Nr. 13. Zweites Blatt. Mittwoch den 16. Januar 1869. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Schulstraß- 7. ' Erscheint t.gktch mit Ausnahm- d°s Montag». feüüü?————M— f wa—■!■■■ ■■iiiii■im wwummi j ii —im i ——■—■csm Bekanntmachung. Gemäß S 39 der Kreisordnung wird nachstehend das Protokoll über die am 29. v. Ms. stattgefundene regelmäßige Sitzung des Kreistags de» Kreises Gießen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gießen, am 9. Januar 1889. Der Vorsitzende des Kreistags des Kreises Gießen, v. Gagern. Geschehen Gießen, den 29. December 1888. Zweiundzwanzigste Sitzung des Kreistags -es Kreises Gießen» Gegenwärtig: i) der Vorsitzende, Großh. Provinzial-Director Freiherr v. Gagern. "2) Großh. Regierungsrath Jost, 3) Großh. Amtmann Nebel. 4) die Kreistagsmitglieder: Bürgermeister Bender-Hungen, „ Bopp- Bellersyeim, Oberbürgermeister B r a m m - Gießen, Karl Geißler-Lollar, Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch-Gießen, Rentner Aug. Heß-Gießen, Rechtsanwalt Hirschhorn- Gießen, Fabrikant M. Homberger-Gießen, Bürgermeister Jünger- Reiskirchen, Beigeordneter Keller- Gießen, Gemeinde-Einnehmer Lang- Wiefeck, „ „ Maid-Watzenborn, Bürgermeister Pracht- Grünberg, „ Roth- Mufchenheim „ Sommerlad - Wiefeck, Geh. Hoftath Profeffor Dr. Streng-Gießen, Gutspachter von Oven-Hungen, Heinrich Velten HI.-Großen-Linden, Bürgermeister Walz-Lich, Apotheker W e l k e r - Allendorf a. d. Lda, 5) der Kreisingenieur Gnauth, 6) der Protokollführer, Kreisamtsgehülfe Allendorf. Nachdem der Vorsitzende die Sitzung eröffnet und die Versammlung begrüßt hatte, werden per Acclamation als Urkundspersonen für die heutige Sitzung die Kreistagsmitglieder Dr. Guts leis ch und Bürgermeister Jünger bestimmt, der zum Protokollführer für den Kreis- und Provinzialausschuß ernannte Kreisamtsgehülse Allendorf in dieser Eigenschaft für den Kreistag bestätigt und durch den Vorsitzenden durch Handschlag verpflichtet. Hieraus wird in die Tagesordnung eingetreten. 1) Vorlage der Kreiskafferechnung und Erstattung des Rechenschaftsberichts pro 1887/88. Der Vorsitzende theilt mit, daß sich bei Prüfung der Kreiskaffe- rechnung durch das zum Referenten bestellte Kceisausschußmitgiied Keller kein Anstand ergeben habe; die Hauptresultate seien in dem dem Voranschlag beigegebenen Rechenschaftsbericht enthalten. Nach Erläuterung der gegen den Voranschlag vorliegenden Abweichungen werden Rechnung und Rechenschasts- bericht, sowie die vorliegenden Creditüberschreitungen, entsprechend dem Anträge des Kreisausschuffes, genehmigt. 2) Crediterweiterung pro 1888/89. Der Vorsitzende verliest den nachstehenden Antrag des Kreisausschuffes Vom 11. l. M.: „I- In dem Voranschlag der Kreiskaffe Gießen für 1888/89 ist unter Rubrik 20 ein Kaffevorrath aus vorhergehenden Jahren vor- «m von....... 20799 06 H hluß der Rechnung für 1887/88 ergiebt jedoch nur einen Kaffevorrath von .... 3860 „ 94 „ ergibt sich sonach unter dieser Rubrik ein Einnahme- ~~ Ausfall von.......16938 „ 12 „ H. An Beitrag zur Provinzialkaffe (Rubrik 31 des Voranschlags pro 1888/89), welcher in 1887/88 bereits 53 564 46 betrug, werden in Folge der von 1888/89 ab eingetretenen Erhöhung der Staatsdotation zu Straßenneubauten und der hierdurch bedingten ebenmäßigen Erhöhung der Beiträge der Kreise zur Provinzialkaffe, was bei Ausstellung des KreiskaffevoranschlagS für 1888/89 noch nicht berücksichtigt werden konnte, für 1888/89 erforderlich .... 59853 52 H Vorgesehen sind hierfür . . 45000 „ — „ oder zu wenig . . . 14853 „ 52 „ { Zusammen 1J1791 r 64 r ! Mit Rücksicht hieraus, bezw. da eine Deckung dieses Deficits durch Mehr- Einnahmen und Weniger-Ausgaben nicht erwartet werden kann, beantragt der Kreisausschuß, der Kreistag wolle genehmigen, daß zur Deckung der in 1888/89 voraussichtlich eintretenden Cräitbedürfniffe — soweit erforderlich — a. das Activkapital der Kreiskasse im Betrage von 22757 JL 13 zurückgenommen, und eventuell b. ein entsprechendes Anlehen unter der Bedingung der Rückzahlung in 1890/91 ausgenommen wird". Der Vorsitzende fügt noch erläuternd hinzu, daß das Activkapital der Kreiskasse verwendbar fei und nicht für einen bestimmten Zweck als besonderer Fonds erhalten werden müsse und stellt den fraglichen Antrag nunmehr zur Discufsion. Rentner A- Heß hält die beantragte Crediterweiterung schon jetzt, insbesondere für den Einnahmeaussall unter Rubrik 20 für verfrüht, da nicht vorauszusehen sei, ob sich der Rechnungsabschluß für 1888/89 nicht günstiger gestalte, da Mehreinnahmen und Wenigerausgaben eintreten könnten. Der Vorsitzende erwidert hierauf, daß diese Umstände bei dem Antrag bereits berücksichtigt seien, daß aber eine wesentliche Aenderung nicht zu erwarten stehe. Das Activkapital wurde nur nach Bedürsniß zurückgenommen, ebenso werde zur Aufnahme eines Anlehens nur im Bedürfnißfalle und nach vorheriger Beschlußfassung des Kreisausschuffes geschritten. Die Genehmigung des Kreistags müsse aber schon vorher erfolgt sein, wenn die Kreiskaffe ihren finanziellen Verpflichtungen gerecht werden und nicht schon in der nächsten Zeit in Verlegenheit kommen solle. Rechtüanwatt Hirschhorn hält es für bedenklich, das Activkapital aufzubrauchen und glaubt, die Erhaltung des Vermögens und Deckung des Cräritbedürfniffes durch Kapitalaufnahme allein für vorteilhafter erachten zu sollen. Das auszunehmende Kapital sei vielleicht auch zu geringerem Zinsfuß zu erhalten, als das Activkapital ausgeliehen sei. Der Vorsitzende bemerkt, daß das Activkapital zu 4 Procent verzinslich sei und daß für diesen Zinsfuß kaum ein Kapital für kurze Zett zu erhalten sein werde. Fabrikant M. Homberger hält den Antrag des Kreisausschuffes für angemeffener und stimmt der Ansicht des Vorsitzenden bei. Der Antrag des Kreisausschuffes wird sodann einstimmig genehmigt. Rechtsanwalt Hirschhorn stellt sodann den weiteren Antrag, „den Kreisausschuß zu ermächtigen, falls er dies für vorteilhafter erachte, das Activkapital zu erhalten und dafür ein entsprechend größeres Darlehen auf- zr nehmen." Dieser Antrag wird mit großer Majorität angenommen. 3) Festsetzung des Kreiskassevoranschlags pro 1889/90. Der Entwurf des Voranschlags war den Mitgliedern des Kreistags bereits mit der Einladung zur heutigen Sitzung mitgetheilt worden. Derselbe wird rubrikenweise, mit der Ausgabe beginnend, durchgegangen. Zu Rubrik 22 „Besoldungen und Pensionen" erläutert der Kreisingenieur den neu hinzugekommenen Betrag von 400 JL für die mit dem 1. AprÄ k. I. zu erwartende Pensionirung des Bezirksbauaufsehers Heineck. Der genannte Bettag wird genehmigt. Zu Rubrik 26 a beantragt Bürgermeister Pracht- Grünberg, bei den einzelnen Verpflegsstationen zu verlangen, daß die Paffanten mit ordnungsmäßigen Reiselegitimationen versehen und die nicht oder nicht genügend legtti- mirten Wanderer abzuweisen seien, damit die Bettelei doch nicht gerade erleichtert werde. Großh. RegierungSrath Jost, als Referent über den fraglichen Gegenstand, erwidert hieraus, daß die fragliche Forderung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht gestellt werden könne, daß dagegen die vom Deutschen Herbergsverein eingeführte Wanderordnung wohl einige Befferung erwarten laffe. Referent erstattet sodann Bericht über Frequenz und Wirksamkeit der einzelnen Verpflegsstationen und die seit Gründung derselben entstandenen Kosten. Zu den Rubriken 27 und 28: „Unterhaltung und Erbauung von Kreisstraßen" erstattet der Kreisingenieur die erforderlichen Erläuterungen. Nachdem der Voranschlag bis zum Schluffe durchgegangen und weitere Bemerkungen nicht erhoben wurden, wird derselbe den Anträgen des Kreisausschuffes entsprechend in Einnahme und Ausgabe auf den Gefammtbettag von 218 471 ju 92 H, in Worten Zweihundertachtzehntausend Vierhundert Einundsiebzig Mark 92 Pfennig festgesetzt. 4) Antrag des Kreisausschusses auf Uebernahme eines Theiles der der Stadt Gießen durch die Recurrensfieber-Epidemie entstandenen ; Kosten aus die Kreiskasse. lieber diesen Gegenstand war den Mitgliedern des Kreistags gemäß Art. 34 Abs 2 der Kreisordnung unter'm 1. November motivirter Antrag des Kreisausschuffes zugegangen. Hiernach sind durch die Recurrensfieber- - Epidemie in den Jahren 1879/80 der Stadt Gießen und einigen benachbarten Orten bedeutende Kosten entstanden, von welchen — soweit bis jetzt festgestellt \ — der Betrag von 6795 51 unersetzt geblieben ist, da ein unter- - stützungspflichtiger Armenverdand nicht zu ermitteln war. • Es lag dies hauptsächlich daran, daß einzelne Kranke nicht alsbald ver- | nommen werden dursten, andere unvernommen starben, andere unrichttge An- : gaben machten rc. rc. Es ist deßhalb die Uebernahme der genannten Summe auf den Staat, : die Provinz, den Kreis und die beteiligten Gemeinden zu je V* aus Billig- keitsgründen nachgesucht worden, und hat der Kreisausschuß die Uebernahme ; von V< dieser Kosten — definitive Feststellung vorbehalten — aus die Kreis- j Taffe unter der Voraussetzung, daß Seitens des Staats, der Provinz und der beteiligten Gemeinden das Gleiche geschehe, beantragt. Der Vorsitzende stellt diesen Antrag zur Discussion. Oberbürgermeister Bramm fügt dem Antrag hinzu, daß nach Uebernahme der obigen Summe auf die genannten Korporationen der Stadt Gießen immer noch ein Betrag von über 7000 «X zur alleinigen Deckung verbleibe. Der Antrag des KrelSausschuffes wird einstimmig genehmigt. 5) Kreisstatut, die Krankenversicherung der land- und forst- wirthschaftlichen Arbeiter betreffend- Der Vorsitzende ertheilt dem Referenten, Großh- Regierungsrath Jost, das Wort. Derselbe erstattet eingehenden Vortrag über das fragliche Statut, desien Entwurf in Nr. 256 des „Gießener Anzeiger" abgedruckt ist. Er gibt der Veriammlung Kenntniß von den Aeußerungen der Orts vorstände des Kreises, welche über das Statut gehört worden sind, und teilt weiter mit, daß der Kreisausschuß in dieser Angelegenheit geteilter Meinung sei. Er hält die vorgebrachten Bedenken nicht für so schwerwiegend, daß von dem Erlaß des Statuts abgesehen werden sollte. Nach Verlesung des Entwurfs des Statuts eröffnet der Vorsitzende die Discussion- Rechtanwalt Dr. Gutsleisch erklärt sich gegen Erlaß des Status. Das Bedürfniß für die Versicherung der in Betracht kommenden Arbeiter j werde allgemein anerkannt, aber weder die Gesetzgebung des Reiches, noch die des Landes habe eine Form gefunden, in welcher der Versicherungszwang practisch durchführbar sei. Bei den unständigen Arbeitern werde schon die An- und Abmeldung aus große Schwierigkeiten stoßen und viel Zeitversäumniß verursachen, da sie den Beschäftigungsort fortwährend wechselten. Auch die Verrechnung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber über den dem letzteren zuffallen- den Beitragsanthell sei umständlich und für den Arbeiter lästig. Aber auch die Zahlung der Beiträge zur Krankenkasse sei für den Arbeiter zeitraubend. Selten werde die Zahlung ungemahnt, oft wegen Mittellosigkeit gar nicht erfolgen. Es erfolge dann die Beitreibung, die wieder neue Kosten verursache. Bei Durchführung des Statuts werde gerade bei der betroffenen ärmeren Bevölkerung eine Menge von Unfrieden und Verdrießlichkeiten heroorgerufen. Von dem Arbeiter dürfe feine birecte Zahlung gefordert werden, die Beiträge müßten von dem Arbeitgeber erhoben, der Arbeitslohn also schon an der Quelle besteuert werden. Großh- Regierungsrath Jost erwidert, daß die Abrechnung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber wohl einige Schwierigkeiten haben werde, daß dagegen die An und Abmeldungen, sowie die Zahlungen durch Familienangehörige besorgt werden könnten, wodurch für den Arbeiter selbst keine Zeit- v.'rsäumniß entstehe. Rechtsanwalt Hirschhorn erkennt die von Dr. Gutfleisch geäußerten Bedenken thellweise an, hält indeß eine versuchsweise Durchführung des Statuts für geeignet. Im Falle das Statut sich nicht bewähre, könne dasselbe ja wieder aufgehoben werden. Rentner A. Heß und Fabrikant Hornberger schließen sich den Au»-' fitrungen Dr. Gittfleisch's an. Bürgermeister Bender-Hungen spricht sich für das Statut aus, da die Versicherung der in Frage kommenden Arbeiter nöthig sei. Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch weift noch darauf hin, daß der Arbeiter häufig nicht an seinem Wohnorte arbeite, dann aber die An- und Abmeldung selbst besorgen müsse. Für diese Meldungen würden voraussichtlich bestimmte Stunden vorgeschrieben, die aber wohl in die Arbeitszeit des Arbeiters fallen würden. Es komme auch vor, daß der Krankenkafferechner gar nicht am Wohnoder Beschäftigungsorte des Arbeiters feinen Sitz habe, wie im Bezirk Grünberg. Nach Ablehnung des Statuts sei die vorliegende Frage aber keineswegs erledigt, er erachte vielmehr weitere Versuche über die Ermöglichung der Versicherung und diesbezügliche Verhandlungen zunächst im Kreisausschusse sür angezeigt. Rechtsanwalt Hirschhorn hält eine Zurückverweisung an den Kreis- ausschuß nicht für gerechtfertigt und empfiehlt wiederholt Annahme d«S Statuts. Großh. Regierungsrath Jost empfiehlt zum Schluß nochmals Annahme des Statuts. Die nunmehr erfolgende Abstimmung ergibt 10 Stimmen für und 10 Stimmen gegen die Annahme des Statuts. Der Vorsitzende hat sonach gemäß Art. 38, 1 der Kreisordnung Stimmrecht auszuüben und erklärt sich dieser für Annahme des Statuts. Das Statut ist sonach genehmigt. 6) Wahl von zwei Mitgliedern zur Generalversammlung der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenoffenschast des Großherzogthums Heffen. Entsprechend dem Vorschläge des Kreisausschusses werden gewählt: a. zu Mitglieder: Gutsbesitzer Schiente zu Hardthof, Gutspachter v. Oven zu Hungen, b. zu Ersatzmänner: Gutspachter Hoffmann von Hos-Güll, Gutspachter Kloch von Appenborn bei Odenhausen. 7) Auslösung der Halste der in 1887 gewählten und Ende 1889 ausscheidenden Kreistagsmitglieder. Es wurden folgende Mitglieder des Kreistags zum Austritt Ende 1889 durch das von dem Vorsitzenden gezogene Loos bestimmt: a. Von den durch die Bevollmächtigten der Gemeindevorstände Gewählten: 1) Oberbürgermeister Bramm - Gießen, 2) Beigeordneter Keller- Gießen, 3) H einrich Velten III.-Großen-Linden, 4) Bürgermeister Roth-Mufchenheim, 5) Gemeinde? Einnehmer Maid- Watzenborn, 6) Bürgermeister Walz-Lick, 7) „ Pracht-Grünberg, 8) „ Jünger-Reiskirchen. b. Von den durch die 50 Höchstbeuerten Gewählten: 1) Rentner A. Heß- Gießen, 2) Rechtsanwalt Hirschhorn- Gießen, 3) Geh. Hosrath, Prozessor Dr. Streng- Gießen. Zu b wird bemerkt, daß das Kreistagsmitglied Dr. Dittmar durch seinen Wegzug nach Darmstadt aus dem Kreistag bereits ausgetreten ist. Da hiermit die Tagesordnung erledigt mar, und weitere Anträge nichH gestellt wurden, wird die Sitzung durch den Vorsitzenden geschloffen. Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: v. Gagern. Dr. Gutsleisch. Jünger, Bürgermeister. Der Protokollführer: Allendorf. Betreffend: Das Forstrafgesetz; insbes. Anwendung der Art. 71 und 73 auf Waldnebennützungen. Bekanntmachung. In Folge der ungünstigen Strohernte des vergangenen Jahres sind bedeutende Abgaben von Waldstreu nothwendig geworden. Damit eine geordnete und rechtzeitige Wegbringung dieser Streumittel ermöglicht wird, verfügen wir hierdurch auf Grund des Art. 78 des Forststrafgesetzes und auf Antrag des Großh Forstamts Grünberg, daß für die zum Dienstbezirke dieser Behörde gehörigen Waldungen unseres Kreises die Vorschriften der tm Abdruck nachstehende? Artikel des Forststrafgesetzes zunächst bis zum 1. Januar 1890 auf das Wegbringen von Waldstreu Anwendung zu finden habön. Gießen, am 11. Januar 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Art. 71. Wer außer den zum Laden, Abfahren oder Wegbringen des Holzes bestimmten Tagen, oder vor geschehener ordnungsmäßiger Ueberroeifung Holz ladet, wegfährt oder wegbringt, wird blos darum mit einer Strafe belegt, welche für die Last zwanzig Kreuzer, für die Fuhr einen Gulden beträgt. Art. 73. Wer sein Holz nicht zu der von der Forstbehörde bestimmten Zeit aus dem Schlage weggebracht hat, soll für jeden nicht weggebrachten Karren ober Wagen voll mit dreißig Kreuzern bestraft werden; auch kann das Holz sogleich nach Ablauf dieser beftimmten Zeit auf Gefahr und Kosten des säumigen Holzempfängers verkauft ober weggebracht werben. Es wirb jedoch hierbei vorausgesetzt, daß dieses vorher bei der Versteigerung oder auf sonstige Art bekannt gemacht, oder der Holzempfänger wenigstens acht Tage vor der Vollziehung dieser Maßregel zur Wegschaffung besonders aufgeforbert war. Betreffend: Wie oben. Gießen, am 11. Januar 1889. Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der zum Dienstbezirk de» Großherzoglichen ForstamtS Grünberg gehörigen Gemeinden des Kreises. Sie wollen vorstehende Verfügung alsbald in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen. v. Gagern. UniverfitatS-Chronik. — Die theologische Fakultät der Universität Halle hat dem ordentlichen Professor Ltc. A. Schlatter in Greifswald die Doctorwürde verliehen, desgleichen die heologtsche Fakultät in Greifswald dem ordentlichen Professor Ltc. I. Gloel in tri fingen. Literarisches. — Zu den unzähligen Kalendern, welche dem laufendm Jahre als steter Be- Vielter dienen, ist ein neuer htnzugetreten, welcher der Geschästswelt von besonderem Mteresse sein wird. Es ist dies ein »JnsertionS-Kalender", welchen die bekannte Annoncen-Expedttion von Rudolf Mosse in Berlin in Verbindung mit ihrem in der 22. Auflage herausgegebenen Zeitungs-Kataloge in eigenartiger Weise erscheinen ließ. Der typ,'graphisch geschmaekootl ausg,stattete zcalender, welcher sich in elegantem Einband p'.Qimttrt, hat die Form eine-z Compioiikalenders in länglichem Formal und tft der elfte Thctt desselben als Merkbuch für jeden Tag des Jahres mit entsprechendem Raum für rltotizen eingerichtet. Hieran schltekt sich der aufs Genaueste reoidirte Heitungs-Catalog der genannten Fcrma, dessen Einleitung beachluugswerihe Aufklärungen über das Wesen der Annonce und die Bedingungen ihres Erfolges gibt. Die sämmtltchen Zeitungen Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz, sowie alle namhaften Journale des Auslandes sind in geographischer Anordnung ausgeführt, wobei Auflage, Erscheinungsweise, Zeilenpreis und Zeilenvreite, soweit Informationen zu erlangen waren, angeg-ben sind. Es folgt sodann die Zusammenstellung der Fach- jeitldniften, nach Bi anchen übersichtlich geordnet, ebenfalls mit den für den Inserenten wichtigen Notizen. Den Schloß des „Insertions-Kalender" bildet ein Annoncen-Anhang, welcher ausschließlich der Presse gewidmet ist. In verkleinertem Maßstabe, aufs Sauberste ausgeführt, revräfentirt sich hier in effigie eine große Zahl der hervorragenden Jnsertionsorgane, die bedeutendsten poMichkn Blätter und die Vertreter der Provinzialpresse neben den allbeliebten illustrirten und Fachzeitschriften, gleichwie an anderer Stelle die stattliche Reibe jener Jnsertionsorgane verbildlicht sind, deren ausschließliche Annoncenregie dem Hause Rudolf Mosse übertragen ist. So wird in diesem neuen Kalender, welcher ein Gesammtbild von dem Staude des heutigen Zeitungswesens darbietet, dem Geschäftsmanne ein daukenswerthes Htlssduch für die Benutzung der öffentlichen Presse als Hebel des Erfolges geboten. Ncpertotr der vereinigten Stadttheater zu Frankfurt a. M. Opernhaus Mittwoch den 16. Januar: Zum ersten Male: Der Zigeunerbaron Operette von Johann Strauß. Kleine Preise. Außer Abonnement. Donnerstag den 17. Januar: Lohengrtn. Gewöhnliche Preise. Freitag den 18. Januar geschlossen. Samsiag den 19. Januar: Der Freischütz. Gewöhnliche Preise. Sonntag den 20. Januar, Nachmittags 31/» Uhr: Märchenbrunnen. Außer Abonnement. Ermäßigte Preise. Abends 7 Uhr: Carmen. Gewöhnliche . Preise. Montag den 21. Januar: Zum ersten Male wiederholt: Der Zigeuner- bar on. Außer Abonnement. Kleine Preise. GchairfpieLharr«. Mittwoch den 16. Januar: Zwischen zwei Herzen. Große Preise. Donnerstag den 17. Januar geschlossen. Freitag den 18. Januar: Neu einstudirt: Judith. Große Preise. Samstag den 19. Januar: Judith. Große Preise. Sonntag den 20. Januar: Madame Bonioard. Vorher: Der dritte Kops. Große Prette. Montag den 21. Januar: Anton Antony. Große Preise. Ausschreiben. Die Stelle eines BezirkSbaw aufseherS für den II. Baubezirk des KreiseS Gießen mit dem Sitz in Hungen soll auf 1. April d. I. neu besetzt werden. Mit der Stelle ist ein fester Gehalt von 1400 «M. und Nebeneinkünste von 2—300 JL verbunden, dagegen ist die Ausführung von Pcivatarbeiten nicht gestattet. Nach Ablauf einer angemessenen ! Probedienstzeit kann dem Inhaber der j Stelle Pensionsberechtigung, sowie 1 Wittwen- und Waisenversorgung zu- gebilltgt werden, wobei im Wesentlichen ! die Grundsätze zur Anwendung kommen, welche für die aus Widerruf angestellten ' Staatsbeamten gelten. I Der Bezirksbauausseher hat einer- , seils in 23 Gemeinden das Gemeinde- \ bauwesen und andererseits die Unterhaltung von rund 60 Km. Kreisstraßen j zu überwachen, muß also ebensowohl ! im Hochbau als im Straßenbau aus- gebildet und erfahren sein. Bewerber wollen ihre mit einem । Lebenslauf und Zeugnisabschriften ver- . sehenen Meldungen bis spätestens . 1. Februar hierher einreichen. Zu persönlicher Vorstellung wird erforderlichen Falles besondere Einladung ergehen. Gießen, am 10. Januar 1889. Der Kreisausschuß des Kreises Gießen. v. Gagern. 381 MiNwoch den 16. Januar, Vormittags 9 Uhr, werden auf dem hiesigen Viehmarkte — Neustadter Thor — gegen Baarzahlung versteigert: 1 Augpferd, 1 Kuh. 2 Schafe, 2 Schweine und 1 Pferdewagen. 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Vor jeder Nachahmung oder Verkauf von Nachahmungen wird mithin ernstlich gewarnt und zwar nicht gewärtigenden gesetzlichen Folgen, sondern auch hinsichtlich Man achte darauf, dass sich auf jeder Flasche die viereckige Etiquette mit der Unterschrift des General-Directors befindet. Distillerie der Abtei zu Fecamp (Frankreich) VCritable liqMiir BßliÄine der Benedictiner Mönche. Vortrefflich, tonisch, den Appetit und die Verdauung befördernd. Man findet den echten Benedictiner Llqueur bei Nachgenannten, die sich schriftlich verpflichtet haben, keine Nachahmung zu verkaufen. Emil Fischbach, 479 Hr. Kinkel, Conditor; Carl Schwaab. Heist© und die folgenden Tage: großer Ausverkauf in Woll- maaren zu jedem an- ntfjmbarrn Preise. M. 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