Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Nr. 2S Zweites Blatt. Sonntag den 29. Januar 1888* Gießener Anzeiger Vrrreau r S ch u l st r a ß e 7. ctj .ai—nivnirwi——■ii Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Amtlicher HßeiL Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinflerlob«. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Betreffend: Die Benutzung ausländischer Maaße und Gewichte durch inländische Gewerbtreibende. Gießen, den 25. Januar 1888. Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen l an Großherzogliches Polizeiamt Gießen, die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzoglichen Gendarmerie-Sectionen deS Kreises. Aus gewerblichen Kreisen ist neuerdings auf die Nachthelle hingewiesen worden, welche es für die Gewerbetreibenden mit sich bringe, daß es chnen durch die geltenden Vorschriften über die Maaß- und Gewichtspolizei unmöglich gemacht sei, für die Zwecke ihres Gewerbebetriebs ausländische Maaße und Gewichte zu benutzen. Es wird in dieser Beziehung geltend gemacht, daß es für solche Kaufleute und Fabrikanten, welche in unmittelbarem Verkehre mit dem Auslande stehen, unter Umständen von erheblichem Werthe sei', zur Vermessung von Maaren für den Export oder zur Nachvermessung der vom Auslände bezogenen Maaren sich ausländischer Maaße rc. zu bedienen, da sie sich, falls ihnen dies nicht gestattet würde, lediglich darauf angewiesen sehen, die Vermessungen mit inländischem Maaße vorzunehmen und demnächst durch Umrechnung auf die betreffenden ausländischen Maaßgrößen zu reduciren, ein Verfahren welches für große Geschäfte einen Verlust an Zeit und Arbeitskraft mit sich bringe. Diese Beschwerde kann insofern für unbegründet nicht erachtet werden, als es bei der Auslegung, welche die einschlagenden Vorschriften der Maaß- und Gewichtsordnung und des Strafgesetzbuchs seither bei den Polizeibehörden und bei den Gerichten vielfach gesunden haben, nicht ausgeschlossen ist, daß Gewerbetreibende, welche sich im Besitze ausländischer, mit dem vorschriftsmäßigen Aichstempel nicht versehener Maaße rc. befinden, zur Bestrafung gezogen werden, ohne Rücksicht darauf, ob diese Maaße rc. zur Verwendung im öffenttichen Verkehre thatsächlich gedient haben oder nicht. Eine solche Handhabung steht mit dem Sinne der erwähnten Vorschriften nicht im Einklang; denn letztere verfolgen lediglich den Zweck, die Anwendung unvorschriftsmäßiger Meßgeräthe im öffentlichen Verkehre zu verhindern. Um den betreffenden Gewerbetreibenden den Gebrauch ausländischer Maaße rc., soweit derselbe mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften nicht im Widerspruch steht, zu ermöglichen, weisen wir Sie darauf hin, daß ausländische, mit dem Aichstempel nicht versehene Maaße und Gewichte nur dann zu beanstanden sind, wenn sie sich an solchen öffenttichen Verkehrsstellen vorfinden, an welchen Maaren nach Maaß oder Gewicht umgesetzt werden. Wir beauftragen Sie, das Polizeipersonal hiernach zu bedeuten. Darmstadt, 24. Jan. (Forts, und Schluß der Grundzüge zur Altersund Jnvaliden-Verstcherung der Arbeiter.) Nach den „Grundzügen" sollen gegen die Erwerbsunfähigkeit, welche in Folge von Alter, Krankheit oder von nicht durch reichsgesetzliche Unfallversicherung gedeckten Unfällen eintritt, versichert wer- ven: a. Personen, welche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden; b. Betriebsbeamte, sowie Handlungsgehilfen und Lehrlinge einschließlich der Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, deren durchschnittlicher Jahresarbettsverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 nicht übersteigt, sowie c. die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigte Schiffsbeiatzung deutscher Seesahrzeuge. Durch Beschluß des Bundesraths sollen diese Bestimmungen auch auf selbstständige Gewerbetreibende der Hausindustrie erstreckt werden können. In der Commission wurde hervorgehoben, daß viele kleine selbstständige Gewerbetreibende, insbesondere in Landorten, weniger günstig gestellt sind, als Lohnarbeiter. Nicht wenige derselben wechseln öfters zwischen selbstständigem Betrieb und Arbeiter gegen Lohn. Es wird für diesen Theil der Gewerbetreibenden eine Härte darin gefunden, daß denselben die als Arbeiter geleisteten Beiträge verloren gehen, wenn sie zum Betrieb aus eigene Rechnung übergehen, und daß sie, wenn sie dann Arbeiter beschäftigen, als Arbeitgeber weiter zahlen müssen, ohne daß ihre wirthschastlichen Verhältnisse besser wären als diejenigen der Arbeiter, während sie selbst von der Alters- und Jnvaliden-Verstcherung ausgeschlossen sind. Aehnltche Verhältnisse wurden auch bezüglich kleiner Landwtrthe behauptet. Ein Antrag, der obigen Bestimmung der „Grundzüge" eine pos. d beizufügen , welche die kleinen Handwerker und Landwtrthe in die Versicherung ein- begretst, wurde mit Rückstcht darauf, daß stch gegenwärtig eine hierdurch bewirkte Erweiterung des Umfangs der Verstcherten nicht bemessen lasse, abgelehnt. Dagegen wurde einer Erweiterung der Befugnisse des Bundesraths dahin zugestimmt, daß die Anwendung der Verstcherung nicht blos auf selbstständige Gewerbetreibende der Hausindustrie, sondern auch aus sonstige selbstständige kleinere Gewerbetreibenden und Landwirthe stattfinden kann, insofern solche nicht mehr wie einen Arbeiter regelmäßig beschäftigen. Nach Nr. 7 der „Grundzüge" soll der Anspruch auf Invalidenrente ganz oder theilweise Wegfällen, wenn die Verstcherten nachweislich sich die Arbeits- unsähigkeit vorsätzlich oder durch schuldhafte Betheiligung bei Schlägereien oder Raujhändeln oder durch geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen haben. Die Commisston will, daß dieser Anspruch nur dann wegfällt, wenn durch strafrechtliches Urtheil das Verschulden des Versicherten an der Invalidität fest- gestellt ist. Die „Grundzüge" setzen für die Wartezeit (Karenzzeit) bei der Altersrente 30 Beitragsjahre, bei der Invalidenrente 5 Beitragsjahre fest. Das Beitragsjahr wird zu 300 Arbeitstagen gerechnet. Die Commisston war der Ansicht, daß der Begriff von „Arbeitstag" näher sestzustellen fei, wobei Rücksicht zu nehmen ist auf die in einzelnen Industriezweigen unvermeidliche Nachtarbeit. Man war der Ansicht, daß als Arbeitstag zu gelten habe die innerhalb zwölf Zeitstunden, einschließlich der Erholungsund Eßpausen, geleistete Arbeit, wobei ein Unterschied zwischen Tages- und Nachtarbeit nicht zu machen sei. Die „Grundzüge" nehmen in Aussicht, daß seitens der Arbeitgeber und der Versicherten feste Beiträge entrichtet werden, aus welchen die Verwaltungs- kosten sowie zwei Drittel der den Verstcherten demnächst zu gewährenden Renten zu bestreiten sind, während das Reich ein Drittel der wirklich zur Auszahlung kommenden Renten beitragen soll. Zunächst sollen für den Kopf und Arbeitstag bei verstcherten männlichen Arbeitern vier Pfennige, bei verstcherten weiblichen Arbeitern zwei Drittel dieses Betrags an Beiträgen erhoben werden. Die Commisston konnte stch nicht damit einverstanden erklären, daß auf Jahre hinaus höhere Beiträge erhoben werden, als zur Bestreitung der muth- maßlichen Ausgaben und zur Bildung eines entsprechenden Reservefonds noth- wendig find; sie war der Anstcht, daß nur die wirklichen Bedürftiifle jeweils aufgebracht werden und es vermieden wird, große Kapitalien der Industrie zu entziehen und in irgend welcher Weife zinstragend festzulegen. Nach den Erfahrungen, welche bis jetzt bei den Berussgenoffenschaften gemacht wurden und nach überschlägigen Berechnungen auf Grund des gegenwärtig vorliegenden statistischen Materials, wird vorest die Erhebung von zwei Pfennigen für den Kopf und Arbeitstag — je ein Pfennig von dem Arbeitgeber und ein Pfennig von dem Versicherten — nebst dem Reichszuschuß vollkommen genügen, um für die nächsten Jahre die Renten und Verwaltungskosten zu decken. Wenn nöthig, können die Beiträge später erhöht werden- Die „Grundzüge" nehmen auch in Aussicht, daß demnächst für die einzelnen Versicherungsanstalten,' deren Träger in erster Linie die Unfall-Beruf sge- nossenfchaften fein sollen, besondere Tarife gebttdet werden, wonach die Beiträge der Arbeitgeber und der Verstcherlen an diese Versicherungsanstalten verschieden bemessen werden können und sollen. Die Commission war der Ansicht, daß innerhalb des deutschen Reichs diese Beiträge gleich gehalten werden. Der höchst complicirte Apparat der gegenseitigen Verrechnungen geleisteter Beiträge von Genossenschaft zu Genossenschaft oder von Versicherungsanstalt zu Versicherungsanstalt fällt dann weg. Nach den „Grundzügen" erfolgt die Alters- und Jnvaliden-Verstcherung durch die zur Durchführung der Unfallverstcherung errichteten Berufsgenoffen- fchaften, bezw. durch das Reich, die Bundesstaaten, Communalverbände oder durch öffentliche Verbände, welche auf Grund der Unfallversicherungs-Gesetze an die Stelle von Berufsgenoffenschasten getreten sind. Soweit es sich um der Unfallverstcherung nicht unterliegende Personen handelt, treten für die AlterS- und Jnvaliden-Verstcherung an die Stelle der Berufsgenoffenschaft weitere Communalverbände nach näherer Bestimmung der Landesgesetze bezw. des Reichs. — Die Commisston erklärte sich hiermit einstimmig einverstanden und es wurde bei der Berathung seitens der Vorstands-Mitglieder von Berufsgenoffenschasten die Zweckmäßigkeit dieser Bestimmungen besonders begründet. Dabei wurde aber unterstellt, daß überall nur gleiche Beiträge von den Arbeitgebern und den Versicherten erhoben werden, daß Antheilsberechnungen von Genossenschaft zu Genossenschaft nicht stattfinden, daß das ganze Geschäft von dem ReichsversicherungS- amt geleitet wird, an welches auch die Überschüsse der Einnahmen für den Reservefonds abgeliefert werden. Es soll nur je eine Form und Farbe von Marken für diese Werthzeichen innerhalb des deutschen Reichs zur Anwendung kommen; ähnlich wie bei den Postmarken. Das Reichsverstcherungsamt läßt, wie die Post, diese Marken anfertigen und durch die einzelnen Verficherungs- anstalten ausgeben. Die Commisston hat dabei nicht verkannt, daß die gewerblichen und land- wirthschastlichen Betriebe ebensowohl große Verschiedenheiten bezüglich der Unfall- Gefahren, als wie auch hinstchtlich ihres Einflusses auf Invalidität und, mehr oder weniger, auf die Lebensdauer der Arbeiter bieten. Nachdem man aber bei dem vorliegenden Projekt für eine Alters- und Jnvaliden-Verstcherung absehen tnufcte von mannigfachen Unterschieden, welche in den Gewerbebetrieben, den Lohnverhältnissen und den Leben-Verhältnissen sowohl der männlichen als weiblichen Verstcherten begründet sind, erschien es im Interesse einer einfacheren, klaren und wesentlich billigeren Verwaltung der einzelnen Versicherungsanstalten und des Reichsversicherungsamts zweckmäßig, auch nicht Unterscheidungen für die Alters- und Jnvaliden-Versicherung zwischen den Verstcherten bei den einzelnen Versicherungsanstalten zu machen. Nach den „Grundzügen" soll jede Verstcherungsanstalt besondere Marken ausgeben; jeder Versorguugs.Berechttgte soll bei dem Eintritt in die Beschäftigung ein Quittungsbuch erhalten, in welches der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung den entsprechenden Betrag von Marken etnzukleben und die Hälfte dieses Betrags von der Lohnzahlung zu kürzen hat. Die eingeklebten Marken sind zu entwerth-n. — Gegen diese Bestimmungen wurde seitens der Commission in der Voraus ietzung ein Einwand nicht erhoben, daß im ganzen deutschen Reich bet den Versicherungsanstalten nur gleiche Marken zur Verwendung kommen, wonach die betr. Bestimmungen der „Grundzüge" zu modifictren wären. Schließlich kam noch die Frage zur Bsrathung, ob es stch empfiehlt, auch Arbeiterkreise, durch Vernehmung der freiwilligen Hilsskaffen, über die Bestimmungen der ^Grundzüge" zu hören. Die Commission würde dies für räthlich erachten, wenn in allen deutschen Staaten solche Erhebungen vorgenommen würden. Zu dem Zweck könnten im Großherzogthum, ähnlich wie solches bei den Erhebungen bezüglich der Beschäftigung gewerblicher Arbeiter an Sonn- und Feiertagen geschehen ist, Fragebogen ausgegeben werden, aus welchen der Hauptinhalt der vorliegenden „Grundzüge" dargestellt ist und mit welchen bestimmte Fragen bezüglich der Hauptpunkte gestellt werden. Darmstadt, 24. Januar. Das Amtsblatt des Großherzogl. Ministeriums des Innern und der Justiz, Abthetlung für Schulangelegenheiten, ausgegeben Darmstadt, b. Januar, enthalt ein Ausschreiben an die Großh. Direktionen der Gymnasien, Realgymnasien, Rea schulen und höheren Mädchenschulen, betreffend die Pflege und Erhaltung der Gesundheit in den Schulen, insbesondere die Beschaffenheit der Schreibmaterialien. Dasselbe lautet: „Die Erfahrung hat gelehrt, daß die in den Schulen gebrauchten Schreibmaterialien vielfach den Anforderungen nicht entsprechen, welche die Rücksicht aus die Schonung und Erhaltung der Sehkraft zu stellen gebietet. Wir sehen uns daher, in Uebereinslimmung mit der Minifterialabtheilung für öffentliche Gesundheitspflege, veranlaßt, in Nachfolgendem allgemeine Bestimmungen zu treffen, welche in Beziehung auf die in den Schulen zu gebrauchenden Schreibmaterialien zu beachten sind- r, V Es empfiehlt sich, in den Schulen nur solches Papier zuzulassen, welches nicht glanzend und nicht rein weiß ist, vielmehr einen in das Graue oder Gelbe spielenden Farbenton zeigt. r 2) Die Länge der Zeilen soll in der Regel nicht über 0,15 m gehen. . o) Mit Rücksicht auf die gewöhnliche Breite der Tischplatte empfiehlt es sich, den Schreibheften eine Hohe von nicht über 0,20 m zu geben. 4) Soweit nicht ganz davon abgesehen werben kann, die Führung der Hand durch vorgezogene Linien zu unterstützen, sind einfache Linien den Doppelliinen vor- jupegen, weil letztere das Auge in höherem Grade anstrengen. Doppellinien, soweit r- n nno m Entbehren sind, sollen nicht mehr als 0,005 m und nicht weniger cüs 0,003 m Entfernung von einander haben. Schwarze Linien stellen die Lage der Grenzpunkte am deutlichsten dar und sind daher mehr zu empfehlen als blaue Linien, we che namentlich be künstlicher Beleuchtung leicht undeutlich sind. Linienblätter, welche dem zu beschreibenden Papiere untergelegt werden, scheinen nur undeutlich durch Lind find daher weniger zweckmäßig als auf das Papier gezogene Linien. Schräge Linien, welche für die schräge Lage der Grundstriche der Buchstaben die Richtung an- Zeben, sind entweder ganz zu vermeiden oder doch auf 4-5 in der Zeile zu beschränken. D.e schräge Stellung der Buchstaben ergibt sich nach physiologischen Gesetzen von selbst, wenn bei richtiger Leibeshaltung das Schreibheft oder die Schreibtafel so gelegt ist, daß deren unterer Rand mit der Vorderkante der Subsellientafel einen Winkel von 30 bis ?üdet. Es ist aber für die Erhaltung der Sehkraft von der größten Wich- Irgkeit, daß b^m Schreiben eine solche Heftlage immer eingehalten werde und daß hierbei der Schreibende beide Arme zugleich und gleichmäßig auf die Tischplatte stütze. Ganz zu verwerfen, weil den Augen sehr nachtheilig, sind die bei den Rechen- «usgaben häufig angewendeten quadrierten Liniennetze. 5) Den schwarzen Schreibtafeln, insbesondere den Schiefertafeln, sind Schreib- taseln von hellerer Farbe vorzuziehen. Die Rachtheile der schwarzen Schreibtafeln vestehen ln derHarte des Materials, das eine später bei dem Schreiben mit der Feder la ryB^^nbe Sdjroere der Hand bewirkt, in dem mangelhaften Ansprechen des Griffes einerseits, anderseits in dem Zurückbleiben der früher gemachten Striche, in dem Glanz und der ^arbe und in Folge davon in der namentlich bei künstlicher Be- leuchtung hervortretenden, auf die Sehkraft höchst nachtheilig wirkenden Undeutlichkeit Der Schrift. r» Es dürfte sich daher empfehlen, den Gebrauch der schwarzen Schiefertafel so weit als möglich zu beschranken." n. »ÄereS 3(u3färeiBen Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, in demselben Betreff und unter gleichem Datum empfiehlt den Großherzoglichen Kreis-Schul Eommissionen, darauf hinzuwirken, rc rf r!n vorstehendem Amtsblatt gegebenen Bestimmungen auch in den Prioat- lehranstalten beachtet werden. Lokales. Qu. Gießen, 25. Januar. Die heutige, leider nicht sehr zahlreich besuchte a^llrl0 Allgemeinen Vereins für Armen- und Krankenpflege wurde eröffnet vom Vorsitzenden, Herrn Pfarrer Schlosser, mit einer Ansprache, in der er clö auf eine besondere Quelle des Pauperismus hinwies, auf die Wohnungsoerhältnisse ber ^ttunter muffen diese nicht weniger als 30—4OpEt. ihres Einkommens für Miethe ausgeben und bleiben daher naturgemäß und zu oft im Rückstände mit C^an.Anh..;r tor^rUUrri”b c§ oft! Eigentliche Kellerwohnungen, diesen Fluch der Großstädte, haben wir hier ja nicht, aber erbärmlich genug sind sie ba^Uian nilt^ter dieselben keinem Stück Vieh, das man gut halten will, geben möchte daher resultiren dann auch mancherlei Krankheiten. Wenn der Verein genöthigt ist jährlich etwa 17 Kinder in s Elisabethenhaus nach Nauheim zu senden so traaen die Wohnungen ein gut Theil Schuld mit daran. In größeren Städtenift baÄrli« Jach viel schlimmer, worauf neulich Miquel im Reichstage noch hinwies. Die Be- strebungen zur Besserung sind ia auch nicht ganz jungen Datums; es verwandte sich r^h“ hÄTf?^ 6cfannankHchreiben. Ich halte es für meine Pflicht, zu berichten, dass von dem Malz-Extract von L. H. Pietsch 8l Co- in Breslaa (Schutzmarke „Huste- Nloht“) fünf kleine Flaschen genügten, meiner Fran, welche seit Jahren an I Schwäche litt, vollständig anfzuhelfen. P. Borsten, Privat-Jäger. St. Hubert bei Kempen. Malz-Extract u. Caramellen v. L. H. Pietsch & Co., Breslau. Engros ä Flasche Mk. 1, 1,75 u. 2,50. Caramellen nur in Beuteln (niemals lose) ä 30 und 50 Pfg. Nur echt, wenn auf jeder Flasche und jedem Beutel diese Schutz-Marke steht. mit Gesang, Theater und Tanz Anfang Abends 8 Uhr. NB. Freunde können eingeführt werden. 721 Ein braver Junge kann das Buehbinderhandwerk erlernen bei Ernst Bal wer, Mäusburg. 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Heichelheim, Südanlage 13. 528 Eine Wohnung, 6 Zimmer m Zubehör und Stallung, sofort ober später zu vermiethen via-h-via der neuen Kaserne. H. Giertänzer, Grünbergerstraße. ”"626] Stübchen mit Belt zu ver- miethen. Kirchenplah 4. Keitage zu Ar. 25 des „gichener Anzeiger". Vermischtes. Rreslau, 26. Januar. In Liegnitz kam es, dem Polij-ibericht zusoige, bisher 8S4 Typhus Erkrankungen und 23 Todesfällen; im städtischen Krankenhaus- kam es bei 146_ertranncn^niu^8U^€jn^ obercunewalde (Königreich Sachsen) sind der n -rieticherrettuna" von mehreren Setten zuverlässige Nachrichten zugcgangcn, ein auhergewöhnlich düsteres Bild entrollen; „Der schankwtrth Angcrmann, ^nebll ,-wer Frau selbst an der Trichinosis erkrankt lieg,, hatte zu Weihnachten Schweine geschlachtet, aber nur drei auf Trichinen untersuchen lassen. Er hat keine Kunden zum Wcihnachtss-st- zahlreich mit Räucherwürstchen besooenkt, welche von b^en^ntcd, untersuchten Schweinen herzurühren scheinen, so daß ichan hierdurch die THAfnnfiä weite Verbreitung gefunden hat. Außerdem hatte die dortige Feuerwehr Trlchtnos nacktsietertaae in der Schänke ein Fest gefeiert, bei welchem zahlreiche Sßürftdben ^rzchrt^oorven sind, und nun liegen falt sämmtliche Mitglieder der Feucr- webr tt-nk darrriedcr; wie uns heute -in G-m-ind-rathSmitgltcd aus Ob-reun-wald- schrctbt sind der Ä-m-indevorstand, G-m-inde-Iteste und mehrere andere Ä-metndc- rathsinitglteder erkrankt. Im Ganzen betragt dre Zahl der an der Trichinosis Er- k?ank en bereits über 120, täglich aber kommen neue Erkrankungen dazu. Sechs Person nllnd bereits gestorben, zahireiche andere ringen unter den größten, peintgendsten mit dem Tode. In dem sonst so arbeitsamen Orte hort man letzt nur ® *U\CJu»n hn« «lavocrn des Webstuhles, denn meist sind es arme Weberfantilien, n°* 'm? k^re^ticke^Evidemie getroffen hat. Wenige Familien nur sind verschont wird täglich großer, feit Weihnachten haben di- Familien in geblieben. Die Noth v >agi ey » verdienen können, die kleinen Ersparniste bereits füch 'Int und Apotheker darausgegangen. Es herrscht eine d» W-b-r ab r sind b-ntts lur trzi Zusehen ift. (Angesichts des Vorstehenden 1 «tb h.?hrinaenbe mäbnung nur zu vringend am Platze sein, daruu, hinzuwnken, durtt--ine dringende lorisch auch bei uns tn Gießen eingeführl weeden mlLbi ffiÄtfe *on den Bewohnern unserer Stadt haben seither sich sorglos den möge. 21ste ü e aeftattet in dem guten Glauben, datz alle geschlachteten ^dünai untdsucht worden seien und dennoch ist di-s-s nicht der Fall ^melen Unser mr-hrlich-, Stadtvorstand würde sich bcn Dant her Särge. Mait oer= K1” k harof hinrohf£n, daß in Gießen nur au, Trich.nen untersuchtes Fleisch zum Verkaufe gelangen dürfte. Die RedQ San Remo, 26. Januar. Die Abendmusik und das Feuerwerk vor der Villa Zirio lockten gestern gegen 7 Uhr den größten Theil der hiesigen Gaste und der Bevölkerung an; die benachbarten Gasthöfe und Villen waren glanzend beleuchtet; kurze Zeit, nachdem mit der „Wacht am Rhein" die Musik begonnen hatte, begann das Feuerwerk am Strande, das in der milden Frühlingsnacht auf einem Hintergründe vom See und leichtbewölktem Rachthimmel sich prächtig entwickelte; als das Schauspiel beendet war und die Musik mit der preußischen Nationalhymne geschlossen halte, trug auch der „Agostino Barbarigo", der, mit der Breitseite gegen die Küste verankert, in seinen Umrissen und im Takelwerk beleuchtet, auf der Rhede lag, seinerseits zu dem Feuerwerke bei, indem er Raketen emporsteigen ließ und die Boote im Hasen vor der Villa Zirio elektrisch beleuchtete. Die Kronprinzessin besuchte gestern mit Lady Layard den unter ihrem Patronat geförderten und eröffneten Armenbazar, verweilte längere Zeit und machte mehrfache Einkäufe. Das Wetter ist auch heute milde bei leich bedecktem Himmel. Der Kronprinz, den gestern die vielen Beweife herzlichster Theil- nahme sehr erfreuten, befindet sich wohl; eine Ausfahrt steht auf dem Programm. — Ein ganz leichter Erdstoß setzte gestern gegen Abend in der voriges Jahr schwer betroffenen Gemeinde Villa Marina an; ein Theil der Bevölkerung übernachtete im Freien. — Im verflossenen Jahre wurden bei der Lebensversicherungs- und ^rsparniß- Bank in Stuttgart 5269 Anträge mit 31,808,000 JL, in den letzten 5 Jahren 24,837 Anträge mit 144,694,000 «X und seit dem Bestände derselben 94,220 Anträge mit 447,947,000 JL eingereicht. Für angefallene Versicherungen hat die Bank seit ihrem Bestände 38,900,000 JL und nebenbei den Versicherten an Dividenden 19,900,000 Jt. ausgezahlt. In den nächsten 4 Jahren kommen weitere 8,800,000 Ji. als Dividende an die Versicherten zur Rückvergütung. Die im Jahre 1887 eingetretene Sterblichkeit ist als sehr mäßig zu bezeichnen; es starben 604 Personen, die mit 3,180,800 JL beteiligt waren, während die Wahrscheinlichkeitsrechnung wesentlich mehr Sterbfälle erwarten ließ; es ift daher für das Jahr 1887 ein günstiges Nechnungsergebnitz zu erwarten bezw. den Versicherten wiederum eine sehr befriedigende Drvivende in Aussicht zu stellen. Die Versicherungs-Bedingungen der Bank entsprechen hinsichtlich der Unanfechtbarkeit den zeitlichen Anforderungen, solche sind in ihrer Gesammthert unübertroffen günstig, ebenso sind die Prämien durch den Genuß der Dividenden unübertroffen billig. _______________________________________ 707 Das Chr. Retter'sche Haus, beste Geschäftslage, in wtlchrm bis. her ein Manufacturwaaren Geschäft , betrieben wurde, ist preiswert!) aus I der Hand zu verkaufen. Näheres | bei dem Vormund L. Petri II. dahier. 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