Ur. 274 Zweites Blatt. Donnerstag den 22. November §888.' Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. M Bureau r Schul st raße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Tßeit. Schäferei-Statut -er Gemeinde Lollar. Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 13. November 1888 zu Nr. M. I. 27830 wird auf Antrag des Gemeinderaths von Lollar nach Anhörung des Bürgermeisters und unter Zustimmung des Kreisausschufses folgendes Schäferei-Statut erlassen: § 1. Die Schäferei zu Lollar gehört einer Genossenschaft von Grundbesitzern aus Lollar. § 2. Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus einem Schafmeister, welcher zugleich Rechner ist, und einem Controleur. Die Bestellung des Vorstandes erfolgt jedesmal für ein Jahr durch die Genossenschaft, welche zu diesem Behuf zu einer Versammlung einzuladen ist. Ebenso erfolgt die Annahme des Schäfers durch die Genossenschaft. § 3. Von der Genossenschaft sollen 200 Schafe zur Heerde getrieben werden. Lämmer unter einem Jahr, welche von der Heerde angehörenden Schafen gezogen sind, werden hierbei nicht mitgerechnet, dagegen werden fremde Lämmer, welche nach dem 20. Juni zur Heerde kommen, mitgezählt. § 4. Jeder Einwohner von Lollar, welcher für sich oder ferne mit ihm zusammenlebenden Angehörigen den Besitz von mindestens 2 Normalmorgen beweidbaren Geländes nachweist, kann Mitglied der Schäfereigenofsenschast werden. Die .Mitglieder zerfallen nach der Größe ihres Grundbesitzes in 4 Classen. Die Besitzer von 2 bis 7 Normalmorgen Landes werden Mitglieder L Claffe, die Besitzer von 7 — 14 Morgen Mitglieder II. Claffe, die Besitzer von 14—24 Morgen Mitglieder III Claffe und die Besitzer von mehr als 24 Morgen Mitglieder IV. Claffe. Die Mitglieder I. Claffe dürfen 2, die II. Claffe 4, die III Claffe 6 und die IV. Claffe 8 Schafe zur Heerde treiben. Sollte sich hierbei eine größere oder geringere Zahl als 200 Schafe ergeben, so wird das Mehr oder Weniger auf Anordnung des Schafmeisters durch die Mitglieder der II, III. und IV. Claffe sofort ausgeglichen. § 5. Den Gehalt des Schäfers bringen die Mitglieder der 4 Classen gleichmäßig nach der Kopfzahl der Mitglieder auf. Für die Regel erhält der Schäfer feinen Gehalt in Naturalien, jedoch kann derselbe, wenn mehr als die Hälfte der Genossenschaftsmitglieder dies wünschen, auch in Geld gewährt werden. Die Kosten der Unterhaltung der Pferchgeräthschaften u. s. w. tragen die Mitglieder ebenfalls zu gleichen Theilen nach der Kopfzahl. § 6. Die Pferchnächte werden alle ein bis zwei Monate im Voraus öffentlich versteigert. Der Erlös ist vom Schasmeister zu erheben und längstens biß zum Schluß des Jahres an die Mitglieder gleichmäßig nach der Kopfzahl zu vertheilen. § 7. Der Schafmeister hat auf Grund vorzulegender beglaubigter Urkunden über den Grundbesitz zu Anfang eines jeden Jahres ein Verzeichniß der Mitglieder unter Angabe der Anzahl der von ihnen zu haltenden Schafe aufzustellen und an die Bürgermeisterei abzuliefern, wo dasselbe aufbewahrt bleibt. Der Bürgermeister hat das Recht, über alle Anstände Aufklärung zu verlangen. S 8- Behufs Aufstellung des vorbemerkten Verzeichnisses erläßt der Bürgermeister zu Ende jeden Jahres eine öffentliche Aufforderung an diejenigen, welche Mitglieder werden wollen, binnen 8 tägiger Frist durch beglaubigte Urkunden über die Größe ihres Besitzes bei dem Schasmeister sich auszuweisen. Letzterer hat das nach vorgeschriebenem Formular aufgestellte Verzeichniß spätestens bis zum 1. Februar jeden Jahres der Bürgermeisterei zu übergeben, welche dasselbe sodann 8 Tage lang zu Jedermanns Einsicht und zum Vorbringen von Reclamätionen offen legt. Ueber etwaige Reclamationen entscheidet endgiltig der Gemeinderath. S 9. Wer mehr Schafe zur Heerde treibt, als wozu er berechtigt ist, hat für jedes Stück pro Jahr ein Weidegeld von 3 JL in die Gemeindekasse zu zahlen. § 10. Das Zutreiben von Schafen Ortsftemder zur Heerde ist verboten. Für das für solche Schafe in Höhe von 3 JL pro Stück und Jahr zu entrichtende Weidegeld hastet der Schäfer. § 11. Die sämmtlichen CreScenzen von freien Ackerländereien, Wiesen, Gemeindetriften, Wege u. s. w. in der Gemarkung Lollar, dienen in der Weise wie bisher, und wie polizeilich zulässig ist, zur Weide. Doch kann Niemand, auch nicht die Gemeinde, hierdurch in der freien Benutzung und Bepflanzung der Grundstücke, in der Urbarmachung, selbst der Brache, gehindert werden. § 12. Dem Schäfer ist gestattet, 8 Stück Schafe für sich selbst das ganze^Jahr hindurch frei und ungehindert zur Heerde zu treiben. § 13. Niemand kann sein Recht, Schafe zu halten, sowie die Ausübung dieser Besugniß an einen Anderen, sei es für immer, sei es aus eine bestimmte Zeit, abtreten. Auf Mitglieder untereinander findet tiefes Verbot jedoch keine Anwendung. § 14. Der Schasmeister und Schäfer sind verbunden, bei der Zählung der Schafe Hülse zu leisten und jede vom Ortsvorstand verlangte Auskunft bereitwillig zu ertheilen. § 15. Gemäß Art. 48 und 53 der Landgemeindeordnung steht dem Bürgermeister die Controle und Beaufsichtigung der Ausführung dieses Statuts zu. Jedermann ist daher verbunden, feinen Anordnungen vorbehältlich des Recurses an Großherzogliches Kreisamt vorerst Folge zu leisten. § 16. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen des Bürgermeisters und gegen die Bestimmungen vieses Statuts werden mit Geldstrafe von 2 bis 10 «X und im Falle des Unvermögens mit Haft bestcast. Diese Strafbestimmung gilt auch für Uebertretungen der §§ 9 und 10. § 17. Vorstehendes Statut tritt mit dem 1. Januar 1889 in Kraft. 9387 Gießen, am 19. November 1888. Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Da rmstadt, 19. November. Das Großherzogl. Regierungsblatt (Beil. Nr. 29) enthält: 1. Bekanntmachung Großherzogl. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Ergänzung und Vergrößerung des Fretherrlich von Frankenstein'schen Famtlien- Fidelcommisses betreffend. 2. Ordensverlechungen. 3. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. 4. Namensoeränderungen. 5. Dienstnachrichten. Seine -Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 17. October dem evangel. Pfarrer Otto Weicker zu Eckartshausen bte eoangel. Pfarrstelle zu Okarben zu übertragen; am 28. October dem von dem Henn Fürsten zu Solms-Braunfels präsenttrten Pfarrverwalter Otto Fertsch zu Staden die evangelische PfarrsteUe zu Muschenheim zu übertragen; am 1. November den Eanzliften bet dem Maschtnen-Jngenieur der Main-Neckar-Eisenbahn Anton Schers, mit Wirkung vom 1. November an, zum Eanzliften bet dem Ober-Betriebs-Jnspektor dieser Bahn, und den Canzleigehtlfen Friedrich Wckhelm Dähler aus Friedberg, mit Wirkung vom 1. November an, zum Canzlisten bet dem Maschinen-Jngenteur der MainNeckar-Eisenbahn — zu ernennen. Am 16. October wurde dem Hauptlehrer Julius Hartmann zu Mörsch, im Großheizogthum Baden, eine LehrerfteUe an der Gemeinde,chule zu Oppenheim übertragen ; am 20. October wurde der Pedell an dem Schullehrer Seminar zu Alzey Johannes Conrad zum Kreisdiener bei dem Kretsamt Bingen ernannt; am 24. October wurde der von dem Herrn Fürsten zu Jsenburg-Birstein auf die 1. Lehrerstelle an der Gemeiritnschule zu Götzenhatn präsentirte Schulamtsaspirant Wilhelm Lotz aus Friedberg für diese Stelle bestätigt; am 25. October wurde der Fußgensbarm Mathäus Rebs von Reinheim zum Crimtnalschutzmann für den criminalpolizeilichen Dienst der j Staatsanwattscbafl ernannt; an demselben Tage wurde dem Schulamtsaspironten c Wtlb. Fritzel aus Nieder-Eschbach die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Büßfeld ! übertragen; an demselben Tage wurde dem Hermann Lanz aus Angersbach bas Patent * als Geometer 2. Claffe für den Kreis Lauterbach ertheilt; am 30. October wurde der Schulamtsaspiranlin Emilie Böhmelmann aus Naubeim eine Lehrerinnenstelle an der j । Gemeindefcbule zu Gonsenheim übertragen; am 1. November wurde der proviiorische i Heizer bei der Main-Neckar-Eisenbahn Carl Schuchmann aus Ober-Mockftadt zum ! .Hetzer bet dieser Bahn ernannt; am 2. November wurde dem Schulamtsaspiranten I j Georg Friedrich Keller aus Frankenhausen die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu j Lumda übertragen; am 3. November wurde der von dem Kretsrath des Kreises Bens- I heim, sowie dem katholischen Pfarrer und Ortsvorstand zu Bürstadt auf die 1. Lehrerstelle an der Gemetndeschule zu Bürstadt präsentirte Schullehrer Peter Josef Rainfurt daselbst für diese Stelle bestätigt; am 4. November wurde dem Schulverwalter Robert Puhlmann zu Hopfmannsfeld die Lehrerstellx an der Gemeindeschule daselbst, am 6. November wurde dem Schulamtsaspiranten Otto Heck aus Selters eine Lehrerstelle an der Gemeindefchule zu Homberg übertragen; am 7. November wurde der Gerichtsschretber-Asptrant Peter Malzan zu Darmstadt zum Htlfsgertchtsschreiber bet dem Amtsgericht Darmstadt II., an demselben Tage wurde der Gerichtsschreiber- I Aspirant Carl Bauer in Gießen zum Htlfsgertchtsschreiber bet dem Amtsgericht Gießen, an demselben Tage wurde der proois. Lehrer an der Reaffchule zu Alsfeld • Arnold Garnier, unter Verleihung der Rechte eines definitiv angestellten Volksschul- j lehrers, zum Lehrer an dieser Anstalt, mit Wirkung vom 1. October an — ernannt; i am 8. November wurde dem Schulamtsasptranten Christian Detß aus Treis a. d. Lda. die 2. Lehrerstelle an der Gemetndeschule zu Bellersheim übertragen. 6. Nachweis der Befähigung zur Uebernahme eines Kirchenamts. Ueber den Besitz der nach Art. 1 und 4 des Gesetzes vom 5. Juli 1887, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betr., zur Uebernahme eines Kirchenamts nothwendtgen Eigenschaften ist der Nachweis erbracht worden bezüglich des Candidaten f der katholischen Theologie Joseph Wieland aus Ehingen im Königreich Württemberg. 7. Dienstenthebung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 21. Juli den Forstmeister des Forstes Darmftadt Ludwig v. Werner auf sein Nachsuchen von der Stelle eines Mttgliedes der Civildiener-Wittwenkasse-Commtssion zu entheben. 8. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die mit einem evangel. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemetndeschule zu Ober-Florstadt mit einem jährl. Gehalte von 900 JL Mit der Stelle ist Organiftendtenst verbunden. Dem Frhrn. Löw von und zu Steinfurth in Nieder-Florstadt steht das Präsentattonsrecht zu derselben zu. Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemetndeschule zu Hochweisel mit einem jährl. Gehalte von 900 JL Eine mit einem eoangel. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Alsfeld mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährl. Gehalte von 1000—1450 JL Die mit einem evangel. Lehrer zu besetzende 1. Lehrer- Pelle an der Gemeindeschule zu Rothenbura mit einem jährlichen Gehalte von 1000 X, sowie die gleichfalls mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende 2. Lehrcrstelle an dieser Schule mit einem jährlichen Gehalte von 900 X Mit der ersten Stelle ist Ktrchendtcnst verbunden. Zu beiden Stellen steht dem Herrn Grafen von Erbach- Fürstenau daS PräsentationSrecht zu. Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrersiell? an der Gemeindeschule zu Jugenheim mit einem jährlichen Gehalte von 900 X Mit der Stelle kann Organtstendtenst verbunden werden. Die 1. Lehrerstelle an der evangelischen Schule zu Vielbiunn mit einem jährlichen Gehalte von 900 X Mit der Stelle ist Olgantstendienst verbunden. Dem Herrn Fürsten von Löw-iiftein-Wertheim-Rofenberg und dem Herrn Grafen von Erbach-Schönberg steht das Präi-ntattonsrecht zu derselben zu. An der Volksschule zu Worms drei Lehrer- stellen, von denen zwei mit evangelischen Lehrern zu besetzen sind und eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzen ist, mit Gehalten von je 1200 x jährlich. Eine mit einer katholischen Lehrerin zu besetzende Stelle an der Gernetndeschule zu Bodenheim mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1200 X. Berlin, 19. November. Der Bundesrath hatte heule eine Plenarsitzung und wird im Laufe der Woche noch mindestens eine solche Sitzung behufs Abschlusses der Etalsberathungen abhaltm. Die letzten Specialetals nebst dem Entwürfe des Etats- aesetzes sind ihm bereits zugegangen. Die in dem letzteren einzurückenden Hauptzahlen des Etats fkbcn allerdings noch nicht völlig fest, ihre Höhe wird wesentlich von den finanziellen Effecten derjenigen Abänderungen abhängen, welche in dem Bundesrathe vorgenommen werden. Solche stehen dem Vernehmen nach namentlich bezüglich des Marine- und MilttäretatS in Aussicht. WaS insbesondere den letzteren anlangt, so pflegt der Bundesrath bekanntlich regelmäßig eine Correctur der auf die Natural- verpflegung bezüglichen Positionen vorzuuehmen. Der ersten Etatsaufstellung werden die 10jährigen DurchfchnittSpretfe zu Grunde gelegt und dagegen können die Marttni- marktpreise des laufenden Jahres, des frühzeitig erforderlichen Abschlusses des EtatS- entwurfcS Seitens der Verwaltung wegen, erst bet den Berathungen des Bundesraths mit herangezogen werden. Wie in den meisten vorhergehenden Jahren wird auch dieses Mal auf Grund der Martintmarktpreise eine merkliche Aenderung des ursprünglichen EtatsansaheS, welcher nach Mittheilungen in der Presse ohnehin um über 3 Millionen Mark erhöht fein soll, zu gewärtigen sein. Unbeschadet der hiernach sich etwa ergebenden Aenderungen im Einzelnen darf nach Allem, was inzwischen an die Oefsentlichkeit gedrungen ist, angenommen werden, daß der nächste Etat das Bild einer fortschreitenden günstigen Entwickelung der Finanzverhältnisse des Reiches entrollen wird. Wenn trotzdem abermals ein Deficit von rund 22 Millionen Mark zu decken ist, die Matri- kularumlagen nur um 1 bis P/a Millionen im Ganzen sich erhöhen dürften, während die Gesammthöhc der Uederwcifungen an die Bundesstaaten um den Betrag von etwa 15 Millionen den Ansatz des laufenden Jahres übersteigen sollen, so weist dies schon im Vergleich zu dem Vorjahre auf eine wesentlich bessere Gestaltung des finanziellen Verhältnisses des Reiches zu den Bundesstaaten hin. Jenes Bild gestaltet sich aber noch günstiger, wenn man die vorübergehenden Momente in Betracht zieht, welche auf dasselbe einwtrken. Dabei kommt zunächst der zu deckende Fehlbetrag des letzten Finanzjahres mit rund 22 Millionen Mark, welcher die Erhöhung der Matrtkular- umlagen um den gleichen Betrag bedingt, in Betracht. Da mit dem im nächsten Jahre bevorstehenden Eintritt der vollen Wirkung des ZuckcrsteuergesetzeS die Quelle der Fehlbeträge verstopft ist, nsird demnächst auch die Nolhwendigkeit fortfallen, zur Deckung eines solchen die Matrikularumlagen, über den Bedarf des Etats gehend, zu erhöhen. Das zweite vorübergehende Moment beruht in der in dem laufenden Etat mit 8 Millionen Mark sigurirenden Nachsteuer, welche eine außerordentliche Mehrüberweisung von gleichem Betrage zur Folge hatte. Wenn daher, wie verlautet, der nächstjährige Etat Mehrüberwetfungen im Betrage von 15 Millionen Mark in Aussicht nimmt io bedeutet das eine Besserung der dauernden Quellen jener Ueberweisungen * um rund 23 Millionen Mark. Beide Momente dienen daher dazu, daS Bild der finanziellen Verhältnisse des Reiches, sowohl wie es auS dem nächstjährigen Etat selbst sich ergibt, als bezüglich dessen, was er für die Zukunft in Aussicht stellt, noch günstiaer zu gestalten, alS es sich bei der ersten Vergleichung mit dem diesjährigen Etat ob ne bin schon darstellt. Vermischtes. ~ der hessischen Lande« - Irrenanstalten.! In dem Jahre 1887/88 vereinnahmte die Kasse an Beit'ägen: J aus der Provinz Starkenburg 7 332 30 x, M M * Oberhessen 2 €05 53 „ _ h * „ Rheinhessen 3 804.56 „ Dagegen verausgabte die Kasse an Unterstützungen: 1) an Angehörige der Provinz Starkenburg 6 689.66 „ * * Qberhefsen 1508.75 „ „ 3) ,, , ,, „ „ Rheinhessen 4 234.62 „ Wahrend also sowohl in der Provinz Starkenburg, als auch in der Provinz Oberhesien die verw!lligten Unterstützungen durch die eingegangenen Beiträge mehr als ersetzt wurden, war in der Provinz Rheinhessen das Gegenthell der Fall. Die Ausgabe an jonnc \DQr größer als die Einnahme an Beitragen und zwar um 4oU.0b X Die Anzahl der unterstützten Personen belief sich in der Provinz Starkcn- Quffl40aUt 89, m ber Provinz Oberhessen auf 28 und in der Provinz Rheinhessen io m. im Berliner Amtsgericht.j Am Donnerstag zwischen 11 und 12 Uhr Vormittags erschien in dem ehemaligen Eadettenhause in der neuen Friedrich: straße, wo jetzt das Amtsgericht I untergebracht ist, General,eldmarschall Gras v. Moltke und begab sich nach dem Testaments-Bureau, um dort seinen letzten Willen gerichtlich nieberzulegen. Das ziemlich umfangreiche Actenftück trug der „Stbg. tyg.N zufolge auf • die vorschriftsmäßige von deS Feldmarschalls eigener Hand in deutlichen kräftigen Zugen geschriebene Aufschrift : „Hierin befindet sich mein Testament. Gericht Uche Siegelung meines Nachlasses ist verbeten. Moltke, Feldmarlchall." Elastischen Schrittes verließ der greise Schlachtendenker, der übrigens außerordentlich wohl aussad dte Raume des Gerichtsgebäudes, nachdem die gesetzliche Förmlichkeit vollzogen war Stolp, 17. November. Mit dem Vorhaben, das hiesige Ratbbaus in die Luft zu sprengen bat vorgestern Abend der in der hiesigen Stadthauptkasse beschäftigte Receptor Schumann folgendes zu Wege gebracht: Er machte in einem Wasserglas eme Nachtlampe zurecht, stellte dieselbe brennend in den im Magtstrats-Sitzungssaale befindlichen Ballotagekasten und drehte nunmehr sämmtliche Gashähne auf. Rur dem Um- nande, daß der Unhold vergessen hatte, die Ventilationsktappen zu schließen, ist die Richtentzündung des Gases und damit die Verhütung großen Unheils zu verdanken das leicht entstehen konnte, wenn man bedenkt, daß im Rathbaus- der Eastellan mit seiner Familie wohnt. Schumann war am Tage nach der That nach Stolpmünde gefahren, wurde aber sofort ergriffen und verhaftet. Was ihn zu der Thal bewogen, ist noch nicht aufgeklärt; man darf aber wohl annehmen, daß die That in qe.ntaer umra£i)tung ausgeführt wurde, worauf auch schon frühere Handlungen des Schumann schließen lassen. . . _. ~ vlach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen- und Stahl- industriellen belief sich dte Roheisenproduction des Deutschen Reichs (einschließlich Luxemburgs) m Monat Octoder 1888 auf 362 066 Tonnen, darunter Puddelrohstim 164963 Tonnen, Bessemerroheisen 36080 Tonnen, Thomasroheisen Tonnen und Gießereiroheisen 49 401 Tonnen. Die Production im Cctobir 1887 betrug 354 925 Tonnen. Vom 1. Januar bis 31. Oktober 1888 wurden pröDucirt 3 530 647 Tonnen gegen 3 204 416 Tonnen im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der Dünger aus zwei Gruben soll Freitag den 23. dS. MtS., Vormittags 11 Uhr, im Schlachthof versteigert werden. Gießen, den 20. November 1888. Großh. Bürgermeisterei Gießen. A. 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