1» Nr. 301 Drittes Blatt. Sonntag den 23. December Gießener Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Brrreairr Schulstraße?. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Amtlicher Hheit. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Dringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Die Ausführung der Reichsgesetzer vom 5. Mai 1886 „Die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthfchastlichen Betrieben be- fchäftigtsn Personen betreffend." Bekanntmachung. Die Unternehmer der land- und sorstwirthschaftlichen Betriebe, einschließlich der Kunst- und Handelsgärtnereien, deren Sitz innerhalb des Großherzog- thums gelegen ist, werden hierdurch daraus aufmerksam gemacht, daß mit dem 1. Januar 1889 das rubricirte Gesetz in allen seinen Theilen in Wirksamkeit treten wird. Hiernach sind alle in land- und sorstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigte Arbeiter und Betriebsbeamte, deren Arbeitsverdienst an Gehalt oder Lohn 2000 vH. pro Jahr nicht übersteigt, gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle zu versichern. Nach Art. 24 des Hess. Ges. v. 4. April 1888 „Die Ausführung des rudr. Gesetzes betreffend," findet auf die in land- und sorstwirthschaftlichen Betrieben gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Arbeiter, Dienstboten und Betriebsbeamten das Gesetz über die Krankenversichkung vom 15. Juni 1883 ebenfalls Anwendung. Die Arbeitgeber sind nach § 49 des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet, jede von ihnen beschäftigte versicherungspflichtige Person, für welche die Gemeindekrankenversicherung einzutreten oder welche einer Ortskrankenkasse anzugehören hat, spätestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung bei der Gemeindebehörde (Bürgermeisterei) oder dem Vorstande der Ortskrankenkasse anzumelden. Arbeitgeber, welche ihrer Anmeldepflicht nicht genügen, sind nach § 50 des Ges. verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche die Gemeinde- Krankenversicherung oder eine Ortskrankenkasse auf Grund gesetzlicher Vorschrift zur Unterstützung einer vor der Anmeldung erkrankten versicherungspflichtigen Person gemacht haben. Außerdem werden Arbeitgeber, welche der ihnen obliegenden Verpflichtung zur An- und Abmeldung ihrer Arbeiter, Dienstboten, Betriebsbeamten nicht nachgekommen sind, nach § 81 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 mit Geldstrafe bis zu *20 v4t bestraft. Die land- und sorstwirthschaftlichen Arbeiter, Dienstboten, Betriebsbeamten sind nach der Hess. Ausführungsverordnung vom 11. Juli 1888 mit Wirkung vom 8. August 1888 an gegen Krankheit zu versichern. Sodann werden die Betriebsunternehmer daraus aufmerksam gemacht, daß sie nach § 55 des rubricirten Gesetzes verpflichtet find, von jedem in einem versicherten Betriebe vorkommenden Unfall, durch welchen eine in demselben beschäftigte Person getödtet wird oder eine Körperverletzung erleidet, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hat, bei der Ortspolizeibehörde schriftlich oder mündlich Anzeige zu erstatten. Dieselbe muß binnen zwei Tagen nach dem Tage erfolgen, an welchem der Betriebsunternehmer von dem Unfälle Kenntniß erlangt hat. Für den Betriebsunternehmer kann Derjenige, welcher zur Zeit des Unfalls den Betrieb oder den Betriebstheil. in welchem sich der Unfall ereignete, zu leiten hatte, die Anzeige erstatten; im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung des Betriebsunternehmers ist er dazu verpflichtet. Nach § 124 des rubr. Gesetzes kann von dem Genossenschastsvorstande gegen den Betriebsunternehmer eine Ordnungsstrafe bis zu 300 JL verhängt werden, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig erfolgt. Die Unternehmer von land- und sorstwirthschaftlichen Betrieben, Gärtnereien werden daher hierdurch aufgefordert, bei Meldung der Verurtheilung in die in den Gesetzen angedrohten Strafen, 1) ihre Arbeiter, Dienstboten und Betriebsbeamten, bei der Gemeinde-Krankenversicherungskaffe oder Ortskrankenkasse mit Wirkung vom 8. August I. I dann zu versichern, wenn diese Arbeiter nicht Mitglieder einer Betriebs(Fabrik)-, Bau-, Jnnungs-, KnappschaftS-Kaffe oder eingeschriebenen 2) Wer^alle^in^hren Betrieben vorkommende Unsälle der in § 55 des Ges. erwähnten Art binnen 2 Tagen nach dem Unfall bei der Polizeibehörde (Bürgermeisterei) derjenigen Gemeinde, in welcher der Sitz des Betriebs gelegen ist, Anzeige zu erstatten. Gießen, am 19 December 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. durch welche festzustellen sind: die Veranlassung und Art des Unfalls, die getödteten oder verletzten Personen, die Art der vorgekommenen Verletzungen, Tod oder eine zu unterziehen, 2. 3. Gießen, am 19. December 1888. Betreffend: Die Ausführung des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886, die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschastlichen Betrieben beschäftigten Personen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen 5. Sie ZMrblieb7nm d?7urch d°7uns°ll getöteten Personen, welche nach § 7 einen Entschädigungsanspruch erheben kömen. Zu den Untersuchungsverhandlungen sind von Ihnen einzuladen: W!)rhdM 8 L XÄÄ'ÄÄ» w »SL di- „»««-- A-ch-MM und a«f»i.«g -b «*» d-, S...WW* 1*1*«. v. csagern. au die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise- und Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Wir weisen Sie hierdurch an, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen zu lassen und außerdem die Land- und Forstwirthe, sowie die Kunst- und Handelsgärtner auf den Inhalt derselben zu verweisens . Zugleich beauftragen wir Sie, diejenigen Unternehmer land- und sorstwirthscyaftttcher Betriebe, welche ihre Arbeiter, Dienstboten und noch nicht zur Krankenversicherungskasse oder Ortskrankenkasse angemeldet haben, zur alsbaldigen Anmeldung derselben aufzufordern und, falls dieselben. Jh r Aufforderung nicht nachkommen sollten, auf Grund des § 81 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15 Juni 1881 Polizeianzeigen gegen dieselben aufzunehmen und einzusenden. Dieselben haben die Beiträge zur Krankenkasse vom 8. August 1888 an nachzuzahlen. iwxrr» Sodann machen wir Sie darauf aufmerksam, daß die Ortspolizeibehörden nach 8 56 des rubr. Gesetzes über dre zur Anzeige gelangt-n Unstlle ei» Unsallverzeichniß in vorgeschriebener Form zu führen haben. Wir verweisen Sie m dieser Hinsicht auf unser Ausschrerben vom 31. October 1885 (Anzeige- * SSsK* ÄSÄ Ä *• «l». « b-r OW*»*» we •>« -B» d-.rUto.Mu», Vermis chtes. = Frankfurt, 21. December. (Proceß gegen den Silberdieb WiUer. Schluß.) Unter kolossalem Andrange deS Publikums wrrd km-9 Mr die Verhandlung eröffnet. Den Vorsitz sührtHerr Landgerichtsdrektor^ Anklage vertritt Staatsanwalt Heckelberger. Essind 17 Beugentju 8 find kommissarisch vernommen worden. D--------- 1 ordentlich zugesetzt zu haben; er macht heute nicht den Eindruck, den seine Photographie vermutben ließ. Die Mitangeklagte Bergmann macht einen weit vortheilhafterm Eindruck Wahrend Ersterer heruntergekommen aussieht, sieht die Bergmann ganz an- xÄttwsa mässä*3w.«->« M 2370 ) 1 scbaft deckt, ausgenommen, daß die Bergmann nicht unter Polizeiaufsicht gestellt wird Die Bergmann erklärte, sich bet dem Urtheil nicht beruhigen zu wollen Miller entgegnet auf eine diesbezügliche Frage, er wolle sich das überlegen. Daniel Heil Lindenplatz 3. = Salvator = «ms der Brauerei Fvrtsch CiMiüln tn 'Fröner AuS. rllZnUlC Wahl u feder Art empfiehlt billigst 8672 JuL Bach. ans der Artien-Brsuerei Gießen. Gütigen Bestellungen sehe ich gerne entgegen und liefere bei Abnahme von mehreren Flaschen frei in's Haus. Flaschenbierverkauf. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß von nun au auch Bier in Flaschen kistenweise aus der Freiherrlichen Brauerei dahier verabfolgt Ä _ 10150 Lauterbach, den 12. December 1888. Ireiherriich Kiedesel'sche Kenteiverwaitnng. Herrn Bob, 'Bahnhofstraße, Frau Wwe. Herbert, Mäusburg, und in der HauSwirthschaft. 10137 Großes Lager in Cravstten, Hosenträgern, Herrenhemden, Kragen Manschetten und Man scheiten knöpfen. B ' ■— Handschuhe werden nach Maaß angefertigt. ■■ Anzeiger. E Flaschenbier. EE Hiermit empfehle ich einem geehrten Publikum Allgemeiner Wilh. Wirsig, Handschuh-Fabrik 16 Seltersweg 16 empfiehlt in großer Auswahl zu billigsten Preisen alle Neuheiten in ächt -legeuIeckEii vlaei-, Wild-, Seiden- und Stoff-Handschuhen. im Zapf bei Herrn Zipp. Ostanlage, > » ät o t b , Wallthorstraße, - Kirchner, Brandgasse, ihm gefundenen Sachen von einem gewissen August, den er beim Fischen kennen gelernt, gekauft haben. Frau Bergmann leugnet ebenfalls; Miller habe ihr die Sachen geschenkt und sie habe absolut nicht annebmen können, daß er dieselbe auf unehrliche Weise erworben. Seine Vorstrafen giebt Miller zu, auch daß er auf dem Transport nach Prenzlau entsprungen ist. Er bestreitet aber, in Trier einen Einbruch verübt zu haben, und behauptet, es sei dort überhaupt nicht etngebrochen worden. Frau Bergmann, die eine große Zungenfertigkeit entwickelt und um keine Antwort verlegen ist, behauptet, mit Miller in geordneten Verhältnissen gelebt zu haben. Miller habe Agen- turgeschäske getrieben, von denen sie habe annehmen müssen, daß sie zwei Leute anständig zu ernähren vermöchten. Nach Köln will die Bergmann nur einmal gefahren sein, und -war um eine Schuld etnzukassirm; die Kette habe sie damals, weil die Ge- legerchcit günstig, bet Reckum zum Preise von 84 JL (das ist der Goldwerth) in Köln verkauft. Bevor zur Zeugenvernehmung geschritten wird, bemerkt Miller noch, er habe viel in der Lotterie gewonnen, einmal 15,000 Jt Das Lotteriespielen sei gleich den Börsengeschäften eine Spekulation. Er faßt übrigens die Sache von der humoristischen Seite auf und lacht selbst zu seinen Aussagen. Ueberhaupt wird Miller im Laufe der Lerhandlung lebendig und macht manche Bemerkung, die von allen Zuhörern mit Lachen ausgenommen wird. So erklärt er auf die Frage, wo er die gewonnenen 15,000 JL gelassen babe, sie seien hypothekarisch angelegt. Auf die weitere Frage, wem er sie geliehen, erw.dert er lachend, er werde doch nicht so dumm sein, dies auch noch zu sagen, damit man das Geld einziehe. Die Kölner Zeugen, Frau Bader und Frau Hendrichs, bekunden übereinstimmend, daß Miller vielfach des Morgens ftüh mit einer gefüllten Reisetasche nach Hause gekommen ist, und dann ferner daß die Angeklagten sofort nach der Verhaftung des Tillmann Hans nach Frankfurt abgereist sind. Die Bekundung der Frau Hendrichs, daß die Angeklagte Bergmann gelegentlich einer Aeußerung über Miller den Tillmann erwähnt habe, bezeichnet die Bergmann als Lüge. Es entspinnt sich überhaupt wiederholt zwischen den Kölner Zeugen und der Angeklagten B. eine erregte Scene, bei welcher die B. die Zeugenaussagen eine „unerhörte Lüge" nennt. Zeuge Kaufmann Earp aus Köln sagt bestimmt aus, daß er Miller auf einer Reise gesehen habe, die Letzterer mit leerer Reisetasche antrat, von der er aber mit gefüllter Tasche zurückkehrte. Dem Zeugen ist damals ganz besonders aufgefallen, daß Miller im Gegensatz zu sonst strolchartig gekleidet war. Frau Gruber, bet welcher die Angeklagten hier gewohnt haben, bekundet, oaß sich dieselben stets- anständig benommen haben. Ertminalcommissar Müllenbroich sagt über die Verhaftung und das Ergebniß der Haussuchung aus. Das meiste ist bekannt. Gefunden wurden u. a. ein geladener Revolver, Feilen, Schraubstock, Dietriche, Winde, Probtrsteine rc. rc. Miller will diese Sachen von dem mehrerwähnten August zum Aufbewahren erhalten, die Werthgegenstände dagegen in Amsterdam gekauft haben. Interessant ist die von Herrn Eommissar Müllenbroich gemachte Mttthetlung, daß seit Wtller's Verhaftung Stlberdiebstähle hier nicht mehr vorgekommen sind, lieber die Verhaftung Millers sagt noch Schutzmann Dietz aus, über die Haussuchung Wachtmeister Schmidt. Dachdecker Schreiber hier hat mit dem Angeklagten im selben Hause gewohnt. Ihm gegenüber hat Miller geäußert, er sei Zeichner. Der Zeuge hat die Angeklagten zur verschiedensten Stunde Nachts nach Hause kommen hören, sic auch wiederholt um 5 Uhr früh das Haus verlassen sehen. Er sagt ferner aus, daß sie aut gelebt und manchmal Streit gehabt haben. — Hierauf wird auf die vier zur Anklage gestellten Einbruchsdiebstähle näher eingegangen und als Zeugen vernommen: Herr und Frau Dr. Rumpf, Herr und Frau Hobrecht, die Köchin bet Rumpf, Friederike Wieland, Herr und Frau Dr. Mogk, sowie die in Diensten der Familie Milford A???^nheim stehende Therese Kramer. Diese Zeugen beschreiben alle auf's Ausführlichste, tn welcher Weise die Einbrüche verübt worden sind. Miller, oder jener unbekannte August, ist fast immer durch das Kellerfenster, an welchem die eisernen Traillen gewaltsam zur Seite gebogen wurden, eingedrungen. Bemerkenswerth war aus all diesen Bekundungen nur, daß der Einbrecher beim Möglichen Diebstahl sogar die Frechheit besaß, bis zu dem Schlafzimmer des Bestohlenen vorzudringen, sowie daß Frau Dr Rumpf nach dem Diebstahl die Färbereien hiesiger Stadt besuchte und aus das rhr gestohlene Spttzentuch vorbereitend aufmerksam machte. Die Dame versicherte, es sei ihr sofort der Gedanke gekommen, der Dieb werde das Tuch färben lassen. Daß ihre Vermuthung zugetroffen und ihrem Scharfsinn die Ergreifung des Wtllcr zu danken ift, ist bekannt. - Um lUhr beginnen die Plaidopcrs. Der Staats- b<“n,tra8t Seacn Miller das höchste zulässig- Strafmaß, 15 Jahr- Zuchthaus, Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht, indem er sein Bedauern aus- spricht, daß das Gesetz nicht ermögliche, diesen Verbrecher für immer unschädlich zu machen; gegen die Bergmann 5 Jahre Zuchthaus, 6 Jahre Ehrverlust und gleichfalls Stellung unter Polizciaussicht. Der Vcrtheidiger Millers, Dr. Geiger, gibt die Aus- Messung des Strafmaßes dem Gerichtshöfe anheim, der Verthetdtger der Bergmann, Dr. Meyer, bestreitet die Hehlerei und glaubt, es könne nur die Vergünstigung in Frage erklärte zum Schlüsse, er fühle sich schuldig, die Mitangeklagte Lagegen sei unschuldig; wie er die Polizei und alle Welt getäuscht, so habe er auch Diele rau getäufcbt. Nach etwa Vrstündtger Berathung verkündet der Gerichtshof vurch den Vorsitzenden das Urtheil, welches sich mit dem Anträge der Staatsanwalt- per Flasche Prima hellfarbiges Exportbier 23 Pfg Prima dunkelfarbiges Exportbier 25 Prima hellfarbiges Lagerbier 18 Auszug aus den Standesauttsregistern des Standesamts Gießen. Aufgebote. December: 15. Johann Heinrich Elaassen, Braumeister zu Cassel mit Caroline Schnautz, geb. Herzberger, Wittwe von Bierbrauer Christian Heinrich Schnautz daselbst 17. Johann Heinrich Graf, Schuhmacher zu Gießen, mit Emilie Schneider zu Boben' hausen. 18. Peter Geisel von Heidelbach, Kutscher zu Gießen, mit Elisabethe Weide non Eckelshausen, wohnhaft dahrer. 18. Wilhelm Emil Garth Veterinärartt in Darmstadt, mit Maria Katharina Jung dahier. 18. Wilhelm Damm Schmied zu Gießen, mit Sophie Arnold zu Leihgestern. ' &a?mtcD *u _ t Eheschließungen. rr December: 15. Dr. Richard Theodor Heinrich CellariuS. ^abrikdirector in Jasienki, Gouvernement Tula in Rußland, mit Dora Karoline Auguste Antonie Elise Johanna Koch von hier. 19. Christian Carl Pitzer, Lohnkutscher dabier mit Anna Catharine Hilbert, gebürtig von Nordeck, wohnhaft dahier. 19. Peter'Merkel von Romrod' Taglohner dahier, mit Anna Gerlach von Dautphe, wohnhaft dahier 9ih Äbr e aimttlie Henriette Katharine Theis, Tochter des Hüttenarbeiters Heinrich Christian L.yetS zu d-ctedergirmes. o It ro®enrJ6- D-cember. Dem Staatsanwalts-G-hIIf-n Johannes Prinz eine Tochter, Luise Ernestine Wtlhelmine, geboren den 5. November. 5 w Denselben. Dem Taglöhner Konrad Zindel eine Tochter, Katharina Elisabethe, geboren den 28. November. ' Denselben. Dem Locomotioführer Johann Heinrich Hechler eine Tochter, Johanna Margarethe Helene, geboren den 1. November. ” Denselben. Dem Schmied Johannes Harnisch eine Tochter, Margarethe Marie, geboren den 21. November. ' jiiittiwwwv—-----—, Bekanntmachung. ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß bei der Spar und Let-kaffe Gieße« in den Monaten De- «mber t. I. und Januar k. I. folgende Geschäftslage festgesetzt worden sind: Montag den 24. December 1888. Freitag Samstag W 28. 29. • Montag * 31. ,, Mittwoch 2. Januar 1889. Donnerstag 3. Samstag w 5. Dienstag If 8. Mittwoch ft 9 Donnerstag 10. Samstag ft 12. ff Die Beischreibung bezw. Empfangnahme der Zinsen von Capitaleinlagen pro 1888 kann an diesen Tagen erfolgen, zu welchem Zwecke die Schuldscheine vorzulegen sind. Die Großh.Bürgermeistereien des Spar- rassebezirks werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise zur Kenntniß der Ortseinwohner bringen zu lassen. Gießen, den 26. November 1888. Der Rechner der Spar- u. Leihkasse Gießen: Doering. Freitag den 28. December, Nachmittags 2 Uhr sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die der -reustLdter Schüferei-Gesektschaft gehörigen Grundstücke: Flur 3 Nr. 82 u. 83 — 4974 Meter Acker am Krofdorferweg, Flur 10 Nr. 10a — 1594 Meter Wiese unter der Harth, Flur 15 Nr. 253 - 12456 Meter Wiese auf der kleinen Weide, Flur 16 Nr. 133,3 — 544 Meter Wiese auf der Hohleiche, Flur 16 Nr. 133,6 — 544 Meter Wiese daselbst, Flur 16 Nr. 133a 3 - 263 Meter Wiese daselbst, Flur 16 Nr. 133a,5 - 269 Meter Wiese daselbst, Flur 16 Nr. 134,8 — 44 Meter Wiese daselbst, Flur 16 Nr. 134,5 — 44 Meter Wiese daselbst. Flur 16 Nr. 135 - 556 Meter Acker daselbst. Flur 16 Nr. 136 — 1081 Meter Acker daselbst, Flur 16 Nr. 137 — 88 Meter Acker daselbst, freiwillig meistbietend mit dem Bemerken versteigert werden, daß nach dem Zuschlag die Genehmigung sofort ertheilt wird. Gießen, 21. December 1881 Großh. Ortsgericht Gießen. I. A.: Bogt, Ortsgerichtsmann. 10208 Freitag dm 28. December, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die der Neuenweger Schäferei-Gesellschaft gehörigen Immobilien: Flur 1 Nr. 612 — 38 Meter Hofraum auf dem Neuenweg, Flur 30 Nr. 82,3 - 3966 Meter Wiese am Atzelbuschenweg auf den Erdkauterweg, Flur 30 Nr. 825 — 1818 Meter Wiese daselbst, Flur 30 Nr. 177,»/io — 109 Meter Lett- kaute über der Erdkaute au* den Weg hinter dem Flutbgraben, Flur 30 Nr. 1775/io — 625 Meter Lett- kaute daselbst, Flur 30 Nr. 174 — 1154 Meter (Lett- kaute) Acker daselbst, Flur 30 Nr. 178 — 1981 Meter (Lett- faute) Acker daselbst freiwillig meistbietend unter den bet der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen versteigert werden. Bei annehmbarem Gebot kann der Zuschlag sofort ertheilt werden- Gießen, 21. December 1888. Großh. Ortsgericht Gießen. I. A.: Vogt, Ortsgerichtsmann. 10207 Aeikgeöotenes. 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Ernst Moeser. 7040] SelterSweg 24 ist der mittlere Stock, bestehend aus 4 Zimmern und allem Zubehör, nebst Wasserleitung, anderweit zu vermiethen. .83^7] Möblirte Zimmer au ver- mlethen. Gortenstraße _29. 100771 Zwei Zimmer u. Küche zu verm. Schreiner «inkel, Rittergaffe J 9.__ 9302 Ein frdl. Stube, möblirt oder unmöblirt, zu vermiethen. __Verl. Asterweg 55. 81J0] Schön möblirtes Zimmer zu vermiethen. Licherftraße b.__ 6286] Möbl. Zimmer zu vermiethen. __Restauration Zipp, Ostanlage 9. 8909 Ein möblirtes Zimmer, sowie eine Mansardenwohnung, gleich beziehbar, zu vermiethen. Nordanlage 28. 5727 Zwei schöne Keller zu vermiethen. Näheres in der Exped. d. Bl. j , 0160] Logis, 3—4 Zimmer und Zu- j behor, in der Flügelsgasse zu vermiethen. \ ________________L. Huhn. j 9446 Der 2. Stock, ganz oder getrennt, I sowie ein extra großer Keller zu oer- ' wiethen bei I. Pfeffer, Marktplatz 6.