Nr. 48 Zweites Blatt. Samstag den 25. Februar 1888. Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Birreau r S ch u l st r a ß e 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hßeit. Gießen, am 16. Februar 1888. Betreffend: Änderungen der Wehrpflicht. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die 6> rotz herzoglichen Bürgermeistereien des Kreise». Wir beauftragen Sie nachstehende dringen zu lassen. Bekanntmachung des Landwehr-Bezirks-Kommando's Gießen alsbald auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß Dr. Boekmann. Bekanntmachung über das Gesetz, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht. Vom II. Februar 1888. Es lautet; § 1- Die Landwehr wird in zwei Aufgebote eingetheilt. § 2- Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr ersten Aufgebots ist von fünfjähriger Dauer. Der Eintritt in die Landwehr ersten Aufgebots erfolgt nach abgeleisteter Dienstpflicht im stehenden Heere..... § 3. Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr zweiten Aufgebots dauert bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Der Eintritt in die Landwehr zweiten Aufgebots erfolgt; a. nach abgeleisteter Dienstpflicht in der Landwehr ersten Aufgebots; b. für Ersatz-Reservisten, welche geübt haben, nach abgeleisteter Ersatz- Reservepflicht ...... § U. Die der Ersatz-Reserve überwiesenen Personen gehören zu den Mannschaften des B e u r l a u d t e n st a n d e s und sind allen für die letzteren — insdesondere den für Reserve- und Landwehr — gültigen Bestimmungen unterworfen, insoweit nicht besondere Festsetzungen getroffen sind. Die bisherige Eintheilung in Ersatz-Reserve erster und zweiter Klaffe wird aufgehoben. Sämmtliche bisher der zweiten Klasse zu überweisenden Mannschaften sind fortan dem ersten Aufgebot des Landsturms zuzutheilen. Hierzu bemerkt das Bezirks-Kommando: 1) Die im Jahr 1850 und später geborenen Personen — Unter# officiere, Mannschaften und untere Militärbeamten — welche nach abgeleiteter aesetzlicher Dienstpflicht im stehenden Heere und in der Landwehr (Flotte und Seewehr) beziehungsweise als geübte Ersatz- Reservisten nach Ablauf der Ersatz-Reserve-Pflicht bereits zum Landstürme entlaffen waren, werden hierdurch angewiesen, sich bis spätestens zum 13. März 1888 unter Vorlage ihrer Militärpapiere (Paß und Führungs-Attest) bei dem zuständigen Bezirks- seldwebel behufs erneuter Aufnahme in die Controle anzumelden. Für diejenigen Personen, welche sich außerhalb Deutschlands beziehungsweise auf Seereisen befinden, wird die Meldefrist bis zum 30. September 188 8, beziehungsweise wenn dieselben vor diesem Zeitpunkte nach Deutschland zurückkehren oder bei einem Seemannsamt des Inlandes abgemustert werden, bis 14 Tage nach erfolgter Rückkehr beziehungsweise Abmusterung verlängert. Im Unterlaffungssalle kommen die Strafbestimmungen des §. 67 des Reichs-Militair-Gesetzes zur Anwendung. Diejenigen zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bereits dem Landsturm angehörigen Personen, welche nicht unter vorstehende Bestimmungen fallen, treten je nach ihremLebens- alter zum Landsturm ersten beziehungsweise zweiten Aufgebots über. Auf Offiziere, Sanitätsoffiziere und-.obere Mili- tairbeamten finden vorstehende Bestimmungen gleiche Anwendung; die bezüglichen Meldungen sind jedoch beim Bezirks-Commando direct anzubringen. 2) Alle gegenwärtig der Reserve und Landwechr angehörigen, t sowie alle zur Disposition der Truppentheile undder Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften haben ihren 1 Militair-Paß gelegentlich, jedoch spätestens bis zum 13. März 1888 an den zuständigen Bezirksfeldwebel zwecks Einheftens der neuen Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes persönlich abzugeben oder durch die Post zuzusenden. 3) Die Ersatz-Reservisten erster Classe gehören fortan zu den Mannschaften des Beurlaubtenstandes. Dieselben werden hierdurch angwiesen, ihren Ersatz-Reserve-Past beziehungsweise Ersatz-Reserve-Schein dem zuständigen Bezirksseld- webel gelegentlich, späte st ens bis zum 13. März 1888 abzuliefern; für die abgegebenen Päffe beziehungsweise Scheine werden den Ersatz-Reservisten andere Müitairpapiere (Ersatz-Reserve-Päffe) spätestens bis zur Frühjahrs-Controlversammlung dieses Jahres ein» gehändigt werden. Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen^ daß die Ersatz-Reservisten als Mannschaften des BuUrlaub- tenstandes fortan der Frühjahrs-ControlFei:samm- lung jeden Jahres beizuwohnen haben werden. Die bisher der Seewehr zweiter Klaffe angehörigen Mannschaften gehören fortan der Marine-Ersatz-Reserve an und unterliegen dieselben den vorstehenden Bestimmungen. 4) Sämmtliche Mannschaften des Beurlaubtenstandes haben sich baldigst mit den „neuen Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes" genau bekannt zu machen, damit Zuwiderhandlungen gegen dieselben thunlichst vermieden werden. 5) Angehörige der Ersatz-Reserve zweiter Klasse sind nunmehr Angehörige des Landsturmes ersten Aufgebots und dienen die diesen Mannschaften seiner Zeit ertheilten Ersatz-Reserve-Scheine- zweiter Classe denselben als Ausweis ihrer Zugehörigkeit zum Landsturm. 6) Aus Landsturmpflichtige finden bereits im Frieden nachstehende Bestimmungen Anwendung: a. Landsturmpflichtige, welche durch Consulats-Atteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Unterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender u. s. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung des Ausrufs entbunden werden. Bezügliche Gesuche sind an den Civil-Vorsitzenden derjenigen Ersatz'Commission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller nach abgeleisteter Dienstpflicht im Heere oder in der Flotte zum Landsturm entlaffen beziehungsweise von vornherein (bisher der Ersatz-Reserve zweiter Classe) dem Landsturm überwiesen sind, b. Der Üebertritt aus dem Landsturm ersten Aufgebots in den des zweiten Aufgebots erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem vollendeten 45. Lebensjahre, ohne daß es dazu einer besonderen Verfügung bedarf. 7) Es wird nochmals ausdrücklich hervorgehoben, daß vorstehende Bestimmungen auf die Mannschaften des Beurlaubten* standes der Marine und Seewehr zweiter Classe gleiche Anwendung finden. Caspary, Oberstlieutenant und Commandeur des Landwehr-Bataillons-Bezirks Gießen. Betreffend: Die Beitreibung der Gemeindeeinkünfte. Gießen, am 22. Februar 1888. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzogltchen Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme der Stadt Gießen. Diejenigen von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 25. v. Ms. — Anzeiger Nr. 23 — noch nicht entsprochen haben, werden an Erledigung derselben erinnert und zwar mit Frist von 8 Tagen. Dr. Boekmann. < D-» Gießen, am 22. Februar 1888. Das Großhcrzogliche Krcisamt Gießen an die Grotzherzvglichen Bürgermeistereien des Kreises ■W-SfiSär » Im Em M«.., »er ... den „t„ z^ehun, b„ FE«-,.. u„» «, ,. Z".h"'»LE' **•' *** •***- «» dl- den »les.,,.., ..„..„«enden Protokoll, bl- iu. In diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie^denselben noch besonders eröffnt-,, mnfto, n^it-xvx <• , <. m „ 1) ob die Anordnungen, welche Sie bei dem im Octbr. v. I. vorqeiwmmenen Wiesenaana netroffm^ff™^; !°r.sel,be fünfte auf$ut:ebmett : 2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen'- zur Beseitiauna der bei dem diesinalwen roo™en ftnb und welche nicht; worden sind oder vorgeschlagen werden; hierbei wstdde»Wiesenvorständen L getroffen Remignng der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos 2c.- auf die Entsernuna der SerMtotrnfm ' h»« Vs 3 » - name!!t[l$ auch auf die wüsserungsgräben, auf die Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen und au? bie nnfSfnnn i®rb™froutts “lt8 den Be> und Ent- richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren' 3 e Verhaltung der Be- und Entwässerungsgräben zu 3) SSSt ® 3n65®aumaeuLnrgPube?iefenfIUten' Tmmen,(i^ We'3U beren Ausführung das Wiesenculturgefetz vom 7. Oktober 1830, wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgefunden^ hat und^daß diese ^Mä"M?binnen der vom Meknvorstand^ru^b^ Wiesenbesitzer speciell eröffnen waren, als sonst die notbigen Herstellungen ans Kosten der ©äuntigen anaeorbnet roürb n S S Jl U“ b/stlmmenden Frist so gewiß zu beseitigen Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellen. JedenMs sind die von Tuen ae^offenen Ano 9efe^en 8W wollen Sie nach kollen einstweilen zu erwDhnen. 1 ,ino oie von <®n*n getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendenden Proto- Theil zu nebmL°s°/°st dies am We'd«'Pr'LLll" zkLL" 3“ unter3ei^en- «n Mitglied des Wiesenvorstandes verhindert, am Rundgange Wiesen besitzen, oder solche zu bmutzenboder°zu°verwMm"^n1ch^mehr°vollst^ zwei Ortseinwohnern, welche des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in besonderer Verhandlung vorlegen°" ® b Gememderath wegen Ergänzung —— — Dr. Boekmann. Die Sonntagsruhe. Einer der^schwierigsten Punkte bei Lösung der Arbeiterschutz.Frage bildet die Frage । er Sonntagsruhe und wiederholt hat sich das R-icheparlammt m t b efer unstre tig wichtigen Angelegenheit beschäftigt, ohne sie jedoch ihrer besrie- Mgenden Erledlgnng entaegensühren zu können. Auch in der gegenwärtigen Eesfton unterliegt dem Reichstage wiederum ein auf die Sonniaasruhe berüa- k oUuD ^on ?^rs bageroeiener Antrag der C ntrums-Abgeoron-ten W Cert(-Ü?'!it6 zur ersten Lesum gelangte und in derselben cn eine blondere Commission verwiesen wurde. Ob aber der Antrag j tzt endlich zum Gnetz erhoben werden wird, dar steht noch sehr dahin, erstlich bewies bie beir Mu.» e.anf^Quunaen im R-ich-taqe Über die zweckmäßige Durch, führung der Sonntagsruhe noch immer dedenkiich auseinandsrgcheu und darn erlcheim auch die Stellung der Regierung dem Anträge H tzs-Lteber gegenüber EAed^un^g"'aw>en ' roa^r^eintidb roirb derselbe aui) d e-mal nicht zur Gewiß muß ein derariiges negative, Resultat der parlamentarischen Er. örtenrngen uoer di- Sonntagsruhe im Jnt.reffe der zahlreichen Arbeiter und Ätea' Äbl4|6‘ biefec ^"hlthat entbehren müssen, nur beoaue-lich chcheffiem I deff.n gilt es auch andersens, die großen Schwierig. s » n zu ^Msichtigen. welche einer einheitlichen und zweckentsprechenden Rege- lung de-Frage noch wie vor entgegenstehen und die namentlich aus der im vorigen Jahre erhobenen geverbestatistischen Enquete über Sonntagsruhe erhellen. Dieselbe doenmenlirt vor Allem, daß in Kressen der Arbeitgeber wie der aa^MfAT^n1^!*6" bk ?°-llichke>t der Durchführung dec Sonntagsruhe ^'ch r.ene Anschauungen hemchen; so erklärten von je 1000 Arbeitgebern m”’ ?ao*tn-.e?nK2! 23 3nteteff.nt(n der ersteren und 32 der letzteren Kategorie di voustanüge Durchführung der Sonntagsruhe für möglich; 39 resp. 4l hielten ,age en ein- Einschränkung für möglich und 38 resp. 27 erklärten diese gOTbenmg überhaupt sür undurchsührbrr. Diese auffallende M-inungsoenchie. ahm^fl*lil(,l,'life erklärt sich indessen'durch die TJ 8‘ ber Arveitswetse in den einzelnen Branchen; in einem h b8t ,netIieb6i®elfl;. &dl 64 eben von jeher Line Sonnte gren bell gegeben, ® 861 ceitl? esugeführl, bei einem dritten Theile von Betrieben endelch ist bie -Lonn^gsarbeit mehr ober wenig r Regel und für deren Rotü- «»S?' roiIben WW Ut'ae Wiener Andeutungen, nach welchen deswegen bei bet Eutgegenuahme ber ruui» schen Anregung bre nöthigen Vorkehrungen für die etwaigen weile :. Fol-'en ge'roffen werden sollten. Die Entwickelung ber Sache wird darüber 48 °uch nicht an solchen, die da glauben, daß'Ruß a.ch an- ^ede Bismarck's sein Entgegenkommen bewiesen wolle, Die aber jelbfl kein besonderes Ergebniß davon erwarten. Deutscher Reichstag: 44. Sitzung vom 23. Februar 1888. Die zweite Beratbung des Etats wird beim Etat der Zölle und Verbrauchssteuern (tit. 3 Zuckersteuer) fortgesetzt. Aha. Duvigneau (nach.) wünscht Auskunft darüber, ob eine Bestimmung geschaffen werden könne, wonach Exporischeine für ans unseren Fabriken heroorgehenden Mucker eingeführt werden, welche auch auf andere Garantien übel tragbar seien. Geh Rath Bocctus erwidert, daß diese Frage bereits eingehende Erwägung gefunden, die Entscheidung aber noch ausstehe; doch sollten, soweit es mit den Reichs- interessen irgendwie vereinbar, Erleichterungen für die Industrie eintreten. Abg. Dr. Witte (freis.) dankt den verbündeten i-rrgierungen dafür, daß sie den Londoner Zackercongreß mit der Tendenz der Abschaffung der Zuckerexportprämien veranlaßt haben. Der jetzt eingeschlagene Weg sei der einzig richtige. Abg. Robbe (Rchsp) freut sich, mit dem Vorredner übereinstimmen zu können. Er wünsche und hoffe, daß die Resultate des internationalen Zuckercongresses für unsere Gesetzgebung verwerthet würden und zur Aufhebung der Exportprämien führen möchten. Der Titel Zucker st euer wird hierauf genehmigt. Beim Titel Branntweinsteuer erklärt Abg. v. Mirbach (cons.), daß ein abschließendes Urtheil über diese Steuer zwar noch nicht möglich, daß seine Freunde aber noch immer nicht die schweren Bedenken gegen diese Steuer fallen lassen könnten. LieRothlage des Ostens werde durch diese Steuer noch verschärft. Trotzdem diese Steuer die Landwirtbschaft schwer belaste, Hütten die Freisinnigen behauptet, die Branntweinsteuer sei für die Agrarier ein Geschenk von 34 Millionen. Wie unrichtig diese Behauptung sei, zeigten die gegenwärtigen Splritusnottrungen. Redner bedauert, daß der Reichstag die vom Bundesrathe geforderte Nachsteuer von 60 3t, sowie die von den Conseroativen beantragten Exportprämien für Spiritus abgelehnt habe. Er bitte, von den rigorosen Bestimmungen über die Steuercrrdite in diesem Jahre noch keinen Gebrauch zu macken. Abg. Dr. Witte (freis.) bezweifelt, daß dle Rechte nur dem Staatsinteresse zu Liebe für die Branntweinsteuer votiit hätte; seine Partei lehne jede Verantwortung für dieses Gesetz ab. Wttkliche Hülfe könne das Gesetz den Landwtrthen nur bringen, wenn öle Production eingeschränkt weroe. , . Abg. Rack 6 (Eentr.) beklagt die bet der Denaturirung des Sprrrtus vorgekommenen Mißgriffe, worauf der Rückgang des Spiritusconsums zurückzuführen sei. Geh. Reg-Rath Boccias erwidert, daß die Frage eines anderen Denaturirungs- verfahrens bereits eingehend erwogen werde und ein Abschluß dieser Untersuchungen in Bälde zu erwarten sei. , Abg. v. Helldorf (cons.) räumt dem Abg. Kalle gegenüber ein, daß dre Branntweinsteuer die kleinen Brennereien geschädigt habe, ohne dieselbe aber würden sie ganz zu Grunde gegangen sein. Abg. Dr. Barth (freis.) bleibt dabel, daß die Branntweinsteuer ein Geschenk für die Landwirthschaft bedeute, die Rechte sei freilich tndignirt darüber, wenn man die Dinge beim rechten Namen nenne. Redner wendet sich dann gegen die vom Bundesrathe kundgegebene Absicht, die Berechtigungsscheine für 20 3t bei der Steuer in Zahlung zu nehmen; diese Scheine würden an der Börse nur mit 18—18'/r 3t Mchdem noch Abg. v. Helldorff (cons.) die Ausführungen,des Abg. Dr. Barth bekämpft, wird die Discussion geschlossen, Der Titel sowie der Rest dieses Etats und des der Reicksstempel ad gab en debattelos bewilligt. Beim Etat des Reichsschatzamts sind für die Deckung der laufenden Ausgaben der Universität Straßburg 40000 3t im Extraordinarium eingestellt. Die Commission beantragt, diese Position in das Ordinarium einzustellen. Abg. Dr. Petri (Hosp) bedauert, daß diese Position in das Extraordinarium eingestellt sei. Die Universität sei mit dem Münster die größte Zierde Straßburgs. Es habe Befremden erregt, daß dieser Reichsbeitrag jetzt in das Extraordinarium ausgenommen worden, man glaube im Elsaß, daß diese Aenderung die Folge des letzten Wahlausganges sei. Er werde die Verhältnisse seiner Hcimath stets vom nationalen Standpunkte aus betrachten. Staatssecretär o. Bötticher spricht seine Genugthuung über die letzte Aeuße- rung des Vorredners aus und i offt, daß das gegebene Beispiel in Elsaß-Lothringen reiche Früchte tragen werde. Die Uedernahme dieser Position sei erfolgt aus etaistechnischen Gründen; die Pflege der Universitäten sei nicht -Lache des Reichs, überdies sei Straßburg nicht Reichs, sondern Landesuniversität. Werde der Eommissionsbeschluß angenommen, so wisse er nickt, wie der Bundesrath entscheiden werde, er werde aber nach den Ausführungen des Vorredners rm Buudesrath für den Eommissionsbeschluß ein- treten, damit die Eliäfser erkenmn, daß ihre Interessen nirgends besser gewahrt seien als im deuischen Reich. Nachdem die Abgeordneten Fürst Hatzfeld, Rickert und Dr. Wind thorst für den Antrag der Commission gesprochen, wird derselbe angenommen. Der weitere Etat des Reichsschatzamts und des Reichs-Jnvalidenfonds wird debattelos erledigt. BUm Etat des Allgemeinen Pensionsfonds wünscht Abg. Struckmann Abstellung des Verfahrens, wonach den in den Communaldienst eintretenden Offizieren die Pension gekürzt wird. Minister Bronsart v. Schellendorf erklärt sich mit der Tendenz der Ausführungen des Vorredners einverstanden, glaubt aber, daß diesen Wünschen finanzielle Schwi rig- $eiten entgegenständen. Der Etat wird hierauf bewilligt, ebenso der Etat der Reichs schuld. Beim Etat der Außerordentlichen Zuschüsse enUpinnt sich eine längere Debatte über die Amortisationsfrage, an der sich die Abgg. Kalle (natl.), v. Bennigsen, Schrader (frs.) und Frhr. v. Maltzahn betheiligen. Debattelos werden noch erledigt der Etat der Matrikularbeiträge und das Etatsgesetz; damit ist die zweite Berathung des Etats beendet. Morgen 1 Uhr: Antrag Goldschmidt, Vogelschutz. L s f na l e Gießen, 23. Februar. In der heutigen öffentlichen Sitzung Großherzogl. Landgerichts wurden nachstehende Namen behufs Bildung der Spruchliste für die am 12. März 1888 beginnende Sitzungsperiode des Schwurgerichts aus der Urne gezogen: 1. Bast, Johs., Bürgermeister in Beltershain. 2. Horst, Johs. III., Beigeordneter in Illstcr-C.ibertenrod, 3. Volk, LudwjgIXIH., Bürgermeister in Allendorf a. d. Lahn. 4. Schäfer, Heinrich, Rentner in Lich. 5. Christ, Georg, Förster in Ober-Ohmen. 6. Schultheiß, Heinrich II., Gärtner in Steinfurth. 7. Bender, Heinrich Leonhard, Fabrikant in Gießen. 8. Stahl, Hermann, in Kloppenheim. 9. Seilbach, Johs., Landwirth in Rainrod bei Schotten. 10. Keller, Andreas, Kaufmann in Gießen. 11. Keßler, Johs. VII., Landwirth in Großen-Linden. 12. Nückel, Wilh., Bürgermeister in Bettenhausen. 13. Lauterer, Freih. Riedesel'scher Sammtrath in Lauterbach. 14. Schmidt, Konrad, Landwirth in Strebendorf. 15. Dern, Anton III., Gemeinderechner in Lang-Göns. 16. Schüler, Wilh. Dr., Rechtsanwalt in Gießen. 17. Braune, Th. Wilh. Dr., Professor in Gießen. 18. Dürfen, Wilh. Dr., Professor in Gießen. 19. Loth, Ludwig, Beigeordneter in Kirschgarten. 20. Krauße, Rudolph, Kaufmann in Großen-Linden. 21. Lutz, Ernst, Landwirth in Hainbach. 22. Sandner, Johann, Gastwirth in Gießen. 23. Lenz, Philipp, Beigeordneter in Albach 24. seibert, Karl, Bäcker in Hungen. 25. Pichler, Karl Dr., Professor in Gießen. 26. Koch, Hermann, Landwirth in Stockheim. 27. Becker, Wilhelm X., Beigeordneter in Alten-Buseck. 28. Oriola, Graf Waldemar, zu Büdesheim. 29. West er nach er, Richard, Pachter in Lindheim. 30. Stichtenoth, Ferdinand, Kaufmann in Lauterbach. Vermischtes. Aus Oberbayern schreibt man dem „Nürnb. Anz.": In dem Lokalblatte eines unserer kleinen Gebirgsstädtchen fand ich folgende „Traueranzeige", die ich getreu in Stil und Orthographie wiedergebe. Sie lautet: Heute Morgen 7 Uhr Schied ins Land der Geister an der Schwmdsuchl Unheilbaren Weh, Mein vielgelübter Mann der Schneidermeister Georg Reisinger, im dritten Jahre Unserer Eh. Alle, die den Seligen kannten, wissen, was ich an Ihm Verlohr um stille Theilnahm' bitt ich bie Verwandten Mein Geschäft betreib' ich wie zuvor. Hochachtungsvoll und ergebenst in tüfster Trauer Anna R. im Nomen fämmtlicher Verwandten. Literarische-. — Was sollen wir lesen? Vor 50 Jahren war cs mit der Lesekost für Frauen und Mädchen im Großen und Ganzen traurig bestellt. In den Stunden der Muse griffen sie wohl zu unseren großen Dichtern und erbauten sich an ihnen. Allein weder Schiller noch Goethe, noch der alljährlich zu Weihnachten erscheinende Almanach für die elegante Welt mit den romantischen Ritter- und Räuber-Geschichten konnten ihnen helfen, wenn sie eine große Wäsche veranstalten, das tägliche Mahl bereiten, ihre Kinder mit Mäichen, Gedichtchen oder Spielen erfreuen wollten. Wie eS Groß- und Urgroßmutter gemocht, so machte es die Mutier; sie konnte es auch, denn der Verkehr war nicht groß und die Frauen der einen Gegend wußterr ost nickt, wie die andern draußen es trieben. Unsere Zett mit ihren gewaltigen Verketzrsnutt.ln stellt viel größere Anforderungen an die Frauen. Sie hat der häuslichen Fragen so viele gebracht, daß selbst ein Salomo nicht alle beantworten könnte. „Warte nur lus zum Samstag", ruft dann die geplagt? Hausfrau dem ungeduldigen Gatten zu, „da bringt „unser" liebes Blatt Antwort auf alle Fragen". Der Samstag erscheint und mit ihm „unser Blatt", die praktische, nur 1 3t vierteljährlich kostende Zeuschritt „Für's Haus", gleich dem Mädchen aus der Fremde, für Jedes eine Gabe in ihren Spalten bergend. Sie bringt der Mutter das ersehnte Recipl, erzählt den Kindern ein schönes Märchen, weist der vom Schicksal schwer getroffenen Wiltwe einen anständigen Erwerb nach, tritt an das Belt des armen Kranken und ertheilt Witcke für lebte Pflege, lehrt die jungen Töchter des Hauses hübsche Handarbeiten fertigen, sorgt für Ordnung und Reinlichkeit in Küche und Keller, in Haus und Hof, im Garten und Stalle draußen und oben auf dem Boden, kurz, sie vergißt nichts und Niemand. Wahrlich, der Dichter hat Recht, der da sagt: „Nur eine schöne Kunst ist nützlich in der That, „Hausdaltungskunft im Haus, im Leben und im Staat, „Haushaltungskunst, die so der Künste Schaugepränge, „Verw.ndet, daß kein Spiel den ernsten Zweck bedränge". Landwirthfchaftliche Nachrichten. (Nachdruck verboten.) — sBlühende FliederzweigeZ Zu den beliebtesten Vorboten des Frühlings gehören seil langem blühende Fliederbäumchen und Fliedersträucher und viele Gärtner betrachten die Treiberei des Flieders als eine Specialuät. Obgleich sich nun bewurzelte Fliederbüschc und Kronenbäumchen im Zimmer ziemlich leicht treiben und zur Blüthe bringen lassen, so hat dies für den Blum-nfreund doch seine Schwierigkeit, da nur selten Fliedersträucher in der geeigneten Größe und Beschaffenheit im Herbste zu erhalten sind. Jndeß kann man jetzt, von Ende Februar an, auch unbewurzelte Fliederzweige zur Blüihe bringen. Man wählt zu diesem Behufe solche Zweige, die an der Spitze recht große, viel oeripr eckende Knospen, tragen und schneidet die Zweige schräg, auf eine Länge von 20 bis 25 Ctrn. ein. Dann bringt man sie mit möglichst frischer Schnittwunde in ein Gefäß mit lauwarmem Wasser, das täglich durch Zusatz warmen Wassers wieder erwärmt werden muß, während man das Gefäß, um eine Auskühlung möglichst zu verhüten, hinter oder auf dem Ofen aufstellt. Sehr gut ist es, wenn man die Zweige bis nahe an die große Blüthenknospe mit einem Leinwand- oder Löschpapierstreifen umwindet, dessen unteres Ende immer in das Wasser taucht und auf diese Weise die Rinde leucht hält. So schön und groß wie bei dem mit den Wurzeln getriebenen Flieder werden die Blüthensträuße allerdings nicht, immerhin sind sie derart, daß der Blumenliebhaber seine Freude daran hat und die Mühe belohnt wird. GchLff-uuchTichten«. Bremen, 21. Februar. sPer transatlantischen Telegraph.^ Der Schnelldampfer Eider, Eapt. H. Baur, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 11. Februar von Bremen und am 12. Februar von Southampton abgegangen war, ist gestern 3 Uhr Nachmittags wohlbehalten in Newyork angekommen. Handel und Verkehr. Limburg, 22. Februar. Rother Weizen pro Malter 3t 1495, weißer Weizen 3t 14.80, Korn 3t 10 25, Gerste 3t 9 40, Hafer 3t 6.40, Erbsen 3t 00.00, Kartoffeln 3t 0.00. KireMthe Mrrzeigen der WieGeri. EvsngeUschc GrMrindr. Gottesdienst. Sonntag Reminiscere, 26. Februar: Vormittags 9Vr Uhr: Professor Dr. Go11schick. Nachmittags 5 Uhr: Pfarrer Dingeldey. Kinderkirche, Vormittags 11 Uhr, Pfarrer Schlosser. „ c Montag, den 27 Februar, Abends 8 Uhr, Bibelstunde m der Klemkinder- schule, Markus Kap. 15, Jesu Verhör und Verurtheilung vor Pilatus. Pfarrer Dr. Naumann. , ,. , , Mittwoch, den 29. Februar, Abends 6 Uhr: HI. Passionsand acht m der Kirche. Pfarrer Dingeldev. 3 . ,, Arn Sonntag Ocnli, den 4. März: Beichte und heiliges Abendmahl im Abendgottesdienst „ ~ , rf _ „„ , f . Die Pfarrgeschäfte in der Woche vom 26. Februar bis 3. Marz besorgt Pfarrer Dr. Naumann. Katholische ÄeMeiutze. Zweiter Fasten-Sonntag. (Reminiscere) Von 7 Uhr an Beichte. Um 8 Uhr: Frühmesse und Austheilung der h. Communio«. „ VzlO Uhr: Hochamt und Predigt. „ 2 Uhr: Fasten-Andacht. Am Freitag um 6 Uhr: Predigt und Fasten-Andacht. Am nächsten Sonntag beginnt die österliche Zeit. L GgttesdienN in her Zynagsge. Freitag Abend 5™ Uhr. Samstag Morgen 830 Uhr, Samstag Mittag 3 Uhr, ' Samstag Abend (Purimfest) 619 Uhr. Allgemeiner Anzeiger. —---- Soeben traf ein Rede des Reicksk^rrzlers Fürsten Bismarck. 1276 J. Ricker’sche Buchhandlung, Giessen. Specialität 1007 wird, daß sich unter den Aeilgeöotenes S. Elsoffer. 1520 Redaction: A. Scheyda. Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen. 7 10 $ 5 H 10 8 gesucht zu sofortigem Eintritt. 4 Dreher 2 Schlosser Bemerkt Schwellenholz Am ersten und zweiten Tag kommt das Bau- und Nutzholz und am dritten Tage das Brennholz zur Versteigerung. Der Anfang ist jedesmal Vormittags 10 Uhr, am ersten und zweiten Tag an der Pfingstweide, am Eingänge des Galgenwaldes an der neuen Bahnlinie; am dritten Tag im Schlaghaus rechts von der Staatsstraße von Hungen nach Nonnenroth. Hungen, den 16. Februar 1888. Eichen-Reisig, Nadel-Reisig, Buchen-Stöcke, Eichen-Stöcke, Nadel-Stöcke. Gebrüder Bnschbanm, Darmstadt. 1 Vorreisser \ für Werkzeugmaschinenbau Versteigerung von Wirthschafts-Inventar. Mein in W i e s e ck befindliches Wirthschafts-Jnventar, bestehend aus Tischen, Stühlen, 1 Tafelclavier, Gläsern, Küchengeschirr, Porzellan, Oefen, 1 neuen Kochherd rc., soll Montog, den 27. Februar, Mittags 1 Uhr, in der Kauß- schen Wirthschast in Wies eck gegen Baarzahlung meistbietend versteigert werden. [1501] Carl Loty. Gleichzeitig empfehlen wir das vorzügliche, neue Portrait Biemarckkopf Profil in Lichtdruck. Folio. Nach Lenbach. ----- Das Original im Besitz der Tochter des Fürsten. ~~ Preis: Mk. 2. ----- Schirm-V er steig erung. Montag, den 27. Februar, Nachmittags 2 Uhr. läßt Fräulein Lorsch wegen Aufgabe des Geschäftes und Wegzugs von hier den Rest ihres Lagers von Regen- und Sonnenschirmen und Corfetten, sowie einen großen eleganten Waaren-GlaS- schrank in ihrem Laden, SelterSweg, Ecke der Plockstratze, versteigern. In Auftrag: 1503 Hoffmann, Ortsgerichtsmann. Der Ausverkauf wird inzwischen bis zum 26. Februar fortgesetzt. I. Hildebrand in Pfungstadt Die Flasche 25 frei ins Haus geliefert. 1499 Georg Arnold^ Deutscher Hof. Waschbütten in großer Auswahl empfiehlt billigst .oon Wilh. Kohlermann, Küferei, 1382 Neustadt 15. 1) Bau- und Nutzholz: 150 Eichenstämme von 21—52 cm Durchmesser und 2—15 m Länge, 525 Nadelstämme- von 15—40 cm Durchmesser und 5—20 m Länge,' 23 Birkenstämme von 15—42 cm Durchmesser und 3—11 m Länge, 90 Nadelderbstangen von 8—13 cm Durchmesser und 3-15 m Länge. 2) Brennholz: Raummeter // n ir n 35 H 15-20 H Pfd. 16 H * 35 „ 40 H Großherzogliche Bürgermeisterei Hunge«. Bender. 1427 HittsknfrWe^ . . , Elchenstämmen 30—40 Festmeter ru . . und unter den Nadelstämmen 10—15 Festmeter zu Schnittholz geeignete befinden. Holzversteigerung „ ......... .. Mittwock den 29. Februar, Donnerstag den 1. unb ! bem amte ftenogrept* 8e*ri(6t ^i6er1b^e*^Rei»§t“§Mr7anbIOT7amT^br. 1388. Freitag den 2 Marz d. I. sollen in dem Stadtwald zu Hungen k Als Anhang den Text des deutsch -osterr- Vertrags enthaltend) Preis: 50 Pfg. District Galgenwald, nachverzeichnete Holzsortimente versteigert werden • ' ------------ 8 H ,r - -----—zu Einkauss- pretsen. Sammtliche Feuerzeuge 33o/o billiger wie früher, offerirt 1530 Gebrüder Gehrig, Hoflieferanten, Berlin SW., Beffelstratze 16, emvfehlen allen Müttern für am Zahnen leidende Kinder ihre seit Jahren bewährten [975 Zahnhalsbänder. In Gittzen acht ,u haben bei Chr. Lndw. Thomas, Neuen Baue 10. nwiderruflich findet nächsten Montag den 27. Februar die Ziehung der letzten Lotterie