Nr. 22 Donnerstag den 26. Januar IW Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. M Äureaur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. reiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinaerlohn. >urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marr 50 Pst Amtlicher Hßeit. Bekanntmachung. Die Direction des landw. Bezirksvereins Mannheim und das Directorium des badischen Rennvereins Mannheim werden aus Anlaß des Ende April und Anfangs Mai d. Js. in Mannheim abzuhaltenden Pferde- und Rindviehmarktes eine Verloofung von Pserden, Rindvieh, Silbergegenständen, Fahr- und Reitrequisiten und sonstigen Geräthen für Haus- und Landwirthschaft veranstalten, bei welcher 30,000, eventuell 50,000 Loose ä 2 ausgegeben und Gewinne im Gesammtwerthe von 39,000, eventuell 65 000 «X verloost werden sollen. Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz den gedachten Unternehmern auf ihr Nachsuche« gestattet hat, die fraglichen Loose im Groß- herzogthum zu vertreiben. Gießen, am 23. Januar 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. Betreffend : Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig - freiwilligen Dienst aus Gruno von Schulzeugnissen. Bekanntmachung. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzog- thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen. 3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit u. Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d: daß d'e Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Theil der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 —- Reg.-Vl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen. Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der SS 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr Zeller. Das Großherzoqliche Stencr-Coimmssariat Gießen an die betreffenden Bürgermeistereien des Bezirks. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien Albach, Alten-Buseck, Hausen, Klein-Linden, Rödgen und Steinbach ersuchen wir wiederholt um alsbaidige Einsendung der Brandkataster; diejenigen von Allendors a. d. Lahn, Daubringen, Garbenteich, Lollar, Ruttershausen, Treis a. d. Lda. und Trohe könnten solche mit erster Gelegenheit hier in Empfang nehmen lassen. Gieße«, den 24. Januar 1888. Süffert. Politische Ueberficht. Gießen, 25. Januar. Das am Sonntag am Berliner Hofe stattgefundene diesjährige Krönungs- und Ordensfest ist ganz in der programmgemäßen Weise und unter all' der Prachtentfaltung verlausen, welche diese Festlichkeit von jeher begleitete. Den Mittelpunkt der gesammten Festlichkeit, die sich im königlichen Schlosse vollzog, bildete natürlich die Anwesenheit des Kaisers und der Kaiserin, doch kehrten die Majestäten bereits nach Beendigung der Ordenscour nach ihrem Palais zurück; während des übrigen Theils der glänzenden Ceremonie vertrat Prinz Wilhelm seinen kaiserlichen Großvater. Immer hoffnungsfroher lauten jetzt die Nachrichten aus San Remo über das Befinden des Kronprinzen und sogar die Anschauung ist ausgesprochen worden, daß der hohe Herr vielleicht im kommenden Frühjahr nach Deutschland werde zurückkehren können. Vorläufig dürfte aber alles Weitere von der für die »nächsten Wochen angekündigten abermaligen Berathung bedeutender ärztlicher Autoritäten abhängen, von welcher ein definitives Urthell über den Charakter des Leidens erwartet wird. In der Umgebung des Kronprinzen hofft man, daß das neue Gutachten das auf Krebs lautende Gutachten vom November v. I. endgiltig umstoßen werde; — möge diese Hoffnung nicht trügen! Ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Wuchers ist im Reichstage von einer Anzahl Abgeordneten, welche verschiedenen Parteien angehören, in Aussicht gestellt. Ferner wird ein nationalliberal-conservattver Antrag, betr. die Frage der Aushebung des Jdentiläts-Nachweises, angekündigt. Im Bundesrathe ist eine Vorlage, betr. die Ausnahme einer Anleihe zu militärischen Zwecken, eingegangen, deren Inhalt einstweilen geheim gehalten wird.» Wie die osficiösen „Polit. Nachr/ versichern, entspräche der | zuletzt genannte Betrag von 230 Mill. Jl. zur Durchführung des Wehrgesetzes j „nicht ganz" der Wirklichkeit. Im nächsten Monat steht ein neues militärisches Jubiläum unseres Kaisers bevor. Am kommenden 15. Februar vollenden sich 70 Jahre, daß der damalige Prinz Wilhelm von Preußen zum Ches des 5. russischen Kaluga-Regiments ernannt wurde und hat Kaiser Wilhelm selbst in seiner Antwort aus die Neujahrs-Glückwunsch-Depesche des genannten Regiments an diese Thatsache erinnert. lieber den deutsch-französischen Grenzoeziehungen scheint ein eigenes Verhängniß zu schweben, denn es wird schon wieder ein „Zwischenfall" gemeldet. Die erste Nachricht hierüber brachte ein Nancyer Privat-Telegramm in der „Agcnce Havas", wonach sich ein Einwohner, ein gewisser Barberot, aus dem Orte Audun - Lemoran bei der Jagd im Bezirk Trieur auf deutsches Gebiet begeben habe, da von ihm ein Zeichen eines deutschen Grenzbeamten (Douanier) mißverstanden worden sein soll. Von dem Grenzbeamten sei Barberot nach hartnäckigem Widerstande das Gewehr abgenommen worden und i habe sich der Beamte alsdann nach seinem Stationsorte Pomerange begeben. In Zürich fand am Sonntag eine Ersatzwahl zum National- ? r a t h für den in den Bundesrath übergetretenen Nationalrath Hertenstein statt. * Die in Zürich stark verbreiteten Socialdemokraten hatten alle Anstrengungen : gemacht, das Mandat für sich zu erobern, doch erhielt ihr Candidat, Vogel- ! tanger, nur 7370 Stimmen, während der Candidat der Liberalen, Bürkli, mit ; 9899 Stimmen gewählt wurde. Der russische Finanzminister Wyschnegradski sucht immer neue Steuerquellen flüssig zu machen. So will er die Eisenbahnen zur Entrichtung der bestehenden Handelssteuer, bezw. einer 3procentigen Steuer vom Reingewinn heranziehen. Ausgenommen von der Maßregel sollen nur die statuten- mäßig absolut steuerfreien Eisenbahnen sein, dagegen sollen die Superdividenten solcher Eisenbahn - Gesellschaften, deren Einnahmen garantirt sind, ebenfalls besteuert werden. Fürst Ferdinand hat in Begleitung seiner Mutter, Prinzesstn Clemen- tine, eine Reise nach Südbulgarien angetreten, um sich auch einmal seinen getreuen Ostrumelioten zu zeigen. Im Gefolge des Fürsten befinden sich außerdem die Minister Stamduloff, Natchewitsch und Mutkuroff. In Philippopel, der Hauptstadt Ostrumeliens, hat man zum Empfange des Fürsten Ferdinand und seiner Begleitung große Vorbereitungen getroffen. Aeutschland. Darmstadt, 24. Januar. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädtgst geruht: Am 21. Januar den seitherigen provisorischen dritten Arzt bei der Landes- Irrenanstalt, Dr. Hermann Stühlinger aus Roßdors, zum dritten Arzt bei der Landes-Irrenanstalt zu ernennen. Darmstadt, 23. Jan. (Grundzüge zur Alters- und Jnvaltden-Verfiche- rung der Arbeiter.) Die Großh. Centralstelle für die Gewerbe und den Landes- gewerbverein war von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz veranlaßt woroen, fich gutächtlich über die „Grundzüge der Alters- und Jnvaliden-Ver- sicherung der Arbeiter" zu äußern. Es erschien zweckmäßig, hierfür eine besondere Commisfion zu bestellen, gebildet aus Mitgliedern des Ausschusses des Landesgewerboereins, Vertretern von Localgewerbvereinen und einigen Beamten; worauf Rücksicht daraus genommen wurde, daß sowohl oie Groß Industrie wie das Handwerk vertreten waren. Am 12. Januar l. Js. trat diese Commisfion im Sitzungssaals der Großh. Centralstelle für die Gewerbe, unter dem Vorfitze deren Präsidenten, Geheimerath Fink, zusammen. Von den Geladenen waren 23 erschienen; eimge derselben hatten fich wegen Krankheit und anderer Abhaltungen entschuldigt. Nach einem Rückblick des Vorfitzenden auf die früher (1879) in Anlaß eines von dem Reichstags-Abgeordneten Stumm gestellten Antrags geführten Verhandlungen, und nach Bezeichnung der wesentlichsten Bestimmungen der jetzt vorlügendsn obengenannten „Grundzüge", wurde zunächst in eine allgemeine Debatte über den Gegenstand eingetreten. Hierbei wurde von einem Commffsions- mitglred der Antrag gestellt, die Alters-Versicherung von der Jnvaliden-Vsrfiche- rung zu trennen und sich dafür auszusprechen, daß 1) die Alters-Versicherung der Arbeiter allein von dem Reich übernommen wird, und zwar der Art, daß von dem 65. Lebensjahr an für männliche Arbeiter jährlich höchstens 200 JL, für weibliche Arbeiter 100 gewährt werden; 2) die Invaliditäts-Versicherung aber aus einer von dem Reich besonders zu erhebenden Einkommensteuer aller Einkommensteuer-Pflichtigen getragen wird. Die Höhe der an die Arbeiter zu gewährenden Alters- und Jnvaliden-Renten solle, in Rücksicht auf vorliegende persönliche und Vermögensoerhältnisse, von Fall zu Fall durch die bestehenden Eommunalverbände, Kreis- und Prooinzialverbände, festgesetzt werden. Nach Erörterung der Gründe für und wider wurde dieser Antrag mit 17 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Der von einem anderen Commissionsmitglied gestellter Antrag, die Versicherten von Beiträgen ganz frei zu lassen und sämmtliche Kosten der Alters- | und Jnvaliden-Verstcherung hälftig den Arbeitgebern und hälftig dem Reich aufzuerlegen, wurde gleichfalls, mir 19 gegen 4 Stimmen, abgelehnt. Auch ein von einem dritten Mitglied gestellte Antrag, die Altersrente allgemein auf 200 «X feftzusetzen und die Kosten hälftig zwischen Reich und Arbeitgeber nebst Arbeitern zu theilm, sodaß Arbeitgeber und Arbeitnehmer je nur V» der Kosten zu tragen haben würden, wurde mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt. Hierauf beschloß die Commisfion einstimmig, daß sämmtliche Erfordernisse für Renten und für die Verwaltungskosten zu je Vs vom Reich, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgebracht werden sollen. Bet den Erörterungen dieser Anträge war einerseits hervorgehoben worden, daß die Arbeiter durch die vom Reich auserlegten indirecten Steuern bereits belastet sind, und daß es mit Rücksicht hieraus billig erscheine, sie für die Altersund Jnvaliden-Versicherung nicht nochmals mit höheren Beiträgen heranzuziehen; auch würde die Verwaltung einfacher und weit billiger werden, wenn man auf Beiträge der Arbeiter ganz verzichten werde. Andererseits wurde betont, daß die Beteiligung der Arbeiter weniger aus finanziellen, als vielmehr aus politischen und moralischen Gründen nicht ausgegeben werden könne. Die Altersund Jnvaliden-Versicherung solle sich von der Armenpflege wesentlich unterscheiden. Den Rechten, welche den Arbeitern in der Versicherung und bei der Verwaltung der Versicherungsanstalten einqeräumt werden, müßten auch Pflichten gegenüber- siehen. Das Interesse der Arbeiter an dieser Verwaltung werde auch wesentlich dadurch wach erhalten, daß sie mit ihren Beiträgen an der Versicherung betheiligt sind. Man verkannte nicht, daß sich da» Beitragrverhältniß demnächst derart ausbilden werde, daß die Arbeitgeber auch die Beitragsantheile ihrer verstcherten Arbeiter übernehmen müßten; sei e« aus dem Wege von Lohnerhöhungen oder in Folge freiwilliger Leistung der Arbeitgeber; indessen liege bierm ein wesentlicher Unterschied gegenüber sofortiger allgemeiner Befreiung der Versicherten von jedem Beitrag. Die große Mehrheit der Commission stimmte deshalb im Allgemeinen den in den „Grundzügen" enthaltenen Bestimmungen sympathisch bet. Bei der Be- rathung dieser wesentlichsten Bestimmungen wurden in der Commission zwar theüweise abweichende Ansichten laut und entsprechende Anträge gestellt; indessen wurde die Mehrzahl dieser Anträge, nach stattgehabter Verhandlung, entweder freiwillig zurückgezogen, oder durch Majoritätsbeschlüsse abgelehnt. In Nachstehendem sollen nur diejenigen Amendements näher bezeichnet werden, welchen einstimmig oder von der Majorität ner Commission zugestimmt worden ist. (Fortsetzung folgt.) Berlin, 23. Januar. Wie dem „Berl. Tagebl." gemeldet wird, steht jetzt fest, daß Mackenzie Ende nächster Woche von London nach San Remo reffen wird, um einen im Kehlkopf des Kronprinzen befindlichen abgestorbenen Knorbel zu exstirpiren. Auch soll nach derselben Quelle wahrscheinlich sein, daß um diese Zeit eine abermalige Consultation bedeutender Aerzle statlfinden wird, um ein definitives Urthetl über den Charakter des Leidens des Kronprinzen abzugeben. (gr. I.) — Wie man der ,M. Allg. Ztg." von hier berichtet, wird der Kronprinz nach eingegangener officieller Mittheilung aus San Remo Anfang» Mai zurückkehren, um der Hochzeit de» Prinzen Heinrich beizuwohnen. Ztumänieu. Bukarest, 24. Januar. Die Wahlmännerwahlen für die Deputirteu i be« dritten Wahl-Kollegiums sind fast durchweg zu Gunsten der Regierung ausgefallen. Deutscher Reichstag: 20. Sitzung vom 24. Januar 1888. Auf der Tagesordnung steht zunächst erste Berathung des Gesetzentwurfs betr. den Erlaß der Wittwen- und Waisengeldbeiträge von Angehörigen der Reichs-Civtlverwaltung, des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine. Abg. v. Benda (natl.) constalirt, daß der Entwurf einer in voriger Session nahezu einstimmig vom Hause angenommenen Resolution entspricht. Eommissarische Vorberathung halte er nicht für nothwendig. Abg. Dr. Baumbach (freis.), ».Manteuffel (cons.) und Graf Behr (Rchsp.) befürworten die Vorlage. Von einer Verweisung des Entwurfs an eine Commisfion wird abgesehen; die 2. Berathung erfolgt demgemäß dircct im Plenum. Es folgt Fortsetzung der Etatsberathung. Der Etat des Rechnungshofes wird debattelos angenommen. Beim Etat der Eisenbahnverwaltung (Referent Abg. Bormann) theilt Geh. Rath Kienel auf eine Anfrage des Abg. Dr. Lingens (Centr.) mit, daß wettere Maßnahmen getroffen seien, um den Beamten die Möglichkeit zum regelmäßigen Besuch des Gottesdienstes zu verschaffen. Die Einnahmen werden mit 47 528 700 3t, die fortdauernden Ausgaben mit 29 244 600 3t, die einmaligen Ausgaben mit 2 002 000 3t genehmigt. Es folgt Milt tä re tat (Ref. Abg. Dr. Sattler). • Das Kapitel Geldoerpflegung der Truppen ist im preußischen Etat mit 94 520 568 3t, im sächsischen mit 8 233 922 3t und im württembergtschen mit 5 345 770 3t eingestellt. Abg. Dr. Haarmann (natl.) wendet sich gegen die weitere Centralisirung des Geschäftsverkehrs bei den einzelnen Landwehr-Bezirkscommandos durch Errichtung von Centralmeldebureaus in einzelnen Compagnie-Stationsorten, damit werde für die Meldepflichtigen eine schwere Belästigung hervorgerufen, indem sie weitere Wege zurück- legen müßten. Er beantragt Verweisung der betreffenden Titel an die Commission. Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff verweist demgegenüber auf die verbesserten Verkehrsmittel, hat aber gegen Commtssionsvermeisung nichts einzuwenden. Abg. Richter (freis.) befürwortet Commissionsoerwcisung. Das Haus beschließt demgemäß und wird «das Kapitel Geldverpflegung demgemäß mit Ausnahme der Titel pensionirte Offiziere und Mannschaften genehmigt. 3taPitel Naturalverpflegung ist im preußischen Etat mit 68 488 909 3k, im sächsischen mit 5 882 257 3t. und im württembergtschen mit 4 007 053 3t eingestellt. Abg. v. Buol (Centr.) und Scipio (natl.) verwenden sich für eine Erhöhung der Quartieroerpflegungssätze. Kriegsminister Bronsart von Schellendorff erwidert, daß die gewährten Satze dem entsprechen, was sonst die Soldaten in natura erhalten. Den Wünschen der Bevölkerung solle möglichst Rechnung getragen werden, doch werde das im Etat fühlbar zum Ausdruck kommen. Kapitel Garnisonverwaltüngs- und Serviswesen wird bewilligt für Preußen 32135 247 v*t, für Sachsen mit 2 712 948 3t und für Württemberg mit 1 597 163 arti»N! A. Scheyda. - Druck und Beriah der Brühl',chen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen. JXTiederlage der ädjten Professor Dr. Jägers Normal - Unterkleider aus der Fabrik von W. Beuger Söhne. y Donnerstag den 26. d. M., Abends 8'/r Uhr, wird Derr C. Sanger, Prediger der freireligiösen Gemeinde rn ..cankfurt a. M., im Saale des „Prinz Carl" dahier einen Vortrug über das Gewissen halten; Zutritt ist Jedermann gestattet; auch Damen sind roiU- Kommen.(629) Das Comitd. 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