! Nr. 56. Donnerstag den 7. März Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. 7.W W* M =W- öSÄS.ÄÄS" **■—1111 ............................................................................................ Amtlicher Hl H ei t. Betreffend: Die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes. Gießen, den 2. März 1889. Das Großherzoglicho Kreisamt Gießen an die Srstzhsrzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Ä viblsach die Ansicht unter den Gewerbtreidenden verbreitet, daß Derjenige, welcher einer Privatoersicherungsanstalt beigetreten sei, bezw. beitrete, von der VerflcherungSpfficht bei der Berufszenoffenschaft, der er nach Ort und Art seines Gewerbes kraft des Gesetzes angehört, befreit sei. Diese Ansicht ist durchaus unzutreffend, da nach § 9 des Gesetzes vom 6. Juli 1884, betr. die Unfallversicherung der Arbeiter, die Versicherung auf Gegenseitigkeit durch die Unternehmer der Betriebe unter Ausschluß der Privatversicherungsgesellschaften erfolgt und daher der gesetzliche Zwang des Settritt» Zur Berufsgenoffenschaft nicht durch die Versicherung bei einer Privatgesellschaft beseitigt werden kann. Die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen, welche von Unternehmern versicherungspflichtiger Betriebe oder von den in denselben beschäftigten versicherten Personen gegen die Folgen der in dem Gesetze bezeichneten Unfälle mit Versicherungsanstalten abgeschloffen sind, gehen nach S 100 des Gesetzes oom 4. Juli 1884 auf die Berufsgenoffenschaft, welcher der Betrieb angehört, über, wenn die Versicherungsnehmer dieses bei dem Genoffenschastsvorstand beantragen. Sie wollen die Gewerbetreibenden Ihrer Gemeinden hiernach bedeuten und insbesondere die auf Grund der § 4 des Nebenstatuts für das Bau- unjallversicherungsgesetz für ihre eigene Person mit ihrem Jahresarbeitsverdienst versicherungspflichtig gewordenen Baugewerbetreibenden anweisen, der Aufforderung des Vorstandes oer Section VI der Hessen-Nassauischen Baugewerks-Berussgenoffenschast zur Angabe der Arbeitstage und des Jahresverdienstes alsbald nachzukommen. v. Gagern. __________________ Bekanntmachung. Ä r G-oßherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Vorstand der ständigen Ausstellung für Kunst und Kunstgewerbe zu Weimar oie Ellaubniß enheilt, die Loose einer am 15 bis 17. Juni und 14. bis 17. December d. I. zur Förderung der Zwecke der genannten Kunstanstalt vorzu- nchmmden Verloosung von Gegenständen her Kunst und des Kunstgewerbes innerhalb des Großherzogthums zu vertreiben. Es wird dieses mit dem Anfügen iur öffentlichen Kermtniß gebracht, daß nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verloofungsplan 400,000 Loose ä 1 je. ausaeaeben werden dürfen Dreßen, am 2. März 1889. GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen. __________________v. Gagern. Bekanntmachung. „ Nach Beschluß der Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreiser Gießen soll in diesem Frühjahr der Bezug von guten Saatkartoffeln durch den landwmhschastsichen Bezirksverein vermittelt werden. 1 a Abschluß des Ausschusses soll die Kartoffelsorte „Magnum bonum“ bestellt werden. Bestellungen aus andere Kartoffelsorten sollen jedoch auf Wunsch der Landwirthe auch dann ausgeführt werden, wenn ein Waggon Kartoffeln von den verschiedenen Landwirthen bestellt werden sollte. Es wird die» unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 1) daß Anmeldungen bis zum 15. März l. I bei dem Unterzeichneten einzureichen sind; 2) daß die Kartoffeln nach jetzt vorliegender Offerte 5 v4t. pro Malter im Ankauf kosten werden; 3) daß bei Bestellungen von Vereinsmitgliedern, welche den Betrag von 30 nicht übersteigen, die Kosten des Transports der Saatfrucht bis zur Eisenbahn'Station Gießen, Grünberg oder Hungen aus die Bezirksvereinskaffe übernommen werden; bei größeren Bestellungen haben die Vereinsmitglieder die Kosten des Transports der Saatfrüchte insoweit zu übernehmen, als die Bestellung den Betrag von 30 JL übersteigt. Bei Bestellung eines Waggons Kartoffeln werden sich die Kosten des Transports bis Gießen auf circa 1 50 pro Malter berechnen. Da sich die Transporttosten bei Bezug einzelner Malter wesentlich erhöhen, so können die Bestellungen, welche erst einlaufen, roeim bereits zwei Waggons Rar* ^rer Seßeflu^en116^ st"d, nicht mehr berücksichtigt werden. Ich ersuche daher die Herren Landwirthe um möglichst baldige Einreichung 4) daß Bestellungen von Landwirchen, welche nicht Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins sind, ebenfalls ausgeführt werden. Dieselben haben aber, wenn sie nicht vorher noch Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins werden und sich zu diesem Behuse bei dem Unterreich, neten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Ausführung ihrer Bestellungen zu vergüten; 5) daß zu Mitgliedern der Commission zum Empfang und zur Vertheilung der Kartoffeln gewählt werden sind: k ?ie$en: ^rr Gutsbesitzer Schlenke, Herr Rentner Georgi und Herr Rentner Güngerich zu Gießen, b. für Hungen. Herr Pachter von Oven und Herr Bürgermeister Bender von Hungen und Herr Bürgermeister Köhler zu Langsdorf, m t Äun r .ÖL Herr Bürgermeister Pracht von Grünberg, Herr Bürgermeister Feldmann und Herr Müller Zimmer von Lauter; b) daß die Zahlung bei Empfang der Saatkartoffeln an die Commission alsbald zu erfolgen hat und daß, falls die Kartoffelempfänger keine Säcke mitbringen sollten, für den Sack noch 30 pro Stück zu vergüten sind. b Die Herren Bürgermeister werden hierdurch ersucht, vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen, Anmeldungen entgegen zu nehmen und umgehend an den Unterzeichneten einzusenden. ü a Gießen, den 1. März 1889. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. Jost, Regierungsrath. Bekanntmachung. , $on dem im Drucke befindlichen Adreßbuchs der Stadt Gießen liegt Donnerstag den 7. und Freitag den 8. l. Mts. der Druckbogen mit den Namen ® ertach in dem Locale des Polizeiamts und der Wache am Seltersthore zur Einstcht offen. Zur Vermeidung von Jrrthümem bei Fertigstellung der Adreßbuch» werden d,e Interventen gebeten, Einsicht zu nehmen. Gießen, am 6. März 1889. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Wolitifche Rundschau Gießen, 6. März. Generalfeldmarscha« Graf Moltte begeht an diesem Freitag sein 70jäh- riges militärisches Dtenstjubtläum und die deutsche Nation nimmt an dem seltenen Ehrentage des berühmten Heerführers um so freudiger Anthetl, als derselbe trotz seiner 89 Lebensjahre noch von einer erstaunlichen geistigen Frische und körperlichen Rüstigkeit ist. Was der geniale Schlachtendenker in den sieben Jahrzehnten, welche er nunmehr der preußisch-deutschen Armee angehört, für den Ruhm derselben wie für die Größe und Wohlfahrt des gesammten Vaterlandes gethan, das ist ja längst ' das Gemeingut aller Deutschen geworden und die glänzenden Siege der preußisch- ■ deutschen Waffen in drei Kriegen, einer immer bedeutender als der andere, haben den tarnen MoUke unauflöslich mit den größten Ruhmestagen verflochten, welche die vaterländische Geschichte aufzuweisen hat. Aber wenngleich sich der greise Feldmarschall zunächst durch seine kriegerischen Thaten einen unvergänglichen, welthistorischen Namen gemacht hat, so darf doch nicht vergessen werden, wie er schon im Frieden in langjähriger stiller, aber unermüdlicher Thättgkeit jene Siege vorbereitete, die ihn als einen der größten Feldherrn aller Zeiten erscheinen lassen. Seit 56 Jahren dem Generalstab angehörend und länger denn drei Jahrzehnte an der Spitze desselben stehend, hat. der berühmte Stratege dem von ihm geleiteten Ressort in dieser langen Zeit eine Ent' Wickelung und Organisation gegeben, die nur in vorthethaftester Weise auf die vaterländische Geschichte zurückwirken konnte und diese befähigte, in drei Kriegen um die nationale Größe Deutschlands so Hervorragendes zu leisten. Wohl steht Graf Moltke, ba er nun sein 70jährtges Dienstjubiläum feiert, nicht mehr als Generalstabschef an der Spitze des Heeres, auf sein wiederholtes Ersuchen wurde er in Berücksichtigung seines hohen Alters von Kaiser Wilhelm II. im vorigen Sommer gnädigst dieses Amtes entbunden, doch der jugendliche Monarch wußte hierbei in pietätvollster Weise die hohen Verdienste eines der stolzesten Paladine des ehrwürdigen ersten deutschen Kaisers zu ehren. Denn auch in seiner nunmehrigen Stellung als Präses der Landes- »ertheidigungs-Commtssion gehört Graf Moltke dem Armeeverbande an und auch in dieser Stellung ist dem berühmten Schlachtenimker ein Wirkungskreis angewiesen, in welchem er sein reiches militärisches Wissen noch fernerhin zum Wohle des ganzen Vaterlandes bethättgen kann — möge der greise Jubilar diesen Posten noch lange Jahre in körperlicher Rüstigkeit und geistiger Frische ausfüllen! Der österreichische Gesandte am württembergischen Hofe, Freiherr v. Herbert- Rckthkaet, welcher erst unlängst von Dresden nach Stuttgart versetzt wurde, ist daselbst Montag Nacht infolge eines Schlaganfalles plötzlich verschieden. Die vier Schiffe des deutschen GchrrlgeschwaderS ankern seit Sonntag in Port Said in Egypten und hat sich die Nachricht, daß sich der „Moltke" infolge eines Leckes von den übrigen Schiffen getrennt und die Heimreise angetreten habe, vorläufig als noch nicht begründet erwiesen. Die bisherige Annahme, das Schulgeschwader sei nach Samoa bestimmt, bedarf aber noch immer der Bestätigung, ja, es scheint fast, als würde dasselbe zunächst nach Zanzibar segeln. Wenigstens sollte nach einer „Times"- Meldung am Montag die Blokade auch der Küsten von Zanzibar und Pemba beginnen und zu diesem Behufe die englische Blokadeflotte durch drei weitere Kriegsschiffe verstärkt werden; es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, daß auch die deutschen Schiffe in den ostafrikanischen Gewässern durch das Schulgeschwader verstärkt werden sollen. Telegraphische Depeschen. Wolff's telegr. Correspondenz-Bureau. Berlin, 5. März. In der heutigen Sitzung des Bundesraths wurden die Gesetzentwürfe über den Nachtrags-Etat für 1889—90 und die Aufnahme einer Anleihe zum Zwecke der Verwaltung des Retchsheeres, sowie über die Besteuerung des Zuckers den zuständigen Ausschüssen zur Vorberathung überwiesen. Berlin, 5. März. Abgeordnetenhaus. In der heutigen Fortsetzung der zweiten Derathung oes Cultusetats handelte es sich zunächst um die Errichtung eines hygienischen Instituts in Halle, dessen Streichung von der Commission beantragt wird. Für die Einrichtung sprachen außer Mtntsterialdirector Greiff die Abgeordneten Dr. Graf (Elberfeld), Graf Douglas, Drechsler und Wtnhhorft, gegen dieselbe Graf Ltmbmg- Stirum und Dr. Virchow. Cultusmtnister von Goßler trat noch besonders für dte Forderung ein und führte aus, hygienische Lehrstühle müßten deshalb vermehrt werden, um die Errungenschaften auf dem Gebiete der Gesundheitspflege voll und ganz der Allgemeinheit zu Gute kommen lassen zu können. Dte Zukunft — sagte er — wird Ihnen danken, deshalb bewilligen Sie die Mittel. Das hygienische Institut zu Breslau habe z. B. bezüglich der Conseroirung der Milch Entdeckungen gemacht, welche der Landwirthschaft höchst werthvoll zu werden versprächen. Hierauf wurde denn auch die Position gegen die Stimmen der Conseroattvcn, sowie einiger Centrumsmttglteder wtederhergestellt. Auch die für dte Untoersitäts-Curatoren zu Halle, Kiel, Marburg und Göttingen geforderten Mtethsentschädigungen wurden, und zwar gegen dte Stimmen der Nattonalliberalen, angenommen. Die im Uebrigen für dte Universitäten Kiel, Marburg, Göttingen und Bonn aufgeworfenen Posten wurden gleichfalls genehmigt. Don der Budgetcommtssion war die Streichung der Zuschüsse zu den Wtttwen- und Watsengeldern der Htnterlaffenen von Professoren an der Akademie zu Münster, dem Lyceum zu Braunsberg beantragt worden. Das Haus lehnte den Antrag nach längerer Debatte ab, indem es einem Anträge Hobrecht auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage beitrat. — Hierauf wurde die Fortsetzung der Berathung auf Mittwoch Mittag 12 Uhr vertagt. Bromberg, 5. März. Die hiesige Königliche Eisenbahndirection macht bekannt: Die gestern gesperrt gewesenen Strecken mit Einschluß der Strecke Marggrabowa- Kowahlen sind wieder fahrbar. München, 5. März. Der „Allg. Zig." zufolge ergibt der bayerische Staatshaushalt für 1888 einen Ueberschutz von 12 Millionen Mark. Bafel, 5. März. Die bereits gemeldete Anordnung des Bundesraths, den Oberst Borel als eidgenössischen Commissar nach Tessin zu entsenden, um, wenn nöthtg, bewaffnete Ansammlungen zu verhindern, wurde hervorgerufen durch die Nachricht, daß der Monte Cenere von ungefähr 400 Bewaffneten besetzt sei, dte den Etsenbabnzug anzuhalten drohten. Die Regierung von Tessin zeigte dem Bundesrath gestern Nachmittag telegraphisch an, daß sie, da Unordnungen auszubrechen drohten, eine Compagnie regulärer Truppen einberufen habe. Ein weiteres Telegramm meldet, bewaffnete Banden befänden sich tn der Umgebung von Lugano, in Breganzona, auf dem Monte Cerene. Die Munizipalität von Lugano habe detzhalb zur eventuellen Verthetdigung ein Pompiercorps aufgeboten. Bafel, 5. März. Nach den neuesten Berichten aus dem (Santon Tessin herrscht dort wieder Ruhe. Der eidgenössische Delegirte Oberst Borel hat eine Proclamation erlassen, welche beruhigend gewirkt hat. Die bereitgestellten Truppen rücken voraussichtlich nicht nach Tessin ab, da nach der jetzigen Lage der Dinge die eine in Tessin stehende Compagnie, die unter dem directen Befehle Borel's steht, für ausreichend erachtet wird, um allen etwaigen Streitigkeiten vorzubeugen. Kopenhagen, 5. März. Der Eistrajekt im großen Belt ist eröffnet. Die Fahrt von Gjebser nach Warnemünde ist unbehindert. Haag, 5. März. Nach Aussagen des Professors Rosenstein und der behandelnden Aerzte oabtn die Kräfte des Königs nicht merkbar abgenommen; eine unmittelbare Gefahr bestehe darum nicht, doch sei das Allgemeinbefinden beunruhigend, da sich die Anzeichen der Urämie bemerkbar machten. Paris, 5. März. Der Minister des Innern wies die Polizeipräfekten an, nicht mehr zu dulden, daß die Abordnungen verschiedenster Art, welche Boulanger täglich emvfängt, den Charakter von öffentlichen Kundgebungen annehmen. London, 5. März. Die hiesige Missionsgesellschaft erhielt ein Telegramm ihres Agenten in Zanzibar, wonach dem letzteren eine Mittheilung von der Kervala-Jnsel datirt 7. Januar, zuging, welche meldet, daß dte Araber in Ujiji (Tanganytka-See) beabsichtigten, die Mission anzugreifen. Mohamed Kharfan suchte sie davon abzuhalten. London, 5. Marz. Staatssecretär des Aeußeren Fergusson theilte in der heutigen Sitzung des Unterhauses mit, daß Baring dte Ankunft Wttzmanns in Kairo gemeldet habe. Die egyptische Regierung beabsichtige nicht, seinen Bemühungen wegen Anwerbung von freiwilligen Schwarzen für die Polizeimacht in dm deutsch-ostafrika- »tschen Besitzungen Hindernisse zu bereiten. Petersburg, 5. März. In einem kaiserlichen Erlaß werden die Verordnungen über die Verantwortlichkeit der Reichsrathsmitglieder, der Minister, der obersten Chefs der abgetheilten Verwaltungszweige näher bestimmt und vervollständigt. Danach sind Klagen über Amtsvergehen dieser hohen Beamten einer Kammer zu unterbreiten, welche die Beschwerden eventuell behufs weiteren Verfahrens dem Reichsrathsdepartement überweist. Die Aburtheilung erfolgt durch ein oberstes Criminalgericht, dessen Mitglieder der Czar jedesmal selbst ernennt. — Die Moskauer Zeitung „Russkaje Djels" erhielt die dritte Verwarnung und wurde gleichzeitig auf 6 Monate unterdrückt. Nach Ablauf derselben darf das Blatt mir unter Präventivcensur erscheinen. Belgrad, 5. März. Anläßlich des morgigen Gedenktages der Proklamirung Serbiens zum Königreich veröffentlicht das Amtsblatt zahlreiche Ordensverleihungen an Würdenträger, höhere Beamte, Officiere, Industrielle, Kaufleute, Professoren. Die Dekorirten find allen Parteien entnommen, doch überwiegend der liberalen. Washington, 5. März. (Schluß der Botschaft des Präsioenten Harrison.l Amerika werde nicht versäumen, die Flagge einer anderen befreundeten Macht ober die Rechte ihrer Bürger zu achten, Amerika werde aber für sich und seine Bürger die gleiche Behandlung in Anspruch nehmen. „Ruhe und Gerechtigkeit sollten das bezeichnende Merkmal unserer Diplomatie sein, die Dienste einer intelligenten Diplomatie ober ein freundschaftliches Schiedsgericht sollten im Stande sein, alle internationalen Schwierigkeiten zu bezeichnen." Die Aufgabe des Congreffes werde es fein, alle finanziellen Gesetze so zu regeln, daß fein bedeutender Überschuß bleibe, der Ueherschuß könne zur Einlösung der Staatsschuld verwendet werden. Harrison hält sich von her Möglichkeit überzeugt, baß der Ueberschuß reducirt werden könne, ohne daß der Schuh- zolltaris umgestoßen oder irgend eine Industrie geschädigt werde, und empfiehlt schließlich eine Verstärkung der Flotte. I 9 f 4 I ., Gieße«, 6. März. Der gestrige Fastnachtsdienstag, mit welchem nun die in Schellenkappe und Maskencoftüm einherschreitende Narrheit oificiell ihr Ende erreichte, unterschied sich tn seinem Verlaufe und seinem ganzen Aussehen in nichts von demjenigen seiner Vorgänger in früheren Jahren. Anfänglich schien es zwar, als ob die lange Faschingszeit Viele veranlaßt habe, den Fastnachtsdienstag vorbeiziehen zu lassen, ohne sich noch einmal in einer mehr ober weniger passenden Maske zu zeigen und als ob der Tag eigentlich nur der Kinder-Maskerade dienen solle; in den späteren Nachmittagsstunden rückten indeß auch eine größere Anzahl Erwachsener heraus, um zunächst auf den Straßen, später in den Wirtschaften sich nach Narrenart zu vergnügen. Wenn von dem improvisirten Umzuge der Metzgergesellen, die auf einem Wagen eine „Kameruner Wurstfabrik mit Dampfbetrieb" eingerichtet hatten und den stereotypen Musik- und Bärenführergesellschaften Notiz genommen wird, so ist damit auch die Aufzählung der bemerkenswertheren Gruppen zu Ende. Die stacht verlief, wohl auch wegen der noch immer recht fühlbaren Kälte, ziemlich ruhig, polizeiliches Einschreiten machte sich unseres Wissens nicht nöthtg. Als besonders beachtenswerth sei hier indeß erwähnt, daß die Polizei schon von 7 Uhr Abends ab die Straßen von maskirten schulpflichtigen Kindern säuberte und somit bei Zetten verschiedenen Ungehörigkeiten vorbeugte, die die Anwesenheit von Kindern auf der Straße bet derartigen Gelegenheiten mit sich bringt. Vermischte-. Aus der Wetterau, 1. März. Falsche Deklarationen bezüglich der Krankenversicherung der Arbeiter können sehr bedenkliche strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Ein Arbeitgeber, der in mehreren Fällen den Zeitpunkt des Eintritts der Arbeiter in die versicherungspflichtige Beschäftigung auf später angegeben als es thatsächlich der Fall gewesen war, und andere versicherungspflichtige Arbeiter überhaupt nicht erwähnt hatte, wurde wegen Betrugs zu 14 Tagen Gesängniß und in eine Geldbuße von 50 gerichtlich verurtheilt. In dem Entscheidungsproceß war ausgeführt, daß der Arbeitgeber durch die Nichtanmeldung sich und seinen Arbeitern einen Vermögensoortheil verschafft habe, auf den sie kein Recht hatten. Die Kasse habe aber um so mehr Anspruch auf diese Beträge gehabt, als ihr die Pflicht obgelegen habe, jede in ihrem Bezirke erkrankte versicherungspflichtige Person zu unterstützen. Es hätte ferner neben der Schädigung der Kasse die Handlungsweise des Angeklagten bei dem Kassenführer einen Jrrthum erregt, welcher Veranlassung wurde, daß letzterer andere Hebrollen aufstellte, als er bei richtiger Meldung aufgestellt haben würde. Das hohe Strafmaß wurde besonders dadurch begründet, daß die verwerfliche Handlungsweise des Angeklagten gegenüber einer segensreichen staatlichen Einrichtung sich vollzogen habe. Das Großh. Kreisamt Friedberg veröffentlicht die Entscheidung zur Kenntnißnahme und geeigneten Falles zur Belehrung der Anmeldepflichtigen. Babenhausen, 4. März. Auf Veranlaffung des hiesigen LokalgewerbveretnS hat der hiesige Stadtvorstand ein Ersuchen an die hessische Regierung und die beiden Ständekammern gerichtet, das projectirte Zellengefängniß für das Grotzherzogthum hier zu errichten, gleichsam als Aequivalent für die Verlegung unser Garnison. Der Stadtvorstand hat sich in der Vorstellung bereit erklärt, Bauplatz, Wasser, Wege und Pflaster unentgeltlich zu stellen. Bis jetzt war nur noch Pfungstadt für das Gesängniß in Betracht gezogen- (Mzr. Tgbl.) — (Tausend Flaschen Pschorr-Brän für Wißmann.) Dem Reichs- commissar für Ostafrika, Hauptmann Wißmann, der, wie tn früheren Jahren, so auch diesmal während seiner Anwesenheit in Berlin ein Gastlocal zu besuchen pflegte, in welchem Münchener Pschorr-Bier ausgeschenkt wird, wurde von dem Wtrthe am Tage vor seiner Abreise folgender Brief des Herrn Commercienraths Pschorr in München übergeben: „Ew. Hochwohlgeboren gestatten gütigst der Firma Pschorr, auf Ihrem gefahrvollen Wege Ihnen einen heimathlichen Trunk mit auf die Reise zu geben. Ta ich schon lange die Ehre habe, Sie als Verehrer meines Bieres zu kennen, so hoffe ich auf eine freundliche Aufnahme dieser Gabe. Bei meinem Hauptdepot für überseeische Länder, den Herren Paul Ed. Nölding u. Comp., Hamburg, Grimm 21, sind für Ew. Hochwohlgeboren 1000 Flaschen Bier bereitgestellt, die nur der Abnahme harren, und wünsche ich nur, daß Ihnen das Bier gleich gut munden möge wie in Berlin. Einliegender Vorweis für Hamburg genügt, damit Ew. Hochwohlgeboren das Bier verabfolgt wird. Gottes Segen begleite Ew. Hochwohlgeboren auf Ihrer gefahrvollen Reife und lasse Ew. Hochwohlgeboren mit Erfolgen reich und mit neuem Ruhme bedeckt gesund in die deutsche Heimath zurückkehren. Mit vorzüglichster Hochachtung :c. G. Pschorr." Die tausend Flaschen Pschorr-Bter sind auf dem Hamburger Dampfer, welcher die Ausrüstung für die Wißmann'sche Expedition nach Zanzibar überführt, bereits unterwegs. — (Prompte Antwort.) Der Herr Oberschulrath wohnt der Geschichtsprüfung der Sekundaner bei. Der Klaffenlehrer möchte gern feine Schüler im besten Lichte zeigen und ruft zuerst den Primus auf. Lehrer. „Müller, beantworten Sic mir bje folgende Datumsfrage aus der römischen Geschichte: Die Königsherrschaft des Romulus begann im Jahre siebenhundertdreiundfünf — ?" Schüler: — „Ha.* Lehrer: „Richtig, Müller!" LandwirthschastlicheS. R. Beim Ankaus von Sämereien aller Art begegnet der Landwirth de« gleichen Schwierigkeiten, wie solche für künstlichen Dünger bestehen. Derjenige Landwirth, welcher die einzelnen Sämereien centnermeife braucht und kauft, wendet sich gewöhnlich an einige größere Samenhandlungen und läßt sich Muster (Proben) mit Angabe des garantirten Gebrauchswerthes und des äußersten Preises zusenden und nimmt die Lieferung nur mit Garantieschein an. Der kleinere Landwirth, insbesondere der Bauer, dessen Bedarf oft unter einem Centner beträgt, bezieht seltener direct von einer großen Samenhandlung, sondern wendet sich mehr an die Zwischenhändler und kleineren Verkaufsstellen auf dem Lande, welche häufig ohne Garantieschein verkaufen und wohl wissen, daß auf Grund der mündlichen Versprechungen und Anpreisungen der bäuerliche Abnehmer von Sämereien keinen Proceß anfängt, selbst wenn der Samen einmal ganz schlecht ausfällt. Der kleinere und insbesondere der bäuerliche Landwirth läßt meist seine gekauften Samen auf ihre Brauchbarkeit ic. nicht einmal untersuchen und kann in Folge dessen, .auch wenn die Saat mißlingt, keinen Beweis erbringen, daß die Samen schlecht waren. Andererseits passirt es öfters, daß die Händler trotz Garantieschein, trotz Untersuchung der Sämereien durch eine SamenprüfungsAnstalt, einen erhobenen berechtigten Anspruch abzuweisen versuchen, indem sie die volle Richtigkeit der Probeentnahme ober der Untersuchung anzweifeln und eine zweite Probeentnahme und Einsendung derselben an eine andere Sarnenprufungsanstalt verlangen» Sind die Samen inzwischen schon ganz ober theilweise ausgesäet worben, so wirb ber Käufer mit seinem Ersatzanspruch einfach abgeroiefen, auf alle Fälle aber hat er eine längere, weniger erfreuliche und angenehme Correfponbenz zu führen unb verschiebens Bemerkungen in den geschäftlichen Mittheilungen mit in den Kauf zu nehmen. Wie hat man nun beim Ankauf von Sämereien aller Art rc. zu verfahren, um guten preiswürdigen Samen zu erhalten unb im Falle ber Minderwerthigkeit desselben mit dem Händler ohne Streit einig zu werben? 1. Die kleineren Lanbwirthe sollten ihren Bebarf an Sämereien nie einzeln decken, sondern sich zu Consumvereinen oder sonstwie vereinigen und die Bestellung gemeinsam ausführen. Je größer die Bestellung, um so billiger ist meistens ber Preis, um so besser bie Garantie. 2. Man wähle unter ben eingegangenen Offerten nicht bas absolut billigste, sonbern basjenige, das ben höchsten Gebrauchswerth garantirt unb dessen berechneter Preis für die Gebrauchswertheinheit den laufenden Preisen entspricht. 3. Man beziehe seine Sämereien nie von einem Zwischenhändler, nie ohne Garantieschein und nie von einer Firma, mit welcher man selbst ober mit welcher andere Laudwirthe schon Streit oder Processe gehabt haben und welche die vereinbarten Bedingungen nicht bereitwillig und in coulantesler Weise einhält. 4. Man kaufe größere Posten von Sämereien nur unter folgenden Bedingungen, »eiche die Samenhandlung vor Uebertragung der Lieferung acceptiren muß: a) Dte Samenhandlung garantirt für letztjährtgen, ächten, reinen, unverfälschten, vollständig setdefreien, gut geputzten und eventuell mustertreuen Samen von angegebenem Gebrauchswerth; b) die Samen gehen auf Gefahr des Absenders bis auf dte Station des Abnehmers uno werden vor der Uebernahme auf der Empfangsstation abgewogen; c) sofort nach Empfang der Samen wird von einem der Besteller unter Zuziehung eines Zeugen eine möglichst getreue Probe in der Weise entnommen, daß man von jedem Sack oben, in der Mitte und unten mit der Hand oder je nach Vereinbarung mit einem sogenannten Stecher eine kleine Probe zieht, die einzelnen Proben einer Samenart gut mtfcht und dann je eine Probe an dte Samenprüfungsanstalt einsendet, eine aber für sich aufbewahrt; auch die etwaigen Samenmuster des Lieferanten sind zum Vergleich mit etn- zusenden; 4) der Lieferant (Samenhändler) verpflichtet sich ausdrücklich, sich dem Resultat der erften Untersuchung unbedingt zu unterwerfen und sich einen dem etwaigen Mtnderwerth entsprechenden Abzug am vereinbarten Preis gefallen ju lassen- e) \t nach Vereinbarung werden 2—5pCt. Minderwerth dem Käufer nicht vergütet, dagegen steht es dem Abnehmer frei, einen über 5pCt. mtnderwerthigen tarnen auf Kosten der Samenhandlung wieder zurückzusenden oder unter Abzug des Mtnderwerlhs am Preis für sich zu verwenden; f) der Käufer behält sich das Recht vor, dte Samen sofort nach der Probeentnahme aussäen zu dürfen; g) nur das Nettogewicht der gekauften Samen wird bezahlt und werden die leeren Säcke dec Samenhandlung nach erfolgter Aussaat wieder zurückgegeben oder gegen Anrechnung eines mäßigen Preises dem Käufer überlassen. Solide Samenhandlungen sind bisher immer auf obige Bedingungen eingegangen, rodl mit denselben ja weiter nichts bezweckt werden will, als im Falle eines etwaigen Mtnderwerths der gekauften Sämereien einen entsprechenden Betrag am Kaufpreis abziehen zu dürfen, ohne vorher durch lange schriftliche Verhandlungen hierzu die specielle Einwilligung des betreffenden Händlers etnholen zu müssen. (Ztschr. f. d. l. Vereine d. Gr. Hessen.) Literarisches. Die ^Wiener Mode" läßt diesmal (Heft 11) die Kleinen zu sich kommen. Sie erscheint als Jugendnummer und führt dieses Programm sowohl im Modethetle durch, wie tn der literarischen Beilage, welche sich ausnahmsweise „In der Kinderstube" nennt. Der Modetheil bietet in reichster Fülle Hüte, Mäntel, Kleider, Hemdchen für Knaben und Mädchen jedes Alters, Alles, was zur Ausstattung eines Kinoes gehört. Sogar Puppen-Toiletten sind nicht vergessen worden, und auch die Handarbetten - Rubrik ist für ein kindliches Publikum eingerichtet. Als reizender Schmuck zieht sich eine Sammlung von eingestreuten Silhouetten durch das Heft. — „In der Kinderstube" finden wir ein sinniges Märchen: „Der Glückspilz" von A. Mertz, ein Gedicht: „Der gute König" von Julius Lohmeyer, dem Redacteur der „Deutschen Jugend", eine Kinderkomödie: „Der Kinderball" von Sigmund Schlesinger, der für die Kleinen ebenso zu schreiben weiß wie für die Erwachsenen, einen Aufsatz: „Gymnastik für Kinder", ein Essay über die vier „Märchen- onkel: Musäus, Brüder Grimm und Andersen, ein Spatzenlied, Text von Julius Rodenberg, Musik von Passerotto, viele Räthsel und Spiele, für die Auflöser der Räthsel eine Preisausschretbung mit werthvollen Büchern als Prämien. Zwei Seiten sind mit Autographen hervorragender deutscher Dichter und Dichterinnen geschmückt; wohl noch nie haben sich in einer Zeitschrift so viele ausgezeichnete Federn vereinigt, um der Jugend eine unschätzbare Gabe zu widmen. Schiff-Nachrichten. Bremen, 5. März. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Schnelldampfer Fulda, Capitän R. Ringk, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 23. Februar von Bremen und am 24. Februar von Southampton abgegangen war, ist gestern 3 Uhr Nachmittags wohlbehalten tn Newyork angekommen. Verzeichnt ß der Mittel-reife der gewöhnlichsten Verbrauchsgegenstände in der Stadt Gieße« vom Monat Februar 1889. Ze 50 Kilogramm kosten: 86 57 05 3 50 58 16 s 75 17 25 22 25 £ IS) 26 411 65 Q £ g *5 Ä «p 26 n-te 50 26 01 95 c § 27 00 9 50 77 00 25 0,90 8? 64 50 48 56 58 A 18 98 12 80 a 60 21 e g B-e SB -Sd Je Va Kilogramm kostet: Ä-S Ö- B iS'« vM -Iso 53' G ■ z L L. 15 22 B . 2 t S5 02 Allgemeiner Anzeiger. Einträge 1. in das Firmenregister Gr. Amtsg-richls Girsten am 4. März 1889. 1) Christian Jnderthal in Gießen betreibt daselbst seit 1. October 1888 Handel mit Wein, Liqueur, Branntwein und Essig unter der Firma „Cyristian Jnderthal". 2) Hermann August Müller in Gießen hat seiner Ehesrau Johanna, geb. Böning, Procura erthellt. 3) Die Firma S. Katzeustein in Gießen wurde gelöscht. 4) S. Katzenstein und Wilhelm Seipp in Gießen betreiben daselbst seit 28. Februar 1889 Holz- und Kohlenhandlung unter der Firma „Katzeustein Seipp". Jeder von ihnen ist zur Zeichnung der Firma berechtigt. 2. in dssGenostenfthsstsregister An Stelle des zurückgetretenen Johanne- Rinn X. ist als Con- troleur und Vorstandsmitglied des Creditoereins zu Heuchelheim Philipp Gorr IV. von Heuchelheim gewählt worden. Neidhart, 1745 Gerichtsschreiber. Frrilsg den 8. ds. Ms, 9tachmittags 2 Uhr, in der früher Bramm'schen Hofraithe zu Gießen sollen gegen Baarzahlung öffentlich »ersteigert werden: 3 Wägen, 2 Schweine, 2 Hobelbänke, 1 Handkarren, 1 Ladeneinrichtung, 2 Sophas, 4 Sessel, 2 Kleiderschränke, 2 Kommoden, 1 Regulator u. s. w. Versteigerung vorauSfichttich theil- weise bestimmt- Engel, 1763 Gr. Gerichtsvollzieher. Erhielt heute einen Transport gute Ackerpferde und lade Käufer höfl. ein. i7-4 Keßler, Neuenweg 33. Oesfentliche Aufforderung. Die gesetzlichen Erben der Konrad Seipp Zweiter Eheleute von Birklar wollen die ihren Erblassern im Grundbuch der Gemarkung Birklar zugeschriebenen Immobilien veräußern. Von diesen Erben sind folgende angeblich in Nordamerika abwesend: 1.) Konrad Seipp, 2) Johannes Seipp, 3) Katharina Seipp, verehelichte Böhme, 4) Margaretha Seipp, verehelichte Huber, 5) Katharina Seipp, uneheliche Tochter der verlebten Anna Elisabeth Seipp, späteren Ehesrau des Heinrich Nuppel von Birklar. Die unter 1 bis 4 Genannten sind Kinder der Konrad Seipp II Eheleute und sollen in Peru — counly Lasalle — state Illinois — ansässig gewesen sein; die unter 5 Genannte ist eine Enkelin der Konrad Seipp H Eheleute. — Dieselben werden hiermit ausgefordert, spätestens bis zum 30. April l. Js. in Selbstperson oder durch gehöng legitimirte Bevollmächtigte ihre Rechte bezüglich der beantragten Güterveräußerung uno Erbvertheilung bei dem unterzeichneten Gericht zu wahren, als sonst Curatoren für sie bestellt und nach deren Anträgen weitere Verfügungen erlassen werden würden. Lich, den 23. Februar 1889. Großherzogliches Amtsgericht Lich. Langermann. 1747 Grosih. Realgymnasium u. Realschule. Zu der am Freitag den 8. März d. I., Nachmittags von Uhr an, in der städtischen Turnhalle abzuhaltenden Turnprüfung laden wir die Eltern unserer Schüler und die Freunde der Anstalt ganz ergebenst ein. 1741 Die Direktion. 1708] Der Anfang meines Kleider- ] kursuS beginnt am 15. März. Anmeldungen nehme ich in meiner Wohnung tSonnenstraße 12) entgegen. j _______________Achtungsvoll C. Keß. | Zu mielhen gesucht für Mitte April von einem Brautpaar eine : kleine Wohnung (2 Zimmer, Küche ?c.) ' Offerten mit Preisangabe unter K. an ; die Erped. d Bl. erbeten. 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Credit 251.87 20 FrancS-Stücke 16.18—16.22 10 do. 16.14-16.17 | Tendenz XdeaWWfctr iout8btri*t >tr B Oesterr. Ereditactien 162.50 Oefterr. StaatSbahn-Actiea 105.60 Laura-Actien 137 25 Darmstädter Bankactien 174.75 Tendenz 4°/0 Gießener Obl. | __ReichSbank-Disk. 3%. — vom 6. Mörz 1889* Uhr 15 Min. 5% Italiener Rente ulk 9619 5°/< .871/73er Russen 102 60 4% 1880er do. 90.90 Russische II. Orientanleihe 67.76 4% unif. Mypter 88.00 6°/o ons. Mexikaner, große Stücke 9170 Oester reich. Staatsbahn-Actien 211.87 Lombard. Eisenbahn- „ 84.62 Galizische do. # 173.12 Enal. Souvereigns 20.35—20.40 Dollars in Gold - 417-4.21. : matt. erliuer Börse v»« 6. Mär, 1889. DiSconto-Com.-Antheile 240.40 Lombarden 43.40 Ostpreußen 100.10 Bochumer Gußstahlactien 200.10 matt. 5% Buderus Obl. 104.70 Franks. Bank-Disk. S%.