Nr. SO Dienstag den 28. Februar 1888. Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. - Schulstraß- 7. ' Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Q Betreffend: Aenderungen der Wehrpflicht. Gießen, am 16. Februar 1888. Es lautet; a. b. 7) Betreffend: Die Statistik und die Rechnungsführung der Krankenkassen. Gießen, am 24. Februar 1888. an Die Landwehr wird in zwei Aufgebote eingetheilt. § 2- Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr ersten Aufgebots ist von fünfjähriger Dauer. Der Eintritt in die Landwehr ersten Aufgebots erfolgt nach abgeleisteter Dienstpflicht im stehenden Heere..... Militair-Paß gelegentlich, jedoch spätestens biszumlZ. März 1888 an den zuständigen Bezirksfeldwebel zwecks Einhestens der neuen Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes persönlich abzugeben oder durch die Post zuzusenden. 3) Die Ersatz-Reservisten ersterClasse gehören fortan zu den Mannschaften des Beurlaubtenstandes. Dieselben werden hierdurch angewiesen, ihren Ersatz-Reserve-Paß beziehungsweise Ersatz-Reserve-Schein dem zuständigen Bezirksseü»- webel gelegentlich, spätestens bis zum 13. März 1888 abzuliefern; für die abgegebenen Pässe beziehungsweise Scheine werden den Ersatz-Reservisten andere Militairpapiere (Ersatz-Reserve-Päffe) spätestens bis zur Frühjahrs-Controlversammlung dieses Jahres eingehändigt werden. Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ersatz-Reservisten als Mannschaften des Beurlaubtenstandes fortan der Frühjahrs-Controlversammlung jeden Jahres beizuwohnen haben werden. Die bisher der Seewehr zweiter Klasse angehörigen Mamschasten gehören fortan der Marine-Ersatz-Reserve an und unterliegen diesÄ- ben den vorstehenden Bestimmungen. 4) Sämmtliche Mannschaften des Beurlaubtenstandes haben sich baldigst mit den „neuen Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes" genau bekannt zu machen, damit Zuwiderhandlungen gegeu dieselben thunlichst vermieden werden. 5) Angehörige der Ersatz-Reserve zweiter Klasse sind nunmehr Angehörige des Landsturmes ersten Aufgebots und dienen die diesen Mannschaften seiner Zeit ertheilten Ersatz-Reserve-Scheine zweiter Claffe denselben als Ausweis ihrer Zugehörigkeit zum Landsturm. 6) Auf Landsturmpflichtige finden bereits im Frieden nachstehende Bestimmungen Anwendung: Es wird nochmals ausdrücklich hervorgehoben, daß vorstehende Bestimmungen auf die Mannschaften des Beurlaubten- standes der Marine und Seewehr zweiter Classe gleiche Anwendung finden. Landsturmpflichtige, welche durch Consulats-Atteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Unterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender u. s. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung des Aufrufs entbunden werden. Bezügliche Gesuche sind an den Civil-Vorsitzenden derjenigen Ersatz-Commission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller nach abgeleisteter Dienstpflicht im Heere oder in der Flotte zum Landsturm entlassen beziehungsweise von vornherein (bisher der Ersatz-Reserve zweiter Classe) dem Landsturm überwiesen sind. Der Uebertritt aus dem Landsturm ersten Aufgebots in den des zweiten Aufgebots erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem vollendeten 45. Lebensjahre, ohne daß es dazu einer besonderen Verfügung bedarf. Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen die Großherzoglichen Bürgermeistereien für die Gemeindekrankenkaffen, die Vorstände der OrtS-, Betriebs (Fabrik ) und eingeschriebenen HülfSkaffen des Kreises. Wir sehen der Einsendung der Uebersichten und Rechnungsabschlüsse pro 1887 in doppelter Ausfertigung bis längstens Ende März l. I. entgegen. Dr. Boekmann. Casp ary, Oberstlieutenant und Commandeur des Landwehr-Bataillons-Bezirks Gießen. ------- Das Großhcrzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des «reise». Wir beauftragen Sie nachstehende Bekanntmachung des Landwehr-Bezirks-Kommando's Gießen alsbald aus ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß - bringen zu lassen. Dr. Boekmann. Bekanntmachung über das Gesetz, betreffend Aenderungen der Wehrpsircht. Vom 11. Februar 1888. Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr zweiten Aufgebots dauert bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Der Eintritt in die Landwehr zweiten Aufgebots erfolgt: a. nach abgeleisteter Dienstpflicht in der Landwehr ersten Aufgebots; b. für Ersatz-Reservisten, welche geübt haben, nach abgeleisieter Ersatz- Reservepflicht ...... § H. Die der Ersatz-Reserve überwiesenen Personen gehören zu den Mannschaften des Veurlaubtenstandes und sind allen für die letzteren — insbesondere den für Reserve- und Landwehr — gültigen Bestimmungen unterworfen, insoweit nicht besondere Festsetzungen getroffen sind. § 19. Die bisherige Eintheilung in Ersatz-Reserve erster und zweiter Klaffe wird aufgehoben. Sämmtliche bisher der zweiten Klaffe zu überweisenden Mannschaften sind fortan dem ersten Aufgebot des Landsturms zuzutheilen. Hierzu bemerkt das Bezirks-Kommando: 1) Die im Jahr 1850 und später geborenen Personen — Unter# officiere, Mannschaften und untere Militärbeamten — welche nach abgeleisteter gesetzlicher Dienstpflicht im stehenden Heere und in der Landwehr (Flotte und Seewehr) beziehungsweise als geübte Ersatz- Reservisten nach Ablauf der Ersatz-Reserve-Pflicht bereits zum Landstürme entlassen waren, werden hierdurch angewiesen, sich bis spätestens zum 13. März 1888 unter Vorlage ihrer Militärpapiere (Paß und Führungs-Attest) bei dem zuständigen' Bezirksfeldwebel behufs erneuter Ausnahme in die Controle anzumelden. Für. diejenigen Personen, welche sich außerhalb Deutschlands beziehungsweise auf Seereisen befinden, wird die Meldefrist bis zum 30. September 1888, beziehungsweise wenn dieselben vor diesem Zeitpunkte nach Deutschland zurückkehren oder bei einem Seemannsamt des Inlandes abgemustert werden, bis 14 Tage nach erfolgter Rückkehr beziehungsweise Abmusterung verlängert. Im Unterlassungsfälle kommen die Strafbestimmungen des §. 67 des Reichs-Militair-Gesetzes zur Anwendung. Diejenigen zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bereits dem Landsturm angehörigen Personen, welche nicht unter vorstehende Bestimmungen fallen, treten je nach ihrem Lebensalter zum Landsturm ersten beziehungsweise zweiten Aufgebots über. Auf Offiziere, Sanitätsoffiziere und obere Mrli- tairbeamten finden vorstehende Bestimmungen gleiche Anwendung; die bezüglichen Meldungen sind jedoch beim Bezirks-Commando direct anzubringen. 2) Alle gegenwärtig der Reserve und Landwehr angehörigen, sowie alle zur Disposition der Trupp entheile undder Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften haben ihren Politische Ueberficht. Gießen, 27. Februar. Unser erhabenes Kaiserhaus ist durch das Hinscheiben des 22jährigen hoffnungsvollen Enkels unseres Kaisers, des Prinzen Ludwig von Baden, in tiefe Trauer versetzt worden, zumal ja die Sorge um den Kronprinzen ohnehin schon das greise Kaiserpaar schmerzlichst bewegt. Anläßlich des Hinscheidens des Prinzen Ludwig ist vom Berliner Hose eine 14tägige Trauer angelegt worden. Prinz Wilhelm hat sich als Vertreter des Kaisers am Samstag nach Karlsruhe begeben, um den Beisetzungs-Feierlichkeiten des Prinzen Ludwig, beffen Leiche am Freitag von Freiburg nach Karlsruhe übergesührt wurde, T>et* -«wohnen. — Aus San Remo wird berichtet, daß der Kronprinz durch dis Trauerkunde von dem Tode seines Neffen tief ergriffen worden ist. Die Aerzte hatten die Frage, ob es bei dem Zustande des Kronprinzen räthlich sei, demselben das Ableben des Prinzen Ludwig mitzutheilen, vorher reiflich erörtert und waren sie zu dem Schluffe gelangt, daß es besser sei, dem hohen Patienten die schmerzliche Nachricht sogleich mitzutheilen, als wenn ec sie unvorbereitet durch Zufall erführe. In dem relativ befriedigenden Befinden oes Kronprinzen selbst ist in den letzten Tagen keine besondere Veränderung zu verzeichnen gewesen. Der Reichstag kann mit der am Donnerstag erfolgten Erledigung des Reichshaushalts-Etats, dessen noch vorzunehmende dritte Lesung wenig mehr als eine Formalität bedeutet, wiederum auf eine nun vollendete Hauptaufgabe der Session zurückblicken. Was jetzt noch übrig bleibt, stellt nur gesetzgeberische Arbeiten zweiten und dritten Ranges dar, mit denen das Haus jedenfalls auch bald aufräumen wird. Das preußische Abgeordnetenhaus beschäftigte sich in seiner Freitagssitzung mit Petitionen und Anträgen. Nach sehr langer Verhandlung genehmigte das Haus den Antrag des Abg. Jansen, einen Gesetzentwurf zur Ermäßigung des Stempels für Veräußerungs-Verträge und für Pacht- und Meths-Verträge über Immobilien vorzulegen nach der von dem Abg. v. Below- Saleske vorgeschlagenen Fassung uno überwies den Antrag der Freisinnigen, einen Gesetzentwurf über den Erlaß der Relictenbeiträge für die Elementarlebrer anzunehmen, an die Retteten« Commission. Die Reichstags-Commission zur Vorberathung des Ampach'schen Antrages auf Aufhebung des Jdentitäts-Nachwetses bei der Getreideausfuhr hat denselben mit 15 gegen 11 Stimmen in etwas abgeänderter Form angenommen. Der zweitägige Danziger Socialistenproceß gegen Jochem ufid Genossen wegen geheimer Verbindungen hat mit Verurthetlung der Angeklagten zu Gefängnißstrafen von einer Woche bis zu drei Wochen geendigt. Bezüglich des aus gleichen Ursachen in Berlin spielenden Socialistenprocesses wird das Urtheil in dieser Woche erwartet. ~ äauP errolbert, auch eine gesetzliche Regelung schütze vor der "Icht, wie d^ses die Fälle in Braunschweig zeigten. Eine absolute Sicher- । beit beftede nur bann, wenn nur gekochtes Schweinefleisch gegessen werde. Würde die HnnrrSaffirkn Obligatorische Trichinenschau einführen, so würde auch bei etwaigen Unglucksfallen die ganze Verantwortung auf sie fallen. To $‘CfIauf ™irb bcr Ausschuß-Antrag nebst einem kleinen Zusatz Antrag des Aba Muth- ns .mm.g angenommenundzwar, daß die Summe van 118,298 bewilligt ,mit dem Ersuchen, die Salarrrung praktischer Thierärzte, welche auch amtliche Funktionen verrichten können, für ärmere Landestheile in Erwägung zu ziehen. ^Ä^Tto’ “Ctben “l-400^ Kap. 53, Entbindungsanstalt Gießen, 16,800 MnK‘.y % b8-„S”3, r“"m b,n»*• !38 Eichenstämme von 19-27 cm Durchrn., 5-10 m Länge mit 43 25 fm 29 Kiefern, und Flchtenstämme von 22-44 cm Durchm./8-15 m Länge uiu 4# • ,vö im. ° 1602 Gefunden wurde am 22. d. M. ein von Haaren gefertigtes und mit Goldbeschlag versehenes Armband. ^Gegen Entrichtung der Insertions-Gebühren kann dasselbe Seltersweg 23IV. Stock abgeholt werden.___________ 1603 Eine renommirte Fabrik, die einen patentrrten, sehr absatzfähigen Apparat für Bierbrauereien als Specialität fabricirt, wünscht für dessen Betrieb mit noch einigen tüchtigen, respec- tablen Ingenieuren. Maschinen- fabriken u. s. w, die mit Brauereien im Verkehr stehen, in Verbindung zu treten. Sehr lohnend, da Provision hoch und großer Absatz leicht. Gefall. Offerten, womöglich mit Referenzen, unter F. K. I 134 an ®. 8. Daube & Go., Frank- I sirrt d« M._____ 1622 Ein ordentliches Mädchen wird : gesucht. Zu erfragen in der Exp. d. Bl- „ 15-35 Gefelligkeits Verein Gleiberg. Ausserordentliche Generalversammlung om Mittwoch de» 7. März, Nachmittags 5 Uhr, im Hotel Victoria zu Glessen. Tagesordnung. Mittheilungen Mer allgemeine Ges-llschastsangel-genheiten, efrnpL^.8 a3o^tretl?eä nad) 11 der neuen Statuten, Ernennung von Ehrenmitgliedern. Holzverikanf iu de» Waldungen der Freiherr« von Nordeek zur Rabenau. District Ttbe7„r,rrSeTt^Potd8 b