Amts- und Anztigrblatt für den Kreis Gießen. 1889 Bureau r Sch ul st raße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Morttags ■TH 94 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungr-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzog, thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zu.n 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des An- rechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahre« zu erbringen. 3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die P«st bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. während emer einjährigen actioen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; e. ein Nnbetcholtetthettszeugniß, welches für Zöglinge von höhere'.: Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger» schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte DienMebördc auszustellen ist; 6. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung der Vaters oder Vormundes, inderLagezufein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fetttr. darf Zu pos. ddaß b’e Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeug- Nlffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen 1 Ocd.» sämmtltch nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ord^ nung (1. Th eil der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen. ,, . . Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen werter ^such?°hne Wkilettr zucück7egeben roerben^9 ”* bea4tinbm ®otf4r(f,En wit hem 3Infö«e" «usmertkam o«6 hiernach nnvollstLndige öCI c Client); Dre Rachsuchung Der Berechtigung ZUNI einjährig-frerwilllakn Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. Nr. 2 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 5. d. M. enthält: (91c.1841.) Gesetz, betreffend den Schutz der deutschen Jntereffen und Bekämpfung des Sklavenhandels in Ostafrika. Vom 2. Februar 1889. Gießen, am 6 Februar 1889. Großherzogliches Kreiso.mt Gießen. v. Gagern. der angeführten Erfdh-Ord. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr. Zeller. 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest de« Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit u. Fähigkeit, den Freiwilligen Im Uebngen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und Kesternich. Wien, 5. Februar. Die Stadt ist in tiefste Trauer gehüllt. Alle Geschäftsladen und Auslagen sind geschlossen. Schwarze Fahnen, die von allen Häusern und Kirchen ntederwallen, und mit schwarzen Stoffen oetorirte Häuser bilden den dunklen Rahmen der belebten ^traßenbilöer. Auf dm Ruinen des alten Burgtheaters erhebt sich die mit schwarzem Tuche überzogene Riesentribüne, welche für viele Hunderte von Zuschauern Raum bietet. Die Tribünen am Mtchaeler-Plah und am Opernplatze sind ebenfalls voll besetzt. Das Wetter ist angenehm und milde; eine so riesige Menschenmenge auf so beschränktem Platze hat Wien noch nicht gesehen. Es ist nur eine Spanne Weges, die der Leichenzug zurücklegt und die Mevschensckaar wächst in's Unermeßliche. Die Wachen sind mifcer Stande, die Passage für die Trauergäste sceizuhalten. Um 4 Uhr wurde der Sarg nach nochmaliger Einsegnung durch den Burgpfarrer Mayer von Kammerdienern und Leiblakaien aus der Hofkapelle in den Schweizerhof hinabgetragen und in einen schwaizen, mit sechs Schimmeln bespannten Leichenwagen geyoben. Unter dem Geläute sämmtlichcr Kirchthurmglocken setzte sich der Zug in Bewegung, in welchem sich außer dem Hofcourier, Edelknaben und Leibgarden in sechsspännigen Hofwagen, der Oberhosmeister Graf Bombelles, der Flügeladjutant Graf Rosenberg und der Ordonnanz-Officier Baron Giest befanden. Als der Zug, der sich über den Burg-, Michaeler- und Josefsplatz, die Augustiner- und Tegetboferstraße zu den Kapuzinern auf den neuen Markte bewegte, bei der Augustinerkirche ar.langte, traten demselben die in der Kirche versammelten Hof- und Staatsbeamten und Kleriseien vor. In der Kapuzinerkirche waren vorher eingetroffen: der Kaiser, der König und die Königin von Belgien, sämmtliche Erzherzoge und Erzherzoginnen, der Herzog von Cumberland und Gemahlin, die Prinzessin Marie von Hannover, die Herzogin Maria Theresia von Württemberg, die Herzoge Ludwig Carl, Theodor und Maximilrau Emanuel in Bayern , der Erbprinz Wilhelm von Sachsen - Meiningen, Herzog und Herzogin von Alenyo, der Herzog von Nassau und der Erbprinz Wilhelm, der Prinz Gustav van Sachsen-Weimar, der Herzog Miguell vou Braganza; Prinz Philipp von Coburg und Herzogin Clementine, ferner die obersten Hofchargen, die Botschafter, Erzbischöfe, Bischöfe, Gesandte, Minister, Statthalter, Landeshauptmänner, Corps-Com- mandanten, Geheimräthe, Präsidien der Parlamente, die Bürgermeister von Wien und Pest u. A. — Die Kaiserin und die Kronprinzessin Stefanie waren nicht erschienen. Die Leiche wurde vom Erzbischof Ganglbauer an der Spitze der zahlreichen Geistlichkeit empfangen, worauf die feierliche Einsegnung erfolgte. Die Hoskapellen-Sänger sangen das „Libera“. Während der Trauer-Ceremonie kniete der Kaiser im besonderen Betstühle links vom Katafalk, zu beiden Seiten das belgische Königspaar, und war tiefbewegt. Alsdann wurde der Sarg unter Fackelbeglettung in die Gruft hinabgetragen, wohin der Ober-Hofmelster, Prinz Hohenlohe uni) die Suite des Kronprinzen folgten. Dort übergab der Prinz Hohenlohe dem Guardian die Leiche und die Schlüssel zum Sarge. Damit ist die Trauer-Ceremonie beendigt. Inzwischen verließen der Hof und die übrigen Gäste die Kirche. (Franks. Ztg.) Wien, 5. Februar. In der Kapuzinerkirche erschien der Kaiser mit der Prinzessin Gisela am Arme, welche unaufhörlich weinte. Das Gesicht des Kaisers enthielt den Ausdruck des tiefsten Schmerzes, aber seine Haltung war ungebeugt. Entgegen f allem bisherigen Herkommen begleitete der Kaiser, welchem die Erzherzöge Karl Ludwig ' mit seinen Söhnen, ferner Franz Salvator und Prinz Leopold von Bayern folgten, I den earg in die Gruft, wo derselbe neben den Sarg Kaiser Josefs II. gestellt wurde. I Kaiser Franz Joses kniete nieder, verrichtete laut schluchzend ein Gebet und küßte den | öorß zum Abschied. Auf dem Sarge waren nur Kranze von der Kaiserin, von der ? Kronprinzessin und vom belgischen Königspaare befestigt Der König und die Köniain der Belgier vermochten nicht, ihre tiefe Erschütterung zu verbergen. Erzherzog Karl Ludwig wemte heftig. Die schmerzbewegten und leidend ausschenden Physiognomien des Prmzen Philipp von Coburg und deS Grafen Julius Andrassy sielen auf. — Während der Leichenfeier in der Kapuzinerkirche hielten sich die Kaiserin, die K.onprimessin und die Erzherzooin Marie Valerie in btr Josefskapelle der Hofburg auf. — Trotz des ungeheuren Andranges des Publikums wurde durch die ausgeräck.e Garnison und Wache die Ordnung aufrecht erhalten, so daß nur unbedeutende Unglücksfälle, zumeist Ohnmächten, vorkamen. — Kroatien yatte als Vertretung den Statthalter, sowie das Präsidium des Kroatischen Parlaments zur Leichenfeier abgeordnet. Deutscher Reichstag. 34. Plenarsitzung. Dienstag, den 5. Februar 1889, 1 Uhr. Das Haus tritt in die Tagesordnung ein: I. Die Convention zwischen dem Reich und dem Freistaat Salvador über die Weitergeltung des Freundschasts- Handels- und Schiffsahrrsvertrages wird debattelos in 1. sund 2. Berathung genehmigt- U. Die Wahlprüsimoscommission beantragt: Die Wahl des Abg. Dr. Scheffer (kons.) für gültig zu erklären. Das Haus tritt diesem Anträge debattelos bei. . IH- Die Geschäftsordnungscomnnssion beantragt zu beschließen: das Mandat des ^rhrn. o. Landsberg-Steinfurt durch seine Wiederanstellung als Landrath in Münster i. W- für erloschen zu erklären. Von dem Abg. Hahn (kons.) ist beantragt: das Mandat für nicht erloschen zu erklären. Abg. Windthorft (Ctr-): die Sache ist zweifelhaft, es läßt sich ebensoviel für den Antrag der Commission, wie für den Antrag Hahn sagen; in dieser zweifelhaften Lage bm ich für das für den Betroffenen Mildere und werde deshalb für den Antrag Hahn stimmen. In gleichem Sinne spricht sich der Abg. v- Kardo rss (Rp.) aus, während v. Unruh-Bomft (Rp) den Commissionsbeschluß vertheidigt. Nachdem noch der Abg. Struckmann (nl) für den Commifsionsantrag und der Abg. o. Helldorsf (kons.) für den Antrag Hahn eingetreten waren, wird der Antrag Huhn mit großer Mehrheit angenommen; damit gilt der Commissionsantrag als beleitigt. folgt IV. die dritte Bcrathung des Etats: In der Generaldebatte nimmt zunächst das Wort: Abg. Kardorff (Rp) Er polemisirt mit dem Abg. Rickert wegen dessen ablehnender Halttmg gegenüber den Mehrforderungen für die Marine und gegenüber den landwirthschafttichen Zöllen; er vertheidigt das System der indirekten Besteuerung, das allein anwendbar fei, wenn es sich darum handelt, Hunderte von Millionen neuer Steuern zu beschaffen. Durch die Behauptung von dem Geschenk an die Brenner durch das neue Branntweingesetz habe sich die deutschfreif. Partei um den letzten Rest ihrer Glaubwürdigkeit im Lande gebracht. Jeder Brenner würde mit Freuden den Zustand vor dem neuen Branntweinsteuer-Gesetz zurücknehmen. Die Schutzzölle seien thalsächlich durch die von dem Abg. Bamberger protegirte Goldwährung ins Leben gerufen. So lange der Bimetallismus nicht eingeführt tft, können wir an eine Aushebung der Zölle, auch der Getteidezölle, nicht denken. Abg. Liebknecht (Scc.): Herr v. Bötticher hat uns gegenüber die öfficiöse Presse einen Mythus genannt; jetzt, nachdem diese Presse in flagranti ertappt ist, wird man meine Behauptung wohl gelten lassen. Seit 1872 haben wir 10 Milliarden für Militärausgegeben, ohne daß wir stärker geworden wären. Das drängt uns zu einer Abrüstung, zum Milizfystcm. Durch die Steuergnetzgebung haben die besitzenden Klassen die sociale Frage für sich gelöst, aber nicht für das arme Volk. Entweder beseitigen Sie die Unzufriedenheit, indem Sie zur Sozialdemokratie übergehen, oder Sie thun dies nicht, dann fördern Sie die Unzufriedenheit und die Gefahr des gewaltsamen Umsturzes. Was werden wird, wissen wir nicht; das liegt in der Hand Derjenigen, welche die Macht in Händen haben. Aber man soll es nicht für einen gesunden Zustand halten, wenn man den Retchthum auf der einen und das Elend auf der anderen Seite concentrtrt. Das ökonomische Wissen haben die Sozialdemokraten unter die Massen gebracht und an diesem Wissen ist die Zollbewegung gescheitert. Dieses Wissen fanatisirt nicht, sondern überzeugt. Im Falle eines ungerechten Krieges, den Deutschland beginnen würde, wird kein Sozialdemokrat für einen solchen Krieg eintreten, und wenn auch in einem andern Kriege die Sozialdemokraten nicht mit Freude für das Vaterland ein- Ireten, so sind die Erfinder der Proscrtption Schuld daran. Die elsaß - lothringische Frage besteht heute noch, sie ist durch die Annexion geschaffen. Sie können es mit der Lösung der elsaß-lothringischen Frage ebenso machen, wie mit der sozialen Frage: Sie können Sie lösen, indem Sie dem Volke die Freiheit geben. Wir sind in Deutschland dahin gekommen, daß Eingriffe in die persönliche Freiheit nichts Ausfälliges sind. Man spricht soviel von Geffcken, aber was will die ungerechte Behandlung eines einzelnen Mannes gegenüber dem Unrecht, das an ganzen Massen der Sozialdemokratie perübt worden ist. Wir leben i» einer Zeit der politischen Auflösung; denken Sie nur an die Vorgänge in den höchsten Kreisen, ^Vorgänge, gegen die selbst die „Kreuzztg." ein- zutrrten sich genöthtgt fand. Sie solltet bei Zetten einlenken. Das Volk ist an den Grenzen der Leistungsfähigkeit angekommen. Jede neue Erfindung auf militärischem Gebiet ist durch eine neuere überholt, ehe sie ausgeführt wird; alles Geld dafür ist zum Fenster htnausgeworfen. Neben dieser Auflösung geht die ökonomische einher. Gehen Sie bet Zetten in sich; wir werden nicht in uns gehen. Sie (zur Rechten) sind die Geburtshelfer der sozialen Revolution. Abg. Rickert (bfr.): Der Etat muh uns zu einer ernsten Erwägung veranlassen über unsere Steuer- und Finanzpolitik. Immer weitere Steuererhöhungen stehen in Aussicht und werden schon heute von dem preuß Finanzmtnifter angekündigt. Abg. Dr. Hartmann (cons.) polemtsirt mit dem Abg. Liebknecht, der d!e Deutschen nicht kenne; wenn der Kaiser rufe, werden alle Deutschen willlg folgen und Herrn Liebknecht auf seinem Dreifuß sitzen und orakeln lassen. (Heiterkeit). Damit wird die Generaldebatte geschlossen. In der Spezialdebatte bei der Position „Reichskanzler und Reichskanzlei" bringt der Abg. Munkel (bfr.) die Veröffentlichung der Geffcken'schen Aktenstücke zur Sprache. Wenn man auch annehmen wolle, die Publikation habe nur den Zweck verfolgt, das Reichsgericht zu rechtfertigen, so ist es doch ein sonderbares Verfahren, den höchsten Gerichtshof der Kritik des ganzen Volkes auszusetzen. Die Abweisung der Anklage war eine sehr kurze. Es kann nicht Absicht des Kanzlers gewesen sein, dem Volke zu sagen: Seht, wie richtig das Reichsgericht entschieden hat. Das Verfahren ist sehr gefährlich. Der Kanzler verlangte die größte Heimlichkeit des Verfahrens in LanbeSverrathsp»o- zessen. Wir haben den Schwelgbefehl eingerichtet. Nun aber verlangt er die unbegrenzte Oeffentlichkeil. Diese Veröffentlichung ist ein Schritt, den unsere Rechtsordnung nicht verträgt. Das Verfahren ist in der Voruntersuchung nicht öffentlich; deshalb war die Veröffentlichung abgesehen von dec Frage nach dem geistigen Eigenthum, unzulässig. Man hat den Angeklagten in die Zwangslage gebracht, sich gegen den Vorwurf des objektiven Thatbestandes des Landesverraths zu vertheidigen. Dem Angeklagten ist Unrecht geschehen und es fragt sich nun, ob das Bertabren nicht strafbar ist. Es würde nur darauf ankommen, die Strafbestimmung zu finden. Besonders bedenklich ist, daß aus dem Inhalte der beschlagnahmten Correfvondenz Veröffentlichungen gemacht worden sind. Der Reichskanzler scheint die Briefe confiscirt zu haben, denn wie kommen sie sonst an den Bundesrath. Man könnte hier von Aneignung fremden Eigenthums sprechen; vielleicht findet auch der sog. Arnim-Paragraph Anwendung. Und dies Verfahren soll durch ein nachträgliches Plebiöcit gut geheißen werden? Staatsminister Dr. v. Schelling: Der Prozeß gegen Geffcken hatte kaum begonnen, als auch fchon in Broschüren dem Reichsgericht Rath erthetlt wurde, wie es zu entscheiden habe. Besonders eine Broschüre, die einen Vortrag eines fortschrittlichen Parteimannes wiedergab, beschuldigte die Regierung, den Grffcken-Prozeß absichtlich verheimlichen zu wollen. Jetzt, wo die Veröffentlichung erfolgt ist, wird die Taktik gewendet. Es gibt kein Gesetz, welches die Veröffentlichung verbietet. Die Anklage- Ichrift ist eine ganz objective Sachdarstellung. Die Briefe sind nicht veröffentlicht. Der Verkehr des Reichskanzlers mit den verbündeten Regierungen untersteht nicht der Kritik des Abg. Munkel. Die Veröffentlichung hatte nur den Zweck, die Unparteilichkeit des Reichsgerichts darzuthun, und wenn man von einem Mißerfolg sprechen kann, so würde dieser Vorwurf nur das Gesetz treffen, das einen so unerhörten Verlrauens- bruch unbestraft läßt. (Bravo! rechts.) Abg. Sabor (Soc.) beklagt unter großer Unruhe des Hauses, daß das Recht der Macht weiche, er entrüste sich über den Fall Geffcken nicht, denn er komme ihm nicht unerwartet. Sorge man dafür, daß solche Vorkommnisse nicht zum Gewohnheitsrecht in Deutschland werden. Abg. Dr. Windthorst (Ctr ): Aus die politischen Erwägungen will ich nicht eingehen. Ich hatte gehofft, daß der Vertreter der verbündeten Regierungen die juristische Seite der Sache mit besseren Argumenten vertreten hätte. Ob Brochüren geschrieben sind, daraus kommt es gar nicht an. Ich würde nichts dagegen sagen, wenn der Herr Juftizminister die litterarischen Leistungen kritisirte. Aber das beobachtete Verfahren widerspricht der bestehenden Rechtsordnung. Die Anklage ist eine einseitige Darstellung, die nie ein einseitiges Urtheil begründen kann. Ohne Zustimmung aller Betheiligten können Thatsachen einer geheimgeführten Untersuchung nicht veröffentlicht werden, sonst wären Prioatoerhältnisse und Familien-Jnteressen auf das Aeußerste gefährdet. Aus Zweckmäßigkeitsrückfichten folgt kein Recht und es ist bedenklich, wenn man einen Justizminister für das Gegentheil plädiren hört. Die Briefe sind den Bundesraths- mitgliedern und deren Regierungen gedruckt zugegangen und die Köln. Ztg. und der Hann. Courier haben Auszüge gebracht. Hier kann nur ein Amtsmißbrauch vorliegen. Wenn nun die Veröffentlichung dieser Briefe vorläge, so würde ein gröblicher Amts- mißbrauch vorhanden sein. Die Briefe sollen zurückgegeben sein, nur der von mir verrührende nicht; ich gebe gern die Erlaubniß, ihn zu veröffentlichen Wenn das, was der Minister vertheidigt, zulässig sein soll, dann müssen wir die Criminalprozeß- ordnung revidiren; eine Lücke im Gesetz wird man nicht finden man müßte es denn gänzlich umgestalten. Staatsminister v. Schellina: Der Standpunkt des Abg. Dr. Windthorst erhalt seine Widerlegung durch das Preßgesetz, indem dies die Veröffentlichung nach Beendigung des Verfahrens zuläßt. Auch die Bestimmungen der Criminalprozeßord- nung stehen der Veröffentlichung nicht entgegen, vielleicht war es eine zu weitgehende Scrophulosität, wenn man die Briefe nicht mitoeröffentlichte. Abg. Richter (bfr ) bedauert, daß der Reichskanzler nicht persönlich anwesend ist, um Rede zu stehen. Das Preßgesetz beweist gar nichts für die Zulässigkeit der Veröffentlichung. Sich auf die Brochüre berufen, beißt wirklich mit Kanonen nach Spatzen schießen- Die Anklageschrift läßt in jeder Zeile politische Parteilichkeit erkennen. Im Volke beurthetlt man die Sache als einen Act der Politik, bei dem man die Justiz in den Dienst der Politik stellte. Geffcken ist immer noch hundert Mal diskreter als der Reichskanzler es in seinem Jmrnediatbericht gewesen. Staatsminister v. Schelling: Eine Vertheidigungsschrift des Angeklagten befand sich Nicht bei den Acten, sonst wäre ihr Inhalt mitoeröffenilicht. Abg. Klemm (kons.) hält bte Veröffentlichung mit Beendigung bes Verfahrens für zulässig. Die Briefe wären Beilage der Anklage und könnten deshalb ebenfalls veröffentlicht werden. Eine Parteischrift ist die Anklageschrift nicht, sie muß auch die Gründe des Angeklagten enthalten. Abg. Dr. Windthorst: Die Berufung auf das Preßgesetz ist erstaunlich. Dieser Absatz gilt nur für die Presse, hat aber nichts mit der Frage zu thun, ob Jemand berechtigt ist, fremde Schriftstücke zu veröffentlichen. Das Eriminaloerfahren war geheim und wer etwas daraus veröffentlichte, verletzte das Amtsgeheimniß. Man wird gut thun, in Zukunft jeden Brief, den man empfängt, sofort in den Ofen zu werfen. In England wird man sich wundern über unsere Justiz. Die Debatte wird geschlossen. . Der Etat des Reichskanzlers und der Reichskanzlei genehmigt. — Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr: Etat. — Schluß 6V< Uhr. Telegraphische Depeschen. Wolff's telegr. Corrcsponderrz-Bureau. Berlin, 5. Februar. Heute Vormittag fand in der Hedwigskirche ein Trauen gotiesdienst für den Kronprinzen Rudolf statt, welchem das Kaiserpa »r, die Erbprinzeß von Meiningen, die Prinzen Alexander, Leopold, der Erbprinz von Anhalt, der Prinz Georg von Oldenburg, der Herzog Günther von Schleswig-Holstein, der Prinz Friedrich von Hohenzollern, Generalfeldmarschall Graf Moltke, zahlreiche Generäle, das Officiercorps des Kaiser-Franz Garde-Grenadier-Regiments, die Deputation des elften Ulanen-Regiments, dessen Chef der Verstorbene war, ferner die Minister Maybach, Goßler, Lucius, Graf Herbert Bismarck, Wedell, sämmtliche Botschafter und Gesandten mit den diplomatischen Corps, die Präsidien des Reichstags und Landtags, zahlreiche Abgeordnete und alle Hofchargen beiwohnten. Die Kirche war schwarz dekorirt, vor dem Hochaltar stand der Katafalk von brennenden Kerzen umgeben. Ihre Majestäten wurden beim Eintritt von dem österreichischen Botschafter nebst Gemahlin und der gesummten katholischen Geistlichkeit empfangen und nach ihren Plätzen geleitet. Nach der Celebrirung der Messe erfolgte die Einfegnung. Berlin, 5. Februar. Der Kaiser empfing heute Nachmittag den FürstenBismarck. Berlin, 5. Februar. In Erwiderung des Kaisers auf die Glückwunschadresse der Aeltesten der Kaufmannschaft heißt es: Ich bin durch die Aufmerksamkeit der Kaufmannschaft aufs Angenehmste berührt und habe die Adresse dem Hohenzollernmuseum zur Aufbewahrung überwiesen. Indem ich den Aeltesten herzlichen Dank ausspreche, gebe ich der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck, daß unter den Segnungen des Friedens Handel und Gewerbe einen stetigen Aufschwung erfahren und hierbei auch das Wohl der Arbeiterkreise gebührende Förderung erhalten möge. — Der Kaufmann Rudolf Hertzog überwies anläßlich seiner 50jährigen Zugehörigkeit zur Corporation der Aeltesten 25000 JL zur unmittelbaren Vertheilung an achtbare, hülssbedürfliae Kaufmanns- wittwen und Kaufmannstöchter. Berlin, 5. Februar. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das Gesetz betr. den Schutz der deutschen Jntertssen und die Bekämpfung des Sclavenhandels in Ostafrika. — Ferner publici- t er die Verleihung des Grobkreuzes des Rothen Adlerordens an den ehemaligen Botschafter Benomar. Berlin, 5. Februar. Die Budgetcommission des Reichstages beschloß auf Antrag des Abgeordneten Freiherrn v. Huene 900 000 JL aus dem Extraordinarium in das Ordinarium einzustellen und nahm eine Resolution an, welche den verbündeten Regkerungen zur Erwägung gibt, künftig sämmtliche Ausgaben für Kasernenbauten aus den laufenden Einnahmen zu decken. v — Der heute beim Abgeordnetenhause eingedrückte Gesetzentwurf betreffend die Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Slaalseisenbahnnctzes verlangt für die Herstellung von Eisenbahnen und die dadurch bedingte Vermehrung des Fuhrparks der Staatsbahnen und für die Beschaffung der Betriebsmittel 36 248000 Jt, zur Anlage des zweiten resp. dritten und vierten Geleises 13694000 JC; zur Erwerbung der der Niederlandisch-westphälischen Eisenbahngesellsckaft gehörenden Bahnstrecken, soweit dieselben auf preußischem Gebiet gelegen sind, 6 254 251 JL, zu dioerfen Bauausführungen, Anlageerweiterungen rc. 50 527 000 und zur Beschaffung der Betriebsmittel der bereits bestehenden Staatsbahnen 5 000000 JL, zusammen 156 723 251 JL. für welche abzüglich der vorhandenen Fonds, welche 1488 200 JL betragen, Schuldverschreibungen auszugeben sind. Berlin, 5. Februar. Professor Freiherr v. Holtzendorff ist heute Nackt nach längerem Leiden gestorben. Aachen, 5. Februar. Die englische Post von gestern früh ist wegen Schneesturms im Canal ausgeblieben. Wien, 5. Februar. Der Wiener Gemeinderath beschloß, ein Porträt des Kronprinzen durch einen bewährten Künstler für die Stadt unfertigen zu lassen. — Der Kaiser, die Kaiserin, Stefanie und Mitglieder des Kaiserhauses wohntm ucute Morgen im Oratorium einer Seelenmesse bei, während welcher die Hofmusikkapelle das „Miserere" abfang. * Paris, 5. Februar. Carnot nahm die Demission des Justiz Ministers Ferrouillat und des UlUerstaatssecretärs der Colonien, de la Porte, an und ernannte den DeputiUen Guyot-Dessaigne zum Justizminister. London, 5. Februar. Einem Telegramm der „Times" aus Zanzibar vom 4 d. Mts. zmolge stellten die deutschen Behörden vorläusig die Unterhandlungen wegen Freilassung der gefangenen deutschen Missionare ein, da die Araber zu maßlose Bedingungen stellten. — Eine Anzahl Waseri - Araber umringten gestern den Palast des Sultans und proteftirten gegen bte Blockabe. Lissabon, 5. Februar. In ber Kammer verlas gestern Abenb der Präsident einen königlichen Erlaß, welcher wegen lärmender Zwischenfälle, durch welche die Adreß- debatte unterbrochen werden mußte, die Sitzung brS zum 5. April vertagt. Belgrad, 5. Februar. Das Amtsblatt veröffentlicht zahlreiche Enthebungen, Pensionirungen und Versetzungen von Kreis- und Bezirkspräfekten und anderen Polizeibeamten. Die neuernannten Beamten gehören vorwiegend der rudicalen Partei an. Petersburg, 5. Februar. Das „Journal de St. Petersbourg" begrüßt die Aeußerung der „Köln. Ztg." über den Umschwung in der öffentlichen Meinung Rußlands zu Gunsten Deutschlands als einen Beweis des Werths, den man deutscherseits der öffentlichen Meinung Rußlands beilege. Das Blatt wünscht, daß die deutsche Presse durch eine gemäßigtere Sprache die Ausgabe der Regierungen erleichtere und so zur Erhaltung der freundschaftlichen Beziehungen beitrage. Washington, 5. Februar. Der deutsche Reichskanzler Fürst Bismarck schlug der Unionsregierung vor, daß die im Jahre 1887 in Washington stattgefundene Confer enz in Berlin erneuert werde. L o S « 5 e Gießen, 6. Februar. „Eisen und Stahl" bildeten das Thema des Vortrages, welchen Herr Dr. Sonne aus Darmstadt gestern Abend im physikalischen Lehrsaale der Realschule vor zahlreich erschienenen Zuhörern hielt. Wenn schon ein alter römischer Dichter, Ooid, von einem goldenen, einem silbernen und einem eyernen Zeitalter gesprochen, so habe heute das Eisen doch eine ganz andere Bedeutung, denn die Eisenindustrie und ihr Nutzen für den Verkehr ist die Bedingung für das Fortbestehen des Staates unfeine Hauptquelle des Nationalwohlstandes. Unter den Eisen erzeugenden und Eisen verarbeitenden Ländern der Erde nehmen die ersten Stellen ein England, Nordamerika, Deutschland, in letzterem wieder Preußen, Elsaß-Lothrtngen, Hessen. Die Verbreitung und die Bedeutung der Eisenindustrie im laufenden Jahrhundert ist eine derartige, daß man dasselbe mit Recht das eiserne nennen könne, wenigstens in seiner ersten Hälfte, während bei der Zunahme d Schlackensand Ersatz für (Ermeiit uni) Mnffi. ; Die bei ihrer Billigkeit anerkannt besten Materialien zur ; Herstellung von: Frucht- und Kellsrböden, zur Mörtelbereituug für Wafferund Hochbauten re. sind auf den Buderus'jchen Eisenwerken: Main-Weser-Hütte bei Lollar, Margarethen-Hütte bei Gießen, Sophienhütte bei Wetzlar, GeorgShütte bei Burgsolms jederzeit zu haben, und zwar: Schlackenwehl für Mk. 30.— Schlackensand „ „ 10 — pro Doppelwaggon. Gebrauchsanweisungen über die Verarbeitung genannter Materialien stehen auf Wunsch zu Diensten. 763 ____________Buderus’sche Eisenwerke. = •fhirdjenfiifr Jiteöerfage rzz aus dem Münchener Bürgerlichen Brauhaus per Flasche 30 Freiherrl. Riedefel'scheS Burgbier „ „ 20 936 C, Roth, Wallthorstraße 5. Haoteverls Verlag der Brühl'schen 3)m:0 rei v' " hv. Vielsch) in Gicßeni Die heutige Nummer enthält 2 Blätter.