räume und richtet dieselben gewiß nicht mehr so ein, wie die der Urelternahn sie gehabt hat ? Und für unsere Kinder soll in daö vorige Jahrhundert zurückgegriffen werden? Von Punkt 1 gehen wir an den (>. Auch da brauchen wir nicht mit StamenS- unterschrift zu bitten. Der Schulvorstand, der ja in jeder Gemeinde ist, hat Über Neueinsührung zu berathen und Großh. Kreisschulcommission dann Vorlage zu machen. Die Schulbehörde resp. Großh. Ministerium hat ja Auswahl genug gelassen, aber befohlen ist ein Wechsel der seit Bestehen des neuen Schulgesetzes eingeführten Schulbücher nicht. Wird die Dteuetnsührung eines Lehrbuches aus irgend ivclchen Gründen nöthtg, so kann ja stufenweise vorgegangen werden, wie eS mit den letzten auch gegangen ist an den verschiedensten Orten, die Einsender kennen gelernt, und muß angenommen werden, daß eö anderwärts auch so war. Neueinführungen können aber doch nicht ganz vermieden werden, so wenig wie beim Handwerker und Landwtrth in den Arbeitsmitteln, die er für sich nöthig hat. Also Punkt 1 und 6 brauchen wir nicht alS Petition zu unterschreiben. Wie sicht es aus mit Punkt 2, nach dem die Verpflichtung zum Besuch der ländlichen Fortbildungsschule aufgehoben werden soll? Willst Du und kannst Du alS ordentlicher Familienvater unterschreiben? Einsender ist überzeugt, durch daS, was er selbst an AoribtldungSschülern erlebt und aus ihrem Munde gehört hat, daß die ordentlichen Schüler eine solche Forderung nicht unterschreiben würden und besonders diejenigen nicht, die im zweiten oder dritten Jahre ditnen. Die bezeugen nnS selbst, daß, wer da etwas lernen wolle, daS wohl könne und daß in anderer Weise nach der Eonfir- matton mehr begriffen und festgehalten wird, alS früher. Darf da der ordentliche Vater unterschreiben ? Vorstand sind ja doch auch so keine Unmenschen, daß sie einem Knaben zumuthen sollten, bet „Regen und Sturm, Schnee und Ets" die Schule absolut zu besuchen. Daß Kinder die Schule deS Nachbarortes besuchen müssen, ist nicht bekannt, aber was für einzelne Mühlen und Höfe als Entschuldigung dient, gilt auch für das Dorf in diesem Falle. Wetter ist angegeben in der Petition, daß man die Fortbildungsschule abschaffen muffe, weil der Abend allein die Zeit auf dem Lande sei, in der Ellern und Kinder sich zum gemüthlichen Familienleben zusammen finden können. In dieser Beit könnten He dem Vater behülfltch sein bet den Aufzeichnungen, die er über geschäftliche und sonstige Angelegenheiten zu machen hat, die Mutter bet ihren Handarbeiten (? die Knaben) oder sonstigen häuslichen Verrichtungen unterstützen, den jüngeren Geschwistern in de» verschiedenen Schulfächern nachhelfen. Soll denn die 1-2 Stunden Fortbildungsschule an 2 oder 3 Abenden das alles hindern und stören? Oder sollte nicht sie vielleicht mehr helfend und fördernd sein Mr Ausführung des so ideal gedachten, aber in der Wirklichkeit meistens auch ohne Fortbildungsschule nicht vorhandenen Familienbetsammenseins? In der Fortbildungsschule könnte gerade Geschäftsaufsatz für die Hilfe bet dem Vater recht günstig zu Statten kommen und die Repetition der gemeinen oder Dectmalbrüche oder sonst etwas konnte sehr gut für Bruder oder Schwester paffen, die als schulpflichtig noch nach- geholfen bekommen sollen. Der Bruder „Forlbrldungsschüler" hat es vielleicht auch J?0« W vergessen gehabt, aber, Heil euch, jüngeren Geschwistern, in der Fortbildungsschule ist die beinah verlorene Position wieder zurückerobert worden und so tritt der Bruder auch für euch in die Schanze! Und was eben gegolten füß-s „Geschäftliche" und Rechnen, soll das nicht auch guten für die „erbauliche, belehrende und unterhaltende Lectüre?" Außerdem wird sicher sein, daß gar mancher junge Mensch gar kein Buch in die Hand bekäme, wenn er nicht durch die Abmdschule dazu genöthigt wäre. Dmn mit der allabendlich fleißigen Lecture daheim will es uns ein mißliches Ding scheinen. In der Fortbildungsschule mußte man sonst etwas mehr davon verspüren. Daß für eine höhere Aus- blldung für den landwtrthschaftlichen Beruf eine Ackerbauschule oder ähnliche Fach- schule der Fortbildungsschule vorzuziehen ist, ist gewiß wahr. Ader dafür will ja auch nicht gelten und will eine solche niemals ersetzen. Sie will ja nur „Befestigung und Weiterführung in den Kenntnissen und Fertigkeiten, welche für das bürgerliche Leben vorzugsweise von Nutzen sind" und dazu gehört doch das, was in den Fort- bildungsschulen fast ausschließlich getrieben wird: Lesen, Rechnen, Schreiben, geschäftliche Aufsatze. Und Befestigung und Wetterführung darin haben unsere Jungen recht wohl zu brauchen. Und wenn auch einer ein ganz tüchtiger Schüler war in der Schulzeit, so weiß doch Jeder, der in Schule und Fortbildungsschule gestanden und nun denselben Schuler als Fortbtldungsschüler wieder bekommt, wie sehr er sich im Anfang erstaunt über den etngetretmen Wechsel zum Schlechter« und daß es allemal einiger Wochm bedarf, bis der alte Schüler eben der alte tüchtige und brauchbaie wieder ist Nehmen wir Alles zusammen, so dürfen wir froh sein, daß gar Manchem unserer jungen Leute Gelegenheit gegeben ist, etwas noch zu lernen und besonders benm auf dem Lande. Sie haben bet der rasch fortschreitenden Zett, auch was land- w rthschaftliche Geräthe, Behandlung des Bodens und mehr betrrfft, nöthtg, etwas ru »issen und zu können. Es sollte bald an der Zeit sein, daß der „dumme" Bauer endlich einmal verschwindet. Das kann aber nicht durch die Verdummungsbestrebungen des „Hessischen Bauernvereins", sondern nur durch treue Mtthülfe des Hessischen Lehrer- £a?,baeä.CIrIan0itrn,crbcP; ^?erdtngs scheint in der Petition schon in der gewöhnlichen Volksschule viel zu viel gelernt zu werden, denn man denke, der ganze Nachmittagsunterricht soll fortan doch wenigstens Vs Jahr lang (warum nicht gleich das ganze Jahr?) ausfallen und zwar vom 11. Jahre ab sicher und, wenn irgend UlLglich. auch für alle übrigen Kinder. Und warum? „Weil dte Landleute schmerzlich die Mithülfe ihrer Kinder vom 1. April bis 30. September entbehren, so lange dieselben zum Schulbesuch verpflichtet sind, weil es den Eltern von höchstem Interesse ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Kinder in erhöhtem Dtaße zur Mithulfe heranzuziehen und weil ohnedem zur Sommerzeit in Folge der Hitze dte Nachmittage nur wenig zum gedeihlichen Schulbesuch sich eignen", so heißt es in der Petition. r Was leeren Punkts zu große Hitze, anlangt, so ist ja Verordnung, daß dte Schule bei über 20v im Schatten ausgesetzt wird, und dieser Tage sind doch sehr wenige. Und was man ber Schneegestöber, rauhen, stürmischen ober regnerischen Tagen, wie im April mit den Kindern bet den ländlichen Arbeiten anfangen will, ist unerklärlich. Da bleiben die Erwachsenen im Ganzen selbst daheim. Würde dann nicht ba d die Klage laut werden: „Wir wissen nicht, was wir mit den Kindern anfangen sollen. War s doch nur Schule!" Außerdem sind ja im Sommerhalbjahr 42 Tage Schulferien und diese sind vom Schulvorstand, überall den ländlichen Bedürfnissen angepaßt, zu geben. Da haben die Eltern den ganzen Tag ihre Kinder und zu der Zeit, wo sie sie am nothigsten brauchen und wo sie wirklich erfolgreich Mitwirken können. Wie soll's mit den Ferien in Zukunft gehen? Sollen sie schwinden, weil ja ohnedem alle Nachmittage frei sind? Das wird nicht der Sinn der Petition sein, denn da braucht man ja die Kinder doppelt zur Hülfe, und um den Eltern recht | okl die Hülfe der Kinder zu sichern, scheint ja überall der Grund des Mm*#« A-^noerems" zu sein, weshalb die Unterrichtszeit so besch^ttm wird Da? st scheinbar Grund weshalb weiter der Turnunterricht ganz in W^sall fomm™ f“? iweck-b,. sondern Wahl te6t färbetnb fürM B.Lntoib« K bra SBDltäWuIsetet) soll bas Turnen die G-sunbheit stärken btmSÄift au?baue^@raanbtbeit, wohlgefällige Haltung und Bewegung™ 1d m l unb Entschlossenheit erziehen. Das ist doch etwas Anderes und^ewtk ’ K unb >°des „Bauernktnd", bas orbentlich in der Schill- wird bei seinen ländlichen Arbeiten viel besser zurecht kommen mitb Sraft unb auäbauef haben. Beim Militär wird ber lunae Mann bankbar l-In bob er frühzeitig unb als Kinb turnen mußte, stch beim Tu?mn an aenäuen K-L-r^ gewöhnt, unb größere Gcwanbtheit unb gefälligere unb aefünbere fSnüimn ftankj Ä, ^Eidlichen Handarbeiten sollen die übrigen Lehrgegen- l^bis auf das äußerste Maß des für das Leben Nothwendtge beschränktWK (Wunsch 5). Die übrigen Fächer sind: Aufsatz unb Sinflen, ®e^cf)t£btc inh 1 n 5 ^chnen. Wie viel Unterrichtszeit kann und^soll an ihnen weni^^ dafür bemessest" o u I ungefähr wars zu Großvaters unb Urgroßvaters Beit. Sollen die alten 3‘ ” ™*cbctt=breV Du meinst, es wären doch orben.liche Bauern g?w^en und * nuch gut gestanden. Wir wollen ihnen nicht zu nahe treten und ihren säB'FrXs?” *■»' ÄLn? eä r?n?rnt baben 2n der heutigen Zeit, wo an alles größere An! bstellt werden, wo man. nur durchkommen kann, wenn man etwas gelernt da ist es auch für den Landmänn so gut wie für den Geschäftsmann nötßia LrbCrI6L ^nb bl?T^b nur durch gute Schulen zu bekommen. Dort'muß b^ gelegt werben Unb wenn ihr Landleute und auch die anderen Manches möget, denkt, es ist bei allem etwas zu wünschen unfe ^^utsches Reich wieder hergeben, weil's manchem Menschen nicht darin behagt? Wollen wir unsere hessische Schuletnrichtuna aan» vreisaebe^ ^aentlichb^/^^§^.s?°"brnoerein" nicht paffen will? Und wie viel/ sind's^denn eigentlich, die dem „Hessischen Bauernverein" angehören? In Oberhessen hat Einsender gehört, Rheinhessen soll ebenfalls keine Mitglieder haben uns ben? 200 3m9fl°i?ten in ^^ntge katholische Orte sein, wo solche sind. Sollen Jn Husten veranlassen, gemeinschaftlich zum Rückschritt in unserem Schulwesen und damit zum Rückschritt im Wohle unseres Bauernstandes m ^C;r??^Crns» rcinroic cr nennt» kennt nur nach seiner Petition Rückschritt denn er will die „Bauernkmder" dumm machen. Wo nichts gelernt wird der fchule, kommt d e Dummheit von selbst. Der Dumme aber wir?nichi allein b it miKut tbc§; ledern er muß auch den Beutel ziehen. Wie dte Dummheit ausgebeutet wird, ist ja Jedem bekannt. Und dabet kavns keinen Wohlstand geben S)^?^toen£8 buch um's Wohl der „Bauernkinder" gilt, laßt euch ntcht von dem „Hessischen Bauernoeretn fangen! Unterschreibt nicht, was den ultramontanen Umtrieben erwünscht ist, euch aber und euren Kindern nimmermehr zum Wohle gereichen kann, ^nd wer geschrieben hat, der streiche seinen Namen gründlich durch. Ihr thut euch den besten Dienst und euren Kindern, den Lehrern aber, dte seither mit Treue an fcem Werke geholfen, das unserem Volke zum Wohle gereichen soll und eine Bierbe unfereä Heffenlanbes ist, zeigt ihr bamit, baß ihr ihre seitherige mühsame Arbeit schätzt ^nd dan^ar zu ihnen steht, wenn's gilt, ben Stolz unseres hessischen Lehrerstanbes bte auch etwk?schulÄ?^bN- Und den Lehrern ber „«auernfinber" Unb bie , , ^nen aber, bte, roie ber Einsenber, auch bie Petition zugeschickt bekommen m ben Zeichen Unwillen wie ben meinen über eine solche Zumuthung Kktgemeiner Anzeiger. Ten Empfang der neuesten Herbst- u. Winter-Kleiderstoffe in größter Auswahl beehre mich ergebenst anzuzeigen. S. Weiinersheiiii Nachfolger. 6804 Ich offerire vorzügliche Nuss-, Anthracit-, melirte und Braunkohlen zu billigsten Preisen, sowie kleingemachtes trockenes Holz. Der feinste aller existirenden Magenbitter ist unstreitig Josef G-rütter’s G-öttertrank. 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