Nr' 199 Erstes Blatt. Sonntag den 26. August 1888. Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. > Vureairr Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. treiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. )urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hheit. Die Enteignung von Gelände in der Gemarkung Villingen zur Erbauung einer Nebenbahn von Hungen nach Laubach. Bekanntmachung. Ord.- Nr. Nachdem die Gemeinde Villingen zum kjweck des Baues einer Nebenbahn pon Hungen nach Laubach die Enteignung des nachvezeichneten Geländes Flur Nr. Größe des ganzen Grundstücks Größe der zu enteignenden Fläche Bezeichnung Besitzer 1 IU 170 731 298 Wiese aus der Oberweid Heinr. Konr. Reinhard Graf \ S 2 II 703 725 338 1 g 3 II 704 1125 550 Acker am Beuenweg Adam Graf I. 1 § 4 II 705 1063 650 1 5 II 244 425 46 \ O / » 6 n 244,3 425 46 Acker aus der Haid Gg. Hemr. Reuter 1 7 ii 244,5 337 45 1 2 8 ii 82 594 39 Acker, die Haferäcker Wilh.Koch's Kinder, modo Joh. Koch IV. 1 | 9 in 175 213 85 Wiese auf der Oberweid Gg. Reuter Ehefrau / 5 beantragt hat, so wird der Plan nebst dem Anträge der Gemeinde Villingen mit Anlagen in der Zeit vom Mittwoch den 29. August bis Donnerstag den 13. September auf d-m Bureau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Villingen zu Jedermanns Einsicht offengelegt und wird Tagsahrt vor der Local-Commission auf Donnerstag den 13. September 1888, Nachmittags 2 Uhr, auf das Rathhaus zu Villingen zur Verhandlung über den Plan und die zu leistende Entschädigung hierdurch anberaumt. Die Eigenthümer des obenverzeichneten Geländes und etwaige Nebenberechtigte werden hierdurch aufgefordert, a. Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschluffes und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung, b. Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebotes, c. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschluffes mit solchen, d. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Art. 19) bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, 6. Anträge aus Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen vp Sinne des Art. 14, f. etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu enteignende Grundstück, im Termin vorzubringen. Sofern in dem Termin Einwendungen gegen den Zweck und' Plan, fotuie die damit iic Verbindung stehenden Anträge nicht vorgebracht werden sollten, dann wird in dem bezeichneten Termin Donnerstag den 13. September 1888 zugleich über die Höhe der Entschädigung und die mit ihr zusammen hängenden Fragen verhandelt werden. Gießen, den 24. August 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Jost, Regierungsrath. ____________________________________________________[6817 Gießen, am 21. August 1888. Betreffend: Maßregeln zur Verhütung von Brandschäden, hier^das Dreschen mit Dampfdreschmaschinen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzherzoglicherr Bürgermeistereien des Kreise-. Da die Wahrnehmung gemacht worden ist, daß bei dem Dreschen mit Dampfdreschmaschinen öfters nicht die erforderliche Sorgfalt beobachtet worden ist und daß nicht immer die von Gcoßherzoglichem Ministerium unter dem 17. November 1863 gegebenen Vorschriften befolgt werden, so beauftragen wir Sie, den nachstehend abgedruckten wesentlichen Inhalt dieser Vorschriften zur Kenntniß der Dampfdreschmaschinenbesitzer nochmals zu bringen, das Polizeipersonal hiernach zu instruiren und bei Zuwiderhandlungen Anzeige hierher zu erstatten. I. V.: Jost. Bei Benutzung von Dreschmaschinen ist vorzugsweise Bedacht daraus zu nehmen, daß durch den Betrieb derselben in dec Nähe von Gebäuden und feuerfangenden Gegenständen weder den Nachbarn und sonstigen Interessenten zu Beschwerden und Regreßansprüchen, noch den betreffenden Versicherungsanstalten Anlaß gegeben werde, bei etwa eintretendem Brande ihre Eritschädi- gungspflicht zu bestreiten oder einen Abzug an der Enschädigungssumme zu machen, wobei insbesondere aus die Police-Bedingungen der betreffenden Versicherungs-Anstalten, sowie auf den Art. 19 des Gesetzes vom 6. Juni 1853 hingewiesen wird, nach welchem der Anspruch auf Entschädigung auch dann wegsällt, wenn der Brandbeschädigte den Schaden durch Unterlassung der gewöhnlich gehörigen Aufmerksamkeit und Vorsicht verursacht hat. Es sind deshalb bei dem Betrieb von Dampsdreschmaschinen namentlich die in dem 16. Titel des Polizeistrafgesetzes (insbesondere Art. 147, 166, 174 rc. und in sein und muß beim Gebrauch stets etwa zwei Zoll hoch mit Wasser gefüllt erhalten werden. Der abgehende Dampf ist durch den Kamin abzuführen; derselbe muß hinlänglich hoch und mit zwei gut construirten Funkenfängern versehen sein, wovon der eine unmittelbar über der Rauchkammer zugleich als Schlackenfang dient, der andere sich auf der Ausmündung befindet. 4. Neben der Maschine muß während des Betriebs derselben zum Löschen der Schlacken, außer einigen Feuereimern, ein stets mit Wasser gefülltes, mindestens 60 Maß haltendes Gefäß aufgestellt sein, aus welchem die Maschine auch ihr Speisewasser entnehmen kann. 5. Der Boden in der Nähe der Feuerung muß auf eine Entfernung von ringsum etwa sechs Fuß stets feucht gehalten werden. 6. Nach Beendigung des Gebrauchs der Maschine darf das Feuer nicht herausgezogen werden, sondern ist entweder in den Aschenkasten (pos. 2) fallen zu lassen — was durch einen beweglichen Rost ermöglicht wird — und daselbst auszugießen, oder es wird durch vollständigen Schluß der Heizthüre, der Zugthüre, des Aschenkastens und einer am Schornstein anzubringenden und denselben dicht schließenden Klappe gelöscht. 7. Die Maschine darf nicht in Scheunen, Ställen oder an anderen, zur Aufbewahrung leicht feuersangender Gegenstände dienenden Orten eingeführt werden. — Die Aufstellung nach beendigtem Betrieb muß in einem feuersicheren Raum, der keine brennbare Gegenstände enthält, geschehen. Ist dieser unthun- lich, so muß solche mindestens einen Tag lang, durch eine zuverlässige, mit ihrer Einrichtung vertraute Person bewacht werden, ehe sie von der Betriebsstelle abgefahren wird. Während dieser Zeit sind die oben in pos. 6 ange* führten Vorkehrungen zum Löschen zu treffen. §§ 367 pos. 6 und 368 pos. 5 und 8 des deutschen Reichsstrafgesetzes) erwähnten feuerpolizeilichen Vorschriften, sowie die im Art. 286 bis 289 des Polizeistrafgesetzes bezüglich der Dampfdreschmaschinen enthaltenen Vorschriften zu beachten, es wird aber außerdem räthlich sein, wenn hierbei weiter die folgenden anderwärts im Wege der Verordnung vorgeschriebenen Vorsichtsmaßregeln eingehalten resp. zur Anwendung gebracht werden: 1. Die Dampsdreschmaschinen sind, wenn sie in Betrieb gesetzt werden sollen, von Gebäuden, von feuerfangenden Gegenständen, von Waldungen und öffentlichen Wegen thunlichst entfernt aufzustellen, und zwar mindestens 25 Fuß von jenen Gegenständen, wenn die Heizung mit Coaks oder Steinkohlen geschieht und mindestens 100 Fuß, wenn die Heizung mit Holz, Braunkohlen oder Torf geschieht. 2. Der Aschenfall muß vollkommen dicht und gut schließend construirt__________________________________ Gefunden: Eine größere Summe baares. Geld, 1 Broche, 1 Mütze, 1 Cigarrenspitze, 1 Hundekette, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Stock, 1 Schirm, 1 Bündel mit Kleider, 1 Messer, 1 Tragring, 1 weißes Tuch, 1 Fingerhut. Gießen, am 25. August 1888. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. I. V.: Kraemer. Nrriversttitts - tzhromL. G°h..m?ra.VCI°usNi h°E frA°L^ bcp Universität, aacrorten ist auch schon dagegen geeifert worden, leider mit wenia Eriolo " aBod,enmar,t roar überaus stark mit Obst snamentlich Birnen) von Telegraphischer Lchiff-bericht --- CD , no ar ?er '^cb Star Line" Antwerpen. Antwerpen "b-Ü.e' b°r „Red Star Line" ist Aeutschland. Berlin, 24. August. Se. Majestät der Kaiser hielt in Sonnenburg folgende Reden: 1) Nach dem Empfang der Ordens-Insignien: „Ich erfülle einen Meiner Herzenswünsche, indem Ich die äußeren Zeichen des Ordens anlege. Ich kenne die Aufgaben des Ordens, die hohen Ziele, welche derselbe verfolgt, Ich wünsche als Protector des Ordens nicht nur über ihm zu stehen, sondern als Ritter desselben an seinem heilsamen Wirken thättg theilzunehmen." 2) In der Kirche: „Wie vor 5 Jahren an dieser Stätte Mein hochseltger Vater im Auftrage des hochseligen Königs Wilhelm der Einführung des durchlauchtigsten Herrenmeisters beiwohnte, dem Orden Schutz und Schirm versprach, so gelobe auch Ich an dieser Altarstätte als König von Preußen und als Protector dem Orden und allen seinen Angehörigen in Meinen Landen Meinen königlichen Schutz, so wahr Mir Gott helfe." 3) Beim Diner: „Eurer könialicken Hoheit spreche Ich Meinen tiefgefühltesten Dank für die so herzlichen Worte die wir soeben vernommen. Es war Mir in der Thal schon immer ein Herzensbedürfniß auch durch ein ärmeres Zeichen dem hohen Orden anzugehören, welches leider erst 'durck Meine Thronbesteigung für Mich zur Thatsache werden sollte. Ich bin der festen Ansicht, daß der König von Preußen auch durch ein äußeres Zeichen dem Orden anae- hören muß. Die großen Aufgaben, welche Mir auf dem Gebiete der inneren Entwickelung Meines Volkes obliegen, vermag Ich nicht allein durch die staatlichen Oraane zu lösen. Zu der Hebung der moralischen, sowie der religiösen Kräftigung und Entwickelung Meines Volkes brauche Ich die Unterstützung der Edelsten desselben Meines Adels, und die sehe Ich im Orden St. Johannes in stattlicher Hahl vereint Ick hoffe von Herzen, daß es Mir gelingen möge im Verein mit der liebesthätiaen Unterstützung des Johanniter-Ordens, die Ausführung und Fortbildung der Hebuna des Sinnes für Religion, christliche Zucht und Sitte im Volke zu bewirken so die boben Ziele zu erreiche^ welche Ich Mir als Ideale gestellt habe. Wir aber die w r^m t- einander das schlichte weiße Kreuz heut erhielten, sowie die, welche es schon besitzen wir wollen unsere Glaser erheben und auf dessen Wohl trinfen ber in alter bnhm- h°aCnfhCr gepaart mit htngebender Aufopferung und christlichem Sinnes O.rden SU der Hohe gebracht, auf welcher er sich nunmehr befindet. Seine kön?g ttcheHohertt der durchlaucht gste Herrenmeister des Ordens von St. Johann vom Hur!ah!" 3 fin?Chph?rtntl6})Cr?,a“Un0C-n bc§ Bundes erlassen: „Die Verwaltungen der Gefäng! be^lU0t' n bÄ Seergneten Fällen den Gefangenen die Benutzung der eigenen Wäsche, Kleidung und Bettwerk, sowie das Tragen des Bartes zu gestatten Diest aberkannt sind."^ ni(^ auf ^lche Gefangene, denen die bürgerlichen Ehrenrechte vielen anderen^S^dten^^in^? J- l°n ci,nc.m geographischen Lehrbuche, worin neben L»'8 ” 4»! "on“ "©eita -Manchem SBSrln'bW- 6 93attB,aatc in ben Backerlädrn. Allerorten macht sich diese Unsitte bemeifba" Handel und Verkehr. '-- 1,M-1?08"Hühmrei"?'l ©fö ®fb. der 0-00 Käse pr St. 4-7 L Käsematt ' vr^Kt 6“7OA ®5"f“ Linsen pr. Liter 28 Tauben pr. Sßäär ^^ 50 P0 Grbf,S. pr' 18 •3>- H-Hnen pr. St. M0,60-0,90, ®nkn pr. i ÄönPn^' 60-68 Kuh- und Rindfleisch 45-54 .3, Sch^in-fleisch'N Pr.Ä 54-64 £ Kalbfleisch 40-46 ^, Kart°ss-'ln pr1M KUo ^^^'7^"° per_5entner 7,00-7,50, Milch pr. Ztter S-18 ” BermischUs. ------ Frankfurt, 24. August. Wie erinnerlich wurde vor Jahren die Mittmp h»a russischen Kanzlers Gorischakoff in Baden-Baden um BrilltnI-n im Wertb^ von Ä >-» - Ä»sswrs ^,^5^°"a^b-hord-n zu schicken, hat sich auch diesmalbewährt.^ Nachdem vonunft^ KtÄÄÄ Ä-J-Ä'S-ÄffgS füngnlß Beka7ntL gemach^°D°esmäl^nt!pra^^^^^ ber die Ä&» ß^und-mmL'a. g-N-Nn worden. “ C,"em bei roüfbenb S-w°rd-nen Elephanten aus' die ,Schnut" und ^^F^^^^?!^-?7-'s^^i^?^Pb°?°a^N^pÄ^ V LKWWTWLZLZ? d-ss-n vollster Zusriedenheit arbeitete und überhaupt als dn Ser ft *Cn^,U l'ch-r Mensch galt, gerieth mit einem Mitarbetter an bemÄVJ «s» lattSR »-» »«kl« In 3>W M -11,1 «rMl$ ,™ ”1„ ’ äSSi »äs.! ä ass x?Äfts ä* 'ÄAfesjSFr« nom 4. Garderegiment im Hose d-r Artillerie-siaserne vom Pferde und blieb sofort todn Auszug aus den StandeSamMegistern des Ständesämt^teßen. 5a.3ä Srj?Ä rt'Ä, ■“ Aschaffenburg' ®aUmcif,ct bab*Et- mit Maria Ma.hilde W^Uand^ von Katharin-Ricolaus kon^©efnlFSS Ä Pfarrverwalter zu Maulbach mi J hanna Luise Au u ft 1 A^acob Aaudt, 24. Johannes Ernst Falkenheimer von Freinsheim Sa° vermiethen. Wallthorftraße 21. I Spenglerlehrling gesucht von 6758 Gg. Stosser, Neuen Baue 7. 0^^ 2. Stock, 3 Zimmer mit Zubeh., per Id. September zu vermiethen. Grünbergerstraße 41, 6823] Stube mit 2 Betten und kleines Logrs zu vermrethen. Neuenweg 48. 6835] Familtenwohnung nebst Werk- und Lagerraum, dieselbe kann auch getheilt vermiethet werden. Große Müblgasse 21, Hinterbous Annahme u. Muster bei txeschw. Heerz, Gießen — Neuenweg 7. Kein Portozuschlag! Eiliges Z. Reinigen in 4—5 Tagen jeden Berufs vlacirt schnell Reuters Bureau in Dresden, Reitbahnstr. 25. Unterzeichneter ladet hiermit zu dem Tonntan den 26 und sronüT „ äRF Kirchweihfeste zu recht zahlreichem Besuche ein. m^^Üra»0ute Spe!fel.fon,ie slir ein gutes Glas Erportbier an« der A ien.Brauerei Gießen ist bestens gesorgt. “ Heinrich Volkmann in Heuchelheim. Sonntag den 26. August u.Montag den 27. Auqust findet unser * Kirchweihfest ^eorg Schäfer, Grünbergerftr, 15. 6813] Familienloais zu vermiethen. __Katharinengasse 13. Kirchweihfest lade ich hiermit ergebenst ein. Tanzvergnügen unentgeltlich. Mache auf ein vorzügliches Glas Aktien-Export-Bier, sowie Speisen aufmerksam. ' 4% Preußische Consols 3Va% do- 4% Nassauer Oblig. 4°/o Bayerische Oblig. 4'Vu Badische Oblig. 4,J/o Hessische Oblig. \ 4% Franks. Hypothbk.-Pfandbr. Coursbericht der Irantrfutter Börse. ReichSbank-Disco nto S°/. 24. August ,«««. M. Bank-Di-eonto Vfe. Heuchelheimer Kirmes. Zm Lokale des Derrn S. Kuder in Heuchelheim. Sonntag und Montag, den 26. und 27. August: Grosses Concert einer auswärtigen besseren Capelle. Eintritt frei. -b Um zahlreichen Besuch bitten ergebenst 8. Kuder. L. Hormann. Kersammlung der Maurer von Gießen undHgegend^ ioo?a“te bl? ®errn Klingenberg (früher Bramm), Neustadt. 6833 Donnerstag den 30. August, Abends %8 Uhr. Tages Ordnung: Beschlußfassung über das Statut des Fachvereins der Maurer von Gießen und Umaeaend. I Me Maurer sind freundlichst eingeladen. Das Comits. 20 Francs-Stücke do. in Vi Engl. Souvereigns Dollars in Gold i . Ufte 10170, neue 103.60 078% do- 4%% Franks. Landwsch. Creditbk. | Oblig. Hamb. Hypothbk.-Wandbr. ^72% d0. D? Thompson’s Sei fen-Pulver Anerkannt vorzüglichstes Wasch- und Reinigungs-Mittel. Überall vorrätig ä 15 Pfg. p. Paqnet von »/, Pfd. Der zahlreichen minderwertigen Nachahm- -- 2rDß®n wegen achte man genau auf die Schutz- Marke „Schwan“ und den Namen „Dr Thompson“. Schutz-Marke. Allein. Fabrikant.: R.THOMPSON & Co., Aachen. Kirchweihfest zu WM. Gasthaus zum Gambrinus, vorm. G. Lenz. Sonntag den 26. und Montag den 27. August große Tanzbelustiguna bei einer vorzüglichen Muflkkapelle. Für reichliche Äuswabl in Vorzüglichen Speisen und ßtofrÄMWA« u < Bdtat« Sorge getragen und lade ein verehkliches Publikum ßa® ergebenst^ Hochachtungsvoll Hari Rühl. Sonntag den 86. August L888 im Chaussee-Haus: flroßes Tanzvergnügen von Nachmittags 6 Nhr ab, wozu höflichst einladet $$07 __C- Drommershauaen.